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Der VBMI. will den Zehnstundentag!

Metallarbeiter, rüstet zum Kampf!

Gestern nachmittag wurden in den Räumen des Verbandes| sonen oder Gruppen bis zu zwei Stunden über die tarif­Berliner Metallindustrieller die am Montag voriger Woche vertagten fich festgelegte achtstündige Arbeitszeit hinaus und unbeschränkt Berhandlungen über den Neuabschluß des Rahmenvertrages für die angeordnet werden fönnen. Wenn auch die Vertreter des Berliner   Metallindustrie fortgesetzt. Die Verhandlungen führten BBMI. mit allem Nachdruck nachzuweisen versuchten, daß das ein aber wiederum zu feinem pofitiven Ergebnis. ungeheures Entgegenkommen ihrerseits bedeute und daß faum Aus­sicht bestünde, daß ihre Mandatgeber diesem Vorschlag beitreten würden, ist dieser Vorschlag in seinem Endeffekt nur eine leere Geste. Der Begriff einzelne Personen oder Gruppen" ist so dehnbar, daß man praktisch für ganze Abteilungen Ueber­stunden anordnen kann. Der Vorschlag bezweckt in Wirklichkeit noch eine Berschlechterung der bisherigen Regelung, nach der für jede Ueberstunde über neun Stunden täglich die Zustimmung des Regelung in den Ausnahmefällen" eine zehnstündige Arbeitszeit Betriebsrats notwendig war, während nach der vorgeschlagenen einfach angeordnet werden könnte. Dieser Dreh der Unter­nehmer, der einer Brüstierung gleichfommt, tam ziemlich über. raschend, so daß die Verhandlungen nach fünfstündigen Auseinander­fegungen auf Freitag vertagt werden mußten.

Der einzige Gegenstand der gestrigen Verhandlungen, über den man nicht hinaustam, war die Frage der Mitwirtung ber geseglichen Betriebsvertretung bei der Festsetzung von Ueberstunden. Das Metallfartell hatte gefordert, daß grundsäßlich für jede zu leistende Ueberstunde die 3 ustimmung des Betriebs­rats von der Betriebsleitung einzuholen sei. Um aber für gewiffe in der Eigenart der Metallbetriebe begründete Fälle der Betriebs­leitung eine gewisse Bewegungsfreiheit zu laffen, hatte sich die Ver­handlungskommission bereit erflärt, die gelegentliche An­ordnung von Ueberstunden oder Sonn- und Feiertagsarbeit für einzelne Arbeiter des Betriebes zuzulassen, wenn sie zur Ber­hütung der Unterbrechung eines Arbeitsprozesses oder zur Fertig. stellung eiliger Lieferungen oder eiliger Reparaturen notwendig werden. Jedoch sollten auch in diesen Fällen dem Betriebsrat die Gründe für die Notwendigkeit der Ueberstunden nachgewiefen werden und sollte auch nur eine Ueberstunde pro Tag auf die Dauer von höchstens einer Woche zulässig sein.

Die Unterhändler des BBMI. machten darauf die zwar sehr schöne Geste, den Betriebsräten das Recht der Zustimmung bei Ueberstunden einräumen zu wollen. Sie verlangten aber in den auch vom Metallfartell bezeichneten Ausnahmefällen, in denen Ueberstunden angeordnet werden können, daß sie für einzelne Per­

Die unfähige KPD  .

Sie will aber führen.

In ihrer Mai- Nummer veröffentlicht die Rote Fahne auf einer ganzen Seite Betrachtungen des Zentralfomitees ber KPD.  über die Lattik und Erfahrungen in den Lohn- und Arbeitszeit­bedingungen". Zunächst wird in Grund und Boden hinein ver­dammt, was der ADGB  . und die Sozialdemokratie zur Miederher­stellung des Achtstundentages und zur Erhöhung der Löhne und Ge­hälter unternommen und durchgesetzt haben. Es verlohnt sich nicht, ben vielfach gewollten Unfinn zu widerlegen. Es verlohnt sich auch nicht weiter darauf einzugehen, wenn behauptet wird, daß das, was erreicht wurde, der Politik der KPD. zu danken sei. Wie die KPD  . und ihre Anhänger bei den Lohnbewegungen und bei dem Kampf um die Wiederherstellung des Achtstundentages selbst praktisch mit gearbeitet haben, das führt in einigen fritischen Bemerkungen der Tange. Redeschwulst des Zentralfomitees der RPD. selbst an. Es heißt da wör lich:

,, 1. Im allgemeinen erfannten die Kommunisten nicht ge­nügend flar und rechtzeitig den Charakter und die Ber spettiven der wirtschaftlichen Entwidlung und der Wirtschafts­fämpfe der letzten Zeit.

