2. Beilage zum„ Vorwärts" Berliner Volksblatt.
Nr. 223.
Eine Revolte
gegen das Junkerkhum.
=
Die Landarbeiter Frage und die evangelischen Geistlichen in Ostelbien.
Dienstag, den 24. September 1895.
stande
int
einen kraftvollen,
12. Jahrg.
von
Der landwirthschaftliche Großbetrieb entkirchlicht also die Von den anderen Beugen, meist Angehörigen der Marine, Gemeinden; er ist zugleich ein Feind der Gesittung. Wo die hat niemand Ungerechtigkeiten bei Strafvollstreckungen oder alte Inft- Berfassung noch besteht, da ist sie unlösbar verbunden gar Mißhandlungen bemerkt. Der Beuge Jürries, mit dem Hofgängerwesen; denn der Gutsherr kann dem bem der Angeklagte Riemschneider gesagt, daß er Inftmann die Gestellung des Hofgängers nicht erlassen, weil auch die geschilderte grausame Strafprozedur des Hängens Die Nr. 52 der Zeitschrift Soziale Praxis" enthält einen seine Arbeiter ihm sonst unerschwinglich theuer würden. Daß habe durchmachen müssen, ist nicht aufzufinden gewesen. Nach Artikel unter der Ueberschrift" Die Landarbeiterfrage und die aber mit der Hofgängerei fittliche Uebelstände der Art verbunden Aussage des Zeugen Schiemann soll er über Bord gefallen sein. evangelischen Geistlichen in Ostelbien" aus der Feder des Pastor sind, wie mit dem Schlafstellen- Unwesen in den Städten, bedarf Beuge v. Rosbitki, der seiner Militärpflicht bei der Marine geH. Raub in Kladow in Pommern , der die Beachtung unserer feiner Nachweisung. Wo an die Stelle der Inst- Verfassung die nügt hat, deponirt, daß zu seiner Zeit- Anfang der 80er Leser verdient. Saisonarbeit getreten ist, da bringt die oft unumgängliche Jahre- die im Artikel wiedergegebenen Schimpfworte von Allem Anschein nach geräth ein Theil der evangelischen Trennung verheiratheter Männer von ihren Frauen, die Un- feiten der Unteroffiziere außerordentlich viel gebraucht seien. Als Landpastoren allmälig in eine Revolte gegen das ostelbische gebundenheit des jungen Volkes, dem die Zucht der heimath- ihm der Angeklagte Heine den Artikel des Riemschneider ge Junkerthum. Der brutale junkerliche Klaffenegoismus, der in lichen Familienfitte fehlt, vor allem aber die Beschaffenheit der zeigt habe, habe der miserablen Behandlung und himmelschreienden Vernach- Schlafräume, die den Sachſengängern angewiesen werden, wahr sein, denn von er gefagt, das könne recht wohl solchen Mißhandlungen sei ihm lässigung der ihnen widerstandslos verfallenen Landproletarier häufig die schlimmsten sittlichen Mißstände mit sich. Diesen früher auch schon erzählt, wenn er auch nicht aus zum Ausdruck kommt, scheint endlich die Empörung des besseren Zuständen darf der Geistliche nicht thatlos gegenüberstehen, selbst eigener Anschauung sprechen könne. Nach der Bernehmung dieses Theiles der Landgeistlichen wachzurufen. Sie fangen an zu be- auf die Gefahr hin, das Wohlwollen der Großgrundbesißer ein- lehten Zeugen wiederholt der Vertheidiger seinen Antrag, zieht greifen, daß fie doch auch etwas mehr zu thun haben, als sonn- zubüßen. Daß mit den nächstliegenden Bethätigungen der denselben dann jedoch auf Wunsch des Angeklagten Riemschneider täglich Bußpredigten den ländlichen Arbeitern zu halten, um pastoralen Amtspflicht, mit Predigt und Seelsorge allein, der zurück. Der Staatsanwalt Sander beantragt gegen Riemschneider diese zum Gehorsam und zur Unterwürfigkeit zu erziehen. tirchliche und fittliche Nothstand unter den Landarbeitern nicht wegen verleumderischer Beleidigung 4 Monate, gegen Heine wegen Andere Symptome für diese Rebellion der Pastoren gegen gehoben werden kann, lehrt ihn die Erfahrung. Immer mehr übler Nachrede 2 Monate Gefängniß. Der Wahrheitsbeweis sei die Junker sind z. B. die Rede, die der Paftor Wollenberg auf dämmert die Erkenntniß