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Retchsmietsgerigtes verlangt, in benen bie mitwirfung beraienbeisiger( Bermieter und Mieter) unbedingt erforder­lich fei. Gegenstand dieser Gerichtsbarkeit sollten nicht nur Räumungs­flagen, sondern auch Reparatur- und sonstige Hausstreitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter, sowie auch die Mietszinsflagen sein, da auf diesem Gebiete ein großes Bedürfnis nach beschleunigter Er­lebigung und sozialer Beurteilung der Streitigkeiten besteht. Schließ­lich wird ersucht, von der bereits beschlossenen Erhöhung des Miets­zinjes um weitere 10 Proz. ab 1. Oktober 1927 unter allen Umständen Abstand zu nehmen.

Das Großfeuer am Sachsendamm. Gewaltiger Sachschaden. Brandstiftung durch

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Funkenflug.

Berlin an der Spitze des Luftverkehrs.

Neue Weltflugrekorde.

Unter den Städten, die an das Stredennet der Deut­schen Lufthansa angeschlossen sind und im täglichen Luft­verfehr angeflogen werden, steht Berlin mit 173 Starts und 172 Landungen während der Zeit vom 19. bis 30. April an der Spize. Dann kommen Halle - Leipzig ( Schreudig) mit 140 Starts und ebenso vielen Landungen, Essen- Mühlheim mit 121 bzw. 123, Röln mit 120 bzw. 119, Hannover mit 117 bzw. 114, Frankfurt mit 110 bzw. 107, Dortmund mit 107 bzw. 106, München mit 98 bzw. 98, Erfurt mit 85 bzw. 91, Hamburg mit 88 bzw. 87 Starts und Bandungen.

Bei neuen Refordverfuchsflügen hat am Freitagvormittag das für die Deutsche Lufthansa bestimmte Verkehrsflugzeug Rohrbach­Roland unter Führung des Chefpiloten Steindorff in Staaten die

1. Beschwindigkeit über 1000 Kilometer in geschlossener Bahn mit 2000 Rilogramm Nuzlast 196,7 Kilometer pro Stunde( bisher Jun­fers mit 137,9 pro Stunde), gleichzeitig 2. Geschwindigkeit über 1000 Kilometer in geschlossener Bahn und 1000 Kilogramm Nuglast 196,7 Kilometer pro Stunde( bisher Dornier 161,9 Kilometer pro Stunde).

Anklage gegen einen Vater.

Wie leicht einer in Untersuchungshaft gerät. Eines Tages im März d. I. erschien bei der städtischen Taub. ftummenberatungsstelle die 20jährige Else Kronach und bat den Oberlehrer Liebelt, er möge ihr dazu verhelfen, als Mannequin ausgebildet zu werden. Herr Liebelt versuchte, sie von ihrem Borhaben abzubringen, da seiner Erfahrung nach Taub­ftumme als Mannequins nicht genommen werden. Es wäre schade, meinte er, dem Vater das Geld aus der Tasche zu ziehen.

