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Nr>»»»Jahrgang"i* 0�0 �JOlTÖJÖtiÖ S»niitag, 1.Ma!l»27

Der/lrmenunterstützung preisgegeben! Der Bürgerblock befiehlt- wer kümmert sich um die Opfer.

Die Regierung des Bürgerblocks will Zehntausende von Erwerbslosen aus der Krisenfürsorge aussperren. Sie kündigt ihr. Vorhaben mit der Versicherung an:Befürchtungen sind grundlos." Eine offizielle Mitteilung, kurz und niederschmet- ternd für die Betroffenen. Die Presse der Regierung druckt die offizielle Mitteilung. Kein Wort mehr. Punkt. Schlusi. Ein Strich unter das Geschick der Betroffenen. Sie sind er- ledigt. Für den Bürgerblock sind sie von der Liste der Er- werbslosen gestrichen. Ihre Zahl beunruhigt nicht mehr; denn sie existieren nicht mehr. Befürchtungen sind grundlos. Ja, gewiß, B e f ü r ch- t u n g e n sind für die Betroffenen grundlos, sie haben G e- wißhöit. Die Gewißheit, daß der Bürgerblock über ihr Geschick fühllos hinwegschreitet. Die Unterstützung wird ein» gestellt, sie mögen sehen, wo sie bleiben. Die Krisenunterstützten sind die bedauernswertesten der Erwerbslosen . An ihnen frißt die Arbeitslosigkeit am längsten, entmutigend, niederdrückend. Die Monate gehen dahin, und noch keine Arbeit! Und nun, Schluß mit der Unterstützung, die Armenunterstützung, dos Nichts. Warum gerade wir, warum müssen wir betteln gehen? Das ist die selbstverständ- liche Frag« der Betroffenen. Und die Regierung des Bürger- blocks antwortet:Anpassung an die veränderten Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt." Die Konjunktur steigt. Die Zahl der Arbeitslosen nimmt ab, und deshalb müssen Zehntausende von Arbeitslosen, die am schwersten leiden, dem Elend preis- gegeben werden? Die Betroffenen werden darin weder Logik noch Gerechtigkeit finden. Diese Maßregel der Bürgerblockregierung ist um so empörender, als sie willkürlich einen Teil der Erwerbs- losen trifft. Sie ist eine schrei an deUngerechtigkeit, sie enthüllt den Geist bureaukratischer Willkür, für den die Erwerbslosen nur Ziffern sind, nicht Menschen, die ein Recht zu leben haben. Ein erschütternder Mangel an sozialer Ge- sinnung, an Sinn für soziale Gerechtigkeit liegt in dieser Ab- baumethode. Dieser Geist ist des Bürgerblocks würdig. Es ist

ein« Offenbarung der unsozialen Gesinnung, die das Arbeits- Ministerium erfüllt. Widerspruch gegen diesen Geist? Es meldet sich schüch- terne Kritik imDeutschen ": So grundlos sind die Befürchtungen über einen über- stürzten Abbau der Krisenfürsorge nun doch nicht. Wir haben schon in früheren Artikeln darauf hingewiesen, daß dieser Ab- bau überstürzt vorgenommen werde, und daß infolgedessen die glatte Durchführung der Fürsorge gefährdet wird. Ebenso hat dieser Ab- bau ohne Zweifel Härten für die Erwerbslosen zur Folg«, die bei etwas weniger Elan beim Abbau der Fürsorge vermieden werden könnten. Die Einführung der Krisenfür- sorge ging nicht in diesem Eilzugstempo vor sich." Es kommt Stegerwald und den Seinen ein Grauen an bei der Politik des Arbeitsministeriums im Bürgerblpck. Aber sie haben es so gewollt! Sie tragen die Berantwortung dafür, daß Herr Brauns, der Arbeitsminister, sich zum Vollstrecker des reaktionären Willens des Bürgerblocks macht. Sie wissen, was diese Maßnahme bedeutet. Aber ihr Gewissen ist beruhigt. Sie haben die Stimme der Kritik erhoben und ihre Seele gerettet. Und die von der Krisenfürsorge Ausgesperrten können verzweifeln. Wird die Rot, die bittere Rot dieser Unglücklichen sie nicht endlich daran erinnern, daß ihre Duldsamkeit gegenüber dem Bürgerblock der sozialen Reaktion das Feld frei gibt? Werden sie nicht endlich dort Widerspruch erleben, wo er wirksam wird, im Plenum des Reichstags? Es sind Zehntausende, die diesmal die Geißel der sozialen Reaktion hart und unmittelbar trifft. Ueber den Millionen der deutschen Arbeiter aber hängt beständig die Wolke dieser reaktionären Regierung, drückend, Not und Unheil drohend bis der Sturm in sie fährt und sie zerreißt. Der Bürgerblock erteilt der Arbeiterschaft grausamen An- schauungsunterricht: Lernt endlich die Waffe der Demokratie gebrauchen, um die Reaktion niederzuwerfen!

