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fanten in Lodz gewesen, welche in der Normirung auch wir seit sechs Jahren eine Organisation, ben 3entral- fich zu Hause allerdings für einen anderen Schuhmacherdes Arbeitstages ein Mittel erblickten, ihre Konkurrenten in verein der Gärtner, aber der geringste Theil von gearbeitet habe und bei der Kasse überhaupt nicht anges Mittel- Rußland zu ruiniren, indem sie glaubten, daß dort die Euch hat es bisher für nothwendig gehalten, sich demselben anmeldet sei. rückständigere Industrie bei einem kürzeren Arbeitstage leiden zuschließen. Theils aus Gleichgiltigkeit, theils aus Vor Der Bezirksausschuß verurtheilte die Krankenkasse aus den würde, während er der fortgeschritteneren Industrie in Russisch- eingenommenheit und theils aus anderen Gründen bliebt Ihr eingangs angeführten Gründen zur Zahlung der Kurkosten, wobei Bolen nicht schaden könne. Die meisten Antwortenden erklärten unserer Bewegung fern und habt es auf diese Weise dahin ge- der Vorsitzende ausdrücklich betonte, daß das Versicherungsaber, daß eine Normirung des Arbeitstages im Interesse der bracht, daß unsere Organisation in den letzten Jahren nennens verhältniß rechtlich mit dem Vorhandensein des die VersicherungsGesundheit der Arbeiter und ihres ungestörten Familienlebenswerthe Attionen nicht mehr in Szene setzen konnte. Wohl haben pflicht begründenden Thatbestandes perfekt, und nicht etwa erst nothwendig sei, wobei mehrere außerdem noch darauf Nachdruck wir einen Sturmlauf gegen die Gewerbeordnung unternommen, durch die Anmeldung oder durch Beitragszahlung begründet legten, daß das Intereffe der Industrie eine solche Normirung wohl haben wir mit aller Energie daran gearbeitet, den Be- werde; die Anmeldung habe nur eine ordnungspolizeiliche Beerfordere, denn erschöpfte Arbeiter könnten keine gute Waaren stimmungen der Gewerbeordnung unterstellt zu werden, aber deutung. Zum Schlusse machte der Vorsitzende den Vertreter der produziren und das Ausland habe eine bessere Industrie, weil was will das heißen, wenn nur ein geringer Prozentsaz| Stadt Berlin noch darauf aufmerksam, daß es bei der großen es intelligentere Arbeiter habe; diese könne aber Rußland bei der Kollegen daran theil nimmt, während die übrigen Wichtigkeit der Angelegenheit wohl angezeigt wäre, wenn der dem gegenwärtig im Durchschnitt Durchschnitt 12-13 Stunden be: in Gleichgiltigkeit versunken, mit offenen Augen ihr Magistrat die Krankenkassen auf diese zur Sprache gekommene tragenden Arbeitstage nicht haben. Einer von den Antworten Leben verschlafen. Kollegen! Die Zustände in unserem durch das Gesetz vom 10. April 1892 geschaffene Aenderung des den meinte, das Interesse des Staates, welcher selbst für die Berufe find wahrlich nicht dazu angethan, diese Schlaf- alten Krankenkassengesetzes durch Zirkular hinweiſe. Veredelung der Pferderasse sorge, erheische auch eine Fürsorge müßigkeit noch länger fortdauern zu lassen, denkt an die Dauer für die industriellen Arbeiter. Entschädigungsberechtigte können auch nach Ablauf unserer Arbeitszeit, denkt an unseren Lohn und an die schimpfDie größte Bahl der Antwortenden hat sich für die Festlichen Arbeitsbedingungen, denen wir auf grund der Gesinde der zweijährigen Frist Ansprüche auf Unfallrente geltend fehung des Arbeitstages auf 11 Stunden, einzelne haben sich für Ordnung unterstellt sind und erwacht aus Eurem geistigen Schlaf; machen, wenn sie glaubhaft darthun können, daß sie von der den Achtstundentag ausgesprochen, doch soll der Uebergang zum wenn Ihr noch eine Spur von Menschenwürde in Eurer Brust Verfolgung des Anspruchs durch außerhalb ihres Willens liegende fürzeren Arbeitstag fiufeniveise vollzogen werden. Die Frage, hegt, wenn Ihr noch fähig seid, Euch zu schämen, dann vereinigt Verhältnisse abgehälten worden sind. Eine