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Organisation, nicht Krähwinkelei!

Zur Neuordnung der Arbeitsnachweisbezirke.

Die erste Aufgabe, die der vorläufige Vorstand der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversiche­rung sofort nach seinem Zusammentritt um die Mitte des Monats zu bewältigen hat, ist die Um- und Neubildung der Arbeitsnachweisbezirte. Wie in§ 2 des Arbeitslosen­versicherungesgesetzes bestimmt ist, kann der Vorstand der Reichs­anstalt nach Anhörung der Verwaltungsausschüsse der Arbeitsämter oder Landesarbeitsämter im Benehmen mit der obersten Landes­behörde die Grenzen der Arbeitsämter und der Landesarbeitsämter unter Berücksichtigung wirtschaftlicher 3u= fammenhänge ändern; er fann Bezirke zusammenlegen, Ein­richtungen aufheben und nach Bedarf neue schaffen.

Die Neuordnung der Arbeitsnachweisbezirke ist ein schweres Stück Arbeit. Es wäre verfehrt, die Gefahren und Widerstände, die einer rein sachlichen Lösung des Problems entgegenstehen, leicht zu nehmen. Tausend Wünsche und Forderungen werden bei der

Neubildung der Bezirke

der vorläufige Vorstand der Reichsanstalt von vornherein mit un erbittlicher Sachlichkeit entgegentreten. Jede Annäherung des Grund­riffes an Sonderwünsche bringt Vertrüppelung, Starrheit und Un­beweglichkeit in den Organismus der neuen Arbeitsnachweisgliede­rung. Das gilt es aber gerade zu vermeiden; denn die wirt schaftliche Entwicklung steht nicht still und in Zukunft muß sich die Arbeitsnachweisgliederung immer wieder von neuem elastisch dem Wechsel der Standorte der Industrie und der Fluk­tuation der Arbeiterbevölkerung anpassen. Nicht die Unterstüßung, so wichtig sie auch sein mag, ist beim Arbeitslosenproblem die Hauptsache, sondern die

planmäßige Arbeitsmarktpolitik.

Diese ist aber nur möglich, wenn die neue Arbeitsnachweisgliederung in der Struktur der Wirtschaft, nicht aber in länderpolitischen, gemeindepolitischen und parteipolitischen Krähwinteln verantert wird.

geltend gemacht werden. Biele dieser Wünsche können nicht erfüllt Ist die Straßenbahn ein städtischer Betrieb?

werden, wenn nicht der vorläufige Vorstand der Reichsanstalt beim Legen der Fundamente Stümperei treiben soll.

Lebensfähige Arbeitsnachweisbezirke das ist das Gebot der Stunde. 3 mergarbeitsnachweise haben feine Eristenzberechtigung mehr. Was soll zum Beispiel ein Arbeitsnachweisbezirk wie der der Grenzmart, der zehn fleinere Arbeitsnachweise umfaßt, von denen, wenn wir recht unterrichtet find, im Augenblick nur einer mehr als 20 Erwerbsloje zu betreuen hat? Solche Gebilde sind nicht lebensfähig. Es geht hier ähnlich pie beim Aufbau der Arbeitsgerichte, wenngleich man die Organis fation hier und dort nicht ohne weiteres in Parallele stellen kann. Die Zahl der Arbeitsnachweisämter wird erheblich geringer werden. Gegenüber der Befürchtung, daß das flache 2 and durch die größere Entfernung der ländlichen Arbeitslosen vom Gig des Ar­beitsamts in eine schwierige Situation kommt, darf daran erinnert merden, daß der neue Arbeitsnachweis sich vom alten durch stärkere Initiative unterscheiden soll. In der Zeit der Autos und Motors räder darf die Entfernung zwischen den ländlichen Arbeitslosen und dem Siz des Arbeitsamts, das einen

gut funktionierenden Außendienst

einzurichten hat, teine große Rolle spielen. Der moderne Arbeits­nachweis foll ja nicht wie der alte, bureaukratisch aufgezogene Nach­meis die Dinge nur an sich herankommen lassen, sondern er soll. in der Aufstöberung der Arbeitsmöglichkeiten zeigen, was er tann.

Bon den wirtschaftlichen Zentren des Reiches aus muß die Arbeitsnachweisorganisation ausstrahlen. Das wirtschaftliche Gesicht Deutschlands   ist ein anderes als sein länderpolitisches. Nicht die politische Gliederung des Reiches, d. h. nicht die Länder, Pro­pinz oder Gemeindegrenzen, sondern

die Linien der wirtschaftlichen Entwicklung müssen den neuen Grundriß der Arbeitsnachweis­organisation bestimmen. In dieser Kernfrage darf es feine schwächliche Rücksichtnahme auf allerhand Sonder­wünsche, lokal- oder parteipolitische Interessen geben. Werden in irgendeinem Teil des Reiches derartige Sonderwünsche berücksichtigt, dann gibt es fein Halten mehr. Den hier drohenden Gefahren muß

Die Direktion sagt nein.

