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Die Ueberstundenfrage.

Wichtige Feststellungen.

Zur Klärung des durch die Unternehmersophistereien hervor. gerufenen Streits über den Ueberstundenzuschlag haben vor kurzem zwischen den Vertretern der Spikenorganisationen der Gewerkschaften und dem Reichsarbeitsminister eingehende Ver­handlungen stattgefunden. Durch diese Verhandlungen ist nun end­lich die Möglichkeit geschaffen worden, dem Arbeitszeitbetrug und leberstundennepp einen Riegel vorzuschieben.

Zunächst ist gegenüber dem Abgeltungsunfug flargestellt worden, daß der Rechtsstandpunkt der Gemert schaften, wonach der§ 6a der Arbeitszeitverordnung es nicht zuläßt, daß der Anspruch auf eine angemessene Vergütung" für die Mehrarbeit durch eine allgemeine Lohnerhöhung abgegolten wird, der richtige ist. Der gesetzlich gewährleistete Anspruch muß durch eine besondere Vergütung für die Mehrarbeit erfüllt wer­den. Schiedssprüche oder freie Vereinbarungen, die die besondere Vergütung für die über 48 Stunden hinausgehende Mehrarbeit ganz oder für eine bestimmte Stundenzahl durch Lohnzulage oder ähn­liches abgelten, sind rechtsunwirksam. Derartige rechtsunwirk­same Regelungen müssen also schleunigst forrigiert werden.

Der Anspruch, vereinbarte günstigere Bestimmungen, als der§ 6a aufstellt, auf Grund des§ 6a Absaz 4 vor Ablauf der Vereinbarung neu zu regeln, ist im Gesetz nicht begründet und muß daher abgelehnt werden. Ist also z. B. schon vor dem 1. April 1927 eine Ueberarbeitszeitregelung vereinbart, die gün stiger ist, so sind sowohl Absatz 1 wie auch Absatz 2 bereits er. füllt; der Absatz 4 ist dann gegenstands los geworden. Es besteht daher fein Anspruch auf Durchführung eines Verfahrens ge­mäß§ 6a, Absatz 3. Auch diese Rechtsauffassung der freien Gewerk­schaften wird vom Reichsarbeitsminister geteilt.

Darüber hinaus fegte er mit Unterstützung des Arbeiterrats| schädigung für Verdienstausfall und der Entschädigung für Aufwand Groß- Hamburg die praktischen Unterstüßungsmaßnahmen fort. Reich ein Uebernachtungsgeld gezahlt. Es beträgt: a) für Bei­lich eingegangene Sammelgelder ermöglichten es, mit der Not- fizer der Arbeitsgerichte und der Landesarbeitsgerichte in besonders fpeisung schon am 15. September zu beginnen. Es befamen im teuren Orten 7 Mt., in anderen Orten 5 Mt; ob das Ueber­Gewerkschaftshaus zunächst 1000 Erwerbslose täglich ein nachtungsgeld für besonders teure Orte oder das für andere Orte warmes Mittagessen, welche Zahl sich in Intervallen steigerte zu gewähren ist, entscheidet sich nach dem Sigungsort; b) für die 15. November im Obdachlosenheim 1000 bis 1500 Bor- fonders teuer gelten, bestimmt sich nach den Vorschriften über und ab 1. Januar 1927 fchon 2000 betrug. Außerdem wurden ab Beifizer des Reichsarbeitsgerichts 9 Mt. Welche Orte als be­tionen marmes Effen ausgegeben und in verschiedenen Stadt- Dienstreisen der Reichsbeamten. teilen täglich 700 Fischgerichte verteilt, so daß in den letzten Monaten durch die gewerkschaftliche Nothilfe im Durch

schnitt

täglich 4000 Erwerbslose warmes Essen erhielten. Hinzu kam noch die Verteilung von 44 950 Lebens mittelpafeten und eine Weihnachtsbescherung an 2000 Rin­der der bedürftigsten Erwerbslosen . Der Ortsausschuß ließ sich auch die Bekämpfung des Ueber­stundenunwesens angelegen sein. Er hat sich der Erziehung der ge­werkschaftlichen Jugend gewidmet und zu wichtigen sozialpolitischen und anderen die Arbeiterschaft berührenden Fragen Stellung ge­nommen, furzum überall die Interessen der Arbeiterschaft wahrzu­nehmen gesucht. Alles in allem zeigt der Jahresbericht, daß die freien Gewerkschaften Groß- Hamburgs die Belastungsprobe des Vor­jahres verhältnismäßig gut bestanden und sich als ein starkes Boll­werf gegen die Unternehmerangriffe erwiesen haben.

