2. Beilage zum„ Vorwärts" Berliner Volksblatt.
Ur. 234.
Wem
nüht die UnfallversicherungsGelekgebung?
I.
Sonntag, den 6. Oktober 1895.
12. Jahrg.
Geld ausgedrückt weniger als früher: rund 1000 M. und diesen Grundsatz auf alle gewerblichen Betriebe zu übertragen, jährlich 300 M. Der Arbeitgeber spart aber nicht nur diese haben in der Schweiz ( im Fabrikgesetz vom 28. März 1877) und in 1000 M. und jährlich 300 M., sondern, insbesondere wenn er England( im Haftpflichtgesetz vom 7. Septbr. 1880) einigen Erfolg Großunternehmer ist, erheblich mehr, weil er 3wangs gehabt; in Deutschland sind sie an der Macht des Großmitglied der großen Versicherungsgesellschaft( Berufsgenossen- unternehmerthums gescheitert.§ 95 des Unfallversicherungsschaft) ist und seine Beiträge deshalb bei weitem niedriger find, Gesetzes hat gar eine Entschädigungspflicht des Unternehmers Gegenüber der enormen Ueberschätzung des Werthes der als die zu zahlende" Rente". Dieser immense Vortheil des auch für die meisten Fälle einer Berschuldung des Unternehmers deutschen Unfallgesetzgebung in der Festschrift des Präsidenten Unternehmers und äußerst große Nachtheil des Arbeiters ist aufgehoben. Soll das Etiquet Arbeiterfürsorge", mit dem die Dr. Bödiker und in fast der gesammten tapitalistischen Preffe durch den§ 95 des Unfallversicherungs- Gesetzes herbeigeführt. sogenannte soziale Gefeßgebung beklebt zu werden pflegt, nicht erscheint es am Plaze, die wesentlichsten Bestimmungen der Dort ist bestimmt, daß der Arbeiter nur dann einen Anspruch als ein betrügerisches bezeichnet werden, so wäre die Unfallversicherungs- Gesetzgebung und die Rechtsprechung auf auf Ersatz des infolge eines Unfalls erlittenen Schadens erste Aufgabe einer Reform der Unfall Gesetzgebung, den diesem Gebiet uns zu vergegenwärtigen. Eine ruhige, objektive gegen den Arbeitgeber selbst geltend machen darf,§ 95 desselben aufzuheben, die Schadensersaßpflicht des UnterBetrachtung dieser Dinge beweist, daß die Folgen des Unfall- venn der Arbeitgeber den Unfall vorsäglich, also nehmers in dem eben besprochenen Sinne für alle Betriebe versicherungs- Gesetzes wesentliche Vortheile dem Unternehmer abfichtlich herbeigeführt hat und wenn er deshalb gesetzlich festzulegen und die Berufsgenossenschaften für die hieraus im wesentlichen auf Kosten des Arbeiters schafft, dem die Unfall- ferner wegen vorsätzlicher Körperverletzung durch straf- fich ergebenden vollen Schadensersatz- Verpflichungen mithaften gefeggebung nur geringe Vortheile gebracht hat. gerichtliches Urtheil verurtheilt worden ist. Es gehört wahrlich zu lassen.
