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Krisenzölle in Dänemark .

Wirklichkeit geht die Kriminalpolizei in allen Fällen, in denen An­zeige erstattet wird, selbständig vor. Erst nachdem sie ihre Ermitt­

Zusammenarbeit zwischen Konservativen und Bauern- lungen zu Ende geführt hat, gibt sie die Sache der Staatsanwalt­

liberalen.

schaft ab. Nur in den Fällen, in denen bei der Beurteilung des Kriminalfalles rechtliche Gesichtspunkte maßgebend sind, informiert fie die Staatsanwaltschaft früher. Es erscheine notwendig, daß die veraltete Gesetzgebung der Praxis der Kriminalpolizei angepaßt würde. Der Magdeburger Fall konnte nur aus einer gewissen Un­flarheit der herrschenden Gesetze entstehen. Er bilde jedoch nur einen Ausnahmefall. In Wirklichkeit wickeln sich die Beziehungen zwischen Kriminalpolizei und Justiz fast reibungslos ab.

Der Nutznießer der Rechtsblockpolitik.

Bayern verteidigt seine Ansprüche. München , 13. April. ( Eigener Drahtbericht.) mit einer faft halbjährigen Verspätung trat der bayerische Landtag am Dienstag zur Entgegennahme der Staatshaushaltspläne zusammen. Der Finanzminister legte vereinbarungsgemäß zwei Haushaltspläne für 1927/28 und für 1928/29 vor. Der ordentliche Haushalt für 1927 meist in Einnahmen und Ausgaben je 707 Millionen Mart, jener für 1928 je 740 Millionen Mark aus. Beide Haushalte sind also in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen. Die Gesamtausgaben haben fich für 1927 gegenüber dem Vorjahr um 38 Millionen Mart, für 1928 um 45 Millionen Mark erhöht. Im außerordentlichen Haushalt sind im Jahre 1927 81 Millionen Mark und im Jahre 1928 30 Mil­lionen Mark angefordert. Hiervon werden 16 Millionen Mart durch Reichsvorschüsse gedeckt, während der Hauptbetrag von 95 Millionen Mark durch das Land aufzubringen ist.

etnen

In seiner Budgetrede wandte sich der Finanzminister scharf gegen die Behauptungen in außerbayerischen Blättern, daß Bayern übermäßig großen Verwaltungsapparat habe und betonte, daß Bayern bei den Finanzausgleichverhandlungen fein Geschenk verlangt noch erhalten habe. Das Gegenteil bleibt. trotzdem richtig und ist oft bewiesen worden.

Barmat- Kredite und ihre Deckung.

Aus den Vernehmungen im Barmat- Prozeß.

Im weiteren Verlauf der gestrigen Verhandlung erklärte Ober­staatsanwalt Sturm, daß das nach den Behauptungen der Ber­teidigung verschwundene Kaffenmemorial. sowie der Aftenband Finanztonsortium" aufgefunden worden seien, und zwar hätten sie nicht bei der Staatsanwaltschaft, sondern bei der Merkur­Bank gelegen. Der Angeklagte lenste betonte hierzu, daß die überreichte Mappe nicht mit der gesuchten identisch sei. Aus der weiteren Aftenverlesung ging noch hervor, daß auch die Merkur­Bant Barmats Mitte August 1924 einen Kredit von 2 Mil­lionen von der Deutschen Girozentrale erhalten hat Als Sicherheiten waren für 1 Million notierte Effekten, ein Wechsel über 2 Millionen mit der Bürgschaft der Garantiebant sowie die Uebertragung von 140 Tonnen Stahl gegeben worden. die der Amerima gehörten und auf dem Magerviehhof in Friedrichs­ felde lagerten. Nach einem Gutachten der Merkur- Bank wurde der Stahl auf 1 250 000 Mark geschäßt, während der Sachverständige der Girozentrale den Wert auf höchstens 400 000 Mart bezifferte. Das Gericht wandte sich dann dem zweiten Kapitel dieses Ab­schnitts zu, das sich mit der Bewertung der Deckungen befaßt. Neben einigen Hypotheken, die auch von der Anklage für vollwertig angesehen werden, war das Aktienkapital der Donau­ländischen Werke u. a. als Deckung gegeben worden, das die merima zu 80 Proz. besaß und mit 8 Millionen bewertet hatte. Weder Julius Barmat, noch Klenske konnten die Frage des Vor­sigenden beantworten, wer diese Bewertung vorgenommen hätte, ste mutmaßten vielmehr, daß sie von dem Finanzkonsortium J. Roth oder von dem Angeklagten Rabbinovih gemacht worden sei. Direktor Lichtenstein von der Merkur - Bant, der die Werke, die in Wöllersdorf bei Wien liegen und im Kriege für den öster= reichischen Staat Kriegsmaterial herstellten, besichtigt hatte, erklärte auf die Frage des Vorsitzenden, welchen Eindruck er von dem Betrieb erhalten habe, kurz und bündig: ,, Den einer großen Pleite." Es hätten mindestens Hunderttausende dazu gehört, Die Werke wieder in Betrieb zu setzen. Von der Verteidigung Barmats wurde demgegenüber ein Gutachten überreicht, das von dem Vorbesitzer stammt, und das das Unternehmen durchaus günstig schildert.