auf, daß Uebelstände, die in ökonomischen in keiner Weise gelungen, denn was Schweers bekundet habe, der Konferenz der deutschen Sittlichkeitsvereine hielt, über die Verhältnissen ihre Wurzel haben, eben nur mit dieser Wurzel belaste wohl einen einzigen Unteroffizier, niemals aber die gewir in der letzten Sonntagsnummer des Vorwärts" berichteten, ausgerottet werden können. Dazu bieten sich zwei Wege, erstens sammten Offiziere des Schiffes, die in dem Artikel angegriffen seien. und Broschüren wie die Wagner'sche, über die Bebel in Nr. 45 die Verminderung der Zahl der Landarbeiter durch Berschlagung Besonders erschwerend komme in betracht, daß die Beleidigung durch der Neuen Zeit" eine längere Besprechung veröffentlichte. eines Theils des Großgrundbesitzes und Ansiedelnng auf Renten die Presse geschehen sei. Die Presse rühme sich, und zwar nicht Der Rauh'sche Artikel lautet: gütern oder Erbpacht- Höfen, zweitens die Emanzipation der ohne Grund, ihrer großen Macht, die sie im öffentlichen Leben Arbeiter aus der patriarchalischen Vormundschaft der Gutsherren habe. Wenn sie diese Macht nun aber mißbrauche, dann müsse durch Organisation des Landarbeiter- Verbandes. sie sich gefallen lassen, daß sie schwerer bestraft würde als andere. Das soziale Interesse hat sich in den letzten Jahren dem kommt mir nur darauf an, den Angriffspunkt nachzuweisen, leidigung und Heine, der doch durchaus in gutem Glauben ge Es ist hier nicht meine Absicht, Agrarpolitik zu treiben, es Der Vertheidiger bittet, Riemschneider wegen einfacher Be fange vergessenen und arg vernachlässigten deutschen Osten zu wo der Landgeistliche in die soziale Arbeit eintreten fann. Da handelt habe, zu einer geringen Geldstrafe zu verurtheilen. Das gewendet. Lange genug hat man die Sorge für die ackerbau - ist es nun zunächst offenbar, daß die innere Kolonisation fich Urtheil lautet gegen Riemschneider auf 2 Monate, gegen Heine freibenden Provinzen rechts der Elbe den Junkern überlassen, seinem Einfluß ganz entzieht: er fann sie freudig begrüßen, auf 3 Wochen Gefängniß wegen gemeinschaftlicher öffentlicher und während überall die Sturmfluth der sozialen Frage gegen wenn sie nach gesunden Grundsäßen ausgeübt wird, kann für sie Beleidigung. Dem Kommando des Schiffes wird Publikationsdie Dämme der kapitalistischen Wirthschaftsordnung heranbrauste, lautete das Bulletin über die ländlichen Zustände in den Oft nach Kräften Stimmung machen weiter nichts. Das soziale befugniß des Urtheils in der„ Kieler Beitung" zugesprochen. marken: Aus Ostelbien nichts neues. Unterdessen hat sich in den der Organisation des ländlichen Proletariats. Nicht als wenn es Arbeitsfeld des Landgeistlichen liegt vielmehr auf dem Gebiete todtstillen Landstrichen unmerklich eine wirthschaftliche Um- feine Gerichts- Beitung. wälzung vollzogen, deren Folgen für unser öffentliches Leben seine Aufgabe wäre, die Organisation der Landarbeiter in seine noch unübersehbar sind. Im Unterschied von der gewerblichen werden, sie müssen sich selbst organisiren. Aber er soll die die Frage, inwieweit der Redakteur einer Zeitung sich auf den Hand zu nehmen: die Landarbeiter sollen nicht organisirt Von der Vertretung berechtigter Jntereffent. Ueber Krisis hat der landwirthschaftliche Kleinbetrieb sich hierbei widerstandsfähiger gezeigt, als der Großbetrieb der Ritter- Vorbedingungen schaffen helfen, unter denen allein die Um- Schuß des§ 193 des Strafgesetzbuches berufen kann, wonach güter. Die Macht des Grundadels ist gebrochen, und kein wandlung des Landarbeiter- Standes aus dem bisherigen Zu Aeußerungen, die zur Wahrnehmung berechtigter Interessen Bimetallismus und fein Antrag Kanit würde die verblaßten ändigen Organismus nach Analogie der