Gewitter um hankau . Unheilverkündende Gerüchte. - Eine englische Demonstration vorbereitet.

Mbau öes Kinderschuhes. Geplante Verschlechterungen im Arbeitsschutzgesetz. Nach der Begründung zu dem Entwurf eines Arbeits- schutzgesetzes soll der§ 23 des Entwurfs an die Stelle des § 133 Abf. 1 und 2 der Gewerbeordnung und des Gesetzes über Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben treten. Weiter soll dieser Paragraph im wesentlichen die bisherige Regelung des Kinderschutzes übernehmen, in einzelnen Punkten darüber hinausgehen. Es ist richtig, daß die Bestimmungen des§ 23 des Gesetz- entwurfs in einzelnen Punkten über die bisherige Regelung des Kinderschutzes so z. B. durch die Gleichstellung der eigenen Kinder mit den fremden Kindern hinausgehen. Es ist aber nicht zutreffend, daß der§ 23 im wesentlichen die bisherige Regelung übernimmt, er bringt vielmehr bedeutende Verschlechterungen gegenüber dem heutigen Stande der Gesetzgebung. Wir wollen dahingestellt sein lassen, ob diese Verschlechterungen bewußt oder unbewußt in den Entwurf gebracht worden sind. Im Hinblick auf die volkswirtschaftlich außerordentlich große Bedeutung des Kinderschutzes und im Hinblick darauf, daß der Arbeitnehmer- schütz in allen Ländern mit dem Kinderschutz begonnen hat, können wir uns aber nicht mit dem Eintausch eines Fort- schrittes gegen einen Rückschritt auf diesem Gebiete einver- standen erklären. Er erscheint daher notwendig, auf die Mängel im einzelnen einzugehen. Der Absatz 1 des 8 23 des Gesetzentwurfes verbietet soweit sich aus den weiteren Absätzen des Paragraphen nicht etwas anderes ergibt die Beschäftigung von Kindern, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Für das Beschäftigungsverbot ist nur das Lebensalter und nicht auch wie in dem Kinderschutzgesetz und in der Gewerbeordnung die Volksschulpflicht der Kinder maßgebend. Nach der Bestimmung des Entwurfs dürfen also über 14 Jahre alte, noch schulpflichtige Kinder unter denselben Bedin- gungen wie die Arbeitnehmer unter 16 Iahren in allen Betrieben beschäftigt werden. Dagegen gestatten die jetzigen gesetzlichen Bestimmungen eine solche Veschäfti- gung schulpflicbtiger Kinder nicht: der 8 der Gewerbe» ordnung, die Motor- und Konfektionswerkstättenverordnung und das Kindsrschulgesetz enthalten Beschäftigungsverbote für noch schulpflichtige Kinder. Nur die über 13 Jahre alten, nicht mehr volksschulpflichtigen Kinder können in den, unter die vorstehend genannten gesetzlichen Bestimmungen fallenden Betrieben zum Teil nur mit beschränkter Arbeiterzeit(sechs Stunden) beschäftigt werden. Der Absatz 2 des§ 23 des Entwurfs läßt die B e» fchäftigung über 12 Jahre alter Kinder in Familienbetrieben mit Arbeiten, die nicht ihre Gesundheit oder Sittlichkeit gefährden, zu. Nach der Defi- nition des BegriffesFamilienbetrieb" im 16 des Entwurfs zählen dazu noch solche Betriebe, in denen bis drei fremde Personen beschäftigt werden. Im Gegensatz hierzu gestatten die heute noch geltenden Motor- und Konfek- tionswerkstättenverordnungen, die auch Anwendung finden, wenn als Arbeitnehmer nur ein Kind beschäftigt werden soll, nur