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Die Ortsausschüsse des ADGB .

Ihre Tätigkeit im Jahre 1926.

Obschon die Gewerkschaften im allgemeinen unter der Last der Wirtschaftskrise schwer zu leiden hatten und ihre Mitgliederzahlen zurückgingen, haben trotzdem die Ortsausschüsse des Auge­meinen Deutschen Gewerkschaftsbundes im Jahre 1926 in der Festigung ihres Befihstandes weitere

erfreuliche Fortschritte

stellen. Die ersteren werden von vollbesoldeten Angestellten geleitet und bestehen an Orten mit einem größeren Mitgliederkreis. Im Berichtsjahre unterhielten 118 Ortsausschüsse Arbeiterfekretariate und Berichtsjahre unterhielten 118 Ortsausschüsse Arbeiterfekretariate und 240 hatten nebenberuflich verwaltete Rechtsauskunftsstellen einge richtet. Zur Erledigung der Verwaltungsarbeiten unterhielten 45 Drte eigene Gewertschaftsbureaus. In diesen Einrichtungen wurden insgesamt 253 Angestellte beschäftigt.

Dem Bildungswesen wird im weiten Maße Rechnung getragen. 775 Ortsausschüsse unterhielten für alle angeschlossenen Gewerkschaften gemeinsame Bibliotheken. In 438 Orten find zur Pflege des Bildungswesens Ausschüsse eingesetzt und in 260 Orten besondere Ausschüsse für die Jugend

gemacht. Der Sturz der Währung hatte die Ortsausschüsse besonders start getroffen und viele zur Einstellung ihrer Tätigkeit gezwungen. Die jüngste Statistik bietet nun wieder einen sicheren Ueberblick über das weite Gebiet der Ortsausschüsse, soweit sie sich als lebensfähig erwiesen. Insgesamt bestanden im Berichtsjahr 1925 Ortsausschüsse, von denen 1083= 83,8 Proz. an der Statistik beteiligt sind. Diesen maren 11 545 Gewerkschaften angeschlossen, die am Ende des Jahres 3 264 523 Mitglieder, darunter 508 214 meibliche und 120 997 jugendliche, zählten. Demnach wurden von der Statistik der Drtsausschüsse 83 Broz. der gesamten Zahl der Mitglieder des ADGB. erfaßt. Von den berichtenden Ortsausschüssen zählen 644, also reichlich die Hälfte, bis 1000 Mitglieder, 388= 35,8 Proz. über 1000 bis 10 000 Mitglieder und 52= 4,8 Proz. über 10 000 mit- chaftshäuser mit Bureauräumen, Versammlungssälen, Re­glieder. Man kann diese Gruppierung, in der gleichen Reihenfolge, als die kleineren, mittleren und größeren Ortsausschüsse bezeichnen. Auf die erste Gruppe entfallen 269 188, auf die zweite 1 138 119 und auf die leßtangeführte Gruppe 1857 216 Mitglieder. Nach der Zahl der Mitglieder liegt demnach das Schwergewicht des Ortsausschuß­bestandes bei den mittleren und größeren. Doch ist die Ausdehnung der Ortsausschüsse auf die kleineren Orte ungemein wichtig, da sie den Gewerkschaften weit auf das Land hinaus Stützpunkte verschaffen. Ueber 25 000 Mitglieder

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haben 17 Ortsausschüsse, und zwar sind es die folgenden Orte, die 1926 folgende Mitgliederzahlen aufwiesen: Berlin 296 706, Hamburg- Altona 163 765, Dresden 113 574, Leipzig 106 260, München 66 526, Frankfurt a. m. 60 536, 54 641, Stuttgart 58 611, Hannover 56 471, Köln 49 760, Breslau 47 813, Chemnitz 41 833, Magdeburg 39 788, Bremen 39 267, Bielefeld 31 731, Stettin 30 583 und Raffel 29 770.

Nürnberg

Die Ortsausschüsse nehmen in dem organisatorischen Aufbau des Allgemeinen Deutschen Gewerschaftsbundes eine wichtige Stellung ein. Sie verfügen über Einrichtungen, die zum Teil hohe Kosten verursachen, aber auch für die Mitglieder einen großen Wert haben. In erster Linie stehen hier

die Rechtsberatungseinrichtungen

der Ortsausschüsse, die Arbeitersekretariate und Rechtsauskunfts­

Zandarbeiter und Arbeitslosenversicherung.