deutschen und gethan worden, straflos bleiben, hat sich das Reichsgericht in Wappenschilde neu zu vergolden im stande sein. Vieleinem von der Jurist. Wochenschr." mitgetheilten Urtheile dahin besonders der englischen Gewerkschaftsbewegung sich auf leicht wird es möglich sein und im Intereffe der land friedlichem, dem Wolkswohl förderlichen Wege vollziehen geäußert: Der Redakteur einer Zeitung kann Uebelſtände, die wirthschaftlichen Kultur ist es zu wünschen einen Theil Des Großgrundbesitzes zu retten; aber die tann. Als Mittel zur Erfüllung dieser Aufgabe bietet sich die nach seiner Meinung vorliegen, in einer die Ehre anderer Position des Junkerthums ist endgiltig erschüttert, seine Allein- Gründung von evangelischen Arbeitervereinen auf dem Lande verletzenden Weise nur dann straflos besprechen, wenn es herrschaft auf dem platten Lande gebrochen. dar. Diese Vereinsthätigkeit schließt sich naturgemäß an die sich um Angelegenheiten handelt, die ihn selbst wegen Damit beginnt die Emanzipation zweier Stände, die bisher Vereine industrieller Arbeiter an, die unter Mitwirkung der besonderer Beziehungen zu ihnen angehen. Die Anzeige strafDamit beginnt die Emanzipation zweier Stände, die bisher Geistlichen besonders im deutschen Westen und Süden, aber auch Sachverhalts und Verfolgung des Schuldigen ist ein Recht barer Handlungen bei der Behörde behufs Aufklärung des unter der patriarchalischen Bevormundung der Junker gestanden in einzelnen Städten des Dstens gegründet worden sind und jedes Staatsbürgers. Dagegen ist es nicht ein Recht jeder ein haben, der Landarbeiter und der Landgeistlichen. Die Land: arbeiter befinden sich seit einem Menschenalter schon, wie Mar Arbeitervereine gefunden haben. Am leichtesten vollzieht sich strafbare Handlungen, für die kein Beweis erbracht werden kann, ihren Einigungspunkt in dem Gesammtverband der evangelischen jedes Staatsbürgers. Dagegen ist es nicht ein Recht jeder= manns und folglich auch nicht eines Redakteurs, vermeintlich Weber es treffend bezeichnet hat, im Zustand des latenten Klaffen die Uebertragung des Vereinswesens auf das platte Land in in öffentlichen Blättern anderen zur Last zu legen und diese auf streifen nicht; aber sie ziehen weg. Der Zug vom Lande ist der denjenigen Gegenden, wo Landwirthschaft und Industrie sich das bloße Gerede dritter Personen hin vor dem Publikum blosunmittelbar berühren. Hier eristiren bereits eine große charakteristische Ausdruck eines schleichenden und darum um so Anzahl von Vereinen, in denen Landarbeiter mit Industriezustellen. Ein berechtigtes Interesse", in solcher Weise vorgefährlicheren Emanzipationskampfes gegen den Patriarchalismus zugehen, würde nur dann angenommen werden können, wenn der arbeitern gemischt sind. Auf einer Konferenz, welche sich Einsender oder der Redakteur selbst durch die vermeintlich strafDer Rittergutsbefizer. Die Landgeistlichen bleiben, wo fie arbeitern gemischt sind. an den evangelisch- sozialen Kongreß in Erfurt anschloß und bare Handlung betroffen wäre, oder wenn durch sie wenigstens find; aber sie bleiben nicht, wie sie waren. Ihre Patronatsworüber die Soziale Praxis" seinerzeit berichtet hat( vgl. Wandel des Verhältnisses; diese äußert sich zunächst Wenn ein Redakteur also uneigennützig und aus idealen den Bfarrern mit brutaler Gewalt niederzuhalten. Naturlich hält günstig und ein schneller Aufschwung der Vereinsbildung zu er- Motiven ein Wort zu viel sagt, so kann das strafbar sein; macht er sich in sich häufenden Versuchen, die unbequemen Regungen unter Pfarrer in Mittel- Deutschland durchweg dem Unternehmen rührt würden. diese Methode nur vor, so lange die„ obstinaten Pastoren" ver- in Ortschaften, in denen der patriarchalische Einfluß