Die neuen Postgebühren. Ab 1. August bzw. 1. Oktober.
Die porloerhShung, Herrn E ch ä tz e l s„Geschenk" an die deutsche Bevölkerung, ist nun von dem Verwalwngsrat der Reichs- post verabschiedet worden. Diese Körperschaft hat nach zweitägiger Beratung folgende Beschlüsse gesaßt: Briese im Orksverkehr bis 20 Gramm S Bf., über 20 bis 250 Gramm 15 Pf., über 250 bis 500 Gramm 20 Pf.; im Fern- verkehr bis 20 Gramm 15 Pf., über 20 bis 250 Gramm 30 Pf., über 250 bis 500 Gramm 10 Pf.; Postkarten im Ortsverkehr 5 ps„ im Fernverkehr 8 Pf.; Drucksachen(ein Unterschied zwischen Boll- und Teildrucksache wird nicht mehr gemacht) in Form einfacher Karten auch mit an- hängender Antwortkarte 3 Ps., bis 50 Gramm 5 Pf., über 50 bis 100 Gramm 8 Pf., über 100 bis 250 Gramm 15 Pf., über 250 bis 500 Gramm 30 Pf., über 500 Gramm bis 1 Kilogramm 40 Pf.; Meistgewicht 1 Kilogramm: postwnrssendungen: Drucksachen 3 Pf., Mischfen düngen(Drucksachen und Warenproben) 6% Pf.; Geschäslspapiere, Warenproben und Mischsendungen der ersten Gewichtsftufe 15 Pf.; Päckchen bis 1 Kilogramm 40 Pf.; Pakete 1. Zone bis 75 Kilometer Gebühr bis 5 Kilogramm 50 Pf., für jedes weitere Kilogramm 10 Pf.; 2. Zone über 75 bis 150 Kilometer bis 5 Kilogramm 60 Pf., für jedes weitere Kilo- gramm 20 Pf.; 3. Zone über 150 bis 375 Kilometer bis 5 Kilo- gramm 80 Pf., für jedes weitere Kilogramm 30 Pf.; 4. Zone über 375 bis 750 Kilometer bis 5 Kilogramm 80 Pf., für jedes weitere Kilogramm 35 Pf.; 5. Zone über 750 Kilometer Gebühr bis 5 Kilo- gramm 80 Pf., für jedes weitere Kilogramm 40 Pf. Bei Berechnung der Zonenentfernung zwischen Ostpreußen und dem übrigen Reich wird zur Ausgleichimg der in Polen liegenden Strecke die Gebühr der jeweilig nächst niedrigeren Zone in Ansaß gebracht. Zeitungspakete gegen ermäßigte Gebühr und Einschreibpakete fallen weg. Wertsendungen für je 500 M. der Wertangabe Versicherungsgebühr 10 Pf., Nachnahmegebühren: Dorzeigegebühr 20 Pf. Postanweisungen bis 10 M. 20 Pf., über 10 bis 25 M. 30 Pf.,
über 25 bis 100 M. 40 Pf., über 100 bis 250 M. 00 Pf., über 250 bis 500 M. 80 Pf., über 500 bis 750 M. 1 M., über 750 bis 1000 M. 1,20 Mark. Eilzustellgebühren bei Vorauszahlung durch den Absender für jede Bnefsendung usw. im Ortszustellbezirk 40 Pf., im Landzustell» bezirk 80 Pf., für Pakete(einschließlich der Paketkarten) im Orts- zustellbezirk 60 Pf., im Landzustellbezirk 1,20 M.. Gebühr für dringende Pakete IM. Zeitungsgebühr für monatlich einmaliges Erscheinen von Zeitungen im durchschnittlichen Nummergewicht bis 30 Gramm VA Pf., über 30 bis 50 Gramm 2 Pf., über 50 bis 100 Gramm 4 Pf.. für monatlich zweimaliges Erscheinen von Zeitungen im durchschnitt- lichen Nummergewicht bis 30 Gramm 3 Pf., über 30 bis 50 Gramm 4 Pf., über 50 bis 100 Gramm 8 Pf. Im postscheckoerkehr ist die Ueberweisungsgebühr fallen gelasien. Ebenso ist von einer Erhöhung der Auszahlungsgebühr abgesehen worden. Für Einzahlungen auf Zahlkarten bis 10 M. verbleibt es bei dem bisherigen Gebührensatz von 10 Pf., Einzahlungen von 10 bis 25 M. sollen 15 Pf. kosten, von 25 bis 100 M. 20 Pf., von 100 bis 250 M. 25 Pf., in den folgenden Stufen bis 1250 M. bleiben die Gebührensätze unverändert. Ferner ist für die Beförderung der Postscheckbriese eine Gebühr vorgesehen, die bei Benutzung der be- sonderen gelben Briefumschläge 5 Pf. beträgt. Die von der Der- waltung vorgeschlagene Gebühr von 5 Pf. für das Ausfertigen oes Kontoauszuges ist abgelehnt worden.. Die Wortgebühr für gewöhnliche Inlandstelegramme nn Orts- verkehr wird 8 Pf., im Fernverkehr 15 Pf. betragen. Die bisherige Stundungsgebühr für Aufgab« eines Telegramms durch 0«rm sprecher, die bisherige Gebühr für Mitnahme eines Telegramms durch die Zusteller von 10 Pf. und die Gebühr für Stundung von Telegraphengebühr kommen in Wegfall. Die in der Borlage vor- gesehene Einrichtung, beim Verkauf durch Wertzeichengeber (Automaten) eine 8 Pf.