Die Landarbeiter, die Stieftinder der Sozialpolitit, haben beim Kampf um die Gestaltung der Arbeitslosenversicherung verhältnismäßig günstig abgeschnitten. Das verdanken sie in erster Linie dem unermüdlichen Drängen der sozialdemokratischen Reichstagsfraktion auf Einbeziehung der Landwirtschaft in die Ar­beitslosenversicherung. Jeder Landarbeiter muß sich die für ihn be­sonders in Betracht kommenden Bestimmungen des Arbeitslosen versicherungsgesezes genau ansehen, damit die Unflarheit, die auf bem Lande noch vielfach über das neue Arbeitslosenversicherungs­

gesetz besteht, beseitigt wird.

Was ist praktisch erreicht worden? Bunächst sind nach§ 70 solche Arbeiter von der Versicherung ausgeschlossen, die neben ihrer Beschäftigung bei einem Arbeitgeber noch Besizer oder Bächter landwirtschaftlichen Grundbefizes von solcher Größe sind, daß sie von den Erträgen mit ihren Angehörigen leben können und als Arbeiter nur weniger als die Hälfte des Jahres tätig sind. Im § 71 ist bestimmt: Versicherungsfrei ist eine Beschäftigung in der Land- und Forstwirtschaft, wenn der Arbeitnehmer 1. auf Grund eines schriftlichen Arbeitsvertrages von mindestens ein­jähriger Dauer beschäftigt wird oder 2. auf Grund eines schriftlichen Arbeitsvertrages auf unbestimmte Zeit beschäftigt wird und ihm ohne wichtigen Grund nur mit mindestens sechsmonatiger Frist ge­fündigt werden darf."

Anstelle des Arbeitsvertrages fönnen gleichlautende Bestim= mungen des Tarifvertrages treten. Somit ist also zu beachten: Ist eine Jahresarbeitsvertrag abgeschlossen, dann muß sechs Monate vor Ablauf vereinbart werden, ob der Vertrag weiterläuft oder nicht. Bei Verträgen auf unbestimmte 3eit gilt ohne weiteres sechsmonatige Kündigung. In jedem Falle, wenn das Arbeitsverhältnis in einer Frist von 6 Monate aufgekündigt wird, sei es durch den Unternehmer oder Arbeiter, sind beide Teile verpflichtet, in der Kündigungsfrist Beiträge zur Ar­beitslosenversicherungskaffe zu leisten. Die land- und forstwirt­schaftlichen Arbeiter und Arbeiterinnen mit fürzeren Kündigungs­fristen oder die, für die überhaupt keine Kündigungsfrist gilt, sind ohne weiteres in die Arbeitslosenversicherung einbezogen, ohne irgendwelche besondere Voraussetzungen.

Arbeiter, die in die häusliche Gemeinschaft des Arbeitgebers

aufgenommen sind, sogenanntes fändliches Gesinde, find nach§ 72 von der Arbeitslosenversicherung vollkommen ausgefchloffen. Im § 96 ist festgelegt, daß ein Arbeitnehmer bei plöblicher Ent­lassung Arbeitslosenunterstützung beziehen kann, wenn das Ar­beitsverhältnis ohne Zustimmung des Arbeitnehmers und ohne sein Verschulden vorzeitig gelöst wird. Im§ 144 ist in dem Abschnitt, der von der Aufbringung der Mittel handelt, bestimmt, daß bei plötzlicher Entlassung der Unternehmer allein den doppelten Betrag zahlen muß, was als Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbei­tragsanteil für 6 Monate zu zahlen wäre.

Sieht man sich die für die Landwirtschaft in Frage kommenden Bestimmungen des Arbeitslosenversicherungsgesetzes in ihrer Gesamtheit an, dann fann von einem erheblichen Erfolg der Sozialdemokratischen Reichstagsfraktion ge­sprochen werden. Es gilt nunmehr folgender Grundsah: Ent­weder der Landarbeiter steht in einem ungefündigten Arbeits

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geschaffen. Zur Ueberwachung der Bauarbeiterschutzbestimmungen find in 445 Orten aus fachkundigen Personen zusammengefeßte Rom­miffionen gebildet und in 225 Orten bestehen Betriebsräte= zentralen. 104 Ortsausschüsse besitzen eigene Gewert staurants usw. 33 Gewerkschaftshäuser sind mit Herbergen der Regel besondere Gesellschaften. Ihre Kassenumfäße erscheinen verbunden. Zum Betrieb dieser Unternehmungen fungieren in nicht in den Kassenübersichten der Drtsausschüsse.

