Einzelbild herunterladen
 

Zentrum und Deutschnationale..

Neue Verschiebungen im Reichsinnenministerium?

Major Buchrucker gegen Reichswehrministerium.

Bon verschiedenen Seiten wurde am Mittwoch gemeldet, daß Meineidsanzeige gegen Oberst v. Bock.- Bericht vor dem Femeausschuß des Landtags.

der Reichsinnenminister beabsichtige, den Freiburger   katholischen Theologieprofessor Dr. Engelbert Krebs vorübergehend als Referenten in das Reichsinnenministerium zu berujen. Krebs foll angeblich das Reichsschulgesetz in feiner endgültigen Fassung vor­bereiten. Die Zentrumsfraktion des Reichstages weist darauf hin, daß ihr von derartigen Plänen des Reichsinnenministers nichts befannt ist. Keudell selbst scheint mit einer Berufung des Theologieprofessors Dr. Krebs bestimmten Plänen des Zentrums zuvorkommen zu wollen. Auch das zeugt von der nach Hergt bestehenden großartigen Harmonie in der Bürgerblockregierung. Es fragt sich nur, mer bei diefer Har­monie auf die Dauer über das Ohr gehauen wird.

Kußmann vom Amt suspendiert. Berfahren auch wegen der Aftenaffäre. Eine Gerichtstorrespondenz meldet: Gerichtsassessor Dr. Kußmann, gegen den bekanntlich zu­fammen mit Affeffor Dr. Caspary und Landgerichtsrat Dr. Pelzer ein Disziplinarverfahren schwebt, ist jetzt vom Amte suspen

diert worden.

Während eines schwebenden Disziplinarverfahrens fann auch ohne mündliche Verhandlung das Gericht die Suspendierung vom Amte beschließen, wenn diese mit Rücksicht auf die Schwere des Amisvergehens angemessen erscheint. Diese Suspension vom Amte hat zur Folge, daß der fuspendierte Richter die Hälfte seines Dienst. einkommens während der Dauer des Disziplinarverfahrens behält.

Der Disziplinarprozeß vor dem Disziplinarsenat am Rammergericht für richterliche Beamte sollte schon in dieser Woche, am 11. beginnend, zur Verhandlung gelangen. Er wurde aber in letter Stunde gegen alle drei Angeschuldigten vertagt, well ein Antrag gestellt worden war, das Disziplinarverfahren gegen Dr. Kuß­mann auch auf seine Rolle in der Blauener Aften affäre

des Stresemann Prozesses auszudehnen.

Stahlhelm schießt.

Eine Stahlheimbluttat bei Stettin  . Stettin  , 11. Mai.  ( WTB.) Der Förster Duhnke wurde auf der Heimfahrt von Neumedell nach seinem Wohnfig Fürstenau zu Rade auf der Landstraße von vier Männern wegen seiner Stahlhelmkleidung belästigt. Der Förster holte sich aus Neuwedell ein Jagdgewehr. Als er wieder auf die Gegner stieß, und neuer Streit entstand, schoß er und verlegte den Schacht meister Lademig aus Callies so schwer, daß er gleich nach seiner Ein­lieferung ins Krankenhaus Arnswalde   verst arb.

Beratung der Reichsdienststrafordnung. Zentrum und Kommunisten als Gegner von Republikschutzbestimmungen.

