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Kunst und Wissenschaft.

schickte sofort zur Polizei des 36. Reviers und theilte ihr seine Leitergerüst ein, auf dem fünf Maler mit dem Streichen er diese für wichtig genug halte, um eine Entscheidung des Befürchtungen bezüglich des Kindes mit. Die Polizei erschien der Decke beschäftigt waren. Zwei von ihnen erlitten Reichsgerichts darüber herbeizuführen. Der Gerichtshof ging auch bald bei Engel und nahm Dr. W. und das Mädchen mit bei dem Sturze anscheinend schwere innere Berlegungen, aber auf die Rechtsfrage nicht weiter ein, sondern erkannte auf die Wache. Hier hat Dr. W. sein Verhalten als harmlos während die übrigen nur leichtere Verlegungen davontrugen. schon aus thatfächlichen Gründen auf Freisprechung des An­darzustellen versucht. Er habe, giebt er an, das Mädchen für Ein Mann erschoß sich in der Wohnung seiner Mutter in der geklagten. eine Anstalt, die er einzurichten beabsichtige, engagiren wollen und Möckernstraße. Abends entstand in einem Schanklokal in der ihm ein Angeld von 3 Mart gegeben. Dem Kinde ist nichts Linienstraße eine Schlägerei, bei der die Streitenden sich zum konzession bedarf, um seinem Miethsherrn den Morgen­Die Frage, ob ein Zimmervermiether einer Schank geschehen. Es behauptet aber, daß Dr. W., nachdem er theil schwere Verletzungen zufügten und fast die ganze Einrichtung kaffee geben zu dürfen, hatte gestern die 129. Abtheilung am ihm 8 Mart gegeben, es bei der Hand genommen und nach dem zerstörten. Bier Personen wurden verhaftet. Eine Frau ver- Amtsgericht I zu entscheiden. Der Zimmervermiether Friedrich Bettte zu ziehen versucht habe. Während es sich gesträubt, fei giftete sich in ihrer Wohnung in der Kommandantenstraße. Böje war des Vergehens angeklagt, Frühkaffee verabsolgt zu febr bald schon die Polizei gekommen. Die 3 M., ein Thaler In der Nacht zum 25. d. M. tödtete sich in seiner Wohnung in haben, ohne im Besige einer Konzession zu sein. Der Staats­ftück, will das Mädchen auf dem Wege zur Polizeiwache an der der Invalidenstraße ein Mann im Fieberwahn durch zwei tiefe anwalt beantragte 30 M. Geldstrafe und stützte diesen Antrag Ecke der Friedrich- und Simmerstraße weggeworfen haben. Ob Schnitte mit einem Fleischmesser in den Hals. Im Laufe des darauf, daß Böje nicht eigentlich Bimmervermiether sei, sondern das Mädchen, das einen verwahrloften Eindruck macht, die Tages fanden fünf unbedeutende Feuer statt. Wahrheit sagt, steht dahin. Jedenfalls aber hat sich Dr. W. acht Zimmer auf Tage, Wochen oder Monate vermiethe; es durch sein Verhalten verdächtig gemacht. Die Revierpolizei über­handle sich also um ein Hotel garni. Rechtsanwalt Leopold lieferte ihn daher der Kriminalpolizei. Diese hat ihn jedoch Meyer dagegen führte aus, daß es nicht darauf ankomme, wieviel wieder auf freiem Fuß gefeßt. Neber die Entdeckung einer ehemaligen römischen Stadt Biminer jemand vermiethe, sondern nur darauf, ob er Speisen bosnisch - herzegowinischen Landesmuseums fand im Auguſt d. J. Bier oder andere Spirituosen verabfolg; wenn jemand Speiſen zc. in Bosnien wird der Boff. 3tg." berichtet: Ein Beamter des und Getränke verabfolge. Der Angeslagte habe niemals Wein, am linken Ufer der Drina bei Stelani( in der Nähe der gewünscht habe, so feien sie aus dem Neſtaurant geholt worden. alten Bergwerkstadt Domavia) die ausgedehnten Ruinen Die Steuerbehörde habe in der vorliegenden Sache ausdrücklich einer römischen Stadt. Man kann deutlich die Häuser- erklärt, daß eine Schankſtener für das Liefern des Morgenkaffees kann deutlich die Häuser nicht zu zahlen sei. Der Gerichtshof schloß sich diesen Aus­und gruppen dazwischen die Straßen unterscheiden. Die Stelle des Forums verrathen Ehren- Inschriftenführungen an, hielt ein anmeldepflichtiges Schantgewerbe nicht und die Untergestelle von Statuen der Kaiser und der Stadt- für vorliegend und sprach den Angeklagten frei. festgestellt worden. 3 Kilometer nördlich von der Stadt befand polizeiliches Strafmandat iſt dem Cand. jur. Gradinski übel würdenträger. Auch die Lage der Basilica ist durch eine Inschrift Das Aurufen richterlicher Entscheidung gegen ein sich ein Tempel der kapitolinischen Gottheiten, wo zahlreiche bekommen. Aus dem Hause, in welchem der Angeklagte wohnte, Soldaten Altäre gestiftet haben. Die bosnisch- herzegowinische war wiederholt Unrath auf die Straße geworfen und der An­Landesregierung wird wohl auch hier mit gewohnter Thatkraft geklagte schließlich als der Thater ermittelt worden. Da zwei eingreifen und planmäßige Ausgrabungen vornehmen lassen.

