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Nr. 251+44. Jahrgang

2. Beilage des Vorwärts

Die Beiträge zur Reichsknappschaft.

Für die Angestelltenpensionskaffe.

Gegen die Höhe der Beiträge zur Angestelltenpensionskasse der Reichsfnappschaft sind in letzter Zeit wiederholt in der Deffentlichkeit Angriffe erhoben worden. Einige Feststellungen über die Ursachen der Beitragserhöhung in der Angestellten. pensionstasse der Reichstnappschaft und der höheren Beiträge gegen­über der Angestelltenversicherung erscheinen deshalb angebracht. Die Beitragsfestsetzung beim Inkrafttreten des neuen Reichs­tnappschaftsgefeßes war nur eine provisorische, da sich damals die Auswirkung des neuen Geseges feineswegs überblicken ließ. Wenn man eine Barallele mit den Beiträgen der Angestellten per sicherung ziehen will, darf man nicht vergessen, daß die Leistungen der Reichsknappschaft weit über die der Angestelltenversicherung hinausgehen. So erfordert z. B. die Knappschaft nur eine Wartezeit von drei Jahren gegenüber einer Wartezeit von zehn Jahren bei der Angestelltenversicherung. Während die Angestelltenversicherung die vor dem 1. Januar 1924 liegenden Beitragszeiten nur für die Zeit vom 1. Januar 1913 bis 31. Juli 1921 aufivertet, werden bei der Reichstnappschaft die gesamten fnappschaftlichen Zeiten vor dem 1. Januar 1924 aufgewertet, auch in dem Falle, wo der Angestellte als Arbeiter geführt worden ist, jedoch erne Angestelltentätigkeit ausgeübt hat. Für die Zeit vom 1. Januar 1913 bis 31. Juli 1921 mertet die Angestelltenversicherung nur die Beiträge für die Gehaltsklassen F bis J auf, wohingegen die Reichs fnappschaft die vor dem 1. Juli 1926 liegenden Beitragsmonate nach der Gehaltsklasse aufwertet, die dem am 1. Juli 1926 ausgeübten Hauptberuf entspricht bzw. bei den Pensionären nach ihrem früheren Hauptberuf. Zugrunde gelegt wird das tarifliche Endgehalt einschließlich der tariflichen Nebenbezüge der be treffenden Angestelltengruppe.

Die Angestelltenversicherung leistet als Steigerungs­betrag nur 0,6 Proz. vom Endgehalt der Gehaltsklassen, während die Reichsfnappschaft in den ersten 25 Jahren im Durch schnitt 1,41 Pro3. pro Jahr gewährt. Die Reichsknappschaft gewährt ihren Ruhegeldempfängern freie Kur und Arznei, während das Angestelltenversicherungsgesetz eine solche Leistung nicht fennt. Der nachfolgende Bergleich zeigt am deutlichsten den Unterschied der Leistungen.

Während ein kaufmännischer Angestellter, der seit dem Bestehen der Reichsversicherungsanstalt, also dem 1. Januar 1913, in der Angestelltenversicherung versichert war, einen Betrag von 59,75 m. pro Monat erhält, hat ein Angestellter, der für die gleiche Zeit in der Knappschaft versichert war, Anspruch auf eine Pension von 114,50 M. War der Angestellte aber schon seit 1890 versichert, was ja nur in der Knappschaft möglich war, so erhöht sich die Pension des Angestellten auf 246,25 M. monatlich. Hierzu treten noch die erworbenen Ansprüche aus der Invalidenver­ficherung, die bei beiden Angestellten gleich sind.

Die Knappschaft gewährt eine Bestattungsbeihilfe in Höhe von mindestens 300 m. Nach dem Angestelltenversicherungs. gefeß wird eine Bestattungsbeihilfe nicht gewährt.

Der durchschnittliche Betrag des fnappschaftlichen Ruhe. geldes ist erheblich höher; derselbe betrug im zweiten Halbjahr 1926 bei der Reichsfnappschaft 187,31 m. monatlich, bei der Reichsversicherungsanstalt dagegen am 31. Dezember 1926 nur 54,49 m. Hieraus folgt, daß auch die Hinterbliebenen bezüge im gleichen Maße höher find.

Bei der Reichsknappfdjaft entfallen bei einer Gesamtmitglieder zahl von rund 48 000 auf 100 Mitglieder 16,14 Ruhegeld

empfänger, 2,78 Altersruhegeldempfänger, 12,04 Witwen und 8,44 Waisen; bei der Angestelltenversicherung entfallen bei insgesamt 2 475 000 Mitgliedern auf 100 Mitglieder 2,04 Ruhegeldempfänger, 1,35 Witwen und 0,97 Waisen.

Diese Feststellungen sprechen für sich selber.