Die Unfallversicherungs- Gesetzgebung ist keine Versicherung gegenüber dieser offenbaren Schädigung des durch Unterder Arbeiter, sondern eine Versicherung der Arbeitgeber laffen von Schußeinrichtungen verlegten Arbeiters durch gegen die Lasten, welche ihnen durch Betriebsunfälle nach den das Unfallgefeß eine große Portion Heuchelei dazu, von Soziale Rechtspflege. allgemeinen Rechtsgrundsäßen zufallen. Die Unternehmer der einer Arbeiterfürsorge durch§ 95 des Unfallgesetzes zu sprechen. unfallversicherungspflichtigen Betriebe bilden nach dem Aber, wird von den Lobrednern des Unfallgesetzes einge- Gewerbegericht. Der Schiffsknecht Linte hatte sich dem Gesetz in Form von Berufsgenossenschaften Versicherungsgesell- wendet, der Vortheil des Unfallgesetzes liegt doch auf der Hand, Schiffseigner Baberkow für die Zeit einer Reise von Stettin nach schaften auf Gegenseitigkeit. Den Berufsgenossenschaften zahlen die daß auf grund seiner Bestimmungen Entschädigungen auch Berlin und zurück gegen 45 M. Lohn verdungen. Nach etwa einzelnen Betriebsinhaber Beiträge, deren Höhe sich nach der für solche Betriebsunfälle gezahlt werden, die ohne fünf Tagen kam es zwischen 2. und D. zu einem heftigen Streit, Anzahl der in den einzelnen Betrieben beschäftigten Arbeiter, Verschuldung des Unternehmers, lediglich infolge eines der in Thätlichkeiten ausartete. Die Entlassung Linke's nach der Höhe der Arbeitslöhne, nach der Gefahrenklaffe des Bufalls fich ereignet haben. Gewiß liegt hierin ein war die unmittelbare Folge; derselbe mußte, entgegen Betriebs u. s. w. richtet. Die Versicherungsgesellschaft( Berufs- fleiner Vortheil der Arbeiterklasse gegenüber der früheren seinem Wunsche noch bis Liebenwalde mitgenommen zu genossenschaft genannt) zahlt bei Betriebsunfällen, durch welche Rechtsprechung. Bei Lichte betrachtet ist aber auch diese Be- werden, das Schiff sofort verlassen. In Berlin angelangt Arbeiter des unfallversicherungspflichtigen Betriebes förperlich stimmung in erster Reihe zu gunsten des Unternehmers. Wie erhob Linke beim Gewerbegericht Anspruch auf den Rest des für verlegt oder getödtet werden, den Verletzten oder deren Hinter steht es denn mit der Verpflichtung des Unternehmers, für zu die ganze Reise ausgemachten Lohnes, indem er geltend machte, bliebenen sogenannte Reuten. Diese Rente" bezeichnet das fällige Betriebsunfälle zu haften? Dem allgemeinen Rechtsgefühl widerrechtlich vor dem Ablauf seines Engagements entlassen zu Gesetz mit unrecht als Schadensersah. Die Rente" tann und nicht minder der wirthschaftlichen Entwickelung, insbesondere sein und nur 10 M. an Lohn erhalten zu haben. Der Beklagte vielmehr nach den gesetzlichen Bestimmungen selbst unter der Eigenart eines Großbetriebes, entspricht es, daß der Arbeit begehrte die Abweisung der Klage mit der Begründung, der teinen Umständen auch nur entfernt so boch sein, als geber voll und ganz für alle Unfälle, die in seinem Betriebe sich Kläger habe ihn thätlich angegriffen, so daß er drei Tage frant ein Schadensersatz nach der allgemeinen Rechtsanschauung und ereignen, zu haften hat. Jedes Gewerbe muß seine Produktions- gewesen sei. Der Kläger behauptete dagegen, er sei von Daberkow nach den Rechtsregeln aller zivilisirter Länder sein muß. Gin fosten selbst tragen. Ist das Gewerbe mit Gefahren verknüpft, angegriffen worden und da habe er sich kräftig zur Wehre gesetzt. wirklicher Schadensersatz besteht in Ersatz des Verlustes und des so versteht sich von selbst, daß diese Gefahr