Nr. 22844.Jahrgang
4. Beilage des Vorwärts
Anfrage an den Berliner Polizeipräsidenten gesunde Arbeitsträfte und schont( eine Betriebs.
Wo blieb das Verbot des Ueber- die- Hand- mauern"? Am 12. September 1923 bot der damalige Berliner Polizeipräsident durch eine Verordnung das Verbot des Ueber die Hand- mauerns verfügt.
Beſteht nun diese den Schutz für das Leben und die Gesundheit
der Bauarbeiter notwendige Verordnung noch oder nicht? Wenn nicht, wer hat diese Verordnung aufgehoben? Haben etwa untergeordnete Polizeiorgane das Recht, eine Verordnung des Polizeipräsidenten außer Kraft zu setzen?
In einer Verfügung vom 3. Juni 1924 heißt es:
Dem Herrn Wohlfahrtsminister haben wir folgende Vorschläge für die Hanggerüste an Stelle der Stangengerüste übermittelt:„ Einen ausreichenden Arbeiterschutz glauben wir vertreten zu können, wenn an Stelle der Stangengerüste Schuggerüste erstmalig in Höhe des Fußbodens des zweiten Stockwerks herausgestreckt werden. Beim Fortschreiten des Baues wären sie in Höhe des Fußbodens des vierten Stockwerkes und des Hauptgesimses zu wiederholen. Das in Hauptgefimshöhe hergestellte Schutzgerüst könnte gleichzeitig als Schuß für die Dach arbeiter dienen. Bei hohen Giebelmauern wäre in einer Höhe von rund 7 Meter über dem Dachfußboden abermals ein Schutzgerüst erforderlich. Die Auslegehölzer der Schußgerüste müssen
mit dem Gebäude sorgfältig verantert und abgedeckt werden. Wir bitten vorläufig danach zu verfahren.
-
Unterschrift."
Das ist eine Bershandelung der Berordnung des Polizeipräsidenten vom 12. September 1923. Diese Berfügung hat- soweit wir unterrichtet sind die Genehmigung des Wohlfahrts ministers nicht erhalten. Im übrigen ist diese Verfügung fast wörtlich dem Vorschlag des Verbandes der Ar. beitgeber für das Baugewerbe" und des Vorstandes der Baugewerts Berufsgenossenschaft" entnommen. Diese Vorschläge sind von den Bertretern der Arbeiter auf das energischste bekämpft worden. Weil sie den Schuh gegen das Ueber die- hand- mauern beseitigen. Welche Stelle war es, die die Vorschläge der Unternehmer als ,, ausreichenden" Schuh für die Bauarbeiter bezeichnet? Die Baupolizei mancher Bezirksämter mißachtet selbst diese vorläufige Berfügung und kehrt sich den Teufel um die Arbeiterschutzbestim
mungen.
Die Berliner Bauarbeiter richten daher an den Herrn Polizei präsidenten die offene Anfrage, wer die untergeordneten Polieziorgane befugt hat, die Berordnung des Berliner Polizeipräsidenten vom Jahre 1923 außer Kraft zu sehen?
Die Bauarbeiterschutzkommission. J. A: G.£ int.
Wer krank wird, der fliegt.
Die Methode der Schokoladenfirma Cyliag. Die Betriebstrantentassen dienen nicht den Arbeitern, sondern den Unternehmern. Den zweifelhaften Vorteil niedriger Beiträge bei geringeren Leistungen müssen die Mitglieder dieser Kassen teuer bezahlen. Der Unternehmer hat in seiner Betriebskrankentasse eine Kontrollstation des Gesundheitszustandes der Arbeitsuchenden, wie der Beschäftigten. Nicht ganz gesunde, dennoch arbeitsfähige Arbeitsuchende werden zurückgewiesen, Die im Betriebe Erkrankten werden entlassen. Der Unternehmer
schlägt zwei Fliegen mit einer Klappe: er beschäftigt nur voll frantentasse.
