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merde zu diesem 3mede selbst beantragen, daß die Immunität ihres 10 Borsitzenden aufgehoben werde.

Der Antrag der sozialdemokratischen Fraktion auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses im Falle Gehring ge langte zur Annahme.

Schulgesetz und Lehrerschaft. Entrechtung und Gewissensdruck.

Der Zeitungsdienst des Deutschen Lehrervereins bringt folgende interessanten Ausführungen zum Schulgesetz. Schon jetzt ist die rechtliche Stellung der Lehrerschaft an Bolfsschulen nicht befriedigend. Wenn aber der neue Reichs­schulgesetzentwurf Gesetz werden sollte, so würde die Rechtsstellung des Lehrers, der nach Art. 143 der Reichsverfassung die Rechte und Pflichten der Staatsbeamten" haben soll, in unerträglicher Weise verschlechtert werden, so sehr verschlechtert, daß eine Zeitung von dem Entwurf als von einem Gesetz gegen die Lehrer schreiben konnte. Allgemein gesehen, hört der Lehrerber ja doch die Pflichten der Staatsbeamten haben soll auf, für seine Arbeit allein dem Staate verantwortlich zu sein; in der Be= fenntnisschule, die der Entwurf als Regelschule anzusehen scheint, wird er wie in der Weltanschauungsschule- abhängig von der zur Pflege der Religion oder der Weltanschauung be­stehenden Körperschaft. Denn die Bekenntnisschule hat ihre Auf­gabe, gemäß dem Glauben" zu erfüllen, das heißt, daß nicht nur bekenntnismäßiger Religionsunterricht, sondern daß alle Fächer gemäß dem Glauben" erteilt werden sollen. Der Lehrer ist in seiner Arbeit nicht mehr frei!

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Ob der Lehrer Religionsunterricht erteilen und firchliche Ber­richtungen übernehmen will, ist nach Art. 149,2 der Reichsverfassung seiner Willenserklärung überlassen. Dies Recht wird ihm zwar nicht ausdrücklich genommen. Aber es steht für ihn nur auf dem Papier! Es ist nicht zu erwarten, daß ein Lehrer an einer Bekenntnisschule, der etwa den Religionsunterricht nieder­legen wollte( ohne aus der Bekenntnisgemeinschaft auszutreten) oder dem man nachsagte, daß sein Naturgeschichtsunterricht nicht gemäß dem Glauben" erteilt würde an der Bekenntnisschule bleiben fönnte. Nur zweierlei bleibt ihm: Weiterleben unter Gewissens­druck oder sich eine Versehung gefallen zu lassen. 3war ist der aufsichtführenden Bekenntnis- oder Weltanschauungskörperschaft nicht das Recht gegeben, die Abberufung des Lehrers rechtlich zu erzwingen aber uns find aus den Erfahrungen der legten Jahre die Dinge geläufig, wie der Staat der im ganzen die Rolle des Büttels zu spielen hat gezwungen wird, dem Willen" bestimmt gelenkter Elternmaffen Rechnung zu tragen. Schon jetzt find zahl reiche Fälle von Rechtlosmachung der Lehrenden zu verzeichnen. Bei der vielfachen Aufteilung des Schulwesens an Gruppen und Grüppchen, die nach dem Entwurf rechtens werden soll, werden die Möglichkeiten verwaltungsrechtlicher Eingriffe zum Schaden des Lehrers unendlich wachsen; man muß dabei in Betracht ziehen, daß durch den in jedes Dorf getragenen Ramf um die Schulreform die Gemüter ganz besonders erregt werden und daß diejenigen, die ihre Schule erkämpft haben, nun auch be­sonders eifrig darüber wachen werden, daß der Lehrer streng gemäß dem Glauben"

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oder was man darunter versteht,

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fein

Der

Amt führt. Es ist wirklich nicht zuviel gefagt, wenn ein angesehenes Blatt davon schreibt. daß der Lehrer Freiwild" werde. Lehrer, der es versuchen wollte, seine verfassungsmäßigen Rechte zu wahren, würde das zweifellos in vielen Fällen mit dem Verlust des 2mtes- bezahlen.

