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Aus dem Reich der Gnädigen".d

Hausgehilfinnen vor dem Arbeitsgericht.

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Wirtschaft

Unter der von der Republik   abgeschafften Gesindeord| wegen Vorhaltungen machte, sagte sie, ich soll ihr den Buckel runter- schaft und Statistik", 1. Juliheft) zufolge waren 1925 3 834 430 2n nung hießen fie Dienstboten" und hatten den Herrschaften" rutschen." Die Klägerin wendet ein, sie habe der Frau Doktor gegenüber viele Pflichten aber sehr wenig Rechte. Wenn sie ein nie etwas recht machen können, jede Arbeit wurde getadelt. Sie mal ihre Herrschaft" verklagen mußten, waren sie auf das um habe sich bemüht. ihre Pflicht zu tun, habe jogar einmal bis ständliche und zeitraubende Verfahren beim Amtsgericht angewiesen. 11 Uhr abends gewaschen, aber die Frau Doktor war ein Heute können die Hausangestellten wie jeder gewerbliche Arbeiter fach nicht zufrieden zu stellen. Der Besuch des Bräutigams war ein ihr Recht vor dem Arbeitsgericht suchen. Die starte In- harmloser Sonntagnachmittagsbesuch. Das Urteil lautete auf anspruchnahme dieser Rechtsstätte spricht für ihre Notwendigkeit. Bahlung von 99 M. an die Klägerin, weill ein Grund zur frist. Hier ein paar Stichproben aus den Verhandlungen eines lofen Entlassung nicht vorlag. Dr. D. fragt, ob er Berufung Sigungstages: einlegen könne. Das wird verneint. Darauf Dr. D.:" Also muß man sich in seiner Wohnung von solchen Leuten frech kommen laffen. Dr. D. wird vom Richter zur Das Urteil ist sehr bedauerlich." Ordnung gerufen.

Beim Kleinbauern.

Als Beklagte erscheint die Frau eines Kleinbauern. Sie ist fräftig gebaut und von refolutem Wesen. Klägerin ist ein fleines schwächliches Mädchen von 19 Jahren. Sie war bei der Beklagten   Dienstmädchen", wie beide Parteien nach altem Brauch sagen. Sie hat schon nach kurzer Zeit den Dienst" gekündigt, weil ihr die Arbeit zu schwer war. Die Herrschaft" hat aber den Ablauf der Kündigungsfrist nicht abgewartet, sondern das Mäd­chen entlassen, sobald sich Ersatz gefunden hatte. Die Klägerin for­dert Lohn und Kostgeld für die Kündigungszeit. Bei der Ent. laffung ging es nichts weniger als friedlich zu. Vor Gericht ſetzten beide Parteien den Streit mit solcher Lebhaftigkeit fort, daß der Richter Mühe hat, beider Redeſtrom soweit einzudämmen, daß eine fachliche Verhandlung möglich wird.

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Die Beklagte weiß nicht Worte genug des Tadels zu finden. Das Mädchen war nachlässig in der Arbeit, und ist nie fertig ge­worden sagt die Beklagte. Ich mußte einmal felbft abwaschen, und wenn man ihr etwas sagte, ist sie frech geworden. Darum hat fie mein Mann rausgeschmissen." In der Berhandlung stellt sich heraus, daß die Klägerin nicht 6 Uhr morgens bis 7 Uhr abends auf dem Felde helfen mußte. Das Gericht tam zu dem Urteil: Unter diesen Umständen fonnte man eine pünktliche Erledigung der 5) aus. arbeit nicht erwarten. Ein Grund zur fristlosen Ent laffung lag nicht vor, die geforderten 52 M. sind zu zahlen. " Damit bin ich nicht zufrieden", erklärt die Betlagte, meit Mann hat gesagt, wir gehen wetter." Sie wird belehrt, daß das nicht geht, da das Urteil endgültig ist.

nur die Hausarbeit zu machen hatte, sondern auch Don

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3m bürgerlichen Haushalt.

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Fräulein M. war Hausmädchen bei Dr. D., der in einer be­fannten chemischen Fabrit angestellt ist. Sie tlagt auf Entschädigung wegen fristloser Entlassung. Warum ist die Klägerin entlassen worden? Wegen Frechheit", antwortet Frau Doktor". Worin bestand die Frechheit ,, fragt der Richter? Antwort der Beklagten  : Sie hat ihre Arbeit nicht zu meiner Zufriedenheit ge­macht, hat sich heimlich aus dem Hause entfernt, ihren Bräuti­gam mit auf ihr 3immer genommen. Sie war abends um 9 Uhr noch nicht mit der Küche fertig und als ich ihr des

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Abarbeitung von Kurtoften.

