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Nr. 34444. Jahrg. Ausgabe A nr. 176

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Zentralorgan der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands

Redaktion und Verlag: Berlin SW. 68, Lindenstraße 3 Fernsprecher: Dönhoff 292–297.

Sonnabend, den 23. Juli 1927

Die Posttarife werden erhöht.

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Kolonie Bayern .

Beschlüsse des Verwaltungsrats der Reichspost: Fernbrief 15, Ortsbrief 8 Pfg. Jahrhunderts, Adam Smith , hat für die Steuerpolitik

Der neue Umfall der Wirtschaftsvertreter.

Die Erhöhung der Briefportogebühr ist gestern vom Berwal-| schen Volkspartei, aus der Personalvertretung und einigen tungsrat der Reichspoft in erster Lesung befchloffen worden. Der Bertretern der Wirtschaft. Unter ihnen befand sich auch der Antrag auf Festsetzung des Fernbrieffages auf 15 Pf. Vertreter des deutschen Einzelhandels, Grünfeld. Die soge. wurde angenommen. Das Ortsbriefporto wird, entgegen dem An- nannten Wirtschaftsvertreter scheinen überhaupt nicht zu wissen, trag des Arbeitsausschusses, 8 Pf. betragen. Dieser hatte den Satz welche Stellung sie zu den Postgebühren einzunehmen haben, und von 10 Pf. vorgeschlagen. Po ft farten fosten im Fernverkehr 8, infolgedessen stimmen sie im 3weifelsfalle mit den Geheimräten. im Orisverkehr 5 Pf. Für Drudfachenkarten, denen auch Antwort Auch einige Bertreter des Reichsrats im Verwaltungsrate der Bost farten angehängt werden können, wurde ein billigerer Satz von maren für die Portoerhöhung, die preußische Regierung 3 Pfennigen festgelegt. Die Verhandlungen über die übrigen Ge- jedoch lehnte sie entsprechend ihrer bekannten Stellungnahme ab. bührensätze sind gestern noch nicht zum Abschluß gekommen. Sie werden heute fortgefeht. Dann wird auch die zweite Lefung der Vorlage erfolgen.

Der von dem deutschnationalen Abgeordneten Bruhn geftellte Antrag auf Erhöhung der Ortsbrief gebühren auf 10 wurde mit einer geringen Mehrheit abgelehnt. Ebenso verfiel ein Vorschlag Preußens der Ablehnung, der dahin ging, die Karten­briefe wieder einzuführen.

Den Verhandlungen ging eine ausgiebige Debatte voraus, die fich bis in die Abendstunden erstreckte. Reichspostminister Schä hel mußte feinen bisherigen fachlich längst widerlegten Ausführungen feine neuen Gründe für diese einschneidende Maßnahme hinzuzu fügen und beschränkte sich darauf, den Standpunkt des Boftfistus noch einmal darzulegen. In der Debatte brachte Genossenahme gefunden hat, und der dahin geht, eine Friedrich Schumann den Protest der Freien Gewerkschaften, den wir gestern veröffentlichten, dem Verwaltungsrat zur Kenntnis und gab die Erklärung ab, daß die freigewerkschaftlichen Bertreter der Vorlage nicht zustimmen würden.

Genosse Steintopf machte bei der Ablehnung der Bor­schläge des Postministers die Einwendungen der Wirtschaft, ins­besondere des Industrie und Handelstages geltend, die fich gegen die Bortoerhöhung wandten und im Falle ihrer Durch­führung eine spätere Herabsetzung der Gebühren verlangten. Der Elektrizitätsintereffent Salomon vom Lahmeyer- Konzern erklärte darauf, daß die Stellungnahme des Industriehandelstages nur die Meinung einiger Herren von der Wirtschaft sei.

Ein Antrag der sozialdemokratischen, demokratischen Vorlage vorläufig zu vertagen, wurde abgelehnt, ebenso ein kommunistischer Antrag auf Ablehnung des ganzen Entwurfes.

und wirtschaftsparteilichen Parlamentarier im Verwaltungsrat, die

Auf die Frage, ob auch der Reichswirtschaftsminister Curtius

der Postgebührenerhöhung zugestimmt habe, erklärte Bostminister Schäzel, daß dieser weder im Reichskabinett noch persönlich dagegen

protestiert habe. Auch von einem schriftlichen Protest sei ihm nichts bekannt.