diesbezügliche Beob die Normirung von den Fabrikanten selbst oder von der Re- Euch mit uns zu gemeinschaftlichem Handeln. Wir haben in ftimmung enthält§ 59 des Unfallversicherungs- Gesetzes vom gierung besorgt werden soll, wurde zu gunsten der ersteren nur diesem Sommer eine Agitationsbroschüre über ganz Deutschland Juli 1884. Hinsichtlich der Anwendung dieser Bestimmung iſt von drei Antwortenden entschieden. Die meisten meinten, daß verbreitet und sind noch einige Exemplare vom Hauptvorstand ein Fall von Interesse, den das Reichs- Versicherungseine Durchführung dieser Maßregel ohne gesetzlichen Zwang nicht zu beziehen. Eine Gemeinde, die ihrer Wegeami türzlich erledigte. baupflicht zu genügen hatte, beschäftigte mit dem Brechen zu erwarten ist. Der Hauptvorstand des Zentralvereins der Gärtner, und Verladen von Steinen auch einen gewissen Martin. Die Frage, ob die Normirung des Arbeitstages mit einem Hamburg , Uhlenhorst. Derselbe erlitt hierbei einen Unfall. Als sich die Folgen Schaden für die Industrie verbunden sei, wurde nur von wenigen Alle arbeiterfreundlichen Blätter werden um Abdruck gebeten. Der erit nicht sehr beachteten Verlegung in unangenehmer Weise bejaht, und diese sprachen von einem Schaden für die kleinen Fabriken, für die großen erwarten sie einen Schaden nur bei Die außerordentliche Generalversammlung des auf bemerkbar machten, wandte sich Martin an den Bürgermeister, rafchem, unvermitteltem Uebergang zu einer furzen Arbeitszeit. gelöften Berg- und Hüttenarbeiter Verbandes, welche am fich zu erkundigen, wie es mit der Unfallanmeldung sei. Das Die meisten meinten aber, der momentane Schaden würde 22. d. M. nachmittags auf der Zeche" in Hohenstein- Ernstthal Gemeindeoberhaupt hatte nun derzeit zwar mit der Tiefbauwegen der Versicherung der Steindurch Besserungen im Betriebe, zu welchen die Fabrikanten stattfand, nahm einen äußerst günstigen Verlauf, da alle Anträge Berufsgenossenschaft 2C. Unterhandlungen angetnüpft, aber infolge durch die Verkürzung der Arbeitszeit veranlaßt würden, wie des Vorstandes angenommen wurden. Das für die neue Be- träger Mißverständnisses von der thatsächlich erforder= auch durch die Erhöhung der Jntelligenz der Arbeiter behoben. gräbnißkaffe entworfene Statut wurde vorläufig gut geheißen, eines Versicherung Abstand genommen. Der Bescheid, Aljantfchikoff berichtet auch über die auf seine Anregung in nur soll es der Liquidationskommission, welche bis zur ersten lichen dem Verein für den Schutz der Volksgesundheit"( dessen Bor- Generalversammlung der neuen Kaffe, in Gemeinschaft mit dem welchen Martin erhielt, fiel dementsprechend aus, und ver die Berufsgenossenschaft unbehelligt sitzender Professor Wirenius ist) stattgefundene Besprechung des gestern ebenfalls ernannten Bevollmächtigten P. Horn, die Ge- anlaßte denselben, Normalarbeitstages. In der Resolution, welche in der Sigung schäfte führen wird, gestattet sein, redaktionelle Aenderungen zu lassen. Nach geraumer Zeit theilte der Bürgermeister dent dieses Vereins vom 12. Mai dieses Jahres angenommen worden vorzunehmen. Das Vermögen der alten Kasse wird laut Be- Martin mit, daß die Gemeinde jetzt der Genossenschaft Beiträge ist, wird erklärt, daß die gegenwärtige unbeschränkte Arbeitszeit schluß auf die neue Kasse übergeführt und alle Mitglieder der zahle und forderte ihn auf, nun nachzusehen, wie es mit einer für die Arbeiter äußerst schädlich sei, daß der normale von der alten Kaffe treten mit ihren Rechten und Pflichten der neuen Rente fei. Der Verletzte ließ sich das natürlich nicht zweimal Gesetzgebung festzusetzende Arbeitstag der achtstündige sei, da die Kasse bei. Zu liquidiren wäre also eigentlich nur das Verbands- sagen. Sein Rentenanspruch wurde jedoch wegen der inzwischen 30 000. beträgt. Bur eingetretenen Verjährung zurückgewiesen. Das