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Die Arbeitsnachweise.

Arbeitsnachweistagung des Deutschen Städtetages.

München  , 22. April.  ( Eigener Drahtbericht.) Der Deutsche Städtetag veranstaltete am Freitag in München   eine aus allen Teilen des Reiches sehr stark beschichte Arbeitsnachweis tagung. Neben Delegierten der Städte und Landkreise nahmen. on der Tagung Bertreter der zuständigen Reichsministerien, der Länderregierungen, des banerischen Landtages sowie der Arbeit. nehmer- und Arbeitgeberorganisationen teil.

Der Präsident des Deutschen Städtetages, Dr. Mule rt, hob in seinen Begrüßungsworten hervor, daß die Frage des Arbeitsnach weises ein Problem von allergrößter Bedeutung fei. Die Pläne des Reichstages und der Reichsregierung zur Re­crganisation des Arseits nachweises ließen den Gedanken der fom munalen Selbstverwaltung vollständig vermiffen. Der bayerische  Innenminister Dr. Stügel teilte die Besorgnisse des Städtebundes und bemerkte, daß absolut teine Notwendigkeit bestünde, geschichtlich Gewordenes zu zerschlagen.

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Das Hauptreferat erstattete Rechtsrat Genosse Dr. Schmidt­München. Er erklärte sich mit der Reichsanstalt als Trägerin des Arbeitsnachweises einverstanden, wenn den Arbeitsämtern und Landesarbeitsämtern das Recht der Selbstverwaltung nach den Richt­linien der Reichsanstalt gewährt wird. Die Borfizenden müßten von den Selbstverwaltungsorganen, den Berwaltungs­ausschüssen der Arbeitsämter gewählt werden, in denen zu je einem Drittel Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Gemeinden vertreten find. Besonders wichtig sei, daß in der Person des Borfizenden eine enge Berbindung zwischen Arbeitsamt und Gemeinde her­gestellt wird.

Gegen diese Auffassungen wandte sich Geheimrat Dr. Weigert als Vertreter des Reichsarbeitsministeriums ganz entschieden, der eine möglichst meitgehende Ueberführung auf die Selbstverwaltung der beteiligten Wirtschaftsverbände forderte. Er fritisierte scharf die gegenwärtigen Zustände auf den verschiedenen Arbeitsnachweisen, die oft geradezu tatastrophal seien. Schuld daran sei das mangelnde Interesse gewisser Kommunen. Die Zukunft des Arbeits: nachweises hänge davon ab, daß die öffentliche Verwaltung nicht dominierend ist, sondern daß sich der wirtschaftliche Geist durchsetzt. Die Verwendbarkeit der Richtlinien des Städtebundes höre dort auf, wo die Einheitlichkeit des Arbeitsnachweises ge­fährdet sei.

Dabei

An diese Ausführungen schloß sich eine lebhafte Dis= fussion, an der sich insbesondere auch Vertreter der Arbeitnehmer­und Arbeitgeberschaft beteiligten. Der Bertreter des Allgemeinen Deutschen Gewerkschaftsbundes  , Genosse Spliedt, sprach den Willen der freien Gewerkschaften aus, den Einfluß der wirtschaftlichen Ber­bände auf das Arbeitsnachweismefen zu ertämpfen. müsse Grundsatz sein, daß die entstehenden sozialen La ft en absolut gleichmäßig verteilt werden müssen. Die Gewerkschaften dächten gar nicht daran, gemeindefeindlich zu sein. Sie stellen sich grundsäglich auf den Boden des Antrags des sozialen Reichstags= ausschusses, wenngleich sie nicht verhehlen, daß dieser Antrag in einigen Teilen unvollkommen ist. Die Gefahr der Bureautratifie rung sei nicht so groß, es müffe den Wirtschaftsverbänden gelingen, durch ihre Mitwirkung in den oberen Aemtern ein gesundes Gegen gewicht gegen eine zu starke Bureaukratie zu schaffen. Die Gemert­schaften legten das Hauptgewicht auf die kollegiale Zusammenarbeit. Ganz besonders sei der Vorschlag abzulehnen, daß der Vorsitzende des Arbeitsnachweisamtes im Einvernehmen mit den beteiligten Ge meinden gestellt wird. Das Ziel müsse sein: nach unten eine ges nügend große Bewegungsfreiheit und nach oben eine ein heitliche Führung. Der Borschlag des Städtebundes bedeute nichts anderes, als den Einfluß der Gemeinden zu belassen, und gerade gegen diesen gemeindlichen Einfluß müffe man sich wehren. Es sei nicht wahr, daß der heutige Arbeitsnachweis allein das Pro: duft der gemeindlichen Borarbeiten fei. In der Entwidlungs. geschichte des Arbeitsnachweises liege als wesentlicher Faftor der ständige Kampf der Gewerkschaften um ihre Mitwirtung. Die Ar beitsvermittlung lasse sich nur dann systematisch ausbauen, menn ihre Institute vom Vertrauen der Wirtschaft Arbeit nehmer und Arbeitgeber getragen sind.