Die Arbeitsmarktlage in den Berufen.

( Konj.- Korr.) Die Stichtagszählung bei den Arbeitsnachweisen Mitte Juni 1927 ergibt unter Berücksichtigung der Arbeitslosigkeit nach Berufsgruppen sehr bemerkenswerte Ergebnisse. In der Land-, Forstwirtschaft und Fischerei kamen auf 26 070 offene Stellen nur 20 574 Arbeitsuchende, im Bergbau, Hütten- und Salinenwesen auf 948 offene Stellen insgesamt 21 688 Arbeitsuchende. Auch in den Industriezweigen der Steine und Erden ist die Zahl der Arbeit­suchenden noch immer, erheblich hoch; auf 703 offene Stellen tamen 12 127 Stellungsuchende. In der metallverarbeitenden und der Maschinenindustrie ist die Andrangziffer ebenfalls noch außerordentlich groß; man zählte am 15. Juni auf 1601 offene Stelle nicht weniger als 167 339 männliche Arbeitsuchende, nicht eingerechnet die weib­gegenüber. Recht ungünstig sind ferner die Andrangziffer des Holz­und Nahrungsmittelgewerbes, des Bekleidungsgewerbes, der Gast­und Schankwirtschaft und ebenso des Verkehrsgewerbes, wo man 61 087 Stellengesuche und nur 279 offene Stellen hat.

Der Bersuch des Arbeitgeberverbandes für den Bezirk der nord­meftlichen Gruppe des Vereins deutscher Eisen- und Stahl­industrieller, einen besonderen Unterschied zwischen Mehrlichen. Im Spinnstoffgewerbe stehen 420 Stellen 7736 Arbeitsuchende arbeit und eberarbeit zu fonstruieren, wonach Mehr­arbeit die über 48 Stunden wöchentlich hinaus geleisteten Stunden innerhalb der tarifvertraglich vereinbarten Arbeitszeit, Ueberarbeit dagegen nur die Stunden sein sollen, die noch dieses Maß übersteigen, ist völlig abwegig. Nach dem§ 6a ist jede über 48 Stunden hinausgehende Mehrarbeit den Ausdruck ueberarbeit" fennt der§ 6a nicht mit einem besonderen 3uschlag zu belegen.

Die Bezahlung der Ueberstunden soll in der Regel um 25 Pro3. höher sein als die Bezahlung für die Arbeit inner­halb der 48- Stunden- Woche. Diese 25 Proz. sind nicht, wie es in den Unternehmerfommentaren zur Arbeitszeitverordnung hingestellt wird, der gesetzliche Höchst sa 3. Sie sind eher als Mindest ja tz zu betrachten, wenn auch der Reichstag die Erklärung der 25 Proz. als Mindestsatz zunächst abgelehnt hat. Nach dem Washingtoner Abkommen müssen 25 Proz. als Mindestsatz gelten, und da das Arbeitsschutzgesetz bekanntlich mit dem Washingtoner Abkommen in Einklang gebracht werden soll, muß mindestens ganz allgemein die Tendenz, 25 Proz. zum Mindestsatz zu machen, schon jetzt ausschlag­gebend sein.

Die Arbeiterschaft muß nunmehr nach der Klärung der Situa tion überall rücksichtslos darauf bestehen, daß der Ueberstundenzu­schlag für die Mehrarbeit über 48 Stunden mit einem Zuschlag von 25 Broz. als Mindeſt ma vergütet wird. Nur dann, wenn die lieberstundenarbeit im Geldbeutel des Unternehmers jich fühlbar lleberstundenarbeit im Geldbeutel des Unternehmers fich fühlbar macht, fann die Ueberstundenbestimmung, die einzige wertvolle Be ftimmung im Rotgefeß, zur Verfürzung der Arbeitszeit beitragen.

Hamburgs Gewerkschaften 1926. Stetiger Aufstieg trot ungeheurer Arbeitslosigkeit.