-Karte für 10 Pf. abzugeben, ist beseitigt worden. Es sollen Borkehrungen getroffen werden, um auch durch Automaten die 8 Ps.-Marken zum Nennwert abzugeben. Die neuen Gebühren treten am 1. August, diejenigen für Paket- und Zeltungsgebühren am 1. Oktober ia Kraft. Damit ist die Gebührenvorlag« erledigt.
Ungetreue Wohlfahrtshelfer. - Neue Unterschlagungcm im Bezirk Kreuzberg . Ebenso wie das Bezirksamt Mitte und andere Wohlfahrtsämter von Berliner Bezirken, ist auch das Bezirksamt Kreuzberg abermals von ungetreuen Wohlsah rtskommisstonsvorstehern erheblich geschädigt worden. Bei der Staatsanwaltschaft II schwebt gegenwärtig gegen die Kommissionsvorsteher ch ä h n e l und H e n s e l ein Strafverfahren wegen Unterschlagung und Urkundenfälschung, da beide die ihnen zur Auszahlung an Bedürftig« anvertrauten Unterstützungs- gel der für eigene Zwecke oerbraucht oder den Aermsten der Armen vorenthalten haben. Die beiden, die ehrenamtlich als Vorsteher von Wohlfahrtskom- Missionen beschäftigt waren, haben durch falsche Buchungen, durch Fälschungen der Quittungen und Beleg« erhebliche Beträge beiseite gebracht, die sich auf mehrere tausend Mark — man spricht sogar von, etwa 10 000 Mark— beziffern. Durch eine Revision wurde sestgestellt, daß die ungetreuen Ehrenbeamten die Gelder nicht an die Empfangsberechtigten, sondern an gute Freunde zur Auszahlung brachten, die keinerleit Anspruch auf Unterstützungsgelder hatten. Im übrigen gingen ch e n f e l und f) ä h n e l sehr raffiniert und dreist zu Werke. Sie zahlten das Geld aus der Amtskasse an eine Freun- din aus, mit der sie abends gemeinschaftlich ausgedehnte Vergnü- gungstouren und Kneipfahrten unternahmen. Die beiden hatten für sich ein fingiertes Konto eingerichtet, aus dem sie fast laufend Unter- stützungsgelder für sich bezogen. Die Veruntreuungen der beiden Wohlsahrtsvorsteher liegen schon monatelang zurück und sind sofort nach Entdeckung zur Anzeige gebracht worden. Anscheinend hat man aber bisher die Unterschlagungen absichtlich der Oeffentlichkeit ver- schwiegen. Dieser Fall, der sich als neues Glied an eine lange Kette von derartigen Veruntreuungen der ehrenmamtlich angestellten Wohlfahrtsbeamten der Groß-Berliner Bezirksämter anschließt, zeigt mit aller Deutlichkeit, daß das bisherige Auszahlungsoerfahren bei den Wohlfahrtsämtern schnellstens abgeändert werden muß. Nach der bisherigen Regelung können die Kommisstonsvorfteher über die städtischen Gelder frei verfügen, wenn die erforderlichen Recherchen die Bedürftigkeit des Unterstützungsberechtigten ergeben haben. Im Bezirksamt Mitte ist bereits eine anderweitige Regelung eingeführt worden, nach der die Auszahlung der Wohlfahrtsgel- derdurch die städtische Kasse des Bezirksamts erfolgt, wo- durch die Kontrollmöglichkeiten viel schärfer und einheitlicher sein können. Es haben bereits Besprechungen mit dem Zentraldezer. nenten des Groß- Berliner Wohlfahrtswefens, Bürgermeister Scholz, stattgefunden, um diese neue Auszahlungsmethode auf sämtliche