Fräulein R. war Patientin in der Privattiinit einer Frau v. 3. Sie hatte zu dem von der Krankenkasse geleisteten Kostenjak 90 Pfg. ie Tag hinzuzuzahlen und vereinbarte mit Frau v. 3., diesen Betrag später abzuarbeiten. Fräulein R. wurde dann auch nach ihrer Genesung als Stationsmädchen beschäftigt. Als der Monatslohn fällig war und Frau v. 3. diesen gegen den Kurkostenzuschuß aufrechnen wollte, erklärte das Mädchen: Am neunten Tage nach der Operation mußte ich mein Bett räumen und auf einen Sofa schlafen. Dann mußte ich als Patientin vier Wochen in einer engen Kammer neben dem Baderaum zubringen. So oft biefer benutzt wurde, brangen Dampf und Dunft in meine Kammer. Für eine solche Behandlung leiste ich feinen Kostenzuschuß". Diese Angaben der Klägerin erwiesen sich als zutreffend. Die Beklagte wurde zur Zahlung des Lohnes verurteilt mit der Begründung: Die Klägerin hatte sich zum Abarbeiten des Zuschusses verpflichtet in der Boraussetzung, ebenso wi handelt und untergebracht zu werden. Da dies nicht geschehen ist, ist ihre Abmachung mit der Beklagten nicht in Wirksamkeit getreten. Rauchen als Entlassungsgrund.

wie andere Patienten be­

Fräulein S., die als Stüße im Haushalt der Frau R. angestellt war, fordert Entschädigung wegen fristloser Ent lassung. Als Gründe führt die Beklagte an: Schlechte Arbeit, Widerrede, Ungezogenheit, Bigarrettenrauchen im Bett. Den un mittelbaren Anlaß zur Entlassung gab ein von der Beklagten_in der Küche gefundener Brief, worin die Klägerin einer An gehörigen schrieb, fie müsse hungern, was nach Angabe der Beklagten unwahr ist. Weder dieser Brief, in den Frau K. unbefugt Einblick genommen hat, noch die anderen Gründe konnten zur fristlosen Ent­laffung ausreichen. Nur das Zigarettenrauchen im Bett entschied den Prozeß zu ungunsten der Klägerin, denn die Beklagte hatte es ihr unter Androhung der Entlassung untersagt. Die Beklagte hat aber mit der Nase und dem Auge am Schlüsselloch der Mädchenfammer festgestellt, daß die Klägerin auch ferner im Bett geraucht hatte.

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Umfang der Schwangerschaft auf dem Lande faffe für den Landkreis Stendal   beziffert in dem Bericht über die

Und dennoch schuklos gelassen?

Die bürgerliche Mehrheit des Reichstages hat es bekanntlich für ratsam gehalten, ben sozialdemokratischen Antrag auf Einbeziehung der Landarbeiterfrauen und weiblichen Hausangestellten in das Gesez über den Schuh der Frauen vor und nach der Niederkunft abzulehnen. Wie weltfremd diese Handlungsweise ist, beweist ein Blick in die Geschäftsberichte der Land- und Ortstranten­tassen, in denen über den Wochenhilfeaufwand an ländliche Mitglieder Angaben gemacht werden.

Die Land. und Allgemeine Ortstrantentasse des Kreises Ost= priegnig hat im Jahre 1926 allein für Mitglieder der Landkranken­taffe 46534 M. ausgegeben. Das find 10,41 Broz. der Gesamteinnahmen. In dem neuesten Rechnungsabschluß der Ortsfrankenkasse für den ländlichen Teil des Kreises Schleswig   werden als Ausgabe für Wochen und Familienhilfe 26 730 m. genannt. Die Gesamt­einnahme der Kaffe betrug 298 000 m., so daß allein für Wochen­und Familienhilfe rund 9 Proz. verausgabt wurden. Von der Landtrantentasse des Kreises Grotttau werden in dem Bericht für das Rechnungsjahr 1926 die Ausgaben für Wochenhilfeleistungen auf 33 666 m. oder 16,11 Broz. der Gesamteinnahmen beziffert. Im Rechnungsabschluß der Landtrantentasse Delisch für das Jahr 1926 finden wir Wochenhilfeausgaben in Höhe von 49 000 20. oder 10,16 Proz. der Gesamteinnahmen vermerkt.

Landfrankenkasse die Ausgabe für Wochenhilfe mit 11,42 Broz, in dem Bericht über die Ortsfranfenfaffe die Ausgabe für Wochenhilfe auf 3,48 Proz.

Diese Gegenüberstellungen zeigen, wie falsch es war, die Landarbeiterinnen von dem Geſeß zum Schuße der i chwangeren Frauen auszuschließen und daß mit allem Nachdruck ver­sucht werden muß, diesen Beschluß der bürgerlichen Mehrheit des Reichstages schnellstens zu forrigieren.