Der Femeausschuß des Landtags nahm am Mittwoch den Bericht des Abg. Kuttner( Soz.) über die Aussage des Majors Buchrucker, die dieser in nichtöffentlicher Sigung gemacht hat, entgegen. Buchrucker hat in seiner Aussage angegeben, er habe niemals mit Jahnke oder einem anderen über Feme   ge [ prochen. Er wisse auch nichts von Fememorden, wenn ihm auch bekannt sei, daß innerhalb der Arbeitskommandos Tot.  [ chläge vorgefommen seien. Der Oberleutnant Schulz habe ihn vor seiner Selbststellung auf der Festung Gollnow   besucht. Er babe Schulz geraten, sich selbst zu stellen, weil er überzeugt ge­wesen sei, daß Schulz mit den fogenannten Fememorden richts zu tun hatte. Schulz habe ihn öfter in Gollnom besucht, aber über irgendeinen Fluchtplan habe er nicht mit ihm gefprochen. Er habe auch nicht gewußt, daß Schulz wegen Anstiftung zum Morde gesucht werde. Eine Führerbesprechung der Schwarzen Reichswehr habe es niemals gegeben, also auch keine, an der Jahnte teilge­nommen hat. Ein 3b V. Kommando habe in der Schwarzen Reichswehr nicht existiert. Buchruder befundet weiter, der Zeuge Schmidt.Halbschuh habe das Gespräch mit ihm auf der Festung Gollnow   ganz falsch geschildert. Er, Buchruder, habe Schmidt- Halbschuh keineswegs Dinge erzählt, die streng vertraulich bleiben mußten. Er habe auch nie behauptet, daß v. Gräfe oder Jahnke sein Vertrauen getäuscht hätten. Schließlich gab der Zeuge Buchrucker eine Erklärung ab, in der er ausführt, durch das Schweigegebot des Rottbuffer Schwurgerichts sei es ihm unmöglich gemacht, über die Vorgänge vom Jahre 1923 meiteres zu fagen. Er habe sich aus diesem Grunde auch nicht

Deutschnationale Ehrabschneider. Berleumdungen gegen den Ministerpräsidenten Braun Vor der Berufungskammer des Landgerichts II   hatten sich

gestern, Mittwoch, wieder einmal der Herausgeber der deutschnatio.

nalen Zeitungskorrespondenz Deutsche Beiträge" Eugen Siebert und der Schriftleiter der Tilsiter Zeitung" Friz Wirth zu verant. worten. Beide waren in der ersten Instanz vom Schöffengericht Berlin- Lichterfelde wegen Beleidigung des Ministerpräsidenten Braun zu Geldstrafen verurteilt worden, der erstere zu 200 m., der leitere statt einer verwirkten Gefängnisstrafe au 3000 m. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Angeflagten hatten gegen dieses Urteil Berufung eingelegt. Die gestriçe Berufungsverhandlung unter dem Vorsiz des Landgerichtsdirettors Hartmann endete gleich der ersten mit einer Berurteilung der nationalen" Ehrabschneider. Die Interessen des Ministerpräsidenten Genossen Braun wurden durch den Rechtsanwalt Dr. Landsberg vertreten.

"

Der Anllage liegt folgender Sachverhalt zugrunde: In der Landtagssigung vom 10. Dezember 1925 hatte Genosse Braun u. a. ausgeführt: Wir müssen aber versuchen, mehr Werte zu schaf. fen und den furchtbaren Verlust im Kriege einzubrin gen, mehr arbeiten, und zwar alle." Auf einen Zuruf: Sie ver. teidigen doch aber den Achtstundentag!" fuhr Genosse Braun fort: Ich kann mir nicht helfen, ich höre die Forderung mehr arbeiten" meist in den Kreisen am lautesten, wo man am allerwenigsten arbeitet." Der deutschnationale Abgeordnete Gauger glaubte darauf in der nächsten Landtagssigung in Verdrehung der Worte des Genossen Braun behaupten zu können, er habe den Bauern " Faulenzerei" vorgeworfen.

