mit halb, dreiviertel-, schließlich mit ganzfertigen, die Darsteller erscheinen schließlich auch im Kostüm, an das sie sich, zumal wenn es eine Schleppe oder einen besonders. unbequemen Schnitt aufweist, erst gewöhnen müssen. Endlich kommt die vorletzte Probe, bei der nun schon alle Beleuchtungseffekte eingesetzt werden, was wieder noch Anlaß zu letzten, verzweifelten Auseinandersetzungen gibt. Endlich ist die Generalprobe da, die Generalprobe, bei der alles schief geht. Die Darsteller die Rollen noch immer nicht können und der armen, geplagten Souffleuse beständig ihr ,, I a uter!", verbrämt mit liebenswürdigen Zusätzen, zuschreien, der Beleuchter versagt, die Statisten wie Stöcke umherstehen. Das alles hat aber für die Premiere schließlich wenig zu fagen; es gibt sogar einen Theater. aberglauben, der in einer schlechten Generalprobe ein gutes Omen für das Stüd sieht. In Wahrheit jedoch weiß niemand, weder Regisseur, Darsteller noch sonst einer der an den Proben Beteiligten, was für eine Aufnahme das Stück finden wird. Alle bemühten sich, ihr beftes zu geben, und alle sind überzeugt, es auch zu tun. Das Publikum sieht aber nicht Bemühungen oder Glauben, es sieht die Wirkung, die so feltfam es flingen mag bisweilen von sehr nebensächlichen Dingen, manchmal sogar vom Zufall abhängt. Vielleicht wird ein unbewußtes Zögern un ,, bewußt" fann es auch im wörtlichen Sinne gewesen sein im Satz an ent
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scheidender Stelle dem Darsteller einen sehr unerwarteten Beifall einbringen, während eine lange und gründlich durchdachte Betonung vom Publikum wie von der Kritik überhört wird. Vielleicht wird dem unglücklichen Regisseur jede Fähigkeit abgesprochen, ein Wert richtig zusammenzufassen, weil seine starrsinnige oder vom Lampenfieber erfaßte Hauptdarstellerin alles in den Proben Besprochene bei der Premiere vergaß oder vergessen wollte.
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Der Zuschauer, der eine Ahnung davon hat, was die Proben bedeuten, wird zwar aus diesem Wissen keinen Troft für einen verlorenen Theaterabend schöpfen, wohl aber wird er einigermaßen beurteilen fönnen, weshalb die Aufführung versagte, und nicht etwa den Regisseur um eines eigensinnigen Schauspielers. oder den Schauspieler um des Regisseurswillen für unfähig halten. Für eine gelungene Aufführung aber wird er allen Kräften, die dahin gewirkt haben, besonderen Dank wissen, jetzt, da er einen kleinen Einblick in ihr Wirfen getan.
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Frieden mit dem Städtetag.
Die zwischen der Stadt Berlin und dem preußischen Städtetag entstandene Verstimmung, die auf das Verhalten des Städtetages zum preußischen Finanzausgleich zurückzuführen war, wird nicht bis zu einem Bruch getrieben werden. Der Magistrat hält daran fest, daß im Finanzausgleich die Interessen Berlins mehr berücksichtigt werden müssen, er glaubt aber, zusammen mit dem Städtetag auf dieses Ziel hin arbeiten zu können.
In seiner letzten Sitzung hat der Magiftrat, wie jetzt vom städtischen Nachrichtenamt bekannt gegeben wird, der Entschließung der Stadtverordnetenversammlung über die Verabschiedung des preußischen Finanzausgleichs zugestimmt, in der die Schädigung der finanziellen Bedürfnisse der Stadt Berlin und besonders der Berliner Wirtschaft festgestellt und auf die der Stadt nachteilige Haltung des Städtetages hingewiesen worden ist. Der Magiftrat hat nunmehr diefe Entschließung der städtischen Körperschaften dem preußischen Städtetag zugestellt mit einem Schreiben, in dem er erflärt, mit Rüdficht auf die langjährigen guten Beziehungen der Stadt zum preußischen Städtetag noch mals einen Ausgleich suchen zu wollen. Die Stadt Berlin müsse wünschen und dahin arbeiten, daß spätestens am 1. April 1928 ein gerechterer, die Intereffen der Stadt Berlin beachtender preußischer Finanzausgleich geschaffen werde. Hierzu schlägt der Magiftrat vor, daß ein Ausschuß des Borstandes des preußischen Städtetages und ein Ausschuß der städtischen Körperschaften Berlins mit dem Ziele zusammentrete, eine erneute Stellungnahme des preußischen Städtetages zum Finanzsaus. gleich herbeizuführen, die auch den berechtigten Interessen der Stadt Berlin und der anderen benachteiligten Städte entspreche. Diefe Berständigung müsse allerdings vor dem 1. Oktober 1927 herbeigeführt sein, damit rechtzeitig und ausreichend auf den Gesetzgeber wegen Aenderung des Finanzausgleichs ab 1. April 1928 eingewirkt werden könne.