Französischer Gewerkschaftskongreß.

Den Kommunisten stehen die Tore offen.

Paris  , 30. Juli.  ( Eigenbericht.)

Fast vier Millionen Angestellte und Beamte in der Wirtschaft. Den jüngst veröffentlichten Ergebnissen der Berufszählung( Wirts gestellte und Beamte in der Wirtschaft tätig, die Arbeitnehmer, die in der Land- und Forstwirtschaft, Wasser-, Gas- und Elektrizitäts­versorgung und im Verkehrswesen in Beamtenstellungen tätig sind, inbegriffen. In der Land- und Forstwirtschaft waren 161 777, in der Industrie und im Handwerk 1451 835, im Handel und Verkehr 2220 818 2ngestellte und Beamte beschäftigt. In der Land- und Forstwirtschaft waren 76,2 Proz. der Angestellten als Fachpersonal, 12,7 Broz. als Aufsichtspersonal, 11,1 Proz. als Bureaupersonal tätig. In der Industrie 15,8 Proz. als technische Angestellte und Beamte, 20,5 Proz. Wertmeister, 63,7 Broz. faufmännische Ange­stellte und Bureaupersonal. Im Handel und Verkehr 21,6 Proz. technische Angestellte, 2,6 Proz. Werkmeister, 75,8 Proz. kauf­männische Angestellte und Bureaupersonal. Das absolut größte An­gestelltenpersonal hat das Handelsgewerbe mit 1319 537 Röpfen, an zweiter Stelle steht das Berkehrswesen mit 726 957 Angestellten und Beamten, von denen mehr als die Hälfte zum technischen Personal gehört. Was die Angestellten in der Industrie anbelangt, so ist hier das abfolut größte Angestelltenpersonal im Maschinen-, Appa­rate und Fahrzeugbau( 237 487), im Nahrungsmittelgewerbe ( 164 379, das Verkaufspersonal der Bäckereien und Schlächtereien inbegriffen), im Baugewerbe( 136 112) und in der Textilindustrie ( 125 028). Relativ( im Vergleich zur Gesamtbelegschaft) am größten ist die Zahl der Industrieangestellten in der chemischen Industrie, wo von 100 Erwerbstätigen 26,5 Proz. Angestellte und Beamte sind, bei den Waffer-, Gas- und Elektrizitätswerten( 25,8 Proz.), elettro technische Industrie( 19,6 Proz.), Kautschukindustrie( 19,5 Proz.), Maschinen, Apparate- und Fahrzeugbau( 18 Proz.).

Julius Berger Tiefbau A.-G. hat Aufträge für mehrere Jahre. Die große Berliner   Baugesellschaft Julius Berger A.-G. hat durch einen Beschluß vom Mai 1927 sein erst ein Jahr vorher von auf 5 Millionen erhöhtes Rapital um weitere 2,5 auf 7 Millionen erweitert. Nach dem zur Einführung der neuen Attien veröffent­lichten Prospekt hat die Gesellschaft, die schon seit 1924 jedes Jahr 15 Prozent Dividende verteilt hat, ihre Finanzlage weiter außerordentlich verbessert. Für die große Ausdehnung der laufenden Geschäfte und für den reichen Ertrag aus ihnen sprechen folgende Veränderungen der Bilanz am 31. Mai d. 3. gegenüber dem 31. De zember v. J.: Die Forderungen aus Bauten haben sich von 0,56 auf 0,75, sonstige Außenstände von 0,34 auf 1,48 und Bantgut. haben von 2,72 auf 7,90 millionen erhöht. Auf der anderen Seite sind die Verbindlichkeiten nur von 1,04 auf 3,55 Mil­lionen Mart gestiegen. Die Gesellschaft beschäftigt zurzeit im In­und Ausland zusammen etwa 4 000 Arbeiter und 150 An­gestellte. Große Auslandsaufträge, und zwar in der Türkei  und in Kolumbien  , geben ihr ausreichende Beschäftigung für mehrere Jahre. An den türkischen Aufträgen ist bekanntlich auch das Reich durch eine Ausfallsgarantie für rund 60 Millionen Mart beteiligt.