die Beschäftigung über 13 Jahre alter nicht mehr schulpflichtiger Kinder. Ob der Reichsarbeitsminister die Beschäftigung von Kindern in den zahlreichen, zu den Familienbetrieben zu zählenden kleinen Motor- and Konfek- tionswerkstätten als gesundheitsgefährdend gebstimmen wird, dürfte fraglich erscheinen. Es wäre deshalb notwendig, den jetzigen Rcchtszustand auch im Arbeitsschutzgesetz herzustellen, und zwar durch Äufncchme dieser und der weiteren bereits im Kinderschutzgesetz und in der Gewerbeordnung enthaltenen, sogar für Familienbetriebe, in denen nur Familienangehörige beschäftigt werden, geltenden Verbote(z. B. das Bedienen der Gäste durch Mädchen in Gast- und Schankwirtschaften). Schließlich ist zu bemerken, daß die jetzige Fassung des Satzes 1 im Absatz 2 des 23 des Entwurfs die Beibringung eines Nachweises über die Gefährdung der Gesundheit oder Sittlichkeit von Kindern durch die Arbeit erforderlich macht. Im übrigen läßt Satz 2 des gleichen Absatzes vermuten, daß gesundheitliche oder sittliche Schädigungen beim Austragen von Waren oder anderen Botengängen für Betriebe aller Art mit vier Arbeitnehmern nicht befürchtet werden! Eine Verschlechterung gegenüber der heutigen Gesetzgebung enthält auch der letzte Satz des Absatzes 3 des 8 23' Danach können künftig Kinder unter 14 Iahren, die nicht mehr schulpflichtig sind, acht Stunden und mehr beschäftigt werden, während der 8 133 der Gewerbe- ordnung und die Konfektionswerkstättenverordnung(sowie auch die Motorwerkstättenvcrovdnung für einen Teil der Motorwcrkstätten) nur eine sechs st ündige Beschäf- t i g u n g der über 13 Jahre alten, schulentlassenen Kinder zulassen. Außerordentlich bedenklich ist der Absatz 4 des§ 23. Welche Veranstaltungen für die Zulassung der Kinderbeschäf- tigung bei Musikaufführungen usw.für die Allgemeinheit" zu verstehen sind, ist überhaupt nicht zu erkennen. Sehr schlimm ist aber, daß die Beschäftigung von Kin- dcrn über drei Jahre bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen und anderen Schaustellungen zu- gelassen werden kann, wennkünstlerische oder wissen- schaflliche" Bedürfnisse es erfordern. Die 88 6 und 15 des Kinderfchutzgesetzes gestatten die Zulassung einer Ausnahme nur bei solchen Vorstellungen und Schaustellungen, bei denen ein höheres Interesse der Kunst oder Wissenschaft" ob- waltet. Nach der Preußischen Ausführungsanweisung zum Kinderschutzgesetz fallen die sogenannten Spezialitäten-, Akro- baten- und Artistenvorstellungen, die Zirkusaufführungen und ähnliche Veranstaltungen nicht unter die Ausnahmebestim- mimg der 8§ 6 und 15 des Gesetzes. Das Arbeitsschutzgesetz gestaltet aber nach der jetzigen Fassung des Entwurfs die Zulassung der Beschäftigung von Kindern auch bei den vor- stehend genannten, nach der heutigen Gesetzgebung ausgenom- menen Unternehmungen. Ausnahmen zur Ausbildung von Kindern sind heute gesetzlich in keinem Falle zugelassen. Es bleibt auch dem Entwurf des Arbeitsschutzgesetzes vor- behalten, der Beschäftigung von Artistenkindern, kleinen Tänzerinnen usw Tür und Tor zu öffnen, und damit d i e wühselige Arbeit vieler Jahre zu peraichtsu,

