Arbeitsvermittlung/ Arbeitslosenversicherung.
Der Neuaufbau der Organe.
Der Bevollmächtigte der Berliner Ortsverwaltung des Metallarbeiterverbandes, Genosse Otto 3ista, Mitglied des Verwaltungsausschusses des Landesarbeitsamts, schreibt uns:
Nach vielen vergeblichen Versuchen, bei der Schaffung der Arbeitslosenversicherung einen ziedenisprechenden Aufbau der Ber waltungsorgane der Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung zu schaffen, hat jetzt das Reichsarbeitsministerium, einem Beschlusse bes Sozialpolitischen Ausschusses folgend, neue Borschläge gemacht. Es besteht die Absicht, das Verwaltungsorgan als Reichs. behörde aufzubauen, von der Borauslegung ausgehend, daß da burch mit geringstem Roſtenaufwand eine möglichst einheit liche Durchführung gewährleistet werden kann.
Die Landesarbeitsämter und die öffentlichen Arbeitsnachweise sollen 3 weigstellen dieser Reichsbehörde merden. Der Aufbau der einzelnen Organe soll im Prinzip der gleiche bleiben, wie er im Arbeitsnachweisgeseh vorgesehen ist. Ver. treter der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmerorganisationen sowie Bertreter der Behörden sollen zu gleichen Teilen die Ausschüsse bilden Gemeinden und Gemeindeverbände sollen ebenfalls an den Ausschüssen der Landesarbeitsämter beteiligt sein.
Bei der Ueberprüfung des bisherigen Aufbaus entsteht zwangs läufig, die Frage, ob neben der Reichsanstalt auch alle bisheri. gen 22 Landesarbeitsämter weiter bestehen müssen. Bei der Beurteilung können nur fachliche Motive maßgebend sein. In der Presse wurde bereits diese Frage aufgeworfen und gleichzeitig die Meinung vertreten, daß von den bestehenden 900 Arbeitsnachweisen ungefähr 200 fortfallen fönnten. Dabei wurde bes sonders darauf hingewiesen, daß es sachlich nicht zu begründen sei, in Berlin zwei Landesämter, eins für Berlin und eins für Bran denburg weiter bestehen zu lassen.
Die Beseitigung des Landesarbeitsamts Berlin ist prattisch unmöglich. Es hat seinen Wirkungsfreis in dem wichtigsten Industriebezirt Deutschlands mit einer Bevölkerungsziffer von Dier Milliarden.
Das Landesarbeitsamt Berlin hat im Jahre 1925 Don 4.698 612 besetzten Stellen im Reiche 870 484 vermittelt, das sind 18,5 Proz., ziemlich ein Fünftel der von 22 Landesarbeitsämtern besetzten Stellen. Die Zahl der besetzten Stellen in Breußen betrug im gleichen Zeitraum 2 678 884. Der Anteil Berlins betrug hier 32,4 Proz. Fast ein Drittel aller in Preußen besetzten Stellen entfallen auf Berlin . Selbst die großen Industriezentren wie Sachsen und Rheinland stehen erst an zweiter bzw. vierter Stelle in der Vermittlungstätigkeit. Wenn also irgendeine Zusammenlegung fachlich notwendig wäre und diese muß reiflich überlegt werden, fäme nielleicht eine Zusammenlegung bzw. Umgruppierung der übrigen Provinzlandesarbeitsämter in Frage. Es wäre durchaus möglich, den Bereich des Landesarbeitsamts Berlin auf sein wirtschaftliches Ausftrahlungsgebiet zu erweitern. Eine gegebene Grenze wäre das Gebiet, für das das Landesarbeitsgericht Berlin neuerdings zuständig geworden ist.
Der nördliche Teil des jetzigen Landesarbeitsamts Bran denburg fönnte aus allgemeinen Zweckmäßigkeitsgründen und aus wirtschaftlichen Erwägungen mit Mecklenburg und Vor pommern zusammengelegt werden, der südliche Teil auf der Linie Frankfurt - Berlin , Berlin - Finsterwalde mit Schlesien , der nerbleibende Rest mit der Provinz Sachsen . Die Gebiete haben eine fast einheitliche wirtschaftliche Struktur, so daß bei Bes rüdsichtigung ähnlicher zusammenhängender wirtschaftlichen Boraus. fegungen die Berringerung der Zahl der bestehenden Landesarbeitsämter möglich erscheint.