Durch einen Absturz im Viktoriapark ist am Montag Die 47jährige Verkäuferin Mathilde Mzaureck, die Tochter eines Musiklehrers aus Danzig , die hier in der Charlottenstraße 82 beim Schuhwaaren- Fabrikanten Reiß wohnte, tödtlich verunglückt. Die Dame, die schon seit längerer Zeit leidend und nicht mehr in Stellung war, ging am Montag in den Bittoriapart, um sich zu erfrischen. Beim Aufstieg am Wasserfall fiel sie plötzlich um und stürzte den Abhang hinab. Ein Herr, der sich in der Nähe der Verunglückten befand, und ein Schuhmann brachten sie mit einer Drofchte in ihre Wohnung. Hier ist die Dame vorgestern einer Droschke in ihre Wohnung. Hier ist die Dame vorgestern Morgen an einer Gehirnerschütterung, die sie sich beim Absturz zugezogen hatte, gestorben.

Gerichts- Beifung.

Fälle vorlagen, erhielt Gradinski zwei Strafmandate über 10 beziehungsweise 30 M. Er erhob hiergegen Widerspruch, erzielle aber vor der 41. Abtheilung des Schöffengerichts einen argen Mißerfolg. Das Gericht verurtheilte den Angeklagten mit Rück­sicht auf seine Bildung zu einer weit höheren Strafe, nämlich zu insgesammt 100 M. Dazu hat der Angeklagte noch die Gerichts­kosten zu tragen.