Groß-Berliner Bezirke auszudehnen, damit endlich diesen Veruntreuungen ein Ende gemacht werden kann. Zwei Verhaftungen in Charlotteubnrg. Zu den Veruntreuungen beim Bezirksamt Charwttenburg, über die wir vor einigen Tagen berichteten, erfahren wir, daß die Nach- forschungen der Kriminalpollzei so viel belastendes Material er- geben haben, daß die beiden Schuldigen gestern ver- haftet werden konnten. Bei einer Kontrolle wurde festgestellt, daß der S t a d t a s s i. st e n t Borger, der am Bahnhos Charlottenburg wohnte, durch falsche Buchungen Steuerbeträge, die zuviel gezahlt worden waren, aus das Konto eines ihm befreundeten Hausverwalters, einen ge- wissen Freidank, gebucht hatte, während in Wirlicheit die Ueber- zahlung durch andere Personen erfolgt war. Auf diese Weise be- freite er Freibank von den Zahlungen und wurde sür seinen Betrug entschädigt. Wie sich jetzt ergab, haben die beiden schon seit dem Jahre 1S24 ihre betrügerischen Machenschaften betrieben. Frei- dank, der Am Knie in Charlottenburg wohnte, wurde gestern fest- genommen. Borger war aus seiner Wohnung verschwunden, wurde aber bei einer Berwondten in Lankwitz ermittelt und ebenfalls ver- haftet. Einer beschuldigt den anderen, daß er ihn zu den Veruntreuungen angestiftet habe. So behauptet z. B. Borger, Freidank habe ihn zu den falschen Buchungen veranlaßt, weil er mehrere Töchter ausstatten mußte und es ihm an den nötigen Mitteln fehlte. Der Hausverwalter bestreitet das und erklärt, daß ihn Freidank erst auf diesen Auswog aufmerksam gemacht habe. Bis- her wurden Unterschlagungen in Höhe von 15 000 M. festgestellt. Da gegen Borger Fluchwerdacht vorliegt, wurde er in Haft be- halten._
Warnung vor gefährlicher Badestelle. Zu einer der gefährlichsten Stellen an den märkischen Gowäsiern zählt die sogenannte„Scharfenberger Enge" am Tegeler See , die zwischen der Insel Scharfenberg und dem Festlande liegt. Das Baden ist hier verboten, weil einerseits das Ufer ziemlich steil abfällt und andererseits durch die Fahrtrinne der Dampfer eine starke Strömung entsteht. Trotzdem wird die Stelle immer wieder von Badenden aufgesucht und fordert, besonders unter den weniger geübten Schwimmern, alljährlich eine Reihe von Opfern. Am Sonntag nachmittag ertrank dort, wie wir bereits mitteilten, wieder ein junger Mann, besten Leiche der Reichswasterschutz bald landen konnte. Das Auto auf dem Burgersteig. Vor dem Hause Blücher st raße 25 ereignete sich ia den gestrigen Abendstunden ein folgenschwerer Straßenunfall. Der Führer einer Kraftdroschke, der gerade einen vor ihm fahrenden Kraftwagen überholt hatte, verlor die Herrschaft über die Lenkung und fuhr auf den Bürgersteig, wobei er«inen Gas- kandelaber umriß. Zwei Pastantinnen, die 54jShrige Martha B o h n k« aus der Tempelherren st raße 10 und eine 31- jährige Frau Martha B o h l i ck aus der Blücher st raße 5 8, die im gleichen Augenblick die Unfallstelle passierten, wurden von dem niederstürzenden Mast getroffen»md zu Boden geschleudert. Während Frau Bohlick nach Anlegung eines Not- Verbandes in ihre Wohnung entlasten werden tonnte, mußte Frau Bohnke in das Urban- Krankenhaus übergeführt werden, wo schwer« Quetschungen und innere Verletzuagen fest- gestellt wurden.. Beim Baden im Freibad plöhensee ertrank gestern nachmittag gegen AG Uhr der 22jährig« Bureaugehilfe Otto Brot mann aus der Wicleffstraß« 31 zu Moabit . Die Leiche wurde ge- borgen und von der Kriminalpolizei beschlagnahmt.