Auf dem Brandgrundstück Sachsendamm 17, hart an der Grenze des Schöneberger Südgeländes, ist die Filmverwerfolgenden zwei neuen Welt höchstleistungen aufgestellt. tungsfabrit der Firma Colemann G. m. b. H., die aus drei großen Schuppen von etwa 30 Meter Länge und einem massiven einstöckigen Fabrikationsgebäude mit den Bureauräumen besteht. Gestern mittag war der Mitinhaber der Firma im Labo­ratorium mit dem Zuschneiden einer Rolle Azetylzellulose beschäftigt, wozu er eine elektrische Filmschneidemaschine verwendete. Plötzlich entstand ein Rauchstreifen und im nächsten Augenblid eg: plodierte die Filmrolle. C. fonnte noch die Rolle, wobei er sich allerdings erhebliche Brandwunden an den Händen zuzog, durch das Fenster auf den Hof werfen, die unglücklicherweise auf einen Berg von Filmresten fiel. Gewaltige Stichflammen schoffen empor. In wenigen Minuten stand das ganze Fabrikgrundstück in Flammen. Nur mit Mühe und Not fonnten sich 20 Arbeiter und Angestellte in Sicherheit bringen. Zwei von ihnen, darunter der Expedient Schent, zogen sich Brandwunden zu. Das Feuer ver­nichtete sämtliche Schuppen, in denen etwa 12 000 Kilo Film­reste lagerten, mit allen maschinellen Anlagen. Alles Augenmert mußte auf die anschließenden leichten Fachwerkgebäude kleiner Ge­werbetreibender und Fuhrgeschäfte gerichtet werden, um bei dem träftigen Wind ein Uebergreifen zu verhindern. Der gesamte in Straßenverkehr mußte wegen der großen Gefahr während der Lösch­attion abgesperrt werden. Der Polizeiwachtmeister Legien 30g fich noch beim Bergen einer Kohlensäureflasche erhebliche Brandwunden zu. Kaum war die Hauptgefahr am Sachfendamm 17 beseitigt, als etwa 150 meter entfernt, am Tempelhofer eg 29 eine große Feuersäule emporstieg. Das Baugeschäft von Hellwig u. offmann stand größtenteils in Flammen. Dem Fewer fielen die Werkstätten und ein großes wertvolles Baumaterialienlager zum Opfer. Das Feuer ist nach den bisherigen Feststellungen durch Funkenflug vom Brand der Filmfabrit entstanden. Gestern abend gegen 7 Uhr fam in der Fabrik von Hän, Lehmann und Co. in der Flottenstraße 22 zu Reinicken­ dorf - Ost Feuer aus. Vier Löschzüge eilten auf den Alarm " Mittelfeuer" unter Leitung des Branddirektors Mende herbei. Am schlimmsten wütete das Feuer in den Malermerkstätten, wo es an Lacken, Spiritus und Farben reiche Nahrung fand. Nach mehr­ftündiger Tätigkeit konnte das Feuer gelöscht werden. stehungsursache ist noch unbekannt.

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Wem gehört das Kind?

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Der Findling im Eisenbahnwagen.

Die Ent

,, Das ist nicht mein Kind", erklärte abweisend und falten Blickes die Schnittersfrau Wilhelmine N. auf die Anklage der Kindes auslegung, unter der sie sich vor dem Erweiterten Schöffen­gericht Tempelhof zu verantworten hatte. Sie hatte auch nicht einen Blid für das einjährige Bübchen, ein reizendes Kind, das gewisser­maßen als Augenzeuge" auf dem Arm der einstweiligen Pflege­mutter dem Gericht vorgeführt wurde. Und doch sprechen alle Um­

Zwei Wochen später erschien Else erneut auf der Beratungsstelle Begleitung einer anderen Taubstummen, der geschiedenen Frau Grenz und deren Bräutigam. Sie erklärte nun Herrn Liebelt, daß sie gegen ihren Vater Beschwerde führen wolle; er habe fie bereits als 15jähriges Mädchen vergewaltigt und seitdem efter mit ihr verfehrt. Sie wünsche, daß sowohl der Bater als auch die Mutter, die das Verhalten des Vaters geduldet habe, bestraft würden. Herr Liebelt, der das Mädchen von dem Taubstummen­unterricht her als leichtsinniges und phantastisch- lügenhaftes Ding tannte, machte ihr die Folgen dieser Behauptung flar. Else blieb aber bei ihrer Erzählung. Herr Liebelt leitete die Anzeige an die und der Staatsanwalt verfügte auf Grund dieser Anzeige die Staatsanwaltschaft weiter. Die Polizei vernahm nun Else Kronach Untersuchungshaft gegen den 50jährigen Rro­nach, der bis dahin unbescholten ein bürgerliches Dasein ge­führt hatte. Es folgten die Erhebung der Anklage wegen Blut­schande und die Eröffnung des Hauptverfahrens. Als Landgerichts­direktor Dr. Steinhaus vom Schöffengericht Berlin- Mitte die Sache zur Aburteilung erhielt und der als Pflichtverteidiger bestellte Rechtsanwalt Dr. Mar Mayer in die Akten Einblick erhielt, ergab es sich, daß die Anflage sich allein auf die Anzeige des taubstummen Mädchens stüßte. Weder war fie förperlich untersucht, noch war ein Leumund über sie eingeholt worden. Als mun der Staatsanwalt aufgefordert wurde, meitere Ermittelungen vorzunehmen, lehnte er es ab, dies zu tun. Daraufhin ver­fügte das Gericht von sich aus sowohl die Hinzuziehung der sozialen Gerichtshilfe, als auch die physische und psychische Untersuchung des Mädchens durch die Aerztin des Jugendamts, Frau Kalau vom Hofe. und auf Antrag des Verteidigers die Ladung der Schwester Schrader vom Marthahof, einer Anstalt, in der sich das Mädchen über ein Jahr aufgehalten hatte. nahm