des Guts- leidigung schuldig, so kommt ihm event. der Schutz des§ 193 zu gute. warten ist. Anders und schwieriger liegt es im Osten. Hier ist dagegen egoistisch in Vertretung persönlicher Interessen einer Bes einzelt bleiben und soweit die Kirchenbehörden sich bereit finden herrn noch ungebrochen fortbesteht, eine Vereinsgründung gegen Das ist modernes Recht im Reiche der Gottesfurcht und lassen, die„ Herren" durch ihre Autorität zu unterstützen. Wie weit letzteres der Fall ist, entzieht sich meiner Beurtheilung der Pfarrer im allgemeinen diesen Bestrebungen abhold. Denn dessen Willen fast unmöglich. Hier ist auch die ältere Generation frommen Sitte. was aber die Stimmung in der Geistlichkeit betrifft, so läßt sich befangen in Vorurtheilen, welche dem Arbeiter die demüthige Ein bemerkenswerthes Urtheil hat das Reichsgericht in die Lockerung des Bandes zwischen den Heiligen und den Rittern", mit Goethe zu sprechen, deutlich erkennen. Eine kleine Unterordnung unter die Vormundschaft des Herrn" geradezu bezug auf eine Unterschlagung gefällt, deren sich ein UnterZahl von lehrreichen Fällen" dieser Art ist durch die Presse our sittlichen Pflicht machen, sehen sie in dem Wandel des Vernehmer seinem Arbeiter gegenüber schuldig gemacht haben sollte. bekannt geworden; die meisten dringen nicht in die Deffent- hältnisses zwischen Arbeitgebern und Arbeitern das revolu- Der Schloffer A. hatte in die Quittungskarte für die tionäre, gegen alle göttliche und menschliche Autorität" Invaliditäts- und Altersversicherung des von Diese Bewegung innerhalb des Pfarrerstandes entspringt gerichtete Gebahren einer gottlosen Zeit, dem durch Arbeiter- ihm beschäftigten Gesellen B. vier Marken nicht eingeklebt, obvereine in dem hier bezeichneten gefährlicher wohl er bei den wöchentlichen Lohnzahlungen die von B. zu wesentlich einem firchlichen Interesse; das mit der Land- Borschub geleistet würde. Desto lebhafter ist der Wunsch nach leistenden Antheilbeträge von je 15 Pfennige abgezogen hatte. arbeiter- Frage zusammenbängt. Gerade das kirchliche Interesse ist es ja gewesen, das bisher den geiftlichen Stand zum Versozialer Bethätigung in der jüngeren Generation lebendig. Be Aus diesem Thatbestande war A. wegen Unterschlagung jener bündeten des Großgrundbesizes gemacht hat, und um deswillen zeichnend für das wachsende soziale Verständniß unter den Geist- zurückbehaltenen Beträge zur Strafe verurtheilt worden. In der auch die Schattenseiten dieses Verhältnisses willig ertragen lichen sind z. B. die Thesen zu dem Vortrage eines pommerschen Revisionsinstanz wurde der Angeklagte von dem Reichsgericht freiwurden. Denn das muß zugestanden werden, daß der Adel stets Pfarrers, die auf der letzten Jahresversammlung des pommer gesprochen, das nach Mittheilung der„ Jurist. Wochenschrift" ausmit Entschiedenheit für die Mehrung kirchlicher Macht und schen Pfarrerrereins in Stralsund angenommen worden sind. Es führte: 3war hat der Angeklagte gegen die Vorschriften des ist das Verdienst des evangelisch- sozialen Kongresses und der mit Invaliditätsgesetzes vom 22. Juni 1889 gehandelt. Derfelbe tirchlichen Einflusses eingetreten ist.. Die Patronatsfamilien ihm verbundenen sozialpolitischen Konferenzen und Kurse, daß war auch dem B. gegenüber durch Junebehalt des Lohnes verhaben in der Regel ein Vorbild der Kirchlichkeit gegeben und die evangelische Geistlichkeit in immer steigendem Maße in die pflichtet, die Marken einzukleben oder den abgezogenen Lohn dem ihren politischen Einfluß im Interesse des geistlichen MachtGerade das Interesse für die Land- B. auszuzahlen. Dagegen liegt keine Handlung vor, wodurch zuwachses aufgewendet- ich erinnere nur an die hierarchischen soziale Arbeit eintritt.
