Einzelbild herunterladen
 

bereicherten Schuldner gestellt und im Ausschuß im Namen| sizes versäumt haben, nachträglich noch zur Anmeldung bis des geheiligten Bürgerblocks verkündet, an den Grundlagen des Auf­wertungsgejeges dürfe nicht gerüttelt werden.

Die Regierungsvorlage beschränkt sich im wesentlichen auf zwei Bunfte. Erstens die Bestimmung eines festen Zeitpunktes für den Beginn der Verzinsung der aufgewerteten Hypothet, zweitens die Er­teilung der Befugnis an den Gläubiger, die Umwandlung der auf­gewerteten Hypothek in eine Grundschuld zu beantragen.

Durch die erste Vorschrift soll verhütet werden, daß dem Gläubiger aus der Verzögerung der Wiedereintragung der Hypothek ein Schaden, bestehend im verspäteten Beginn Der Zinszahlung, ermächst. Aber gerade deshalb, weil man den Gläubiger gegen einen solchen Schaden schüzen muß, ist nicht ein­zusehen, warum der Zeitpunkt des Berzinsungsbeginns auf den 1. Juli 1926 festgesetzt werden soll.

Bon Rechts wegen müßte die Berzinsung des geretteten fleinen Restes der Forderung im Juli 1925 beginnen, wo das Auf­wertungsgefeh in Kraft getreten ist.

Im Ausschuß war in der ersten Lesung der feste Zinsbeginn von einer durch Unterstützung einiger Mitglieder der Regierungsparteien gebildeten Linksmehrheit auf den 1. Ja nuar 1926 vorverlegt worden. In der zweiten Lesung wurden diese Mitglieder zurückgepfiffen und nunmehr der 1. April 1926 eingefügt. Wir beantragen, den Beschluß der ersten Ausschuß­beratung wiederherzustellen. Lehnt die Mehrheit unseren Antrag ab, so tut sie es zum Schutze der großen Inflationsgewinnler, auch der Neureichen.( Sehr richtig! bei den Soz.)

Der zweite Punft der Vorlage will verhindern, daß der Schuldner mit der zu seinen Gunsten im Aufmertungsgesetz vor­gesehenen Härteklausel noch Mißbrauch auf Kosten des Gläubigers treibt.

Damit sind die Vorteile aufgezählt, die dem Gläubiger gewährt werden. Was sie sonst noch enthält, berührt unwesentliche formal­juristsiche Streit- und Vereinfachungsverfahren. Aber auch die wenigen fleineren Erweiterungen, die der Ausschuß vorschlägt, mußten den Regierungsparteien im zähen Kampfe abgerungen

werden.

Da im Rechtsausschuß mit der Beratung der Regierungsvorlage die Beratung der zahlreichen Anträge zu den Aufwertungs­gefehen verbunden wurde, richteten sich noch einmal erwartungs­voll die Blicke der Gläubiger und Sparer auf diese Berhand­lungen. Und wieder sind sie bitter enttäuscht worden. Sehr gering find die Aussichten, daß im Plenum mehr erreicht wird. Das kann uns aber nicht abhalten, auch hier unsere Verbesserungs­vorschläge zu vertreten. Nachdem im Juni 1925 von der Deutsch­ nationalen Partei den verarmten Gläubigern und Sparern unter Bruch ihrer Versprechungen nur einige Brosamen geboten und auch der Reichspräsident seinen Namen unter Die Aufwertungsgesetze gesetzt hatte, war es begreiflich, daß sich der betrogenen Sparer große Empörung bemächtigte. Sie wollten von dem ihnen in der Reichsverfassung gewährten Recht, selbst einen Volksentscheid herbeizuführen, Gebrauch machen. Das Ka= binett Luther suchte die Aufwertungsfragen dem Volksent­scheid zu entziehen. Und im August vorigen Jahres beschloß die Regierung, ohne die gesetzliche Grundlage erst zu schaffen, die Ab­weisung des Voltsbegehrens des Sparerbundes. Unter den Blättern, die diesen Beschluß als unvereinbar mit der Reichsverfassung be­zeichnet hatten, befanden sich auch deutschnationale 3ei­Im Ausschuß, wo die Frage zur Erörterung fam, hörte man allerdings keinen Laut aus deutschnationalem Wunde. Wenn nun aber die Deutschnationalen den enteigneten Sparern den Weg zur Volksbefragung versperren, so hätte man doch von ihnen erwarten müssen, daß sie wenigstens im Wege der ordent lichen Gesetzgebung die Verbesserungen am Aufwertungs­recht vornehmen würden, die vom Standpunkt des Rechts und der Fumanität geboten, die vom wirtschaftlichen und juristischen Stand­puntt aus möglich find.