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Auch Schröder vom AfA- Bund sprach sich entschieden für die nom Reichstag vorgeschlagene Regelung aus. Es fomme in erster Linie darauf an, ein einheitliches Organ zu schaffen mit einer zwed vollen Gliederung in der mittleren und unteren Instanz. Die Ar­beitsmarktbeobachtung sei ein allgemeines großes Pro blem, bas sich aus ber Strutturveränderung der gesamten deutschen  Wirtschaftslage ergibt. Zu seiner Lösung aber seien die fleineren und mittleren Instanzen nicht in der Lage. Bei der Bewirtschaftung der menschlichen Arbeitskraft gebühre dem Arbeitnehmer der entscheidende Einfluß. darum sei es notwendig, daß die Arbeitnehmerschaft auf das Arbeitsvermittlungswesen einen über ragenden Einfluß befommt. Auch Redner andersgerichteter Ge mertschaften äußerten fich in ähnlichem Sinne und verlangten die Bereinheitlichung.

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Der Vertreter des badischen Arbeitgeberverbandes Dr. El­fässer- Mannheim, erklärte, daß er sich in der felten angenehmen Lage befinde, eine Uebereinstimmung des Unternehmerstandpunktes mit dem der Gewerkschaften in dieser Frage festzustellen, menngleich die Beweggründe der Unternehmerschaft andere feien als die der Arbeitnehmer.

Der Vorsitzende mußte zum Schluß feststellen, daß bis jetzt in der ganzen Angelegenheit noch teine Einigteit bestehe. Er hoffe aber, daß ein Weg gefunden werde, auf dem ersprießliches zum Wohle der Gesamtheit geleistet werden könne.

Das neue Schulgeset. Verfassungsänderung beabsichtigt.

Dem Reichstag   wird bald nach seinem Biederzusammentritt Anfang Mai das Reichsschulgesetz vorgelegt werden. Bor her werden die zuständigen Stellen des Reichsinnenministeriums noch schriftlich die Auffassung der Länderregierungen einholen. Eine gemeinsame Konferenz der Unterrichtsverwaltungen der Länder ist nicht geplant.

Bon unterrichteter Seite erfahren wir zu dem Inhalt des neuen Entwurfs, daß er, entgegen dem§ 146 der Reichsverfassung, welcher die Simultanschule als Regelschule vorsieht, für alle drei Schularten( Simultan, tonfessionell und weltlich) gleiche Ent­midlungsmöglichkeiten schaffen will. In diesem Falle wäre das Gesek verfassungsändernd. Die Lösung der Frage, was ein geordneter Schulbetrieb ist", soll den Ländern nach Maßgabe ihrer Bedürfnisse überlassen werden. Endlich ist in dem Entwurf vorgesehen, daß in den fonfessionellen Schulen der Gesamtunter richt vom Geist des Bekenntnisses getragen sein soll.

Zurüdnahme einer polnischen Liquidation. Die Liquida tion über das Bermögen des Verlags Dittmann und der Brom­berger Deutschen Rundschau" ist aufgehoben worden. Streit darum hat mehr als anderthalb Jahre gedauert.

Die Putschpläne des Wiking".

Prozeß.

Belastende Zeugenaussagen im Leipziger   Prozeß. der Wikingführer.

Lächerliche Lächerliche Ausreden

Es werden noch mehrere Führer des Jungdo pernommen, die fämtlich die Darstellung Bornemanns und Mahrauns bestätigen. Ein Herr von Go auch der General von Saltenberg. Tresdom foll befunden, daß Mahraun selber den Käsehage für einen Polizeispiel gehalten habe. Es stellt sich aber heraus, daß lediglich die Möglichkeit in der Jungdoleitung erwogen worden ist, daß es sich vielleicht um eine Spigelei handle, geglaubt hat man es