Die kleinen und mittleren Betriebe, die eine faum lebensfähige Betriebskrankenkasse unterhalten, müssen natürlich am eifrigsten darauf bedacht sein, daß ihre auf schwachen Füßen stehende Betriebsfrankenkassen nicht„ belaſtet“ werden. Die besondere Rücksicht auf diese Krankenkassen läuft auf eine besondere Rücksichtslosig feit gegen die Beitrag zahler hinaus, die sich gerade dann bemerkbar macht, wenn der Arbeiter erkrankt ist und von der Einrichtung der Betriebskrankenkasse Gebrauch machen will.
Wie uns berichtet wird, besteht auch bei der Firma Schoto. laden und Kataomerte Gustav Cyliag die lebung, fast jeden erkrankten Arbeiter, der längere Zeit frant ist, zu entlaffen. Jetzt ist wieder eine Arbeiterin, die lange Jahre im Betriebe tätig war und in ihrer Gesundheit Schaden litt, entlassen worden wegen längerer Krankheitsdauer.
Bon der Plage dieser Wohlfahrts" Betriebstrantentassen fönnen die Arbeiter sich nur befreien, wenn es ihnen gelingt, die Betriebs trantentassen zu beseitigen.
Arbeiter und Angestelltenbetriebsräte. Der nächste arbeitsrechtliche Informationsabend für Betriebsdes Gewerkschaftshauses, Engelufer 24/25. Leiter des Abends ift räte ist am Dienstag, dem 17. Mai, abends 7 Uhr, im Saal 5 und Angestelltenbetriebsräte werden gebeten, sich pünktlich zur TeilGenoffe Dr. Bröder vom Borstand des ADGB . Die Arbeiter. nahme einzufinden.
Der folgende Informationsabend ist am 31. Mai.
Unternehmerpraktiken im Parkettgewerbe.
Nachdem die Berliner Bodenleger und Bohner am 4. Mai in den Streit getreten sind, um die von den Unternehmern willkürlich gekürzten Löhne wieder auf die frühere Höhe zu bringen und tariflich festzulegen, werden die Deffentlichkeit und die Bauherren, als Auftraggeber für das Parkettgewerbe, von den Parkettgeschäften fälschlich dahin informiert, daß die Bodenleger und Bohner eine unberechtigte Forderung von 30 Broz. stellen. Wie sieht es in Wirklichkeit aus? Bis zum 28. Februar 1926 bestand für das Berliner Parkettgewerbe ein allgemeinperbindlich erklärter Lohn- und Akkordtarif, der infolge eines Schiedsspruches von den Parteien vereinbart worden war. Die Unternehmer nuzten den damals schleppenden Geschäftsgang aus, fündigten den bestehenden Tarif, ließen die Allgemeinverbindlichkeit aufheben und sentten die Löhne ab 1. März 1926 um 20 bis 25 Pf. pro Stunde. Die Affordfäße verfürzten fie fofort um 20 Bro3. Unter diesen ver schlechterten Berhältnissen mußten die Bodenleger und Bohner ihre schmutzige und schwere Arbeit auf den Knien liegend leisten, während die Unternehmer von ihrer Kundschaft ganz ansehnliche Preise forderten. Jezt, wo die Arbeiter infolge der verteuerten Lebensbaltung nur den früheren Lohn- und Attordtarif wieder festgelegt haben wollen, empören sich die Unternehmer fünstlich über ,, maßlose" Forderungen der Arbeiter und verbreiten falsche Darstellungen in der Deffentlichkeit, um noch höhere Profite für sich herauszuschlagen.
Die bereits wieder arbeitenden Bodenleger und Bohner müssen sich mit einer Arbeitsberechtigungsfarte des Deut schen Holzarbeiterverbandes ausweisen können.
