Strafrechtsdebatte im Reichstag.
Stellungnahme der bürgerlichen Parteien.
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Kommunistenzauf untereinander. Reich danach die Bevorzugung der Stadistaaten im Reichsfinanzaus
Der Reichstag beschloß gestern auf Antrag des Geschäftsord-| Unterschied zwischen der geltenden Rechtsprechung und dem neuen nungsausschusses, das Verfahren gegen den völkischen Abgeordneten Strafgesetzentwurf sei also nicht so groß, wie es auf den ersten Henning wegen Steuersabotage einzustellen. Das Haus Blick scheine. setzt die erste Beratung des Gesetzentwurfs zur Strafrechts= reform fort.
Abg. Dr. Bell( 3.) spricht seine Anerkennung zwei Männern aus, die besonders bei dem Wert der Strafrechtsreform tätig gewesen sind, dem Ministerialdirektor Bunde vom Reichszustizministerium und dem Abg. Dr. Kahl Als Ergänzung des einheitlichen Strafrechts brauchen wir jetzt das noch der Verabschiedung harrende Reichsgesetz über den einheitlichen Strafvollzug.
Bei der Besprechung der Einzelheiten des Entwurfs äußert der Redner Bedenken gegen eine zu weitgehende Freiheit des richter lichen Ermessens. Das Strafrecht dürfe nicht die richter liche Willkür zulassen. In jedem Fall sei eine bessere friminalistische, psychologische und sozialogische Vorbildung des Strafrichters notwendig. Der Schutz der Gesellschaft gegen Gewohnheitsverbrecher müsse verstärkt werden, aber auch die Sicherungsverwahrung müsse mit Kautelen versehen werden, die ihre zuweitgehende Anwendung ausschließen. Wenn der Entwurf bei och und Landesverrat schwere Strafen vorsieht, so könne das im Interesse der Festigung der deutschen Republik nur be grüßt werden. Bei Abtreibung habe der Entwurf wesentliche Strafmilderungen, unter Umständen Straffreiheit zugelassen. Das Zentrum halte nicht nur aus religiösen, sondern auch aus Gründen der Staatserhaltung und der Volksgesundheit an der Strafbarkeit der Abtreibung fest.
Zu verurteilen sei der Beschluß des Reichstats, der die Beftimmungsmenfuren praffisch firaffrei laffen will. Die afademischen Kreise sollten endlich das unzeitgemäße Institut des Zweikampfes aufgeben.
Aber es sei auch ein verstärkter Ehrenschutz notwendig, vor allem auch bei hochpolitischen Beleidigungsprozessen, wie es der Magde burger Prozeß war.
Abg. Dr. Haas( Dem.) äußert Bedenken, ob jetzt schon der richtige Zeitpunkt für die Verabschiedung des Entwurfs gekommen fet. Im österreichischen Parlament könne die Vorlage erst in einigen Monaten zur Beratung fommen und dann habe sich vielleicht unser Reichstagsausschuß in vielen Punkten zu sehr festgelegt. Wir hätten gewünscht, daß schon die Ausschußarbeiten gemeinsam mit unseren österreichischen Brüdern burchgeführt werden. Dagegen hat man außenpolitische Bedenken geäußert, die wir nicht teilen.
Trotz des Versailler Bertrages haben wir das gute Recht, in Deutschland und Desterreich gleiches Recht zu schaffen. Ich sehe unfere große Aufgabe darin, diese Rechtsangleichung und Rechtsausgleichung auf möglichst vielen Gebieten durchzuführen. Auch andere Gründe nötigen zu der Frage, ob jetzt schon der Zeitpunft zur Verabschiedung dieses Entwurfs gekommen ist. In der jetzigen Zeit des hochgespannten politischen Fanatismus fällt uns die Entscheidung darüber schwer, ob man Uebergangsverbrecher milder behandeln, ob man Beleidigungen unter Umständen straffrei lassen, ob man den Richtern die große Souveränität geben kann, die ihnen der Entwurf gewähren will. Wir müssen sehr sorgsam prüfen, ob wir dem Richterstand, wie er jetzt vor uns steht, eine solche Machtvollkommenheit anvertrauen fönnen. Bertrauenskrise der Justiz und Strafrechtsreform haben doch sehr viel miteinander zu tun, denn wenn die Vertrauenstrife ein Dauerzustand ist, dann wäre der jeßige Entwurf der Strafrechtsreform unbrauchbar. Wir haben nicht die Gewähr, daß auf den Hochschulen Richter herangebildet werden, die ohne politischen Fanatismus mit voller Objektivität ihr Amt versehen und bewußt auf dem Boden der republikanischen Verfassung stehen. Höchst bedenklich sind in dem Entwurf die Bestimmungen über den Landesverrat. Gegen die Feststellung eines Landesverrats, der zugunsten eines deutschen Landes gegen ein anderes deutsches Land begangen werden kann, müssen wir protestieren. Wir fönnen einen solchen Landesverratsbegriff nicht anerkennen, er widerspricht dem Gedanken der nationalen Einheit und der nationalen Würde.
