Generalversammlung der Metallarbeiter.
Zu Beginn der ordentlichen Generalversammlung der Berliner Metallarbeiter am Montag in den Sophienfälen brachte die„ Oppofition" einen Antrag ein, der vom ADGB . die üblichen Maßnahmen fordert, diesmal gegen die Kriegstreibereien Englands gegen Sowjetrußland. Da der Dringlichkeit dieses Antrages wider fprochen wurde, wurde er zurüdgestellt. Der Bevollmächtigte 3ista verwies auf den gedruckten Kassenbericht für das 1. Quartal, worauf nach einer furzen Fragestellung der Obmann der Revisionsfommission die Entlastung des Raffierers beantragte.
Trogdem die Kommunisten teine fachlichen Einwendungen gegen den Kassenbericht gemacht hatten, eröffneten sie eine längere Diskussion, um zu begründen", warum sie gegen die beantragte Entlastung stimmen werden. Nachdem auch diese Komödie, denn etwas anderes war es nicht, beendet war, wurde die Entlastung mit erdrückender Mehrheit erteilt.
Nunmehr erläuterte Genosse 3 iska den den Delegierten ebenfalls zugestellten Jahresbericht der Ortsverwaltung für 1926. Die schwere Wirtschaftskrise des Vorjahres ist auch an derOrganisation nicht Spurlos vorübergegangen. Es wurden 74 Lohnbewegungen geführt, von denen 29 durch Vereinbarung, 22 durch Schiedsspruch und 23 durch Streit erledigt wurden. Das ist nur etwa ein Sechstel der im Jahre 1925 geführten Bewegungen. Die Bewegungen wurden meist nur in Betrieben geführt, die noch verhältnismäßig gut beschäftigt waren und in denen das Organisationsverhältnis einigermaßen gut war. In vielen Be-trieben, wo das Organisationsverhältnis noch sehr zu wünschen übrig läßt, haben die Belegschaften auch nicht einmal den Bersuch gemacht, angedrohte Verschlechterungen abzuwehren.
Aber auch die Mitgliederbewegung hat durch die Krise einen bedauerlichen Rückschlag erlitten. Der Mitgliederbestand ging zurüd von 61 564 am Ende des Jahres 1925 auf 57834 am Schlusse des Berichtsjahres, also um 3730. Festgestellt wurde, daß viele Mitglieder, sobald sie erwerbslos wurden, die Unterstützung des Verbandes restlos in Anspruch nahmen, dann aber ihre Mitgliedschaft fallen ließen; ein Beweis, wie wenig sie von der
Erkenntnis der Notwendigkeit ihrer Organisation durchbrungen waren. Schwierig ist es auch, die Arbeiterinnen, die einen großen Prozentsaz der in der Metallindustrie Beschäftigten ausmachen, zum Eintritt in die Organisation zu bewegen.
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und daß eine geeignete Grundlage hierzu bie von ber Bauf zu einer night begrenzten Arbeitszeit vere polizei gemachten Vorschläge bieten. Die Vorschläge pflichtet hatte, habe boch tatsächlich follten noch spezialisiert werden. In der Zwischenzeit sollte von weigert. Für die Folge seiner richtigen Auskunft tönne der Auf Anraten des der Ortspolizei in weitherziger Weise von der zugelassenen Aus- Beklagte nicht verantwortlich gemacht werden. Gerichts zog der Kläger die Klage zurück. nahme Gebrauch gemacht werden. egten sp Die Auffassung des Gerichts erscheint uns gar zu formaljuristisch. Der Beklagte hat doch eine Auskunft erteilt, die den tatsächlichen Verhältnissen nach nicht richtig ist. Wenn gesagt wird, der Kläger ist wegen Arbeitsverweigerung entlassen, so versteht man darunter, daß er die Arbeit in der regulären Arbeits. zeit verweigert hat. Das hat der Kläger aber nicht getan. Er hat nicht die Arbeit, sondern die Ueberarbeit verweigert. Wenn das dem Arbeitsamt gesagt worden wäre, dann würde es die Erwerbslosenunterstützung wahrscheinlich nicht gesperrt haben.