Beamtenrecht und Arbeitsrecht.

Kopenhagen , den 12. April( Eigener Drahtbericht). Drei Monate sind die Nachfolger des Kabinetts Stauning nunmehr an Ruder. Man kann nicht sagen, daß sie mehr erledigt haben als die Verlängerung einiger Lurusabgaben und Zölle, bzw. die Erhöhung gewisser nordschleswigscher Rept: lienfonds. Geplant hatten sie desto mehr. Ihr Sparprogramm ist fo umfangreich, daß sie darüber das neue Budget nicht zur vor­geschriebenen Zeit, bis 1. April erledigen fonnten und mit einem Notetat arbeiten mußten. Bon einem schnellen Eingreifen der Regierung zugunsten der Wirtschaft tann aber so wenig die Rede sein, daß sogar die industriellen Kreise innerhalb der konservativen Partei oppofitionelle Regungen bekundeten und mit einer Reihe von Bollanträgen versuchten, ihre Wirtschaftspolitik der Regierung auf zudrängen. Das Kabinett blieb jedoch fühl, obwohl die Minister von ihren Stimmen abhängig sind. In dieser Situation veranlaßte die Sozialdemokratie die Parteien und die Regierung ihre Karten aufzudecken. In einer Interpellation erinnerte die sozialdemokratische Fraktion die Regierung an ihr Wahlversprechen, die Wirtschafts­frise mit größter Energie zu bekämpfen und stellte die pein­liche Frage, was sie zur Erfüllung dieses Versprechens zu tun ge­denke. Die Interpellation war indirekt auch an die beiden anderen bürgerlichen Parteien, die Konservativen und Radikalen gerichtet, denn sie hatten ihren Wählern versprochen, ihrerseits dafür zu sorgen, daß schnellstens wirksame Maßnahmen gegen die Wirtschaftskrise getroffen würden. Die Antwort des Ministerpräsidenten Madsen= Mygdal auf die sozialdemokratische Anfrage war so, wie man sie nach den außerordentlich scharfen persönlichen Angriffen, die er und einige sozialdemokratische Führer in Versammlungen und Bresse ausgetauscht hatten, erwarten konnte: grob und höhnisch dem Inter­pellanten Stauning seine eigene Ministerzeit vorhaltend. Verschärft wurde die Agressivität des liberalen Kabinettführers dadurch, daß er die Gewerkschaften beschuldigte, mit ihrer Lohnpolitik und ihrem Festhalten am Achtstundentag die Krise zu erschweren. So offen hatte bisher fein Bauernliberaler seinem Mißvergnügen mit dem Aufwärtsstreben der städtischen Arbeiter Ausdruck gegeben, und dieser Ausfall gegen Sozialdemokratie und Gewerkschaften hätte allein schon genügt, die Mißstimmung, die in fonservativen Kreisen mit dem Kabinett Madsen- Mygdal entstanden war, zu zer­streuen. Aber der Ministerpräsident benutzt die Gelegenheit, in nicht zu deutelnden Worten den Konservativen zu verstehen zu geben, daß Nachdem sich unsere Monarchisten, Antirepublikaner und sonstige fein Rabinett nunmehr bereit sei, die freihändlerischen Prinzipien der Bauernliberalen beiseite zu