Einzelbild herunterladen
 

Nr. 284 44.Jahrgang

1. Beilage des Vorwärts

Das Urteil im Kolomak- Prozeß.

Eine Gesamtstrafe von acht Monaten Gefängnis.

Bremen  , 17. Juni( BS.)

Um 21% Uhr, nachdem die Oeffentlichkeit wieder hergestellt war, erschien das Gericht im Saal und der Vorsitzende, Amtsgerichtsrat Dr. Wedema yer verkündete folgendes Urteil: Die Angeklagte wird wegen kuppelei nach§ 180 und 181 mit einer Gesamt­ftrafe von acht Monaten Gefängnis und zur Tragung der Kosten des Verfahrens verurteilt. Die Untersuchungshaft wird auf die Strafe angerechnet.

In der Urteilsbegründung führte der Vorsitzende folgendes aus: Die Kuppelei ist allgemein schon strafbar, wenn Gewohnheit oder Eigennug bei den Kupplern nicht festzustellen ist. Die An­geflagte mußte wegen Ruppelei an der eigenen Tochter verurteilt werden, auch wenn hier der Eigennuß nicht mit absoluter Sicherheit festzustellen war. Im Falle der Gertrud Wolf lag dagegen Eigennut unzweifelhaft vor. Schon das Dulden eines Un­zuchtbetriebes ist bei dem Kupp.er strafbar, und die Angeklagte mußte bestraft werden, weil es die Pflicht der Eltern ist, ihre Kinder mit der genügenden Sorgfalt zu beaufsichtigen und zu ver­hindern, daß diese etwa auf die schiefe Ebene geraten. Die An­getlagte war schon aus dem Grunde allein strafbar, weil sie das Bewußtsein haber mußte, daß ihre Tochter nicht auf dem rechten Wege war, sondern daß Unzucht mit ihr getrieben wurde. Bei der Gertrud Wolf handelt es sich um eine Vorschubleistung der Unzucht durch die Angeklagte.

Das Gericht ist davon ausgegangen, daß die Mutter durch die erste Berliner   Reise der Tochter bereits gewarnt sein mußte, zumal die Lisbeth Kolomat bei ihrer Bernehmung durch die Polizei damals angegeben hatte, daß sie schon vorher in Bremen   mit einem Herrn Verkehr gehabt hat. Pflicht der Mutter war es, dafür zu sorgen, daß die Tochter nun in feste Hände tam und daß es ihr verwehrt wurde, auf dem bereits beschrittenen Wege meiterzugehen. Diese Pflicht hat die Angeklagte nicht erfüllt, viel mehr ist es mit der Lisbeth nach der Berliner   Reise schnell bergab gegangen. Sie hat feste Berhältnisse mit mehreren Herren gehabt, und verschiedene Prostituierte haben als Zeuginnen befundet, daß sie wie andere Straßenmädchen in Cafés herumgesessen und auf Herren gewartet hat. Sie hat mit verschiedenen Herren Reisen gemacht, auf denen sie mit den in Frage kommenden Männern Verkehr gehabt hat, und die Mutter hat darum gewußt. Die Lisbeth Kolomat hat sich mit ihrer Freundin dann eine Sprigtour nach Berlin   erlaubt, sie ist mit einem Kaufmann nach Wilhelmshaven  gefahren, und auch hierbei hat sie zweifellos Unzucht getrieben. Was nun das Verhältnis der Angeklagten zu der Gertrud Wolf betrifft, so ist festgestellt, daß die Wolf bei der Rolomat eine feste Wohnung hatte. Durch den innigen Verkehr der Lisbeth mit der Gertrud mußte die Mutter wissen, was ihre Tochter trieb. Das genügt allein. Das Gericht hat die Leumundszeugen zwar gewertet, aber trotzdem fonnte das Bild, das die Verhandlung er­geben hatte, nicht aus der Welt geschafft werden, nämlich, daß die Angeklagte ihre Tochter perkuppelt hat. Die Aussagen der Beugin Biemer hat das Gericht nicht verwertet, das zwischen der Ziemer und der Kolomat zweifelsohne eine starte Spannung besteht, und daß die Ziemer bei der Abfassung des Buches Kenntnis von der be­rügerischen Absicht der Kolomat gehabt hat. Was nun die Zeugin Gertrud Wolf betrifft, so nimmt das Gericht an, daß diese gegen Frau Kolomat nichts sagen wollte, denn die Wolf steht mit ihren Aussagen auch nicht allein, da ihre Angaben durch mehrere andere Beugen voll gestügt werden. Die Kuppelei bei der Gertrud Wolf war auch ferner getätigt durch die Aufnahme dieses Mädchens in die Wohnung des Ehepaares Rolomat.