Schiedsgericht Arbeiter 8 Stunden für den Schlaf und 8 Stunden für die Ruhe vermögen, welches ungefähr das Reichs- Versicherungsamt hielten aber den Beund Befriedigung ihrer geistigen und physischen Bedürfnisse haben Liquidations Kommission wurden vier Mann gewählt, unter und müßten. Die Nachtarbeit sei den Frauen und Kindern unbedingt ihnen auch der frühere Vorsitzende H. Sachse, welcher in scheid der Berufsgenossenschaft nicht für begründet, die Bezu verbieten. Auf die Frage, ob es jetzt in Rußland nicht zu drei Wochen seine einjährige Gefängnißhaft verbüßt haben wird. rufung des Klägers hatte Erfolg und der dagegen eingelegte viel Feiertage gebe, wurde von dem Verein verneint; er fand, Gine oppositionelle Liste, an deren Spiße der Vorgänger Refurs der Genossenschaft erlitt das Schicksal der Abweisung. daß 280 Arbeitstage im Jahre zu 8 Stunden das Normale feien, Sachse's, Karl Ebert stand, brachte es nur auf 1000 Das Rekursgericht sprach aus, daß gerade in diesem Falle die nur sollen sich die Feiertage gleichmäßiger im Jahre vertheilen, Stimmen, während die Gewählten ca. 3000 Stimmen auf sich an sich zu spät erfolgte Anmeldung des Unfalles im Sinne des als dies bis jetzt der Fall ist. vereinigten. Die Zeitung, Glückauf" und die Verbandsbibliothet§ 59 des Gesetzes von 1884 entschuldigt erscheine, weil die vom wurden für einen mäßigen Preis an vier bekannte Mitglieder Kläger und Refursbeklagten in Anspruch genommene Behörde verkauft. Das Abonnement beträgt bei wöchentlich einmaligem eben diejenige gewesen sei, welche die Versicherung der fraglichen Erscheinen in der Hauptexpedition und bei den Filialen 30 Pf. Arbeiter in die Wege zu leiten hatte. Die Antwort des Bürgerpro Monat. Die Abonnenten sollen Anspruch auf Gewährung meisters habe Martin als diejenige der befugten Autorität er von Rechtsschutz haben, Berufungsschriften werden ihnen im scheinen müssen. Bureau der Zeitung unentgeltlich ausgefertigt, in besonderen Fällen soll auch Unterstüßung aus der Zeitungstaffe gewährt werden. Es handelt sich darum, die Bergleute zusammen zu halten und sie nicht schuhlos dem Grubenkapital preiszugeben. Auf welchen Friedhöfen darf der Laie Grabreden Die Herren Grubenbefizer scheinen wirklich zu glauben, sie könnten bald die Erbschaft des aufgelösten Verbandes in ihrem Sinne halten? Den schlesischen Genossen Püschel und Wunder war ein großes Staatsverbrechen zur Last gelegt worden, dasjenige antreten, fie wollen ,, fönigstreue Knappenvereine" und Beerdigungstassen auf den einzelnen Werken gründen. Die Ver- nämlich, bei der Beerdigung eines verstorbenen Mitkämpfers am fammlung muß ihnen aber wieder gezeigt haben, daß der Liebe Grabe desselben eine Rede" gehalten und damit gegen die Regierungsverordnung vom 31. März 1855 verstoßen zu haben, Müh umsonst ist und die Bergleute auf diesen Leim nicht nach welcher es nur Geistlichen gestattet ist, auf Kirchhöfen Reden gehen, das bewiesen schon die Wahlen. vom Stapel zu lassen. Die Angeklagten hatten dem dahingegangenen Streik französischer Eisenbahnarbeiter. Wie aus Gesinnungsgenossen thatsächlich nur ein kurzes Lebewohl vergönnt. Carcassonne gemeldet wird, haben die im Streit befindlichen Während die Staatsanwaltschaft durch alle Instanzen die AufEisenbahnarbeiter der im Bau begriffenen Eisenbahnlinie fassung vertrat, die Verordnung von 1855 beziehe fich auf sämmtQuillan- Rivesaltes die ihnen von den Bauunternehmern an- liche Kirchhöfe, erkannten Schöffengericht, Straffammer und gebotene Lohnerhöhung ausgeschlagen, weil ihnen dieselbe nicht Kammergericht unter der Begründung auf Feisprechung, daß von hoch genug war und setzen den Ausstand fort. der Verordnung nur diejenigen mit firchlicher Ordnung, nicht aber die der politischen Gemeinden gemeint seien, zu welch letzteren der in Frage kommende Begräbnißplaz gehört.