setzen und den Preis von Krisen- Anhänger des alten Systems von der offenen Bekämpfung der Re­3öllen" für fortgesette fonservative Unterstützung zu zahlen. Mit publik durch Putsche und Umsturzversuche umgestellt haben auf die dieser mehr an die Konservativen gewandten Regierungsäußerung Parole: hinein in den Staat", ist der Kampf um die Seele zur Interpellation war es selbstverständlich, daß die Sozialdemokratie der Beamtenschaft aufs neue mit besonderer Heftigkeit ent­brannt. Die Reaktionäre haben sehr richtig erkannt, daß fie ihren ein Mißtrauensvotum gegen das Kabinett stellte. Aber ebenso sicher war von vornherein dessen Ablehnung von einem fon- realpolitischen Zielen und materiellen Interessen sehr gute Dienste fervativ- bauernliberalen Block. Fraglich blieb die Haltung der leisten könnten, wenn sie durch den Einfluß auf die Beamtenschaft, Nadikalen. Man hatte manchmal in der Sozialdemokratie wohl den sie erstreben, die öffentliche Verwaltung in die gehofft, daß sie wegen der Ablehnung von Abstrichen des Kabinetts and bekämen. an den sozialen Budgets und nach der protektionistischen Rede des Ministerpräsidenten für die sozialdemokratische Tagesordnung stimmen würden. Aber es zeigte sich, daß die Radikalen die klare Scheidung in Rechts und Links, die der Verlauf der Debatte gebracht hatte, nicht sehen und nicht mitmachen wollten. Sie verfielen auf den Ausweg, einen eigenen Antrag einzubringen, der von der Regierung die Bildung eines Erwerbspolitischen Ausschusses" zur Ausarbeitung von Richtlinien für die Bekämpfung der Wirtschaftskrise verlangte. Dafür stimmten nur die Antragsteller. Aber ihren durchsichtigen tattischen 3wed sich eine selbständige haltung, einen begründeten Rückzug aus der Feuerlinie der aufeinanderplatzenden Gegenfäße von Rechts und Links zu ermöglichen, erreichten sie troß­tem. Mit 75 Stimmen der Konservativen und Bauernliberalen gegen 53 Stimmen der Sozialdemokraten und bei 18 Enthaltungen der Radikalen und des Rechtsverbandes"( Bodenreformer) wurde dann die sozialdemokratische Tagesordnung abgelehnt. Dieser Ausgang war zu erwarten, wohl niemand in der dänischen Sozialdemokratie hatte gehofft, die Regierung auf den ersten Hieb zu fällen. Was aber zu erreichen war, nämlich ein flares Bild darüber, wohin Regierung und bürgerliche Parteien steuern, wurde erreicht, vielleicht bis auf die radikale Partei, die noch einmal verstanden hat, sich alle Wege offen zu halten. Das Rabinett aber und seine Partei, die Bauernliberalen, haben sich entscheiden müssen und dafür gestimmt, daß neben den sozialen Einschränkungen die 3ollverteuerung gesetzt wird Die brüchig gewordene Zusammenarbeit zwischen Ronservativen und Bauernliberalen ist damit wieder aufgerichtet.

Justiz und Polizei.