Die Ausgaben der Ortsausschüsse werden durch Beitrags. leistung der angeschlossenen Gewerkschaften bestritten, die meist pro Mitglied berechnet werden. Seit 1924 hat sich die Beitragsleistung erfreulich aufwärts entwickelt. Angaben über die Kassenver= hältnisse liegen von 1038 Ortsausschüssen mit zusammen 3 220 265 Mitgliedern vor. Die Gesamteinnahme betrug im Be­richtsjahre 3 093 114 m., dapon kommen 2 304 716 M. auf Beiträge. Im Durchschnitt kam auf jedes Mitglied eine Beitragseinnahme von 72 Pf., gegen 62 Pf. im Vorjahre und 43 Pf. im Jahre 1924. Diese Steigerung der Anteile läßt die gute Entwicklung der Beitrags­Die Gesamtausgabe belief sich auf leistung erkennen. 2 731 418 M. Von ihnen entfallen auf Agitation 171 900 m., auf Gewerkschaftshäuser, Herbergen und Versammlungssäle 77 457 M. Rechtsauskunftsstellen ( Zuschüsse) und auf Sekretariate und 799 563. Für Bildungszwede wurden 454 434 m. ver­ausgabt. Die Verwaltungsfosten betrugen 655 818 m. und die sonstigen Ausgaben 403 286 M. An die Bezirksausschüsse wurden 155 076 m. geleistet. Als gemeinnüßige Einrichtungen er­halten ein Teil Arbeitersekretariate auch Zuschüsse aus Kassen von Gemeinden, Kreisen, Ländern und anderen Körperschaften. Diese Zuschüsse beliefen sich im Berichtsjahr auf 120 684 m.

verhältnis, dann braucht er keine Beiträge zu zahlen, oder er muß mit Arbeitslosigkeit rechnen, dann sett 6 Monate vorher die Bei­tragszahlung ein und er bekommt mit dem Eintritt der Arbeits­losigkeit Erwerbslosenunterstützung. Der Landarbeiter zahlt also erst dann Beiträge, wenn ihm gekündigt wird, sonst grundfäßlich nicht, während der Fabrikarbeiter fortlaufend Beiträge zahlt. Wie man diese Regelung auch beurteilen mag sie hat auch ihre für den Landearbeiter ist sie ohne Zweifel eine ver­Mängel hältnismäßig vorteilhafte Regelung. Ausgeschlossen von der Versicherung bleibt fünftig lediglich noch das Gesinde. Bedeutsam sind auch die§§ 96 und 144; sie bestrafen die Maß regelungen des Landarbeiters in einer Weise, daß mancher Arbeitgeber zukünftig von Maßregelungen lieber absehen wird..

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Vereinbarung für die westdeutsche Kanalschiffahrt.

Bochum , 26. Juli. ( Eigener Drahtbericht.)

In dem Tarifftteit in der westdeutschen Kanalschiffahrt ist es zwischen den Unternehmern und dem Deutschen Verkehrhsbund sowie dem Zentralverband der Maschinisten und Heizer zu einer Vereinbarung gekommen. Die Arbeitszeit beim Laden und Löschen regelt sich fünftig auf der Basis der achtstündigen Arbeitszeit; darüber hinausgehende Arbeitsleistungen werden mit 25 Broz. Zuschlag zum Arbeitslohn bezahlt. Seither hatte das Personal drei freie Tage im Monat. Die neue Vereinbarung fieht eine neue Regelung vor, die zwei freie Sonntage im Monat festlegt, die nicht gefahren werden dürfen. Wenn an den übrigen Sonntagen im Monat gefahren wird, ist dafür ein freier Tag in der Woche mit einer besonderen Bergütung zu gewähren, andernfalls muß für diese Sonntage Bezahlung erfolgen. Für die Gehaltsempfänger wurden Bergütungen für Ueber, Nacht- und Sonntagsarbeit nicht gezahlt, auch wurde fein Wachtgeld vergütet. Die neue Regelung sieht Bezahlung für diese betreffenden Dienste vor. Das Personal hatte angedroht, noch in dieser Woche in den Streit zu treten, falls es nicht zu einer Verein­barung fommen würde. Alle Vorbereitungen für die Streitaktion, durch die die gesamte westdeutsche Kanalschiffahrt stillgelegt worden wäre, waren bereits getroffen.