Es ist sehr zu wünschen, daß diese gemeinsame Arbeit der Stadt Berlin und des preußischen Städtetages zustande kommt und den angestrebten Erfolg hat.
Die Tragödie des alten Brunnenbauers.
Ein fehlerhafter Kran.
Der folgenschwere Einsturz eines Krangerüftes bei einem Brunnenbau in der Kaiser Wilhelm Straße, der am 16. April d. I. den Tod einer Passantin und eine schwere Berlegung eines vorübergehenden Mannes zur Folge gehabt hatte, gelangte vor dem Erweiterten Schöffengericht mitte unter Vorsitz von Landgerichtsdirektor Steinhaus zur Aburteilung.
Verantwortlich für den bedauerlichen Unfall wurde der Brunnen bauer Thurandt, der von der Tiefbaufirma mit der Ausführung der Arbeiten beauftragt worden war, gemacht. Durch Sachver: ständige wurde erwiesen, daß der Kranaufbau nicht vor= fchriftsmäßig gewesen war. Der Unterbau war nicht genügend gesichert, infolgedessen stand das Gerüst schief, und ein Kaufmann hatte dem Angeklagten gegenüber am Tage vorher die Befürchtung ausgesprochen, daß ihm die Geschichte noch eines Tages in fein Schaufenster fallen werde. Troßdem wurde nichts geändert. Als an dem Unglückstage ein schwerer Lastwagen vorbeifuhr, der den Boden stark erschütterte, trat der befürchtete Unfall ein. Der be dauernswerten Frau, die gerade vorbeiging, wurde die Halswirbelsäule gebrochen, so daß sie sofort verstarb. Der zweite Berunglückte erfitt einen Beinbruch und eine Schulterverlegung. Der Angeklagte, ein 64jähriger Mann, der seit 45 Jahren im Brunnenbau tätig ist, schob die Hauptschuld auf die Tief. baufirma , die ihm das unvorschriftsmäßig gesicherte Gerüst geliefert hatte. Er fei lange ohne Arbeit gewesen und mußte froh sein, daß er bei seinen vorgerückten Jahren wieder Beschäftigung fand. Hätte er die Arbeit mit diesem alten Gerüff verweigert, dann häfte man ihn einfach fortgeschickt. Das Schöffengericht sah das Berschulden des Angeklagten auch milde an und verurteilte ihn wegen der auf seiner Seite liegenden Fahrlässigkeit nur zu einer Geldffrafe von 300 m.
Sprichwörter im Recht.
,, Einem geschenkten Gaul..."
Dies alte deutsche Sprichwort gibt den Rechtszustand des gelten.| lich muß der Beschenkte dem Schenter insoweit dankbar sein, als er den bürgerlichen Rechts absolut treffend wider. Man tauft ein sich nicht des groben Undants" schuldig machen darf, denn dann Grammophon, eine Feder ist entzwei. Man hat das Recht, den hat er das Geschenk auch ohne Bedürftigkeit des Schenkers auf Apparat zurückzugeben und den Kaufpreis zurückzuverlangen oder dessen Verlangen zurückzugeben. man kann die Feder selbst reparieren und den Kaufpreis entsprechend mindern. Man bekommt ein Grammophon geschenkt, eine Feder ist entzwei. Man fann es wohl dem Schenker zurückgeben, aber fein anderes, neues, besseres verlangen. Mangelhaftigkeit der gefchenften Sache berechtigt also den Beschenkten nicht, an Stelle des Schlechten etwas Besseres zu beanspruchen.