tungen.

Aber diese Verbesserungen sind unter Führung des Herrn Reichsjuftizminifters Hergt abgelehnt worden. Ich kann ein folches Verfahren nicht anders als brutal bezeichnen.( Sehr richtig! bei den Soz.)

In der Frage der Anleiheablösung ist jede Aenderung des jetzigen widerfinnigen Systems abgelehnt worden. Die beantragte Erhö­hung der Bedürftigteitsgrenze für Gewährung der Bor­zugsrente auf 1000 Mart ist ein ungenügendes Zugeständnis an den sozialdemokratischen Antrag, der 12000 m. verlangte. Das gleiche gilt von der Zusage des Reichsfinanzministers, das Anleihe altbefizer, die in nicht schuldhafter Weise die Anmeldung ihres Be­

Die Möwenschlacht.

Bon Beter Boltet.

Rechts und links der Landstraße zogen sich breite Wassergräben hin. Dann tamen weitgedehnte Moorwiesen, die von Rinderherden und weidenden Pferden belebt waren. Hier und da blinkte ein fleiner See. Die Nähe des Meeres machte sich durch Schwärme von Möwen bemerkbar, die über das Moorland hinwegstrichen.

Ueber einem grünen Wiesenstück flatterte eine dichte weiße Wolke dieser Bögel. In haftigen Flügen freisten sie durcheinander, indem sie freischende Schreie ausstießen. Und jeden Augenblick stießen einzelne von ihnen zur Erde nieder, hackten mit den Schnä bein nach irgend etwas, das ihren Zorn zu erregen schien, um sich gleich wieder flüchtig zu erheben.

Ein fleines graugelbes Etwas bewegte sich im Grase, schlug mit den Flügeln und wehrte sich verzweifelt gegen die unaufhör­lichen Angriffe der herabstoßenden Räuber.

-

-

Es war eine Wildente anscheinend matt und tranf auf die es die Möwen abgesehen hatten. Sie war nicht mehr imftande sich zu erheben und froch nur noch mühsam auf dem Boden dahin, während die Möwen wie eine windgepauste Wolke über ihr schwebten und immer wieder mit erbarmungslosen Schnabelhieben über sie herfielen.

Ich sprang vom Rade, um zu beobachten, wie das grausame Schauspiel enden würde. Kaum hundert Meter entfernt spielte der ungleiche Kampf sich ab, und nur der breite Wassergraben verhin­derte mich, der gepeinigten Kreatur beizuspringen. Die weidenden Kühe und Pferde fümmerten sich nicht im geringsten um die Tra­gödie, die sich in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft vollendete.

Schrei auf Schrei, Stoß auf Stoß, Hieb auf Hieb! Zu fünfzig gegen eine! Die schwirrende Unglückswolte mich und wankte nicht. Nach zehn Minuten war der Kampf beendet. Unter dem gel­lenden Geschrei der Möwen erhob die Wildente sich mit letzter Kraft noch einmal einige Meter hoch in die Luft, taumelte in kraftlosem Fluge noch eine kurze Strecke dahin und fiel dann wieder zu Boden. -Und wie ein wehendes Leichentuch senkte sich die Möwenschar auf ihr Opfer herab, um ihm den Rest zu geben.