Der Geschäftsbericht des Drtsausschusses Groß- Hamburg des ADGB. für das Jahr 1926 zeigt, daß auch die Hamburger freien Ge­werkschaften durch die schwere Wirtschaftskrise des Vorjahres in ihrer Entwicklung start gehemmt wurden. Auch das Hamburger Wirt­schaftsgebiet hatte eine das ganze Jahr hartnäckig anhaltende Arbeits­losigkeit aufzuweisen. Ende Dezember 1925 waren nach den Berichten des, Hamburgischen Landesarbeitsamtes 51 127 Erwerbsloje, darunter 21 358 Nicht unterstüte zu verzeichnen. Diese Zahl stieg bis Ende Februar auf 58 431, darunter 18 469 Nichtunterſtüßte und fiel dann bis Ende 1926 wieder auf 51 246, wovon 19 701 nicht unterstützt wurden. Während im Jahre 1925, das auch schon unter feinem guten wirtschaftlichen Stern stand, 16,71 Proz. der Ge= mertschaftsmitglieder arbeitslos waren, maren

im Berichtsjahre 21,9 Proz. der Mitglieder arbeitslos. Infolge der ungeheuren Arbeitslosigkeit stiegen auch die Ausgaben der Gewerkschaften, insbesondere zur Unterstützung der erwerbslosen Mitglieder, ganz gewaltig. Während 1925 zur Unterstügung der er­merbslojen Mitglieder 683 596 Mt. ausgegeben wurden, erforderte im Berichtsjahre die Arbeitslosenunterstützung 1240 133 Mart. Leider vermißt man in dem Bericht eine Gegenüberstellung der Zahl der Lohnbewegungen im Jahre 1925 mit denen des Berichts­jahres wie auch genaue Angaben über die Erfolge der geführten Be­megungen, so daß die Angaben über die Streiks und Aussperrungen feine Vergleichsmöglichkeit bieten.

In der allgemeinen Betrachtung über die zur Verbesserung der Lohn- und Arbeitsbedingungen geführten Bewegungen mird gesagt, daß eine wirkliche Erhöhung der Real! öhne nur in we= nigen Fällen erreicht werden konnte, daß es aber gelang, die geplanten Lohnsenkungen und Verschlechterungen der Ar­beitsbedingungen abzumehren. Die zur Unterstützung der am englischen Großkampf beteiligten Arbeiter eingeleitete Samm­lung erbrachte 63 791 Mart, eine in Anbetracht der großen Arbeits­losigkeit ganz ansehnliche Summe. Trotz der anhaltenden Wirt­schaftskrise, die überall die Mitgliederbewegung ungünstig beein­flußte, hat sich die Mitgliederzahl der Hamburger freien Ge­werkschaften um einige Tausend vermehrt. Der Durch schnittsbestand an Mitgliedern betrug im Berichtsjahre 163 302 gegen 160 869 im Jahre 1925. Am Schlusse des Berichtsjahres zählten die Hamburger Gewerkschaften

insgesamt 164 730 Mitglieder.

Dieser Aufstieg ist umso erfreulicher, als gerade die Hamburger Gewerkschaften während des englischen Streifes einer wüsten und verleumderischen Heze der Kommunisten ausgefeßt waren, Daß dieser Berleumdungsfeldzug den Gewerkschaften feinen Abbruch tat, beweist, wie wenig ernst noch die Arbeiter die revolutionären Harlekinaden der KPD . nehmen. Der Drtsqusschuß war vor allem im Vorjahre bemüht, die Arbeitslosigkeit dadurch zu bekämpfen, daß er bei den Behörden auf Arbeitsbeschaffung drängte. Seine unablässigen Bemühungen in dieser Richtung waren nicht erfolglos.

Das Bild in den Angestelltenberufen hat sich gegenüber den letzten Erhebungen teilweise etwas besser gestaltet. Es fommen aber immer noch auf mehr als 108 000 arbeitsuchende fauf männische Angestellte nur 1721 offene Stellen, auf 922 offene Stellen 23 316 arbeitslose Bureauangestellte und auf 294 Stellen 17 699 arbeitslose Techniker aller Art. Die Gesamtziffer ist allerdings gegen­über Mitte März mesentlich gebessert. Auf 52 944 offene Stellen 2097 630 Arbeitslosen Mitte März. famen 1 178 913 Stellungsuchende gegen 40.321 Stellen bei

Polizeistunde und Gastwirtsgehilfen. Eine falsche Darstellung.