Gewerkschaftliches.
Sämmtliche Mittheilungen von Organisationen, vor allem folche über Ausstände oder Aussperrungen, müssen stets den Stempel der betreffenden Organisation tragen.
An die Puzzer Berlins und der Umgegend. Kollegen! In der öffentlichen Versammlung am 23. September habt Ihr den Beschluß vom 16. September, wonach überall da, wo die Abschlagszahlungen von 7 M. pro Tag bei neunstündiger Arbeitszeit nicht pünktlich jeden Sonnabend gezahlt wird, die Arbeit einzustellen ist, aufrecht erhalten.
Kollegen, wir sind der Ansicht, daß Ihr alle zu der Ueberzeugung gekommen seid, daß der fortwährenden Lohn- und Preisdrückerei in unserem Gewerbe endlich ein energisches Halt entgegengerufen werden muß. Wir fordern Euch alle, die organis firten und unorganisirten, auf, obigen Beschluß stritte zur Durchführung zu bringen. Kollegen zeigt, daß Ihr Männer seid. Dann, aber auch nur dann, wird es uns möglich sein, einen Erfolg zu erzielen. Alle arbeitslosen Kollegen werden ersucht, sich täglich vormittags bei Röllig, Neue Friedrichstraße 44, einzu finden. Donnerstag, den 26. September, vormittags 10 Uhr, finbet eine Versammlung aller arbeitslosen Buzzer statt. Gleichzeitig ersuchen wir die Kollegen über freie Arbeitspläge Mittheilung an die Kommission bei Röllig gelangen zu lassen. Mit follegialischem Gruß: Die Kommission.
V
Aus anderen
Gründen
Englische Streifstatistik. Im Mai und Juni( die ein geklammerten Zahlen beziehen sich auf letzteren Monat) brachen von der„ Labour Gazette" 84( 65) neue Streits in England aus, nach denen entfielen: Jufolge v. Streitigkeiten in Betreff in Sachen des Lohnes TradeUnions Mai Juni Mai Juni gewerbe.. 18
Achtung, Vergolder! Der Generalstreit dauert fort. Zuzug ist streng fernzuhalten. Das Streitbureau befindet sich Annenstraße 16; in Rixdorf bei Kummer, Berlinerstraße; in Weißensee bei Fren, Königs- Chaussee und Lehderstraßen Ecke; im Norden bei Gleinert, Müllerstr. 7a, geöffnet von 9-12 und von 2-5 Uhr. In der Neanderstraße sind zwei Auf das BauListen 1021 und 1022, eine Streitkarte und ein Verbandsbuch auf den Namen Jähde verloren gegangen. Wir bitten, dieselben im Auf die BeStreitbureau, Annenstraße 16, abzugeben. Die Agitationstommission.
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werte
( Arbeitszeit, Jm Ganzen Arbeitsart 2c.) Mai Juni Mai Juni
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Kleidungsindustrie.. 3 Auf die Metallindustrie.. Auf die Berg
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industrie.. 4 Industrien 5.
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Aufruf an die Schneider und Näherinnen aller Brauchen: Mäntelnäherinnen, Bügler, Stepper, Zuschneider, Rinderkonfettions-, Blousen- und Tritottaillen Näherinnen, HerrenkonfettionsSchneider und Mäherinnen u. s. w. Eine öffentliche Auf den Schiffs Versammlung, in der die Frage der Betriebswerkstätten und die bau, Docks2c. 4 Stellung der Zwischenmeister erörtert werden soll, tagt am Auf die TextilDienstag, den 1. Oktober, abends 82 Uhr, in Louis Keller's Festfälen( großer Saal), Koppenstr. 29. In den Zwischenmeister- Auf verschied. treifen wirbelt diese Frage gegenwärtig viel Staub auf. Mehrere Versammlungen, welche sich damit befaßten, sind der Auflösung durch den Tumult der Zwischenmeister verfallen. Eine ein- Von 76( 53) von diesen Streifs, von denen genauere Daten gehende sachliche Begründung unserer Forderung erscheint daher bekannt sind, waren 20 457( 8549) Personen betroffen. Am Ende nothwendig. Wir fordern deshalb alle Kollegen und Kolleginnen des Monates waren 33( 34) in diesem Monate und 30( 14) auf, für diese Versammlung rege zu agitiren, damit den Zwischen- ältere Streifs, von denen 6700( 8100) Arbeiter betroffen waren, meistern die Möglichkeit genommen ist, die Versammlung zu stören. nicht ausgeglichen.