Die Mehrheit, die die Postgebührenerhöhung im Berwaltungs rat beschloß, setzte sich zusammen aus Parlamentariern von den Deutschnationalen, des Zentrums, der Bayerischen und der Deut­

Debatte im Wiener Gemeinderat. Nuhiger Verlauf. Vertrauensfundgebung für Seiß.

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r. bn. Wien , 22. Juli. ( Eigener Drahtbericht.) Im Gemeinderat von Bien begann heute unter großem Andrang und höchster Spannung die Besprechung der blutigen Tage. Ein Dringlichkeitsantrag der Sozialdemokraten fordert die

Einsehung eines Untersuchungsausschusses,

der auch die Schuldigen feststellen soll. Die Chriftlich- Sozialen bringen zwei Dringlichkeitsanträge ein, von denen der eine die Auflösung der Stadtschuhwache verlangt und der zweite eine Untersuchung darüber fordert, ob nicht aus dem Rathaus auf die Polizei geschossen worden sei.

Genosse Stadtrat Weber begründet den sozialdemokratischen Antrag und erklärt, selbst in der Zeit des schwärzesten Absolutismus fei es nicht vorgekommen, daß ein Kommandant den Befehl gegeben habe, blindwütig in die Menge mit abgeplatteten Ge­fchoffen zu schießen. Das besonders Tragische ist, daß diese Er eignisse in einem demokratischen Staat möglich gewesen find. Der Untersuchungsausschuß müsse feststellen, ob die Protestkundgebung, die aus dem edlen Rechtsgefühl des Boltes entstanden war, im Blut erstickt werden mußte. Ferner müsse der Ausschuß feststellen, ob es notwendig war, die Polizei mit solchen Geschossen auszurüften und ob sie, nachdem schon die erste Salve so unheilvoll gewirkt hatte, noch weitere Salven abgeben mußte. Nachdem die Straßen bereits von Menschen geräumt waren, wurde immer wieder auf Menschengruppen geschossen. Genosse Weber hob andererseits her­vor, daß man selbstverständlich nicht vergeffen dürfe, daß unter den Polizisten auch anständige Menschen sind.( In diesem 3u­sammenhange sei erwähnt, daß ein großer Teil der Wiener Bolizeibeamten sozialdemokratisch und freigeweit| schaftlich organisiert ist. Anmerkung d. Berichterstatters.) Der christlich- soziale Stadtrat Rummelhardt erging sich in gehässigen Angriffen auf die städtischen Angestellten, die er sogar beschuldigte, an der Brandlegung des Juftizpalastes teil­genommen zu haben, Bürgermeister Genoffe Seiß, der den Vorsitz führte, mies diefen Angriff in seiner Eigenschaft als Chef der

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In seiner heutigen Sigung wird der Verwaltungsrat der Reichspost die erste Lesung der Vorlage vollenden und dann die zweite Lesung vornehmen. Dabei wird auch ein Vorschlag zur Be­ratung stehen, der im Arbeitsausschuß einstimmige An Ebert Marte zu schaffen. Außerdem ist beabsichtigt, Bohl fahrtsmarten zu höherem Breise mit dem Bildnis inden burgs und des Reichspräsidentenpalais aus Anlaß des 80. Ge­burtstages Hindenburgs zum Verkauf zu bringen.

Wiederauferstehung der mittelalterlichen Kopfsteuer Der große englische Nationalökonom des achtzehnten vier Regeln aufgestellt: Steuern sollen nach der Leistungs­fähigkeit abgestuft sein, in einer bestimmten Höhe festgesetzt werden, für den Pflichtigen bequem zu entrichten und billig in der Erhebung sein. Sowohl die Steuer­theorie als auch die Steuerpragis haben diese Regeln in vollem Umpfange anerkannt, so daß jezt viel die Rede ist von Steuergerechtigkeit". Seit dieser Zeit ist in allen modernen Staaten die Einkommensteuer die Grundlage des Steuer­systems geworden, und zwar eine Einkommensteuer, die die Leistungsfähigkeit berücksichtigt, info gedessen mit der Höhe des Einkommens ansteigt.