Paris , 30. April. (WTB.) Der Sonderkorrespondent derIn- formation" berichtet aus Schanghai , m Hankau sei die Lage noch immer kritisch. Die Haltung Schanghais sei ungewiß. Zahlreiche Truppen schwankten zwischen der Regierung von Nanking und der von Hankau. Die Verzögerung der Uebermittlung der zweiten Mächtenote wegen der Ranking-Zwischenfälle und die zögernde Hal- tung der Vereinigten Staaten bewirkten Unruhe. Man erkläre, daß die Japaner die Absendungg von Truppen nach dem Norden vorbereiteten. Die Nordelemente rückten weiter auf Hankau vor. Die Engländer bereiteten eine Demonstration in Hankau vor. In Schanghai herrsche vollkommene Ruh«, aber man könne, ohne sich inGefahrzu begeben, d i e K o n z e s s i o n s z o n e n auf den Straßen nicht verlassen. Gerüchte seien weiter im Um- lauf, nach denen chinesische K a p i t a l i st e n auf dem flachen Lande des Kiangsi- und Hunangebietes niedergemetzelt worden seien. Tschiangkaifchek entwaffnet kommunistischediviflonen. London , 30. April. (TU.) Tschiangkaischek hat die Eisenbahn- linie südlich von Nanking an zwei Stellen unterbrochen, so daß drei Divisionen des kommunistischen Generals Tschengtschien von ihrer Basis abgeschnitten wurden. Die Divisionen wurden umzingelt und nach einem Gefecht, bei dem es nur 30 Tote gab, gefangen genommen. Andere Streitkräfte des Kommunistengenerals sollen bei Kiukiang und Wuhu entwaffnet worden sein. Tschiangkaischek bezeichnet diesen Erfolg als sehr bedeutsam, da General Tschangtschien für die Nankinger Zwischenfälle verant- wortlich sei. Russische Gewerkschastsdelegation verhastet. Riga . 30. April. (TU.) Nach einer Moskauer Meldung ist die russische Gewerkschastsdelegation in Schanghai verhaftet worden. Ein Protest der Sowjetregierung soll bisher nicht berücksichtigt worden fein. Japan vermittelt zwischen England und Nordamerika Schanghai, 30. April. (Reuter.) Eine aus Peking stammende, aus halboffizieller japanischer Quelle herrührende Schilderung der politischen Lage, daß angesichts der naheliegenden Möglichkeit eines gesonderten Vorgehens der Vere-inigten Staaten m Gestalt der Anknüpfung von Verhandlungen mit der nationalen Regierung England dafür zu sein scheine, der nationalen Regierung, ohne auf Amerika zu warten, möglichst bald eine zweite Note zu überreichen. Es seien Anzeichen dafür vorhanden, daß Großbritannien eine weitere praktische Zusammenarbeit mit

