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Um das Berufsausbildungsgesetz.

Eine Gegenaktion der Unternehmer.

Unter der neutralen Firma Arbeitsausschuß für| ständig aufgehoben haben, soll die Inkraftsezung dieses Benigen Berufsausbildung" organisieren die Unternehmer ihren durch ein besonderes Einführungsgeset noch weiter Feldzug gegen das Berufsausbildungsgesetz. Hinter diesem Ar- verschleppt werden. beitsausschuß steckt insbesondere der Reichsverband der deutschen Industrie

und die Bereinigung der beutschen Arbeitgeberverbände.

Das Ergebnis der Beratungen des Ausschusses besteht in einem ,, Gegenentwurf eines Gesetzes zur beruflichen Ausbildung von gewerblichen Lehrlingen". 3war wünscht der Ausschuß für die weitere geschäftliche Behandlung, daß der breiteren Deffentlichkeit von den Einzelheiten noch nicht kenntnis gegeben wird; wir halten es jedoch für sehr erforderlich, daß Dies geschieht.

Der Gegenentwurf der Unternehmer enthüllt nicht nur ihre volkswirtschaftliche Berantwortungslosigkeit, er ist gleichzeitig ein Beitrag zum Kapitel ihrer Doppelzüngigkeit. Der Reichs tag hatte befanntlich am 2. Juli bei der Berabschiedung des Ründi. gungsschutzgesetzes für Angestellte in einer Entschließung unter an­derem von der Reichsregierung gefordert, daß Höchstzahlen für das Halten von Lehrlingen im Handelsgewer be festgesetzt werden. Das ist bis heute nicht geschehen, obwohl die gefeßlichen Grundlagen für den Erlaß solcher Borschriften vorhanden sind. Bei den Beratungen über diese Frage im Reichsarbeitsministerium forderte der Vertreter der Unter­nehmer Vertagung bis zur Verabschiedung des Berufsaus: bildungsgesetzes. In dem Gegenentwurf der Unternehmer sind jedoch

die Handlungslehrlinge ausgeschaltet

worden, mit der fadenscheinigen Begründung, weil diese Regelung zweckmäßiger im Anschluß an das Handelsgefehbuch erfolgt. So besteht für die Unternehmer wenigstens die Möglichkeit einer weite ren Verschleppung, nachdem die ungeheuren Miß­stände gerade im faufmännischen Lehrlingswesen nach den amtlichen Feststellungen der Gewerbe- und Handelsauf­fichtsbeamten und den Erhebungen des Zentralverbandes der Ange­stellten nicht mehr geleugnet werden können. Die Unternehmerdenk­schrift zeigt aber auch gleichzeitig in ihren Anmerkungen, daß der Deutsche Industrie- und Handelstag in den Fragen der Berufsausbildung am rüdständigsten ist.

Der Gegenentwurf der Unternehmer will jedoch außerdem auch alle Jugendlichen ausnehmen.

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In der Ausbeutung der jugendlichen Arbeitskraft waren sie von jeher Meister. Kein Wunder, daß ihnen die bescheidenen Schuß vorschriften des Regierungsentwurfs aufs tiefste verhaßt sind. Der Hinweis, daß die Regelung des Verhältnisses des Unternehmers zu den jugendlichen Arbeitnehmern im Arbeits­schutzgesetz erfolgen wird, zeigt mur, wie wenig die Unternehmer den Zusammenhang zwischen Lehrlingen und Jugendlichen begreifen wollen und wie verantwortungslos fie sich in der Berufsausbildung dieser Jugendlichen fühlen. Ausbeutung der jugendlichen Arbeitstraft ist Trumpf, Probleme der Berufsausbildung find faule Flaufen.

Nachdem die Unternehmer so den Geltungsbereich ein geschränkt und damit die Wirksamkeit des Gesezes fast voll­

Textilarbeiterstreik in Ostfachsen.

Bauen, 23. April. ( WTB.) Nachdem die feit Wochen an­dauernden Berhandlungen über die Schaffung eines neuen Rahmentarifes für die oftsächsische Textilindustrie gestern endgültig gescheitert find, haben die Gewerkschaften den Streit beschlossen. In Neugersdorf , dem Mittelpunkte der Caufiger Textilindustrie, haben heute vormittag die meisten Belegschaften für den 30. April gefündigt. Aus dem ganzen Zittauer und Löbauer Bezirk gehen gleiche Meldungen ein. In der Oberlausit find 45 000 Teg tilarbeiter vorhanden. Der Arbeitskampf droht den Umfang des Jahres 1921 zu erreichen.