2. In vielen Orten standen die Parteileilungen den Be­wegungen paffio   gegenüber, ohne auf fie überhaupt zu reagieren. 3. Die Initiative der fommunistischen Gewertschaftsmitglieder ift bei den Kündigungen der Lohn- und Arbeitszeittarife in un genügendem Maße hervorgetreten.

4. In vielen Fällen wurden mehrere Forderungen anläßlich ber Kündigungen in zu allgemeiner Form festgelegt, oft ohne fonfrete Bezugnahme auf die einzelnen Bestimmungen der Tarifverträge. Dabei hat sich oftmals gezeigt, daß unsere Genossen die gesetzlichen, tariflichen und statutarischen Bestimmungen nur ungenügend tennen.

Das muß jetzt anders werden! Künftig müssen, heißt es dann, die Gewerkschaftsfragen nicht mehr ressortmäßig durch die Gemert­schaftsabteilungen, sondern unter Führung und in den Beratungen der Parteileitung als Aufgaben der Ge­famtpartei vorgenommen" werden. Die Kritik an den Maßnahmen der Gewerkschaftsvorstände" müsse fünftig verbunden werden ,, mit einer grundsäglichen Kritik der falschen und reformistischen Bolitik

Bes ADGB.".

Benn dann weiter behauptet wird, daß die Gewerkschaftsfragen der tommunistischen Bresse fchlecht behandelt worden ab, so haben wir selbst dem nichts hinzuzufügen. Weiter fritisiert bas Zentralfomitee, daß die Betriebsräte durch die kommunistischen  Gewerkschaftsfunktionäre nicht in stematisch beeinflußt worden feien. Die Gewerkschaftsfämpfe müßten fünftig von der Partei als Aufgabe der Gesamtpartei weiter geführt merden. Dabei müsse man die Einheitsfronttaftit anmenden". Wohlgemerkt, die Tattif", nicht die Einheitsfront.

Das Zentralfomitee der KPD. gesteht also ein, daß weder die Leitung der KPD. noch ihre Abteilungen und Funktionäre bei dem Rampf um die Wiederherstellung des Achtstundentages und um die Erhöhung der Löhne ihren Mann gestanden haben. Das Zentral tomitee bescheinigt sich selbst und der gesamten KPD., daß sie selbst zur praktischen Arbeit unfähig war. Aus dieser endlich einmal felbst erkannten Unfähigkeit leitet die Zentrale der KPD.   das Recht ab, fünftig die Führung zu übernehmen!

Die Gewerkschaften werden gut tun, auch in der Zukunft sich die Einmischung in ihre ureigensten Angelegenheiten ganz energisch zu verbitten, ganz besonders, wenn sie pon Leuten versucht wird, die eingestandenermaßen von diesen Dingen nichts verstehen.

Die Lohnbewegung in den Verkehrsbetrieben. Abschluß bei der Straßenbahn- bei der Aboag geht der Kampf weiter.

Die Funktionäre der Straßenbahn nahmen gestern abend im Gewerkschaftshaus zu dem Ergebnis der legten Lohnverhandlungen Stellung und beschlossen mit großer Mehrheit die Annahme des Berhandlungsergebnisses. Somit erhöhen sich die Löhne des Per­fonals ab 1. April um 5 Pf. pro Stunde und ab 1. Oktober bis 31. März 1928 um weitere 3 Pf. Im gleichen prozentualen Ber­hältnis erhöht sich auch die Akkordbasis für die Werkstattarbeiter. In der Nacht zum 1. Mai haben die Bediensteten der Aboag die von den Unterhändlern vorgeschlagene Grundlage zu einer Eini­gung der Parteien als ungenügend abgelehnt. Die einfache Stimmenmehrheit brachte die Stimmung der Fahrer und Schaffner so deutlich zum Ausdruck, daß auch die Direktion nicht daran vor­übergehen sollte, wenn sie Störungen von ihrem Betriebe fernhalten will. An der zur Proflamierung des Streits nach den Sagungen

Nachdem die Verhandlungen in ein so fritisches Stadium eingetreten sind und fast jede Hoffnung auf eine friedliche Ver­ständigung mit den Berliner   Metallindustriellen geschwunden ist, müssen sich die Berliner   Metallarbeiter darauf vorbereiten, den Kampf für ihre berechtigten Forderungen aufzunehmen. Der schon seit einigen Wochen anhaltende 3 u strom zu den Gewerk­schaften muß noch stärter werden und jeder unorganisierte Metallarbeiter auf den Ernst der Situation aufmerksam ge­macht werden. Es gilt zu rüsten, denn das Barometer beginnt auf Sturm zu zeigen.

des Berkehrsbundes erforderlichen Dreiviertelmehrheit fehlten nur verhältnismäßig wenige Stimmen.

