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der Gestellwege mußten die Mannschaften einzeln laufen. Von den 27 Mannschaften gelang es der einzigen teilnehmenden welt­lichen Schule, der 9. Volksschule zu Reinickendorf  ( früher 5a), tie als legte über die Strecke geschickt wurde, die schnellste Laufzeit und damit den Sieg zu erringen. Die Reihenfolge der besten Mannschaften war: 1. 9. Volksschule zu Reinickendorf  , 9 Min. 2,5 Gef.; 2. 73. Volksschule, Berlin  , 9 Min. 12,4 Sef.; 3. 19. Bolts­schule, Friedenau  , 9 min. 20,8 Set.

Vom Baden im Freien.

Besondere Bestimmungen über Badekleidung.

Die Nichtbeachtung der bestehenden Bestimmungen über das Baden im Freien und der vom Polizeipräsidenten erlassenen War­nungen hat in den vergangenen Jahren zahlreiche Unzu­träglich feiten und Unglücksfälle zur Folge gehabt. Der Polizeipräsident weist daher au, die wesentlichsten Bestimmun gen der Polizeiverordnungen vom 1. Juni 1922 und vom 23. Juni 1923 hin. Danach ist das Baden im Freien, das heißt außerhalb von Badeanstalten verboten innerhalb geschlossener Ortsteile, sowie in unmittelbarer Nähe von Fähren und Schiffsanlegestellen, ferner an Stellen, die von der Polizei­behörde oder von den Ufereigentümern oder sonst Verfügungsbe. rechtigten durch Anschlag, Warnungstafeln oder dergleichen ent­sprechend bezeichnet sind.

fletterer gewesen zu sein, der aus der Wohnung des Bankiers Hoffmann am Lügowplay wertvolles Silberzeug und einen aus dem 17. Jahrhundert stammenden französischen   Gobelin im Werte Don 35 000 m. herausgeholt hatte. Aus dem Untersuchungsgefängnis gelang es ihm wiederum auszubrechen und sich bis jegt verborgen zu halten. Auch wegen dieses zweiten Einbruchs find die Mitbeteiligten bereits vor einiger Zeit abgeurteilt worden; gegen Gabriel wird dieser Fall vor dem Schöffengericht Schöneberg  bemnächst verhandelt werden. Jetzt bestritt er entschieden, der Dahiemer Einbrecher zu sein. Die Anwesenheit seiner Frau in jener Nacht am Tatort erflärte er mit einem Zufall. Rechts­anwalt Dr. Harry Pincus vertrat den Standpunkt, daß gegen den Angeklagten lediglich Berdachtsmomente und teine positiven Beweise vorliegen. Das Schöffengericht tam dennoch zu einer Berurteilung des Angeklagten, die aber mit sechs Monaten Gefängnis sehr milde ausfiel.

Bigamie!