Zur Tarifvereinbarung der Reichsarbeiter.

Die Besprechung zwischen dem Reichsfinanzminister und den Organisationen der Reichsarbeiter zur Neuregelung der Löhne und der Arbeitszeit am Freitag führte zu einer Vereinbarung, die im wesentlichen folgendes bestimmt:

Solange und soweit während der Geltung des Zusahabkommens ( zu§ 2 des Reichstarifvertrags) die wöchentliche Mindestdienstzeit der mit den Arbeitern zusammen tätigen Beamten 48 Stunden übersteigt, gilt die gleiche Arbeitszeit, jedoch nicht über 54 Stunden hinaus, für die unter den Tarifvertrag fallenden Arbeiter. Wird die wöchentliche Mindestdienstzeit der Be= amten während der Güitigkeit der vorliegenden Vereinbarung herabgesett, so treten die Bertragsparteien unverzüglich in neue Verhandlungen über eine Neuregelung der Arbeits­Beit ein

Soweit die wöchentliche Arbeitszeit des Arbeiters 48 Sturden überschreitet, ist jede überschüssige Stunde neben dem Stundenlohn mit einem Zuschlag abzugelten, welcher für die 49. bis 51. Stunde 15 Broz, für die 52. bis 54. Stunde 25 Pro 3., für die 55. bis 60. Stunde 50 Broz. beträgt. In den Städten, in denen die Wochenarbeitszeit der Arbeiter ent­sprechend derjenigen der Beamten nur 48% Stunden beträgt( Berlin , Hamburg , München , Köln ), wird der Lohn vom 1. April ab nur für tatsächlich geleistete, Arbeits stunden gezahlt. Sofern Arbeiter bereits am 1. April 1927 im Reichsdienst an den vorgenannten Orten tätig waren, wird ihnen, solange die Mindestdienstzeit der Beamten

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Prüft man den Unternehmerentwurf auf den Inhalt seines materiellen Rechts, so ist auch hier seine geringste Sorge die Siche. rung der Berufsausbildung und ein ausreichendes Schutzrecht der jugendlichen Arbeitskraft. Während der Regierungsentwurf grundsäglich eine Auswahl der Betriebe auf ihre Eignung

zur Berufsausbildung fordert, verlangen die Unternehmer, daß alle Betriebe ohne weiteres als Lehrbetriebe anerkannt werden. Nur wenn der Betrieb nach Art und Umfang zur Berufs­der Inhaber oder sein Vertreter beruflich nicht fähig sind, den Lehr­ausbildung ungeeignet ist oder wenn Tatsachen dafür vorliegen, daß der Inhaber oder sein Vertreter beruflich nicht fähig find, den Lehr­lingen die für die Berufsausbildung nötigen Kenntnisse und Fähig feiten zu übermitteln, ist die Aberkennung der Eignung zur Aus­bildung von Lehrlingen durch die gesetzliche Berufsvertretung aus. zusprechen. Diese gefeßliche Berufsvertretung segelt auch im Unter­nehmerentwurf unter der Flagge der Selbstverwal­tung der Beteiligten und der Gleichberechtigung der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer. In Wirklichkeit sind die gefeßlichen Berufs­vertretungen die Handwerks, Handels- und Gewerbe­tammern, also

reine Unternehmervertretungen,

die durch ihre Organe ihre Aufgaben und Befugnisse auf Grund des Berufsausbildungsgesetzes ausüben. Nur bei bestimmten Anordnun gen und Maßnahmen, die gegenüber dem Regierungsentwurf wesentlich eingeschränkt sind, ist ein Beschluß des zu errichtenden Ausschusses, der nur ein Organ der gefeßlichen Berufsvertretung ist, herbeizuführen. Der Ausschuß feßt sich zu gleichen Teilen aus Bertretern der Unternehmer und der Arbeitnehmer zusammen. Die gefeßliche Berufsvertretung, also die Unternehmer, bestellt den Borsigenden ohne Stimmrecht. So steht es geschrieben im§ 74 des Unternehmerentwurfs. Bei jeder Abstimmung muß die Zahl der Vertreter der Unternehmer und der Arbeitnehmer gleich sein. Es wäre also zu befürchten, daß die Forderungen der Unternehmer bei rückgratfesten Vertretern der Arbeitnehmer feine Mehrheit im Ausschuß finden. Die Unternehmer wissen sich zu helfen. Da der Borsitzende ohne Stimmrecht von der Handwerks-, Handels- oder Gewerbelammer bestellt wird, dürfen die Unternehmer zu ihm Ber­trauen haben. Großmütig gestehen sie ihm im§ 75 ihres Entwurfs deshalb zu, daß der Vorsitzende ohne Stimmrecht bei Stimmengleichheit mit seiner Stimme entscheidet. Der Stein der Weisen wäre also gefunden.