Der 14. Reichstagsausschuß hat die dritte Beratung der Reichsdienst strafordnung seit einigen Tagen wieder auf genommen. Der Rechtsblock zeigt auch hierbei meist von Abgeord neten der Wirtschaftlichen   Bereinigung unterstützt, sein reaktionäres Gesicht. Nicht nur, daß diese Mehrheit es nach wie vor ablehnt, Berlegungen der Reichsverfassung durch Beamte im Dienst als Dienstvergeben anzusehen, hat sie auch die von der Sozialdemokratie in der ersten Lesung erfämpfte Bestimmung beseitigt, nach der Beamte megen Handlungen und Unterlassungen in Ausübung der allgemeinen ftaatsbürgerlichen Rechte dienstlich nicht bestraft werden dürfen. Ferner hat diefelbe Mehrheit in trauter Gemeinschaft mit den Kommunisten den Antrag des Ge noffen Steintopf abgelehnt, jene durch die Gefeße zum Schuber Ueberschrift Koalitionsgeist" übernommen. Der preus der Republit gefchaffene Beftimmung in die Reichsdienststraf ordnung zu übernehmen, die folche Beamten mit Dienstent laffung beftraft, welche sich im Rüdfall gegen die Pflicht der Beamten zum Schutz der Republik   vergehen. Nach dem Willen dieser Parteien und der Rechtsregierung soll diese Bestimmung mit dem Infrafttreten der Reichsdienststrafordnung überhaupt fallen. Bon den Kommunisten ist man ja nichts anderes gewöhnt, als daß sie den Feinden der Republit überall tatkräftigen Beistand leisten. Wie sich diese Haltung der Zentrumsabgeordneten im 14. Reichs: tagsausfchuß aber mit der Stellungnahme der Sen trumsfrattion zur Verlängerung der Republikschutzgesetze ver­trägt, bleibt unerklärlich.

Daß der von der Sozialdemokratie geforderte Schutz des Brivatlebens der Beamten vor unberechtigten Kontrollen burd) Dienſtvorgefeßte abgelehnt wurde, versteht sich von selbst. Ja, man fonnte fich nicht einmal enifchließen, einer fozialdemokratischen Ent schließung zuzustimmen, die mit dem Unfug des Einforderns der Ehescheidungsaften von Reichsbeamten durch die Dienstbehörden ein Ende machen wollte. Dieses Nachschnüffeln ge­fchicht ausschließlich zu dem 3wed, um einen Anhalt zur Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen den ehegeschiedenen Beamten zu finden. Nach dem sozialdemokratischen Borschlag foll eine Bescheini gung des erkennenden Gerichts der Dienstbehörde gegenüber als Nachweis für die tatsächlich erfolgte Chefcheidung genügen. Auch die Forderung der Sozialdemokratie auf Aufrechterhaltung der einmal erworbenen Pensionsanfprüche bes strafentlassenen Beamten für den Fall seiner Invalidität murde abgelehnt. Man will es der Gnabe der Behörden überlassen, ob sie dem Entlassenen eine Unterftügung zuzuwenden gebenkt, wenn er erwerbsunfähig wird. Auf diese Unterstügung sollte dann sogar nach einem vom Zentrum unterschriebenen Antrag eine etwa inzwischen erworbene Invaliden- oder Altersrente angerechnet werden. Diese Ungeheuer lichkeit wurde jedoch durch einen Vorstoß der Sozialdemokratie auf

geräumt.

Es gelang ihr, auch biefem Erfolg einen zweiten dadurch hinzu. zufügen, daß es ihr glückte, die von der gesamten Beamtenschaft und den namhaftesten Juristen befämpfte stlavische Bindung der Dienst strafgerichte an strafgerichtliche Urteile gu Fall zu bringen. Zwar fonnte eine völlige Freiheit der Dienststraf­gerichte nicht erreicht werden, jedoch wurde auf Antrag des Ge­noffen Steintopf mit 14 Stimmen der Opposition gegen 13 Stim. men der Regierungsparteien beschlossen, feine Bindung der Dienst­strafgerichte eintreten au laffen, wenn dieses einstimmig, 3weifel an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen des strafgerichtlichen Urteils hat.