Strafmildernd hat das Gericht berücksichtigt, daß die Sache Jahre zurückliegt, daß die Ereignisse sich in der Dollar. zeit abgespielt haben, wo viele, selbst gefestigte Charaktere dem Dollar unterlegen sind, und daß Frau Kolomak durch den Tod ihres Kindes schon schwer gestraft worden ist. Bei der Zeugin Wolf mar die Ausnutzung dagegen flar erwiesen, und das Ver­fuppeln der eigenen Tochter mußte ihr schwer angerechnet werden. Deshalb ist auch die Angeklagte wegen Bertuppelung der eigenen Tochter zu sieben Monaten, wegen Verkuppelung der Gertrud Wolf zu drei Monaten verurteilt worden. Die Angeklagte fonnte von der Amnestie nicht betroffen werden, da diese nur auf Strafen bis zu drei Monaten Anwendung findet und von übergroßer Not bei den Eheleuten Kolomat nicht die Rede sein fonnte."

Die Brücke im Dschungel. Dschungel.

Sitten- und Stimmungsbild aus dem Innern Mexikos  .

29]

Bon B. Traven,

Copyright 1927, by B. Traven. Tamaulipas  ( Mexiko  ).

Beinahe jede der Frauen hat sich daheim, noch in der Nacht, sobald sie von dem Tode des fleinen Jungen hörte, fofort hingefeht und Papierröcke für den Jungen gemacht. Und da sich die Frauen ja nicht durch Draht miteinander ver­binden können, fo weiß feine, ob der Kleine auch ein schönes so Papierkleidchen haben wird für seine letzte Reise. Deshalb hat jede Frau für den Kleinen ein Röckchen gemacht, und jede Frau hat es mitgebracht, und jede bringt es mit so viel Freude und soviel Liebe zu der weinenden Mutter, daß die Mutter nicht anders fann, als die Kleider anzunehmen und sie mit Hilfe der Geberin dem Kleinen anzuziehen. Glück licherweise haben nicht alle Frauen nur Röckchen gebracht, sondern manche nur Sterne und andere nur Kreuze und wieder andere nur Bänder aus Gold- und Silberpapier.

Nun kommt eine Frau herein, die ich fenne. Sie ist die Mutter jenes jungen Mannes, den ich beinahe zum Leben wiedererweckt hätte, wenn der Spanier nicht gekommen wäre. Ob ich in jenem Dorfe dasselbe Ansehen unter den Indianern genöffe, wenn der Spanier nicht gekommen wäre und ich den jungen Mann hätte vom Tode auferweden müssen, ist fraglich. Aber ich glaube, ich würde mich derselben Aner­fennung trotzdem erfreuen, weil ich sechs Stunden mich mit Biederbelebungsversuchen abgegeben hatte, was ja auch dann anerkannt werden muß, wenn es erfolglos fein follte.

Die Frau begrüßt mich vor allen anderen Anwesenden zuerst und sie tut es sehr herzlich. Sie hat für den Kleinen auch eine Krone gemacht. Diese Krone ist nicht so gefchmad. voll, wie die Krone, die von der Bumpmeisterin noch in der Nacht gefertigt worden war. Aber diese Frau hält ihre Krone für schöner. Sie geht zu dem Leichnam, nimmt das Krönchen Dom Kopfe des Kleinen und seht ihm bie Krone auf.