Ein Vortrag des Vizepolizeipräsidenten Dr. Weiß. In der Juristischen Gesellschaft sprach fürzlich der Vizepolizei­präsident Dr. Weiß über die Beziehungen zwischen Kriminalpolizei und Justiz. Den Ausgangspunkt für seine Erörterungen bildete ge­wissermaßen der berüchtigte Magdeburger Fall Tenholt- Kölling. Die Frage, die damals aufgeworfen wurde, ging dahin, ob der Untersuchungsrichter befugt sei, einem bestimmten Bolizei­beamten nach seinem Gutdünten gewisse Aufträge zu erteilen. Das Ministerium des Innern hat sich damals auf den Standpunkt ge ftellt, daß die Wahl des Beamten der Kriminalpolizei obliege und daß der Untersuchungsrichter allein das Recht habe, an sie das Er suchen zu richten, durch einen Beamten einen bestimmten Auftrag

zu erfüllen.

Dr. Beiß charakterisierte die Doppelstellung der Rriminalpolizei, die einerseits ein Teil der Berwaltung ist, und die andererseits als Hilfsorgan der Staatsanwaltschaft mit der Justiz verbunden ist. Diese Doppelstellung hat dazu geführt, daß die einen die Kriminalpolizei aus der Verwaltung herausnehmen wollten, um sie der Staatsanwaltschaft unterzuordnen und daß wieder ein anderer Gesichtspunkt die Staatsanwaltschaft unter einem Dach mit der Kriminalpolizei sehen wollte. Der Redner entschied fich für den zweiten Standpunkt. Er glaubt, daß die Staatsanwalt­fchaft, die jetzt zu einer einfachen Anklagemaschine geworden ist, durch eine feste Berbindung mit der Kriminalpolizei gewinnen würde. Andererseits muß festgestellt werden, daß die heutige Gesetz­gebung nicht mehr dem modernen Kriminalpolizeiapparat entspricht. Der 152 der Gerichtsverfassung, laut dem der Staatsanwalt. schaft gewiffe Rriminalbeamte als Hilfsbeamte beigegeben werden fallen, ist veraltet. Sn der Bragis wendet sich die Staatsanwalt­schaft im Bedarfsfalle an die Behörde mit dem Ersuchen, einem Beamten den einen oder anderen Auftrag zu erteilen. Beraltet ist auch der§ 163 der Strafprozeßordnung, der der Kriminalpolizei nur in unaufschiebbaren Fällen selbständig zu handeln erlaubt. Bürde die Kriminalpolizei entsprechend dieser Forderung vorgehen, fo wären vielleicht zwanzigmal so viel Staatsanwälte nötig. In

Eine grundsätzliche Klarstellung.

Bei der mangelnden politischen Erziehung der im Obrigkeits­staat aufgewachsenen Beamtenschaft glauben sie daher, die Beamten­schaft am ehesten dadurch für sich gewinnen zu können, daß sie ihr die Sozialdemokratie, die Hauptträgerin des neuen Staates, als Feind des Beamtentums hinstellen. Auf dem Gebiete der wirtschaftlichen Interessen der Beamten mußten allerdings diese zu durchsichtigen Zwecken unternommenen Angriffe gegen die Sozialdemokratie mehr und mehr verstummen; denn selbst die größten Gegner der SPD. können die Tatsache nicht vor dem Urteil der Beamten verdecken, daß die Sozialdemokratie, besonders in ihrer praktischen Arbeit in den Parlamenten, sich in hervorragendem Maße um die

Sicherung der wirtschaftlichen Eristenz

der Beamten bemüht. Die Märchen von der Gleichmacherei" der Sozialdemokratie, die auch die besser bezahlten Beamten, wenn es nach ihr ginge, möglichst auf das Lohnniveau der Arbeiter herab drücken wolle, verfangen nicht mehr. Man versucht daher jetzt, der Beamtenschaft von einer anderen Seite beizukommen.

Man hat sich zu diesem Zweck das Gebiet des Beamten rechts ausgesucht und will der Beamtenschaft einreden, daß die Sozialdemokratie Gegnerin der durch die Verfassung und die Be­amtengeseze gesicherten Rechtstellung der Beamten sei. Besonders ein Satz hat es diesen Gegnern der SPD. angetan, der sich in dem auf dem Berliner Parteitag im Jahre 1924 beschlossenen Beamten­programm der SPD . findet. Er lautet: Die Sozialdemokratie tritt ein für Schaffung eines einheitlichen, zeitgemäßen Beamtenrechts auf Grundlage folgender Forderungen: a) Wahrung der öffentlich. rechtlichen Stellung der Beamten im Rahmen des allge. meinen deutschen Arbeitsrechts."