Genoffe Johannes Stelling   begeht heute feinen 50. Geburtstag. Er ist am 12. Mai 1877 in Hamburg   geboren. Als 24jähriger Handlungsgehilfe trat er im Jahre 1901 in die Redaktion des Lübecker Boltsboten" ein, der er 18 Jahre lang angehörte. Durch das Gefängnis, das ihn wiederholt zu feinen Gästen zählte, ging fein Weg in die Lübecker   Bürgerschaft und in die Nationalverfamm lung. Die Mecklenburger Genossen holten ihn 1919 als Innen­minister in ihre Regierung, wo er sich so bewährte, daß er 1921 als Ministerpräsident dahin zurückkehrte und bis 1924 dort verblieb. Mittlerweile war er in den Parteivorstand gewählt worden, der sich freute, ihn nach feiner Demission wieder in seine Reihen aufnehmen zu können. Im Reichstag   vertritt er jetzt den Wahlkreis Oppeln  . Ein unermüdlicher Arbeiter, dessen ruhige Slugheit sich in schwierigsten Situationen bewährte, ein begeisterter Barteigenoffe und ein liebenswürdiger Mensch, hat fich Genoffe Stelling in den weitesten Kreisen der Partei hohes Ansehen und allgemeine Be­fiebtheit erworben. Die Partei beglüdmünfcht heute ihn und sich jelbst, daß sie solche Männer besigt

Die deutschnationale Rorrespondenz, herausgegeben von Sie bert, schickle aber in den Deutschen Beiträgen" diese verleumderische Berdrehung in die Belt hinaus. Sie wurde auch in der Nr. 293 der Tilsiter Zeitung" vom 15. Dezember 1925 in einen Artikel mit der Tilsiter Zeitung" nom 15. Dezember 1925 in einem Actifel mit Bische Ministerpräsident Braun wurde da als Neureicher" be zeichnet, der der Bauernschaft Faulenzerei" vorgeworfen habe. In der gleichen Nummer der Tilsiter Zeitung", die die Ueberschrift Braun, die Billa   und die Bauern" trug und die gleichfalls den Deut. schen Beiträgen" entnommen war, hieß es u. a., daß der Minister­präsident Braun sich von einer Inflationsfirma eine Billa   bauen laffe, deren Kosten 100 000 m. übersteigen. Herr Braun, hieß es weiter, gehöre also zu den Leuten, die die fo3lale Frage für fich gelöst haben. Es sei festgestellt, daß er jetzt Allüren und Bohnart der befifituierten Berliner   Banlleute nachahme.

Eine vom Ministerpräsidenten Braun auf Grund des§ 11 des Breffegefeßes eingesandte Berichtigung wurde, mit hämischen Gloffen verziert, abgedruckt; auch hier war von einer luguriösen Billa  " die Rede. Als dann der Staatsanwalt den Strafantrag in Tiffit gegen Wirth zurückzog, da das Verfahren geçen ihn und Siebert gemein­fam in Berlin   durchgeführt werden sollte, brachte die Tilsiter 3ei tung" einen neuen Artikel, in dem all die alten Berleumdungen auf­gefrischt wurden.

In der gestrigen Gerichtsverhandlung erklärte der Angeklagte Birth, daß er seine Berufung nur auf das Strafmaß beschränke und die ehrentränkenden Beleidigungen gegen den Der Angeklagte Ministerpräsidenten Braun zurücknehme. Siebert hülle fich in Schweigen.

wehren können gegen die ehrenrührigen Borwürfe, die aus dem Reichswehrministerium gegen ihn gerichtet worden seien.

Er habe aber schon verschiedene Beleidigungsklagen angestrengi und gegen den Oberst v. Bock Anzeige erstattet wegen Meineids und wissentlich falscher dienstlicher Meldung.

Buchrucker empfahl dem Ausschuß, die kommenden Prozesse zu per­folgen und dafür zu sorgen, daß sie öffentlich verhandelt werden. Er sei nicht gewillt, sich die Ehre abschneiden zu lassen.

Dann wird die in der gleichen nichtöffentlichen Sigung vom Zeugen Schmidt halbschuh bei der Gegenüberftellung mit Buchrucker gemachte Aussage perlesen. Schmidt- Halbschuh erklärt, der von ihm selbst geschriebene Brief sei gegen seinen Willen ver­wandt worden, gebe aber finngemäß die Aeußerungen Buchruders bei der Unterredung in Gollnow   wieder. Die Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung habe er Buchruder nicht vorwerfen wollen. Bestimmend für den Zeitpunkt des Buchruder. Butsches sei die Mitteilung Jahntes gewesen, daß der Abbruch des passiven Widerstandes bevorstehe. Zum Schluß erklärt Schmidt- Halbschuh, sein Kampf verfolge das Ziel, das Reichsmehr minifterium zur Uebernahme der Verantwortung zu ziehen für die Dinge, die es zu verantworten habe.

