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Die Flimmerkiste der Reichswehr .]

Zur amtlichen Untersuchung.

Das Reichswehrministerium hat eine amtliche Untersuchung über die Vorwürfe angekündigt, die wegen der Interessenverfilzung zwischen Reichswehr und Reichsmarine auf der einen und der Filmindustrie auf der anderen Seite gegen Reichsstellen und gegen Kapitän Lohmann erhoben worden sind. Man vermutet wohl mit Recht, daß die Ma­rineverwaltung diesen Antrag nicht aus freier Entschlußkraft gestellt hat. Sonst wären die ersten Bersuche einer 2 b= Teugnung dieser Zusammenhänge ebenso überflüssig gewesen wie sie blamabel waren. Offenbar hat die Reichsregierung selber in der Beranstaltung einer derartigen Untersuchung den einzigen Ausweg gesehen, um der Dis­fussion ein Ende zu machen, und erst dann ist die Reichsmarineverwaltung mit ihren Antrag hervorgetreten.

Der Reichsdienst der deutschen Breffe" weiß hierzu zu melden, daß das Reichswehrministerium die Zusammenstel lung einer Dentschrift beabsichtigt, die auf die erhobenen Vorwürfe eingeht und gleichzeitig zeigen soll, wie wichtig und notwendig Subventionen der Industrie für die Wahrung der deutschen Interessen sind. Wir haben nichts dagegen, wenn die Reichswehr Maßnahmen verteidigen will, die getroffen zu haben sie in aller Deffentlichkeit bestreitet. Schließlich braucht ja das Reichswehrministe rium sich nicht nur durch Landesverratsverfahren gegen alte Generäle lächerlich zu machen. Aber die Absicht dieser Dent­schrift leuchtet doch in Zusammenhänge hinein, an denen die deutsche Deffentlichkeit nicht achtlos vorübergehen kann.

Denn es ist in Wirklichkeit nicht so sehr von Belang, ob das Reichswehrminifterium aus dem reichen Schatz seines Haushalts ein paar Millionen der Filmindustrie, als der In­dustrie der geistigen Rüstung des Boltes, oder ob sie sie einer sowjetrussischen Granatenfabrik zugute gebracht hat. Irgend etwas muß doch mit den großen Fonds angefangen werden, die die Reichswehr nun einmal für fich beansprucht und von der Bürgerblockmehrheit auch glatt bewilligt erhalten hat. Etwas anderes jedoch ist es, ob das Reichswehrministerium mit seinen Maßnahmen im Bereich feiner Amtstätigkeit geblieben oder feine Befugnisse über schritten hat.

Es ist für ein freies Bolt doch ein unerträglicher 3ust and, wenn man fürchten muß, daß hinter jeder Film­vorführung ein illegitimer, uniformierter 3 en for steht, den man bloß deshalb nicht fennt, weil sich eine derartige Tätigkeit hinter mancherlei Kulissen verbergen läßt. Die Fragen der Filmzenfur unterstehen dem Reich sinnen­ministerium. Bei aller bewährten Geistesverwandtschaft zwischen Herrn v. Keudell und den reaktionären Offizieren von der Bendlerstraße fann man doch nicht annehmen, daß die Entscheidungen des Innenministeriums ähnlich aussehen würden wie die persilberten Versuche einer Beeinflussung der Filmproduktion durch Reichswehr und Marine. Es braucht nur darauf verwiesen zu werden, daß zur Wahrung der be­rechtigten Interessen der Regierung in der Boltsaufklärung ja die 3entrale für Heimatdienst besteht. Dieses Institut ist einem interfrattionellen parlamen tarifchen Ausschuß unterstellt. Seine Tätigkeit in der Deffentlichkeit fann fontrolliert werden. Neben dieser amt lichen Boltsaufklärung aber scheint es noch- und das ist der politische Sinn der ganzen Enthüllungen eine unnerant­wortliche nichtamtliche und trotzdem von öffentlichen Geldern gespeiste Beeinflussung der Filmvorführungen zu geben. Sie hat ihren Sitz in dem Ministerium, das folche Maßnahmen in seiner Denfschrift zu verteidigen beabsichtigt. Nun, wir werden ja sehen, was das Wehrministerium dazu zu sagen hat. Jedenfalls möchten wir betonen, daß nach der ganzen Art der Enthüllungen die Untersuchung eine öffentliche sein muß. Nicht nur wegen der forruptiven Begleiterschei­nungen, die dabei zur Sprache gekommen sind, sondern vor allen Dingen wegen der politischen Folgewirtungen, die jede Vergeimlichung nach sich ziehen muß, bedarf die Zusammenarbeit von Wehrministerium und Filmgesellschaften einwandfreiefter Klarstellung. Es geht um die Frage, ob neben der Staatsautorität auch in fulturellen Dingen eine eigenmächtige Gruppe beamteter Offiziere ein Recht auf die Beeinflussung des Volkes mit öffentlichen Geldern beanspruchen darf oder nicht. Für Demokraten gibt es feinen Zweifel bei der Beantwortung. Wir sind neu gierig, ob es etwa bei den Sa ch waltern eines demo fratischen Staates solche Zweifel gibt.

Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten.

Die preußische Ausführungsverordnung. Der Ständige Ausschuß des Preußischen Landtags befchäftigte fich am Dienstag mit der Ausführungsverordnung zum Reichsgesetz zur Befämpfung der Geschlechtstrant. heiten. Nach der Verordnung soll die Durchführung der zur Be fämpfung der Geschlechtskrankheiten vorgesehenen Maßnahmen als Selbstverwaltungsangelegenheit die Gesundheits behörde zuständig sein, in deren Bezirk der Verdacht der Weiter­verbreitung der Krankheit bei einem Krankheitsverdächtigen ober Kranten hervortritt. Die Kosten haben die Stadt- und Landkreise zu tragen. Die Durchführung der den Landkreisen zustehenden Auf gaben kann durch Beschluß des Kreisausschusses freisangehörigen Gemeinden und engeren Gemeindeverbänden( rheinischen Bürger meistern und westfälischen Aemtern von mehr als 10 000 Ein wohnern und in der Provinz Hannover den selbständigen Städten übertragen werden, wenn die ordnungsmäßige Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten dadurch nicht gefährdet wird. Unter dieser Voraussetzung können auch Gemeinden und Gemeindeverbände die Uebertragung beantragen. Die Uebertragung bedarf der Genehmi­gung des Regierungspräsidenten, der sie nur mit Zustimmung des Bezirksausschusses versagen tann. Kreisangehörige Gemeinden und engere Gemeindeverbände, denen die Durchführung übertragen ist, haben von dem sächlichen Aufwand drei Zehntel, die Landkreise fieben Zehntel zu tragen. Die Berordnung soll am 1. Oftober 1927 zugleich mit dem Reichsgesetz in Kraft treten.

Verfassungstag im Reich. mil

Sonntagsdienst in Reichsbetrieben.

Reichsverwaltung hat die Reichsregierung folgende Ber Sur Regelung der Berfaffungsfeier in der fügung erlaffen:

Reichsbefoldungsblatt Nr. 16 vom 8. August 1927 Nr. 1501. Feier des Verfassungstages. Nach einem Beschluß der Reichs. regierung wird am Verfassungstage in der Reichsverwaltung durch­gängig Sonntagsdienst gehalten.

Für den Betriebsdienst der Reichsverwaltung wird die durch die Natur der Sache gebotene Sonderregelung von den Ver waltungschefs getroffen. Für den Bollabfertigungsdienst habe ich bestimmt, daß er der für den Betriebsdienst der Reichsbahn und Reichspoft etwa getroffenen örtlichen Sonderregelung je nach dem Bedürfnis anzupassen ist; hierbei ist den Beamten, Angestellten und Arbeitern zur Teilnahme an Verfassungsfeiern oder Festgottesdiensten die erforderliche Beit freizugeben, soweit die dienstlichen Berhältnisse es irgend gestatten.

Lohnabzug oder Lohnkürzung tritt aus Anlaß der Dienstbefretungen nach Absatz 1 und 2 nicht ein.

Die Abgeltung des am Verfassungstag geleisteten Dienstes erfolgt in den Ländern, in denen der Verfassungstag gefeßlicher Feiertag ist, nach den tariflichen Bestimmungen über Wochenfeier. tage, im übrigen nach den für Sonntagsarbeit geltenden Bestim Berlin , den 4. August 1927.

mungen.

I. B. 11 272.

Der Reichsminister der Finanzen.

