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Weitere Beschränkung des Versamm­Iungsrechts in Sachsen . Ein Gemeinderath Döhlen's berief eine Parteiversammlung ein. Bom Einberufer wurde die Beibringung einer Legitimation, daß er in Döhlen wohne und die bürgerlichen Ehrenrechte besige, verlangt. Dabei hat der Genosse schon y Versammlungen angemeldet und ist zugleich Mitglied des Gemeinderaths in Döhlen, was er gar nicht sein kann, wenn er nicht die zur Einberufung einer Versammlung er­forderlichen Eigenschaften hat.

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Gin netter Polizeikommissär. Wegen eines Sittlichkeitsverbrechens(§ 182 des Strafgesetzbuchs) wurde vom Schwurgericht Tübingen der Polizeikommissär Kauffmann der Kreisstadt Reutlingen ( Württ.) zu 6 Monaten Gefängniß verurtheilt.

Soziale Ueberlicht.

Gewerkschaftliches.

Organisation tragen.

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Weiter ist es Pflicht jedes Kollegen, alles Material, welches auf die Firma Rosenfeld u. Komp. bezug hat, sofort der Wert­statt Kontrollkommission zu unterbreiten. Dieselbe tagt jeden Dienstag, 82 Uhr abends, bei Zubeil, Lindenstr. 106. J. A.: Nerre.

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Barbiere. Die Zahlstelle für den Bezirk S. und S.O. des Verbandes der Barbiere und Friseure befindet sich beim Kollegen Paul Liere, S., Gräfestr. 37. Sprechstunden täglich von 8 bis 8 Uhr.

Barbiere. Der Raubzug von den sich um uns in väter­licher Fürsorge" abmühenden Innungshelden auf die uns gesetz lich gewährleistete Sonntagsruhe wird jetzt, laut Beschluß des Innungskongresses, seinen Anfang nehmen. Wir fordern alle Kollegen auf, an die von ihren Arbeitgebern das Ersuchen ge­stellt wird, Sonntags länger als bis 2 Uhr zu arbeiten, dies un­verzüglich unterzeichnetem mitzutheilen. Sämmtliche Kollegen werden aufgefordert, Unterzeichnetem diejenigen Geschäfte nam haft zu machen, die nach 2 Uhr Sonntags geöffnet sind. Franz Starofson, Prinzen- Allee 5/6.

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Nachdem die Angeklagten noch sämmtlich ihre Unschuld be­theuert, bezw. um eine milde Strafe gebeten haben, zieht sich der Gerichtshof um 33/4 Uhr zur Berathung zurück.

fugsparagraphen inszenirt werden. Die Notiz, daß Zuzug nach verschiedenen Orten für Töpfer fernzuhalten ist, und daß Mit­fängniß und 2 Jahre Ghrverlust, gegen Baer , Polensky und Klemmstein je 9 Monate Gefängniß und je 1 Jahr glieder des Verbandes, wenn sie an den Orten Arbeit nehmen, Sämmtliche Mittheilungen von Organisationen, vor allem solche über Ehrverlust, gegen Gauernad 2 Jahre Zuchthaus und 5 Jahre aus dem Verband ausgeschlossen werden, soll geeignet sein, andere Ausstände oder Aussperrungen, müssen stets den Stempel der betreffenden Ehrverlust, gegen Hensel, Dartsch, Knorr , Röthig, unbestimmte Gewerbetreibende in Unruhe zu versetzen, und den Gewerbebetrieb einer Anzahl von Arbeitgebern zu beeinträchtigen. Lehmann und Lewin je 1 Jahr Zuchthaus und 2 Jahre Achtung, Metallarbeiter und Tischler! In der Telephon- Ghrverlust. Von den Vertheidigern nimmt zunächst Rechts­Die Androhung des Verbandausschusses soll ferner geeignet Bauanstalt von Welles, Engel Ufer 1a, streiten fämmtliche anwalt Dr. Ivers das Wort, um nachzuweisen, daß hier sein, diejenigen unbestimmten Arbeitnehmer", welche in den Arbeiter und Arbeiterinnen