Die von der Baupolizei am 10. Mai 1924 vorgelegten spezialis fierten Vorschläge bestanden darin, daß an Stelle der Stand gerüste Schuhgerüste erstmalig in Höhe des Fußbodens des zweiten Stockwerfs herausgestreckt werden. Beim Fortschreiten des Baues sind sie in Höhe des Fußbodens des vierten Stockwerks und des Hauptgefimses zu wiederholen. Das in Hauptgesimshöhe herausgestellte Schuhgerüst fann gleichzeitig als Schutz für die Dacharbeiter dienen. Bei hohen Giebelbauten ist in einer Höhe von rund sieben Meter über dem Dachgeschoßfußboden abermals ein Schuhgerüst erforderlich. Die Auslagerhölzer der Schuhgerüste müssen mit dem Gebäude sorgfältig verantert und gut abgedeckt
werden.
Diese Vorschläge sind dem Herrn Minister bekanntgegeben worden, ohne daß eine ablehnende Stellungnahme zu ihnen erfolgt Sie sind daher seitdem von der Baupolizei an gewendet worden.
wäre.
Der auf die eingangs erwähnte Anfrage hin von der städtischen Baupolizei eingeforderte Bericht läßt jedoch erkennen, daß, abgesehen von notwendigen Ausnahmen( verkehrsreiche und schmale Straßen und Ausführung von Brandmauern neben Nachbargebäuden) auch in den Fällen Ausnahmen erteilt werden, in denen die Ausdehnung der zu berüftenden Bauteile so
groß ist, daß, wie die Baupolizei angibt, die Rüstzeug Schuggerüste zur Ausführung gefommen. beschaffung unmöglich wird. In solchen Fällen find Denn abgesehen das sechs bis achtfache der Schuggerüste betragen von den großen Mehrkosten der Standgerüste, die würden, sei die Nachfrage nach Baurüstzeug im Holzhandel noch so groß, daß den Anforderungen schwer entsprochen werden könne. Tatsächlich hat mithin die Baupolizei den an sie herantretenden Ausnahmegenehmigungen in wahrscheinlich sehr weitem Maße Folge gegeben.
Baupolizei mitgeteilt, daß ein solches Borgehen nicht geDer Herr Polizeipräsident hat daher der städtischen billigt werden könne, da es dazu führen würde, daß Aus nahmen die Regel bilden. Solange die Vorschriften der er Einen Lichtblick bietet die Jugendbewegung, in der wähnten Polizeiverordnung Geltung haben, müssen sie auch angeeine erfreuliche Mitgliederzunahme zu verzeichnen ist. Zista schloßwandt werden. Nur für eine Zeit des Uebergangs seit Infrafttreten seinen Bericht mit dem Dank an die Funktionäre für ihre aufopfe von ihnen abgewichen werden. Die Uebergangszeit kann nicht be= der Verordnung und in ganz besonderen Ausnahmefällen darf rungsvolle Arbeit und gab der Hoffnung Ausdruck, daß es in furzer liebig ausgedehnt werden." Zeit gelingen möge, die im Vorjahre erlittenen Scharten wieder auszuwegen.
Also: den Herren Bauunternehmern sind die für Leben In der sehr ausgedehnten Diskussion suchten die Kommuund Gesundheit der Bauarbeiter erforderlichen Schutznisten in mehr oder minder schwülstigen Reden nachzuweisen, daß vorrichtungen zu fostspielig. Ihre Klagen fanden beim Wohlhauptsächlich die reformistische" Politik der Drisverfahrtsministerium Gehör. Die Polizeiverordnung wurde waltung daran schuld sei, daß es vor allem in der Mitglieder zwar nicht aufgehoben, sondern durchllebergangs bewegung nicht vorwärts gegangen sei. Daß die kommunistische bestimmungen" fast unwirksam gemacht. Wir hoffen, daß sie Art der Propaganda für die Gewerkschaften, die Gewerkschaftsführer fortab zur Regel wird und die auf Wunsch der unter. herabzureißen und sie als Verräter der Arbeiterschaft und Unter- nehmer gemachten Vorschläge zur Umgehung des Verbotes nehmerföldlinge hinzustellen, die Wurzel des Uebels ist, wurde von über- die- Hand" zu mauern, aufgehoben werden, da die ihnen natürlich bestritten. Bei der Wahl der turnusmäßig ausscheie bergangszeit von nahezu vier Jahren nunmehr ab= denden Mitglieder der Ortsverwaltung, 3ista, Schmidt, Krüger, gelaufen fein dürfte. Großmann, Köhler und Grail, ging das fommunistische Theater von vorne los. Die Kommunisten präsentierten drei Gegentandidaten, an der Spize Niederkirchner, der an Stelle des Genossen Ziska der Ortsverwaltung vorstehen sollte. Die Argumente, die von der Opposition gegen die Vorschläge der engeren Verwaltung vorgebracht wurden, waren meist persönlicher Art, da sachlich nichts gegen sie einzuwenden war. Die Genoffen Ziska, Krüger und Großmann, über die einzeln abgestimmt wurde, wurden gegen die Stimmen der Kommunisten wiedergewählt, die übrigen gegen zwei Stimmen. Dann wurde die Versammlung wegen der vorgerückten Beit verta gt.
