Str. 378+ 44.Jahrgang
2. Beilage des Vorwärts
Das Realsteuerrahmengeset.
Seine Vorteile und seine Gefahren.
Freitag, 12. August 1927
um etwa 19 Proz. auf. Der gesamte, zur hypothefarischen Sicher stellung der Anleihe herangezogene Besiz hat einen Buch wert Don 90,3 millionen Dollar, davon 68,85 mill. direktes Eigentum der RWE. Die Reproduktionskosten dieses Besizes werden mit rund 120 Mill. Dollar angegeben.
Der Besitz der Gesellschaft umfaßt neu'n Elektrizitäts= werfe mit einer Gesamtkapazität von 0,7 Mill. PS. Das Stromberteilungsneg umfaßt 1240 Meilen, 110 000 Bolt- Leitungen und 10 600 Meilen Leitungen mittlerer und niedriger Spannung. Die der Gesellschaft gehörenden Steinkohlenbergwerke, deren Reserve mit 75 Mill. Tonnen angegeben wird, fördern jetzt jährlich Tonnen enthalten sollen, liefern den Elektrizitätswerken der Gesell1,4 Mill. Tonnen. Die Braunkohlenwerte, die 450 Mill.
Die Reichsregierung hat nunmehr den Gesezenwurf verab-| soldungsreform, start gesteigert werden, ihnen einen Abbau schiedet, der unter der Bezeichnung Steuervereinfachungs- ihrer Steuereinnahmen zumuten kann, ohne ihnen gleich geset" die reichsrechtliche Regelung der Realsteuern in Deutsch zeitig durch eine Neugestaltung des Finanzsausgleichsgefezes andere land bringen soll. Bei der Beratung des Finanzausgleichsgesetzes Deffentlichkeit çar nicht flar und entschieden genug betont werden, Einnahmequellen zu erschließen. Jedenfalls kann vor der deutschen im Frühjahr 1927 war der Ansturm gegen die Realsteuerbelastung daß die deutschen Gemeinden in ihrer großen Mehrzahl vor außer- schaft jährlich 4 Mill. Tonnen. außerordentlich start. Immer wieder unternahmen Unternehmer- ordentlichen finanziellen Schwierigkeiten stehen und daß die Er. organisationen und verschiedene politische Parteien im Reichstag den füllung ihrer Aufgaben ihnen in erheblichem Umfang nur dadurch Bersuch, eine reichsrechtliche Einschränkung der Umlagebefug möglich ist, daß sie Einrichtungen, die aus dem ordentlichen Haushalt nis der Länder und Gemeinden herbeizuführen. Als sich schließlich finanziert werden müßten, auf den außerordentlichen Haushalt auch für den schärfsten Gegner offenfundig erwies, daß ohne eine nehmen, sowie daß sie zum Teil Haushaltsfehlbeträge von einem systematische Aenderung der Finanzausgleichsgesetzgebung eine Ein Jahr auf das andere übertragen. nahmeverknappung bei den Ländern und Gemeinden nicht herbeizuführen ist, wurde der Ausweg in der Form gefunden, daß man der Reichsregierung den Auftrag gab, bis zum Herbst den Entwurf einer Rahmengesetzgebung für die Realsteuern dem Reichstag vorzulegen.
Jede fritische Betrachtung des gegenwärtigen Zustandes der Realsteuererhebung in Deutschland führt zu dem Ergebnis, daß die zurzeit auf diesem Gebiet bestehende
Zersplitterung unhaltbar
Sonderrechte der Unternehmervertretungen.