Die nächste öffentliche Sigung des Ausschusses am 15. Juni wird den Bericht über die Akten gegen Major Ahlemann entgegen nehmen.

Nach erreichter Wählereinschüchterung haben die polnisch- ober­schlesischen Behörden die verhafteten deutschen   Gemeinderatstandi daten mieder freigelassen.

Arbeiterschaft und Rationalisierung. Forderungen internationaler Arbeitervertreter auf

der Weltwirtschaftstagung.

Genf  , 11. Mai.  ( Eigener Drahtbericht.) Während die an delsfommission der Wirtschaftskonferenz am Mittwoch nach mittag in ihrem Redaktionstomitee hinter verschlossenen Türen arbeitete, setzte die Industrietommission thre Beratungen über die Rationalisierung fort. Ein Japaner, ein Pole und ein Bertreter Indiens  ( prachen fich ziemlich entschieden dafür aus, während der Engländer Balfour sich skeptisch äußerte. Frau Reichstagsabgeordnete Lüders verlangte, daß in Zukunft auf internationalen Wirtschaftskonferenzen neben den drei Gruppen Industrie, Handel und Landwirtschaft auch die Gruppe der Haus. wirtschaft vertreten sei. Dann begründete sie eine Entschließung. daß in allen Ländern Ausschüsse von Frauen und In­bustriellen eingesetzt werden sollen zur Vorbereitung und Durchführung der Standardisierung und Typisierung der hauswiri Schaftlichen Gegenstände.

Hierauf folgte eine längere Rede des Amerikaners Robin son, der die verschiedenen, im Laufe der Aussprache an Amerika  gerichteten Fragen beantwortete. Mit eingehenden statistischen Zahlen, deren Zuverlässigkeit jedoch nicht unbestritten erscheint, ver­suchte er den Nachweis zu führen, daß Amerika   in den letzten Jahren auch aus den europäischen   Ländern mehr getauft habe als vor dem Kriege; allerdings sei die Bermehrung der Einfäufe Ameritas aus anderen Weltteilen noch bedeutend größer. Die amerikanische   Einfuhr aus Ostasien   ftamme jedoch zum großen Teil von europäischen   Produktions- und Handelsgesellschaften. Recht troden meinte Robinson: England hat die längst e Zeit eine attive Handelsbilanz und Einnahmen aus feinen ausländischen marum sollten bei gleicher Intelligenz Kapitalanlagen gehabt und Arbeitshingabe die Amerikaner das jetzt nicht auch haben dürfen?"

Nach Robinson sprachen der Schweizer   Dr. Weber und der Tscheche Taperle als Arbeitnehmervertreter und der russische Delegationschef. Die ersten beiden unterstrichen noch einmal die Ansprüche der Arbeiterschaft aus der Rationalisierung: höhere Böhne, angepaßte Arbeitszeit, austömmliche Ar beitslosen unterstützung, Berbilligung der Pro buftionspreise sowie eine Kontrolle der Durchführung der Rationalisierung durch die Gewerkschaften. Der Sowjetbefegierte bezeichnete diese Forderungen turzerhand als selbstverständlich: ein prinzipieller Widerspruch bestehe darin, daß Rationalisierung in der tapitalistischen und in der sozialistischen   Wirtschaft zwei ganz ver fchiedene Dinge feien. Noch einmal hob Offinfti hervor, daß in teiner ruffischen Industrie mehr als acht Stunden gearbeitet werde. Damit war die Aussprache über die Rationalisierung beendet. Das Redaktionsfomitee der Kommission wird am Donnerstag eine Ent­fchließung abfaffen, während sich die Kommission selbst der Beratung der internationalen Kartellabkommen zuwenden wird.