Er wollte Generalkonsul werden. Ein teures Vergnügen. Einen bösen Reinfall erlebte der Pfandleiher E., der gerne Generalkonsul werden wollte. Sein tragikomisches Erlebnis hatte ein gerichtliches Nachspiel in Gestalt einer Betrugsan- zeige gegen den angeblichen Oberstabsarzt Dr. B r a m e r t. Der Pfandleiher hatte sich aus kleinen Ansängen zum Inhaber einer großen Pfandleihanstalt heraufgearbeitet. Seinem Vermögen wollt er nun aber nach außen durch einen klangvollen Titel Ansehen verschaffen. Dr. B. hatte ihm viel von seinen Beziehungen zu der Regierung in Angara erzählt und versprach, ihm die Be- stallung zum türkischen Generalkonsul zu beschaffen. Nur noch die Hinterlegung von 1000 Mark Stempelgebühren war nötig. Als das Geld gezahlt worden war, berichtete Dr. B. seinem Geschäftsfreunde, daß die Ernennung vollzogen sei, und daß die Urkunde jeden Tag eintreffen könne. Der neugebackene„General- konsul " konnte die Zeit nicht mehr erwarten. Ehe er noch im Besitz der Ernennungsurkunde war, veranstaltete er zux Feier seiner Ernennung zum Generalkonsul ein Festessen in einem der ersten Hotels Unter den Linden / zrt dem er die Spitzen der Wirtschaft ein- lud. Als nichts eintraf, erkannte er endlich, daß erhintersLicht geführt worden war und er erstattete Betrugsanzeige. Der Ange- klagte beschäftigt« sich damit, ReNameartikel für chemische Fabriken zu schreiben. Einem Fabrikanten in Sachsen , dem er sich als Konsular- arzt der Türkischen Botschaft, Berlin , vorstellte, hatte er versprochen, ihm die Einfuhrgenehmigung für seine Hautsalbe nach der Türkei zu oerschaffen. Auch in diesem Falle hatte er sich einen Vorschuß geben lassen. Nach der Behauptung des Angeklagten war er tat- sächlich lange Jahre Oberstabsarzt in der Türkei . Er will auch als offizieller Vertreter der türkischen Regierung an der Friedens- konferenz in Lausanne teilgenommen haben. Di« 1000 Mark be- hauptete er an den Großwesir Djawid Pascha eingesandt zu haben. Nur durch dessen inzwischen erfolgte Hinrichtung sei die Ernennung des Herrn H. zum Generalkonsul vereitelt worden. Die Einfuhrgenehmigung hätte ihm Professor B r a g o n, sein aller Freund, jetzt Staatssekretär im Wohlfahrtsministerium in Angara, beschaffen sollen, und diesem habe er auch die 200 Mark geschickt. Ein Prof. Bragon war aber nicht zu ermitteln. Das Schöffengericht Tempelhof hielt trotz der schwerwiegenden Berdachtsgründe das Material zur Verurteilung des Angeklagten nicht für ausreichend und kam zu seiner Freisprechung. Es konnte ihm nicht wider- legt werden, daß er infolge seines langen Aufenthaltes in der Türkei Beziehungen zu führenden Persönlichkeiten gehabt hat.