Das Wirtschaftsgebiet Berlin zeigt aber auch, soweit die Ar. beitslosenversicherung in Frage tommt, eine wesentlich andere wirtschaftliche Struftur, als sie in Brandenburg in Erſchei nung tritt. Die mit der Arbeitslosenversicherung weiter im Zufammenhang bleibende Einrichtung der Not standsarbeiten, die in Berlin zentral vom Landesarbeitsamt geleitet wird, läßt eine Zusammenlegung nicht zu. Eine Anzahl anderer Faktoren, deren Weitläufigkeit eine eingehende Besprechung an dieser Stelle ver hindert, sprechen ebenfalls dagegen. Eine Bereinigung beider Landesämter müßte auf diesem Gebiete geradezu fatastrophale Bir
tungen haben.
Diese menigen Beispiele zeigen bereits, daß es selbst bei einet vielleicht möglichen Berringerung der 22 Landesarbeitsämter für das Wirtschaftsgebiet Berlin eine unbedingte Notwendig. feit ist, ein selbständiges Landesarbeitsamt zu be halten, wenn die Berliner Arbeiterschaft bei der Durchführung der Aufgaben des Landesarbeitsamts nicht erhebliche Nachteile er leiden soll.
Was sagen die Arbeitsnachweisbeamten?
Die in der Reichsgewerkschaft Deutscher Kommunalbeamten ( ADB.) organisierten Beamten und Festangestellten der Berliner Arbeitsämter( Arbeitsvermittler, Berufsberater, Beamte der Er werbslosenfürsorge) nahmen am Dienstag in einer Versammlung Stellung zu der durch die bevorstehende Neuorganisation des Arbeitsnachweiswesens entstandenen Lage. andesarbeitsämter Genoffe Stod wies einleitend auf den Aufbau der
und der örtlichen Arbeits
Insbesondere wenden wir uns gegen die Bestimmungen bes Entwurfes, durch die unsere Mitglieder unter ein Ausnahmerecht gestellt werden.
Die für den Verband der Lebensmittel und Getränfearbeiter zuständigen Industriezweige( Getränke und Mühlenindustrie) dürfen nicht durch§ 10 Abfah 1 3iffer 7 unter die Saisonbetriebe gebracht werden.
Die schwere Arbeit des Fahrpersonals tann unter feinen Umständen als Arbeitsbereitschaft im Sinne des§ 13 Abfaz 1 und 3 gelten, zumal auch noch durch die Bestimmungen des § 12 Abjazz 1 3iffer 1 für die Pflege von Arbeitstieren usw. Vorbereitungs- und Ergänzungsarbeiten zugelassen werden follen, so daß die tägliche Schichtdauer bis auf 16 Stunden ausgedehnt werden kann. Eine solche Regelung bedeutet geradezu eine Vernichtung der Arbeitskraft.
Unannehmbar ist auch die Anwendung des§ 28 Absatz 2 Ziffer 2 und des§ 29 Abjag 1 3iffer 1 und 4, wodurch die Sonntagsruhe weitgehend aufgehoben werden tann. Weder für das Fahrpersonal der Brauereien noch für die Arbeiter der Bind- und Wassermühlen besteht eine unbedingte wirtschaftliche Notwendigkeit zur Sonntagsarbeit.
fag 1 3iffer 2, der die Betriebe bis zu drei Arbeitern, Bollkommen unmöglich ist auch die Bestimmung des§ 16 Abdie dem Haushalt des Arbeitgebers angehören, von dem Arbeitsschuhgesetz überhaupt ausnehmen will.
ämter hin, die nach dem Entwurf der Reichsarbeitsverwaltung( Märzentwurf) einer neu zu bildenden Reichs. anstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslofenversicherung anDie Konferenz erwartet von allen Verbandskollegen, daß sie gegliedert werden sollen. Ob durch diese Organisation die einmütig ihre ganze Kraft einsetzen, um die noch außerhalb unserer Selbstverwaltung der Interessenten( Arbeitnehmer und Organisation stehenden Berufsangehörigen für die Organisation Arbeitgeber) größer sein wird als bei der heute bestehenden Organizu gewinnen und zu tätigen Verbandsmitgliedern zu erziehen. fation, das wurde nicht nur von Stock, sondern auch vom Referenten Denn nur sehr starte Gewerkschaften werden in der Lage und allen Diskussionesrednern start in 3weifel gezogen sein, die Absichten der Reichsregierung auf tatsächliche Aufhebung Nach dem vorliegenden Entwurfe fann nur mit einer starten jedes Arbeitszeitschutzes abzuwehren bzw. durch Tarifverträge die Bureaukratisierung des gesamten Arbeitsnachweiswesens Ueberschreitung des Achtstundentages und die Aufhebung der Sonngerechnet werden. tagsruhe zu verhindern."