EK. Leipzig, 22. April.  ( Eigener Drahtbericht.) Trog aller| Es ist nicht das erste Mal, daß für Geßlers Darstellungen die ob­Bemühungen, den Beugen Käse hage zum Umfallen zu bringen, jeftive Erklärung mangelt. ist dieser festgeblieben und hat seine belastende Aussage gegen den Wifingführer von Sodenstern in vollem Umfange auf recht erhalten. Zwei Stunden lang wurde auf den Zeugen man wohl gern Käsehage herumgehackt und das versucht, was mürbe machen" nennt. Nicht so sehr von der Berteidigung des ,, mürbe machen" nennt. Nicht so sehr von der Berteidigung des Wifing, was immerhin begreiflich wäre, als vielmehr vom Senat s oorsigenden Niedner, dessen Verhandlungsführung parla mentarisch faum noch zu bezeichnen ist. Offenbar will Herr Nied­ner mit allen Mitteln beweisen, daß der unter seinem Borfiz vom Kleinen Senat gefällte Fehlspruch doch richtig gewesen sei.

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Immer wieder fährt Niedner auf den Zeugen los: Können Sie nicht doch am Ende Herrn von Sodenstern mißverstanden haben? Sagen Sie das auf Ehre und Gewiffen? Sie bekräftigten das unter Ihrem Eid" usw. usw. Aber es hilft nichts der Zeuge Käsehage läßt sich nicht einschüchtern. Er erflärt einen Nebenpunft aus­genommen jedes Mißverständnis für ausgeschlossen. Sodenstern läßt boykotten.

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Auch für seinen Rückzug vor dem Untersuchungsrichter in Sachen Claß hat der Zeuge eine durchaus plausible Begründung: er wollte Sodenstern schonen.

Und nun erfährt man, daß Sodenstern vor der Bernehmung bei dem Zeugen Käsehage gewesen ist und einen förmlichen Ein­fchüchterungsverfuch gemacht hat, der an Berleitung zum Mein­eid grenzt.to

Er hat ihm mit angeblichen eidesstattlichen Bersicherungen der übrigen Teilnehmer gedroht, durch die er den Zeugen meineidig machen wolle. Er hat ihn auf jede Beise zu bestimmen versucht, die belastende Darstellung nach seiner, Sodensterns Darstellung hin zu modifizieren.

Die später vernommenen Jungdoführer Ma hraun und Bornemann gaben noch einen weiteren triftigen Grund an: Alsbald nach Bekanntwerden des Protofolls hat gegen Käsehage der wirtschaftliche Bontott und Bernichtungsfeldzug der Nationalen" eingesetzt. Man hat mit allen Mitteln und auch mit Erfolg versucht, den unbequemen Zeugen um seine wirtschaftliche Existenz zu bringen. Wieder einmal ist der Terror der Reubell Freunde gebührend beleuchtet.

Aber dieses zweistündige Kreuzperhör des Zeugen Räsehage hat auch ein Gutes: allmählich tritt immer mehr zutage: ein Haupt­mann Wackerz app hat erklärt: Sodenstern habe völlig recht, es gäbe feine anderen Mittel, die nationale Sache zum Siege zu führen, als die Provozierung eines fommunistischen Aufstandes. Räfehage fann sich ferner darauf berufen, daß er noch vor Bekannt­werden seines Protokolls dem bekannten Industriellen Arnold Rechberg und dem. Oberst Bode in ganz gleichem Sinne von der Besprechung Mitteilung gemacht hat, worauf ihm Bode entgeg­nete, das seien ja die befannien Sodensternschen Ge­dankengänge. Das Gericht beschließt, adet zapp, Bode und Rechberg als Zeugen telegraphisch zu laden.

Nach Rafehage murde der Bundeskanzler Bornemann und der Großmeister M a hraun vernommen. Sie bestätigen, daß ihnen Käsehage die Sigung der BBB. und die Ausführungen Soden­sterns so geschildert hat, wie sie im Brotokoll niedergelegt worden sind. Es haben verschiedene Besprechungen in der Leitung des Jungbo stattgefunden, und niemand hat die Richtigkeit der Käse hagejchen Darstellung bezweifelt. Im Gegenteil hat man fie auf Grund der allgemeinen politischen Erfahrungen für durchaus glaubwürdig gehalten.

Die Rolle Geßlers.

Bei der Bernehmung Bornemanns tommt es zu einem intereffanten 3 wischenspiel. Der Rechtsanwait Bloch, der schon Telle der Beleidigungsklage Mahraun contra Sodenstern Dorwegnehmen möchte, unterbricht den Zeugen, als dieser von der Denkschrift Mahraun in dem Sinne spricht, in dem der Reichswehr  minister Geßler sie eingefordert habe. Er verweist auf eine Dar stellung Geßlers, in der bauernb von einer Anzeige" gesprochen wird. Bornemann stellt demgegenüber fest, daß der Ministerialrat Dr. Böhle im Reichswehrministerium ihm gesagt habe: der Reichs wehrminister ließe die Leitung des Jungdo ersuchen, ihre Bedenten schriftlich mitzuteilen, und zwar habe er dies gefagt als Antwort auf das Ersuchen der Jungdoführer, persönlich von Geßler empfangen zu werden.