Endlich eine Produktionsstatistit. Das Reichswirtschaftsministe rium soll gemeinsam mit dem Statistischen Reichsamt gegenwärtig einen Gesezentwurf vorbereiten, der für die Auskunftspflicht industrieller Betriebe zu statistischen Zweden feste Unterlagen schaffen soll. Hoffentlich zerstört hier nicht wieder die turzsichtige Geschäfts moral des Privattapitals von vornherein eine der wichtigsten Auf­gaben der staatlichen Wirtschaftspolitik.

an

Deutschlands   Anteil am französischen   Außenhandel. Die frans zösische Außenhandelsstatistik für die ersten sechs Monate des Jahres zeigt, daß die Lage des deutsch  - franzöfifchen Handels fich während dieser Zeit zuungunsten Deutschlands   entwickelt hat. Während in der Vergleichszeit des Vorjahres Deutschland   unter den Ländern, die die französische   Ausfuhr aufnahmen, fünfter Stelle stand( mit etwa Milliarden Franken), ist es jetzt mit etwa 2,9 Milliarden Franken, also fast dem doppelten Be trag, an die dritte Stelle hinter Großbritannien  ( 5,2 Milliarden Franken) und dem belgisch  - luxemburgischen Zollgebiet( 3,7 Mil­liarden Franken) gerüdt. Dagegen hat sich die französische   Ein­fuhr deutscher waren von 2 Milliarden auf 2,2 milliarden Franken nur unerheblich vermehrt; die erste Stelle nehmen hier die Vereinigten Staaten, die zweite Großbritannien   ein.

Theater der Woche.

Der Kongreß des französischen   Gewerkschaftsbundes i am Freitag abend 9 Uhr zu Ende gegangen. Er hat, wie bereits mit­geteilt wurde, mit der Annahme einer Entschließung geendet, die den kommunistischen   Manövern endgültig und auf Jahre hinaus die Türe verfchließt. Diese Entschließung enthält vor allem die Bestimmung, daß die Wiederaufnahme der kommunistischen   Gewerkschaften individuell vor sich gehen müsse und zwar müsse die Aufnahme den Bedingungen untergeordnet sein, die durch die Statuten des franzöfifchen Gewerkschaftsbundes vor. geschrieben sind. Eine Gesamtaufnahme der Gewerkschaften fönne nicht ins Auge gefaßt werden. Immerhin versucht die Ent= schließung mit der Einladung an die einzelnen Gewerkschaften die Durchführung der Einheit infofern zu erleichtern, als fie feine Sühne für den Austritt aus dem Gewerkschaftsbund für die betreffenden Gewerkschaften vorsieht. Diese Entschließung ist vom Kongreß mit 4216 Stimmen gegen 643 Stimmen angenommen worden. 143 Stimmen entfielen auf eine fom­munistische Entschließung die die Wiederaufnahme der kommu­bis 8. Die lustige Witwe, ab 4. Liebe ist Trumpf. Durch sie nistischen Gewerkschaften bedingungslos vornehmen wollte. 109 Delegierte haben sich bei der Abstimmung der Stimme enthalten, Sofort nach der Abstimmung erflärte ein Vertreter der Minderheit, daß sich die Minderheit aus Gründen der Diszi­plin dem Beschlusse des Kongresses unterordnen und alle Bemühungen unternehmen werde, um in den Gewerkschaften diesen Beschluß durchzusehen.

Die Landkrankenkasse des Kreises Heiligenbeil   mußte nach dem Rechnungsabschluß für das Jahr 1926 an Wochen- und Familienhilfe 34 500 m., das find 15,81 Proz. der Gesamteinnahmen, aufwenden. Die Landfrankenkasse des Kreises Franzburg   ver­ausgabte rund 40 000 m. für Wochenhilfe, oder etwa 10 Proz. ihrer Gesamteinnahmen.

Diese Angaben lassen eine vielfach nicht erwartete Bedeutung der Schwangerschaft auf dem Lande erkennen. Durch sie wird erwiesen, wie falsch die Meinung ist, daß mit der Einbeziehung der in Industrie, Handel und Gewerbe beschäftigten Frauen in das Gesetz über den Schuß der Frauen vor und nach der Niederkunft hinreichend genug getan ist.

Die vorstehend registrierten Angaben werden noch wirkungs­voller, wenn wir uns den Wochenhilfeaufwand einiger Krantenfassen für die in der Stadt wohnenden Mitglieder an­sehen. Die bereits ermähnte Land- und Allgemeine Ortskranken­tasse des Kreises Ost priegnig vermerkt in dem Rechnungs­abschluß der Allgemeinen Ortskrankenkasse für das Jahr 1926 eine Ausgabe für Wochenhilfeleistungen von rund 16 000 m oder 4,55 Prozent ihrer Einnahmen. Die Land- und Allgemeine Ortskranken­

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Weiter beschloß der Kongreß, daß unter feinen Umständen über die Frage der Einheit ein neuer Kongreß vor zwei Jahren stattfinden dürfe. Damit ist allen kommunistischen   Manövern der Riegel endgültig vorgeschoben. Als Abschluß des Kongresses findet am Sonnabend abend eine große Gedenkfeier zu Ehren von Jaurès   und Guides statt.

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