Er hatte ein unstetes Leben hinter sich; mehrmals hatte er den Beruf gewechselt; mehrmals war er, wenn auch wegen geringfügiger Betrügereien mit dem Strafgesehbuch in Konflitt geraten. Eine ge­wisse Hochstapelei war N. gewissermaßen zum Bedürfnis geworden. Als er sich zum erstenmal zur Heirat entschloß, erzählte er seiner Bufünftigen von einer flottgehenden Gastwirtschaft, die ihm gehören fellte. Hinterher stellte es sich aber heraus, daß diese erfundene Gastwirtschaft nichts anderes als ein Käder für seine Frau sein sollte; in Wirklichkeit verfügte er über gar kein Vermögen; diesen Betrug fonnte sie aber nicht verschmerzen. Das Ehepaar ging auseinander; die Frau behielt das Kind, der Mann vers schwand spurlos. Er, der Bater, fümmerte sich um sein Kind über­aber ganz unerwartet nach mehreren Jahren in einem Berliner  Warenhaus; er tat jo, als ertenne er seine Frau nicht und ging feines Weges. Sie stellte aber in der Einwohnermeldestelle fest, daß er in Berlin   wohnte und wieder verheiratet war wieder ver­heiratet, ohne von ihr geschieden zu sein. Da erstattete sie Anzeige heiratet, ohne von ihr geschieden zu sein. Da erstattete fie Anzeige bei der Staatsanwaltschaft. So ftand N. neulich vor dem Schöffen­gericht Berlin- Mitte, unter der Antlage der Doppelehe, der Bigamie. Er erflärte, er habe seine Frau verlassen, weil sie ihm untreu gewesen sei; er habe sie hinterher gesucht, allerdings ohne Erfolg. Das Gericht war aber der Meinung, daß der Angeklagte fich verborgen gehalten habe, um für sein Kind nicht die Alimente zahlen zu müssen; er lei ein bösartiger Betrüger: er habe seiner ersten Frau den Wohlstand einer Gastwirtschaft vorgetäuscht, um sie für seine Werbung geneigt zu machen; er habe seine zweite Frau irregeführt, indem er ihr seine eheliche Bindung mit der ersten Frau verheimlicht habe. So gelangte das Gericht zu der hohen Strafe von einem Jahr Gefängnis. Der Staatsanwalt hatte sogar 1% Jahre beantragt.

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In der Nähe von öffentlichen Wegen und Blaten oder sonst dem Publikum zugänglichen Stellen darf nur in Badekleidung gebadet werden, die folgendermaßen beschaffen fein muß: für Männer eine die Oberschenkel bis zur Hälfte be­deckende nicht dreieckige Badehose; für Frauen und Mädchen ein Badeanzug, der Brust, Leib und die Beine etwa bis zum Knie bedeckt. An- und Ausziehen zum Baden darf nicht in einer den Anstand verlegenden Weise erfolgen. Das Verhaupt nicht, die Mutter hatte allein die Sorgen. Dann traf sie ihn lassen des Badestrandes in Babekleidung. namentlich auch das Betreten in der Nähe gelegener Schantstätten in Badekleidung ist untersagt. Durch das Baden darf der Schiffs- und Boots­perfehr in feiner Weise behindert werden. Gänzlich verboten ist das Baden im Freien an folgenden Wasserstraßen: 1. In der Spree von der Linie Strafauer Spike( Schwanenberg)-Kratzbruch Infel- Blenterwald in Treptow   bis zum Stellwertsgebäude der Eisenbahn zirka 500 Meter unterhalb der Charlottenburger Schleuse; ferner in der Bichelsdorfer Havel zwischen Kilometer 165,9 bis Kilometer 167,5 des Gemündes; 2. im Spreetanal, im Engelbeden des früheren Luisenstädtischen Kanals, im Land­mehrtanal, Neuköllner Schiffahrtstanal, Ber­bindungstanal, Spandauer Schiffahrtsfanal, Teltow   fanal ein schließlich aller Hafen- und Liegepläge, sowie des Machnower Gees, jedoch ausschließlich des Griebnisfees, im weigfanal Brig Ranne einschließlich des Brizer Hafens, im Brinz- Friedrich- Leopold­Kanal ausschließlich der Seen, jedoch einschließlich der Verbindungs. strecke zwischen dem Bohlesee und dem Kleinen Wannsee von Kilo. meter 2,2 bis Kilometer 2,5 und im Sanal zwischen dem Seddin see und dem Wernsdorfer Sce.

Das neue Naturschuhgebiet Krumme Late.