Schon wollte ich wieder auf das Rad steigen, um meinen Weg fortzusehen, als ein neues Ereignis eintrat und mich wieder auf die Stelle bannte.

Mit heiserem Gefreisch erhob fich der Möwenschwarm von neuem. Es schien ein Zwist zwischen ihnen ausgebrochen zu sein, dessen Ursache nicht sogleich ersichtlich war. Vielleicht war die Beute zu klein für so viele Jäger, vielleicht auch mochte feine der anderen den Fetzen blutwarmen Fleisches gönnen, den sie aus dem Kadaver herausgeriffen hatte.

In weiten Kreifen ausschwärmend stoben sie auseinander. Gleich darauf aber mie auf ein Kommando stürzten fie plöglich auf

zum 31. August d. J. zugelassen werden sollen. Auf dem Gebiete der Hypothetenaufwertung hat die Regierungsmehrheit nach langen Kämpfen in einem einzigen Punkte eine materielle Verbesse­rung zugestanden, bei der Aufwertung der persönlichen Forderung bei Hypotheken, die im Jahre 1921 aufgenommen worden sind. Es wird sich noch zeigen, daß auch das nur Flickwerk ist, mit dem neue Härten verbunden sind.

Wagt in diesem Hause jemand zu bestreifen, daß das Auf­wertungsgefeh sich im Berlauf der zwei Jahre seiner Durch führung noch als viel grausamer erwiesen hat, als man bei feiner Verabschiedung annehmen konnte? Hat sich weiter nicht erwiefen, daß die entschuldeten Schichten viel leistungsfähiger find, als man damals annahm? Ist es nicht ein Gebot der Gerechtigkeit, aus diesen Tatsachen die Schlußfolgerungen zu ziehen und wenigstens im Rahmen des Möglichen Befferungen vorzunehmen?

Wir Sozialdemokraten wissen sehr wohl, daß heute Jahre nach Schaffung der stabilen Währung, zwei Jahre nach Schaffung der Aufwertungsgeseze, auf deren Grundlage sich neue Rechtsver­hältnisse gebildet haben, eine völlige Neugestaltung des Aufwertungs­rechts so gut wie unmöglich ist. Aber das darf uns nicht blind machen gegen die Tatsache, daß in unzähligen Fällen eine er= hebliche Milderung des von den Gläubigern begangenen Unrechts möglich ist, ohne daß schädliche Folgen für das wirt­schaftliche Leben daraus entstehen. Zu vielen Zehntausenden zählen die Fälle, in denen der bereicherte Schuldner dem verarmten Gläu biger helfen könnte. Das geschieht nicht, er beruft sich auf seinen Schein, d. h. auf das Gesetz. Aber auch da, wo wirtschaftliche Unternehmungen von der Aufwertung getroffen merden, sind weit­gehende Verbesserungen ohne jede Gefahr möglich. Verminderung der Gewinnspanne in diesen Unternehmungen würde oft ausreichen, um die alten Gläubiger aus ihrer Not zu befreien. Die Anträge, die wir dazu gestellt haben, berücksichtigen die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners, vor allem die Lebensfähigkeit wirtschaftlicher Betriebe, fie halten sich in beschei­denen Grenzen und greifen nicht in die neuen Rechtsverhältnisse ein. Sie vermeiden jede Alenderung im Grundbuch und verursachen nur geringe Verwaltungsarbeit, die sowieso geleistet werden muß. Auf vier Hauptgebiete beziehen sich unsere Anträge.