Der Unternehmerentwurf enthält solcher Kostbarkeiten noch viele. viele. Wir wollen es uns ersparen, heute auf alle Einzelheiten einzugehen. Für seinen Geist ist fennzeichnend, daß

der Lehrling dem väterlichen Erziehungsrecht des Lehrherrn unterworfen ist.

Diese Unternehmerattion beweist nur wieder einmal, wie der ökonomische Fortschritt durch eine qualitative Steigerung der Ar­beitstraft vermöge ausreichender Berufsausbildung von der Macht und besseren Einsicht der Arbeiterklasse abhängt.

wurden

Arbeiter und einen Zuschlag von 25 Pro3. für Ueber. arbeit ab 1. Mai für alle Arbeiter, also auch für die acht Etunden unter Tage Arbeitenden. Außerdem wurden noch einige Eingruppierungen in die Lohnordnung verlangt. Die Forderungen von den Gewerkschaftsvertretern mit der eingetretenen Preissteigerung, der erhöhten Leistung und den günstigen Jahresabschlüssen der Bergwerksgesellschaften begründet. Weiter wurde darauf hingewiesen, daß die Löhne der Bergarbeiter hinter denen anderer Berufe zurückständen.

Die Zechenverbandsvertreter lehnten diesmal im Gegensatz zu Sie ihrem früheren Berhalten nicht jede Lohnerhöhung ab. erklärten, daß sie geneigt seien, in der Lohnfrage entgegenzu­tommen. Bei der Höhe der Forderungen habe es aber feinen 3wed, ein Angebot zu machen, da eine Einigung doch ausgeschlossen sei. Bei der großen Differenz müsse der Schlichter entscheiden. Trog wiederholter Aufforderung der Gewerkschaftsvertreter, ein Angebot zu machen, lehnten die Unternehmervertreter das als zwedlos ab. Sie teilten nur noch mit, daß sie ihrerseits bean­tragten, einige weitere Zechen unter die Randzechenklaufel zu bringen, für Lehrhauer der Abzug von 5 Broz. so lange gelten foll, bis sie den Hauerschein erhielten und Ortsälteste aus dem Ge­dinge eine höhere Bezahlung erhalten sollen. Die Verhandlungen waren damit gescheitert.

Betriebsratswahlen in der Berliner Stadtbank und in der Sparkaffe.

Die Betriebsratswahlen in der Berliner Stadtbank und Spar­faffe haben auch in diesem Jahre keine Veränderung erfahren. Der alte Betriebsrat hat sich voll behauptet. Gewählt sind sechs ordent­liche und sechs Ergänzungsmitglieder, die allesamt dem Allge meinen Berband der Deutschen Bantangestellten angeschlossen und Mitglieder der Sozialdemokratischen Partei sind.

Segerstreit in Brüffel.

Brüffel, 22. April. ( TU.) Der Bersonal der Brüsseler Zeitung ,, Le XX. Siécle" ist in den Streit getreten, da sich diese Zeitung aus Ersparnisgründen die Platte mit den Börsennotierungen von der Amsterdamer Zeitung Le Matin" schicken ließ. Die Zeitung ist in beschränktem Umfang erschienen.

Die estnischen Gewerkschaften für Amsterdam .

Ein in Reval tagender Rongreß der Gewerkschaften Estlands hat nach Meldung des DE. die Gründung eines Alleſtni­schen Zentralverbandes der Gewerkschaften be­schlossen, dem die Leitfäße der Amsterdamer Inter= nationale zugrundegelegt werden. Die Gründung bedeutet ein Abrücken von den Prinzipien der Moskauer Gewerkschaftsinter­nationale( Profintern). Die Versuche der Linksgruppen auf dem Kongreß, gegen die Neugründung zu opponieren, hatten nicht den geringsten Erfolg.