Das Gehalt des Aushilfsangestellten im Einzelhandel Der Zentralverband der Angestellten schreibt uns: Nach dem Tarifvertrag für die kaufmännischen Angestellten des Einzelhandels haben Aushilfskräfte, die nur einen Teil des Monats beschäftigt sind, Anspruch auf Iarifgehalt zuzüglich 10 Proz. zum find, Anspruch auf Tarifgehalt zuzüglich 10 Broz. zum jeweiligen Gruppengehalt für Aushilfstätigkeit für alle Kalender tage ihres Beschäftigungsverhältnisses. Einige Firmen versuchen, mit den Angestellten Arbeitsverträge zu schließen, in denen sie festlegen, daß nur Arbeitstage bezahlt werden. Insbeson= bere mollen die Firmen damit die Bezahlung der Sonn- und Feiertage bei der Berechnung des Aushilfsgehalts ausschließen.

Diese Berechnung ist tarifwidrig. Sobald die Unternehmer eine derartige Bahlungsmethode in Anwendung bringen, müssen die Angestellten Brotest erheben. Ausgleichsquittungen dürfen nicht unterschrieben werden. Hat ein Angestellter beispielsweise vom 1. bis 25. April Aushilfstätigkeit verrichtet und 180 m. Monatsgehalt einschließlich der erwähnten 10 Proz. für Aushilfs­tätigkeit nach dem Tarifvertrag zu beanspruchen, so stehen ihm 25/30 von 180 m.= 150 M. und nicht weniger zu. Die Unter­nehmer versuchen eine Berechnung nach Arbeitstagen unter Zu­grundelegung eines Divisors von 14 oder 1/28.

Neue Löhne für die Mineralwasserindustrie. Arbeiter, Abzieher und Kutscher zum 31. Mai gefündigt. Gefordert Der Deutsche Verkehrsbund hat die Löhne für die Arbeiterinnen, wurde mit Rücksicht auf die Teuerung, Erhöhung des Fahrpreises, der Miete und Sozialversicherung, eine Zulage von 8 Mart pro Woche. Verhandlungen mit dem Arbeitgeberverband der Berliner Mineralwasserfabrikanten und Bierverleger zeitigten nach ziemlich langen gegenseitigen Auseinandersetzungen das Resultat, daß für die Arbeiter 4,50 Mart, für die Frauen 3,50 und für Jugendliche 2,50 Mark pro Woche zugestanden wurden.

Eine gut besuchte Versammlung der Arbeiter nahm zu dem Verhandlungsergebnis Stellung und hat nach eingehender Aus­fprache beschlossen, dem Ergebnis zuzustimmen, wenngleich die Dauer der Vereinbarung bis zum 31. März 1928 eine ziemlich ausgedehnte ist. Abzüge des Lohnvertrages sind im Bureau des Deutschen Verkehrsbundes, Zimmer 31, zu haben.

Ferner wurde beschlossen, für die Kutscher und Mitfahrer wieder mie in der Vorkriegszeit die Legitimationstarte einzu­führen, damit die Arbeitervertreter und auch die Arbeiterschaft im besonderen in den Kantinen, Gastwirtschaften und sonstigen Ge­schäften die Kontrolle darüber ausüben fönnen, daß die Kutscher und Mitfahrer ihre Pflicht der Organisation gegenüber erfüllen. Saum­felige haben sich auch in den Mineralwasserbetrieben eingefunden, mas früher ausgeschlossen war, da das Organisationsverhältnis ein durchaus gutes mar. Hoch die Solidarität!

Arbeiter- und Angestelltenbetriebsräte! Dienstag, den 31. Mai, abends 7 Uhr, Arbeitsrechtlicher Informations . a bend für Betriebsräte im Saal 3 des Gewerkschafts­hauses, Engelufer 24/25. Leiter des Abends ist Genosse Dr. Bröder vom Borstand des ADGB . Wichtige arbeitsrechtliche Themen fönnen von den Besuchern selbst aufgeworfen und zur Be sprechung gestellt werden. Die bisher stattgefundenen Abende haben

Sonntag, 29. Mai 1927

sich einer steigenden Beliebtheit erfreut. Wir bitten alle Berliner Arbeiter- und Angestelltenräte, sich pünktlich einzufinden.

Gesperrte Gastwirtsbetriebe. Wegen Nichtanerkennung des Tarifvertrages des Zentralverbandes der Hotel, Restaurant- und Café- Angestellten und des paritätischen Arbeitsnachweises der Stadt Berlin find folgende Betriebe für organisierte Arbeitnehmer gesperrt: Waldschänke, Sadowa; Restaurant Freibad , Inh. Töldte, Bahnhof Rahnsdorf, Ravensteiner Mühle, Inh. Philipp, Friedrichshagen , Restaurant hungriger Wolf", Strausberg . Aufgehoben wird die Sperre über Restaurant 3 miebusch. Inh. Hermann Krüger, Restaurant 3um Teufelssee", in der Müggelbergen, Inh. Giesel.