infolge von Lohndifferenzen. Zuzug feinesfalls von einer Hehlerei die Rede sein könne, sondern ein boykottirten Orten Arbeit nehmen, zu belästigen und zu beun- ist fernzuhalten. Der Vorstand des Verbandes aller in der ganz offenes, legales Geschäft vorliege. Die Thatsache ruhigen. Wegen dieses Vergehens erhielt Kollege Babiel in Metallindustrie beschäftigten Arbeiter Berlins und Umgegend. stehe fest, daß in Berlin fort fort und fort Fastagen zu seiner Eigenschaft als verantwortlicher Redakteur des Töpfer" einen Strafbefehl in Höhe von 100 M. event. 20 Tagen Haft. An die Parquetbodenleger von Berlin und der Um. Spottpreisen erworben werden können, wahrscheinlich infolge gegend! Kollegen! Wie Ihr wohl alle wißt, ist in der öffent- der mindestens nicht großen Ordnung, die bei den Sollte in der That diese Rechtsanschauung durchdringen, so lichen Parquetbodenleger Versammlung vom 18. Juli beschlossen Brauereien herrsche. Die Brauereien werden ihre Kontroll­würde das im§ 152 der Gewerbe Ordnung gewährleistete worden, über die Firma Rosenfeld u. Komp., tgl. Hoflieferanten, maßregeln selbst zu treffen haben, der Staatsanwalt habe ihre Roalitionsrecht der Arbeiter illusorisch gemacht werden. Gegen die Sperre zu verhängen. diesbezüglichen Geschäfte nicht zu führen, die Brauereien müßten diesen Strafbefehl ist selbstverständlich gerichtliche Entscheidung beantragt. Außer einigen Herren, welche entgegen ihrer gegebenen Unter- fich schon die Mühe geben, dahin zu gelangen, was andere schrift, sich mit ihren Kollegen nicht solidarisch erklärten, hat Firmen in anderen Branchen schon längst erreicht haben. Was Wie Majestäts- Beleidigungs- Prozesse fich bis jetzt nur ein Bodenleger gefunden, welcher den traurigen speziell den Angell. Röthig betrifft, so habe schon vor zwei entstehen. Die Schleswig- Holst. Volts- Zeitung" schreibt zur Muth besessen hat, bei der Firma Arbeit zu nehmen und dadurch Jahren der Staatsanwalt in einem Bescheide ausgeführt, daß Geschichte der Verurtheilung des Genossen Bauer zu 6 Monaten seinen Leidensgefährten in den Rücken zu fallen. Kollegen, es die sorgfältigsten Ermittelungen und Beobachtungen nicht er. wegen Majestätsbeleidigung: gilt nun, weiter Gure Solidarität zu bethätigen und zu geben haben, daß der Geschäftsbetrieb Röthig's auf Hehlerei beruhe. Der Pantoffelfabrikant Rig, bei dem Bauer in Arbeit ge- zeigen, daß wir dem Kapitalisten sammt Ihren Helfershelfern Rechtsanwalt Sachs führt aus, daß sein Klient Lewin der standen, wurde verdächtigt, den Genossen Bauer denunzirt zu haben. zu begegnen wissen; gebe sich kein Kollege her, bei Rosenfeld Hehlerei nicht nur nicht überführt worden sei, sondern auch nicht Rix sollte sich dahin geäußert haben, daß, wenn Bauer die Ar- u. Komp. um Arbeit anzufragen oder gar in Arbeit zu treten, einmal ein genügender Verdacht vorliege. Er habe erwartet, daß beit bei ihm verließe, er ihn wegen Majestätsbeleidigung anzeigen fondern laßt die Herren, welche andere Intereffen zu verfolgen der Staatsanwalt selbst die Freisprechung beantragen werde. Man wolle. Bei der damaligen Verhandlung befundete Rix aber unter scheinen als ihr, in aller Freude das Privilegium genießen, für könnte vielleicht wünschen, daß die jetzt in den Kreiſen von Brauern, Eid, daß er der Denunziant nicht sei. Genosse Bauer hat nun eine gesperrte Firma zu arbeiten. Auch diese