Die Agitationstommission.
der Schneider und Schneiderinnen Berlins .. J. A.: J. Zimm, Vertrauensmann.
Gerichts- Beitung.
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Der Premierlieutenant a. D. Harry Wendling, expedirender Sekretär und Kalkulator in der physikalisch- technischen Reichsanstalt, zuleßt in Berlin wohnhaft, stand gestern vor dem Schwurgericht am Landgericht II, um sich wegen Verbrechens im Amte zu verantworten. Der Angeklagte wurde durch die Anflage beschuldigt, durch fortgesetzte Unterschlagungen den Fistus die um Summe von 16 000 17 000 Mart geschädigt und außerdem in mehreren Fällen die seiner Führung anvertrauten Bücher gefälscht zu haben. Aus der Untersuchungshaft vorgeführt, in welcher sich Angeklagter seit Mitte Juli d. J. befindet, legte derselbe ein volles Geständniß ab und schilderte die Art und Weise, wie er zum Verbrecher ge= worden sei, in folgender Weise: Er sei früher Offizier gewesen, habe den französischen Krieg mitgemacht und das eiserne Kreuz zweiter Klasse erhalten. Nach dem Kriege habe er im 56. Res giment weitergedient und sei Premierlieutenant geworden. Die aus der Kriegszeit stammenden rheumatischen Leiden zwangen ihn jedoch, im Jahre 1881 seinen Abschied zu nehmen. Er erhielt nur 600 Mart Pension pro Jahr und mußte sich einen anderen Erwerb suchen. Er bewarb sich bei allen Staatsbehörden um eine Anstellung, im ersten Jahre fonnte er nirgends alt= tommen, im zweiten Jahre erhielt er Beschäftigung, doch nur mit einem Monats- Einkommen von 75 M. Um eine feste Anstellung mit besserem Gehalt zu bekommen, ging er von einer Behörde zur anderen, bis er endlich am 1. April 1890 in der physikalisch- technischen Reichsanstalt angestellt wurde, anfangs mit einem Gehalt von ca. 2500 M.( intl. Wohnungsgeld- Zuschuß), zuletzt mit ca. 3600 M. Im November 1893 habe er die Unterschlagungen begonnen. Er hatte die Bücher zu führen und die Gelder Soziale Rechtspflege. einzuziehen bezw. zu vereinnahmen, welche vom Publikum für die amtliche Prüfung von optischen und physikalischen Instrumenten Heimarbeiter und Krankenversicherungspflicht. Daß zu zahlen waren. In jedem solchen Falle erhielt er eine AnMaler und Lackiver. In Leipzig hielten die Maler- und Lacirergehilfen am Sonntag eine Versammlung ab und be- auch diejenigen Personen, welche von den Gewerbe- weisung mit der Angabe des Betrages, welchen er in seine schloffen, der„ Leipz. 3tg." zufolge, daß die noch ausständigen treibenden außerhalb ihrer Betriebsstätten be Bücher unter„ Soll" einzutragen hatte. Bahlten die Auftragschloffen, der„ Leipz. 3tg." zufolge, daß die noch ausständigen schäftigt werden, der Krankenversicherungspflicht geber die Gebühren freiwillig oder mußte er die Einziehung 25 Gehilfen im Ausstande zu verharren und nur solche Arbeit 25 Gehilfen im Ausstande zu verharren und nur solche Arbeit unterliegen, ist eine sehr wichtige durch das Krankenversicherungs: bewerkstelligen lassen, hatte er die eingegangene Summe unter anzunehmen hätten, die nach dem geforderten Tarif bezahlt Gesetz vom 10. April 1892 herbeigeführte Aenderung des Gefeßes Jst" zu buchen. Die Unterschlagungen hatte er nun in der werde. Der Ausstand soll erst dann für beendet erklärt werden, betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter vom 15. Juni 1883. Beise verübt, daß er zahlreiche Beträge weder unter das wenn der letzte Ausständige untergebracht worden ist. Ueber Umsomehr ist es zu bedauern, daß die Krankenkassen von diesen Soll" noch unter das Ist" buchte und die Gelder einfach Wertstellen, die den Tarif