Der Redaktionsausschuß der Handelskommission, dem auch Gen. Eggert angehört, hat seine Entschließung über Dumping fertiggestellt. Sie lautet im wesentlichen: Unter Dumping ist 812 verstehen der Verkauf von Waren zu niedrigeren Breisen, als fie im Herstellungslande felber berechnet werden. Zur Beseitigung des Dumping wird die Schaffung ftabiler Berhältnisse in handel und Produktion und eine wesentliche Herab. fehung der Solltarife empfohlen. In besonderen Fällen werden auch bestimmte Antidumpingmaßnahmen als gerechtfertigt

Der bautechnische Sachverständige stellte fest, daß von einer luguriösen Billa   überhaupt teine Rede fein tann. Es handle sich bei dem Bau in Zehlendorf  - West um ein bescheidenes Landhaus. Der Staatsanwalt beantragte in seinem Plädoyer eine Gefängnisstrafe von 5 Monaten für Siebert und von acht Monaten für den bereits dreimal einschlägig porbestraften Wirth: diese Strafe set im Intereffe des inneren Friedens und zur Wah­rung der Autorität der Regierung erforderlich. Rechtsanwalt Geertlärt. noise Dr. Landsberg erflärte, daß in diesem Fall nicht nur der Wahr heitsbeweis mißlungen, sondern der unwahrheitsbeweis direkt ge­führt sei.

Nach vierstündiger Beratung verfündete das Gericht folgendes Urteil: Die Geldstrafe für den Angeflagten Siebert wird von 200 auf 500 m. erhöht; in bezug auf den Angeklagten Wirth bleibt es bei der Strafe der ersten Instanz von 3000 m. In der Urteilsbegründung führte der Vorsigende u. a. aus, daß von einer Anwendung des§ 193, der die Wahrnehmung berechtigter In teressen vorsteht, in diesem Falle keine Rede sein kann: der Ange: flagte Siebert habe bei der Abfaffung des Artikels Der Koalitions. geist" fahrlässig gehandelt: bet der Berschickung des zwei ten Artikels Braun, die Billa   und die Bauern" dagegen vor säglich.

Ostoberschlesische Selbstverwaltung.

Der Wojewode kann sie beseitigen. Saffowik, 11. Mai.  ( WTB.) Der Sejm   hat das Gefeß betref. fend Auflösung der Gemeindevertretungen in britter Besung ange. nommen. Durch dieses Gesetz wird der Bojemode ermächtigt, ohne Angabe von Gründen die Stadtparlamente bzw. Gemeinde vertretungen aufzulösen und tommissarische Berwaltun. gen einzuseßen. Die Deutschen   sind besorgt um das Schicksal ber. jenigen Stadtparlamente und Gemeindevertretungen in Oftober fchlesien, die eine deutsche Mehrheit haben.

Die Kathedrale von Reims  . Feierliche Wiedereröffnung.

Paris  , 11. Mai.  ( Eigener Drahtbericht.) Die Kathedrale vor Reims   ist am Mittwoch unter großer Feierlichkeit dem Kultus

mieder übergeben worden. Unterrichtsminister Herriot   hielt eine

Rebe, wobei er in einem historischen Rückblick in scharfen Worten die friegerischen Ereignisse geißelte, die zur Zerstörung der Kathe­brale geführt haben, und den Nationen dankte, die, wie Dänemart, Norwegen   und Amerita, durch freiwillige Spenden den Wiederauf­bau möglich gemacht haben. Er schloß seine Ausführungen mit der Betomung des Friedenswillens Frankreichs  , das bereit sei, alle Be­mühungen um den Weltfrieden zu unterstüßen, die ebenso ehrlich gemeint seien wie die französischen  .

Die Ueberschwemmung am Mississippi  . Vor einer neuen Katastrophe? Batonrouge( Coulfiana), 11. mai.( WEB.) Der große Deich am Bayou des Glaises, wo der Fluß eine große Biegung macht, droht jeden Augenblick zu brechen, wodurch weitere 1000 Heftar fruchtbaren Landes, das hauptsächlich der Baumwoll- und 3uderrohrkultur dient, überschwemmt werden würden. Weitere 100 000 personen würden damit obdachlos merden.