Genosse Soldes behandelte sodann in einem ausführlichen Referat die Frage: Welcher rechtliche Schuh wird den Belosenversicherung gewährt? Er ging auf die entsprechenden Bestim amten und Festangestellten durch das neue Gesez über die Arbeitsmungen des Gefeßentwurfs ein und berichtete über die Besprechun gen der Gewertschaften mit dem Präsidenten der Reichsarbeitsver waltung, Dr. Syrup, wegen der Herausgabe von Uebergangswaltung, Dr. Syrup, wegen der Herausgabe von Uebergangs übertretenden Personals gesichert werden sollen. Nach einer lebbestimmungen, durch die auch die Rechte des zur Reichsanstalt haften Aussprache fand folgende Entschließung einstimmige Annahme, in der die Versammelten den Erlaß von Ueber gangsbestimmungen fordern, in denen folgendes geregelt
wird:
Landesarbeitsamtes Berlin und der Bezirksämter 1 bis 20 find von 1. Sämtliche Beamten, Festangestellten und Angestellten des der Reichsanstalt mit allen Anwartschaften, Rechten und Vorteilen, die ihnen aus ihrer Tätigkeit im Dienst der Stadtgemeinde Berlin und deren Rechtsvorgängern erwachsen sind, ohne Rücksicht auf ihr Lebensalter zu übernehmen.
1927 im Landesarbeitsamt Berlin und in den Bezirksarbeitsämtern 2. Mindestens übernommen werden müssen die am 1. April 1 bis 20 beschäftigten Beamten, Festangestellten und Angestellten.
beamten und Festangestellten sind in das lebenslängliche 3. Die von der Reichsanstalt übernommenen KündigungsBeamtenverhältnis zu überführen.
4. Die Besoldungsdienstalter für die Beamten und Festangestellten find zu übernehmen, desgleichen die Vergütungsdienstalter für die Angestellten.
5. Die Ueberführung des Landesarbeitsamtes Berlin und der Bezirksarbeitsämter 1 bis 20 zur Reichsanstalt stellt für die nicht mitübernommenen Beamten und Festangestellten feinen wichtigen Kündigungsgrund im Sinne des§ 626 BGB. dar.
Bom Töpferstreit.
Linie ausgebrochen war, hatte sich die dem Berband Sozialer Nachdem am Mittwoch der Streit der Töpfer auf der ganzen Baubetriebe angeschloffene Töpferhütte fofort bereit erflärt, die Forderungen der Töpfer restlos zu bewilligen, und den Affordberechnungssag von 135 auf 160 Proz. zu erhöhen. die bekanntlich dahin gehen, den Stundenlohn von 1,50 auf 1,70 m. Infolge dieser veränderten Situation hatte die Streitleitung gegen eine Stimme beschlossen, eine Versammlung der Streifenden einzuberufen und ihr entsprechend den Organisationsstatuten zu empfehlen, die Arbeit bei der Töpferhütte wieder aufzunehmen. Darüber hinaus sollte bei allen Firmen, die die Forderungen ebenfalls restlos bewilligen, gleichfalls die Arbeit aufgenommen werden.
Die zu geftern vormittag nach dem Gewerkschaftshaus ein berufene Streitversammlung war von der Notwendigkeit ich läge der Streitleitung mit großer Mehrheit ab. dieses Beschlusses nicht zu überzeugen und lehnte die Vor= Demzufolge wird auch die Töpferhütte weiter bestreift, wie überhaupt der Streit allgemein weitergeführt wird. Streitbeschluß in der jaarpfälzischen Fertigindustric.
gestern in der saarpfälzischen Fertigindustrie über den LohnSt. Ingbert, 16. April. ( WTB.) Bei der Urabstimmung, die Mehrheit für den Streif als letztes Mittel gegen den Lohnabau. abbau vorgenommen wurde, stimmten die Arbeiter in ihrer großen In Bierbach bei Dingler stimmten 90 Broz. und in den beiden großen Rohrbacher Betrieben 85 Proz. und 95 Proz. für
schaften mitzuwirken. 6. Bei der Aufstellung der Dienstordnung haben die Gewertben Streit. Bet Kaifer in St. Ingbert wurde der geplante Lohn
Gegen den Arbeitsschuhgesehentwurf. Der Beirat der Lebensmittel- und Getränkearbeiter. träntearbeiterverbandes am 12. April in Berlin nahm nach einem Die Tagung des Verbandsbeirats des Lebensmittel- und Geinstruktiven Vortrag des Genossen Nörpel, der die Unmöglich feiten und Widersprüche des Arbeitsschußgefeßentwurfs aufzeigte, einstimmig folgende Entschließung an:
Aehnlich liegen die Dinge bei der direkten Arbeitsver. mittlung. Berlin mit seiner tonzentrierten Industrie sah sich verpflichtet, die Facharbeitsvermittlung im Landesarbeitsamt zusammenzufaffen und nur die Vermittlung ungelernter Arbeitsfräfte den einzelnen Bezirken zu überlassen. Eine 3usammen= legung des Landesamts Berlin mit Brandenburg würde den Zustand schaffen, daß die gesamte Vermittlung in den anderen Gemeinden zentralisiert wird, gleichgültig, ob Facharbeiter oder ungelernte Arbeitskräfte; der bisherige Zustand in Berlin bei einer Zusammen- feblichen Achtstundentages, an dessen Stelle die Möglich legung der Landesarbeitsämter müßte aber ebenfalls fortbestehen, Ein unmögliches Verhältnis.