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Sonntag, 15. Mai 1927
Neuer Lithographen - und Steindruckertarif. Urabstimmung über die Bereinbarungen.
gewerbe ist von den Unternehmern zum 31. Mai ge Der Tarifvertrag für das deutsche Lithographie- und Steindrudfündigt worden. Der Tarifausschuß trat daher dieser Tage in Berlin zusammen. Er einigte sich schließlich auf folgende Bereinbarungen:
Die unter 24 Jahre alten Gehilfen erhalten eine Zulage von 2 Mt. pro Woche; die über 24 Jahre alten Gehilfen erhalten bis zu einem Wochenlohn von 65 Mt. drei Mt., über 65 Mt. Wochenlohn zwei mart Zulage. Die Zulagen, welche ab 1. April oder kurz vorher unter Vorbehalt der Anrechnung gegeben sich um Leistungszulagen handelt, die vereinzelt den Gehilfen in worden sind, werden auf obige Zulagen angerechnet. Soweit es dieser Zeit gegeben worden sind, sollen sie auf die generellen zu lagen nicht angerechnet werden. Der Mindestwochenlohn für Ausgelernte beträgt: in Ortsflaffe I und II 30,60 m., Ortsklasse III 32,40 mt., Ortsflaffe IV 34,20 mt., Ortsklasse V 36,00 mt. Die Bestimmung über Waschpausen wird gestrichen. Die laufenden Klagen megen tarifmidriger Einstellung Don Lehrlingen werden zurücgezogen. Das Berechnungsjahr zur Festlegung der zulässigen Lehrlingszahl läuft vom 1. Oftober bis zum 30. September. Der Tarif gilt vom 1. Juni 1927 bis 31. Mat Faffung, außer den Ueberstundenbestimmungen, die im Sinne der 1928. Alle anderen Tarifpofitionen gelten in ihrer bisherigen Gehilfenanträge geändert werden.
Bringt die Urabstimmung den Neuabschluß des Tarifs, dann find die Lohnzulagen am 3. Juni erstmalig zahlbar.
Ueberstundenbezahlung bei der Nordwestlichen.
Bei den Verhandlungen über den neuen Abschluß des Rahmentarifvertrages für die Arbeiter der Eisen- und Stahlindustrie, Nordwestliche Gruppe, ist eine Vereinbarung getroffen worden, die die Ueber stundenprozente auf Grund des Arbeitszeitnotgesezes regelt. Sie betragen für die im Arbeits. zeitabkommen vorgesehenen Stunden, die über 48 Wochenstunden hinausgehen, 12% Proz, für alle weiteren Stunden 25 Pro3. auf den Gesamtverdienst. Diese Regelung tritt am 1. Juni 1927 in Kraft. Die Verhandlungen über den Rahmentarifvertrag werden am Montag fortgesetzt.
Einigung im Hanauer Silberwarengewerbe. Hanau , 14. Mai. ( TU.) Die seit etwa drei Wochen ruhende Arbeit in den Hanauer Silberwarenfabriken wird, nachdem auf Eingreifen des staatlichen Schlichters eine Einigung über die ftrittigen Lohnfäße erfolgt ist, am Montag wieder aufgenommen werden. Die zum 19. Mai als Gegenmaßnahme zu dem Streit ausgesprochene Kündigung der Arbeiterschaft in der Juwelen- und Kettengruppe, wird vom Arbeitgeberverband der Hanauer Edelmetallindustrie zurückgenommen.
Französischer Eisenbahnerkongreß.
Paris , 14. Mai. ( Eigener Drahtbericht.) Am Sonnabend ist in Paris der 7. Kongreß der franzöfifchen Eisenbahnergewerkschaften eröffnet worden. 142 Delegierte und 92 Gewerkschaften find ver treten. Aus dem vom Generalsekretär Schwab verlesenen Jahres. bericht geht hervor, daß die Mitgliederzahl der Gewertschaften im vergangenen Jahre start gestiegen ist.
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