In Vertretung des Staatssekretärs: Dr. Zarden." Boden der republikanischen Verfassung steht, wird diese Regelung im Die überwiegende Mehrheit der Beamtenschaft, die ja auf dent Reiche begrüßen.

Verfassungsfeier und Reichsbahn.

Der Generaldirektor hat durch Berfügung vom 4. Auguft dieses Jahres nähere Anweisungen über die Feier des Verfassungstages für die Reichsbahnstellen herausgegeben. Darin werden die nachgeord­neten Dienststellen angewiesen, die Feier des Verfassungstages in Anlehnung an die von der Reichsregierung ge troffenen Maßnahmen wie in den Vorjahren festlich zu begehen. Die Reichsbahnstellen werden angehalten, vorschrifts mäßig zu flaggen und sich an der Feier zu beteiligen, sowie gegebenenfalls ihre repräsentative Bertretung zu übernehmen.

Der Dienst soll wie folgt geregelt werden: In Ländern, in denen der Verfassungstag als gefeglicher Feier. tag anerkannt ist, soll der Personen- und Güterverkehr den Bedürj nissen des Bezirks entsprechend, eventuell im Benehmen mit den Nachbarbezirken, geregelt werden. Im übrigen ist der Dienst wie an Feiertagen zu regeln.

In den Ländern, in denen der Berfassungstag fein geseglicher Feiertag ist und der Eisenbahnverkehr mre an Werktagen bedient werden muß, ist den Bediensteten nach Mög an Werktagen bedient werden muß, ist den Bediensteten nach Mög. lichkeit Gelegenheit zur Teilnahme an staatlichen und firchlichen Feiertagen zu geben. Es ist angeordnet worden, daß in den Bu reaus der Reichsbahndirektion, zentralen Aemtern und Reichsbahn­ämtern grundsäglich Sonntagsdienst zu verrichten ist. Der Dienst foll insoweit aufrechterhalten merden, als dies durch die Berkehrsbedienung wie an Werktagen erforderlich ist. In den Aus­befferungswerken und Hauptwerfstätten sowie in der Bahnunter. haltung ist die Arbeit um 13 Uhr zu beenden; bei der Festsetzung des Dienstschlusses tann auf die Zugfolge entsprechend Rücksicht genommen werden.

Abg. Leinert( Soz.) forderte, daß die Berorbmung nur als Notverordnung gelten solle, und daß ein entsprechendes Aus führungsgefeß dem Landtag nach feinem Wiederzufammen­tritt vorgelegt werde. Die Bezeichnung Selbstverwaltungsangelegen heit" sei anscheinend nur gewählt worden, da der Staat die Kosten nicht tragen wolle. Von Selbstverwaltung sei wenig zu spüren. Die Kosten müßten dem Staat zur Last fallen, da die Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten eine große allgemeine Auf gabe sei. Zum mindesten müsse man eine Beteiligung des Staates an den Kosten fordern.

Nach weiteren Ausführungen der Parteivertreter wurde der Antrag, einen Unterausschuß einzusetzen, mit 14 gegen 14 Stimmen abgelehnt. In der Einzelberatung wurde beschlossen, einem Antrag des Zentrums entsprechend, daß zur Durchführung der Aufgaben fachlich vorgebildete Aerzte beranzu. ziehen seien. Ferner wurde beschlossen, bestehende Beratungs­stellen, die den behördlichen Anforderungen genügen und die Er­richtung neuer Stellen überflüssig machen, heranzuziehen und anteils­mäßig mit Mitteln auszustatten. Die Uebertragung der Kosten auf den Staat wurde abgelehnt. Die zur Durchführung der Berordnung erforderlichen Bestimmungen müssen dem Landtag vor. gelegt und auf sein Verlangen abgeändert werden. Schließlich wurde die Berordnung selbst gleichfalls mit 15 gegen 14 Stimmen an

genommen.

Ehrhardt will Amnestie!

Er appelliert an Hindenburg für Mar Hölz.

Im neuesten Heit des Arminius " erhebt der Oberputschift Ehrhardt seine Stimme für eine Hindenburg Amnestie. Er appelliert in Tönen tieffter Entrüftung über parlamentarischen Ruhhandel" an den Reichspräsidenten persönlich, eine große, eine ganz große Amnestie" zu gewähren, auch für Mar Hölz und andere Kommunisten, von denen er sagt:

,, In meinen Augen und in den Augen von Millionen Deutscher find diese Männer feine ehrlofen Verbrecher, alle haben sie ge­glaubt, durch ihre Tat dem Vaterlande, dem deutschen Bolte helfen zu fönnen."