Das botanisch und etnomologisch ausgezeichnete Gebiet um die Krumme Late, im Bereich der Oberförsterei Oberspree und des Re­Diers Fahlenberg beleegen, ist, wie die Stadtforst direttion mitteilt, polizeilich auf Grund des Naturschutzgesetzes jetzt zum Na­turschuhgebiet erklärt worden. Die Stadtforstverwaltung hat den Bereich dieses neuen Naturschutzgebietes durch Del. farbenringe martiert, mit denen die an der Gebiets. grenze stehenden Bäume gezeichnet sind. Der innere Kern des Naturschutzgebietes wird durch die in der Mitte belegenen Moorflächen und Wasserstellen gebildet. Das Baden, Sonnen. Fischen, Angeln und Insektensammeln, insbesondere aber das Botanisieren und Abbrechen und Ausreißen von Pflanzen aller Art ist verboten. Der Zutritt zum Naturschutzgebiete ist den Wan­derern und Ausflüglern gestattet, jedoch nur bis zur Grenze des inneren Moorgebietes. Die Stadtforstverwaltung hat in den um das Naturschußgebiet belegenen Gastwirtschaften die Polizeiverord nung anbringen laffen und ebenso die dazugehörige Karte, welche farbig das Schutzgebiet bezeichnet. Zuwiderhandlungen gegen den polizeilichen Naturschutz werden mit Strafe bis zu 150 m. belegt. Die Stadtforstverwaltung legt besonderen Wert darauf, daß bereits Pfingsten der Naturschuh beachtet wird. Es ist durch aufgestellte Tafeln dafür gesorgt, daß die Besucher rechtzeitig bemerten, daß fie sich auf dem Naturschutzgebiet befinden.

Ein- und Ausbrecher Gabriel vor Gericht.

Der berüchtigte Ein- und Ausbrecher Friz Gabriel, der erst vor drei Tagen von der Kriminalpolizei wieder ergriffen worden war, hatte sich schon gestern wegen einer Anflage aus dem Jahre 1925 vor dem Schöffengericht Charlottenburg   zu verant worten. Es handelte sich um einen versuchten Einbruch in der Nacht zum 27. Februar 1925 in der Villa des Oberbaurats Fürstenau in Dahlem  .

Die Täter hatten bereits die Türen angebohrt, waren dann aber gestört worden und geflohen. Man hatte ermittelt, daß die Ehefrau des Angeklagten und ihre Freundin um die Zeit des Einbruchs in einer von dem Autolenter Wolfenfuß, einem alten Bekannten Gabriels, gesteuerten Droschte, in der Nähe des Ortes planlos hin und hergefahren waren. Die drei sind dann auch bereits wegen Begünstigung der Täter ver­urteilt worden. Gabriel glänzte durch Abwesenheit. Er war im Jahre 1923 megen verschiedener Einbrüche zu langjähriger Ge­fängnisstrafe verurteilt worden, war aber während der Strafhaft furz vor jener Tat aus Plößensee ausgebrochen. Später wurde er wieder ergriffen. Er tam zunächst ins Untersuchungsgefängnis nach Moabit  , weil gegen ihn Anklage erhoben worden war, der Fassaden­

Verfassungsfeier des Reichsbanners in Leipzig  .

Im Zusammenhange mit dem Verbot des füdbayerischen repu­blitanischen Tages in München   ist die Auffassung entstanden, das Reichsbanner Schwarz- Rot- Gold verlege seine diesjährige Reichs­verfassungsfeier nach München  . Wie die Pressestelle des Bundes­vorstandes mitteilt, tommt eine Verlegung der Reichsverfassungsfeier nach München   aus technischen Gründen nicht in Frage; fie findet, wie vorgesehen, am 13. und 14. August in Leipzig   statt.