Wir wollen erstens für die Hypothefenaufwertung ganz all­gemein eine elastische Klausel zugunsten des Gläu­bigers eingeführt wissen, wie sie zugunsten des Schuldners im Gesetz schon enthalten ist. Die Möglichkeit der Höherauf mertung, also über 25 Pro3., soll sich auf die persönliche Forderung beschränken. Auch diese erhöhte Auswertung der per­fönlichen Forderung soll nur stattfinden, wenn es mit Rücksicht auf die wirtschaftliche Lage beider Vertragsteile zur Abwendung einer groben ünbilligkeit unabwendbar erscheint.

Trotzdem dieser Antrag ursprünglich von der Württembergi­fchen Regierung eingebracht worden ist, hat man ihn im Aus­schuß abgelehnt. Die Württembergische Regierung hat dort zu­gunsten ihres Antrages nicht ein Wort gesagt, und sich im Gegenteil dem Appell der Reichsregierung angeschlossen, wonach fie unter allen Umständen die Ablehnung des Antrages er­wartete.

Auch der Abg. Siller hat dagegen geftimmt, trotzdem er sich unter­schriftlich verpflichtet hatte, im Reichstag für eine Aufwertung nach Treu und Glauben auf Grund des Bestschen Entwurfs einzutreten. Herr Treviranus, der eine gleiche Unterschrift in seinem westfälischen Wahlkreis gegeben hat, war den Aufwertungsver­handlungen ferngeblieben. Vielleicht wird der württembergi. sche Staatspräsident, der ja diefem Haufe angehört, nun felbst Gelegenheit nehmen, seinen Vorschlag hier zu vertreten.

Ein zweiter Bunft unserer Anträge betrifft die Höherauf wertung der persönlichen Forderung von hypothefarisch gesicherten Resttaufgeldern. Drittens wollen wir, daß das schwere Unrecht, das mit der begrenzten Rüdwirtung verbunden ist, gemilbert wird. Wir beantragen, daß auch Rückzahlungen, die vor dem 15. Juni 1922 erfolgt sind, nachträglich geprüft werden, ob der zurückgezahlte Betrag wenigstens einen Mindestteil der Goldmark­forderungen ausmacht. Die Aufwertung soll erfolgen, wenn die Versagung für den Gläubiger eine unbillige Härte bedeuten würde. Auch hier soll sich die Aufwertung auf die persönliche Forderung beschränken. Endlich verlangen wir eine Aenderung der Vorschriften, wonach die Banten von jeder Auf­wertung befreit sind. Neben der selbstverständlichen Auf­wertung der bei den Banten gemachten Sparguthaben und der Einlagen bei priváten Sparkassen beantragen wir die Einbeziehung

einander los, sich gegenseitig mit wütenden Schnabelhieben bear­beitend.

Ein rasender Kampf erhob sich in der Luft. Ein Kampf aller gegen alle, um einer Beute willen, die sie nicht mehr beachteten. Das Saufen der Flügel, ihre gierigen Raubschreie tönten weithin. Federn stäubten herab. Einzelne der Kämpfer löften sich aus dem Wirbel, um sich sofort wieder hineinzuftürzen.

Jetzt taumelte ein weißer Vogel aus der freischenden Wolfe heraus und strich schleppenden Fluges von dannen. Jegt ein zweiter, ein dritter! Das waren die Schwächeren, die Blessierten, die dem Tumult nicht gewachsen waren und das Weite suchten. Das Toben der anderen aber ging unter höllischem Kreischen weiter. Es war eine wahnsinnige Bogelschlacht, deren Ursache völlig vergessen schien. Ein blindes Morden, um des Mordens willen, aus Futterneid, aus Haß, aus irgendwelchen wilden, dumpfen Urtrieben, durch die fie aufeinander gehetzt wurden.

-

Die weidenden Tiere ringsum starrten verständnislos nach der Möwenschlacht hoch oben in der Luft hinauf. Auch ich selbst stand wie verstört vor dem erbarmungslosen Wüten dieser Vögel.