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bisherige
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herren haben eine sehr deutliche Empfindung von dem Nr. 40), fonnte festgestellt werden, daß die Stimmung der Land Personen, die ihm nahe stehen oder die er zu vertreten hat, bes
lichkeit.
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Bestrebungen, die den Namen des verflossenen Kreuzritters arbeiterfrage ist unter den Landgeistlichen durch die Veranstal das Eigenthum an den nicht ausgezahlten Lohnbeträgen auf V. von Hammerstein an der Stirn trugen. Ich bin freilich tungen des Rougresses lebhaft erregt worden. Es zeigt sich übergegangen wäre. Damit fällt aber der Thatbestand einer geneigt, diesen Dienst des Adels, auch soweit er wirklich der bei zielbewußter Vereinsthätigkeit, daß die Schwierigkeiten, die gegen B. verübten Unterschlagung. Das Verhalten des AnKirche von Nußen war, geringer einzuschätzen, als es von den Arbeitervereinen entgegenstehen, geringer find, als es auf geklagten berechtige nach§ 148 des Gesetzes den Vorstand der der Mehrzahl meiner meiner Amtsgenossen geschieht; denn er den ersten Blick scheint. Vor allem find die Arbeiter selbst für Versicherungsgesellschaft zur Festsetzung einer Ordnungsstrafe. wurde nur geleistet in der sicheren Erwartung, daß die Kirche" jeden ernsthaften Versuch, sich ihrer geistigen Fortbildung und Dagegen erfüllte es nicht die Voraussetzungen irgend einer sich ihrerseits dafür in den Dienst des Junkerthums stellen und ihrer sozialen Nöthe anzunehmen, dankbar. Man hat sie so friminell strafbaren Handlung. Der Angeklagte war daher freiseine Autorität stärken würde. Unzweifelhaft war dies die Ur- lange mit einer vorgefauten erbaulichen und patriotischen zusprechen. fache davon, daß die Geistlichkeit das„ konservative Christenthum" Nahrung gefüttert, daß die Bemühung, fie als selbständige, der Des Meineides zu gunsten seiner Meisterin wurde Der Junker durch treues Festhalten" am„ chriftlichen Konserva- geistigen und geistlichen Bevormundung entwachsenen Männer der Schlächterkutscher Julius Kantimm beschuldigt, welcher zu behandeln, eifriges Entgegenkommen findet. Ob es gelingt, tismus" entgolten hat. vorgeführt wurde. Bei dem Schlächtermeister Emil Schulz, ſammengehalten hat, ist nun aber die Ursache der sich gegenwärtig Syſtem durch keine Macht der Welt noch länger erhalten jest Stendalerstraße, war der Angeklagte im Jahre 1891 in Eben dies firchliche Interesse, daß die beiden Stände zubie Arbeitgeber davon zu überzeugen, daß das patriarchalische dieser Tage aus der Untersuchungshaft dem Schwurgericht werden kann, und daß deshalb dieser Versuch der Arbeiteranbahnenden Trennung geworden. Die Statiſtik des Kirchen- Selbst- Stellung und Kommunionsbesuches beweist nämlich unzweideutig, daß vereine, die Arbeiter auf friedlichem Wege allmälig zur Selbst- Stellung und er verließ dieselbe wegen angeblich schlechter Begerade in den Gegenden mit vorwiegendem Großgrundbesiz das ständigkeit überzuleiten, dem eigenen Interesse der Arbeitgeber handlung. Gelegentlich einer sogenannten Herrenpartie sollte Niveau der Kirchlichkeit am niedrigsten steht. Mit andern Worten: entspricht, steht dahin. Unter keinen Umständen aber dürfen die werden. Meister Schulz unternahm am 14. Juli 1891 mit nun Rantimm auch Zeuge eines wenig ehrsamen Vergnügens die canbarbeiter sind im allgemeinen unfirchlich, während der Arbeitervereine sich in den Dienst reaktionärer Tendenzen stellen. dem Schlächtermeister Gaus und einem Agenten eine kleine SpritzBauernstand der eigentliche Träger des kirchlichen Lebens ist, soweit Jeder