Funkwinkel.Z

Ein merkwürdiger Herr aus irgendeiner vom Zeitgeist völlig übersehenen Gegend Deutschlands   behauptet fröhlichen Herzens, Rototodichtungen zu rezitieren. Er spricht mit edlem Tremolo der Rührung und mit einem vormärzlichen Bathos Gedichte, die das Rofoto höchst fragmentarisch behandeln aber niemals im Rotofo ent­standen sind und auch seinen Geist nicht kennen. Man fragt sich be­stürzt, warum sich der Berliner   Sender mit dieser Angelegenheit grundlegend blamiert. Bedeutend besser steht es mit den Be­mühungen um den russischen Dichter Ilja Ehrenburg  . Dr. Richard Göz spricht etwas geschwollen und fremdwortreich. Aber immerhin zeichnet er den Dichter als den Skeptiker und Ironifer, als den großen Analytiker, der sein Seziermesser an alle Dinge fezt. Trotzdem sucht Göz noch den Rest eines positiven Glaubens bei Ehrenburg zu retten. Darauf lieft Alfred Braun  aus den Dichtungen sehr ruhig, sehr sachlich, aber ohne die notwendige Ironie. Der musikalische Teil des Tagesprogramms hält Niveau. Am Nachmittag Schotter, allerdings nicht immer in seiner ganzen berauschenden und gelösten Klangfülle. Der Cellist Evel Stegmann in der Introduktion und Polonaise Opus 2 spielt zu herb trotz des gesättigten Klanges seines Instruments. Der Pianist Wikarsti ist dagegen souverän, sicher und temperamentvoll, aber etwas willkürlich im Rhythmischen. Am Abend zeigt Eugen Moris in fleinen Biolin­stücken, hauptsächlich in Kreislerschen Bearbeitungen, gutes technisches Können ohne besonderen Virtuosen ehrgeiz. Theo Matteben ist ein Können ohne besonderen Virtuofenehrgeiz. Theo Matteben ist ein feiner einfühlbarer Begleiter. Dr. Wolfgang Bohl beginnt seine fozialpolitische Plauderei mit einer Uebersicht über den Aufbau der Arbeitsnachweise. Der Hauptschriftleiter des Beamtenbundes, Winters, versteigt sich in seinem Vortrag über das Beamtenbildungs­problem zu der Behauptung, der Beamte allein hätte in der Re­volutionszeit Deutschland   gerettet.

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F. Sch.

Was der 1921er

für den Weinkenner, ist die jüngste Tabakernte für den Zigarettenraucher

Unsere neue Mischung

Großes Unwetter in Süd- Mecklenburg.

Auch das Saargebiet heimgesucht.

Ein schweres Unwetter hat am Freitagnachmittag gegen 2 Uhr in einer Reihe von mecklenburgischen Städten, in der Hauptsache aber im Süden des Landes überaus großen Schaden an­gerichtet. Die Fernsprechleitungen nach den Städten Blau, Waren und Lüz sind zerstört. Bis 4 Uhr nach­mittag waren teinerlei Nachrichten zu erhalten. Aus Parchim   liegt folgende Drahtmeldung vor: Ein Unwetter, wie es seit pielen Jahren nicht mehr zu verzeichnen war, hat in Parchim   gewütet. Mehrere Fabritschornsteine stürzten unter lautem Krachen infolge des orfanartigen Windes zu Boden. Der ungeheure Wasserandrang verursachte die Ueber­schwemmung von vielen Kellern und Stuben. Die Hagelschlossen erreichten die Größe von Taubeneiern, so daß sehr viele Fenster­scheiben eingeschlagen wurden. Die städtischen Anlagen und der Krantenhauspart zeigen ein tragisches Bild der Verwüstung. Der Stärte wie Streichhölz er gefickt wurden. Die Dächer der Häuser Sturm war so start, daß viele Bäume sogar bis zu 60 Zentimeter find größtenteils sehr start beschädigt. Nähere Einzelheiten fehlen noch.

Unwetter und Hagelschlag auch an der Saar  . Trier  , 3. Juni.  ( Tul.) Ein furchtbares Unwetter ging gestern nachmittag über den Saargau nieder. In den Weinbergen der unteren Saar   wurde teilweise fast die ganze Ernte vernichtet. Besonders betroffen wurden die bekannten Weinorte Schaden erlitten. Man rechnet mit einem Verlust von über Saarburg  , Ayl   und andere. Auch die Saaten haben schweren Bäume entwurzelt und Häuser abgedeckt wurden. Dieses Unmetter 50 Proz. Die Gewalt des Sturmes war so groß, daß zahlreiche ist das größte, von dem der Saargau in den letten 40 Jahren heimgesucht worden ist.

