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Neue Knochenfunde in der Keibelstraße.

Auf dem Grundstück Reibelstraße 22, wo zur Errichtung eines Mädchenheimes Ausschachtungsarbeiten vorgenommen wurden, stießen gestern mittag Arbeiter in einer Tiefe von etwa 30 bis 40 Zentimetern auf vier menschliche Schädel, sowie eine große Anzahl von Röhrenknochen und anderen Steletteilen. Weiter wurden in unmittelbarer Nähe der Knochenteile Holzteile gefunden, so daß man zu der Vermutung neigt, daß sich an der Fundstelle in früheren Zeiten eine Begräbnisstätte befunden habe. Nach dem Gutachten des Gerichtsarztes, Prof. Strauch, dürfte man auf die Ueberreste eines alten Franzosenfriedhofes gestoßen sein, auf dem französische Soldaten, die um das Jahr 1812 in Berlin gestorben find, bestattet wurden. Bereits im Jahre 1868 wurden auf dem­selben Grundstück bei seiner Bebauung menschliche Knochen ans Tageslicht befördert, ohne daß den Funden jedoch irgendeine Be= deutung beigemessen wurde.

Auf altem Friedhofsland.

Schon wieder wird aus Berlin ein Fund von Toten­gebeinen gemeldet. Diesmal hat man in der Nähe des Alexanderplates auf dem Grundstück Reibelstr. 22 bei Ausschachtungsarbeiten vier Menschenschädel und eine große Menge Menschenknochen ausgehoben. Gerichtsarzt Prof. Dr. Strauch nimmt an, daß es sich um Reste von in Berlin verstorbenen Franzosen handelt, die wohl 1812 dort beigesezt worden feien. Schon im Jahre 1868 soll man auf diesem Grundstück mensch­liche Stelette gefunden haben.

Skelettfunde sind in Berlin feine Seltenheit. Immer wieder ist es bei Ausschachtungen vorgekommen, daß Ste­lefte an Stellen herausgewühlt wurden, wo fein Mensch derartiges vermutet hätte. Zahlreich sind in Berlin die alten Begräbnis­stätten, die später der Bebauung überlassen wurden. Bei dem neuesten Schädel- und Skelettfund in der Keibelstraße dürfte die Feststellung des Ursprunges leicht sein. Die Keibelstraße hieß früher( bis 1858) Schießgasse, weil sie um die Mitte des 18. Jahr­hunderts auf dem Gelände des ehemaligen Schießplages der Ber­ liner Schüzengilde angelegt worden war. Die Alte Schüßenstraße, in die die heutige Reibelstraße mündet, erinnert noch jest an jenen Schießplag. Ersatz für ihn wurde ein anderer Schießplay, der im Anfang des 18. Jahrhunderts in der Linienstraße am nördlichen Ende der heutigen Keibelstraße angelegt wurde, bis ins letzte Viertel des 19. Jahrhunderts bestand, und älteren Berlinern noch in Er­innerung sein wird. Der alte Schießplay zwischen der Alten Schützenstraße und der Linienstraße( die dort früher Neue Schützen­straße hieß) war in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts ver­fauft und zu einem Begräbnisplay eingerichtet worden. Als solcher wurde er aber nur ein paar Jahrhunderte hin­durch benutzt. Man überließ ihn der Bebauung, und auf ihm entstand dann die schon erwähnte Schießgasse, die heutige Rei­belstraße. Sicherlich hat auch das Grundstück Keibelstraße 22, auf dem man jetzt den neuesten Fund von Totengebeinen gemacht hat, damals zu dem Friedhofsland gehört.

Auch auf einem anderen, von hier nicht weit entfernten Ge­lände, auf der an der Alexanderstraße gelegenen Alegan­derkaserne, die heute als Polizeifaserne dient, hat einmal ein Friedhof bestanden. Er ging im 18. Jahrhundert ein, und der alte Frig ließ dann auf ihm eine Kaserne bauen, die Ende des 19. Jahrhunderts durch einen Neubau ersetzt wurde. Vielleicht er­leben wir es, daß eines Tages auch auf diesem Grundstück noch Totengebeine zutage gefördert werden. In nicht weiter Entfernung von ihm, in dem Häuserblock zwischen Gormannstraße und Rückerstraße, der unter anderem auch das Arbeits­nachweisgebäude umschließt, stehen wir wieder auf altem ein Militärmannschaftsfriedhof, der schon lange als Parkanlage diente, vom Militärfiskus als Bauland verkauft. Der daneben Itegende Militäroffiziersfriedhof zwischen Gormannstraße und Kleine Rosenthaler Straße blieb noch erhalten.

walde- Berlin fließen gestern am Spätnachmittag zwei Kraft­wagen mit großer Bucht zusammen. Drei Insassen, Gustav Nagel , Kurt Stadtlober und eine Frau Klara Olieschläger, sämtlich in Ber in wohnhaft, wurden schwer verlegt und mußten in das Lichter­ felder Kreistrantenhaus übergeführt werden. Die Kraftwagen wurden schwer beschädigt und mußten abgeschleppt werden.