Bom Zentralverband der Hotel, Restaurant- und Café- Ange­stellten wird uns geschrieben:

blattes vom 15. Juni 1927 einen Artikel unter der lleberschrift: Das ,, Berliner Tageblatt" veröffentlicht. in Nr. 37 seines Stadt­Immer wieder die Polizeistunde". Da heißt es:

,, Schließlich ist dem Publikum recht, was den Herren Obern selbst

den anderen Vormittag hinein ausschließlich für

"

billig ist: In Berlin , wie allerwärts werden von Mitternacht bis in Angehörige des gastronomischen Gewerbes( auch für die Mitglieder des Zentralverbandes) besondere Klubs und Lokale offengehalten und geführt. Ihre Erträgnisse aus mieten, Pacht, Umfagbeteiligung pflegen dann dazu zu dienen, die Bureau­fosten dieser Organisationen mit zu bestreiten, wie auch die Kosten jener Propaganda, mit der man dem Publikum die verlängerte Polizeistunde wieder nehmen will, von der man sich zum eigenen Vergnügen ertragreich befreit hat." Der Zentralverband der Hotels, Restaurant- und Café- Ange­stellten hat das Berliner Tageblatt" am 21. Juni ersucht, wenig­stens diesen Teil des Artikels sachlich richtigzustellen und dabei be­tont, daß er es nicht für notwendig halte, sich auf§ 11 des Presse­gesetzes zu berufen. Das Berliner Tageblatt" wurde darauf auf­merksam gemacht, daß die Arbeitszeit der gastwirtschaftlichen Arbeit­nehmer bis 1 Uhr bzm. 3 Uhr nachts dauert, daß also diese Arbeitnehmer für ihre Erholung bzw. zur Einnahme von Mahl­zeiten in den Klublokalen nur 4 bzw. 2 Stunden für sich in Anspruch Klublokale sind zudem ein notwendiges Uebel, das vom nehmen, da diese Lokale um 5 Uhr geschlossen werden. Die 3entralverband nur ungern geduldet wird, weil die Arbeitnehmer­schaft vor 5 Uhr morgens Fahrverbindung nach ihren Wohn­stätten so gut wie nicht hat.

Unzutreffend ist, wenn das ,, Berliner Tageblatt" von Erträgnissen der Klublokale, Mieten, Pacht, Umsazbeteiligung spricht, aus denen die Kosten der Organisation und der Propaganda für die Beseitigung der Polizeiſtunde gedeckt würden. Soweit die Lokale des Zentral­verbandes in Frage kommen, auf den der Artikel ausdrücklich Bezug nimmt, handelt es sich um Privatunternehmungen, für die der Verband lediglich in bezug auf die einzulassenden Gäste gegen­über dem Polizeipräsidium die Verantwortung trägt.

Die Entschädigung der Arbeitsrichter.

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Beifizer der Arbeitsgerichtsbehörden, die nicht innerhalb der politischen Gemeinde des Sigungsortes wohnen, erhalten als Fahrkosten entschädigung: a) für Wegestrecken, die auf Eisenbahnen, Schiffen, Kraftposten oder sonstigen regelmäßig fahrenden Verkehrsmitteln zurückgelegt sind oder hätten zurück­gelegt werden können, die mirklich erwachsenen Auslagen, ein­schließlich der Kosten für Beförderung und Versicherung des not­wendigen Gepäcks, jedoch bei Benutzung von Eisenbahnen oder Schiffen höchstens den Fahrpreis für die 3. Wagen- oder 2. Schiffs= flase, wenn es sich um Beisiger der Arbeitsgerichte und der Landes­arbeitsgerichte, und höchstens den Fahrpreis für die 2. Wagen- oder 1. Schiffsklasse, wenn es sich um Beisiger des Reichsarbeitsgerichts handelt; b) für Wegestrecken, die nicht mit den unter a) genannien Verkehrsmitteln zurückgelegt werden können, für je einen Kilo­( angefangene Kilometer werden als voll gerechnet) meter 10 Pfennige. Kosten für Fahrten oder Wege innerhalb der politischen Gemeinden des Wohnortes und des Sitzungsortes werden nicht erstattet.

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Verhandlungen in der Schwerindustrie.

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Die Arbeiter fordern den Achtstundentag. Effen, 4. Juli. ( Eigener Drahtbericht.) Die neuen Lohn= und Arbeitszeitverhandlungen für die nordwestliche Gruppe der Metallindustrie finden am 20. und 21. Juli in Essen statt. Die in der Tarifgemeinschaft vertretenen Metallarbeiterver­bände fordern die dreigeteilte achtstündige Wechsel­fchicht mit entsprechendem Lohnausgleich und in der weiterver­arbeitenden Industrie den a chtstündigen Arbeitstag.