es
Dies ist die Regel, die sich aus dem Sprichwort ergibt. Ihr Anwendungsgebiet wird sogar noch erweitert durch folgendes: Mein Freund schenkt mir ein Grammophon, es ist heil und in Ordnung. Aber er sendet es mir durch einen ungeschickten Boten, der aus Fahrlässigkeit fallen läßt. Auch hier kann ich tein anderes Grammophon von meinem Freund oder die Reparatur verlangen, höchstens dann, wenn der Bote grob fahrlässig war, wobei es ganz auf die Umstände des einzelnen Falles ankommt. Mein Freund verspricht mir, mir 100 mark am 1. Januar zu schenken. Schenkt er sie mir erst am 1. Februar, fann ich feine Berzugszinsen verlangen, die mir ein Schuldner, der etwas von mir getauft hat, zweifellos zahlen müßte. Außerdem tann das Geschenk in gewissen Fällen zurückgefordert werden. Habe ich Geld geschenkt bekommen, so muß ich immer damit rechnen, daß ich es wieder zurückgeben muß, wenn der Schuldner selber bedürftig wird( außer durch eigenes Verschulden) und das verschenkte Geld nunmehr zur Erhaltung seiner selbst und seiner Angehörigen gebraucht. Ebenso fann, wer Geld schentweise ver. sprochen, aber noch nicht bezahlt hat, aus dem. felben Grunde die Erfüllung verweigern. Schließ
Umfang des Brandherdes, doch fürchtete man anfangs bei dem starten Wind, der vom Wannsee her landeinwärts wehte, ein lebergreifen durch Funtenflug auf die benachbarten Gebäude und die Waldbestände. Die von dem Feuer ergriffene Empfangshalle ist zum größten Teil vernichtet, doch dürfte der Schaden nicht sehr erheblich sein. Die für heute geplante Eröffnung des Frei bades findet auf alle Fälle statt: Noch im Laufe des gestrigen Nachmittags wurden von Handwerkern einige Baraden errichtet.
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In einer Tischlerei am Richardplay 3 zu Neukölln brach gestern nachmittag Feuer aus. Die Feuerwehr löschte den Brand in einhalbstündiger Tätigkeit. Fast um dieselbe Zeit wurden zwei Löschzüge der Feuerwehr nach der Flugplatz straße zu Johannisthal gerufen, wo in den Mechanischen Werkstätten" aus noch unbekannter Ursache Feuer entstanden war. Auch hier konnte das Feuer durch tatkräftiges Eingreifen der Feuerwehrbeamten gelöscht werden, bevor es größere Ausdehnung annahm.
Mord oder Selbstmord?
Der geheimnisvolle Leichenfund am Westhafen.
Gestern vormittag sahen Beamte des Reichswasserschutzes zwischen der Föhrer und Seestraßenbrüde in der Nähe des Westhafens die Leiche eines Mannes treiben und landeten sie. Der Tote hatte einen Knebel, wahrscheinlich ein Taschen tuch, im Munde. Seine Hände waren über der Brust mit einer ftarten Zuckerschnur zusammengebunden. Auf dem Kopf wurden blutunterlaufene Stellen entdeckt, die von einem Fall oder von Schlägen mit einem stumpfen Gegenstande herrühren. Dieser Zustand des Toten gab Veranlassung, die Kriminalpolizei des 43. Reviers und dann auch die Mordkommission des Polizei präsidiums zu benachrichtigen. Kriminalkommissar Johannes Müller nahm alsbald mit mehreren Beamten den Befund auf, der dann vom Erkennungsdienst auch photographisch festgelegt die Art der Knebelung und der Fesselung fann erst im Schauhauſe, wurde. Die Leiche war sehr verschlammt. Die Kopfverlegung und wohin der Tote gebracht wurde, genauer untersucht werden. Irgendwelche Ausweispapiere wurden bisher bei ihm nicht gefunden. Der Tote ist etwa 40 Jahre alt und trug eine gestreifte Hose, schwarze Schnürschuhe, eine grünliche Weste, anscheinend aus einer Art Lodenstoff und einen dunklen Ueberzieher, der am stärksten verschlammt ist, dazu einen Gummifragen mit schwarzer Krawatte. Alles ist schon ziemlich abgetragen. Die Leiche hat, wie aus der Bildung der Waschhaut an den Händen zu schließen ist, wohl schon mindestens 14 Tage im Wasser gelegen. Ob ein Verbrechen vorliegt, oder ob der Unbekannte fich felbft gefnebelt und gefeffelt haben tann, läßt sich jetzt noch nicht sagen.