Mufifaufträge
# 9999999906666666es Unserem lieben Genoffen und unserer lieben Genoffin
Richard und FriedaDaligk
unfere herzlichsten Glückwünsche zur Silberhochzeit!
90. u.91.Bezirk der 97.Abtlg. Neukölln 099999999** 66666666
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Unferen lieben Genoffen Bernhard Dittrich und seiner Gattin
fowie
Walter Jacubowski und Gattin die herzlichsten Glückwünsche zur filbernen Hochzeit. Die Genossinnen und Genossen
der 34. Abteilung.
Unferem verehrten Parteigenossen
und seiner
Fritz Schuppe Heben Frau
3ur Silberhochzeit die herzlichften Glückwünsche. Die Genossinnen u. Genossen des
96. u. 98. Bezirks der 93. Abtlg.
In der Frühe bes 14. April verstarb infolge eines Herzschlags mein lieber
Mann, unser guter Bater
Heinrich Fiebiger
im 55. Lebensjahre.
Jn tieffter Trauer
Alara Fiebiger, geb. Krzywinst
Reinhold Fiebiger.
Rudolf Fiebiger.
Heinz Fiebiger.
Berit NW, 14. April 1927.
Die Einäfcherung findet am Mitt
woch, bem 20 April, abends 8 Uhr,
im Krematorium Gerichtstraße ftatt.
übergibt man nur dem Nachweis des Deutschen Mufiterverbandes, Berlin , Rom mandantenstr. 63; 64. Dönhoff 3277-78. Geschäftszeit 9-5, Sonntags 10-2 Uhr Auf Wunsch: Bertreterbesuch.
" Der Verbandsbeirat erklärt zu dem Entwurf eines Arbeits. schutzgesetzes, daß derselbe für die Arbeiterklasse in der Dor liegenden Form unannehmbar ist.
Die§§ 9 bis 15 über die Arbeitszeit in der vorgeschlagenen Faffung bedeuten die vollständige Beseitigung des ge teit der Ausdehnung der täglichen Arbeitszeit durch andere Berteilung der Arbeitszeit bei Vorbereitungs- und Ergänzungsarbeiten, bei Arbeitsbereitschaft und durch Mehrarbeit ohne Höchstgrenze tritt. Eine solche Regelung widerspricht den Lebensinteressen sowohl der Arbeiterklasse als auch der Wirtschaft. Der heutige Stand der Rationalisierung und der Arbeitslosigkeit erfordert gebieterisch die gefeßliche Festlegung des achtstündigen Höchst. arbeitstages.
Am Donnerstag, dem 14. d. Mts., verstarb plötzlich und unerwartet, der Vorsitzende unseres Aufsichtsrates, Genosse
Heinrich Fiebiger
Wir verlieren in ihm einen treuen und eifrigen Förderer unseres Verbandes, dem wir allezeit ein ehrendes Andenken bewahren werden. Berlin SW. 29, den 16. April 1927 Gneisenaustraße 41.
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abbau vorläufig zurückgezogen.
Der Schiedsspruch in der Rheinschiffahrt ist von der Arbeit. geberfette abgelehnt. Die Arbeitnehmerverbände haben fich noch nicht erklärt, sondern Verlängerung der Erklärungsfrist bis zum 22 d. M. Derlangt.
laufender Lohnvertrag abgeschlossen worden, der die bisherigen In der polnischen Metallinduffrie ist ein neuer, auf sechs Monate Arbeitslöhne um 7 Broz. erhöht
Die Spartaffe der Bank der Arbeiter, Angestellten und Beamten A.-G., Berlin , Wallstr. 65, ist täglich mit Ausnahme von Sonnabend Don 9-3 Uhr und 4-6 Uhr, Sonnabends von 9-1 Uhr geöffnet.
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