Der Mord in der Rosenthaler Straße.

1000 Mark Belohnung!

Für die Aufklärung des Frauenmordes in der Rosenthaler Straße ist jetzt die Belohnung von 1000 Reichsmart ausgesetzt wor= den. Die Vernehmung einer ganzen Reihe von Zeugen, die sich bei der Mordkommission gemeldet haben, hat ergeben, daß die Arndt an dem Abend schwer betrunken gewesen ist. Noch nicht geklärt ist der Aufenthalt des Mädchens während des Freitags von 3 Uhr nachmittags bis 8 Uhr abends und weiter von 9 Uhr abends bis 1 Uhr nachts, dem Zeitpunkt, da sie mit ihrem Begleiter das Hotel aufsuchte. Es ist anzunehmen, daß das Mädchen, das in der Gegend des Rosenthaler Tores und der Weinmeisterstraße zu ver­fehren pflegte, durch ihren Zustand am Freitag abend aufgefallen ist. In ihren Kreisen führte sie den Spiznamen Sch I am pel- Else", womit auf ihren unbeholfenen watschelnden Gang an­gespielt werden sollte. Sie trug am Freitag, wie schon erwähnt, ein dunkelblaues Kleid mit plissiertem Einsatz und Knopfschmud und einen ziemlich abgetragenen schwarzen Topfhut, dazu graue Florstrümpfe. Alle Bersonen, die die Arndt in einem Lokal oder auf der Straße in Begleitung eines Mannes gesehen haben, werden unter Hinweis auf die Belohnung dringend gebeten, sich bei der Mordkommission im Zimmer 83 A des Polizeipräsidiums zu melden.

Der Einbruch in Fichtenau aufgeklärt. Der Täter geständig.

Nach eingehendem Berhör legte der am Sonntag früh in einem Logis in der Kleinen Auguststraße verhaftete Einbrecher Wittrad ein Geständnis ab, daß er mit seinem Romplizen Wicke zusammen den Einbruch in Fichtenau verübt habe. Beide fuhren hinaus, schlichen sich auf das Grundstück und Wittrad stieg über die Schultern feines Spießgesellen durch das Speisekammer­fenster ein. Er warf dem unten Stehenden Kleidungsstücke zu, die dieser in einen Rucksack verpackte. Durch das heimkommende Ehe paar gestört, versteckte fich Wittrad unter dem Bett und wartete ab, bis die Leute fest eingeschlafen waren. Dann stahl er noch aus den Kleidern eine Brieftasche mit 500 mart und einige fleinere Wertsachen und machte sich eilig aus dem Staube. Um nachzuprüfen, ob Wittrack auch für den am 26. v. m. verübten räuberischen Ueberfall und Einbruch in Hohen Neuendorf in Frage kommt, wurde er gestern am späten Nach­mittag von Kriminalkommissar Geißel nach dem Vorort gebracht, um dort den Zeugen gegenübergestellt zu werden. Am Tatort in der Schönfließer Straße wurde ein Lokaltermin abgehalten. Einige Zeugen glauben in Wittrad den Einbrecher wiederzuerkennen, find ihrer Sache aber nicht ganz sicher. Wittrack selbst bestreitet natürlich nach wie vor, den Einbruch verübt zu haben.

Erweiterung des Flughafens in Staaken .

Die Fliegerschule Bornemann, die als erste nach dem Aufbau des Verkehrsflugnezes sich der Aufgabe zugewandt hatte, Piloten auszubilden, hat auf dem Flugplatz in Staaten ein eigenes Verwaltungsgebäude errichtet. Am Sonnabend wurde im Beisein Don Parlamentariern die Einweihung dieses neuen Gebäudes voll­zogen. Mit der Errichtung dieses Gebäudes hat die Fliegerschule

Friedhofstand. Crft vor ein paar Jahrzehnten wurde bort Schüler auf beghafen, einen gründlichen Unterricht der Flug

Rechtsanwalt Themal freigesprochen.