Die Sicherheitszustände im Scheunenviertel" werden, wie man uns meldet, wiederum charakterisirt durch einen Vorfall, welcher am Dienstag Nachmittag die Amalienstraße und deren Umgebung alarmirte. In einer Gastwirthschaft der Straße war zwischen Gästen ein Streit entstanden, der zur Schlägerei aus- Eine für das Schlossergewerbe wichtige Entscheidung ist artete. Als einer der Radaumacher auf dem Straßendamm, in der geftrigen öffentlichen Sihung des Kammergerichts erfolgt. wohin fich die Schlägerei ausgebreitet, einen Stockdegen zog und Der Schlossermeister B. war vom Echöffengericht zu einer Mart damit blindlings um sich stach, nahm der Tumult durch hinzu- Geldstrafe auf grund des§ 3691 Str.-G.-B. verurtheilt, weil er gekommene Zuhälter und Dirnen einen derartigen Umfang an, für eine Mietherin ohne Genehmigung des Hausbesizers oder der Auflage der Unterschlagung vor der 131. Abtheilung des Der Stellenvermittler Harschkamp stand gestern unter daß der Verkehr in der Amalienstraße gänzlich gestört und ein deffen Stellvertreters einen Thorwegschlüssel angefertigt hatte. Schöffengerichts. Der Angefchuldigte bot einem Kellner, der ihn größeres Polizei- Aufgebot erforderlich wurde, um die Massen zu Das Haus, in welchem die Mietherin wohnt, hat außer einem mit der Vermittelung einer Stelle beauftragt hatte, Beschäftigung zerstreuen. Eine Anzahl der Exzedenten wurde festgenommen. Eingang durch einen Laden nur durch diesen Thorweg Bugang; als Schreiber bei sich selbst an. Er verlangte aber eine Ein holländischer Offizier als Dieb. Seine Aufklärung der Thorweg führt jedoch, nicht direkt ins Haus, sondern in einen Kaution von 100 Mark. Der Kellner war bereit, das Geld hat das Verschwinden eines Ehepaares aus dem Hotel Bayrischer offenen Gang, hinter welchem das Haus liegt. Nachdem das zu hinterlegen, glaubte aber besonders vorsichtig zu sein, indem Hof in der Friedrichstraße gefunden. Der männliche Ver- Schöffengerichts- Erkenntniß in der Berufungsinstanz bestätigt zu hinterlegen, glaubte aber besonders vorsichtig zu sein, indem er verlangte, daß der Hundertmarkschein in einem Brief­schwundene ist nach einer genauen Beschreibung der Amsterdamer war, erkannte das Kammergericht heute, daß der An- umschlag verschlossen, von einem dritten aufbewahrt werden sollte. Behörde identisch mit einem holländischen Offizier, einem Lieute geklagte B. der Uebertretung des§ 3691 nicht schuldig Harschkamp war hiermit einverstanden, sie gingen zusammen zu nant, der sich einer Unterschlagung von Geldern aus der Re- und deshalb die Vorentscheidung auszuheben sei. Nach§ 3681 des einem in der Nachbarschaft wohnenden Kaufmann und baten ihn, gimentstaffe schuldig gemacht hat und flüchtig geworden ist. In Strafgesetzbuchs seien Schlosser, welche ohne Genehmigung des den Briefumschlag nebst Inhalt aufzubewahren. Die Stellung feiner Begleitung befand sich eine junge Dame, die jedenfalls die Hausbesizers Hausthürschlüffel anfertigen, zu bestrafen; im vor: des Kellners bei dem Angeklagten war nicht von langer Geliebte des Defraudanten ist; das Paar ist dann unter Zurück liegenden Falle sei der Schlüffel aber nicht für eine im Hause Dauer. Als der erstere fich zum Kaufmann begab, um laffung seines gesammten Gepäckes aus Berlin verschwunden und befindliche Thür, sondern für einen Thorweg bestimmt gewesen, seine Kaution wiederzuholen, erfuhr er, daß Harschkamp hat sich, wie die hiesige Kriminalpolizei zu ermitteln der zu einem Gange und dann erst ins Haus führe. ihm bereits zuvorgekommen war. Das Geld war