Bodenleger werden Destillateuren 2c. übliche Methode, Fässer zu kaufen, einer auf grund der Aussage des Drechslers Nagel, welche auch bei ihre Handlungsweise noch bereuen. anderen Form Play machen und eine größere Vorsicht eintreten einem Rechtsanwalt in Altona zu Protokoll gegeben wurde, An­möge, da aber diese Methode von anerkannt makellosen Leuten zeige gegen Rig wegen Meineid bei der Staatsanwaltschaft ge­ganz offen gehandhabt werde, so könne man den Angeklagten macht, und haben bereits mehrere Bernehmungen in dieser Sache feinen Strick daraus drehen. Er bitte, den Angeklagten Lewin stattgefunden. Wir werden über den Verlauf der Sache noch nicht nur freizusprechen, sondern auch im Erkenntniß auszudrücken, später berichten. daß seine Unschuld erwiesen sei. Rechtsanwalt Dr. Schwindt findet es unbegreiflich, daß man überhaupt nur annehmen könne, daß ein Mann von der Vergangenheit und der Lebenslage des Angeklagten Lehmann, ein Mann, der vor den Gerichtsferien auf der Bank der Geschworenen gesessen, sich eines Verbrechens schuldig machen könne, welches mit Zuchthaus bedroht sei. In diesen Verhandlungen sei unendlich viel von außen her und von den Zeugen hineingetragen worden, wobei vielleicht Nach­klänge des Bierboykotts, Konkurrenz- und Geschäftsneid und andere schöner Dinge eine Hauptrolle spielen. Der Angeklagte Lehmann sei durchaus unschuldig, denn bei dem Erwerb der Fässer seien ihm teinerlei Umstände nahe getreten, aus denen er annehmen konnte, daß sie aus einer verbrecherischen Handlung herrührten. Der Vertheidiger schloß seine längeren Ausführungen mit den Ausdrücken der Erwartung, daß der Vorsitzende des Gerichts­hofes bei der Urtheilsverkündigung besonders betonen werde, daß Eine Frankfurter Steinmetzen- Versammlung verhängte die Schuld des Angeklagten Lehmann nicht nur nicht erwiesen Bur Theilnahme an den Unfalluntersuchungen nach über das Syenitwerk Schöneberg , welches die mit den Arbeitern sei, sondern daß thatsächlich seine völlige Unschuld erwiesen sei. §45 des Unfall- Bersicherungsgesetzes hat die zentral getroffenen Vereinbarungen über den Lohn nicht halten wollte. R.-A. Pincus plädirte gleichfalls für Freisprechung seines, Kranken- und Sterbetasse der Tischler und es war Taglohn vereinbart und schließlich sollte Affordarbeit sowie die übrigen Vertheidiger für Freisprechung ihrer anderer gewerblicher Arbeiter in Hamburg , eingeführt werden. Drei Arbeiter, und gerade die, welche die Klienten beziehungsweise für Serabſegung des beantragten Strafmaßes. Abmachungen mit der Firma getroffen hatten, wurden gekündigt, Rechtsanwalt Hugo Sachs weist noch aus der welche von etwa 700 auch in Berlin 8 örtliche Verwaltungs- weil sie sich weigerten einen diesbezüglichen Revers zu unter­Fachzeitung für Brauer" nach, daß die Zahl der Brauereien im stellen hat, nicht weniger als 430 Bevollmächtigte und dem entsprechend 860 Ersatzmänner gewählt. Wenn man bedenkt, daß schreiben. Die Versammlung erblickte darin eine Maßregelung Deutschen Reiche sich um etwa 3000 innerhalb der letzten zehn Jahre vermindert hat. Daraus lasse sich ein Schluß auf die die Anzeigen über die Gewählten an die unteren Aufsichts- und verhängte die Sperre über das Werk. Menge gebrauchter Fässer ziehen, welche in den Verkehr gelangt behörden zu erfolgen haben, diese aber je nach Töpfer. Zuzug ist fernzuhalten nach München , Geschäft seien. den einzelnen Ländern des lieben deutschen Vater von Hausleiter, für Wertstubenarbeiter wegen Maßregelung nach landes recht verschieden bezeichnet werden, wie: Landraths Hamburg, Tilsit, Königsberg i. Pr. und Zürich ( Schweiz ) wegen amt, Bezirksamt, Oberamt, Amtshauptmannschaft, Polizei- Lohnkampf und nach Seen b. Winterthur , Geschäft von A. Peter. direktion, Bürgermeister, Magistrat 2c., so kann man er In Bukarest ist nur die Firma Beege gesperrt., Um 6 Uhr verkündete Landgerichts- Direktor Denso das messen, welch' umfangreiche Arbeit dem Kassenorgan dadurch verursacht ist. Aber, wie wir es gewöhnt sind, überwinden unsere Arbeiter beschlossen am Sonntag in einer großen Versammlung, und einjährigem Ehrverlust, Polensky zu drei Monaten, Ende des Kopenhagener Gießarbeiterstreiks. Die Urtheil. Der Angeklagte Kessel wurde zu einem Jahre einem Monat, Bär zu neun Monaten Gefängniß Senoffen auch solche Schwierigkeiten selbst dann, wenn sie noch größer find. Freilich wird derartige Arbeit in einfacher, nicht auf die von dem Fabrikantenverein gemachten Vorschläge einzu und einjährigem Ehrverlust, Polensky zu drei Monaten, einzu- Rlemmstein ebenfalls zu drei Monaten Gefängniß ver­in moderner umständlicher bureaukratischer Weise ausgeführt. gehen. Die Arbeiter werden in Zukunft ca. 18 Kronen erhalten, was nach der Erklärung des Fabrikantenvereins bedeuter: mehr urtheilt. In betreff der der Hehlerei Angeklagten sei deren Schutz der Bauarbeiter. Aus Mainz wird uns ge: als 171/2 Kronen, und zwar werden diesen Lohn alle Gieß Schuldfrage einer eingehenden Grörterung unterzogen worden. schrieben: In einer öffentlichen Bauarbeiter Versamm­lung wurde beschlossen, die städtische Verwaltung um Erlaß arbeiter erhalten. Die Arbeiter werden in Zukunft also 29 bis an der Schuld des Angeklagten Gauernac tonnte kein Zweifel eines Ortsstatuts mit Vorschriften zum Schuße der auf Bauten 30 Dere per Stunde verdienen, während sie vor dem Streit etwa obwalten, er sei wegen gewohnheitsmäßiger Hehlerei zu einem 27 Dere erhielten, inkl. der Ueberstunden, während diese hinfort Jahr Monaten sechs Zuchthaus und den beschäftigten Arbeiter anzugehen und ernannte eine aus den ver- mit 25 pet. Ausschlag auf den regulären Stundentarif bezahlt üblichen Nebenstrafen verurtheilt worden. Dagegen sei schiedenen Branchen des Baugewerbes bestehende Kommission, des Angeklagten Hensel nicht für ge welche die Eingabe auszuarbeiten hat. Einen gleichen Beschluß werden sollen. Daß die Fabrikanten nicht alle Arbeiter wieder die Schuld erwiesen angesehen und derselbe deshalb frei. forderte eine Bauarbeiter- Bersammlung, welche in Worm 3 in annehmen wollen und etwa 70 vorläufig zurückgewiesen werden, nügend ber Heyl- Stadt stattgefunden hat. Der Angeklagte Dartsch habe dem bildet noch einen Beschwerdepunkt, der hoffentlich auch noch bei gesprochen worden. Gegen das Schwigsystem. Eine am 30. September in gelegt werden kann. Jedenfalls wird die Arbeit nicht früher die Verhandlung habe seine Schuld bestätigt. Er sei zu einem Kriminalkommiffar Kühne gegenüber ein Geständniß abgelegt und Mainz abgehaltene Schneiderversammlung sprach sich entschieden aufgenommen, als bis auch diese Frage entschieden ist. Jahre Zuchthaus, Ehrverluft und Polizei Aufsicht vers gegen das Schwizsystem und gegen die Errichtung von Betriebs­urtheilt worden. Knorr habe