Die Berufung im Marschner- Prozeß. Nach dreistündiger Beratung verkündete das Gericht im Themal Marschner- Prozeß, über den wir gestern abend berichteten, folgendes Urteil: Rechtsanwalt Dr. Themal ist freizu­sprechen, da er in Wahrung berechtigter Interessen gehandelt habe und sich aus dem von ihm Behaupteten keine Beleidigung ergebe. Die von der ersten Instanz gegen den Redakteur Ruppel erkannte Geldstrafe wird von 3000 m. auf 2000 m. herabgesezt, die Geldstrafe gegen Kempner von 500 m. auf 250 m.

Die Gerichtsverhandlung, die diesmal unter ganz anderen Vor­aussetzungen vor sich ging, sich ging, nahm eine unerwartete Wen­dung. Es ist nämlich am 28. Februar d. J. vom III. Straf­senat des Reichsgerichts ein Urteil in der Revisionssache der beiden Justizwachtmeister ergangen, in der das Reichsgericht unter Bezug­nahme auf den Fall Themal- Marschner sich dahin ausspricht, daß eine Vernehmung der Richter über Borgänge im Beratungszimmer vollkommen unzulässig sei. Nachdem Landgerichtsdirektor Dr. Tolf nach Eröffnung der gestrigen Verhandlung bei der Bereidigung der Schöffen sie angesichts der eben erwähnten Reichsgerichtsentscheidung auf ihre Pflicht, über die Vorgänge im Beratungszimmer zu schweigen, aufmerksam gemacht hatte, erklärte Landgerichtsrat Meyerhof, der als Zeuge erschienen war, daß er nun auf Grund der Reichsgerichts­entscheidung vom 28. Februar d. J. seine Zeugenaussage über die Borgänge im Beratungszimmer verweigere. Justizrat Dr. men­stein gab daraufhin in seinem Namen und im Namen seines Klienten eine Erklärung ab, daß auch er seinerseits eine Beweis aufnahme für unzulässig erachte; sie sei auch überflüffig, da sie doch nichts anderes ergeben würde als in der ersten Instanz. Rechts­anwalt Dr. Frey trat als Verteidiger Dr. Kempners der Er­flärung des Justizrats Dr. Löwenstein bei. Demgegenüber meinte Rechtsanwalt Dr. Levy als Verteidiger des Redakteurs Ruppel, daß er dem Berzicht auf Beweisaufnahme durch den Justizrat Löwen stein in dieser Form fich nicht anschließen fönne. Er sei auch anderer Ansicht über das Geheimnis des Beratungszimmers als das Gericht. Bei der großen Wichtigkeit dieses Prozesses und bei dem einzig dastehenden Falle, daß in einer Gerichtsverhandlung Zeugen über Vorgänge im Beratungszimmer vernommen werden sollen, tann er, trotzdem auch er auf die Zeugenaussage feinen Wert lege, dem Verzicht des Justizrats Löwenstein nicht beitreten. Als Landgerichts­direktor Tolk darauf an Rechtsanwalt Lewy die Frage richtete, ob seine Erklärungen so zu verstehen seien, daß er auf die Beugen­Dernehmung nicht verzichte, erwiderte er, daß er nur feinen Antrag auf deren Vernehmung stelle.

Nachdem der Staatsanwalt und in Vertretung des Landgerichts­direktors Marschner die Rechtsanwälte Dr. Alsberg und Dr. Golnit, die ihrerseits keine Berufung eingelegt hatten, auf die 3eugenver­nehmung gleichfalls verzichteten, wurden diese entlassen.

den

Ein nachahmenswertes Beispiel. Berliner Kinder als Wochenendler in Lychen .