Der Lehrer, der dem ganzen Bolte zu dienen hat, sollte rechtlich geschützt werden, damit er seine Aufgabe gemäß Art. 148 erfüllen fann. Der Reichsschulgefeßentwurf schüßt ihn nicht; er macht ihn unfrei, unterſtellt ihn der Kontrolle von Körperschaften, die nur ihre 3wede erreichen wollen. Er gefährdet damit seine päda gogische und rechtliche Sicherheit aufs empfindlichste. Für den Lehrer steht viel auf dem Spiel, ob man es von der Berson des einzelnen oder von seiner voltserzieherischen Aufgabe her sieht. Er hört auf, dem Ganzen verantwortlich zu sein. Gewissensfreiheit gibt es für ihn nicht. Ist das der Lehrer, der an unseres Volkes Zutunft bauen foll? Um des Lehrers und seiner Aufgabe millen: Dieser Entwurf darf nicht Gesetz werden!

Schoenaich als Landesverräter Das Reichswehrministerium macht sich lächerlich. Braunschweig  , 3. Auguft.( Eigenbericht.)

In Braunschweig   hat eine von der Sozialdemokratie und den friedensfreundlichen Verbänden veranstaltete gemeinsame Nie wieder Krieg!"- Rundgebung stattgefunden, die außerordentlich gut besucht war. Als Redner war Generalmajor v. Schoenaich gewonnen. Sehr interessant ist, daß gegen diesen bekannten früheren höheren preußischen Offizier auf Veranlassung des Reichswehrministe­riums jetzt auch ein Landesverratsverfahren wegen eines von ihm verfaßten Artikels schwebt. Generalmajor v. Schoenaich fagte in der Versammlung mit Bezug auf dieses angestrengte Ber fahren: Wenn das Reichswehrministerium sich durchaus vor der Belt lächerlich machen will, so fann ich es daran nicht hindern!"

Messerstecherei polnischer Matrofen. Der Danziger Senat fordert den Abzug polnischer Kriegsschiffe. Danzig  , 3. Auguft. 3wischen einem Danziger und drei polnischen Matrosen ist es zu einer Messerstecherei gekommen. Dabei wurde der Dan­ziger lebensgefährlich verletzt.

Der Senat teilt dazu mit, daß er grade einen Tag vorher an den Rat des Völkerbundes das Ersuchen gerichtet hat, die Frage des Aufenthalts polnischer Kriegsfiffe im Danziger Hafen auf die Tagesordnung der im September stattfindenden Ratstagung zu setzen. Die Frage ist bereits früher von dem Rat des Völkerbundes behandelt worden. Danzig   wurde damals ver­anlaßt, mit Polen   ein provisorisches Abkommen über die Benutzung des Danziger Hafens durch polnische Kriegsschiffe ab zuschließen, bis der Hafen von Gdingen   fertiggestellt sei. Der Rat beschloß dann im Jahre 1922, die Frage bei einer späteren Rats­tagung zu erledigen. Der Augenblick hierzu ist nach Ansicht des Senats nunmehr gekommen, da die Arbeiten in Gdingen   genü­gend fortgeschritten sind, die polnische Flotte bereits dort überwintert hat und fein Grund vorliegt, daß polnische Kriegsschiffe im Danziger Hafen   irgendeine bevorzugte Stellung einnehmen, wie sie Kriegs­schiffe anderer Nationen in feinem Hafen der Welt innehaben. Der Senat hat zunächst versucht, die Zustimmung der polnischen Regierung zu einer Aufhebung des im Jahre 1921 geschlossenen vor­läufigen Abkommens zu erreichen. Da Polen   dies abgelehnt hat, muß sich der Rat wieder mit der Frage beschäftigen.