die sogenannten Kopfsteuern verschwunden. Als Seitdem es Einkommensteuern gibt, sind Ropffteuern bezeichnet man solche Steuern, bei denen von jedem Steuerpflichtigen der gleiche Betrag entrichtet wird. Diese Kopfsteuern,' die in früheren Zeiten häufig vorfamen, find sehr roh und ungerecht, weil sie auf die Ver= schiedenheiten und Abstufungen des Einkommens teine Rück­ficht nehmen. Sie entsprechen daher weder den primitivsten Anforderungen an Gerechtigkeit, noch berücksichtigen sie die Leistungsfähigkeit oder gar die persönlichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen . Kopfsteuern find also eine pöllige Preisgabe der sozialen Gebanten, die sich in der Einkommensteuer befinden, und stellen somit einen Rüdfchritt in längst verflossene 3eiten dar.

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Zu einem solchen Rückschritt ist es in diesen Tagen in Bayern gefommen. Die bayerische Regierung hat, gestüßt von den Regierungsparteien Bayerische Bolkspartei und von den Regierungsparteien Deutschnationale, ein Gesetz verabschiedet, durch das die Gemeinden das Recht erhalten, von allen über achtzehn Jahre alten Personen mit eigenem Einkommen eine Kopfft euer in Höhe von bis zu sechs Mart pro Kopf und Jahr zu erheben. Die Kopffteuer des Mittelalters lebt also wieder Entwicklung in allen modernen Staaten der Welt durchgefeßt auf; der ganze Fortschritt, der sich in einer jahrhundertelangen itaaten war R u BI and der legte Staat mit einer Ropffteuer. hat, wird für Bayern beseitigt. Von den europäischen Groß­Aber auch hier ist sie bereits im Jahre 1885 beseitigt worden. Im zwanzigsten Jahrhundert finden sich Kopffteuern über­haupt nur noch in Kolonien, obwohl sie auch hier nach und nach abgeschafft werden. Nichts kennzeichnet die politi­schen Verhältnisse Bayerns besser als die Tatsache, daß seine reaktionären Machthaber es selber sind, die jetzt Bayern zu einer Kolonie degradieren.

Entgegen dem eindeutig befundeten Willen des Reichstages und weiter Wirtschaftskreise hat also der Verwaltungsrat der Reichspoft die Erhöhung des Portos be= fchloffen. Die Beschlüsse werden wahrscheinlich auch in der zweiten Lesung nicht abgeändert werden, da die Mehrheit für die Gebührensteigerung recht start war. In entscheiden­Haltung der Wirtschaftsvertreter, deren Berbände dem Maße wurden die Abstimmungen beeinflußt durch die vorher in der Deffentlichkeit laute Proteste gegen die geplante Maßnahme erhoben haben, die dann aber für den Poſtminister eingetreten sind. Auch die Haltung der Personalver. treter, die nach den Instruktionen der Rechtsblodregierung gehandelt haben, trug zu dieser Entscheidung bei. Der Reichstag wird sich jetzt darüber schlüssig werden müssen, ob der Reichspost noch weiter eine Sonderstellung gelassen werden kann, die es der bureaukratischen Verwaltung ge­stattet, sich über die Mitbestimmung des Parlaments bei der Entscheidung derart weitgehender Maßnahmen hinwegzusetzen.rische Ropfsteuer im einzelnen haben? Nicht Welche Wirtung aber wird diese baŋe­So wie es bisher gewesen ist, geht es jedenfalls nicht weiter. das Land soll sie erheben, sondern die Gemeinden sollen zu ihrer Erhebung berechtigt sein. Die bayerische Reaktion meinden aufbürden, die durch die Finanzpolitik des Landes Verantwortung für die ungeheuerliche Kopfsteuer den Ge­in fatastrophale Schwierigkeiten gestürzt worden sind. Die Kopffteuer macht den letzten Almofenempfänger tributpflichtig, denn sie ist nicht an ein Mindestein­Tommen gebunden, sondern wird von jedem, auch dem kleinsten Einkommen erhoben. Was schert es, daß eine derartig brutale Steuer, falls fie überhaupt eingezogen werden kann, un­geheure Kosten verursacht? Die Hauptsache ist den Nach weiterer Debatte wurde ein sozialdemokratischer Antrag, dem bayerischen Gewalthabern, daß ihre eigenen Wähler, die

städtischen Verwaltung sofort zurück. Der chriftlich- soziale Führer

Runsch at verlangte die Auflösung der Gemeindeschutzmache. Stadtrat Genosse K. Richter brachte ein Rechtsgutachten der Ma­giftrotsdirektion zur Kenntnis, wonach die Errichtung der Gemeinde schutzwache weder der Bundes- oder der Landes, noch der Gemeinde­verfassung und auch nicht dem Friedensvertrag widerspreche. Das letztere behaupten die Christlich- Sozialen auch noch. Bürger. meister Genosse Seiz stellte fest, daß die Gemeindeschuhwache nicht mit Gewehren persehen sei.