fabrtspflege", für Sonning ein Bortrag bes Genoffen Dr. Bernfeld Berlin über Die psychologischen Grund. lagen der Gefährdetenfürsorge", für Montag ein Bor trag der Genossin Ertens Hamburg Aus der Lätigteit der Polizeibeamtin" und für Dienstag: Allgemeine Aus­sprache über Berufsfragen der Fürsorgerinnen. Die wirtschaftlichen Interessen der beamteten Fürsorgerinnen von der Fachgruppe ,, Sozialbeamte" werden übrigens von der auf freigewerkschaftlichem Boden stehenden Reichsgewertschaft Deutscher Kommunalbeamten vertreten.

Amerikanischer Rundfunk auf kurzen Wellen.

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Nach einer Mitteilung der General Elektrio Company of Schenectady" bietet sich den deutschen Funffreunden Ge­legenheit, a meritanischen Rundfunkdarbietungen auf furzen Wellen zu einer günstig gelegenen Zeit zu lauschen. Bon der Versuchssendestelle der Gesellschaft mit dem Rufnamen 2 X AD werden von jetzt an regelmäßig Dienstag nachmittag von vier bis fünf Uhr( amerikanische Zeit) bzw. elf bis zwölf Uhr nachts mitteleuropäischer Zeit, Darbietungen auf Welle 22 meter verbreitet. Alle Amateure werden gebeten, die Empfangsresultate der Gesellschaft mitzuteilen. Die letzten sehr intereffanten 24- Stunden- Sendeversuche der Station am Sonn­abend, den 28. d. M., 17 Uhr bis Sonntags 17 Uhr der Sender 2 X AF auf Welle 32,8 mit 10 Kilowat Energie und 2 X AD mit mur 1 Silomat auf Belle 28,8 sind hier in Berlin in den späten Abend- und Nachtstunden teilweise einwandfrei im Laut­1precher aufgenommen worden. Bei Tageslicht waren die

Trägerwellen der Sender zwar festzustellen, jedoch erst bei fort­schreitender Dunkelheit immer deutlicher und verständlicher zu hören. Leider war die Raumafustit des Besprechungsraums so ungünstig, daß nur die musikalischen Darbietungen flar waren, während die Sprache undeutlich klang. Es wäre zu begrüßen, wenn auch die deutsche Rundfuntgesellschaft den Gedanken der Einführung eines deutschen Kurzwellenrundfunks über den Deutschlandsender wahr

machen mürbe.

Der Auftakt zum Roten Frontkämpfertag.

Das dritte Reichstreffen des Roten Frontkämpferbundes wurde gestern abend durch eine Rundgebung der Roten Jugendfront" im Sportpalaft eingeleitet. Im Anfang schien es, als sollte der Sport­palast nur zu einem Viertel gefüllt werden. Doch auch zum Schluß waren noch zahlreiche Lücken aufzuweisen. Daß die KPD. in Berlin immer noch den Sportpalaft füllen fann, wenn die Sache richtig organisiert wird, ist doch mit Wahrscheinlichkeit anzunehmen. Sagen wir also, daß es gestern nicht recht geflappt hat. Vier Verletzte bei einem Zusammenstoß.