denjenigen treffen Dazu habe er sich berechtigt gefühlt, weil er von D. vorher mit den infolge der schädigenden Handlung entzogenen Gewinns, der nach muß, der den Unternehmergewinn hat, nicht den, dessen Worten bedroht worden sei, wenn er nicht gleich gehe, werde er dem natürlichen und dem gewöhnlichen Lauf der Dinge erwartet Arbeitskraft durch die gewerbliche Gefahr gewerbliche Gefahr beeinträchtigt über Bord geschmissen. Die Kammer III, welche unter dem werden kann. Die höchste nach den Unfallgesetz zu zahlende ift. Wer den Nutzen hat, hat auch das Risiko zu Vorsitz des Assessors Lohmeyer die Sache verhandelte, nahm Rente" beträgt nach Gesez und Rechtsprechung aber noch nicht tragen. Das ist ein uralter, in der Natur des Privat- davon Abstand, über die Frage Beweis zu erheben, wer denn 2/3 des Schadensersages. Ein Beispiel mag dies veranschaulichen. eigenthums begründeter Rechtssatz. Ihn dem Arbeiter, eigentlich mit den Thätlichkeiten begonnen habe. Der GerichtsNehmen wir an, einem Fabrikarbeiter sei vor Inkrafttreten des Unfall- dessen Arbeitskraft gefchädigt wird, gegenüber außer Kraft sehen, hof hielt die Abweisung des Klägers schon auf grund einer Auss gefeßes infolge mangelhafter Schußeinrichtungen das rechte Bein ab- heißt ein zivilrechtliches Ausnahmegesetz zu gunsten des Unter führung desselben für geboten, die er nebenbei in seiner SDargerissen und sein Tagelohn habe 5,50 M. betragen. Dann hätte der nehmers und zu ungunsten des Arbeiters schaffen. Wird etwa stellung des Sachverhaltes machte. Es waren dies die verletzte Arbeiter einen Anspruch auf Erfaz des vollen Schadens, der ein Wagen, ein Gerüst, eine Maschine im Betriebe beschädigt, so Worte:" Ich sagte auf die ausgesprochene Entlaffang: ihm durch den Unfall zugefügt war, gegen den Fabritbefizer erheben erachtet es jedermann für selbstverständlich, daß die Schädigung Gut, ich gehe, geben Sie mir Buch und Karte." Darin tönnen. Angenommen, das Krankenlager habe 15 Wochen lang allein den Unternehmer treffe. Weshalb soll er nicht auch erblickte der Gerichtshof ein Einverständniß mit der gedauert, nach Verlauf dieser 15 Wochen habe der Verlegte sich verpflichtet sein, den Schaden zu tragen, den die Arbeitskraft vorzeitigen Entlassung. Gegenüber dem einmal gefällten Urtheil mit Hilfe eines künstlichen Beins fortbewegen und leichtere Ar- eines Arbeiters in seinem Betriebe erlitten hat? Ist die blieb natürlich der Protest des Klägers nuglos: Ich kann doch beiten verrichten fönnen. Es würde dann für die Zukunft der lebendige Arbeitsmaschine minderwerthiger als die todten Arbeits- nicht dableiben, wenn D. fagt, ich folle gehen." Bugesprochen Tageslohn des Arbeiters wohl bestenfalls 2 M. 50 Bf. betragen; werkzeuge? wurden ihm 75 Pfennige, die er nach der Berechnung des Gerichtsitm wären also 3 M. täglicher Arbeitsverdienst vom Ablauf der Trotz der offenbaren Nothwendigkeit der Haftung des Unter- hofes noch an Lohn für geleistete Arbeit zu fordern hatte. 