Bürgermeister Seit Dank und Vertrauen

auszusprechen und sein Verhalten während der Katastrophe und da nach zu billigen, mit großer Mehrheit angenommen. Mit ebenso großer Mehrheit wurde die Einfehung des Untersuchungs­ausschusses beschlossen. Der christlich soziale Antrag auf Aufhebung der Gemeindeschuhwache und auf Unter suchung darüber, ob aus dem Rathaus geschossen worden sei, wurde abgelehnt. Selbstverständlich wird der Untersuchungsausschuß seine Arbeiten auch auf diese Behauptung ausdehnen. Mit dieser Abstimmung war die vielstündige Sigung, die übrigens ruhig ver­lief, beendet. Die Debatte machte den Eindruck, daß die Christ lichsozialen sich von einer weiteren agitatorischen Ausnutzung der schrecklichen Vorfälle keinen besonderen parteipolitischen Nuzen ver­sprechen.

Die Lügen der Hugenberg- Presse.

it also nicht nur brutal, fie ift auch feige. Sie will die

Bayern , ste u erfrei sind. Und das wird man in größtemt Maße erreichen, weil die bäuerlichen Familienangehörigen nicht von der Steuer betroffen werden, auch wenn sie über achtzehn Jahre alt sind.

Aber ist eine solche Kopfsteuer überhaupt zuläffig? Wir möchten diese Frage verneinen, ob­wohl wir fürchten, daß der oberste Gerichtshof in Steuer­Unter- ulässig? sachen, der Reichsfinanzhof in München , fie für zulässig halten wird, und das Reichsfinanzministerium sich ver­mutlich vorher bereits mit solchen Plänen einverstanden er­Plärt haben dürfte. Bayern ist bisher immer alles erlaubt gewesen, was nach dem Reichsrecht verboten war, und was anderen Ländern nicht gestattet wurde. Weshalb sollten nicht auch in diesem Fall findige Juristen flare Gefeßesbestimmun­gen.bayerisch " auslegen tönnen?

r. bn. Wien , 22. Juli. ( Eigener Drahtbericht.) Die Berichterstattung gewisser reichsdeutscher Reaktionsblätter, insbesondere die eines Herrn F. Lude im Berliner Lotal Anzeiger", wird von der Arbeiter- Zeitung " scharf gegeißelt. Wie unwahr alle diese Behauptungen von einer Maffatrierung mehrerer Bolizisten ist, ergibt folgende einfache Berechnung: Bisher sind vier Polizisten gestorben, davon war der eine Kriminal­beamter, der also sicher von der Polizei erschossen worden ist. Am Sonnabend sind bei dem schweren Zusammenstoß in Hernals , Rosensteingasse, zwei Bolizisten und sechs 3iviliften getötet worden. Diese zwei Polizisten sind unter den vier gestern Begrabenen, bleibt also nur einer, der am Freitag gefallen ist!

Die reichsgefegliche Grundlage für die Steuerrechte der Länder gibt das Finanzausgleichsgesetz. Die volle Steuerhoheit steht nach ihm nur dem Reiche zu. Die Länder und Gemeinden dürfen Steuern nach Landesrecht nur erheben, soweit nicht die Reichsverfassung und die in ihrem Rahmen erlassenen reichsrechtlichen Vor­fchriften entgegenstehen. Solche Einschränkungen befinden sich in den§§ 2 und 3 des Finanzausgleichsge­fees. Nach§ 2 schließt die Inanspruchnahme von Steuern für das Reich die Erhebung gleichartiger Steuern durch die Länder und Gemeinden aus. Das bedeutet, daß die Länder und Gemeinden teine Einkommensteuer erheben dürfen, da das Reich die Einkommensteuer für sich in Anspruch nimmt. Da der Gesetzgeber ausdrücklich jede gleichartige"