Späteren Meldungen zufolge liegt aller Wahrscheinlichteit nach fein Verbrechen, sondern ein Selbstmord vor. Die Persönlichkeit des Toten ist zwar noch nicht ganz bestimmt festgestellt. Wenn aber nicht alles trügt, so ist er ein 55 Jahre alter Schuhmacher Karl henfel aus der Gleditschstr. 16, der seit dem 5. Mai vermißt Hensel war gemütsfrant und hat wiederholt Selbstmord gedanken geäußert. Die Leiche wird im Schauhause obduziert
wurde.
werden.
Die Reichsbahn sorgt vor!
jährlich vor Beginn des stärkeren Reiseverkehrs das Personal für Nach einem Erlaß der Deutschen Reichsbahn- Gesellschaft ist allsonenverkehrs besonders anzuweisen und zu belehren. In den eine glatte und einwandfreie Abwicklung des PerRichtlinien werden Borschriften gegeben für die Unterbringung der Reisenden, Abfertigung auf Zwischen- und Uebergangsstationen, Rauchverbot und vieles andere mehr. So wird für die Unterbringung der Reisenden folgendes bestimmt: Mit der Deffnung der Wagen und Abteile ist der Sorge für die Reisenden nicht genügt. Es verhindert nicht, daß Reifende an den Zügen auf- und abhaften, ohne eine Unterkunft zu finden. Sache der Zugführer und Schaffner ist es, sich um die Unterbringung der Reisenden zu kümmern. Sie sollen die Besetzung der Wagen sorgfältig beobachten, den Reisenden geeignete Bläge zuweisen, Familien und Gesellschaften, soweit angängig, vereint unterbringen und allein reifende Frauen tunlidyst Abteile zuweisen, in denen sich schon Frauen befinden. Bei stark besetzten D- 3ügen sind die Reisenden sofort nach dem Anhalten des Zuges vom Zugpersonal an diejenigen Wagen zu weisen, in denen noch Plätze frei sind, um den Reifenden das vergebliche Suchen nach Blägen in den Seitengängen vollbesetzter Wagen zu ersparen. Auf den Bahnhöfen ist für ausreichende Auskunftserteilung zu sorgen. Auch auf eine genaue Beachtung des Rauch verbotes ist zu sehen. Wo es not tut, sollen die Zugbegleiter von sich aus und nicht erst auf die Anzeige von Reisenden hin gegen Uebertretungen einschreiten. Zum Aufsuchen der Speisewagen und Aborte ist das Rauchen beim Durchschreiten der Gänge nicht zu beanstanden. Weiter enthält der Erlaß Richtlinien über Behandlung des Reise- und Handgepäcks, Ordnung und Sauberkeit in den Zügen usw.