verloren, der in der Lage war, von hier aus zuvörderst nach Der Prozeß des Direktors Fritzsche vom Theater Angeklagte hatte es geständlich für sich verbraucht. Da Harsch­Westfalen gewandt, wo beide Flüchtige eine Nacht in Unter den Linden gegen die Verordnung des Polizeipräsidenten, famp bereits mehrfach vorbestraft ist, ahndete der Gerichtshof einem Predigerhause logirten, von da aus nach daß bei Theatern lediglich Asbest- Deforationen Verwendung finden den groben Vertrauensbruch mit einer Gefängnißstrafe Hamburg zu fahren. Dort hielten sich die beiden Holländer in einem dürften, beschäftigte gestern den Bezirksausschuß. Das Urtheil von einem Jahre und nahm den Verurtheilten wegen Hotel am Jungfernstieg auf und verschwanden von dort vor lautete auf Abweisung der Klage unter Auferlegung sämmtlicher Fluchtverdachts sofort in Haft. einigen Tagen ebenso geheimnißvoll wie aus Berlin . Die Ham- Kosten. Das Streitobjekt wurde auf 10 000 M. angesetzt. burger Kriminalpolizei nimmt an, daß die Flüchtlinge, welche Ober- Verwaltungsgericht. Ob ein Bahnhofs- Verwalter Unter der Anklage der versuchten Verleitung zum in seiner Eigenschaft als Bahnpolizei- Beamter ein Polizeibeamter über bedeutende Geldmittel verfügen, mit einem Vergnügungs- Meineide stand gestern der Arbeiter Paul Gottsch vor der im Sinne der schleswig - Holsteinischen Städte- Ordnung sei, war dampfer nach Föhr oder Sylt gefahren sind, um von hier aus ersten Straftammer des Landgerichts 1. Gottsch führte mit seinem die Hauptfrage in einem Prozeß, den die Stadtverordneten in unauffälliger Weise eine dänische Hafenstadt, und von da aus früheren Arbeitgeber einen Prozeß wegen einer Lohnforderung. Bersammlung in Eckernförde gegen den Magistrat dortselbst Amerifa zu erreichen. Das hierselbst im Hotel zurückgelassene Er machte vor dem Gewerbegericht geltend, daß er dadurch führte. Dem Bahnhofs- Verwalter Hoffmann, der im Jahre 1891 und von der Kriminalpolizei in Verivahrsam genommene werth Schaden gehabt habe, daß ihm sein Arbeitsbuch von der be- in die Stadtverordneten- Versammlung gewählt und auch un­volle Gepäck wird, nachdem sich der hiesige Hotelier schablos ge- flagten Firma zurückbehalten worden sei. Als er diesen an beanstandet und regelrecht in dieselbe eingeführt wurde, kamen halten hat, der holländischen Behörde ausgeliefert werden. geblichen Echaden nachweisen sollte, berief er sich auf das 1898 plötzlich Bedenken darüber, ob darüber, ob er als Vertreter Auf Ersuchen des Herrn Dr. med. Paul Bernstein, Elisabeth Beugniß des Rohrlegers Goodson, welcher befunden würde, der Bahnhofs Polizei W nicht einer derjenigen Polizei­Ufer 18, theilen wir mit, daß der Herr gleichen Namens, dessen daß er ihn wohl in in Arbeit genommen haben würde, beamten sei, von denen die Städte- Ordnung fage, daß wir bei Besprechung der vom Bezirksvereine Fortschritt abge- wenn Kläger , sein Arbeitsbuch hätte vorweisen fie Stadtverordnete nicht sein tönnen". Er beantragte deshalb haltenen Bersammlung erwähnten, mit diesem, unseren Partei- erheben. Als Goodson später den Angeklagten auf der Straße schloß jedoch die Ablehnung seines Gesuchs. Dieter Beschluß fönnen. Das Gewerbegericht beschloß, diesen Beweis zu Enthebung vom Amte; die Stadtverordneten- Versammlung be Selbstmordversuch eines Sechzehnjährigen. Bu erschießen traf, machte er ihm Vorwürfe darüber, daß er ihn als Zeugen wurde vom Magiftrat auf Ersuchen des Regierungspräsidenten versuchte sich am Dienstag Nachmittag in Groß- Lichterfelde der für eine Behauptung babe laden