In Notfällen gelten auf Grund des§ 10 wohl die Beschränkungen der Arbeitszeit als aufgehoben, aber die Schußoorschriften Sonstiger Gefeße, insbesondere die Vorschriften der Be-. werbeordnung und des Kinderschußgefeßes, über die Beschäftigung der Frauen, der Jugendlichen und der Rin­der bleiben unberührt. Der Arbeitgeber muß ein Berzeich nis über diejenigen Arbeitnehmer führen, die regelmäßig am einzelnen Tagen über die gewöhnliche Arbeitszeit hinaus beschäftigt werden. Auf Betriebe der Gemeinden und Gemeindeverbände ist der§ 13 nicht anwendbar. Dieser bestimmt bekanntlich: Für Be­triebe und Verwaltungen des Reichs( auch der Reichsbank) und der Länder sowie für Verwaltungen der Gemeinden und Gemeindever­bände steht die Ausübung der durch dieses Gesek dem Reichsarbeits­minister oder anderen Behörden übertragenen Befugnisse den diesen Diese können die für Beamte gültigen Dienſtvorschriften über die Betrieben oder Verwaltungen vorgesetzten Dienstbehörden zu. Arbeitszeit auf die übrigen Arbeitnehmer der genannten Betriebe und Verwaltungen übertragen." Die Arbeiten der Elektrizitäts-, Gas­und Wasserwerfe usw. find aber nicht darunter zu verstehen.

Die Arbeitszeitbestimmungen sind ein Didicht, in dem der lationen fann durch dieses Dickicht hindurch den Weg ins Freie, d. h. einzelne Arbeiter rettungslos verloren ist, wenn ihm nicht der Schutz der Organisationen zur Verfügung steht. Nur die Kraft der Organi zum Achtstundentag, bahnen.

Streit bei Maffe- Schwartkopff Wildan. Die Belenschaft der Maffei- Schwarzkopff- Werke hatte eine Lohn forderung gestellt. nachdem im letzten Winterhalbjahr ein Abzug von den Akkordlöhnen von zirka 15 bis 20 Pf. vorgenommen der morden war. Nach mehrwöchigen Verhandlungen mit Direktion bewiffiote die Firma gonze 3 Proz. Das bedeutet het den weiblichen Affordarbeiterinnen 1.2 Pf. pro Stunde. Diefes An­gebot lehnte die Beleaschaft ab und trat am Montag, dem 25. Avril, in den Streit. Heute findet eine Berhandlung beim RBM. statt. Das Resultat dieser Verbandluna mird morgen vormittag 11 Uhr im Lokal von Dubiuon bekanntgegeben.

Der Kampf in Norwegen  .

Gegen den Lohnabbau.

Die Funktionäre der Verkehrsbediensteten werden zu diesem Bundesvorstand des Deutschen   Verkehrsbundes sich mit der beson- chärften Zurückführung der norwegischen Kronenmünze auf ihren Ergebnis der Urabstimmung alsbald Stellung nehmen, worauf der

deren Sachlage befassen wird.

Bis dahin bleibt die Angelegenheit in der Schmebe, falls nicht etwa die Aboag allen Eventualitäten vorbeugt, indem sie von sich aus über das Verhandlungsergebnis hinaus die berechtigten Wünsche ihres Personals erfüllt. Wir tönnen ebensowenig ergründen wie die Omnibusschaffner, weshalb sie je Stunde um zwei Lohn: pfennige schlechter gestellt sein sollen als ihre Kollegen bei der Straßenbahn. Doch nicht etwa deshalb, weil sie im Omnibusdienst kostenlos durchgerüttelt und geschüttelt werden und die Stufen zum Berded hinauf- und hinabrennen müssen. Warum aber sonst?

Das Dickicht des Arbeitszeitgefehes.