freigesprochen werden müssen, werkstätten aus. aber nur, weil ein Nachweis seiner Schuld in nicht genügender Die Erhaltung des Bauernstandes macht den bürgerlichen Weise zu erbringen gewesen. Der Angeklagte Röthig habe Nationalökonomen arge Ropfschmerzen. So schlägt z. B. der freigesprochen werden müffen, weil ihm nicht nach­Landgerichts Präsident Dr. v. Lang in Rottweil ( Württem Die Verhandlungen in dem großen Fafdiebstahl gewiesen worden sei, daß er Kenntniß von dem unlauteren berg) zur Erhaltung des Bauernstandes bezw. des Erbrechts in Beozeß wurden gestern vor der 3. Strafkammer des Land- Erwerb der Fässer gehabt. Der Angeklagte Lehmann sei bäuerlichen Anwesen vor, es möge die Lebensversicherung gerichts I fortgesetzt. Seitens der Vertheidigung wurden noch zunächst von der Anklage der Unterschlag ing freigesprochen worden. event. in betracht gezogen werden und wenn nöthig, durch einen einige Beweisanträge gestellt. Auf Befragen des Rechtsanwalts& laffe sich schwer ein triftiger Grund finden, weshalb der wohlthätigen Zwang resp. durch gesetzliche Verpflichtung zur Dr. Ivers bestätigt der Brauereibesizer Kinh, daß er im Jahre Angeklagte sich an den Fässern bereichern sollte. Ju betreff der sicherung dem Untergang der Kleinbauern entgegengetreten werden. 1891 über 1000 Fässer direkt von der Schultheiß- Brauerei zum Hehlerei sei der Gerichtshof allerdings auch zu einer Freisprechung Judustrie und Arbeitskräfte in Nordamerika . us Preise von durchschnittlich 50 Pf. pro Faß gefauft habe. Der gelangt, aber er sei außer stande gewesen, dem Angeklagten Chicago schreibt man dem Hamb . Gorr.":" Sehr häuf wird Angeklagte Lewin führt einen Zeugen vor, aus dessen Bekundung Lehmann die gewünschte Ehrenerklärung zu geben. Die Frei in letzter Zeit bei den Eisen- und Stahlfabrikanten die Klage laut, er beweisen will, daß in dem Falle, wenn ihm ein unbekannter sprechung sei erfolgt, weil ein hinreichender Beweis nicht er­daß großer Mangel an geschickten Arbeitern herrsche, der ich jetzt Faßhändler Fässer zum Kaufe anbot, diefem aufgegeben wurde, bracht sei. Günstiger liege die Sache mit bezug auf den letzten gelegentlich des Wiederauflebens jener Industriezweige doppelt einen befriedigenden Nachweis des ehrlichen Erwerbes zu Angeklagten Lewin, obgleich auch ihm die gewünschte Ehren­fühlbar mache. Es scheine, als ob der Fortschritt zu bringen. Eine zur Stelle gebrachte halbe Tonne soll zur Be- erklärung nicht ertheilt werden könne. Es habe seine einfache schnell für die herkömmlichen Methoden, nach lastung des Angeki. Lehmann dienen. Wie der Brauereibesitzer Freisprechung erfolgen müssen mangels hinreichenden Beweises. welchen die Arbeiter ausgebildet werden, sei, Otto Müller behauptet, stammt dieses noch ganz neue Faв und die Anforderungen sind derartig gestiegen, aus der Schloßbrauerei in Fürstenwalde . Der Zeuge Müller hat daß ihnen die vorhandenen Kräfte nicht mehr gewachsen sind. dieses Faß gerade als Probe auf das Erempel benutt, welcher Die größten Etablissements, die ihrer Stellung nach mit zahl- Unfug in Berlin mit den Fässern getrieben wird. Er meint, daß Depelchen und lehte Nachrichten. reichen technischen und praktischen Beamten ausgerüstet sein fleinere Brauereien bei diesen fortgesetzten großen Verlusten an sollten, suchen fortgesezt nach Männern von Fähigkeiten mit Fässern überhaupt kaum noch