Uhr wurde

Große Unwetterschäden bei Worms  . die Ortschaft Osthofen   von einem Wirbelstur m. heimgefucht, Worms  , 3. Juni( Mtb.). Gestern abend gegen 8 der über 10 Minuten dauerte und ungeheuren Schaden anrichtete. Die Wassermassen gingen in einer Dichte nieder, daß man nicht ein­mal einen Meter weit sehen fonnte. Besondere Ber­heerungen richtete das Unwetter in den Weinbergen an. Unter anderem sind Kirschberg, Husarenberg und Neu­berg ganz überschwemmt. Die fleine Ortschaft Oberkirch   steht vollkommen unter Waffer. städtische Feuerwehr von Worms   zu Hilfe gerufen werden, um die In Mühlheim bei Osthofen   mußte die Maschinenfabrik von Hildebrand und Bühner zu retten, die voll­tommen unter Wasser stand.

Wolkenbruch und Hagelschlag in der Oberlausit.

sich über der Oberlausit ein schweres Gewitter mit wolfen­Görlitz, den 3. Juni.  ( TU). Am heutigen Freitag abend entlud bruchartigem Regen und Hagelschlag. Besonders stark in Mitleiden­schaft gezogen wurde die Laubaner Gegend, weiter die Ge meinden Ober- und Niederschönbrunn, Schönberg usw. Der Hagel­schlag dauerte über eine halbe Stunde und verwandelte die ganze Gegend in eine Winterlandschaft. Zahlreiche Fenster­scheiben sind in Trümmer gegangen. Die niederbrechenden Wasser­maffen haben auch große Ueberschwemmungen verursacht.

Hilfe für die Opfer der Wirbelsturmkatastrophe.

Das Preußische Staatsministerium hat in seiner Sigung am Freitag, dem Amtlichen Preußischen Pressedienst zu folge, beschlossen, dem Regierungspräsidenten von Osnabrück   zur Linderung der ersten Not in den von der Wirbelsturm tatastrophe betroffenen Gebieten unter Borbehalt weiterer Hilfs­maßnahmen die Summe von 200 000 Mart sofort zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig hat die Staatsregierung den Regierungspräsidenten beauftragt, den von dem Unglück betroffenen Personen und Körperschaften die wärmste Anteilnahme der Staatsregierung auszusprechen.

Ein 21 jähriger Räuberhauptmann verhaftet.

In Kaschau   wurde der 21jährige Sohn eines Gewerbetreiben< den, Theodor Gurßty, auf Grund eines Steckbriefes aus Nizza  als Haupt einer internationalen Räuberbande verhaftet. Er war eben erst heimgekehrt und fam aus Cannes   in Frankreich  . Gurßky hatte die Budapester Gewerbeschule besucht, dann ein reiches Mäd­chen entführt, floh nach Paris   und wurde Koch. Dann ging es rasch bergab und bald war er Taglöhner. So fam er durch ganz Frank­ reich  . In Marseille   traf er einen Landsmann, der aus der Legion geflüchtet war. Beide spannen Pläne für große Einbrüche. Zwei neue Mitglieder brachten Werkzeuge, bald war die Bande auf zehn gewachsen. Man fuhr an die Riviera. Hier wurden auf den Landstraßen am lichten Tage die Autos angehalten, indem man mit Pistolen den Worten Nachdruck gab und die reichen Insassen beraubte. Einer Baronin wurden allein für mehrere Millionen Franken Schmud geraubt. Drei Mitglieder wurden end­lich in Nizza   verhaftet. Der zweite Rädelsführer 3solnay flüchtete nach Budapest  , wo er jetzt ebenfalls ergriffen wurde. Gurßty tam nach Cannes   und dann nach Kaschau  . Auch seine Geliebte hat an den Einbrüchen Anteil. Bei der Verhaftung in Kaschau   und der Hausdurchsuchung wurde rätselhaftes Material gefunden, das nach einer böfen Affäre riecht. Man fand einen Brief des Polizei­

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