Für die Darstellung Geßlers, daß es sich um eine Anzeige und nicht um eine eingeforderte schriftliche Erklärung handle, habe er feinerlei Erklärung.

Urteil im Zaniboni- Prozeß.

30 Jahre Zuchthaus gegen die Hauptangeklagten. Rom  , 22. April.  ( Agenzia Stefani.) Das Sondergericht fällte heute im Prozeß wegen des geplanten 2ttentats auf Muffolini folgendes Urteil: 3aniboni, Capello und Uriella erhalten dreißig Jahre 3uchthaus( Urfella wurde in contumaciam verurteilt), Ducci zwölf Jahre und einen Monat, Nicolosi   und Luigi Calligaro zehn Jahre zehn Monate und zwanzig Tage, Riva fieben Jahre, Angelo Calligaro vier Monate, Celoffi wurde freigesprochen.

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Faschistenhohn gegen die Arbeiterschaft. Mussolini   hat eine Magna Charta  " fabrizieren lassen. Die italienische Magna Charta   der Arbeit" wurde am Don nerstag vom großen faschistischen Rat in Rom   angenommen. Sie trägt den Titel: ,, Der torporative Staat und seine Organisationen" und besteht aus 14 Artikeln, deren Inhalt jedem, der auch nur einigermaßen über die Lage der Arbeiterschaft in Italien   unter richtet ist, wie ein Sohn erscheinen muß.

aber nicht.

Lucks faule Ausreden.

Einem anderen Gebiet wendet sich die Beweisaufnahme zu mit der Bernehmung des Obersten v. 2ud, des Führers der Olympia  . Er fann allerdings nur über die Wiring- Borgänge als Beuge gehört werden, da er in Sachen Olympia   selber Bartei ist. Er soll besonders Aufschluß geben über die Entstehung des Aufmarschplanes, dessen Verfasser bekanntlich ein Major Knauer ist, der den Plan an v. Luck geschickt hat. Nach der Er­flärung des Zeugen ist dieser Aufmarschplan eigentlich ein Fluchtplan. Es sei nämlich erwogen worden, wie bei einem fommunistischen Putsch die Mitglieder der vaterländischen Verbände fich aus. Berlin   retten fönnten, und man habe einen Plan entwerfen wollen, diese Mitglieder aus Berlin   herauszuziehen und sie in Dörfern und auf dem Lande zu sammeln.

Das ist selbst Herrn Niedner zuviel. Er weift darauf hin, daß in dem Aufmarschplan nicht nur von dem Herausziehen der Mitglieder, sondern von einem tonzentrischen Angriff auf Berlin   die Rede ist und von einem Zusammenwirten mit der Reichswehr  . Herr v. 2ud windet und dreht sich: der Aufmarschplan jei ja nicht von ihm, sondern von Knauer ver­faßt worden. Schließlich aber muß er wenigstens soviel zugestehen, der Endgedante sei gewesen, sich bereitzustellen. Wenn die Reichswehr   uns brauchte, sollten wir ihr fagen tönnen, wir haben 300 Mann hier, 200 Mann dort, 100 Mann dort usw."

Hier greift Ministerialrat Schönner ein. Er macht auf den feltsamen Widerspruch aufmerksam, daß die Berbände jebe Berbindung mit der Reichswehr   leugneten. Wenn gar feine Verbindung mit der Reichswehr   bestanden habe, was foll da der Pian, der doch eine enge Zusammenarbeit mit der Reichs­ wehr   voraussetzt? Herr v. Luck hat auch hierfür eine harmlose Deutung. Die vaterländischen Verbände sollten sich täglich auf Ab­ruf bereithalten. Man stellte es sich so vor, daß die Reichswehr  fommen und einen abholen wollte. Man muß allerdings mehr als naiv sein, um diesem Märchen zu glauben. Die weitere Frage Schönners, ob die Olympia Waffen hätte, wird aus den erwähnten Gründen beanstandet. Man erfährt aber, daß Herr Oberst v. Luck als Zeuge im Claß- Prozeß diese Frage verneint habe, während der Major Wackerzapp als Zeuge ausdrücklich aus­gefagt hat, er häte 50 Gewehre zur Verteilung an eine Ortsgruppe der Olympia bekommen.