Mit dieser Forderung von der

Eingliederung des Beamtenrechts in das Arbeitsrech will man beweisen, daß die Sozialdemokratie die heutige Recht ftellung der Beamten beseitigen und sie in ein den Rechtsverhältnissen der Arbeiter völlig gleichartiges Verhältnis bringen wolle. Leider gibt es auch in den Reihen der parteigenössischen Beamten einzelne, die sich zwar jene Behauptung nicht zu eigen machen, jedoch der Meinung sind, daß die Forderung nach Eingliederung des Beamten­rechts in das Arbeitsrecht dem Beamtentum abträglich sei und zu einer Beeinträchtigung seiner heutigen Rechtstellung führe. solche in den eigenen Reihen der Partei verbreitete Auffassung muß sich aber schließlich zu einer Unterstüßung jener gegen die Partei gerichteten Angriffe auswirken. Es ist daher am Blaze, einmal flarzustellen, was jene Forderung in Wirklichkeit bedeutet.

Eine

Zunächst wird gegen sie eingewandt, daß eine arbeitsrecht. liche Ausgestaltung des Beamtenverhältnisses schon deswegen un­möglich fei, weil das Beamtenrecht dem öffentlichen Recht angehöre, das Arbeitsrecht jedoch privatrechtlicher Art fei. Diese Gegenüberstellung ist jedoch völlig unzutreffend. Die Unter­fcheidung zwischen öffentlichem und bürgerlichem Recht bezieht sich auf die an den Rechtsverhältnissen beteiligten Personen. Rechts­formen, die dem öffentlichen Recht angehören, sind ausschließlich Personen des öffentlichen Rechts zugänglich, in erster Linie also dem Staat. Die Einteilung jedoch, die zwischen dem Arbeitsrecht und den nicht zum Arbeitsrecht gehörenden Rechtsgebieten unterscheidet, ge­winnt ihre Einteilungsmerkmale aus den Tatbeständen der Es gibt durch die Rechtsnormen geregelten Lebensverhältnisse. neben den privatrechtlichen Bestandteilen des Arbeitsrechts eine ganze Reihe von arbeitsrechtlichen Gesetzen, die zweifellos öffentlich­rechtlichen Charakter haben. Das Beamtenrecht erleidet daher in feinem öffentlich- rechtlichen Charakter nicht im geringsten eine Ein­buße, wenn man es dem Arbeitsrecht angliedert.

Daß jedoch das Beamtenrecht auch seinem ejen nach zum Arbeitsrecht gehört, ergibt sich aus folgender Ueberlegung:

| Der Staat tönnte sich zur Erledigung bestimmter Geschäfte seine Bürger in der Form des Ehrenamtes oder der öffentlichen Dienst­pflicht verpflichten. Dieses Berfahren reicht jedoch nicht aus, um die Kräfte zu gewinnen, die zur Erfüllung der staatlichen Aufgaben notwendig sind. Er braucht also noch eine gewisse Anzahl von Per­fonen, die sich hauptberuflich der Erledigung solcher ſtant­Bei der Bedeutung dieser im Interesse lichen Aufgaben widmen. der Allgemeinheit zu erfüllenden staatlichen Funktionen ist es not­wendig, die mit ihrer Ausübung betrauten Personen in

ein enges Rechtsverhältnis zum Staat

zu bringen, d. h. ihre Anstellung und Beschäftigung in besonders umfassendem und ausreichendem Maßeß rechtlich zu regeln. Die zu diesem Zwed erlassenen Geseze stellen das Beamtenrechto dar. Trotz seines öffentlich- rechtlichen Charakters ändert sich darantiss nichts, daß der 3wed, weswegen der Staat Beamte annimmt, der ist, sich menschliche Arbeitsfräfte zur Erfüllung seiner Aufgaben zu verschaffen, und da dies der Sinn und Inhalt des zwischen Beamten und Staat begründeten Verhältnisses ist, gehören die dieses Verhältnis regelnden Normen zum Arbeitsrecht.