Ein gutes Werf wollen Einwohner des als Wochenendziel viel aufgesuchten Städtchens Ly chen an Berliner Kindern tun. Aus der Berliner 262. Gemeindeschule( Wedding ), die eine weltliche ist, berichtet man uns über eine von der Lychener Ortsgruppe des Reichsbanners Schwarz- Rot- Gold erhaltene Ein ladung zu einem Wochenendaufenthalt in Lychen . Fünfunda zwanzig Rinder sollten dort Sonnabend und Sonntag ihr och en ende genießen und eine Anweisung auf Fahrgeld war sogleich beigefügt. Erst Mitte der Woche kam überraschend die Ein iadung, aber selbstverständlich wurde sie sofort angenommen. sie vor dem Bahnhof von der Kapelle des Reichsbanners und einer Als die Kinder mit ihrem Lehrer in Lychen eintrafen, wurden ſtattlichen Anzahl Lychener Einwohner empfangen. Mit Musik zogen die Jungen und Mädels in das Städtchen ein, freundlichst be­grüßt von Hunderten der Einwohner und Sommergäste, die in den Straßen ihrer harrten. Auf dem Marktplay gab es eine Bewill fommnungsfeier mit einer Ansprache des Vorsitzenden Engelbrecht der Reichsbanner- Ortsgruppe. 3ur fostenfreien Aufnahme und Verpflegung der kleinen Berliner hatten sich Familien in mehr als ausreichender Zahl erboten, und manche Familie verlangte sogar zwei Kinder. Am Sonnabend genossen die bern und der Bootfahrten auf den reizvollen Seen. Der Sonntag Kinder das Vergnügen der Spaziergänge in den prächtigen Wäl­brachte zunächst ein fröhliches Getümmel im Freibad und dann ein großes Familienfest auf der Sängerlust", bei dem die aufgefahrene Menge des Kuchens kaum vertilgt werden konnte. Nach dem Abendessen zogen die Gäste mit Musik unter dem Geleit der Ein­wohnerschaft zum Bahnhof. Eine Abschiedsfeier tlang aus in ein Hoch auf das deutsche Heimatland und auf die deutsche Republik. Dann trug der Eisenbahnzug die freudig erregten Kinder nach Ber­ lin zurück.

Die Lychener Reichsbannerleute werden die Ein­ladungen wiederholen. Sie wollen, wie bei dem Empfang dieses ersten Trupps Berliner Kinder der Ortsgruppen- Borsitzende fagte, hiermit dem großen Berlin , aus dem alljährlich Zehntausende von Gästen nach Lychen kommen, ihren Dant abstatten. Dabei soll den eingeladenen Kindern nicht ein Pfennig Unfoften entstehen. Das von den Lychenern gegebene schöne Beispiel, das eine Frucht echten Gemeinschaftsgeistes ist, verdient Nachahmung auch an anderen Orten. Frei Heil! dem Lychener Reichsbanner! Frohe Fahrt der nächsten Wochenendgruppe!

Also doch keine Wochenendsteuer!

Für die Besteuerung der von der Allgemeinen Berliner Om nibus- Aktien- Gesellschaft betriebenen Wochenendfahrten setzte sich die städtische Hauptsteuerverwaltung noch am 27. Juni in einer Erklärung ein, die sie durch das Nachrichtenamt des Magistrats den Zeitungen zugehen ließ. Im Borwärts" ( Nr. 301, 28. Juni) wurde die Unhaltbarkeit dieser Besteuerung dar­gelegt und wir zeigten, zu welchen Buständen wir gelangen müßten, wenn man diese Steuerfindigkeit folgerichtig weitertriebe. Schon furz danach beschäftigte sich der Magistrat mit der Angelegenheit, die begreiflicherweise unliebsames Aufsehen erregt hatte. Das Ergebnis seiner Beratungen ist, daß er beschlossen hat, die Vergnügungs­steuern für Rundfahrten und Vergnügungsfahr. ten einschließlich Wochenendfahrten mit Wirkung vom 1. Juli ab aufzuheben. Für die Wochenendfahrten soll die Steuer, soweit sie noch nicht gezahlt ist, auch nicht mehr nach­erhoben werden." Maßgebend für diesen Beschluß waren", sagt eine vom Nachrichtenamt verbreitete Meldung, allgemeine Rück­sichten auf die Förderung des Fremdenverkehrs sowie die Notwendigkeit, den Ausflug- und Wochenendverkehr meitestem Maße in die Berliner umgegend in ist aber nur möglich, wenn die Rundfahrt­Bureauräumen find Unterkunftsräume für die Fluglehrer und einzubauenie die" 2boag von der Steuer entlastet werden, Schulraum mit eingebaut. Das Gebäude so betonte Herr damit sie die Fahrpreise möglichst niedrighalten können." Hätte Bornemann in seiner Begrüßungsansprache fei nur mit privaten nicht auch die Hauptsteuerverwaltung beizeiten zu dieser vernünftigen Mitteln errichtet worden. An die Abgeordneten richtete Herr Borne- Ansicht kommen fönnen? mann die Bitte, dafür einzutreten, daß vom Staat aus ein Zuschuß an die Lehranstalten gegeben werden möge. Den Flugschülern sei es unmöglich, selber die Kosten für die Ausbildung zu übernehmen. Der Redner regte an, daß diese Zuschüsse in Form von Brämien gegeben werden, das Reich solle also für jeden Schüler, der die Prüfung bestanden hat, eine Brämie zahlen. Stadtbaurat Dr. Adler überbrachte die Grüße des Magistrats und führte aus, daß die Stadt, soweit es die Mittel erlauben, die Schulen, die Biloten ausbilden, unterstützen will. Die Besichtigung des Fluggeländes zeigte, daß das hervorragende Fluggelände noch bei weitem nicht richtig ausgenugt wird. Auf dem weiten Gelände fönnte die Versuchsanstalt für Luftschiffahrt für ihre Zwecke Blaz finden. Damit wäre die Anlage ausgenutzt und die Stadt Berlin müßte, da dort die notwendigen Anlagen bereits vorhanden sind, nur noch für gute Verkehrsverbindungen sorgen.