Wie lange der Kampf gedauert hat, weiß ich nicht mehr. Immer mehr geschlagene Rämpfer strichen ab. Immer fleiner wurde die Rotte freischender Mörder. Endlich blieben nur noch zwei der Stärksten übrig, die sich nun ungestört über die bereits halb zerrissene Wildente hermachten.

Mir fiel das erbitterte Wort Friedrich Hebbels ein: Alles Leben ist Raub!" Er hat versäumt, es folgerichtig zu er­gänzen: Aller Raub gebiert Haß!" Und in Raub und Haß wird das Leben sich fortsetzen, solange es nicht gelungen ist, diese finsteren Urinstinkte zu unterdrücken.

Byrds Ozeanflug.

Byrds Dzeanflug unterscheidet sich wesentlich von den bisher ausgeführten, denn es ist der erste Flug, der mit den Sicherheits­vorrichtungen unternommen wird, die auf einer Flugzeugfahrt überhaupt möglich sind. Der Ozeanflug Byrds wird dadurch gleich sam die Grundlage für alle fünftigen Passagierflüge über den Dzean werden. Sowohl Lindbergh als auch Chamberlin haben bei ihren Ozeanflügen mehr den sportlichen Charakter gewahrt und von Maßnahmen der Sicherheit im großen und ganzen abgesehen. Es war klar, daß derartige Ozeanflüge für die Entwicklung des normalen Ozeanverkehrs feine Bedeutung haben. Der Flug Byrds ift tatsächlich der erste, bei dem tatsächlich alle Grundlagen geschaffen sind, die für den Ozeanflug in Betracht tommen. In erster Reihe ist zu erwähnen, daß sein Flugzeug ein dreimotoriger Apparat iſt. der schon dadurch die Gewähr gibt, daß beim Verfagen eines Motors der Flug trotzdem nicht gefährdet ist. Das mefentlichste ist aber dic Ausstattung des Flugzeuges mit den ausgezeichnetsten Rundfunk­apparaten. Bei 150 Watt Energie besigt der Hauptfunffender eine Reichweite von 400 bis 600 englischen Meilen bei Tage; bei Nacht ist die Reichweite bekanntlich bedeutend größer. Außerdem aber hat der Apparat bie Möglichkeit, das bekannte SOS- Zeichen regelmäßig

langfristiger Bankguthaben. Für die völlige Befreiung gerade der Banten von jeder Aufwertung fehlt es im Bolte an jedem Ver­ständnis.( Sehr richtig b. d. Soz.)

Unsere Anträge sind mit der größten Sorgfalt abgefrißt. Wenn fie dennoch abgelehnt werden, jo fann ich das nur so erittären, daß den Regierungsparteien, besonders den Deutschnationalen an dem Bertrauen der ehemals wohlhabenden Mittelschichten nicht mehr viel gelegen ist, seifdem diese Schichten verarmf find. Wir dürfen doch nicht übersehen, daß die Lage der Gläubiger sich in dem Maße verschlechtert, in dem das Preisniveau steigt. Ein Minimum von gutem Willen und Gerechtigkeitsgefühl müßte dazu führen, diesen armen Volksgenossen soweit wie nur irgend möglich zu helfen. Die fümmerliche Berbeffe. rung der Kleinrentnerfürsorge, die vor einigen Mo­naten vorgenommen wurde, hat sich als ein Schlag ins Wasser erwiesen. Jetzt will Herr Hergt nicht an den Grund­zügen rütteln laffen.

Wenn es sich aber um die Fürsten handelt, dann tennt Herr Hergf und seine Partei in der Freigebigfeit auf Koften des verarmten Volfes feine Grenzen. Wenn erlauchte Standesherren ver­moderte Scheine aus vergangenen Jahrhunderten hervorfuchen und Aufwertungsforderungen dafür geltend machen, dann ver­teidigt Herr Hergt ihre Ansprüche. Wenn aber ein armer alter Greis, eine hungernde arme Witwe die Scheite vorzeigt, die man ihr im Kriege für ihr gutes Geld angegeben hat, dann fagt man ihnen, daß fie bestenfalls an Achtel davon zurück­bekommen und daß sie auch darauf nah Jahre oder Jahrzehnte warten müssen.