Kenner der oftelbischen Verhältnisse weiß, wie nothwendig tour nach den umliegenden Dörfern. Kantimm mußte die brei dasselbe überhaupt vorhanden ist. In solchen Gegenden, wo der diese Warnung iſt, jedenfalls berechtigter, als die Angst vor Hohen- SchönBauernstand fast ganz fehlt, wie in Neuvorpommern und umstürzlerischen Tendenzen", die auch den sozial fortgeschrittensten Herren fahren und über Weißenfee ging es nach Hohen Schön= hausen. Unterwegs wurde verschiedene Male Halt gemacht, un Mecklenburg, ist der Kirchenbesuch geradezu erbärmlich. Der unter den oftelbischen Landgeistlichen wahrhaftig fern genug angeblich das Pferd ruhen zu lassen, während die Herren ein Grund liegt natürlich in der sozialen Lage der Landarbeiter. Die liegen. Glas Bier nach dem anderen und verschiedene Schnäpse noch Es ist im vergangenen Winter gelungen, ein Aktionskomitee gesteigerte Fluktuation, der häufige Wechsel des Wohnorts, der in manchen Gegenden eine Ausbreitung gefunden hat, gegen die zu ftande zu bringen zum Zweck der Förderung des ländlichen dazwischen schmetterten. In Hohen- Schönhausen wurde aber ein richtiges Trinkgelage errichtet. Mit Bier und Kognak wurde Rabarbeitet auch von verlangten schließlich nach holder Weiblichkeit und Kantimm die Unstetigkeit der industriellen Bevölkerung zurücksteht, löst den Arbeitervereinswesens. Die geschäftliche Leitung hat der GeneralLandarbeiter auch von der kirchlichen Stetigkeit los; denn die sekretär des evangelisch- sozialen Kongresses, Voelter, übernommen. angefangen, schließlich kam der Wein. Die erregten Gemüther Kirche seines neuen Wohnorts bleibt ihm naturgemäß fremder, Die junge Bewegung ist im Wachsen. Hoffentlich ist es uns als die heimathliche Kirche, in der er getauft und eingesegnet bald vergönnt, von der weiteren Entwickelung der Sache zu be- war Benge, wie u. a. sein Meister sich in einer Laube des Gartens mit einem Frauenzimmer eingelaffen hatte. Bald nachworden ist. Am stärksten tritt dieser Uebelstand bei den richten. her am Abend kamen sämmtliche Herren im Wirthshause wieder Sachfengängern hervor, welche die größere Hälfte des zusammen und es entstand ein großer Krach um die Zeche. Rückfahrt angetreten. Zwischen den Schulze'schen Eheleuten schwebte bereits die Ehescheidungsklage und Frau Schulz wurde erster Instanz mit ihrer Klage kostenpflichtig abgewiesen, weshalb fie beini Kammergerichte die Berufung einlegte, mit der Behauptung, daß ihr Mann die Ehe gebrochen habe, wobei sie sich auf das Zeugniß ihres früheren Kutschers Kantimm berief. Vor dem Kammergerichte beschwor auch Kantimm am 4. Dezember v. J. seine Aussage. Dieselbe war aber
Jahres über in der Fremde sind und sich darum auch in Strafen und Strafvollstreckung Nachdem derselbe beigelegt war, wurde gegen 1 Uhr nachts die
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( Schluß.)
der Kirche ihres Sommer- Wohnorts nie zu Hause fühlen. Dazu tommt noch, daß gerade die enge Verbindung der Herrschaft" mit dem Pfarrer gegen diesen um so mißtrauischer macht, je mehr infolge der wirthschaftlichen Entwickelung sich ein Inter - Der am Sonnabend vor der Hamburger Straffammer veressen- Gegensatz zwischen Arbeitgebern und Arbeitern heraus- handelte Beleidigungsprozeß, über den wir in unserer letzten gebildet hat. Die Redensart ist in manchen Gegenden ganz Nummer berichteten, hat richtig zu einer Verurtheilung des Anallgemein unter den Landarbeitern: der Pfarrer soll uns auf- geklagten geführt. Es wird uns über den Verlauf der Verhandzäumen, damit der Edelmann uns reiten kann. lung des weiteren berichtet;
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