Soweit Hölz und die Kommunisten in Frage fommen, ist das Geständnis Ehrhardts sehr interessant. Aber soll sein Plädoyer für die Ehrenhaftigkeit der politischen Bergehen auch seinen Meineid decken?

Verpufftes Hetmanöver.

gegen Deutschland .

Abg. Dr. Grundmann( D. B.) wies als Berichterstatter darauf hin, daß es besonders auf den Geist antomme, mit dem die Frankreich hat keinen Anlaß zu Rüstungsbeschwerden zuständigen Stellen die Berordnung durchführten. Er rügte, daß die preußische Staatsregierung denselben Fehler mache wie das Reich, nämlich den unteren Instanzen neue Aufgaben zu überweisen, sich aber an den Kosten nicht zu beteiligen. Dann habe man fein Recht, den Gemeinden Sparsamkeit zu empfehlen.

Abg. Sch went( Komm.) bezeichnete die Berordnung geradezu als Verhinderungsmaßnahme zur Bekämpfung der Geschlechtskrant heiten.

Paris , 9. Auguft.( Eigenbericht.) Der Ministerrat beriet heute über den jüngst durch Indiskretion veröffentlichten Bericht des Rheinland - Generals Guillaumat über kriegerische Rüstungen Deutschlands im Rheinland . Nach dem offiziellen Rominunique, das den Bericht für überholt erklärt und ausdrüdlich hinzufügt, daß seit seiner Abfaffung am 22. Fe bruar dieses Jahres die französische Regierung feinerlei Anlaß

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Dienstbefreiung zur Teilnahme an Verfassungsfeiern oder Feit­gottesdiensten zu gewähren, soweit dies die Rücksichtnahme auf den Betriebs und Berkehrsdienst gestattet. Der 2ohn ist für die da­durch einitetende Arbeitsversäumnis fort zuzahlen.

Im Betriebs- und Bertehrsdienst ist dem Bersonal

Diese Verfügung, die im Benehmen mit dem Haupt­beamten- und Hauptbetriebsamt ergangen ist, bedeutet gegen über dem Vorjahr einen Fortschritt. Wir sind jedoch der Meinung, daß auch im Betriebs und Berkehrsdienst eine stärkere Arbeitsruhe, zum Beispiel bei den Güter böden, Umlade ballen und in den Werkstätten der Bahnbetriebswerke durchzuführen wäre. Bum anderen muß jedoch zugegeben werden, daß die richtige Durch führung der Arbeitsruhe im Betriebs- und Bertehrsdienst davon und im Speditionsgewerbe durchgeführt wird. abhängig ist, inwieweit die Verfassungsfeier in der Privatindustrie

die richtige Durchführung dieser Verfügung zu fümmern und ihrer­Die Personalvertretungen werben gut tun, fich rechtzeitig um seits dazu beitragen, um eine würdige Feier des Vera fassungstages bei der Reichsbahn zu gewährleisten.

Reichs- und Staatsbehörden.

Für die preußischen Staatsarbeiter ist der Ver= fassungstag eine vom Staatsministerium im Sinne der Mantel­tarifbestimmungen angeordneter Feiertag, an dem auch dann, menn nicht gearbeitet wird, der Lohn weiterzuzahlen ist. Das geht aus dem Runderla ß hervor, der in dem am 5. August erschienenen Preußischen Besoldungsblatt Nr. 25 zum Abdruck ge­bracht ist. Der Runderlaß lautet:

Runderlaß des Finanzministers, zugleich im Namen des Ministerpräsidenten und sämtlicher Staatsminister bom 27. Juli 1927, betreffend die Verfassungsfeier. ( Lo. 9572b).