laffen, die vollständig aus der beanstandet, wogegen nun die Versammlung beim Bezirksausschuß 16jährige Kunsteleve Wedell, der in der Kunsthandlung von Eck- gunsten auszusagen und als ihm entgegengehalten wurde, daß nicht Polizeibeamter im Sinne der Städte- Ordnung sei, wenn Luft gegriffen sei. Der Angeklagte bat ihn, dennoch zu seinen klagbar wurde. Materiell machte sie geltend, daß Hoffmann stein in Berlin beschäftigt war. Der junge Mann, der in Groß­bas Zeugniß ja auch beschworen werden müsse, meinte der An- er auch die Bahnpolizei ausübe, denn seine Funktionen als Lichterfelde bei seinem Ontel wohnte, jagte sich auf offener Straße geklagte: Nun, denn schwören Sie doch, ich kann mein Geld nicht Bahnpolizei- Beamter seien so eng begrenzte, daß sie mit den eine Revolverfugel in der Herzgegend in den Leib. Schwer ver- verlieren." Kurz vor dem Termin vor dem Gewerbegericht versuchte städtischen Interessen schwerlich in Kollision kommen könnten. legt wurde er in das Teltower Krankenhaus gebracht. Der Selbst Gottsch dann noch einmal, auf den Zengen einzuwirken. Dieser Dann betonte die Klägerin aber noch unter Bezugnahme auf das mordversuch wurde anfangs darauf zurückgeführt, daß Wedell feine Stellung verloren hat. Aus einem Briefe, den der Lebens- machte seine Aussage aber dahin, daß Gottsch zwar wiederholt bei Buständigkeitsgeseh und die Städte- Ordnung, daß die Be­ihm gearbeitet hätte, von einer nochmaligen Beschäftigung bei anstandung ihres Beschlusses gar nicht zulässig gewesen sei, viel­müde an eine Dame gerichtet hat, geht jedoch hervor, daß un ihm sei aber keine Rede gewefen und demnach ebensowenig von mehr hätte der Magistrat gegen sie das Verwaltungsstreitverfahren glückliche Liebe" die Veranlassung war. dem Arbeitsbuch. Gottsch wurde darauf mit seiner Klage ab- beschreiten müssen. Schließlich stüßt sich Klägerin noch auf die Erschoffen hat sich Dienstag Nachmittag um 51/2 Uhr der gewiesen. Sein Verhalten dem Zeugen gegenüber war aber zur unbeanstandete und regelrechte Einführung des Hoffmann in die 31 jährige Hilfsjäger Albert Hellwig, der im Kreise Gardelegen Kenntniß des Gerichts gekommen. Im gestrigen Termine Versammlung. Der Bezirksausschuß erkannte auf Abweisung der beschäftigt war und sich hier zu Besuch bei seiner Mutter in der behauptete der Angeklagte, daß der Zeuge Goodson als Ausländer Klage, indem er die Frage, ob Hoffmann als Bahnpolizeibeamter Mödernstraße 122 aufhielt. Der Mann jagte sich auf dem Ab- ihn falsch verstanden habe. Der Gerichtshof schenkte dieser ein Polizeibeamter im Sinne der Städte- Ordnung sei, mit ja ort aus einem Jagdgewehr drei Schüsse in den Kopf, die ihm Behauptung bei den klaren Auslassungen des Zeugen keinen beantwortete, und zwar nahm das Gericht hierbei bezug auf die Schädeldecke vollständig zerschmetterten. Er war sofort todt. Glauben, sondern verurtheilte ihn bei sofortiger Berhaftung zu eine Entscheidung des Ober- Verwaltungsgerichts, abgedruckt im Was ihn in den Tod getrieben hat, ist nicht bekannt; er hat anderthalb Jahren Buchthaus und 5 jährigem Ehr Band 16 S. 73 der Entscheidungen desselben. Die Beanstandungs­nichts hinterlassen, woraus man auf die Veranlassung zum Selbstverlust. morde schließen könnte. verfügung des Magistrats wurde für zulässig erklärt. Auf die Berufung der Stadtverordneten - Versammlung änderte der zweite Witterungsübersicht vom 25. September 1895. Senat des Ober Berwaltungsgerichts das Urtheil des Bezirks­ausschusses dahin ab, daß die Beanstandungsverfügung des Magistrats aufzuheben sei.