bestehen können. Das hier in praktischen und wissenschaftlichen Kenntnissen. Es giebt Frage stehende Faß zeigt noch den oberflächlich beseitigten Brand Eaum einen Eisenbahnpräsidenten, welcher das Eisenbahn der Schloßbrauerei und dann den Brand Brauerei Lehmann". fach wirklich studirt hat, und wenn sich trotzdem die Der Angeklagte Lehmann erflärt, daß er von der Herkunft und Industrien theilweise großartig entwickelt haben, so ist den Wandlungen dieses Faffes gar nichts wisse und die neue das meistens den unwissenden Ausländern" zu verdanken oder Signirung nicht angeordnet habe. Unter Berufung auf Beugen be­auch der Nothwendigkeit, welche die Mutter aller Erfindungen schuldigt der Angeklagte gerade den Zeugen Müller, daß dieser Ver- Gent, 3. Oftober.( W. T. B.) Der Ausstand der Baum­ist. Auch hatten es die amerikanischen Industriellen nicht nöthig, suche darüber angeordnet habe, ob und wie man die Firmen- woll- Arbeiter ist beendet. Die von den Arbeitgebern zu ge= sehr genau zu rechnen und mit ihren Mitteln Haus zu halten, bezeichnungen aus den Bierfäffern herausbringen könne. An- währende Lohnerhöhung wird von einem Schiedsgerichte festgesetzt denn sie waren durch ungeheuerliche 3ölle gegen den geklagter Lehmann bemüht sich ferner, den bezüglich der Unter- werden. Die Metallfabriken sind noch geschlossen. Mitbewerb des Auslandes geschützt. Auch hatten nicht sie selbst, schlagung an den Fässern der Hofer Brauerei auf ihn gewälzten Sofia , 3. Oktober. ( B. S.). Seitens der türkischen Regie­sondern die Käufer für die mannigfachen Fehler der amerikanischen Verdacht zu entkräften. Einige Belastungszeugen hatten befundet, rung werden in Makedonien große militärische Vorbereitungen Industrie- Erzeugnisse zu büßen, denn man redete dem Bolke vor, die daß Herr Lehmann gesagt habe: Die Fässer bleiben hier, die getroffen. Aus Afien werden fortwährend Infanterieregimenter Fabrikanten müßten nur deshalb so fabelhafte Preise für ihre Erzeug- brauchen wir! Der Angeklagte erläutert dies jetzt dahin, daß requirirt. nisse fordern, weil sie höhere Löhne als jedes andere Land zahlten. Die Fässer nicht den richtigen Inhalt gehabt hätten und er des London , 3. Oktober. ( B. S.) Die gegenwärtigen Vorgänge Was in vielen amerikanischen Fabriken verwüstet und verhalb die Fäffer zurückbehalten habe, um seine Ersatzansprüche in Konstantinopel werden in der hiesigen Presse lebhaft besprochen; loren wurde, hätte allein genügt, europäische Unternehmer reich geltend zu machen. Die Beweisaufnahme wird hierauf geschlossen. allgemein hält man die Lage daselbst für sehr ernst. Standard" zu machen. Staatsanwalt Fiedler: Der Prozeß habe weit über ist der Ueberzeugung, daß die Armenier die Sympathien Europas Die Krisis des Jahres 1893 und die, wenn auch nur mäßige, die Brauerkreise hinaus berechtigtes Aufsehen erregt, durch die von ihnen in Szene gesetzten Ausschreitungen verscherzt Herabsetzung einiger Zölle haben sehr dazu beigetragen, die denn man hat mit Staunen gesehen, daß hier in Berlin haben und behauptet, daß die Lösung der armenischen Frage amerikanischen Industriellen ihre Irrthümer einsehen zu lassen. alljährlich soviel Bierfässer abhanden kommen, daß es sich jetzt schwieriger denn je sei. Die Times" betonen, nur durch Sie kommen zur Erkenntniß, daß die sinnreichen und verwickelten in der That um eine Lebensfrage der