Nationale Gedächtnisschwäche.

Schließlich tritt noch der berühmte nationale 3euge mit der Gedächtnisschmäche auf. Der Freiherr v. Bit tinghausen Scheel, ein bekannter Aldeutscher, wird als Zeuge darüber vernommen, daß er am 7. November 1923 in Kiel   Ber= tretern des dortigen Biting erflärt habe, es ginge demnächst der Nacht vom 8. bis 9. November 1923 ganz bestimmt los. Ehrhardt sei fix und fertig, alles jei vorbereitet zu dem ent­fcheidenden Schlag gegen die Republik  .

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Herr v. Bittinghausen- Scheel fann sich jetzt auf gar nichts mehr recht befinnen. Es sei doch alles zu lange her( vielleicht ist er auch an zu viel Butschen beteiligt). Im übrigen habe er nur in Riel, als man ihm mit Neuigkeiten bestürmt habe, die in Berlin   verbreiteten Gerüchte wiedergegeben. Derselbe Zeuge aber, der hier den Un­orientierten spielt, befundet auf das bestimmteste, daß im Jahre 1926 fein Rechtsputsch in Vorbereitung gewefen fei. Wenn etwas berartiges tatsächlich im Werden gewesen sei, so hätte er es bet feiner Stellung in der nationalen Bewegung ganz bestimmt er­fahren müssen. Herr v. Pittinghausen- Scheel ist eben orientiert eder unorientiert, je nachdem es die Sachlage erfordert. Die preußischen Bertreter widersprechen der Entlassung dieses Zeugen, da sie einen Gegenzeugen beibringen wollen, der die Kieler Bor gänge wesentlich anders als der alldeutsche General darstellen wird. Um 7 Uhr abends wird das Zeugenverhör geschlossen und die Berhandlung auf Sonnabend 9 Uhr vertagt.

fündigung seiner Magna Charta   der Arbeit" und läßt zu gleicher Zeit seine ministeriellen Helfershelfer gegen das Internationale Ar­beitsamt scharf machen, weil faschistisches Komödienspiel in Gens, wo ernste Arbeit für die soziale Befreiung der Arbeiterschaft geleistet mird, nicht möglich ist. Auf dem Papier der Magna Charta  " stehen geduldig 14 Artikel: Selbstverständlichkeiten oder Berlogenheiten! In scharfem Kontrast zu diesen 14 Artikeln stehen die 14 Stationen des Golgathaweges des freigewerkschaftlich organisierten italienischen Proletariats.

Die Magna Charta  " Mussolinis ist fein Freibrief für freie Gewerkschaften, sondern nur für gelbe Rreaturen.

Kampf dem Kommunismus!

Ankündigung des französischen   Innenministers. Paris  , 22. April.  ( Eigener Drahtbericht.) Anläßlich der fünfzig­jährigen Feier des Eintritts des Abg. Thomson in das Parlament hat als Vertreter der Regierung der Innenminister Sarraut, der gleichzeitig Chef der radikalfozialen Partei ist, in Oran   in Algerien  eine Rede gehalten, die in Anbetracht der Beschlüsse des sozia­Sarraut forderte feine Bartei auf, geschlossen gegen den Kommunismus Front zu machen, der nicht nur im Innern Frankreich   zu zerseßen versuche, sondern auch die Kolonien gegen das Mutterland aufreize. Die kommunistische Partei handle da genau nach den Geboten Moskaus  . Die französische   Arbeiterschaft habe längst die Gefahr der kommunistischen   Aktionen erfannt und mit allen Mitteln dagegen reagiert. Regierung und Parlament dürften als Innenminister alle nicht zurückſtehen, jedenfalls werde er Mittel anwenden, die ihm das Gefeß zugestehe, die kommunistische I Propaganda zu befämpfen

,, Die berufliche oder gemertschaftliche Dr.listischen Kongresses in Lyon   besondere Bedeutung hat. ganisation ist frei, jedoch hat nur ein gesetzlich anerkanntes und der Staaistontrolle unterworfenes Syndikat das Recht, die Gesamtkategorie der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer, für die es gebildet ist, gesetzlich zu vertreten. Man traut seinen Augen nicht, wenn man diesen Artikel 3 der Magna Charta   der Arbeit" Mussolinis durchliest. Die berufliche oder gewerkschaftliche Organi fation ist frei.... aber hunderte italienischer Gewerkschaftsführer müssen im Auslande das bittere Brot der Berbannung effen, nach dem sie glücklich den faschistischen Mordbuben entronnen sind. Mussolini   löft bie foziale Frage mit der pompösen Ber.