Eine Notwendigkeit zur Verwendung von Kindern unter drei Jahren muß überhaupt bestritten werden, sie können durch ältere Kinder, Säuglinge durch Puppen ersetzt werden. Durch den Inhalt der Absätze 1 bis 4 dcs§ 23 ist das Vertrauen zu den nach Absatz' 3 von dem Reichsarbeits- minister zu erlassenden Bestimmungen sehr abgeschwächt worden. Es wäre im Interesse der Kinder wünschenswert und zu fordern, die gesetzlichen Bestimmungen mehr auszu- bauen und nur wenig der Regelung durch Bestimmungen des Reichsarbeitsministers zu überlassen. Ferner fehlen im Entwurf Bestimmungen, durch welche auch eine an sich zulässige Beschäftigung eines Kindes ein- geschränkt oder untersagt werden kann, wenn erhebliche Miß-

Japan wünsche, da es ein derartiges Verfahren für den einzigen Weg halte, eine Regelung des Nanking-Zwischenfalles zu Wege zu bringen. Japan gebe sich die größte Mühe, eine g e m e i n s o m c Basis zu finden, auf der Großbritannien und die Vereinigten Staaten sich einigen könnten, damit ein geschlossenes Vorgehen der fünf Mächte möglich wird.

/lnfangserfolg in Cnglanö. Der Gcwerkschaftsprotest erreicht die erste Milderung der Regierungsvorlage. London , 30. April. (WTB.) Die Regierung hal beschlossen. nächsten Montag einen Abänderungsanlrag zu dem Gesetzentwurf über die Gewerkschaften vorzulegen, nach welchem die A u s s p e r. rung ebenso ungesetzlich wie der Ausstand sein soll. Der Zweck des Abänderungsanlrages ist, zu beweisen, daß der Gesetz­entwurs keine Partei begünstigt.

Maifeierverbot auch in Litauen . Drohung mit Waffengebrauch! Riga , 30. April. (TU.) Aus Kowno wird gemeldet, daß die litauische Regierung jegliche Demonstration am ersten Mai auf das strengste untersagt habe, Zuwiderhandlungen sollen mit Waffengewalt unterdrückt werden. Der zuerst be­strittene Rücktritt des christlich-demokratifchen Ministers für Kultus und Finanzen wird jetzt bestätigt.

Norwegische Sozialreaktion. Der erste Mai dient dem Protest. Oslo , 30. April. (Eigener Drahtbericht.) Das norwegische Par- lament hat in der Nacht zum Sonnabend nach dreitägiger heftiger Debatte mit den Stimmen aller bürgerlichen Parteien gegen die Sozialdemokraten und Kommunisten ein Gesetz zur Er­richtung von Gerichten, die in Arbeitsstreitigkeitcn rechtsoer- b i n d l i ch entscheiden können, beschlossen. Gleichzeitig begann das Parlament mit der Beratung von Aenderungen zum Gesetze über Arbeitsstreitigkeiten. die auf eine völlige Vernichtung des Streikrechts hinauslaufen. Die Arbeiterparteien erreichten durch Obstruktion, daß diese Vorlage zur Einhaltung der vor- geschriebenen Frist an den Rechtsausschuß zurückverwiesen wurde. Die heutigen Maidemonstrationen werden ein Masse»- probest gegen diese Knebelung des Streikrechts sein.

stände zu Tage getreten sind. Derartige Bestimmungen sind in dem jetzt noch geltenden Kinderschutzgesetz(8 20) enthalten und es wäre bedauerlich, wenn künftig auf sich verzichtet werden müßte.' u>>, Auffallend ist auch, daß bei den Strafvorschriften im 8 26 Absatz 2 des Entwurfs eines Arbeitsschutzgesetzes nur eine Verschärfung der Strafe angedroht ist bei wiederholten Zu- widerHandlungen hinsichtlich der Beschäftigung weiblicher und jugendlicher Arbeitnehmer und nicht auch hinsichtlich der Beschäftigung von Kindern. Es muß Ausgabe des Arbeitsschutzgesetzes fein, eine um- fassende Regelung des Kinderschutzes unter Einbeziehung der Landwirtjchaft vorzuaehmeu.