Der Gesezentwurf des Reichstabinetts bringt ferner eine allge. meine Bestimmung über die Mitwirkung der Berufsvertre tungen von Handel, Industrie, Handwerk, Gewerbe und Landwirtschaft bei der Fassung der Umlagebeschlüsse der Gemeinden. Diese Mitwirkung der öffentlichen Berufsorganisationen wird aus prinzipiellen Erwägungen von den Städten mit aller Entschiedenheit abgelehnt. Es widerspricht dem Wesen jeder politischen Demotratie, daß Steuerbeschlüsse entscheidend von den Organisationen steuerpflichtiger Gruppen mitbestimmt werden. Diese Aufgabe kann nur von den durch die Gesamtheit der Bürger gewählten Parlamenten und Stadtverordnetenversammlungen erfüllt werden. Jede Einbeziehung von Interessenvertretungen ist ein schwerwiegender Eingriff in die demokratische Entwidlung unserer Selbstverwaltungstörper und wird von diesen, fast übereinstimmend, unbeschadet der von den einzelnen vertretenen politi
ist. Die Steuergesetze der einzelnen Länder weichen wesentlich voneinander ab. Die steuerlichen Begriffsbestimmungen, die Abgrenzung des Kreises der Steuerpflichtigen, die Steuertarife, die Steuermarkmale, die Rechtsmittelvorschriften sind in fast allen Ländern verschieden geordnet. Preußen hat in den letzten Jahren die Vereinheitlichung durchgeführt. Die weitgehende Selbständigkeit der Gemeinden, ihre Realsteuern zu ordnen, ist zugunsten einer einheitlicheren Regelung beseitigt worden. Dieser Zustand hat sich be= schen Auffassung, grundsäglich abgelehnt. währt. Er ist notwendig in einer Zeit, da infolge der Verkehrsentwidlung und der ständigen Konzentration wirtschaftlicher Betriebe die einzelnen Gebiete des Reiches einander näher gerüdt sind. Der. gegenwärtige Zustand erfordert einen überflüssigen Verwaltungsaufwand sowohl bei dem Steuerfisfus als auch bei den Steuerpflichtigen. Die in Preußen erreichte Vereinheitlichung iſt zudem ein Beweis, daß dieselben auch ohne Schaden in den ande ren Reichsteilen durchgeführt werden kann; denn die wirtschaftlichen Verschiedenheiten Preußens in seinen einzelnen Landesteilen find mindestens so groß wie die der einzelnen Reichsländer untereinander. Der Gesichtspunkt der Aufrechterhaltung einer selbständigen Ländergesetzgebung auf diesem Gebiete, der von den Vertretern des Partitularismus in den Vordergrund geschoben wird, kann für uns feine Geltung haben.
Eine Schicksalsstunde deutscher Finanzpolitik.
Deutschlands politische Neuorganisation ist aus fozialen und wirtschaftlichen sowie finanziellen Gesichtspunkten an sich eine dringende Notwendigkeit. Keinesfalls darf die notwendige Entwicklung auf dem Gebiete des Steuerrechtes dadurch verhindert werden, daß man auf überlebte Souveränitätsbegriffe der Länder Rücksicht nimmt.
• Der Regierungsentwurf.
Der Entwurf, den das Reichskabinett zurzeit dem Reichsrat vor gelegt hat, versucht einen Weg zu gehen, durch den einerseits die notwendige Angleichung der steuerrechtlichen und materiellen Bestimmungen weitgehend erreicht wird, andererseits aber das Recht der Länder und Gemeinden auf eine selbständige Ordnung der Verhältnisse, soweit diese mit den Bedürfnissen der Gesamtheit Dereinbar ist, erhalten bleibt. Insoweit wird man unbeschadet der fritischen Einstellung zu Einzelbestimmungen dem Entwurf zu. stimmend gegenüberstehen können. Auch der Gestaltung des Steuer tarifs wird man im großen und ganzen beipflichten fönnen. Die Gewerbesteuer soll erhoben werden als Gewerbe. ertragsteuer mit einem Tariffaz bis zu 5 Proz., als Ge= werbelohnfummensteuer mit% Proz. und Gewerbe Papitalsteuer mit 0,4 Pro3. Bei der Grundsteuer soll der Hauptsteuersatz 9 v. L. betragen.
Bon diesen Hauptsteuersägen sind von Ländern und Gemeinden Hundertteile zu erheben. Ueberschreiten sie den Hauptsteuerfah, so soll ein Genehmigungsverfahren einsetzen. Bei 140 Proz. Zuschlag foll die Genehmigung der Landesregierung erforder: lich sein, ebenso wenn das absolute Auftommen höher sein soll als 80 Proz. des Aufkommens des Jahres 1926.