„Intimes aus einer Arbeitsstube." Mr berichteten am 12. Juli unter der Ueberschrift„Beschei- den« Armut" über das Elend der Heimarbeiterin- nen in der Konfektion, und wir behandelten im beson- deren die Zustände in der Arbeitsstube einer Fvau S. in der Passauer Straße. Frau S. schickt uns nun eine längere Erwiderung, die wir aus Billigkeitsgründen in chren hauptsächlichen Teilen wiedergeben. Frau S. schreibt am Anfang über den Ar- beitsraum, daß man hierfür„nicht seinenSalon hergäbe", woraus wir entnehmen dürfen, daß Fvau S. im Gegensatz zu den von chr beschäftigten Heimarbeiterinnen immerhin über einen Salon oerfügt. In der Zuschrift wird weiter zugegeben, daß taffächlich für Spielhöschen nur der geringe Stückpreis von 30 Pf. gezahlt wird.„Jede einzelne Frau habe ich," so heißt es weiter,„gefragt, ob sie schon darin gearbeitet hätte. Natür- l i ch hatten sie alle schon darin gearbeitet." Natürlich, Frau S., wird jede arme Proletarierfrau bemüht sein, sich wenigstens
«in paar kärgliche Groschen zu verdienen. Frau � 6. schiebt die Schuld an den unglaublich niedrigen Loh- nen auf die Konfektionsfirma, von der sie selbst be- schäftigt wird, und sie rechnet uns vor, daß sie pro Stück nur 3 Pf. Verdienst hat. Weiterhin gibt Frau S. aber zu, daß eine ihrer Arbeiterinnen ihr gesagt hat:„Ich bin schon gewarnt worden, Sie bezahlen keinen Menschen I" Das ist immerhin kein besonders hervorragendes Zeugnis. Zum Schluß erklärt Frau S. mit Pathos:„Jeder Leser ersieht daraus, was für böse Erregung durch falsche Berichterstattung hervorgerufen werden kann." Aber gerade, was uns Frau S. mitteill, bestätigt, daß wir keinesfalls falsch berichtet haben. Auch aus den Ausführungen von Frau S. erhellt mit Deutlichkeit, wie groß die Not und die Unterdrückung der Heim ar bei- t e r i n n e n besonders in der Konfektion ist. Mehr haben wir nicht behauptet, und an unserer Behauptung h a l t e n w i r f e st! Zeugen gesucht! Am 13. April 1927 gegen 22A Uhr ist es zwischen einem Soldaten der Fohrabteilung Lankwitz und einem Unteroffizier(Zahlmeisteranwärter) der Krafffahrabteilung Lankwitz in der Vittoriastraße zu Lankwitz zu einem Auftritt gekommen, weil der Soldat angeblich nicht die militärische Ehren- bezeugung erwiesen hat. Der Soldat ist n erster Instanz zu 6 M o- naten Gefängnis verurteilt worden, weil ihm die von einer Zivilperson geäußerte Bemerkung:.Letzt haben Sie das Recht, von Ihrer Waffe Gebrauch zu machen" zur Last gelegt worden ist. Berufung ist gegen das unglaubliche Urteil eingelegt. Der in Frage kommende Zivilist wird gebeten, sich für die Revisionsoerhandlung als Zeuge zu melden. Namen und Adresse sind zu richten cm Franz Künstler , Mitglied des Reichstags, Berlin SW. 68, Lindenfiraß« 3, Parteivorstand der SPD . Die Fahnenweihe w Zossen am heutigen Sonntag fällt aus._
Die Vogelscheuche als Geldschrank. Ein reicher Grundbesitzer in H o st a u bei Pilsen verkauft««in paar Pferde und wollte den Erlös von 32 000 Kronen vor Dieben sicher aufbewahren. Daher steckte er die Summe in einen alten Rock auf dem Boden. Nach einigen Tagen wollte er das Geld holen. Der Rock war verschwunden. Große Aufregung, bis die Magd erklärte, der Rock hänge als Bogelscheuch« auf dem Felde. Voller Angst rannte der Bauer hmau» und griff in die Tasche. Die große Summe steckte noch unangetastet darin. Eine eutmeuschte Schwester. In L i s p i tz(Böhmen ) hat eine reiche Bäuerin fest 1914 ihren Bruder im Keller gefangen gehalten. Durch Aufall hörten Arbeiter das Stöhnen und holten die Gendarmerie. Man fand einen zum Skelett abgemagerten Greis, dessen Bart bis an die Knie reichte. Das unmenschliche Weib hatte wegen Bermögensstreites die Tat begangen und erzählt, der Bruder sei ausgewandert. 1 Million-Dollar-Anleihe für die Westharzsperre. Hannover , 23. Juli. (TU.) Die Beratungsstelle für Auslands- kredit« hat die Aufnahme einer Anleihe durch die Provinz Hannover in Höh« von einer Milion Dollar zum Ausbau der West- harzsperre gutgeheißen. Die Anleihe ist dem Banthaus Lee Higginson u. Co., Osten, New Port entnommen. Anleihe- Verhandlungen über Auslandsgeld für weitere Zwecke der Provinz Hannooer schweben nicht mehr.
läS&zeaffest nicht! L—...... �...... W11»w 1| ImSJSUJ 14.926.