Mühlenarbeiterstreik in Köln .

Köln , 4. Juli. ( Eigener Drahtbericht.) In den Kölner Großmühlen Auer- Köln- Deuz, Lensiefer, Lizmann und Syberg­Mühlheim streiten seit Montag die Mühlenarbeiter. Die Unternehmer haben seit den verflossenen Tarifverhandlungen die Forderungen der Arbeiter auf Nachtschichtzulagen und Verlängerung des Urlaubs abgelehnt. Am Freitag wurde vom Schlichter ein Schiedsspruch erlassen, in dem die über 48 Stunden hinaus­gehende Arbeitszeit von der 49. bis 51. Stunde mit 15 Broz. Zuschlag, von der 52. bis 54. Stunde mit 20 Zuschlag vergütet werden soll. Di die Mühlenarbeiter bisher schon die Arbeitszeit über 48 Stunden mit 20 Proz. vergütet erhielten, bedeutet der Schiedsspruch eine Verschlechterung. Deshalb sind die Mühlenarbeiter in den Streif getreten.

Ausdehnung des Pfälzer Textilarbeiterstreiks.

Speyer , 4. Juli. ( Mtb.) Der Lohnkonflikt in der Pfälzi­schen Textilindustrie nimmt an Ausdehnung immer mehr zu. Zur­zeit befinden sich sämtliche Tertilarbeiter von Lamprecht, Schöntal und Weidental im Streif. Die Arbeiterschaft der Baumwollspinnerei von Speyer hat am Sonnabend gleichfalls geschlossen die Kündigung eingereicht.

Schiedsspruch für die rheinisch- westfälischen Straßenbahner

Dortmund , 4. Juli. ( Mib.) Im Lohnstreit der Straßenbahn Rheinland und Westfalen ist ein Schiedsspruch gefällt worden, nach dem das zum 1. Juli gekündigte Lohnabkommen erneuert wird mit der Maßgabe, daß die darin verzeichneten Schicht- und Stundenlöhne um 5 Proz. erhöht werden.

Schließung der Antwerpener Diamantenschleifereien. Südafrika angenommenen Vorlage über Edelsteine haben die Arbeit­Brüssel, 4. Juli. ( WTB.) Infolge der durch den Senat von geber und Arbeiter der Antwerpener Diamantenschleifereien sich da­hin geeinigt, vom 11. Juli ab jede Arbeit einzustellen. Eine end­gültige Entscheidung hängt jedoch von Verhandlungen mit dem Aus­land ab.

Mag Pause 60 Jahre alt. Am 5. Juli 1867 in Mitmeida in Sachsen geboren, vollendet Mar Pause, Sekretär im Hauptvor­stand des Deutschen Verkehrsbundes, heute sein 60. Lebensjahr. Unsere Glückwünsche!

eingetreten; die Arbeiter verharren weiter im Streit. In der Metallarbeiterbewegung in Köln ist. feine Veränderung

SPD. - Arbeiter, Angestellte, Beamte bes Bezirksamts Arenzberg. Bersammlung am Donnerstag, 7. Juli, 191 Uhr, bei Arüger, Berlin 6 59, Grimmstr. 1. Tagesordnung: 1." Soziale Arbeit in der Jugend­pflege." Referent Gen. Stadtjugendpfleger Schäfer. 2. Aussprache. 3. Verschiedenes. Vollzähliges Erscheinen erwartet der Vorstand. Mit gliedsbuch legitimiert.

Der Zentralverband der Angestellten, Bezirk Charlottenburg , hat heute feine monatliche Bezirksversammlung in Edmanns Festsälen, Scharrenſtr. 34. Tages­ordnung: Bericht vom Kölner Verbandstag. Referent ist der Vorsitzende der Berliner Ortsgruppe, Hans Gottfurcht .