15. Woche ab entgangen. Demgemäß hätte der verunglückte Ar- nehmers hatte die deutsche Rechtsprechung und Gefeßgebung eine Unserer Meinung nach berechtigten die vom Kläger gesprochenen beiter vom Fabrikbesitzer zu beanspruchen gehabt: Ersatz der Schadensersatzpflicht des Unternehmers nur für die Fälle an- Worte noch lange nicht zur Abweisung der Klage. Der Kläger Sachen, die ihm infolge des Unfalls zerstört oder beschädigt wur- erkannt, in denen die Verlegung des Arbeiters auf einer Ver- erklärte sich augenscheinlich nur bereit, das Schiff zu verlassen, den, entgangener Zageslohn während des Heilungsprozesses, d. i. schuldung" des Unternehmers oder( im theinischen Gebiet) auf dem seines Bleibens doch nicht mehr war, nicht aber gab er 90 X 5 M. 50 lb lauf der 15 Woche 495 M., ferner 900 m. jährlich vom Ab- seiner Angestellten beruhte. Und doch hatte die preußische zugleich damit fund, auf weitere Ansprüche zu verzichten. lauf der 15 Woche ab und endlich Ersatz der Kurkosten vom Gesetzgebung bereits in§ 25 des Eisenbahn Gesetzes Der Zimmerer D., welcher von der Firma Holzmann ersten Tage ab. In Sachsen und Preußen überdies noch etwa 90 m. vom 3. November 1888, Deutschland in Art. 421, 395, 400, 401 u. Ro. am 10. Auguft engagirt worden war, verunglückte nach Echmerzensgeld. Und was hat der Arbeiter jetzt auf grund des des Handelsgesetzbuchs und in§ 1 des Haftpflichtgefehes vom kaum dreistündiger Beschäftigung. Infolgedessen war er mehrere Unfallversicherungs- Gesetzes zu beanspruchen? Im besten Fall 7. Juni 1871 wenigstens für das Gebiet des Eisenbahnbetriebs Wochen lang unfähig, die Arbeit fortzusehen; erst am 14. Seplediglich Heilung vom Ablauf der 13. Woche ab, die volle als Grundsatz anerkannt, daß der Unternehmer für jeden im tember konnte er daran denken, der Firma Holzmann u. Ko. Rente" für die Dauer von 2 Wochen mit 34,62 M. und 2/3 Rente Betriebe vorgekommenen Unfall einzustehen hat, falls er nicht wieder zur Verfügung zu stellen. Diese fühlte sich jedoch nunvom Ablauf der 15. Woche ab d. h. jährlich 600 M. Der Ar- beweist, daß der Unfall durch höhere Gewalt oder durch eigenes mehr nicht weiter verpflichtet ihn zu beschäftigen und beiter erhält also infolge des Unfallversicherungs- Gesetzes in Verschulden des Verletzten verursacht ist. Die Bestrebungen, ließ es auf einen Prozeß vor dem Geiverbegericht
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Sonntagsplauderei.
A
So wird die Zuversicht des Bürgers gefestigt. Man versperrt vor seinen nicht allzu wißbegierigen Augen die Aussicht in die Gedanken- und Empfindungssphäre des Proletariers. Man verrammelt die Thore!
ist man den Leuten mit den vollen Geldkagen um den Bart Wenn derart gesorgt wird, daß dem biederen Bürgersgegangen; wie hat man von hohen Pflichten, von geheiligter mann nichts Ungewöhnliches nahe, wenn ihn keine heftigere In der vergangenen Woche tagte in unserer Nachbar- Ordnung geschwärmt, und wie schiver öffneten sich trok Erregung von außen her zum verhaßten eigenen Denken zwingt, stadt Potsdam eine Synodalversammlung. Ju längst be- allem Hochdruck die Beutel. Ihre Denker und Dichter, wie wird er sich da nicht wahrhaft glücklich fühlen, und wird tannten Melodien flagte man über den Ernst der Zeiten oft schon hat sie die Gesellschaft bei Festlichkeiten und Geer am Ende nicht im tröstlichen Glauben bekräftigt werden, und manch einer von den salbungsvollen Berathern des lagen in überschwänglichen Worten gepriesen. Worte sind die andere Welt, die Welt der Unzufriedenen, sei Volkes stellte wiederum die uralte Frage: Was ist Glück? so wohlfeil. Sollte die Begeisterung aber sich zu einem im Grunde eine Art von Phantasiegebilde? Sie bestehe Was braucht man zum Menschenglück?" Eine positive sichtbaren Zeichen des Angedenkens aufschwingen, dann nicht in Wirklichkeit, und wenn sie bestehe, so sei ihre Größe Antwort wußte keiner der Weisen zu geben. Aber was war gar bald der Spiritus beim Teufel und das über Gebühr aufgebauscht? Und mit dem Trupp von Malzum Glück