Der Eid von München  .

Asyano to Erlebnisse mit Ludendorff  .

Redakteur C. J. Sonning Ropenhagen, Bertreter eines tonservativen dänischen Blattes, schreibt dem Soz. Pressedienst":

Im Laufe seiner Bernehmung hatte Ludendorff   erwähnt, daß cine Hausangestellte, die mich am 2. Februar bei ihm angemeldet hatte, 21 m a Gottschalt hieß, aber nicht mehr in seinen Diensten wäre. Auf Fragen teilte er mit, daß seine Frau noch in Verbindung mit ihr stünde, so daß er ihre jetzige Adresse vermitteln konnte, falls man nähere Auskünfte von ihr haben möchte. Ich ließ deshalb am gleichen Abend an die damalige Frau Ludendorff  , ge­borene Bolle, telephonieren und erhielt die Adresse: eine Pension in

einer anderen Stadt.

Als Vertreter der konservativen dänischen Zeitung Berlingske Tidende" besuchte ich am 2. Februar 1923 Ludendorff in seiner Billa   auf Prinz- Ludwigshöhe außerhalb Münchens  , um feine Ansichten über die damalige Ruhrfrage zu erfahren. Die Frans 30sen waren vor wenigen Wochen eingerückt. Ludendorff   erzählte mir zunächst lächelnd, daß ein Landsmann von mir, Herr Th. Steinthal von der liberalen dänischen Zeitung Politiken", soeben in der Villa gewesen war und er ihn unbesehen hätte abschalt. Sie kannte mich sofort wieder und erklärte, daß sie sich sehr gut weisen lassen, weil er mit Herrn Steinthal und der liberalen " Polititen" nichts zu tun haben wollte, was er näher entwickelte. Ohne die Namen zu nennen, erwähnte ich ganz kurz diese kleine Ouvertüre in meinem Artikel, der am 5. Februar veröffentlicht

wurde.

Die Macht des Geldes,

Daß Ludendorff mir die Wahrheit sagte( und weshalb sollte er hier auch lügen?), ging aus einem Briefe hervor, den Herr Steinthal sofort an Lubendorff schrieb, und wovon er später, auf Verlangen, dem Gericht eine Abschrift unterbreitete. Es heißt hier u. a.:" Bei meinem Besuch in Ludwigshöhe erklärte sich Ew. Ex­zellenz außerstande, mich zu empfangen, weil Exzellenz feine Be­sprechungen gäbe. Ich war infolgedessen nicht in der Lage, meine Bitte an Sie persönlich vorzutragen, gestatte mir aber, sie schriftlich vorzubringen." Dann wird Ludendorff   ersucht, einen fleinen Auf­saß von 70 bis 100 3eilen über die Ruhrfrage zu schreiben, gegen das damals sehr hohe Honorar von einer million Mark.

"

Ludendorffs abweisende Gefühle gegenüber Herrn Steinthal und Politiken" wurden durch diesen Brief sehr gemilbert. Der General lehnte zwar das Angebot von 1 Million ab, offerierte aber, es für 2 Millionen machen zu wollen. Steinthal fragte darauf in Kopenhagen   an, ob" Polififen" evtl. so viel Geld zahlen würde. Die Zeitung willigte ein, indem ausdrücklich vereinbart wurde, daß Ludendorff   sein Honorar für wohltätige 3wede ver­wenden sollte. Inzwischen hatte die Berlinste Tidende" mein Interview mit Ludendorff   veröffentlicht. So wurde der von Ludendorff an Herrn Steinthal gesandte Auffaz journalistisch wertlos. Steinthal verzichtete deshalb auf ihn, indem er auf das Interview in der Berlingske Tidende" verwies.

Ludendorff   weiß plöhlich von nichts.