Seien wir uns dessen bewußt, daß wir an einem ent scheidenden Wendepunkt stehen heute ist es noch möglich, die schlimmsten Ungerechtigteiten zu beseitigen. In einigen Jahren wird es nicht mehr möglich fein, je weiter die Zeit und die Bildung neuer wirtschaftlicher und recht­licher Verhältnisse fortschreiten. Wer den Gläubigern noch helfen will, der muß es jegt tun. Auch deshalb, weil die Opfer der Enteignung immer zahlreicher ins Grab finfen. Un­endlich viele von ihnen haben bereits ihrem Leben freiwillig ein Ende gemacht. Noch ist es 3eit, einen Teil dieses Unrechts, das an den fleinen Gläubigern und Sparern begangen worden ist, gutzumachen. Wer dazu nicht die Hand bietet, der lidt ein un­geheures Maß, nicht nur politischer, sondern auch rein menschlicher Verantwortung auf sich. Politisch wird er von den Wählern zur Rechenschaft gezogen werden. Die menschliche Verantwortung wird er zeitlebens zu tragen haben.( Lebhafter Beifall b. d. Soz.) Darauf wird die Beratung abgebrochen.

Schlußabstimmung über das Sperrgefeh.

Es folgt die dritte Lesung des Sperrgefeßes für die Fürstenabfindungsprozeffe.

In der Schlußabstimmung, die namentlich ist, werden 233 Stimmen( Sozialdemokraten, Zentrum, Demokraten, Kommuniffen, Wirtschaftspartei und Bayerischer Bauernbund ) für, 167 Stimmen( Deutschnationale, Deutsche Volkspartei , Böltische, Nationalsozialisten und Deutsch - Hannoveraner) gegen das Geist- gegeben.

Zwei Abgeordnete enthalten sich der Sfimme. Beichstanzler Dr. Marr und Reichsarbeitsminister Dr. Brauns beteiligen fich überhaupt nicht an der Abstimmung.

Präsident Löbe. Von den im Artikel 76 vorgeschriebenen Be­dingungen für die Annahme von Gesetzen mit verfassungsmäßiger Mehrheit ist nur die erfte erfüllt: Es sind mehr als Zwei drittel der Abgeordneten anwesend gewesen. Von diesen haben aber nicht 3weidrittel, nämlich 267 für die Gesetzesvorlage gestimmt. ( Bravo rechts, Pfuirufe links). aber mit verfassungsmäßiger Mehrheit angenommen. Das Gesez ist mit einfacher, nicht 1) a num in der Einleitung des Entwurfs felber steht nachdem zur Bermeidung ändernder Gesezgebung erfüllt sind", so ist das Gefeß ab Don Zweifeln festgestellt ist, daß die Erfordernisse verfassungs­gelehnt.

Das Haus vertagt die Weiterberatung der Aufwertung svorlagen Ediluß nach auf Freitag 14 Uhr; außerdem kleine Vorlagen. 17 Uhr.

Chamberlain hat am Donnerstag in Begleitung seiner Frau auf der Rückreise von der Schweiz Paris passiert. Entgegen ben Erwartungen hat er feinerlei Besprechungen mit Briand gehabt. Er hat sich nur eine Stunde in der Pariser englischen Botschaft auf­gehalten und ist sofort nach London weitergereift.