Unerträgliche Zumutungen an die Gemeinden. Diese Bestimmungen über die Genehmigungsgrenze und der Abbau der Steuer um 20 Broz, ohne daß gleichzeitig das Finanzausgleichsgesetz entsprechend geändert wird, sind unerträglich. Die Genehmigungsgrenze muß so gestaltet werden, daß für die normalen Steuerbeschlüsse ein Genehmigungsverfahren nicht erforderlich ist. Sinn des Genehmigungsverfahrens fann nur sein, daß die Mitwirkung des Staates bei den Steuer beschlüssen der Gemeinden zur Geltung tommt, wenn den Steuerzahlern ein Ueberdurchschnitts. belastung zugemutet werden muß. Ganz unerträglich ist die Vorschrift über den Abbau der Realsteuern um 20 Proz. gegenüber dem absoluten Aufkommen des Jahres 1926. Das ist eine Verbeugung vor den mit Recht mit aller Entschiedenheit von den Städten bekämpften Forderungen der Unternehmerschaft. Diese Forderung ist um so unverständlicher, als die bisher bekannt gewordenen Ergebnisse der Reichsfinanzstatistik bewiesen haben, daß
die deutsche Gemeindewirtschaft feit Jahren unter schärfstem finanziellen Drud
steht, daß sie, obwohl die ihr zugewiesenen Aufgaben dauernd gestiegen sind, von dem wesentlich erhöhten Steueraufkommen in Deutschland den verhältnismäßig fleinsten Teil in Anspruch nimmt. Es ist ein Geheimnis des Reichsfinanzministeriums, wie man in einem Augenblic, wo die Aufwendungen der Gemeinden durch reichsgesetzliche Maßnahmen, wie die in Aussicht stehende Be
WH WITTIC
ENVER BEY Fabelhaft
Die Realsteuerrahmengeseze bedürfen zu ihrer Annahme im Reichstag einer qualifizierten Mehrheit, da sie verfassungsändernden Charakters sind. Ohne die Opposition fönnen sie nicht Gesetz Charakters find. Ohne die Opposition fönnen sie nicht Gesetz werden. Hier bietet sich eine wertvolle Gelegenheit, die Kräfte der Opposition für eine Gestaltung des Realsteuerrechtes einzusetzen, die den Tendenzen einer Vereinfachung und Vereinheit. lichung dient, gleichzeitig aber allen auf Einnahmeverknappung und Mehrbelastung der breiten Bevölkerungsschichten gerichteten Tendenzen des Gefeßentwurfs mit Erfolg entgegentritt. Die Reichsrahmengesetze für die Realsteuern sind von einer so weitgehenden Bedeutung für das kommunale Leben in Deutschland , daß man ohne lebertreibung von einer Schicksals stunde sprechen kann. Von der Gestaltung dieser Geseze wird es abhängen, ob mir ein der Gesamtheit der Bevölkerung dienendes fräftiges und aufblühendes kommunales Leben auch in Zukunft haben werden, oder ob die für Deutschlands wirtschaftliche, soziale und kulturelle Förderung bedeut fame Gestaltung der tommunalen Selbstverwaltung durch den Mangel an finanziellen Quellen zur Verkümmerung ver= urteilt werden soll.
Blüten aus der Privatwirtschaft. Vermögensverschleuderung bei der Cehnhauser
Maschinenfabrik.
Die Rheinisch- Westfälischen Elektrizitätswerte planen eine ganze Reihe von Erweiterungen ihres Transmissionssystems, die teilweise bereits in Angriff genommen worden sind. Darunter wird eine neue Linie von 300 Meilen Länge( darunter 140 Meilen bereits in Betrieb) genannt. Diese Leitung soll anfangs mit einer Spannung von 230 000 Bolt betrieben werden, die später erhöht werden kann. Genannt werden ferner die Kof swerfe, die Essen mit Gas versorgen und eine 150 Meilen lange Hochdruckgasleitung, die im letzten Jahre 2,85 Milliarden Kubikfuß Gas befördert hat.