der Menschheit nicht nöthig sei, darüber war Phlegma war geblieben. Langwierig genug war tontenten aus angeborener seelischer Tücke oder grämlicher man auf der Synode bald einig. Erweiterter Intellekt, das Hausirengehen mit der Sammelbüchse, und unsere Melancholie werde man mit Schärfe und Energie schon vertiefte Bildung und heißer Drang nach vermehrter Er- Nationalsten mußten manche bittere Wahrheit selbst aus fertig werden? fenntniß, das alles sei, wie schon zu Faust's Zeiten, dem Munde der Deutsch- Amerikaner hinunterwürgen, wenn Ballast, der die heitere, freie Beweglichkeit der Menschen sie ihnen immerzu den Klingelbeutel hinhielten. Was selbst niederhalte und ihr frommes Glück durch Zweifelsucht störe. verständlich geschehen mußte, wie die Erfüllung einer Pflicht Es sind keine neuen Vorschläge, die hier während der gegen die Angehörigen der Verurtheilten von Essen, soll jüngsten Synodalberathungen auftauchten. Immer, wenn gewiß nicht prahlerisch hervorgehoben werden. Allein, wie Es trifft sich gut, daß die gegenwärtigen Vorgänge in neue Wahrheiten, umfassendere Wissenschaft um Einlaß es bezeichnend für das Empfindungsleben, wie es zugleich der Wien einen trefflichen Beitrag zu solcher Taktik bieten. pochten, verfielen die Herren auf die eine Weisheit: Ver vornehmste Protest des Proletariats gegenüber dem Urtheil der Nirgends wohl in der Welt hat man die Kunst des Todtrammelt die Thore, die unsere Veste schützen, um so fefter! Klassenbefangenen Geschworenen ist, so bezeichnend bleibt es schweigens zu solcher Virtuosität ausgebildet, als in Wien , Um das Glück der Stumpfsinnigen nicht zu ge- auch, daß man in der öffentlichen Meinung, soweit sie zur Zeit da der Liberalismus Hans im Glück" war. Als fährden, um ihren Gleichmuth zu erhalten, wird das Bürgerthum vertritt, so behutsam und mäuschenstill die Aufregung über den Mammonismus und seine eiserne sorgfam darüber gewacht, daß keine volle Kunde von über diese Symptome hinweggleitet. Stüße, die Wiener Liberalen, schon so mächtig geworden dem, was außerhalb der verrammelten Thore vorgeht, Das Reichsgericht hat gesprochen. Die Entscheidung war, daß Schönerer, der Antisemit, und seine Freunde fast zu denen dringe, die in stillem Besitz sich glücklich zum Prozesse ist einer seiner letzten Sprüche in den alten vergöttert wurden, da schwieg das, was man öffentliche fühlen sollen. Das neue Streben will unter freiem Tages Räumen zu Leipzig . Schon ist der neue, stolze Palast des Meinung in Wien nanute, sich immer noch gründlich aus. licht sich entfalten. Den ängstlichen Behütern des Ver- Reichsgerichts aufgebaut und in drei Wochen wird er unter Ja, so findisch, so unglaublich findisch und so hochmüthig alteten ist es hinter verschlossenen Thüren wohl. festlichem Pomp und Weihereden der Deffentlichkeit über zugleich war die maßgebende Presse Wien's, daß in ihr selbst So kommt es, daß von den Empfindungen, die zur geben. Die Familienblätter bringen bereits Illustrationen der Name Schönerer's und anderer Agitatoren nicht genannt Zeit die Seele des Proletariats durchzucken, in den Kreisen des Prachtgebäudes und im begleitenden Text hierzu werden werden durfte, um nicht Neklame für die Finsterlinge zu derer, die dem Proletariat fremd gegenüberstehen, in Wahr- Hymnen angestimmt, Hymnen zum Preis der gegenwärtigen machen! Schon stieg ihnen das antiliberale Gewässer bis heit so wenig offenbar wird. Nach lächerlich- journalistischem Glorie mit ihrem einheitlichen deutschen Recht im