Abg. Koenen( Komm.) bezeichnet den Entwurf als ein technisch verbessertes Kampfinstrument gegen das Proletariat. Die Vorlage bringe eine Fülle neu entdeckter Straftaten. Die Sozialdemokraten hätten eine flare Stellungnahme zu dem Entwurf vermissen lassen. Der tapitalistische Staat habe nicht das Recht, die Todesstrafe anzuwenden.( Burufe: Rußland!") Rußland befinde sich im Abwehrkampf gegen die Kapitalisten der ganzen Welt, da müsse es die Waffe der Todesstrafe anwenden können.
Abg. Emminger( Bayer. Vp.) führt aus, daß schon unter dem Strafrecht von 1871 dem richterlichen Ermessen ein großer Spielraum gegeben war, so daß für das gleiche Delift Strafen von ganz verschiedener Höhe verhängt wurden. In vielen Punkten sei eine den veränderten Zeitverhältnissen angepußte Wandlung der Recht sprechung eingetreten, ohne daß das Gesetz geändert worden sei. Der
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Der Entwurf bringe aber durch die allgemeine Zulassung mildernder Umstände einen großen Fortschritt.
Die Aufhebung des Zustandes, daß gefährliche Verbrecher frei herumlaufen konnten, weil sie wegen geistiger Unzurechnungsfähigkeit auf Grund des§ 51 freigesprochen werden mußten, sei zu begrüßen. Die Bestimmungen über die dauernde Sicherheitsverwahrung Don Gewohnheitsverbrechern müßten mit größter Vorsicht gefaßt und angewandt werden. Auf die Todesstrafe als letztes Schutzmittel könne der Staat nicht verzichten. Der Redner begrüßt gleichfalls die Zusammenarbeit mit Desterreich bei der Schaffung eines neuen Strafrechts..
Abg. Frick( Nat.- Soz.) bezeichnet den Entwurf als eine wesentliche Verbesserung gegenüber dem geltenden Recht. Die Vereinigung Desterreichs mit dem Reiche wäre vielleicht schon da, wenn die fozialdemokratischen Volksbeauftragten im Jahre 1918 eine vollendete Tatsache geschaffen hätten. Auf die Todesstrafe könne man unter den heutigen Umständen nicht verzichten. Der Redner wünscht, daß in das Gesetz besondere Bestimmungen über Rassenschutz und Rassenreinheit aufgenommen werden.( Lebhafte Heiterfeit.) Abg. Scholem ( link. Komm.) meint, daß der eigentliche Ausgangspunkt für diesen Entwurf die" peinliche Hals- und Gerichtsordnung" Karl V. sei. Er sei bestimmt, die Sicherheit der Bourgeoisie zu schützen und den Klassenfampf der Arbeiter zu hemmen. Wir Kommunisten...( 3uruf: Für welche Kommunisten sprechen Sie denn?) Ich spreche im Namen der Kommunisten, die im Gegensatz zu den beiden sozialdemokratischen Parteien stehen.( Lebhafte Heiterfeit.) Die sozialdemokratischen Kommunisten tun so, als ob sie den Weg der Revolution gingen, in Wirklichkeit treiben auch sie reformistische Koalitionspolitik wie jetzt erst fünf Monate lang in Mecklenburg . Die Arbeiter werden von Herrn Niedner nicht aus Angst vor Herrn Stöcker verfolgt, sondern weil er noch immer das Gespenst des Kommunismus fürchtet.
Herr Koenen will an dem Strafrechtsentwurf mitarbeiten, warum vereinigt er sich nicht mit Herrn Landsberg , weshalb dann noch eine besondere fommunistische Partei neben der Sozialdemokratie?( Lärm bei den Kommunisten.) Kollege Koenen, Sie machen es so, wie der Elefant im Zoologischen Garten, dem man die Stoßzähne ausgebrochen hat und vor dem sich fein Mensch mehr fürchtet.( Abg. Torgler( Komm.) ruft: Dir wird man den Schwanz abhacken. Große Heiterkeit.) Der Redner zu den Parteikommunisten: Ach, Euch habe ich ja nackt gesehen!( Gelächter bei den offiziellen Kommunisten. Urbahns wendet sich ihnen zu und ruft: Bor Scholem habt ihr doch früher gefatbuckelt!")