Ein schwerer Zusammenstoß zwischen einer Straßenbahn der Linie 53 und einem Autobus der Linie 1, bei dem vier Personen erheblich verletzt wurden, ereignete sich gestern abend gegen 6 Uhr auf der Potsdamer Brücke Ede Schöneberger Ufer. Der Führer der Straßenbahn fonnte seinen Wagen nicht mehr rechtzeitig zum Halten bringen und fuhr mit voller Bucht gegen die Plattform des Autobusses. Sämtliche Scheiben wurden zertrüm. mert. Drei Fahrgäste, die 23jährige Buchhalterin Else H. aus der Waitstraße zu Charlottenburg , die 28jährige Steno typiftin Räte B. aus der Konstanzer Straße zu Wilmersdorf , der 35jährige Kaufmann Hubert H. aus der Knesebeckstraße und der Schaffner des Autobusses, Ernst 5. aus der Chauffeeftr. 3, Die Verunglückten erhielten auf der Rettungsstelle in der Eichhorn­zogen sich erhebliche Kopf- und Armperlegungen zu. Seite geschleudert und brachte dabei eine Motorraddrosafe, straße die erste Hilfe. Durch den Anprall wurde der Autobus zur die gerade die Unfallstelle passierte, zum Umstürzen. Während die Motar" zertrümmert wurde, fam der Führer wie durch ein Wunder unverlegt davon. Die Schuldfrage ist noch ungeflärf. Durch den Störung.

stände dafür, daß niemand anders als die Angeklagte die Mutter des Mendung. Der Angeklagte, der aus der Haft vorgeführt wurde, Borfall entstand in der verkehrsreichen Zeit eine empfindliche

Der

Kleinen ist. Sie war Dienstmädchen in Berlin und hatte sich mit einen unbekannt gebliebenen Manne eingelassen. Als fich die Folgen zeigten, ging fie auf ein Gut bei Zoffen als Landarbeiterin. Sie verlobte fich dort mit ihrem jezigen Manne, einem dort eben­falls beschäftigten Schnitter. Von dem freudigen", für fie aller­dings wenig freudigen Ereignis, das am 8. Mai in der Hebammen lehranstalt eintrat, machte sie ihren Verlobten sogar auf Postkarte Mitteilung. Dieses Kind soll es sein, das sechs ochen später, am 22. Juni, nachts um 10 Uhr, in einem Eisen­bahnwagen auf der Strecke nach Bossen, furz vor der Heimat ber Angeklagten, von Beamten verlassen aufgefunden wurde. Säugling war in eine Wolldecke gehüllt, die genau den Decken ähn lich war, wie sie auf dem Gute den Arbeitern zur Verfügung gestellt werden. Wo war nun die Mutter in der Zwischenzeit gewesen, nachdem sie am 17. Mai mit ihrem lebenden Kinde in Neukölln aus der Anstalt entlassen worden war? Dort hatte sie fälschlich ange­geben, daß sie nach einem Orte, der gar nicht existiert, in der Nähe von Breslau gehen wolle, und sie war dorthin auch polizeilich ab­gemeldet worden. Auf dem Gute selbst ist sie erst am 24. Juni wieder zur Krantenfasse angemeldet worden. Sie behauptet aber, daß sie schon an demselben Abend dort eingetroffen wäre, aber megen ihrer Kräntlichkeit noch nicht hätte arbeiten fönnen. Aller­dings war sie ohne das Kind eingetroffen und hatte gesagt, es sei tot. Daß das eine Lüge gewesen war, gab die Angeklagte wohl zu, behauptete aber, daß sie sich geschämt habe, einzugestehen, daß fie ihr eigenes Rind für 5 Mart am Alexander play an zwei fremde Damen vertauft habe. Nach beren Namen habe sie nicht gefragt, es hätte ihr genügt, daß die eine der Damen das Kind als ihr eigenes abnehmen wollte. Nur der Borschnitter K. allein wollte bestimmt wissen, daß die Angeklagte schon am 17. Juni, abends, auf dem Gut gewesen sei. Das stehe in seinem Notizbuch. Die Unterlagen hatte er aber nicht mitge­bracht. Weshalb er die Angeklagte nicht angemeldet habe? Das sei Sache der Gutsverwaltung. Rein", sagte der Wirtschafts­führer, das hat der Vorschnitter zu besorgen." Staatsanwaltschafts rat Dr. Reimer wollte eine Bertagung, damit der Tatbestand ange­fichts der romantischen Darstellung der Angeklagten nodymals ge­nügend erforscht werde. Das Gericht tam aber zu einem falomo­nischen Urteilspruch. Es sprach die Angetlagte näm lich frei, und zwar aus dem Grunde, weil der Tatbestand des § 221 nicht erwiesen sei. Boraussetzung für eine Berurteilung wegen Rinbesausfegung ist, daß das Kind vorsäglich in hilfloser Lage ver­laffen worden ist. Landgerichtsdirektor Laschte ließ zwar durch die Urteilsbegründung deutlich durchblicken, daß das Gericht die Ange­Magte für die Mutter des Kindes halte, die Freisprechung aber wurde damit begründet, daß die Möglichkeit bestehe, daß die unnatür liche Mutter aus der Entfernung abgewartet habe, ob das Kind Don anderen aufgefunden werde. Dann habe sie es aber nicht außer acht und hilflos gelassen!