Die Pumpmeisterin steht dabei, sieht es und läßt es ge­fchehen. Ich sah in der Nacht, mit welcher Liebe die Pumpe

Die Angeklagte nahm das Urteil völlig gefaßt auf.- Wie wir erfahren, wird Rechtsanwalt Hertel gegen dieses Urteil Berufung einlegen.

Die Plaidoyers.

Aus dem Plädoyer des Ersten Staatsanwalts Dr. Drechsler und den Schluß der Verhandlung tragen wir noch folgendes nach: Der Staatsanwalt jagte:

"

,, Der Prozeß  , den wir vor uns haben, hat in weitestem Umfang das Interesse der Presse gefunden. Die Presse muß ein besonderes Interesse an dem Fall haben, das ich aller­dings nicht verstehen kann. Es handelt sich leider um den nicht ganz ungewöhnlichen Fall, daß eine Mutter ihr Kind ver­tuppelt hat. Die Presse muß also ein anderes Interesse an dem Fall haben. Zwei Punkte fehlen in dem Fall: Einmal, daß das Buch Bom Leben getötet" in weiteste Kreise gedrungen ist, dann aber die Tatsache, daß Lisbeth unter ungewöhnlichen Umständen ge­ftorben ist. Ich konstatiere mit Befriedigung, daß wir uns mit diesen Dingen nicht zu befassen brauchten. Es war schwer für die Presse, hier objektiv zu bleiben. Ich habe die Weser- Zeitung" hier gestern zitiert, aber ich muß sagen, daß eine andere Bremer Zeitung, die ich nicht nennen will, es an Einseitig= feit und mangelnper Objektivität in der Berichterstattung nicht hat fehlen lassen. Wenn auch noch so viele Pressevertreter an­wesend find, dem Gericht wird das bei der Urteilsfindung gleichgültig sein. Das Gericht steht nicht unter der Kontrolle der Deffentlichkeit, sondern unter dem Gefez." Der Vertreter der Anklage ging dann auf den Prozeßstoff näher ein und wies darauf hin, daß die Eltern nicht in der Lage gewesen feien, die Lisbeth auf der rechten Bahn zu halten. Das Mädchen habe sich geschminkt und gepudert und in allen Cafés verkehrt. Es ist ein Unterschied, ob ein Ehepaar der besseren Stände dort­hingeht oder ein junges Mädchen, das Herrenbekanntschaften machen möchte.

Ob damals schon die amerikanische Unfitte, fich das Gesicht zu be­malen, allgemein verbreitet war, ist mir nicht bekannt. Die Ange­flagte hat das alles gesehen.( Die Angeklagte meint.) Im Kapitän R. fand sie einen Freund, von dem sie Geld erhielt, und durch den fie zu der Orgien in dem Hause des amerikanischen Konsulats ge= langte. Die Angeklagte hat aus den Mitteln, die vom Kapitän R. stammten, der wohl keinen intimen Verkehr mit Lisbeth hatte, für die Familie Sachen angeschafft, und Lisbeth damit einen Freibrief für ihre Lebensweise ausgestellt. Das ist bereits Kuppelei, auch wenn der unzuchtbetrieb fehlt. Auf die Beugin Gertrud B. eingehend, erklärte der Staatsanwalt, daß man bei den Aussagen eines so unfittlichen P. Mädchens Borsicht walten laffen müsse. Die Zeugin Trude". habe auch als Zeugin dargetan, daß sie und Lisbeth nachts Herren in das Kolomatiche Haus gebracht haben. Am Schluß seines drei stündigen Plädoyers stellte Oberstaatsanwalt Dr. Drechsler folgenden stündigen Plädoyers stellte Oberstaatsanwalt Dr. Drechsler folgenden Strafantrag:

Mit Rücksicht darauf, daß die Angeklagte ihre eigene Tochter und die Prostituierte Trude" P. ausgebeutet hat, verdient fie feine

milbernden Umstände. Ich beantrage gegen sie Schulbigfprechung wegen schwerer Kuppelei im Falle Lisbeth Kolomat und wegen ein­facher Kuppelei im Falle der Gertrud P. Die Angeklagte wollte facher Ruppelei im Falle der Gertrud P. Die Angeklagte wollte aus den beiden Mädchen lediglich Geld ziehen. Mit Rücksicht darauf, daß die Angeklagte jede Reue Dermiffen läßt, beantrage ich gegen fie eine Zuchthausstrafe von 1 Jahr 3 Monaten und 3 Jahre Ehr sie eine Zuchthausstrafe von 1 Jahr 3 Monaten und 3 Jahre Ehr­verlust."

Der Beginn der Nachmittagsverhandlung verzögerte sich, da die Angeklagte nicht rechtzeitig im Gerichtssaal erschien. Frau Rolomat hatte einen Spächeanfall erlitten, von dem sie fich nur langsam erholte. Gegen 44 Uhr konnte die Verhandlung wieder aufgenommen werden, und Rechtsanwalt Hertel begann sein Plaidoyer. Er stellte fest, daß der Anwalt nicht als der Helfer des Verbrechers angesehen werden dürfe.

Der Staatsanwalt, der gefliffentlich alles Entlastungsmaterial übersehen habe,

fönne von der Angeklagten feine Reue erwarten, denn ein Un­schuldiger könne nichts bereuen. Vor allem müsse das Gericht

Daß es fo gut gelungen war und daß der Kleine so hübsch

Sonnabend, 18. Juni 1927

prüfen, ob nicht das ganze Verfahren auf Grund der Bremischen  Amnestie eingestellt werden könnte. Auf die Ausführungen des Staatsanwalts eingehend, beschäftigte sich der Berteidiger mit der Rolle der Trude P.", die durch ihre gemeine Denunziationen die Lisbeth in den Tod geschickt habe. Wenn man auf Grund der Fase­leien einer Prostituierten, die nach 4 Jahren angeblich noch jede Einzelheit wissen will, eine im besten Ruf stehende Frau verurteilen wolle, so müsse das Vertrauen zur Rechtspflege noch mehr schwinden. Wenn die Angeklagte von dem Gelde ihrer Tochter gelebt hätte, hätte sie und ihr Mann nicht so hart arbeiten müssen. Der Ver­teidiger bat zum Schluß, die Angeklagte freizusprechen.

In der Replik beschäftigte sich Erster Staatsanwalt Dr. Drechsler mit der Kronzeugin Trude" P. und erklärte, daß auch er sie nicht als klassische Zeugin betrachte, doch passe ihre ganze Aussage haar­scharf in das Gesamtbild, das sich entwickelt habe. Das gemeine Verhalten der Angeklagten sei darin zu suchen, daß sie mit ihrem gefälschten Buch nicht nur die Behörden treffen wollte, die sich ja wehren konnten, sondern die Nachbarn, denen die Tote in dem Buch gewissermaßen den Vorwurf macht, daß sie an ihrem Schicksal schuld seien. Rechtsanwalt Hertel erwiderte, daß der Frau 3. die Entstehung des Buches bekannt und daß sie durch ihr Schweigen mitschuldig geworden sei und sogar Frau Kolomat zum Meineid habe anstiften wollen.

Zum Schluß fam es noch zu einem Zusammenstoß zwischen dem Verteidiger und dem Staats­anwalt. Rechtsanwalt Hertel betonte in seiner Replit, daß die Staatsanwalt­schaft als objektive Behörde tein Entlastungsmaterial in der Sache angenommen habe. Schon gestern hätte der Staatsanwalt eingreifen müssen, als die Meineidsanklage gegen die Zeugin Trude" B. ein­tagung der Verhandlung zu beantragen. Staatsanwalt Dr. Drechsler lief. Der Staatsanwalt habe die Pflicht gehabt, von sich aus Ber­bat das Gericht um Schutz gegen diese Aeußerung. Weiter wandte sich der Anwalt gegen den Anklagevertreter und warf ihm vor, daß er den Zeugen S. gewissermaßen auf den Leim gelockt habe", weil er ihn wegen Meineids belangen wolle, obwohl er wußte, daß S. eine Bestrafung erlitten habe.