Abg. Gräfe- Mecklenburg( Bolt.) fieht der weiteren Entwicklung der Strafrechtspflege ſteptisch entgegen und bezweifelt, daß der Reichstag ein deutsches Recht schaffen werde.
Damit ist die Aussprache geschlossen. Die Vorlage geht an einen besonderen Ausschuß von 28 Mitgliedern.
Auf der Tagesordnung steht: Erklärung der Regierung über die Um 19% Uhr vertagt sich das Haus auf Donnerstag 15 Uhr. außenpolitische Lage, Beratung der von der Sozialdemokratie eingebrachten Interpellation über die Ergebnisse von Genf sowie zweier kommunistischer Anträge zur Außenpolitik.
Reform der Landgemeindeordnung. Deutschnationale Sabotageversuche im Landtag. Der Landtag wiederholte gestern die namentliche Abstimmung über die Groß- Hamburg- Gefehe, bei denen die Deutschnationalen am Dienstag den Landtag durch Obstruktion beschlußunfähig machten. Die namentliche Abstimmung darüber, ob Groß- Flottbet eingemeindet werden soll, ergibt die Beschlußunfähigkeit des Hauses mit 221 Stimmen.
Wieder haben die Deutschnationalen durch Obstruktion die Verabschiedung des Geseges in zweiter Lesung verhindert. Der Gegenstand wird darauf von der Tagesord verhindert. Der Gegenstand wird darauf von der Tagesordmung abgesetzt.
In der sofort einberufenen Sigung nimmt zu dem Gesetzentwurf über den Sonderfinanzausgleich zugunsten preu Bischer Randgemeinden in der Nachbarschaft von Stadtstaaten( Hamburg ) nach dem Berichterstatter Abg. Dr. Kriege( D. Vp.) das Wort
Abg. Leinert( Soz.):
Das zur Debatte stehende Gesetz soll nur eine Korrektur des Reichsfinanzausgleichsgesetzes und feine Kampfmaßnahme gegen Hamburg sein. Es soll lediglich einen Ausgleich schaffen gegenüber der finanziellen Bevorzugung Hamburgs für diejenigen preußischen Gemeinden, die im Schatten des Hamburger Wirtschaftszentrums
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leben. Es darf nicht übersehen werden, daß Hamburg u. a. auch der Ausbau des Verkehrs in den preußischen Nachbargemeinden mit zugute fommt. Selbstverständlich fönnen solche Sonderzuweisungen an die Randgemeinden nicht bis in alle Ewigkeit fortgesetzt werden. Das Gesez läuft deshalb vorläufig nur zwei Jahre. Sollte das gleich fortsetzen, dann wird es Ehrenpflicht Preußens diese Gemeinwesen weiter zu unterstüßen. Die gestrige Rede des deutschnationalen Kollegen Milberg empfehlen wir den Altonaern zur besonderen Beachtung. Wenn er sich darin gegen die Theater und sogar gegen die öffentlichen Anlagen dieser proletarischen Stadt gewendet hat, so ist in der Nachkriegszeit die ganze KulturfeindJunker wohl selten so fraß in die Erscheinung getreten. Diefen lichkeit der Deutschnationalen und der ostelbischen Ausführungen haftete förmlich warmer Stallgeruch an.( Heiterkeit und Sehr wahr! bei den So3.)
zurück.
Abg. Milberg( Dnatl.) weist die Vorwürfe des Abg. Leinert Abg. Grebe( 3.): Wir stimmen diesem Finanzgesetz zu, lehnen aber alle Anträge ab, weitere Gemeinden in das Gesetz einzubeziehen. Auch das Zentrum steht auf dem Standpunkt, daß der Gesamtbetrag vom Staat zu tragen ist.
Abg. Dr. Rose( D. Bp.): Wenn die finanzielle Gleichstellung der Randgemeinden mit den Stadtstaaten erreicht werden soll, muß die dafür ausgesetzte Summe von 10 auf 12 Millionen erhöht werden. Bedauerlich ist die Beschränkung des Gesetzes auf 2 Jahre. Nach Annahme eines Schlußantrags wird der Gesezentwurf in 2. Lesung unter Ablehnung der dazu gestellten Anträge in der Ausschußfassung angenommen.