Die Ausführungsbestimmungen erhellen es nicht. Das Arbeitszeitnotgesetz ist bei der ungeheuren Kompliziertheit Siegeln. Rein Bunder, wenn die Deffentlichkeit die neuen 2 us. der einzelnen Bestimmungen für viele ein Buch mit sieben führungsbestimmungen zum fiteit die neuen Aus­Rotgesez, die nunmehr erschienen und zusammen mit dem Gesez am 1. Mai in Kraft ge­treten sind, mit großer Spannung erwartet hat. Wer von diesen Bestimmungen eine restlose Iärung der mannigfachen Unver­ständlichkeiten und Streitfragen erwartet hat, wird enttäuscht sein. Trog der Ausführungsbestimmungen bleiben noch viele der Bestimmungen des Arbeitszeitnotgesetzes dunkel und strittig. Die michtigsten Partien der Ausführungsbestimmungen find pie zu§ 6a, zu§ 9 und§ 10. Bu§ 6a fagt die amtliche Ausle­gung: In dem Berfahren zur Entscheibung von Streitigkeiten über die Bergütung für Ueberstunden nach Abs. 3 find die Beteiligten ftets zu hören. In geeigneten Fällen fann die Anhörung auch durch den Vorsitzenden des Schlichtungsausschusses, den Gewerbeaufsichts­beamten oder andere behördliche Stellen erfolgen. Bei der Anhörung ist zu versuchen, eine Bereinbarung unter den Barteien herbeizu führen. Die Regelung durch den Schlichter schließt eine spätere a b= weichende Bereinbarung der am Streit beteiligt gewesenen Parteien nicht aus. Auch der Schlichter selbst tann auf Antrag seine Entscheidung über die Vergütung ändern, wenn eine wesentliche Ber­änderung der maßgebenden Verhältnisse dies notwendig macht. Die Entscheidung des Schlichters nach Abs. 3 ist in einem Rechtsstreit der Beteiligten über die Bergütung auch für das Gericht( gegebenen falls das Gewerbe oder das Kaufmannsgericht, vom 1. Juli ab das Arbeitsgericht) bindend. Liegt eine Gesamtvereinbarung oder eine bindende Regelung durch den Schlichter nicht vor und tommt eine Bereinbarung unter den Beteiligten nicht zustande, so hat das Gericht in einem derartigen Rechtsstreit auch über die Form, die Höhe und die Art der Berechnung der Vergütung selbständig zu ent­scheiden. Die Anordnung des Reichsarbeitsministers nach Abs. 5 jetzt voraus, daß der Ausgleich der Arbeitszeit durch bindende Bereinbarungen für die Dauer der Anordnung rechtlich gesichert ist. Tarifvereinbarungen oder sonstige Unterlagen, die dies dartun, und Nachweise über die Zahl der Beschäftigten in den verschiedenen Zeiten des Jahres sind dem Antrage beizufügen."

3u§ 9 wird gesagt: Sobald die Arbeit über 10 Stunden ausgedehnt werden soll, erfordert die Verlängerung, abgesehen von den Vorbereitungs- und Ergänzungsarbeiten, eine besondere Genehmigung." Auch wenn die Mehrarbeit tarifper traglich vereinbart ist, so ist eine Genehmigung zur Ueberschreitung der Zehnstundengrenze nur möglich, wenn die Einhaltung der Boraussetzungen des§ 9 feststeht. Der Tarifvertrag muß also die Fälle, in denen die Zehnstundengrenze überschritten werden tann, so umschreiben, daß ihre Ausnahmeeigen schaft und ihre Notwendigkeit aus dringenden Gründen des Gemeinwohls flar ersichtlich sind. In allen anderen Fällen kann die Ueberschreitung stets nur für be. stimmte einzelne Arbeiten zugelassen werden oder die Ge­nehmigung muß die erforderlichen Einschränkungen ihrerseits fest­legen. Das Gesetz schreibt die befristete Genehmigung vor. Die Frist ist nicht länger zu bemessen, als nach sicherer Boraussicht die gesetzlichen Voraussetzungen zur Mehrarbeit gegeben sein werden."

SPD.  - Gemeinde- und Staatsarbeiter Heute, Dienstag, abends 7 Uhr, im Gewerkschaftshaus, Engelufer 24/25, Bersammlung. Tagesordnung: Die außenpolitische Lage. Referent Studienrat Marquardt.

Norwegen   liest nach der Auffassung des Borſizenden des Nor­Die Ursache des großen Arbeitstonflittes in wegischen Gewerkschaftsbundes Halvard Olfen in der ver­Baritätswert. Die Wiederherstellung der Valuta habe die ohnehin schwade wirtschaftliche Position Norwegens   oufs neue ernstlich er­schüttert, so daß gegenwärtig 30 bis 40 Broz. aller In­dustriearbeiter arbeitslos find.