Das Urteil im Schmiergelderprozeß Neuter.

Nach mehrtägiger Verhandlung wurde gestern von dem Er­weiterten Schöffengericht mitte das Urteil in dem Schmiergelder und Bestechungsprozeß Reuter und Genossen gefällt. Der Kaufmann Karl Auguft Reuter erhielt wegen Rontursvergehens, Anstiftung zur Untreue, Bestechung, Urkundenfälschung und unlauteren Wett­bewerbes eine Gesamtstrafe von 1 Jahr 6 Monaten Ge­fängnis und drei Jahren Ehrverlust, 13 Monate wurden ihm auf die Untersuchungshaft angerechnet und der Haftbefehl wurde aufgehoben. Die von Reuter bestochenen Eisenbahnbeamten, Ober jetretär Hermann und Inspettor Schiller erhielten wegen Bestechung 6 und 4 Monate Gefängnis. Straf mildernd murde berücksichtigt, daß die beiden Beamten bemitleibens. merte Opferderstrupellosen Berführung des Reuter gewesen sind. Eine Aberkennung der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Aemter wurde vom Gericht nicht ausgesprochen. Schließ­lich wurden noch der Prokurist einer Firma( Kiepenhauer) megen unlauteren Wettbewerbes zu 60 M. Geldstrafe verurteilt, und die von ihm durch Reuter bezogenen Schmiergelder in Höhe von 215 M. wurden für verfallen erklärt.

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bestritt mit aller Entschiedenheit, sich je an feiner Tochter vergangen zu haben. Er schilderte sie als äußerst leichtsinniges Ding, das fich froh wiederholter Büchtigungen nicht davon abhalten ließ, mahllos mit Männern zu verfehren; immer Hauses umher, blieb auch tagelang weg und brachte mitunter Ge­wieder trieb fie fich bis spät in die Nacht hinein außerhalb des schenfe von fremden Männern mit. Der Oberlehrer Liebelt be­stätigte die Aussagen des Vaters. Auch seiner Ansicht nach sei das mädchen nicht weit entfernt davon, eine Dirne zu werden. Es sei ihr unter teinen Umständen ohne weiteres Glau benzufchenfen, es sei wohl möglich, daß fie ihre Behauptung hinsichtlich ihres Vaters nur er dacht habe, um die Möglichkeit zu erhalten, das Haus der Eltern, in dem sie zu einem anständigen Lebenswandel durch Schläge angehalten wurde, verlassen zu können. Einen noch schlechteren Leumund stellte Herr Liebelt der Frau Grenz cus, der Vertrauten und Begleiterin der Else zur Beratungsstelle.. Alis dann Frau Kronach die Aussage verweigerte, desgleichen auch die psychiatrische Sachverständige Frau Kalau vom Hofe die An­Staatsanwalt nichts anderes übrig, als die Anklage fallen zu lassen zeigerin als im leichten Grade schwachsinnig bezeichnete, blieb dem und dem Gericht den Freispruch nahezulegen.