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Das größte Halleuschwimmbad. Der Lunapart hat. den Eisheiligen
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Zu dem Feuer im Freibad Wannsee wird noch folgendes mit geteilt. In der Empfangshalle, einem Fachwerkgebäude mit Strohverdachung, war der Elektromonteur M. mit& ötarbeiten beschäftigt. Die Leiter, auf der M. stand, stürzte plöglich um und im Fallen fam er mit der brennenden Botlampe dem Strohdach zu nahe, das sofort Feuer fing. M., der sich bei dem unbeschadet der noch immer regierenSturz eine Fußverlegung zugezogen hatte und sich nicht selbst feine Badesaison eröffnet und den Berlinern inin Sicherheit bringen fonnte, wurde von hinzueilenden Arbeitern mitten der Stadt einen Meereserfag in größten Ausmaßen beschert. rechtzeitig aus dem brennenden Raum geborgen und Bei der gestrigen Einweihung sprang ein Heer beherzter Jünglinge durch die Feuerwehr in das Sanatorium Waldfrieden" gebracht. und Nymphen in die kühlen Fluten( 18 Grad im ungeheizten Raum Die Brandmunden, die er sich zuzog, sind zum Glück nicht lebens.| bei schlecht funktionierenden Fensterverschlüssen) und produzierte gefährlich. Der Alarm Großfeuer" entsprach zwar feineswegs dem| sich unter Mufitbegleitung als erste Badegäfte. Die 26 Meter hohe
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Aber auch diese Regel gilt nicht ohne Ausnahme. Zwar ist der gutwillige Schenker und der fahrlässige vor dem Anspruche des Beschenkten gesichert, aber nicht der böswillige. Böswillige Schenfungen machen schadenersatzpflichtig. Wer mir eine Feuerwerks zigarette schenkt, die mich beim Anzünden verbrennt, haftet für den Schaden. Darum sollen sich alle Schenker von Scherzartikeln vorsehen, passiert etwas, müssen sie auch als Schenker Schadenersaz leisten! Ferner gilt die Regel nur in vollem Umfang, wenn der zu verschenkende Gaul schon da ift! Verspricht mir jemand& B. eine Uhr zu schenken, so fann er nicht die erste beste, d. h. die erste schlechteste aussuchen, sondern muß mir eine solche schenken, die zu gebrauchen ist, sonst kann ich die schlechte zurückgeben und eine beffere verlangen. Der zu Beschenkende muß vor allen Dingen aber eins bedenken: Er bekommt das Versprochene noch nicht einmal, wenn es ihm mur mündlich versprochen ist, denn versprochene Schenkungen sind nur gültig, wenn das Ver sprechen in gerichtlicher oder notarieller Form abgegeben ist. Wer mir 1000 m. am 1. Oktober zu schenken verspricht, haftet aus diesem Bersprechen mur dann, wenn er seine Erklärung gerichtlich oder notariell abgegeben hat. Noch immer werden Klagen aus mündlichen Schenfungsversprechen angestrengt, die natürlich abgewiesen werden müffen. Hat der Schenker aber tron mündlichen Versprechens mir die 1000 m. gegeben, so tann er sie dann nicht mehr zurückfordern.
Rechtsanwalt Dr. Albert Baer.
Halle, das 40 Meter lange und 15 meter breite Schwimmbeden macht einen gewaltigen Eindrud. Ein Motor von 70' PS liefert Wellen von 1 Meter Tiefe und es brandet und braust gleich einem richtigen Sturm auf offener See, jedoch mit dem angenehmen Unterschied, daß hier das Rasen der Elemente auf Wunsch sofort in liebliches Plätschern verwandelt werden kann.
Um das Schicksal der Leiferde - Attentäter.
Wird man sie begnadigen?
Die Frage: Leben oder Tod für die Leiferde - Attentäter, die in der Nacht vom 17./18. August 1926 das graufige Eisenbahnun In glüd verursacht haben, tritt in das entscheidende Stadium. feinem anderen Falle wie in diesem hat die öffentliche Meinung für und wider die am 5. November zum Tode Berurteilten, den 21jährigen Musiker Otto Schlesinger und den 23jährigen Tech nifer Billi Weber, Partei ergriffen. Die einen waren bereit, sie als Ausbund der Menschheit zu verdammen, die anderen glaubten ihrer Jugend und den traurigen Zeitbedingungen Rechnung tragen zu müssen, sie wiesen den Gedanken ihrer Hinrichtung weit Don sich.
Die zahlreichen Pressevertreter, die der Hildesheimer Gerichts verhandlung beigewohnt haben, fonnten sich damals des Eindrucks nicht erwehren, daß auch der Gerichtshof mur notgedrungen auf Todesstrafe erfannt hat. Troß der ungeheuerlichen Tat laßen hier auf der Anklagebant Menschen, die ihrem inneren Gesicht nach mit Mördern nichts gemein zu haben schienen. Man denkt unwillkürlich an den Magdeburger Mörder Schröder, an seine annisch- rohe, hinterhältige Art. Schröder ist aber begnadigt morden, um fo weniger scheint die Bollstreckung des Todesurteils an Schle finger und Weber vorstellbar. Das Staatsministerium wird sich auch der großen Anzahl der Eingaben für die Begnadigung der beiden jungen Menschen nicht verschließen können. Ja selbst der Eisenbahnerverband hat in seinem Organ sich gegen die Voll stredung ausgesprochen. Die Leiferde - Attentäter würden ihre unfelige Tat in jahrelanger Gefängnisstrafe innerlich zu fühnen genügend Gelegenheit haben.