Im letzten Wort erflärte die Angeklagte: Seit einem halben Jahr werde ich zur Bestie gestempelt, weil ich in meinem Buche die Wahrheit gestreift habe. Wäre mein Buch Lüge, lebte meine Tochter noch. Eine Verurteilung würde mir noch unverständlicher sein als die Anklage." Hierauf zog sich das Gericht zur Beratung zurüd.

Die Ozeanflieger und ihre Frauen in Berlin  

Am Sonntag nach München   und Wien  . Zu dem Empfang Chamberlins und Levines somie ihrer Gattinnen hatten sich gestern nachmittag auf dem Tempelhofer Feld viele hundert Schaulustige eingefunden. Ihre Geduld wurde jedoch etwas auf die Probe gestellt, da sich der Aufenthalt der Flieger in Magdeburg   länger ausdehnte, als ursprünglich vorgesehen war. Erst um 19% Uhr kam die Nachricht, daß die beiden Dornier- Merkur- Maschinen mit den Amerikanern an Bord fceben in Magdeburg   gestartet seien. Gegen 20% Uhr tamen die beiden Maschinen über dem Tempelhofer Feld in Sicht und landeten furz darauf. Während die Musik die amerikanische Nationalhymne intonierte, entſtiegen der einen Maschine Frau Chamberlin mit ihrem Batten, Frau Levine und eine ihrer Freundinnen, Fräulein Lodwood, ferner der amerikanische   Botschaftsrat Boolo  , der die beiden Flieger auf ihren Flügen durch Deutschland   begleitet hatte. Levine war nicht zu sehen, und man erfuhr, daß er in Magdeburg   zehn Minuten später mit der Sportfliegerin Thea Rasche   in einem Ubet- Flamingo gestartet war. Als erster begrüßte Ministerialrat Brandenburg   die beiden Damen und überreichte ihnen zwei Rosensträuße. Wenige Minuten später landete dann auch der rote Udet- Flamingo, von dessen Passagiersiz Mr. Levine herabsprang. Er äußerte sich sehr be friedigt über diesen Flug in einer offenen deutschen   Sportmaschine. Nachdem dann die amerikanischen Gäste troß der sichtlichen Er­schöpfung der Damen noch dem Kreuzfeuer der Photographen und Filmoperateure standgehalten hatten, wurden sie an den Zu­schauerplätzen entlang, geleitet, von denen ihnen begeisterte Zurufe entgegenschollen. Dann ging es ohne Aufenthalt in mehreren Autos zum Hotel Adlon  , wo die Flieger mit ihren Gattinnen für den Rest ihres Berliner   Aufenthaltes verweilen werden

Es steht mit ziemlicher Sicherheit fest, daß entsprechend den bis­herigen Dispofitionen Chamberlin und Levine am Sonntag in Be­gleitung zweier Lufthansa- Maschinen mit der Columbia" na ch München   und Wien   fliegen werden.

meisterin das Krönchen machte und wie sehr sie sich freute,| beklebt, damit man das rohe Holz nicht sehen kann. Im daß es fo gut gelungen war und daß der Kleine so hübsch Innern der Riste ist trodenes Gras und es sind trockene Mais­darin aussah. blätter darin. Auf diesen Blättern ist eine Schicht zerbröckelter­Kalksteine.

dann eine turze Bewegung, als wolle sie es verhindern, daß

Sie sieht ihre Nebenbuhlerin eine Weile an und macht ihre Krone so ohne Zeremonie ausgetauscht wird. Aber dann lächelt sie, legt ihre Hände über ihre Brust, sieht neidlos dem Bertauschen zu und ist zufrieden. Jeder will dem Kleinen und der Mutter ja nur Liebes tun und Liebe zeigen. Wozu also um das Krönchen einen Streit beginnen und das Bri­oritätsrecht geltend machen! Das erste Krönchen hat ja seinen 3wed völlig erfüllt, mag nun das zweite Krönchen an die Reihe kommen.