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Funkwinkel.Z

Tänze verschiedener Länder wollte der Sonntagabend bringen. Das Programm gab, wenn man von den schwedischen Tänzen Tor Aulins abfieht und für weniger Musikerfahrene auch Bartots Rumänische Vollstänze ausnimmt, durchweg Bekanntes. Doch war es eine geschmackvolle und für ein Sonntagsprogramm sehr geeignete Zusammenstellung. Bruno Seidler- Windler, der sich sonst manchmal übernimmt, zeigt in folchen Konzerten, daß er ein sehr guter Funkdirigent sein kann. 3wei Vorträge führten die Funkhörer an die Ostsee und in die Eishöhlen bei Salzburg . Ueber die wunderbare Höhlenwelt, in der man schwierige Berg­touren von Tagesdauer unternehmen kann, berichtete Studienrat

Otto Satow unter dem Titel Die Wunder der Eisriesenwelt im Tennengebirge", während Gregor Jarchow unter der etwas übertriebenen Bezeichnung Die nordische Riviera" die Bäder auf Usedom und Wollin, über die er anschaulich berichtete, begriffen haben wollte.

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Unter den Vorträgen des Montags brachte Ministerialrat Dr. med. Alfred Beyer wieder Ausführungen über Bernunft und Glück". Er erörterte diesmal Einbildungen und Vorurteile", mit denen sich die Menschen das Leben sinnlos beschweren. Immer wieder lauscht man auch dankbar dem Zyklus Meister der flassischen Kunst", in denen Dr. Mar Osborn ohne lehrhafte Trockenheit den Funkhörern die großen bildenden Künstler aller Zeiten nahebringt. Watteau , der Maler des graziösen französischen Rofoffo, wird vielen durch die Dar: legungen Osborns, der auf die Mozariverwandtschaft dieses Künstlers hinwies, in ganz neuem Licht erschienen sein. Dr. Gertrud Haupt betonte die Notwendigkeit der Bädagogischen Ausbildung der Frau", leider unter Umgehung wesentlicher sozialer Brobleme, die sich bei der Behandlung dieses Themas ergeben. Helene Pohli dahl las in der Novellenstunde aus einem noch unveröffentlichten Lenauroman ein psychologisch sein durchge­Ein schwerer Zusammenstoß, bei dem eine Person tödlich verlegt arbeitetes Kapitel. Aber wie in der Anrede des Funksprechers an wurde, trug sich gestern nachmittag an der Ecke Schönhauser Allee die Hörer der Ausdruck der Verehrung geschwunden ist, so sollte aus und Stolpische Straße zu. Ein mit zwei Personen befetes Kraft der Novellenstunde der Titel Dichter" verschwinden! Genügt es rad wurde von einem Geschäftsauto von hinten angefahren. nicht, wenn mitgeteilt wird, daß Herr X. aus seinen Werken lieft? Der Begleiter, der auf dem Soziusfiz saß, wurde hierbei auf das Ein Wiener Abend ohne Filmsentimentalität ist schon etwas Straßenpflaster geschleudert. Er stürzte so unglücklich, daß die= mert. Man hätte fonsequent sein und auch auf musikalische Ein­der des Kraftwagens über ihn hinweggingen. Der lcgen verzichten sollen. Stefan Großmann gab der Veran­Schwerverletzte, dessen Personalien unbekannt sind, wurde zur nahe- ftaltung eine scharf und flar formulierte Einführung. Kortner fiegerden Rettungswache 6 gebracht, wo er an den Folgen feiner las sprachlich und gedanklich vollendet nachgeformte Essays von schweren Verlegungen starb. Auf der Chaussee Luden. Rirmberger und Polgar. | Tes.