Daran ändert auch die besondere Treuverpflichtung des Beamten zum Staat, auf die so häufig hingewiesen wird, nichts. Selbstverständlich verlangen wir und verlangt gerade die Sozial­demokratie, daß die Beamten sich mit dem Staat, dem sie dienen. innerlich verbunden fühlen und ihr bestes Können bei der Erfüllung ihrer Obliegenheiten hergeben. Es ist jedoch falsch, einen unüber­brückbaren Gegensatz zwischen dieser, wie man sagt, personenrecht­lichen Bindung des Beamten und dem angeblich nur schuldrecht­lichen Verhältnis des Arbeiters im Arbeitsrecht zu konstruieren.

Auch der Inhalt des Arbeitsverhältnisses eines Arbeiters er­schöpft sich feineswegs in dem schuldrechtlichen Austausch von Lohn gegen Arbeit und umgekhrt. Vielmehr geht auch der Arbeiter eine Fülle von personenrechtlichen Bindungen ein und stellt sich mit seiner ganzen Person in den Organismus des Betriebes. Der Unterschied zwischen ihm und dem Beamten liegt nicht im Wesen seiner Stellung innerhalb eines solchen Organismus, sondern er ist ein Unterschied des Grades. Die besondere Bedeutung der staatlichen Aufgaben fordert

ein besonderes Maß an Pflichtgefühl

und demgemäß umgekehrt auch besondere Sicherungen der Stellung des Beamten. Die wichtigsten hiervon sind: die lebenslängliche Anstellung und die Pensions- und Hinterbliebenenversorgung. Der eingangs zitierte Saz aus dem Beamtenprogramm der SPD . be­deutet keineswegs, daß dem Beamten diese Sicherungen genommen oder auch nur geschmälert werden sollen. Was durch sie vielmehr erstrebt wird, läßt sich folgendermaßen ausdrücken:

Das Berufsbeamtentum mit lebenslänglicher Anstellung und Bensionsversorgung bleibt bestehen. Die Bestimmungen des Arbeitsrechts finden auf das Beamtenverhältnis soweit Anwendung, als sich nicht aus der besonderen Natur des Beamtenverhältnisses oder dem hierauf beruhenden Beamtenrecht etwas anderes ergibt. zu den hiernach auf das Beamtenverhältnis anzuwendenden arbeits­rechtlichen Regelungen würden u. a. folgende gehören: Wahrnehmung der vermögensrechtlichen Ansprüche( Arbeitsgerichtsgesetz), das Arbeitsschutzrecht( in erster Linie die Arbeitszeitregelung), das Koalitionsrecht, die Betriebsvertretungen. Dagegen wären die be­sonderen Bestimmungen über den Beginn und die Beendigung des Beamtenverhältnisses, über die Bersetzung, über die Dienststrafen, über die Besoldung u. a. m. wie bisher durch besondere Beamten­gefeße zu regeln, die in ihrer theoretischen Grundlage von der arbeitsrechtlichen Auffassung auszugehen haben.

Zum Schluß fei darauf hingewiesen, daß auch heute schon Beamte zum Teil arbeitsrechtlichen Bestimmungen unterstehen, so z. B. in der Invaliden- und Angestelltenversicherung bei Ausübung einer ent­sprechenden Tätigkeit. Sie sind nur versicherungsfrei, wenn sie eine Anwarischaft auf Bension und Hinterbliebenenversorgung haben. Benn die Sozialdemokratie also jene Forderung von der Ein­gliederung des Beamtenrechts in das Arbeitsrecht vertritt, so be= fchwört fie damit feineswegs irgendwelche Gefahren für die Beamten­schaft und ihre Rechtstellung herauf, sondern sie erstrebt damit, auch die Beamten an dem Fortschritt der sozialen Ent. widlung teilnehmen zu lassen. Es wäre an der Zeit, daß man sich dies endlich einmal allseitig farmachen würde.

Dr. Hans Bölter