Die Zentrale der. norwegischen Arbeitneberverbände wollte in hiervon wurden zunächst die Eisen- und Metallindustrie, die einer Reihe von Industrien neue Arbeitsbedingungen diktieren. Kupfer und Schwefelaruben, die Schuh und Textilindustrie be­troffen, insgesamt 16 000 Arbeiter, für die die neuen Arbeits­bedingungen 15 bis 25 Broz. Lohnherabsegung bedeuteten. Die Arbeiterverbände hätten beim besten Willen nicht mehr als 10 Proz Lohnherabsetzung zugestehen können, und so ist es am 14. Februar zu einer Aussperrung in den genannten Industrien gekommen. die bereits zwei Monate unverändert andauert. Dabei denkt die Arbeitgeberzentrale noch an eine wesentliche Ausdehnung des Konfliftes. So ist für die elektrochemische Industrie, die Karbid, Aluminium- und Zinfindustrie die Aussperrung bereits angefündigt. In der Sägeret- und Hobel induſtrie wird augeblicklich über einen neuen Tarifa duſtrien vertrag verhandelt. Kommt es auch in diesen In zur Aussperrung, bann insgesamt duſtrien 50 000 Arbeiter von der Aussperrung betroffen. Die norwegische Gewerkschaftsbeweauna will von der Errichtung eines Schiedss gerichts zur Wiederherstellung des Arbeitsfriedens nichts wissen, ondern lieber den Kampf durchfechten. Durch die engen Verbindungen mit den anderen skandinavishen Ländern und mit dem JGB. ist die Widerstandsfähigkeit der Organisationen gesichert.

mürden

Tarifkündigung im oberschlesischen Bergbau.

Gleiwitz  , 2. Mai.  ( WTB.) Die Bergarbeiterverbände haben den Lohntarif für den oberschlesischen Steinkohlen- und Erzbergbau zum 31. Mai gekündigt und eine allgemeine Lohnerhöhung perlangt. Die Höhe der Forderungen ist jedoch noch nicht be tanntgegeben.

Achtung, Zimmerer! Die Baustelle Neukölln, Kaiser- Friedrich­Straße 99-100, sowie alle anderen Baustellen der Baugesellschaft Süd- Ost G. m. b. 5., Treptow  , Isingstr. 9, sind gesperrt. Uebt Solidarität mit den Streifenden! Zentralverband der Zimmerer Deutschlands  , Zahlstelle Berlin   u. Umg.

Behrstedt bei Halberstadt  , sind beigelegt. Die Forderungen Die Lohndifferenzen mit der Würstchenfabrik H. Fride A.-G., wurden bewilligt.

Die Zahl der Arbeitslosen in Defferreich ist vom 1. März bis 15. April von 244 000 auf 191 000 zurückgegangen. In den legten 14 Tagen nimmt man einen weiteren Rückgana von 11 000 bis 12 000 an, so daß die Gesamtzahl der Unterstützten gegenwärtig auf 180 000 veranschlagt wird.

Gewerkschaft Deutscher Voltslehrer. Sigung am 4. Mai, 7% Uhr, Zimmer 85 des Berliner   athauses. Pericht vom Verbandstag. Lehrerkammerwahl. Freie Gewerkschaftsjugend. Heute, Uhr, tagen die Gruppen: Frankfurter  

Mee: Gruppenheim Städtisches Jugendheim Litauer Str. 18, Simmer 2. Balt besprechung. Landsberger   Plaz: Gruppenheim Dieftelmenerstr. 5. Heim­

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Withman- Abend. Lidtenberg: Gruppenheim Jugendheim Tosfeste. 22. Heim besprechung. Pfingstfahrt nach Dubrow von Eonnabend, 4. Juni, bis Diens tag, 7. Suni. Meldeschluß 26. Mai. Treptow  : Gruppenheim Schule Wilden. Ede Hannemannstraße. Seimbesprechung. bruchstr. 53/54( Sortz'mmer). Heimbesprechung. Briz: Gruppenheim Chauffee­Webbing I: Jugendheim Lugem­burger Ede Genter Straße. Nestabend und Diskussionsabend: Was machen wir falsch?" Gesundbrunnen  : Jugendheim Lorgingftr. 19, Eingang vom Flur, Zimmer 4. Zusammenkunft.

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Berantwortlich für Politik: Bictor Schiff: Wirtschaft: G. Klingelhöfer; Gemertfchaftsbewegung: Friedr. Ektorn:#euilleton: R. S. Däicher: Lokales und Constiges: Friz Karstödt; Anzeigen: Th. Glode; fämtlich in Berlin  Berlag: Vorwärts- Berlag Gm. b. S., Berlin  . Drud: Vorwärts- Budbrudetet und Berlagsanftalt Baul Einger u Co., Berlin   GW 68. Lindenstraße 3. Sierau 2 Beilaaen und Unterhaltuna und Wiffen"

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