fleineren Brauereien rasche Annahme der Vorschläge der Mächte könne der Sultan Maschinen nicht mehr von beliebigen Händen bedient werden handelt. Die Brauereien werden sich gegen derartige Unredlich eine Wiederholung solcher Vorgänge verhindern. Daily News" können, sondern daß dazu auch Kenntniß und Erfahrung nöthig feiten selbst schützen müssen und es wird ihre Sache sein, zu er- schreiben, die Türken dürften nicht länger mehr christliche Rassen find. Sie tadeln sich aber nicht selbst für den fühlbaren Mangel wägen, wie dies am besten geschehen kann. Wie auch dieser beherrschen. Die Absichten der Armenier seien durchaus friedlich an zuständigen Kräften, sondern schieben die Schuld auf die Prozeß ausfallen möge, einen Vortheil wird diese Verhandlung gewesen. großen Gewerkvereine, welche, wie sie behaupten, die Gleich- immerhin in Zukunft für die Brauereien haben: sie werden die- Konstantinopel , 3. Oftober.( B. S.) Die Aufregung in macherei betreiben und die Ausbildung von Lehrlingen ver- jenigen, welche Fäffer, die Stempel Berliner Brauereien tragen, der türkischen Bevölkerung nimmt immer mehr zu. Die Lage wird hindern. Jedenfalls aber sind die Gewerfantaufen wollen, zur allergrößten Vorsicht mahnen. Der Staats- von Tag zu Tag ernster. Die Softas predigen auf den Straßen vereine nicht verantwortlich dafür, daß gerade anwalt hält außer den theils zugestandenen, theils erwiesenen den heiligen Krieg gegen die Fremden. Die Polizei geht gegen die in den Eisen- und Stahlfabriken die geschulten Fällen des Diebstahls und der Unterschlagung auch die Fälle Armenier ziemlich rücksichtslos vor; sie werden in jeder Weise Arbeiter nach und nach durch schlecht bezahlte der gewerbs und gewohnheitsmäßigen Hehlerei für erwiesen. gemaßregelt. So oft daher Verhaftungen vorgenommen wurden, Slovaken und Italiener erseht worden sind. Er unterscheidet die Gruppen der kleinen und die der großen ist es auch zu blutigen Zusammenstößen gekommen, bei denen es Daß die großen Arbeiterverbände von ihrer ursprünglichen Ein- Hehler und ist der Meinung, daß die unendlich große Zahl Todte und Verwundete gab. Besonders in Galata ist die Be­richtung, nur vollständig ausgebildete Handwerker als Mitglieder der Fäffer, die spottbilligen Preise, das Frisiren der Fässer deut- völkerung ungemein erregt. Heute sind die Vertreter sämmtlicher aufzunehmen, abgekommen sind, das ist vorwiegend auf die Jagd lich zeigen, daß es sich hier um einen unehrlichen Erwerb handle. Großmächte zusammengetreten, um über die Situation zu be der Unternehmer nach möglichst billigen Händen zurückzuführen. Der Staatsanivalt beantragte gegen Kessel 11/2 Jahre Gerathen.

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Gerichts- Beitung.

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Koburg, 3. Oktober. ( W. T. B.) Es wird angenommen, daß die in Neustadt stattgefundenen vielfachen Brände auf Brand­stiftung beruhen. Nachdem gestern eine Person unter diesem Verdachte verhaftet worden war, wurde heute eine zweite Person verhaftet, in deren brennendem Haus man planmäßige Vor­bereitungen zur Brandstiftung gefunden hatte.

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Verantwortlicher Redakteur: Fritz Kunert , Schöneberg - Berlin . Für den Inseratentheil verantwortlich: Th. Glocke in Berlin . Druck und Verlag von Mag Bading in Berlin . Hierzu 2 Beilagen.