Bom Kolonialland zur Welthandelsmacht.
Bor fechzig Jahren, im Jahre 1867, erfolgte die Gründung des ta nadischen Staates als britisches Dominium. Zuerst wurden nur die vier Provinzen Ontario , Quebec , Neu- Brunswic und Nova Scotia in ein Gemeinwesen vereinigt. Der Erwerb der großen nordwestlichen Gei iete sowie der Anschluß von Manitoba erfolgte erst 1870, von Britisch- Kolumbien im darauffelgenden Jahre.
Bei der Staatsgründung betrug die Bevölkerung Kanadas 3,3 Millionen, von denen etwa ein Drittel Franzosen waren. Gegenwärtig beziffert sich die Bevölkerungszahl auf 9,5 millionen Personen, eine verhältnismäßig ungünstige Entwicklung, wenn mant die riesigen Naturschätze und Entwicklungsmöglichkeiten dieses Landes berücksichtigt. Trotzdem gelang die Entfaltung der Produftiofräfte in einem außerordentlichen Umfang. Früher ein reines Agrarland, ist Kanada in den lezten Jahrzehnten in hohem Maße zu einem Industrieland geworden. 1924 entfielen aus der kanadischen Produktion dem erzeugten Werie nach nur noch 37 Proz. auf die Produkte der Landwirtschaft, dagegen wirtschaft und 7 Proz. auf den Bergbau. 41 Pro3. auf Industrieprodukte, 10 Proz. auf Forst
Der Wert der Getreideernte, der bei Gründung des kanadischen Staatenbundes faum mehr als 100 Millionen Dollar betrug, erreichte 1926 einen Wert von 1,1 milliarden Dollar, der von Molkereiprodukten stieg von 15 Millionen im Jahre 1891 auf 241 Millionen 1926, der Wert der Induftrieprodukte aber, der zur Zeit der Staatsgründung etwa nur 222 Millionen Dollar betrug, war 1925 fast 3 Milliarden. Der Wert der Produkte des Bergbaues, damals verschwindend gering, war im vergangenen Jahr 240 Millionen Dollar. Der Wert der Holzstoff- und Papierprodufte, für welche Kanada der größte Produzent der Welt ist, wird 1926 auf 200 millionen Dollar geschäzt.
Dem Produktionsmerte nach stehen die einzelnen Industriezweige in folgender Reihenfolge: Papierindustrie, Mühlen -, Konserven, Holzindustrie, Molkereien, Automobilfabriken und Elef frizitätswerte,
In der Industrie sind gegenwärtig 544 0.00 21 rbeiter be schäftigt mit einer Gesamtlohnsumme von 596 mil lionen Dollar im Jahr.
Kanada ist zu einem typischen Ausfuhrland geworden. Eine höchst merkwürdige Verwaltung stellen Aufsichtsrat und Borstand der Deynhauser Maschinenfabrik dar. Ihre Sein Außenhandel stieg von 149 Millionen im Jahre 1871 auf 2242 Millionen 1926. Es hat in der legten Zeit ständig außerordentTätigkeit ist derart ,, nugbringend und erfolgreich" gewesen, daß die lich hohe Ausfuhr überschüsse. Im Jahre 1926 hatte Kanada Generalversammlung beschloß, drei Aufsichtsratsmitglieder auf den Kopf der Bevölkerung gerechnet die größten Ausfuhrüberabzuberufen und gegen zwei Vorstands mitglieder Reschüsse unter allen Ländern der Welt. Was den Umfang seines greßflage einzureichen. Diesen tüchtigen Industrieführern wird Außenhandels anbelangt, so steht das 9½- Millionen- Volk nach Enevorgeworfen, daß sie sich um das seit einigen Jahren stillgelegte land, den Bereinigten Staaten, Deutschland und Frankreich im Weit handel an fünfter, bezüglich des Kopfanteils am Welthandel nach Werk so gut wie gar nicht gefümmert hätten und die noch vor. handenen Borräte und Maschinen verkommen ließen. Ferner soll Neuseeland an zweiter Stelle. der Vorstand in der notwendigen Kreditbeschaffung für das Werk nichts getan, dafür aber intensive Privatgeschäfte gemacht haben. Ein Prüfungsbericht erklärt die Bilanzen für materiell falsch und beanstandet die Geschäftsführung. Zu ihrer Verteidigung erklärten. die früheren Vorstandsmitglieder, daß ihr Drängen auf rechtzeitige Liquidation kein Gehör gefunden hätte. Die vorhandenen Schulden beziffern fich auf 85000 Mr. Als Gegenwert ist lediglich
ein Grundstück und ein abbruchreifes Gebäude vorhanden.