Zum Schluß seien zwei Bemerkungen erlaubt: Wie verträgt fich eine Erhebung der Anklage und eine derart unverantwort liche Berhängung der Untersuchungshaft mit dem Erlaß des früheren preußischen Justizministers Am Behnhoff, der ein rücksichtsvolles Eingehen in die persönlichen Verhältnisse der Angeschuldigten zur Pflicht machte, und mit den fürzlich verkündeten Grundsägen des neuen preußischen Justizminiſters. Der Herr Staatsanwalt scheute nicht davor zurüd, in feiner Replit dem Ver­teidiger den Vorwurf zu machen, daß er aus einer so flaren Sache eine Viertelstunde für sein Plädoner bedurft hatte. Daß aber unter diesen Verhältnissen ein 50jähriger Mensch aus seinem Berufsleben herausgerissen und auf 6 Wochen ins Gefängnis gesteckt wurde, scheint ihn weniger zu beunruhigen. Ist das der neue Geist, der in Moabit herrschen foll?

Betrug an Arbeitslofen.

Ein mittelgroßer, breitschultriger Mann von etwa 30 bis 35 Jahren, der mit feinem gebräunten Gesicht und auch sonst aussieht, als ob er vom Lande tomme, kundschaftet auf noch nicht geflärtem Wege Familienverhältnisse von Erwerbslofen aus und besucht sie dann, angeblich auf Veranlassung von Verwandten, einer Schwester usw. Von diesen habe er erfahren, daß der Besuchte arbeitslos fei. Er suche nun einen Mann, der ihm frühmorgens helfen könne, Geflügel vom Transportwagen nach seinem großen Stand in der Markthalle zu schaffen oder ihm auch in der Halle selbst zur Seite zu stehen. Die Leute nehmen natürlich gern jede Beschäftigung an und denken sich auch nichts Arges dabei, daß sich der neue Arbeit­geber ihre Papiere und 5 bis 10 mart als Sicherheit dafür geben läßt, daß sie auch pünktlich zur Arbeit erscheinen. Noch öfter aber spiegelt der Schwindler einen großen Biehtransport nach München vor, für den er Begleiter braucht. Diese sollen sich am nächsten Morgen pünktlich bei der Ostpreußischen­Bommerschen Biehvereinigung in Lichtenberg melden. Sie sollen natürlich freie Sin- und Rückfahrt, freie Verpflegung und den Tag 12, Mart erhalten. Auch ihnen nimmt der Schwindler 10 Mart als Sicherheit ab. Enttäuscht erfahren sie morgens, daß man in Lichtenberg von einem Transport nichts weiß. Bisher sind diesem Gauner fchon über 100 Erwerbslose ins Garn ge. gangen. Er ist fenntlich an einem Goldzahn links im Oberfiefer und je einer Warze auf dem Beige- und Mittelfinger der rechten Hand. Mitteilungen an die Dienststelle D. 5 im Bolizeipräsidium.

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oder

Tagung der sozialistischen Fürsorgerinnen. In den Pfingst­tagen versammelt der Hauptausschuß für Arbeiter­wohlfahrt die sozialistischen Fürsorgerinnen zu einer Tagung in Elgersburg in Thüringen . Vorgesehen ist für Sonnabend ein Vortrag der Genoffin Kube vom Landes­arbeitsamt Berlin über Arbeitsvermittlung und Wohl­

Mannschaftswaldlauf Berliner Volksschulen.

Die Turnvereinigung Berliner Lehrer veranstal tete am vorletzten Schultage vor den Pfingstferien einen für die Berliner Volksschulen neuartigen Wettkampf, einen Waldlauf für Schulmannschaften von zwölf Läufern, von denen zehn ge. schlossen durch's Ziel gehen mußten. Die Strecke, die etwa 2,4 Kilo­meter lang war und welliges Gelände aufwies, führte um den Jagen 97 in der Tegeler Staatsforst. Wegen der geringen Breite

Gesellschaftlicher

Takt

stellt an das Aeussere des Menschen gewisse Ansprüche. Mund und Atem müssen jeder­zeit appetitlich und frisch sein. Wrigleys P. K.- Kau- Bonbons werden nach dem Rauchen, Trinken und Essen alle Spuren entfernen und einen an­genehmen Duft hinterlassen. Ausser­dem sind sie von günstigem Einfluss auf die Zähne und kräftigen das Zahnfleisch.

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