zu geben, damit im Falle eines Unglücks die Schiffe, die sich in ider Nähe des Flugweges befinden, schnell zu Hilfe herbeieilen fönnen. Dadurch ist für die Sicherheit der Fluggäste alles getan, was nach dem heutigen Stande der Funkeinrichtungen getan werden kann. sonderer Weise für den Ozeanflugverkehr geeignet. Der Veran Außerdem ist das Flugzeug von Byrd durch seinen Bau in be laffer dieses Fluges ist der bekannte Warenhausbefizer Banemat er, einer der größten Kaufleute Ameritas. Er hat für diesen Flug bereits die Summe von 1 Million Mart bereitgestellt, so daß es mit seiner Hilfe möglich gewesen ist, den Flug in jeber 23eziehung so auszurüften, daß er eine neue Erweiterung der Ozeanflüge wird. Man darf sich aber auch trotz aller dieser Sicherheitsvorrichtungen nicht darüber täuschen, daß das Flugzeug Byrds nicht das Ideal eines Passagierflugzeuges für den Ozeanverkehr ist. Alle Sicher heitsmaßnahmen für den Flug sind zwar in fachlicher Weise ge­troffen worden, aber immer noch handelt es sich um den alten Flug­zeugtyp, der von Wind und Wetter abhängig ist. Byrd hat mit sämtlichen Wetterstationen Europas und Ameritas Berbin dung an­gefnüpft, um die günstigste Betterlage für seinen Flug festzustellen. Schon diese Tatsache allein ist bezeichnend dafür, daß das Flugzeug Byrds noch zu sehr von den Launen der Witterung abhängig ist, als das es geeignet wäre, einen regelmäßigen, ununterbrochenen und sicheren Berkehr über den Ozean zu gewährleisten. Flugzeug wird tatsächlich für den Ozeanflug in Betracht kommen, das ohne Rücksicht auf die augenblickliche Wetterlage fahrplanmäßig Flüge durchzuführen in der Lage ist. Es wird fich calfo um ein Flugzeug handeln, das durch seine Bauart den Angriffen der At. lantifstürme nicht so schnell erliegt, wie die jetzt benutzten Flug zeugtypen. Man darf sich nicht im unflaren darüber sein, daß auch der Byrdsche Flug im höheren Sinne ein Sportflug ist, wenn auch allerdings das Flugzeug Borkehrungen aufweist, die es für einen Ozeanverkehr geeigneter machen, als es die Flugzeuge seiner beiden Borgänger waren.

Der Flug Byrds ist eine weitere Etappe auf dem Wege des Ozeanpassagierverfehrs, aber noch nicht sein Begirin.

Immermann - Ehrung in Magdeburg . Am Geburtshause Immermanns in der Großen Klosterstraße zu Magdeburg foll im Herbst eine Gedenktafel angebracht werden, die der Berliner Bild­hauer 3fchokke, der auch der Entel eines Magdeburger Dichters ist, geschaffen hat. Die Tafel, die von der Stadt und dem Berein w Förderung der Deutschen Theaterausstellung geftiftet ist, wir einft. meilen in der Kunsthalle der Ausstellung gezeigt und am 3. Jufi der Deffentlichkeit mit einer Feier übergeben, bei der Julius Bab die Gebenfrede halten wird. An die Magdeburger Schüler werden gleichzeitig 200 Exemplare von Immermanns" Oberhof " verteilt.

Der Bau des Deutschen Hygiene- Museums in Dresden , der durch die Streichung des vorgesehenen Reichszuschusses bon 1 Million Mark in Frage geftellt mar, dürfte jest doch als gesichert gelten können. Das Reich innenminifterium bat aus anderweitig verfügbaren Mitteln einen Betra von 500000 Marf bereitgestellt, und man hofft, daß der erforderliche Reit bom Sächsischen Landtage bewilligt werden wird.

Das Hygiene- Inffifut in Landsberg . Die Grundsteinlegung für den Neubau des Breußischen Hygiene Inftituts, das bei Striegsende bon Bofen nach Landsberg verlegt werden mußte und sieben Jahre hindue in völlig unzulänglichen Baraden untergebracht war, fand Dienstag statt.