Zum Verbot des„ Ueber- die- Hand- mauerns".
In Nummer 228 vom 15. Mai 1927 brachte der Vorwärts" eine Anfrage an den Berliner Polizeipräsidenten: Wo blieb das Berbot des Ueber- die- hand- mauerns"? Zu dieser Anfrage teilt uns die Pressestelle folgendes mit:
" Die Polizeiperordnung vom 12. September 1923 be= fteht noch heute zu Recht. Ausnahmen fönnen unter gewissen Voraussetzungen( bei außergewöhnlichen Verhältnissen, insbesondere aus Berkehrsrücksichten) nach§ 2 von der Ortspolizei ( Städtische Baupolizei) erteilt werden.
Ist das Arbeitsverweigerung?
hatte sich durch unterschrift damit einverstanden erEin Arbeitsbursche, der bei einem Fischhändler beschäftigt war, klärt, daß die Arbeitszeit nicht begrenzt ist und daß Ueber stunden nicht vergütet werden. Der junge Mann mag sich wohl über die Tragweite fener Unterschrift nicht flar geworden sein. Der Arbeitgeber aber nutzte das durch sie erworbene Recht in weitgehendem Maße aus. Es war teine Seltenheit, daß der junge Mann 12 Stunden am Tage arbeiten mußte. Das wurde feinem Vater schließlich zu bunt. Dieser forderte seinen Sohn auf, sich nicht durch eine so lange Arbeitszeit ausnutzen zu lassen. Als nun der junge Mann eines Tages, nachdem er einen Arbeitstag hinter sich hatte, noch weiterarbeiten sollte, erklärte er seinem Arbeitgeber, für heute sei es genug, er wolle jetzt Feierabend machen. Der Arbeitgeber antwortete darauf mit fofortiger Entlassung.
Die Erwerbslosenunterstügung wurde dem Entlaffenen auf vier Wochen gesperrt, weil der Arbeitgeber eine Anfrage des Bezirksarbeitsamts Friedrichshain dahin beantwortet hatte, die Entlassung sei wegen Arbeitsverweige rung erfolgt.
Infolge lebhafter Gegenvorstellungen zu der Verordnung aus Der Entlassene flagte beim Gewerbegericht. Er forderte von Kreisen des Bauhandwerks hat der Minister für Volts. dem Arbeitgeber Schadenersaz für die entgangene Erwerbslofen wohlfahrt durch Erlaß vom 14. April 1924- II. 9. Nr. 286 unterstügung. Das Gericht bezeichnete die Klage als auszum Ausdruck gebracht, daß dem Bauhandwerk bei der derzeitigen sich is los, denn zum Schadenersatz wäre der Beklagte nur in fchwierigen wirtschaftlichen Lage zum mindesten für eine ge dem Falle verpflichtet, wenn er dem Arbeitsamt eine falsche miffe Uebergangszeit die Möglichteit gegeben Auskunft über den Entlassungsgrund gegeben hätte. Hier sei werden muß, sich auf die Verordnung einzustellen, aber eine richtige Auskunft gegeben; denn der Kläger , der
Die Vereinbarung einer unbegrenzten Arbeitszeit verstößt sowohl gegen die guten Sitten als auch gegen die Arbeitszeitbestimmungen und kann nicht als maßgebend für die Beurteilung eines fich hieraus ergebenden Streitfalles betrachtet werden.