Schwere Zusammenstöße.

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gesellschaften sowie

Kindesaussetzung in der Krankenkasse.

Kindesaus.

Ueber einen merkwürdigen Fall von segung wird uns von einem Leser berichtet. In dem Bureau der Allgemeinen Ortstrantentasse in der Klosterstraße erschien vor einigen Tagen mittags gegen mit einem Mädchen, 12 Uhr ein junger Mann das ein faum 14 Tage altes Kind trug. Das Mädchen ver­langte auf Grund ihrer Mitgliedschaft Wöchnerinnen. beihilfe, die ihr aber nicht gewährt werden konnte, weil sie eine sechsmonatige ununterbrochene Mitgliedschaft nicht aufweisen konnte. Nachdem der Krankenkassenbeamte dem Mäd­chen den Sachverhalt dargelegt hatte, wollte er einen Schein aus­stellen und das Mädchen an das Wohlfahrtsamt verweisen, das in diesem Fall für eine Unterstügung zuständig war. Der das Mädchen begleitende Mann nahm aber das Kind und legte es dem Schalterbeamten auf das Schalterpult. Ehe die Krankenkassenbeamten dem Mann Aufklärung zuteil werden laffen konnten, daß seine Handlung eine strafbare Kindesaussetzung sei, war der Mann verschwunden. Die Krantentassenbeamten eilten auf die Straße. Dort gelang es ihnen und einigen Schupobeamten das Mädchen zu veranlassen, in die Bureauräume der Krantentasse zurückzukehren. Der Mann weigerte sich, zurückzugehen. Das Mädchen war nicht zu bewegen, ihr Kind wieder mit­zunehmen. Den Beamten blieb schließlich nichts anderes übrig, als das taum 14 Tage alte Kind vom Waisenhaus abholen zu lassen. Es ist bedauerlich, daß bei diesem Vorfall die Straßenpas­fanten gegen die Krantentaffenbeamten Stellung nahmen. Die Beamten befanden sich in Ausübung ihres Dienstes und des Rechtes. Sie wollten lediglich die Mutter peranlassen, ihr Kind wieder mitzunehmen und damit verhindern, daß sich die Mutter wegen Kindesausfegung strafbar macht.

Die Einsturzgefahr in der Brunnenstraße beseitigt.

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In unserer Dienstag- Abendsausgabe berichteten wir über die Schäden an einzelnen Häusern in der Brunnenstraße. 60­bei den Untergrundbahnarbeiten zutage getretenen fort nach Erscheinen unserer Notiz hat Bürgermeister Genosse Schneider mit Beamten der Baupolizei, der Nord- Süd­Bahn A.-G. und Vertretern der bauausführenden Firma eine Besichtigung der beschädigten Häuser vorgenommen. das Ergebnis dieser Untersuchung wird uns vom Bezirksamt Mitte geschrieben:

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Als Ergebnis der am 29. Juni stattgefundenen Besichtigung ist folgende Vereinbarung zwischen der Baupolizei, der Nord- Süd­Bahn A.-G. und der bauausführenden Firma getroffen worden: Um Unglücksfälle durch Herabfallen von Putz und Stuck­teilen von den Decken zu vermeiden, ist angeordnet, daß in den da­von betroffenen Zimmern einewanddecken unterspannt werden, deren Stärke und Anbringung die Garantie bieten, daß Be­lästigungen oder gar Verlegungen der Einwohner voll. ständig vermieden werden. Auch werden erneut im Benehmen mit der städtischen Baupolizei alle Risse mit Gipsbändern nochmals erneut gesichert, die von jetzt ab in ganz kurzen Zwischen­räumen von der städtischen Baupolizei beobachtet werden. Nach der Ansicht der verantwortlichen technischen Stellen besteht augenblic­lich feine Gefahr für die Bewohner des Hauses Brunnen­straße 194, so daß die Räume sehr wohl weiter benutzt werden fönnen.

Nach Angabe der Bauleitung wird zur weiteren Sicherung der anliegenden Häuser der Bau nur in kleinen Abschnitten vor. getrieben werden, auch werden die weiteren Arbeiten mit größter Vorsicht und Sorgfalt getätigt werden.