Die Ziffer 5 des auf Seite 103 des Preußischen Besoldungs­blattes 1927 abgedruckten Beschlusses des Preußischen Staats­ministeriums vom 8. Juli 1927, FM. Sefr. 181, gilt sinngemäß auch für Angestellte und Arbeiter. Hinsichtlich der Lohnempfänger find hierbei die Bestimmungen der§§ 12 und 15 des Manteltarifes zu beachten. An die nachgeordneten Behörden sämtlicher Zweige der preußischen Staatsverwaltung.

beschluß noch nicht veröffentlicht. Soviel wir aber in Erfahrung Leider hat das Reich bis zum heutigen Tage seinen Kabinetts bringen fonnten, ist auch dort geplant, in ähnlicher Weise wie in Preußen zu verfahren. Die meisten Schwierig­feiten sind im vorigen Jahre un Bereich des Reichswehr = minister ums eingetreten. Um jeder Unannehmlichkeit aus dent Wege zu gehen, hat der Verband der Gemeinde und Staatsarbeiter deshalb vor einiger Zeit an das Reichswehr­ministeriu geschrieben und unter dem 1. August nachstehendes Schreiben erhalten:

Reichswehrministerium( Heer)

Mr. 838/. 27. V. 1.

a

Auf Grund eines Kabinettsbeschlusjes ist angeordnet morden, daß am 11. August 1927( Berfassungstag) im Bereich der Heeress verwaltung Sonntagsdienst stattfindet. J. 2. gez. Schönfelder." Damit ist also für den Bereich des Reichswehrminifteriums die nötige Klarheit geschaffen.

mehr gehabt habe, sich über deutsche Rüstungen im Rheinland zu beschmeren, dürfte die Angelegenheit geflärt sein.

Der Soir" sieht in der Aufbauschung dieses Berichts durch die Rechtspresse ein Manöver gegen die Locarnopolitit. Man rechne da­mit, daß Stresemann in Genf unter Hinweis auf die in Locarno gemachten Bersprechungen die Frage der Räumung des Rhein­landes aufwerfen wird und wolle deshalb im voraus eine Ein. schüchterungstampagne mit angeblichen deutschen Rüstun gen einleiten. Dadurch folle Briand gezwungen werden, die Streſe­mannschen Forderungen abzulehnen.

Doch noch Einigung?

Der Temps" über die deutsch - französischen Wirt. schaftsverhandlungen.

Paris , 9. Auguft.( WTB.) Der Temps" berichtet über den Stand der deutsch - franzöfi fchen Handlsvertragsverhandlungen folgendes:

Die heille Frage der 3ölle, die für die Einfuhr französischer landwirtschaftlicher Erzeugnisse nach Deutschland angewendet werden geregelt zu fein, ebenso diejenigen der Behandlung der deutschen sollen, insbesondere in der Frage der Weinzölle, scheinen na hezu mechanischen, chemischen und elektrischen Industrie. Die von den deutschen Delegierten gestellten Forderungen betrafen die Be­dingungen, unter denen gewisse franzöfifche Tegtil. erzeugnisse in Deutschland Eingang finden sollen; sie hatten zu besonders schwierigen Erörterungen Anlaß gegeben. Auch in dieser Hinsicht scheinen die Schwierigkeiten auf dem Wege zu einer Lösung zu sein.

Sie sind zugleich tommerzieller wie allgemein wirtschaftlicher Art. Starte Reibungspunkte bestehen nichtsdestoweniger. Sie betreffen besonders die franzöfifchen Kolonien oder die Schuggebiete. Bei einigen dieser Länder scheinen gewisse deutsche Forderungen in Widerspruch mit ben Bestimmungen des Versailler Vertrages zu stehen. Diese Schwierigkeiten sind also noch längst nicht gelöst. Indessen hoffen die beiden Delegationen, daß die bekanntlich auf Mittwoch festgelegt ist, wird zum Abschluß das Abkommen noch vor der Abreise des Handelsministers, gebracht werden können.

Personen und etwa 250 dem Landesgericht eingeliefert. In Wien verhaftet find wegen der Juliereignisse rund 600

Maffenunglück in Schanghai . Einsturz einer Markthalle.- 60 Zote, 1000 Verletzte. London , 8. August. Im Eingeborenenviertel Schanghais stürzte heute eine große einstödige Martthalle zusammen. 60 Personen tamen ums Leben und rund 1000 weitere wurden verletzt. Hunderte von Freiwilligen halfen bei der Bergung der Opfer. Der größte Teil der Verwundeten wurde nach dem britischen Hospital befördert. Der Zusammensturz erfolgte so plögilch und verursachte fo starte Berwirrung, daß es beträchtliche Zeit dauerte, bis die Ambulanzen herbeigerufen wurden.