Ludendorff   blieb also ohne die zwei Millionen. Das war schlimm, denn das Geld wurde von ihm dringend benötigt. Er wollte es nämlich, was durch eine gerichtliche Untersuchung fest­gestellt wurde, für zwei besondere Bede verwenden: die eine

Neuesten Nach­

Million wollte er den Münchener richten überweisen für eine politische Sammlung, an der er besonders interessiert war, und die andere Million wollte er auf ein Konto der Offiziers Nothilfe bei der Disconto- Ge­

sellschaft in Berlin   einzahlen.

Ludendorff   schrieb deshalb unter dem 22. Februar 1923 an Steinthal folgenden Brief:

Die Berlingske Tidende" hat nie ein Interviem Don mir erhalten. Ich lehnte den Empfang ab, und zwar in Rücksicht auf Sie.

Hochachtungsvoll Ludendorff  ."

Steinthal glaubte das nicht ohne weiteres. Ludendorff  wiederholte aber in einem meiteren längeren Brief an Steinthal, mich niemals empfangen zu haben, und bat gleichzeitig den Artikel doch anzunehmen. Nachdem Ludendorff dann auch noch zum dritten Male, und zwar telegraphisch, die Richtigkeit seines Dementis versicherte, fühlte Politiken  " sich schließlich verpflichtet, den wiederholt angebotenen Artikel anzu­nehmen und das Honorar von zwei Millionen zu zahlen.,

"

Die Berlingske Tidende" hatte inzwischen ihren Anwalt beauf tragt, gerichtlich gegen Politiken  " auf Grund der Veröffentlichung der Dementis von Ludendorff   vorzugehen. Die Münchener Neueste Nachrichten", die mir bei meinem Interview mit Ludendorff behilf lich gewesen waren, versuchten nun die Sache durch ein Kom promiß zu erledigen. Sie erklärten mir zunächst, Ludendorff  habe ihnen bestätigt, daß ich seine Ansichten richtig wieder gegeben habe, und zwar sei das in einem Telephongespräch am 2. Februar geschehen. Das mir angebotene Kompromiß lehnte ich aber ab, weil ich von der absoluten Wahrheit meines Artikels, in dem ich

die Unterhaltung in Ludendorffs Billa  beschrieb, nicht abweichen wollte. Deutschamtliche Stellen, die nur ungern den großen Kriegsherrn in diese gerichtliche Affäre hinein gezogen jahen, nahmen jetzt die Sache auf und glaubten schließlich einen Ausweg gefunden zu haben. Es wurde vereinbart, daß ein alter Freund von Ludendorff  , General v. Eisenhart Rothe. einen Brief an den Feldherrn" schrieb und ihm den Rat gab, mich nochmals zu empfangen, um mir bei dieser Gelegenheit schrift lich zu ertfären, er habe sich früher geirrt. Gleichzeitig solle in dieser Erklärung festgestellt werden, daß ich in der von mir beschriebenen Weise von Ludendorff   empfangen worden bin. Damit würde er aus dem Prozeß ausscheiden, und alles wäre in Ordnung. Ludendorff   wies aber diese freundschaftlichen Ratschläge ab, und das dänische Gericht beschloß, jegt bei dem Gericht in München   seine Bernehmung zu beantragen.

Ludendorffs Eid.

Diese Bernehmung fand am 28. Juli 1923 statt. 23 eil es Ludendorff   war, im Dienstzimmer des Amtsgerichtspräsi­deuten. Nur der Präsident und ein Protokollführer, Ludendorff mit zwei, Anwälten, mein Anwalt und ich, waren zugegen. Der Ge­richtspräsident unternahm alles mögliche, Ludendorff schonend aus der Affäre zu ziehen. Ich nehme an", sagte er z. B. im Laufe der langen Bernehmung( ich zitiere meine damalige Notiz) daß Em. Erzellenz, wie ich, eine große Anzahl Menschen sehen, und wie leicht ist es doch zu vergessen, daß man einen bestimmten Menschen, den man vorher gar nicht fannte, gesehen oder gesprochen hat!" Luden dorff wollte aber nicht geholfen werden. Troß vieler rücksichtsvoller Ermahnungen des Richters best and er darauf, seine Er­flärungen in der" Politiken" aufrechtzuerhalten: Er hätte mich in seiner Billa   weder gesprochen noch gesehen!".