Zum Konflikt in der papierverarbeitenden Industrie. Der Schiedsspruch nicht verbindlich erklärt.

Der Schiedsspruch über den Mantelvertrag mit dem Arbeitgeberverband der papierverarbeitenden Induſtrie ist nicht für verbindlich erklärt worden. Die Unternehmer hatten den Schiedsspruch abgelehnt, die Arbeiter angenommen und Verbindlich­teitserklärung beantragt.

Der Konflikt der polnischen Eisenbahner beigelegt. Warschau , 26. Juli. ( OE.)

Der Konflikt zwischen dem Eisenbahnerverband und dem Ber fehrsminister Romocti, der den Gewerkschaften das mitbestim mungsrecht bei der geplanten Kommerzialisierung" der Eisen­bahnverwaltung verweigerte, ist durch persönliches Eingreifen Pilsudstis beigelegt worden. Den Eisenbahnern wurde eine Lohn erhöhung mit Wirkung vom 1. September zugesagt.

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Die Staatsbetriebe find rentabel.

Ein reaktionärer Minister läßt sich berichtigen!

Leider gibt es auch amtierende Minister, die die Hetze des Privatkapitals gegen die Staatsbetriebe mitmachen. Der sächsische Finanzminister Weber hat am 15. Juli auf der nieder­sächsischen Handwerkertagung in Delmenhorst wahrheitswidrig ge äußert, daß fein einziger seiner" Staatsbetriebe noch rentabel jei.

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Hören wir, was die sächsische Staatsregierung zu der Aeuße rung dieses ihres Ministers erwidert. Die Nachrichtenzentrale der Staatskanzlei verbreitet in der sächsischen Presse folgendes: Die Worte des Finanzministers Weber können unmöglich richtig wieder gegeben sein, denn von den zum Finanzministerium gehörenden Staatsbetrieben haben im letzten Geschäftsjahr nur die Kalk- und Hartsteinwerte und die Gewerkschaft Gottes Segen( Staatsbeteiligung rund 80 Proz.) mit Verlust abgeschlossen, der 125 000 m. bzw. 763 000 m. beträgt. Dagegen ist es den sonstigen alten Unter­nehmungen des Staates der Borzellanmanufaktur, den Hütten­werken bei Freiberg und dem Blaufarbenwert Oberschlema ge lungen, ohne Verlust abzuschließen. Die Münze in Mulden­hütten hat sogar, wie schon in den Vorjahren, einen Gewinn ( 93 000 m.) aufweisen können. Durchaus erfreulich haben sich 1926 die Betriebsergebnisse der neueren Unternehmungen des Staates 100 Broz.) erzielte im legten Geschäftsjahr einen bilanzmäßigen entwickelt. Die Aftiengesellschaft Sächsische Werte( Staatsbeteiligung Reingewinn von 2800 000 m., die Kraftverkehr Freistaat Sachsen A.-G.( Staatsbeteiligung 54 Proz.) aus dem Laftkraftwagen­perfahr einen bilanzmäßigen Reingewinn von 169 000 m., die omnibussen einen solchen von 583 000 m. Das laufende Geschäftsjahr staatliche Kraftwagenverwaltung aus dem Verkehr mit Personen­wird bei diesen drei Unternehmungen voraussichtlich noch günstigere Ergebnisse bringen. Das gleiche gilt von der Sächsischen Staats­bant, deren bilanzmäßiger Reingewinn in 1926 zirka 1260 000 m. betragen hat."