nicht einhalten, soll die Sperre ver- enderungen bislang noch keine Notiz genommen haben und daß in seine Tasche gleiten ließ. Das war ihm um so leichter möghängt werden. lich, als er nur allwöchentlich die vereinnahmten Gelder abzuliefern hatte und der abnehmende Revisor nur die unter" Jit" eingetragenen Beträge notirte und damit das abgelieferte Geld verglich. Eine weitere Kontrolle fand kaum statt. Erst zu Aufang d. J. wurde eine andere Einrichtung getroffen. Angeklagter mußte das„ Soll" unter Aufsicht des Direktors ausfüllen, doch nun fälschte der Angeklagte die Bücher, indem er die eingetragene Bahl reduzirte, z. B. aus einer dreistelligen nur eine zweistellige Zahl machte. Diesen verkleinerten Betrag trug er dann auch Diese Ausnahme ist im neuen Krankenversicherungs- Gesez unter„ Ist" ein, und die Differenz fiel wieder in seine Tasche. vom 10. April 1890 durch einfaches Weglassen beseitigt, und Der Angeklagte gab auf Befragen des Präsidenten, LandgerichtsAu die Gärtner Deutschlands . Kollegen allerorts! diesem Umstande ist es auch wohl zuzuschreiben, daß sich die Direktor Magnus, an, er habe mit den unterschlagenen Summen Ueberall, wohin wir blicken, gewinnt die Arbeiterbewegung an Krankenkassen um die Verpflichtung der Arbeitgeber, auch die einen Theil der Schulden gedeckt, die er als Offizier gemacht Ausdehnung, in den entlegensten Gegenden und in den kleinsten außerhalb der Betriebsstätten Beschäftigten zu versichern, nicht hatte, der Vorsitzende hielt ihm aber vor, daß er sehr verOrten schaaren sich die Arbeiter um das Banner der Sozial- gefümmert haben. schwenderisch gelebt und namentlich mit Damen und in Lokalen demokratie. Die Angehörigen aller Berufsarten organisiren sich, Eingehend zur Sprache kam obige Angelegenheit kürzlich mit Damenbedienung viel Geld verbraucht hat, was der Anweil sie erkannt haben, daß nur in Form einer Vereinigung ein in einer Sigung des Bezirksausschusses, bei welchem die Stadt geklagte nicht völlig bestreiten konnte. Die Geschworenen votirten Vorgehen gegen die Macht des Kapitals möglich ist, und fast Berlin die Ortskrankenkasse der Schuhmacher wegen Bezahlung im Sinne der Anklage für schuldig, sie verneinten auch die Frage alle Gewerkschaften besigen deshalb festgefügte Organisationen. von Rurkosten für einen im städtischen Krankenhause verpflegten nach mildernden Umständen und demgemäß lautete das Urtheil Nur wir Gärtner stehen noch immer abseits von der und behandelten Schuhmacher verklagt hatte. Die verklagte Stasse auf vier Jahre Zuchthaus und fünf Jahre Ehr. großen Echaar der aufgeklärten Arbeiterschaft; zwar besigen verweigerte die Zahlung, weil der betreffende Schuhmacher bei verlust.
Die Sattler der Militäreffekten- Fabrik von Gammersbach in Roisdorf bei Bonn haben die Arbeit niedergelegt. Zuzug ist fernzuhalten.
Achtung, Tabakarbeiter! Die F. Leopold'sche Fabrik in Haynau in Schlesien ist in den Besitz der Firma Deter übergegangen. Sofort wurden die Löhne bei den Rollern sowie Wickelmachern reduzirt. Deshalb legten sämmtliche Zigarren und Wickelmacher die Arbeit nieder. Zuzug ist streng fernzuhalten.
alle Arbeiter und Arbeiterinnen, welche im eigenen Heim für andere Gewerbetreibende arbeiten, ihr Anrecht auf Mitgliedschaft bei den zuständigen Krankenkassen nicht geltend machen.
Durch§ 2 Nr. 4 des Gesetzes vom 15. Juni 1883 waren om Versicherungszwange allerdings ausgenommen und dem selben nur durch statutarische Bestimmung zu unterstellen:
" Personen, welche von den Geiverbetreibenden außerhalb ihrer Betriebsstätte beschäftigt werden."