Die Entschädigung der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeifizer der Arbeitsgerichtsbehörden wird durch eine Verordnung des Reichsarbeitsministers, die soeben erschienen ist, folgendermaßen Arbeitsstellen, wo kein Bertrauensmann besteht. muß fofort einer sewählt, der geregelt:

behörden erhalten für den ihnen aus der Wahrnehmung des Die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeisiger der Arbeitsgerichts­schädigung, die für jede angefangene Stunde der durch die Amts­Beifizeramtes erwachsenden Verdienstausfall eine Ent­tätigkeit versäumten Arbeitszeit menigstens 20 Pfennig und höchstens 1,50 Mt. beträgt. Die Höhe der Entschädigung wird im Einzelfall unter Berücksichtigung der regelmäßigen Erwerbstätigkeit festgesetzt und für höchstens zehn Stunden pro Tag gewährt. Beifizer für den mit ihrer Amtstätigkeit verbundenen Aufwand Neben der Vergütung für den Verdienstausfall erhalten die für jeden Sigungstag eine Entschädigung, die für die Beisiger der Arbeitsgerichte und der Landesarbeitsgerichte bei einer Sigungs­dauer bis zu vier Stunden 1,50 Mt., bei längerer Sigungsdauer 3 Mt. beträgt. Beisitzer, die nicht innerhalb der politischen Ge­meinde des Sigungsortes wohnen, erhalten außerdem eine weitere Entschädigung von 3 Mt. für den Sizungstag und jeden weiteren Reifetag. Für Beisiger des Reichsarbeitsgerichts, die innerhalb der politischen Gemeinde des Sigungsortes wohnen, beträgt die Ent­schädigung 6 Mt. für den Sigungstag. Auswärtige Beisiger erhalten für den Sitzungstag und jeden Reisetag eine Entschädigung von 12 Mt.

Wird durch die Wahrnehmung des Beifizeramtes eine aus­wärtige Uebernachtung erforderlich, so wird außer der Ent­

LINDAU

Achtung, Zimmerer! Alle Funktionäre, Bertrauensleute und Betriebsräte merden hiermit auf die Versammlung am Donnerstag, dem 7. Juli, abends 7 Uhr, im Dresdener Rafino", Dresdener Str. 96, hingewiesen. Auf allen Firma schriftlich gemeldet und zur Bersammlung entfandt werden. Sentralverband der Zimmerer Deutschlands , Rahlstelle Berlin und Umgegend. Freie Gewerkschaftsjugend Groß- Berlin. Seute, Dienstag, 191 Uhr, tagen die Gruppen: Frankfurter Allee : Gruppenheim, Städt. Jugendheim, Litauer­Straße 18, Rimmer 2. Heimbesprechung. Landsberger Blak: Gruppenheim, Diestelmeierstr. 5. Heimbesprechung. Lichtenberg : Gruppenheim, Jugendheim, Doffeftr. 22. Heimbesprechung und Aussprache über Betriebsverhältnisse. Treptow : Gruppenheim, Schule Wildenbruchstr. 53/54( Hortzimmer). Heim besprechung. Briz: Gruppenheim, Chauffeestraße Ede Sannemannstraße. Heimabend. Humboldt: Jugendheim, Graunstraße Ede Lorgingstraße. Er. öffnungsabend. Musik. Lieder zur Laute. Jugendspiel. Westkreis: 18 Uhr Treffen zum Baden im Plößensee am Eingang. Süden- Südwesten: Ab 18 Uhr Spielen auf dem Sportplag. Schöneweide: Bon 17% Uhr bis 22 Uhr Spielen auf dem Metallarbeiter- Sportplak. Brunnenplag: Baden im Plökensee. Treffpunkt 18 Uhr Amrumer Straße Ede Geestraße. Reppelinplag: Treffen zum Baden im Plößensee 18½ Uhr Müllerstraße Ecke Seestraße.

Photographen! 19 Uhr im Jugendzimmer( 7 A), Gewerkschaftshaus, Engel ufer 24/25. ,, Entwicklung des Negativs".

Die Sparkasse der Bank der Arbeiter, Angestellten und Beamten A.-G., Berlin , Wallstr. 65, ist täglich mit Ausnahme von Sonnabend von 9-3 Uhr und 4-6 Uhr, Sonnabends von 9-1 Uhr geöffnet.

Verantwortlich für Politik: Bictor Schiff; Birtschaft: G. Klingelhöfer; Gewerkschaftsbewegung: J. Steiner; Feuilleton : Dr. John Schitowski; Lokales und Sonstiges: Friz Karstädt; Anzeigen: Th. Glode; fämtlich in Berlin . Verlag: Vorwärts- Berlag 6. m. b. H., Berlin . Drud: Borwärts- Buchdruckerei und Berlagsanstalt Paul Singer u Co, Berlin SW 68, Lindenstraße 3. Sierau 2 Beilagen und unterbaltuna und Biffen".

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