Es folgt die zweite Beratung des Entwurfs für die preußische Landgemeindeordnung.
Nach dem Berichterstatter Abg. Kleinmeyer( S03.) erhält das Wort: Abg. Wid- Oberursel( Soz.):
Seit 5 Jahren beschäftigt sich der Landtag mit der Erledigung der Landgemeinde- und Städteordnung. Er hat also in dieser Zeit nicht allzu schnell gearbeitet. Schuld daran sind Deutsch natio= nale, Volkspartei und Kommunisten, die schon im letzten Landtag die Verabschiedung dieser Gesetze jabotierten. Wenn sie dabei gehofft haben, durch Verstärkung ihrer Mandatszahl die Vorlage in ihrem Sinne zu beeinflussen, so haben sie sich ge= täuscht und werden sich auch bei der nächsten Wahl wahrscheinlich täuschen.( Sehr wahr! bei den Soz.) Unverkennbar ist die Absicht der Reaktion, in den Gemeinden dem Besiz die Macht in die Hände zu spielen.( Sehr wahr! bei den Soz.) Es soll nach den gestellien Anträgen das Wahlaller heraufgesetzt und das Wahlrecht durc schilanöse Bestimmungen erschwert werden.( hört! hört! lints.) Ueberall zeigt sich das Bestreben, die sogenannten Wirtschaftskreise besonders zu begünstigen. Auf die Tatsache, daß die Gemeinden auch soziale Aufgaben zu erfüllen haben, nehmen die Rechtsparteien überhaupt feine Rücksicht. Mit der Regelung der Eingemeindung sind wir nach den Ausschußbeschlüssen einverstanden. Unzweifelhafte Vorzüge hat die Vorlage insofern, als mit den Vorrechter der Gemeindeschöffen aufgeräumt wird und das Rec der Wähler mehr in die Erscheinung treten soll. Es ist auch ein Fortschritt, wenn den Gemeindevertretern das Recht gegeben wird, fünftig die Gemeindebeamten selbst zu wählen. Auch mit dem Zustand, daß ein Bürgermeister einen ihm unbequemen Gemeindevertreterbeschluß einfach nicht auszuführen braucht, soll nach der Borlage aufgeräumt werden. Selbstverständlich hat sie auch ihre Mängel.
Auf alle Fälle wollen wir das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden aufrechterhalten. Wenn unsere noch gestellten Anträge angenommen werden, so werden wir zur Auflösung des größten Teils der noch bestehenden Gutsbezirke, die ein Hort der Reaffion sind, kommen. Unsere Stellungnahme in der dritten Lesung wird davon abhängen, ob nach unseren Anträgen die Fesseln der kommunalen Selbstverwaltung fallen.( Beifall bei den Soz.)
Abg. Freiherr v. Mirbach( Dnat.): Die Aufhebung der Guts bezirke muß wohl selbst der Regierung nicht zu eilig erscheinen, denn die Regierung hat diesem Landtag gar keine Vorlage darüber zugeleitet. Wir können auch der jetzt vorgesehenen Art der Auflösung der Gutsbezirke feinesfalls zustimmen.
Abg. Schmidt- Conz( 3.): Das Zentrum ist stets für freies Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden eingetreten. Wir werden die Roalitionsanträge annehmen und alle anderen Anträge ablehnen.
Abg. v. Ennern( D. Bp.): Die Koalitionsanträge scheinen uns weniger auf Selbstverwaltung im Sinne des Willens des gesamten Volkes hinauszugehen als auf Parteiherrschaft in einzelnen Bezirken. Ites als auf Bartezerschaft in
drängt auf schleunigste Verabschiedung der Städte und Landgemeindeordnung, sowie der Unterelbegefeße und des Polizeibeamtengesetzes noch vor dem 1. Juli.
Ausführungen der Abg. Kilian( Komm.), Flögel( Dtsch- Hannov.) und Körner( Bölk.) schließen die Generaldebatte. Das Haus vertagt sich auf Donnerstag, den 23. Juni, mittags 12 Uhr. Tagesordnung: Kleinere Vorlagen, zweite Lesung des Gesetzes über die Neurege= lung der kommunalen Grenzen im Unterelbegebiet( namentliche Abſtimmung über die Eingemeindung), zweite Lesung der preußischen Landgemeindeordnung.
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