Die Herren von der Industrie, die wegen der angeblichen Verschwendung in fommunalen Betrieben stets den Mund sehr voll nehmen, würden vergeblich nach einem nur annähernd vergleichbaren Beispiel einer solchen Lotterwirtschaft in öffentlichen Betrieben suchen können. Gut ist es jedenfalls, daß die Deffentlichkeit erfährt, wozu bisweilen an Aufsichtsrat und Direktoren die hohen Gehälter und Tantiemen gezahlt werden.
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Leistungen und Vermögen der RWE. Ein gemischtwirtschaftliches Riefenunternehmen. den neue 60- Millionen- Mark- Anleihe Der für die Rheinisch Westfälischen Elektrizitätswerten veröffentlichte Prospert gibt eine ungefähre Vorstellung von der Bedeutung und den Leistungen dieses gemischtwirtschaftlichen Riesenunternehmens.
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Der Prospekt beziffert die Stromerzeugung für das am 30. Juni 1927 endende Jahr auf 1,4 milliarden Kilowattstunden, von denen 93 Proz. in den Kraftwerken der Gesellschaft erzeugt wurden. Der Stromverbrauch weist in den letzten Monaten gegen über dem gleichen Zeitraum des Vorjahres eine Steigerung
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Die Entwicklung der kanadischen Produktivkräfte war vornehm lich dem raschen Ausbau eines riesigen Verkehrsnezes, das, wurde, zu verdanken. Die rapide Entwicklung der kanadischen Wirtmit privatem Kapital gebaut, später vom Staate übernommen schaft verhalf einer Anzahl von früheren Kleinstädten zu raschen Aufschwung: Montreal , das 1871 nur 171 000 Einwohner hatte, zählte im vergangenen Jahre bereits mehr als eine Million Einwohner, darunter 75 Proz. Französisch- Kanadier, und wird bald zur
zweitgrößten Stadt im britischen Weltreich werden. Die Bevölkerung der Stadt Toronto stieg von 86 000 im Jahre 1874 auf 556 000 1926. Die drittgrößte Stadt Kanadas , Winnipeg , hat jetzt 300.000, Vancouver 255 000 Einwohner; beide waren zur Zeit der Staatsgründung kleine Dörfer.
Kartellbestrebungen in der Blechindustrie. Trotz der anhaltenden Wirtschaftskonjunktur fann die Blechverarbeitungsindustrie ihre start übersetzten Anlagen nur zu 50 bis 70 Proz. ausnuten. Mit Hilfe ihrer Fachverbände will diese Industrie jezt eine Ordnung der Märkte durch Anpassen der gegebenen Produktionsmöglichkeiten an die Aufnahmefähigkeit des Konfums erstreben. Auch soll eine vorsichtige Preispolitik getrieben und die Normung und Typisierung der Erzeugnisse gefördert werden. Daß die marktpolitischen Bestrebungen in diesem Industriezweig auch international an Boden gewinnen, beweist die Ausdehnung des Verbandes Mitteleuropäische Emaillierwerte.- Bezeichnend für die Beschäftigung der deutschen Blechmalzwerte und ihre Preispolitik ist, daß die blechper. arbeitende Industrie bei eiligem Rohstoffbezug angesichts der Auftragsüberlastung der deutschen Walzwerke in England einkauft und allgemein die Konkurrenz der englischen Werte begrüßt. meil diese die Preisdiktatur der deutschen Blechsyndikate in gewisser Hinsicht einschränken.
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