Der Standpunkt, den das Gewerbegericht in diesem Falle ein nahm, verträgt sich nicht mit dem Sinn der gesetzlichen Arbeitszeit verordnungen und bedeutet geradezu einen Anreiz für Unternehmer zur Erpressung unbegrenzter Arbeitszeit.
Bergarbeiterentlaffungen in England.
Condon, 21. Juli .( EP.) 2000 Bergarbeiter im Glamergan- Distrikt in Wales wurden mit vierzehntägiger Kündigungsfriſt entlassen. Die betroffenen Kohlengruben gehören Baldwins Limited. Auf der Bedwas- Mine, die zu den Gruben des Lord der Konkurrenz der französischen Kohle begründet witd. Insten gehört, wurde 500 Arbeitern gekündigt, was mit
Die
„ Times", die einen bemerkenswerten Leitartikel unter der Ueberschrift Kohle und Chaos" bringt, verurteilt nicht so sehr die französischen Maßnahmen als die Untätigkeit in England selbst. Immer und immer wieder sei das Land auf die Notwendig feit aufmerksam gemacht worden, seine Rohlenindustrie zu reor. in eine Kohlenfrise zu stürzen, um diese elementare Lehre zu beganisieren. Es sei wirklich nicht notwendig, England nochmals greifen. Sir Herbert Samuel, der im Kohlenstreit eine hervor. ragende Vermittlerrolle spielte, tabelte im Stirling in ähnlichem Sinne die Lässigkeit der verantwortlichen Stellen, die unter den Bergarbeitern ernste und zunehmende Unzufriedenheit hervorrufen müsse.
Was und wie ratifiziert wird.
London , 21. Juni .( Reuter.) Eine heute veröffentlichte amtliche Mitteilung erklärt, die Regierung beabsichtige, den Ent. wurf eines Abkommens über die Vereinfachung der Besichtigung der Auswanderer an Bord der Schiffe zu ratifizieren, den die Internationale Arbeitstonferenz in ihrer Mai- Juni- Tagung angenommen hat. Die Re gierung meint, die Wirksamkeit des geplanten Abkommens wäre sehr erhöht, wenn seine Annahme durch die anderen Hauptsees mächte gesichert wäre, und infolgedessen hat sie vor, bei der Registrierung ihrer Ratifizierung beim Völkerbundssekretariat zu erflären, diese Ratifizierung foile nur wirffam werden, wenn der Entwurf auch durch Frankreich , Deutschland , Holland , Italien , Spanien und Nor wegen ratifiziert sein werde. Die Regierung beabsichtigt ebenfalls, die Empfehlung über den Schuß der Auswandererfrauen an Bord der Schiffe anzunehmen, da diese Empfehlung dem gegenwärtigen Brauch ungefähr entspricht.
Polier, Bert- und Schachtmeisterbund. Morgen. Mittwoch, 19.30 Uhr, in der Sophienfälen, Gophienstraße 17.18, Monatsveriammlung. Das neue Arbeitsgerichtsgefeß und seine Auswirkung." Referent Oberstadtinspettor Tscherner.
Berantwortlich für Politik: Victor Schiff Wirtschaft: G. Klingelhöfer; Gewerkschaftsbewegung: 3. Steiner; Feuilleton : K. S. Döscher; Lokales und Sonstiges: Frig Karstädt; Anzeigen: Th. Glode; sämtlich in Berlin .
Berlag: Borwärts- Berlag G. m. b. S., Berlin . Drud: Borwärts- Buchdruckeret
und Verlagsanstalt Baul Ginger u Co., Berlin SW 68, Lindenstraße 3.
Concordia- Palast, Andreasstraße 64
Vom 21. bis 23. Juni
Hotel Erzherzogin Viktoria
Dazu: Da hält die Welt den Atem an
Neukölln,
Passage- Lichtspiele, Bergstr.151,52
Vom 21. bis 23. Juni 1927
Die Warenhausprinzessin
Ferner: Das verlorene Glück mit Gunnar Tolnaes Bühnenschau
Schwarzer Adler, Frankfurter Allee 99
Vom 21. bis 23. Juni 1927
Die Flucht in die Nacht
Ferner: Fred Thomson in: Der Stierbändiger Bühnenschau
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Viktoria- Lichtbildtheater Frankfurter Gräfin Plättmamsell
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