Hinblick zur Kehle und sie schrien noch aus vollem Halfe: Die paar Brauch schweigt man das Unbequeme todt. Die verstohlene zur düfteren Vergangenheit mit ihrer mannigfachen gewissenlosen Heter! Bu plötzlichem Wahnsinn, der sich Hoffnung, es auf diese Weise langsam unschädlich zu machen, Rechtszersplitterung. Ein oberstes Recht, Recht, eine eine ein- indeß gewiß rasch verlaufen wird, haben sie unsere guten ist zwar im Lauf der Geschichte hundert und aberhundertheitliche gleiche Justiz und als Symbol des Ganzen, das Wiener verführt. Und über den Köpfen der liberalen mal zu nichte geworden, aber immer wieder geben sich die maffige, überragende Baumonument zu Leipzig . Das wird Renommisten schlugen alsbald die brausenden Wasser zuLeute, wenn fie die Herrschaft über die Geister verloren ein Jubelgebrause geben. Das Proletariat wird aber feiner sammen. hat es ihnen zum Schluß ge= haben, ihr hin. Kampfzeugen gedenken, der Schröder und Genossen und holfen, daß sie so getreu und.mit so zäher Das Reichsgericht hat den Spruch der Geschworenen der Redakteure, die für ihre Ueberzeugung die merkwürdigste Ausdauer an dem Grundsatz festhielten: Berrammelt von Essen bestätigt. Gesetzesvorschriften wurden buchstaben- Behandlung zu gewärtigen haben, wie die Dierl, Pfund die Thore und laßt um alles in der Welt die eigenen treu ausgelegt und die Verurtheilten wandeln als Mein- und Jllge. Es wird auch der Tragödie von Fuchsmühl Anhänger nicht merken, was draußen vor den Thoren eidige in das Zuchthaus. Die Unglücklichen sehen harten eingedenk sein und sich vor Augen halten, wie rasch bereit vorgeht. Leidenstagen entgegen. Aber über den niedrigen Jammer man das Recht der Besitzenden zu wahren geneigt sei Die jungaufstrebende geistige Macht, die Sozialdemo wäre es auch mag sie ein stolzes Bewußtsein erheben. Die Welt, auf und wäre mit Waffengewalt, wie fratie, muß wie alle werbenden, erobernden Kräfte nach deren Achtung es ihnen antam, hat nicht vergessen, den hart man die armen Wäldler anfaßt, die doch eben- völlig anderen Gesezen handeln. Vor offenen Thüren beAchtungsbeweis vor den Zuchthäuslern beredt und deutlich falls in ihrem guten Recht zu handeln vermeinten und räth sie, wägt Erfolge ab und beschließt Maßnahmen, wie auszusprechen. Wie ein Gebot unbedingter Nothwendigkeit noch dazu von Verzweiflung getrieben waren. Man der Vereinigung und der Macht widerstrebender Gewalten drang es in die proletarischen Gemüther: Zunächst muß wird sich hierbei nicht in lautem Lamento ergehen; in aller zu begegnen sei. Siehe aufs neue den bevorstehenden Bresfür die Familien der Unglücklichen Rath geschaffen werden, Stille wird das Proletariat sich seinen Gedanken hingeben lauer Parteitag. Wo auf der einen Seite in flammendem und feiner künstlichen Nachhilfe bedurfte es, um über so manches, was in der jüngsten Zeit vor seinen be- Hetzeifer der Kriegsschrei gellend ertönt: Vernichtet sie!, da ein glänzendes Zeugniß von Opferwilligkeit aufzuweisen. wegten Sinnen vorübergeschwebt war. Die Gegner können wird unser Parteitag im Selbstvertrauen und zukunftsfreudig Wer mancherlei Vorkommnisse aus der bürgerlichen Gesell in ihrer Verschlafenheit ruhig sein. Vielleicht dürfen sie den Muth der Kaltblütigkeit gewiß bewahren. schaft dagegen hält, der wird sich seinen Vers darauf von sich noch einbilden, es sei feinerlei Bitterfeit vorhanden, selber machen. Wie hat man mitunter zärtlich gethan, wie weil diese Bitterkeit nur den gedämpftesten Ausdruck findet.
und
Mas
Alpha.