Diese notwendig gewordene Berichtigung der sächsischen Staats­fanzlei spricht für sich. In diesem Zusammenhang ist der Umfang interessant, den die Staatsbetriebe in Deutschland haben. Die Wirt­schaftskurve" der Frankfurter Zeitung " bringt in Heft 1/1927 eine Arbeit von Otto Böttcher, nach der die Staatsbetriebe an der deutschen Rohstofferzeugung des Jahres 1925 folgendermaßen beteiligt sind: Quote im Jahre 1925:

an der Steinkohlenproduktion.. mit 10-11 Prozent Braunkohlenproduktion

"

Rohkaliproduktion

"

Roheisenproduktion Bleiproduktion

Aluminiumproduktion

4

"

5,6 0,65

35

74

Da die Aluminiumproduktion innerhalb der Gesamtwirtschaft nur geringe Bedeutung hat, fann man von einer ernstlichen Kon­furrenz der öffentlichen Hand gegen die Privatwirtschaft kaum sprechen. Bei der weiterverarbeitenden Industrie sind die Anteilziffern der Staatsbetriebe oder der Firmen, an denen der Fiskus mit einem geringen Prozentsaz beteiligt ist, noch gea ringer( mit Ausnahme der Elektrizitätsversorgungsbetriebe).

Der Anteil der Staatbetriebe an der Gesamtindustrie ist danach sehr tlein. Man muß bedauern, daß er nicht beträchtlich größer ist. Kartell- und Monopolschäden wären notwendig viel ge ringer, wenn der Staat größeren Einfluß in der Privatwirt schaft hätte. Denn je länger, deffo mehr muß erkannt werden, daß gegen Preisdiktate und Marttherrschaft der Industrie nur Außenseiterschaft der öffentlichen Hand dienen kann.

Normung im Bau elektrischer Lokomotiven. Im Anschluß an die vor kurzem erfolgte Bestellung von 88 elektrischen Lokomotiven und 15 Triebwagen hat die Hauptversammlung der Deutschen Reichsbahn- Gesellschaft eine Beratung über Konstruktionsfragen einberufen, an der auch Bertreter aus Desterreich, der Schweiz , Schweden und Norwegen teilnahmen. Im Laufe der Verhandlungen wurden wichtige Beschlüsse bezüglich der Bereinheitlichung der elektrischen Lokomotiven und ihrer Aus rüstungsteile gefaßt. Es wird dafür Sorge getragen werden, daß für den Bau der in Auftrag gegebenen Lokomotiven alle bisher im elektrischen Zugbetrieb gesammelten Erfahrungen verwertet werden,

Sport.

Der Länderweftftreit im Metropol- Barieté.

=

Billing Berlin und Nest röm beide ohne Niederlage setzten gestern ihr erstes Treffen fort, das wegen Eintritt der Schlußstunde abgebrochen wurde und sich zu einem interessanten Ringen gestaltete. 3Zug um Zug wurde mit größter Erbitterung pariert, mit einem Tempo, wie man es selten bei so schweren Gegnern sieht. Der temperamentvolle Neström mußte- nachdem er bereits in vorangegangenen Kämpfen Verwarnungen und Geld­strafen erhalten hatte Dom Kampfleiter auf seine baldige Dis­

qualifitation aufmertfam gemacht werden, worüber das Schiedss

gericht heute entscheiden wird. Diesem Draufgängertum konnte die Kraft des Berliners nicht lange widerstehen, er mußte sich nach 19 Minuten durch Ueberstürzer als beliegt bekennen. Die Niederlage des Russen Turoff konnte nur als eine Frage der Zeit betrachtet werden. Dem großen Gewicht sowie der Kraft des Finnen Tor­now war er nicht gewachsen; nach 39 Minuten konnte dieser den Russen auf beide Schultern drücken. Brüdner- Breslau zeigte im Kampf gegen den schweren Dortmunder Meyerhanz wieder seine bereits zur Genüge hervorgehobene Rampfweise, die jedoch für einen Sieg nicht ausreichte, den der Dortmunder nach 30 Minu ten durch Untergriff an sich brachte.

Berantwortlich für Politik: Bictor Schiff: Wirtschaft: G. Klingelhöfer; Gewerkschaftsbewegung: D. Schindler; Feuilleton : Dr. John Schikowski, Lokales Berlag: Borwärts- Berlag G. m. b. S., Berlin . Drud: Vorwärts- Buchbruceret und Sonstiges: Friß Rarstäbt; Anzeigen: Th. Glode; sämtlich in Berlin .

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