Affordmaurer im Deutschen Baugewerksbund.

Am Montag, 30. Mai, nachmittags 5 Uhr, findet im Gewerkschaftshaus, Gaal 1, eine Bersammlung der Attordmaurer mit äußerst wichtiger Tages. orbnung statt. Die Kollegen Affordmanrer werden ersucht, in dieser Ber. Der Vereinsvorstand. fammlung pünktlich und restlos zu erscheinen.

Achtung, Kübler u. Co., Reinidendorf- West! Dienstag, nachmittag 4 Uhr im Voltshaus. Scharnweberstr. 114, wichtige Frattionsversamm lung aller SPD. - Genossen. Vortrag des Genossen B. Krüger. Zahl reiches Erscheinen erwartet Der Fraktionsvorstand.

Achtung, AEG.- Treptow ! Dienstag nachmittag 3% Uhr im Sport. restaurant von George Fraktionsversammlung aller SPD. - Genossen. Sympathiserende können durch Genossen eingeführt werden. 8ahl. reiches und pünktliches Erscheinen erwartet Der Fraktionsvorstand. Achtung, SPD . Fleischer! Dienstag abend 7% Uhr in Boekers Feftfälen, Weberstr. 17, äußerst wichtige Fraktionsfigung. Stellung nahme zur Neuwahl der Ortsverwaltung. Vollzähliges und unbe dingtes Erscheinen ist Pflicht. Ohne Mitgliedsbuch der Partei kein Sutritt. Der Fraktionsvorstand.

7 Uhr im Nordischen Hof, Invalidenstr. 126, allgemeine Branchenversamm Angestellte der Geldschrankfabriken, Bauschlossereien. Mittwoch abend Tung. Tagesordnung: 1. Stellungnahme zum Schiedsspruch betr. Neuregelung der Gehälter. 2. Berschiedenes. Bei der Wichtigkeit der Tagesordnung er Butab. DWV. Zb.

warten wir, daß alle Angestellten bestimmt erscheinen.

Die Bank der Arbeiter, Angestellten und Beamten bleibt am Gonnabend vor Pfingsten den ganzen Tag geschlossen.

Jugendgruppe des 86. Morgen, Montag, 19% Uhr, finden folgende Ber. anstaltungen statt: Bezirk Süboft- Treptow: Jugendheim Reichenberger Str. 66. Diskussionsabend und Gruppenbefprechung. Bezirk Tempelhof : Jugendheim der Schule Germaniaftr. 4-6. Allerlei Lustiges. Bezirk Norden: Jugend. heim der Schule Danziger Str. 23. Bunter Abend.

Freie Gewerkschaftsjugend. Heute Spieltreffen auf dem Metallarbeiter. Sportplag, Baumschulenweg. Sportliche Wettkämpfe, Wettfackhüpfen der Kreis. und Gruppenagitationsleiter, Der Kampf um die Seelen", Voltstänge. Achtung! Die Anträge zur Erlangung der Fahrpreisermäßigung für Pfingst fahrten müssen bis Dienstag, 31. Mai, abends 6 Uhr, bei den Hauptbahnhöfen ( Stettiner, Anhalter, Lehrter Bahnhof usw.) eingereicht werden. Sprech choz! Nordring:

Dienstag, 31. Mai, abends 7 Uhr, im Metallarbeiter- Berbandshaus, Linienftr. 83-85, Arbeitslofenfaat, Probe:" Das Lied der Arbeit". Montag ab 6 Uhr spielen wir auf dem Plaz an der einsamen Pappel. Wanderleiter: Montag abend 7 Uhr im Jugendheim Linienftr. 83-85 Fort. segung des Rurfes Kartenkunde", mit Lichtbildern.

Für die Rechtsabteilung( Arbeitersekretariat) des Ortsausschusses Berlin des Allgemeinen Deutschen Gewerkschaftsbundes wird zum möglichst baldigen Antritt ein

Hilfssekretär gesucht.

Bewerber müssen mit dem gesamten Gebiet der Sozialver­sicherung, Arbeiter- und Angestelltenversicherung, der Erwerbslosen­fürsorge, dem Versorgungsrecht, Arbeitsrecht, Mietsrecht und dem bürgerlichen Recht usw. vertraut sein.

Bewerbungen sind unter der Aufschrift Bewerbung bis 8. Juni dieses Jahres zu richten an den Orisausschuß des ADGB. , Berlin $ 0 16, Engelufer 24/25, I.

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