Die Differenzen im Hadepeter Jum gufen Happen", Inhaber Mewes, Neukölln, Hermannstr. 160, bestehen weiter. Herr Memes hat durch seine Handlungsweise zu ertennen gegeben, daß er die organisierten Arbeiter, Angestellten und Beamten sehr gering ein­schäzt; sonst hätte er sich nicht erlaubt, die organisierten Kellner zu entlassen, um organisationsunfähige Gelbe zu beschäftigen. Der Betrieb ist für organisierte Arbeitnehmer gesperrt. Zentralverband der Hotel, Restaurant- und Caféangestellten, Zweigverein Groß­Berlin, Elsasser Str. 86/88, 3 Tr.

Die Sparkaffe der Bank der Arbeiter, Angestellten und Beamten 2.-G., Berlin , Wallstr. 65, ist täglich mit Ausnahme von Sonnabend von 9-3 Uhr und 4-6 Uhr, Sonnabends von 9-1 Uhr geöffnet,

Theater der Woche.

nicht herabgesetzt wird, eine Wochenzulage in Höhe des Lohnes für Stunden einschließlich Soziallohn neben dem nach den allgemeinen Bestimmungen errechneten Gesamtwochen­bezuge, jedoch unter Wegfall des Zuschlages für über 48 und nicht über 51 Stunden hinaus geleistete Arbeitsstunden( von 15 Proz.) Butterfly. 28. Cavalleria Rusticana. Bajazzi. 29. Galome. 30.( Zum ersten gewährt.

Die Lohnsäge für männliche Arbeiter werden vom 1. April 1927 ao in allen Gruppen um 4 Pf. für die Stunde erhöht. Ab 1. Ottober 1927 werden die Lohnfäße der männlichen Arbeiter um einen weiteren Pfennig erhöht. Die Lohnsätze der Lohngruppe 1 werden auf 75 Broz. der Lohnsätze der Lohn­gruppe I festgesetzt. Arbeiterinnen der Lohngruppe 2 erhalten den Lohn der Lohngruppe 1 mit einem Zuschlag von 2 Pf., Arbeite­rinnen der Lohngruppe 3 den Lohn der Lohngruppe 1 mit einem Buschlag von 9 Pf. Die durch die Vereinbarung geregelten Puntte fönnen erstmals zum 31. März 1928 gefündigt werden.