genossen, nicht identisch ist.

Stationen.

Swinemünde

Barometer

ftand in mm,

d. Meeressp.

Windrichtung

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Windstärke | A| N| N|( Stala 1-12)

Wetter

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Wien.

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Haparanda .

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bedeckt bedeckt wolkenlos wolfenlos Nebel wolkenlos

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Petersburg

Cort

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Aberdin. Paris .

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( 50 G. 4° R.)

Regen wolkig 14 wolkenlos 14 Wetter- Prognose für Donnerstag, den 26. Sept. 1895. Beitweise nebeliges, vorwiegend heiteres, trockenes Wetter mit schwachen südöstlichen Winden, fühler Nacht und höherer Tagestemperatur.

er

Da der Vorsitzende, Senatspräsident Jebens, mit feinem Worte der Gründe gedachte, welche den Senat bei seiner Ent scheidung leiteten, können wir der Deffentlichkeit nicht unter­breiten, ob sie formeller oder materieller Natur waren. sdiranje

Briefkasten der Redaktion.

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ir bitten bei jeder Anfrage eine Chiffre( 3wei Buchstaben oder eine Bohl) anzugeben unter der die Antwort ertheilt werden soll.

Mittwoch, Freitag und Sonnabend abends von 7-8 Uhr statt. Die juristische Sprechstunde findet am Montag

G. F. Der Reichstag hat in der Legislaturperiode 1887-1890 die fünfjährigen Legislaturperioden beschlossen.

Richard Br. Ohne genaue Angabe Ihrer Adresse nicht verwendbar.