Der Gerichtspräsident, der mehr und mehr besorgt wurde, mußte zuletzt seine Bestrebungen aufgeben und fragte, ob ich ver­lange, daß Ludendorff   seine Erklärungen beeidige. Aus Grün­den der Menschlichkeit verzichtete ich hierauf. Ludendorff aber er erklärte, er verlange sie zu beeidigen und er leistete den Eid!

An der Wand, Ludendorff   gegenüber, hing ein Kruzifig.

3wei Tage später hatte ich eine Unterhaltung mit Fräulein Gott­meines Besuches bei Ludendorff   im Februar erinnerte. Sie bewies

bies, indem sie eine Anzahl Einzelheiten genau wieder erzählte. Ich fragte fie, ob fie für meinen Prozeß in Kopenhagen   eine kurze schrift­liche Ertlärung abgeben würde, und als fie fofort einwilligte, faßten wir dieselbe wie folgt ab:

Ich bezeuge hierdurch gern, daß ich Anfang Februar( ich glaube, es war am 2. Februar) Herrn Sonning in Egz. Ludendorffs Billa   empfangen, ihn in die Halle hineingeführt und ihn Erz. Ludendorff   gemeldet habe, der nachher sich mit Herrn Sonning in der Halle unterhalten hat."

Diese Erklärung murde bei meiner Rückkehr nach Kopenhagen  dem Gericht übergeben, das dann beschloß, nochmals eine Ver­nehmung in München   zu beantragen, an der auch Fräulein Gottschalk beteiligt sein sollte.

Ludendorff   entdeckte nun, wie Sonning weiter mitteilt, daß das Hausmädchen ,, start hysterisch" sei und sein Anwalt wollte sie gar dem Irrenarzt ausliefern.

Zitternd vor Angst erklärte sie dann auch bei der Ber­nehmung, daß sie an Gedächtnisschwäche leide und sich jetzt meines Besuches nicht mehr erinnern fönne. Sie äußerte ferner, daß Ludendorff   ihr bei einer ihrer Besprechungen gesagt hatte: Sie haben das unterschrieben, sehen Sie zu, wie Sie wieder heraus­tommen." Sie versuchte nun, so gut es ging, dieser Instruktion nach­zukommen. Im Protokoll heißt es bezüglich ihrer schriftlichen Er­flärung: Es wurde mir damals nichts davon gesagt, daß es sich um eine Prozeßfache handele, doch habe ich gesagt, daß ich eine gute Christin bin und die reine Wahrheit sage. Damals hielt ich es auch für wahr, aber ich habe mir die Sache nur oberflächlich überlegt gehabt."

Die größte Sorge des Fräulein Gottschalt war, daß ich ihre Bereidigung beantragen würde. Sie wollte ihre lette Aussage nicht beeidigen unter feinen Umständen. Ich beruhigte sie. Ich verstehe," sagte ich und das Protokoll schließt: Die Zeugin blieb unvereidigt."

Ludendorffs Zeugnis wertlos.

Ludendorff  , der während der zweiten Bernehmung im November 1923 sich nebenbei als Führer und Chef mit diktatorischer Gewalt der deutschen   Nationalarmee" proflamieren ließ, um zuerst Bayern  gegen Breußen zu führen, das Sündenbabel Berlin   einzunehmen, Paris   zu erobern, und ein neues Deutschland   zu gründen, ein Deutschland   der Macht und Größe, der Freiheit und der Herrlichkeit," erklärte schließlich, nachdem er als Hochperräter verhaftet worden war, daß er von dem Kopenhagener Konflikt mit ,, tiefem Abscheu" erfüllt morden wäre und auf eine weitere Verteidigung verzichte, indem er auf seine frühere beeidigte Aussage verwies.