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Vom 24. April bis 2. Mai 1927. Boltsbühne: 24., 25., 26., 30. Gewitter über Gottland. 27., 28., 1. Traume spiel. 29. Nachtafyl. 3. Bolpone. Oper am Blah der Republik : 24. Frau 27. Madame ohne Schatten. 25. Berfiegelt. Spanisches Fest. 26. Carmen. Schauspielhaus: Male) Macht des Schicksals. 1. Rosenkavalier . 2. Bozzed. 24., 25., 26., 29., 30., 1. Ein befferer Herr. 27. Wildschüß. 28. Peer Gynt. 2. Fauft( 1. Teil). Schiller- Theater: 24., 26., 27., 30., 1. Bring Friedrich von Homburg. 25., 28., 29. Nazzia. 2. Die Journalisten. Theater am Schiff. bauerbamm: Tragödie der Liebe. Thalia- Theater: Der mutige Geefahrer. Deutsches Theater: Der Arzt am Scheideweg. Rammerspiele: Lodvögel. Die Romödie: Mannequins. 11 Uhr Nachtvorstellung: Was Sie wollen. Theater am Rollendorfplaß: Drei arme Kleine Mädels. Theater in ber Röniggräger Straße: Die Schule von Uanach. Romödienhaus: Theo macht alles! Großes Schauspielhaus: Wie einst im Mai. Theater bes Bestens: Wissen Sie schon Stäbt. Oper Charlottenburg: 24. Turandot . 25. Der Troubadour. 26., 2. Der Prophet. 27. Jugend im Mai. 28. Carmen. 29. Der fliegende Holländer . 30. Giegfried. 1. Die Bohème. Komische Oper: Günden der Welt. Deutsches Künstler- Theater: 25., 26., 27. Geschlossen. Ab 28. Adieu Mimi. Die Organisationsvertreter ließen bei den Besprechungen teinen Lustspielhaus: Hurra ein Junge! Leffing- Theater: Der Patriot. Trianon- Theater: Theater am Kurfürstendamm : Die Kleine auf Besuch. Müllers. Zweifel darüber, daß die Vereinbarungen bezüglich der Resibenz- Theater: Der Autowildling. Zentral- Theater: Der materiellen Auswirkung durchaus nicht befriedigen, und sie blonde Zigeuner. Theater in ber Rommandantenstraße: Berlin wie es weint erwarten, daß bei der noch zu erfolgenden Nachprüfung der Löhne und lacht. Metropol Theater: Die Zirkusprinzessin. Berliner Theater: Der an den einzelnen Orten von dem Finanzministerium das nötige Ent­Kleines Theater: Die Sampelmann. Die Tribüne: Spiel im Schloß. Renaissance­goldene Galeere. Wallner- Theater: Auf der Sonnenseite. Theater: 24., 25. Der 13. Stuhl. Ab 26. Feiglinge. Walhalla Theater: Die gegenkommen gezeigt wird. Der Finanzminister ließ auch, nachdem ihm die Lohnzahlen der einzelnen Orte befanntgegeben wurden, er­von der Liebe leben. Rose Theater: Bis 1. Die beiden Nachtigallen. 2. Der kennen, daß er die Löhne, wie sie zurzeit für die Reichsarbeiter Better aus Dingsda. Rafino- Theater: Pimpelhuber, der Millionenerbe. Theater in der Klosterstraße: 24., 25., 26., 28., 1., 2. Liebe. 27., 29. Simfon gezahlt werden, als nicht genügend betrachtet, und er sprach den und Delila. 30. Bfarrhaustomödie. Theater in der Lügowstrake: Die Frau werden. Das wurde von den Organisationen zugesagt. Die Ver­Wunsch aus, daß ihm noch weitere Unterlagen zur Verfügung gestellt ohne Mann. Bintergarten: Theater im Abmiralspalast: Vive la femme, Internationales Barieté. Grala: Internationales Varieté. Reichshallen. bandlungen über die Nach prüfung der örtlichen Löhne Theater: Stettiner Gänger.- Theater am Rottbuffer For: Elite- Sänger. Nachmittagsvorstellungen. Schauspielhaus: 24., 1. Napoleon . sollen am Donnerstag, dem 5., und Freitag, dem 6. Mai, im Reichs­Theater am Schiffbanerbamm: 24. Das Grabmal bes unbekannten Colbaten. 1. Der Geizige. Thalia Theater: 24., 1. Der Biberpelz. Großes Schau­finanzministerium vor sich gehen. Spielhaus: 24., 1. Wie einst im Mai. Theater bes Westens: 24., 1. Wissen Gie schon Romische Oper: 24., 1. Günden der Welt. Trianon- Theater: 24., 1. Rlubleute. Theater in bez Rommandantenstraße: 24., 1. Die bedrohte Unschuld. Berliner Theater: 24., 1. Der Hampelmann. Die Tribüne: 23., 30., 11 Uhr Nachtvorstellung: Spiel im Schloß. Wallner- Theater: 24., 1. Der Herr Senator. Walhalla- Theater: 24., 1. Die von der Liebe leben. Theater Theater in der Klosterstraße: 24. Jphigenie. 1. Pension Schöller. im Admiralspalaft: 24., 1. Vive la femme. Scala: 24., 30., 1. Internationales Bariete. Reichshallen Theater: Stettiner Gänger. Theater am Rottbuffer Tor: 24., 1. Elite- Sänger.

Bezeichnend an der ganzen Aussprache war, daß der Finanz­minister von seinen Referenten nicht genügend unterriytet worden war. Er gab daher auch die Bersicherung ab, bei ähnlichen Fällen in Zukunft den Organisationsvertretern auf Wunsch jederzeit zur Verfügung zu stehen.

Die gescheiterten Verhandlungen in Essen . Bochum , 23. April. ( Eigener Drahtbericht.) Im Zechenverbands­gebäude in Effen fanden am Freitag Lohnverhandlungen für den Ruhrbergbau statt. Die Gewerkschaften fordern eine Lohn­

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Berantwortlich für Politik: Bictor Schiff; Wirtschaft: 6. Klingelhöfer; Gewerkschaftsbewegung: Friebe. Ektorn: Feuilleton: R. S. Discher; Lotales und Gonftiges: Friz Karstädt; Anzeigen: Th. Glode; fämtlich in Berlin . Berlag: Borwärts- Berlag, G. m. b. S., Berlin . Drud: Borwärts- Buchdruckeret

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