Die Frau mit der zweiten Krone hat die erste Krone abgenommen und wirft sie beiseite mit einer Gebärde, als ob sie sagen wolle: So ein Dred!" ob sie sagen wolle: So ein Dred!"

Die Krone ist allerdings schon ein wenig beschmußt von der zerfallenden Kopfhaut. Die Pumpmeisterin bückt sich, hebt ihre Krone vom Erdboden auf, zerfnüllt sie zwischen den Fingern so unauffällig wie möglich, geht dann damit hinaus und wirft sie in das große Feuer, wo die Krader angezündet

werden.

21.

Vor der Hütte hört man reden und bald darauf fommt der Mann herein, der den Sarg bringt, den er selbst ge­macht hat.

Als dieser Mann hereinkommt, und den Sarg, den er unter dem Arm trug, auf den Boden stellt, fängt die Barza entfeßlich zu schreien an. Alle Frauen in der Hütte beginnen ebenfalls grell zu schreien und die Frauen, die vor der Hütte fizen, schreien und flagen laut.

Der Sargmann hat den Hut abgenommen und wischt fich den Schweiß mit dem Handrücken. Es tommen nun einige andere Männer herein und man wird fofort geschäftig, ohne das Schreien der Frauen zu beachten. Auch Sleigh ist mit hereingefommen.

Der Sarg wird nun auf eine Rifte gestellt. Er ist nichts weiter als selbst eine rohe längliche Kiste. Nichts daran ist gehobelt. Die Wände der Rifte sind außen mit blauem Papier  

Bier Männer, darunter Sleigh, fassen den Körper gn. seinen vier Eden an und versuchen, ihn in den Sarg zu heben. Während sie ihn hochheben, fällt der Kopf tief herunter, und es gewinnt den Anschein, als wolle er abbrechen. Ich springe rasch hinzu und halte ihn mit dem fleinen Riffen, auf dem er ruhte, in gleicher Lage mit dem Körper. Dabei läuft mir der Vermesungsbrei in die Hände. Die Papierkleider fallen auseinander und der ganze schöne Aufputz wird eine heillose Manscherei. Endlich haben wir den Körper in dem Sarge und die Pumpmeisterin ist sofort tätig, um die Kleider wieder in Ordnung zu bringen.

Der Sarg ist nun auf den Tisch gestellt worden, und so­bald er dort steht, wirft sich die Garza darüber, um das fleine Gesicht zu füffen. Aber als sie gerade ihren Mund auf die Lippen preffen will, sieht sie, daß keine Lippen mehr da sind, sondern nur Zähne, die aus einem grünlich- gelben Brei her­ausgeriffen, und daß der Augapfel, der losgelöst auf der Höhle liegt, fie fremd anstarrt. Eine dicke durch die Bewegung des Körpers aufgerüttelte Wolfe entseglichen Geſtants nimmt ihr den Atem und läßt sie mit einem Rud zurückfallen. Dort steht sie, gierig nach frischer Luft ringend, und sie wirft ihre Arme so unsinnig und unnatürlich in der Luft umher, als feien sie plöglich aus den Gelenken gefallen und gehörten nicht mehr ihr. Dann taſtet sie mit flinten Fingern an ihrer Brust entlang und läßt die Hände wie von selbst über den Hals am Gesicht hinausklettern bis sie das Haar erreichen, das die Finger zerkrallen. Ihre Augen irren hilflos umher, ihre Arme fliegen mit einem Rud hoch und während sie einen grauenhaften Schrei ausstößt, bricht sie zusammen.

Andere Frauen springen sofort hinzu, flößen ihr Wasser ein und Schnaps, sprengen ihr Waffer ins Gesicht, versuchen ihre Hände auseinanderzureißen, flopfen ihr auf die Backen und auf den Rücken. Nach einer Weile ist sie wieder munter. Es war der letzte Abschied von ihrem Jungen. ( Fortsetzung folgt.)