Die Feindschaft zwischen Hoch- und Nordsüdbahn.
Nachdem die Hochbahn mit der Nordsüdbahn in ge meinsame Verwaltung gekommen ist, durfte man erwarten, daß beide nicht mehr wie zwei feindliche Schwestern voreinander aus. weichen, sondern ihren Fahrplan in einen gewiffen Einklang bringen würden. Das ist bis jetzt noch nicht geschehen. Wer die Nordfüdbahn am Abend auf der Station Friedrichstadt verläßt, um den Anschluß an die in der Richtung Nordring fahrende Hoch- und Untergrundbahn zu erreichen, muß also nach wie vor als Schnelläu fer den Tunnel durchlaufen oder aber volle zehn Minuten warten. Ab Hallesches Tor fährt z. B. die Nordsüd 10.09 Uhr ab, die Bahn zum Nordring 10.14 Uhr. Wer es nicht fertig bringt, binnen 5 Minuten vom Halleschen Tor bis Friedrich stadt zu fahren und hier den Tunnel zum Uebergang nach der Hochbahn zu nehmen, der hat volle 10 minuten, um über die Unvollkommenheit menschlicher Einrichtungen nachzudenken. Genay sa geht es in der umgekehrten Richtung, jedoch mit dem Unterschied, daß das Warten auf die Nordfüdbahn mur 5 Minuten währt. Vor der Tüchtigkeit der Betriebsleitungen haben mir zu viel Respekt, um uns einzureden, es sei ein Ding der Unmöglichkeit, die Fahrpläne so einzurichten, daß beim Uebergang auf Friedrichstadt nach zur Weiterfahrt möglich iſt. beiden Richtungen für jeden normalen Tunnelfußgänger der Anschluß Völkische Weisheiten.
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Reventlom in dem schlechten Deutsch, das mir aus feinen Im Viktoriagarten in der Wilhelmsaue verfündete Graf Artikeln seit Jahren fennen, die nationalsozialistischen Weisheiten, die uns gleichfalls seit Jahren geläufig sind. Man sah sehr wenig Erwachsene, viel Halbwüchsige und außerhalb des Saales sehr piel Schugpolizisten. Einem Demofraten, der in der Diskussion sprach, wurde beim Schluß seiner Rede zu= zugebrüfft:„ Nicht rauslaffen, nicht rauslassen!" Echt nationalsozialistisch! Unter frenetischem Heiloebrüll wurde ein Brief des Herrn Goebbels verlesen, in dem August Bebel als„ Gründer falsch unterrichtet sind, war der Gründer des Marrismus überhaupt des deutschen Marrismus" bezeichnet wird. Wenn wir nicht sehr und damit natürlich auch des deutschen Marrismus ein gewiffer lerianern nicht voraussehen. Kari Marr. Aber so tiefgründige Kenntnisse darf man bei Hit
Bu ernsteren Zwischenfällen ist es diesmal nicht gekommen. Einbruch in die Invalidenkirche.
Einbrecher suchten in der Nacht zu Sonnabend die katho. lische Invalidenkirche, die im Invalidenhaus in der Scharnhorststraße liegt, schwer heim. Sie schafften sich Eingang, indem sie eine Fenstertraille durchsägten, erbrachen das Tabernatel, schnitten aus der Safrifteitür eine Füllung heraus, öffneten hier mit roher Gewalt alle Behältnisse und durchwühlten sie. In die Hände fielen ihnen eine 60 3entimeter hohe silbervergoldete Monftranz im Barockstil, deren 40 Strahlen mit violetten Halbedelsteinen besetzt sind, ein 34 Bentimeter hoher filberner, innen vergoldeter Kelch, der auf vier Feldern Reliefs zeigt, mehrere Mek felche und ein filbernes Riborium und außerdem verschiedene Meßgeräte, die Brivateigentum des Peidsarbeitsministers Brauns sind. Das gestohlene Gut hat einen Wert von etwa 4000 M. Nach den aufgefundenen Souren find zwei Mann an der Arbeit gewesen. von denen einer Turnschuhe und der andere sogenannte Shimmyschuhe trug.