Der Anwalt Ludendorffs vor dem Kopenhagener Gericht hob dork hervor, daß, wenn General Ludendorff   sein Wort gibt, und es sogar beeidigt, man dann auch daran glauben fann". Es hat aber nichts genügt. Das dänische Gericht urteilte einstimmig, daß man Luden­dorffs Aussage nicht afzeptieren fönne!

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Das Urteil über den großen Feldherrn" der, Niederlagen ist in Deutschland   längst gesprochen. Daß aber auch ein aus­ländisches Gericht auf Grund der ihm vorliegenden Dokumente und Zeugnisse aussprechen tann, auf Ludendorffs beeidigtes Zeugnis fei fein Wert zu legen, das ist, angesichts der Ver­götterung, die diesem Heros des Weltkriegs von den deutschen  Eisenfreffern entgegengebracht wurde, nicht nur für Ludendorff  blamabel.

Spekulation auf die Hindenburg- Amnestic. Ein feiger Nationalsozialist.

Göttingen  , 3. August.  ( Eigenbericht.) Vor dem Erweiterten Schöffengericht sollte gestern gegen den Dipl.  - Landwirt Elsner von Gronow und den Studenten Groß wegen Beschimpfung der Deutschen Republik verhandelt werden.

Die Angeklagten hatten im Schaufenster der deutsch  - völkischen Buchhandlung in Göttingen   eine mit den Farben Schwarz­1917 vor Berdun von französischen   Fliegern in Maffen abgeworfen rotgold gezierte Karte ausgestellt, die angeblich bereits sein sollte, zum Verlassen der deutschen   Front auf­forberte und von einem Angehörigen des RJR. 260 gefunden fein follte. Die Karte war mit den Unterschriften: Schwarzrot goldener Frontoerrat" und" Dokument des Dolch stoßes" versehen worden. Hierin erblickte die Göttinger   Staats­anwaltschaft eine Beschimpfung der Republik  . Der Angeklagte Elsner war aber zu dem Termin nicht erschienen, angeblich hat er von dem Termin feine Kenntnis gehabt. Die Zustellung der Ladung ist an seine Mutter am 9. Juli erfolgt. Nach den Angaben des Ver­teidigers ist der Angeklagte angeblich seit längerer Zeit auf Reisen, fein gegenwärtiger Aufenthalt sei unbekannt. Der Berteidiger stellte daher einen Vertagungsantrag. Der Staats­anwalt stimmte diesem Anirag zwar zu, da der Angeklagte sich je­doch offenbar der Berhandlung entzogen habe, beantragte er Bor führungsbefehl. Diesem Antrage entsprach das Gericht. Es beraumte den neuen Termin auf den 4. Oktober an. Der Vertei­diger betonte vorher, daß am 2. Oftober, als dem 80. Geburtstage des Reichspräsidenten  , eine Amnestie zu erwarten fei, weshalb weshalb er die Berlegung auf einen späteren Termin beantragte.

Wie wir hören, ist gegen diesen Bertagungsbeschluß, insbeson dere gegen die späte Terminbestimmung, sofort Beschwerde beim Präsidenten des Oberlandesgerichts in Celle   eingelegt worden.- Dieser Vorfall scheint uns wirklich ein Musterbeispiel nationalsozialistischen Betennermutes zu sein. Der 3ufaz der Verteidigung, daß Elsner mit der Reichsamnestie rechnet. läßt tlar und deutlich erkennen, daß dieser absichtlich neift! Am 2. Oftober soll die Reichsamnestie erfolgen, am 4. Oktober ist der neue Termin. Elsner wird also straffrei ausgehen, menn er unter die Amnestie fällt.