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Eine Rechtsfrage von allgemeinem Jutereffe tam bei der Verhandlung einer gegen den Hausdiener Bartsch gerichteten Anklage wegen fahrlässigen Meineids vor der zweiten Straffammer zur Sprache. Der Angeklagte hatte sich nach dem Tode seiner Ehefrau mit einem Stieftinde auseinander zu setzen. Er stellte unter Zuziehung eines gerichtlichen Zagators ein In ventar des Vermögens der Verstorbenen auf, reichte es dem Nachlaßrichter ein und beschwor die Richtigkeit des Inventars Nachträglich erstattete der Vormund des Stieftindes die Straf­anzeige gegen Bartsch, weil diefer in dem Juventar mehrere Ver­mögensstücke, insbesondere Wäsche, anzugeben unterlassen habe. Bei einer polizeilichen Haussuchung wurden bei dem Angeklagten thatsächlich mehr Wäschestücke anfgefunden, als im Inventar an­gegeben worden waren. Ferner bekundeten mehrere Beuginnen, daß fie noch kurz vor dem Tode der Frau Bartsch zwei Wäschespinden voll zum theil neuer Wäsche in deren Wohnung gesehen und daß weit mehr Wäsche vorhanden gewesen sein müsse, als der Angeklagte angegeben. Dieser vertheidigte sich damit, daß er bei der Ausnahme des Inventars durch den gerichtlichen Tarator das Durchzählen und Feststellen der vor­handenen Wäsche seiner Wirthschafterin überlassen habe. Staats- B. 1. R. I, 1895, R. G. 100, M. G. Nein. G. 4. anwalt Gaspar beantragte Verurtheilung des Angeklagten zu Ohne das Statut in Händen zu haben, läßt sich Ihre Frage nicht zwei Wochen Gefängniß, R.-A. Dr. Schöps machte da- beantworten.- A. B. 10. Giebt es nicht.- M. 100, 3. B. 19, gegen interessante rechtliche Einwendungen. Er behauptete, daß D. L., Neuhaldensleben. Ja. Bark. Briefliche Antwort der Eid, mit welchem der Angeklagte das Inventar beschworen tann nicht ertheilt werden. Der betreffende hat das Recht, habe, noch heute nach den Vorschriften der alten Allgemeinen außeramtliche und gar unrichtige Angaben in der Sache dritten Polizeibericht. Am 24. d. M. vormittags wurde ein Gerichtsordnung, nicht nach denen der Zivilprozeß zu machen, nicht. Wenden Sie sich an das Polizeipräsidium. 21/2 Jahre altes Mädchen auf dem Hofe des Grundstücks Jagow- Ordnung abzunehmen sei. Nach den Vorschriften der ersteren E. R. 100. 1. Ihre Frau wird in der Sache als Zeugin straße 15 durch einen vom Dache herabfallenden Mauerstein am habe er nur seinen guten Glauben zu beschwören. Die vernommen werden. Darin tönnen Sie sie nicht vertreten. Kopfe so schwer verletzt, daß der Tod bald darauf eintrat. Allgemeine Gerichtsordnung befage ausdrücklich, daß wegen 2. Ift nur mündlicher Vertrag geschlossen, so müssen Sie spätestens An der Ecke der Moltkebrücke und des Friedrich- Karl- Ufers Meincides nur derjenige verfolgt werden könne, welcher einen innerhalb der ersten drei Tage des Oktober fündigen. Liegt wurde ein Mann durch eine Droschte überfahren und am Unter solchen Eid wissentlich falsch ableiste. Dieser Standpunkt schriftlicher Vertrag vor, so ist nach Maßgabe der desfallsigen schenkel bedeutend verlegt. In der Potsdamerstraße der Allgemeinen Gerichtsordnung entspräche auch den Lebens- Vertragsbestimmung wahrscheinlich also spätestens so zu fün­fand ein Zusammenstoß zwischen einem Pferdebahnwagen und verhältnissen; denn in den meisten Fällen stelle Fällen stelle der digen, daß das Kündigungsschreiben noch am 27. in den Händen Einreichung einem Möbelwagen statt, bei dem der Führer des letteren zur eines Nachlaß Juventars Verpflichtete des Vermiethers ist. 8. Schicken Sie die Kündigung beiden zu. eine erhebliche Verlegung am Unterschenkel erlitt. Mittags dieses nicht selbst auf, überlasse dies vielmehr seinen Angehörigen Schöne Vermessung. 1. Gin Sachverständiger erhält auch gerieth am Rottbuser Damm ein vierjähriger Knabe unter die oder sonstigen im Haushalt thätigen Personen. Es würde eine für ein unrichtiges Gutachten Sachverständigen- Gebühren. 2. Das Räder eines Geschäftswagens und erlitt schwere Verlegungen an Rechtsunsicherheit sonder Gleichen entstehen, wenn in solchen Gericht kann Lokaltermin abhalten. 3. Das hängt von dem In­beiden Füßen. Bei der Einfahrt eines Rollwagens in ein Fällen bei Unrichtigkeiten im Juventarverzeichniß die Gefahr einer halt des Urtheils ab: wenden Sie sich an einen der Anwälte, Grundstück in der Ritterstraße fiel nachmittags eine Riste herab Anllage wegen fahrlässigen Meineides drohte. Im übrigen die Ihren Prozeß geführt haben.- Rothe Notte 76. 1. Gin­und traf einen dort stehenden 8 jährigen Knaben, so daß dieser hielt ber Vertheidiger eine Freisprechung auch aus behaltene Sachen des Aftermiethers oder Schlafburschen dürfen einen Bruch des Unterschenkels davontrug. In der Turnhalle thatsächlichen Gründen für geboten. Der Staats- nicht in Gebrauch genommen, nicht versezt, auch nicht verkauft der im Bau begriffenen Gemeindeschule in der Gozlowsky- anwalt bat, im Falle einer Freisprechung doch auch zu den werden. Sie können nur auf Bahlung flagen und dann auf straße stürzte infolge eines Bruches eines Negriegels ein entwickelten rechtlichen Gesichtspunkten Etellung zu nehmen, da grund des Urtheils die Sachen durch einen Gerichtsvollzieher

Berliner Wetterbureau.

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