Seit dem Monat Juni stehen die Organisationen( Deutscher  Verkehrsbund und Metallarbeiterverband) in Berhandlungen mit der Berliner   Straßenbahn über den Neuabschluß eines Mantelpertrages. Die Straßenbahner verlangen nicht mehr und nicht weniger als das, was den anderen städtischen Arbeitern gewährt wird. Sie fühlen sich mit Recht als Arbeiter der Stadt Berlin  .

Die Direktion steht auf einem anderen Standpunkt. Sie weigert sich, den Straßenbahnern den Krankenlohn zuzuge­stehen, sie will nur schlechtere Ferien- und Arbeitszeit bedingungen zugestehen.

Wenn die Verhandlungen jetzt als gescheitert anzusehen find, so liegt das an dem Berhalten der Direktion, die nicht nur die Verhandlungen so lange hinausgeschleppt hat, sondern auch in den erwähnten Fragen eine Zugeknöpftheit zeigt, die schon mehr an Provokation grenzt. Sie vertritt sogar den Standpuntt, daß eine nicht vorläge. Notwendigkeit zum Abschluß eines neuen Bertrages überhaupt

Leider muß gesagt werden, daß ein Teil Straßenbahner sich im gelben Lager befindet, ein anderer Teil im deutschnatio nalen Fahrwasser segelt, wodurch die Direktion geradezu er­muntert wird, alle Verbesserungen auf sozialem Gebiete kategorisch als nicht notwendig abzulehnen.

Dieses Berhalten der Direktion follte aber den Straßenbahnern zu denken geben. Sie sollten sich einmal fragen, ob sie meitec Arbeiter zweiter Klasse sein wollen.

lungen,% 10 Uhr vormittags und abends 7% Uhr, bei Boeder, Die Straßenbahner werden am Montag in zwei Versamm Weberstraße 17, Stellung zu den gescheiterten Verhandlungen nehmen. Pflicht jedes dienstfreien Straßenbahners ist es, in einer dieser Versammlungen zu erscheinen, um gegen das Verhalten der Straßenbahn Protest zu erheben. Reiner darf fehlen!

Die Ueberstunden in der chemischen Industrie.

Ein Erfolg der AfA.- Verbände.

In Nr. 310 des Vorwärts" vom 3. Juli wurde hingewiesen auf die standalöse Regelung der Arbeitszeit bzw. der Ueberstunden­bezahlung für die Angestellten der chemischen Industrie zwischen dem GdA. und dem Arbeitgeberverband der chemischen Industrie. Diese Regelung befriedigte wohl den krankhaften Ehrgeiz des Vertreters des Gd., des Herrn Kempel, alleiniger Tariffontrahent zu bleiben, sie miß achtete aber die Angestelltenrechte aus der Arbeitszeitverordnung vom 14. April 1927 in jeder Weise. Die AfA- Verbände fonnten infolgedessen ihren Mitgliedern in der chemischen Industrie nicht zumuten, sich diesen Tarifbestimmungen des GdA.- Tarifvertrages zu unterwerfen. Sie verlangten vielmehr Dom Arbeitgeberverband eine andere, der angezogenen Arbeitszeit­verordnung entsprechende Regelung. Da der Arbeitgeberverband folche Verhandlungen ablehnte, mußte gemäߧ 6a der Schlichter um Entscheidung angerufen werden. Die ergangene Entscheidung lautet folgendermaßen:

In dem Streit zwischen den in der AfA zusammengeschlossenen Verbänden und dem Arbeitgeberverband der chemischen Industrie Deutschlands  , Seftion 1a, über die Höhe der für Mehrarbeit fest­zusetzenden Bergütung sehe ich auf Grund des§ 6a der Verord­nung über die Arbeitszeit vom 14. April 1927 folgendes bindend feft:

-

Für Mehrarbeit, die über die im§ 1, Gag 2 und 3 a. a. D. bezeichnete Grenze hinausgeht, wird in den im§ 6a, 1. Abjaz, Saz 1 genannten Fällen eine Vergütung gezahlt. Diese beträgt für jede Stunde Mehrarbeit der vorbezeichneten Art 1/200 des Monatsgehaltes und 25 Proz. dieses Be­trages als 3uschlag. Diese Regelung gilt ab 1. August 1927. Sie ist mit einmonatiger Frist erstmalig zum 31. März 1928 fündbar und verlängert sich jeweils um einen Monat, wenn fie nicht fristgemäß durch eingeschriebenen Brief gekündigt wird." Diese Entscheidung bedeutet eine aber. malige Berurteilung der Tarifpolitit des GdA., wie sie deutlicher taum vorgenommen werden kann. Die Ange­stellten in der chemischen Industrie werden aus diesen erfolgreichen Bemühungen der AfA- Verbände die Lehre ziehen müssen, daß nur ein restloser Zusammenschluß in den AfA- Verbänden zu einer wirk­famen Bertretung ihrer Interessen führen kann.

Freie Gewerkschaftsjugend. Heute, Sonntag, Sommerfest in Müggelheim  , an der großen Krampe. Abfahrt Uhr ab Waisenbrüde. Dampferkarten find nicht mehr erhältlich. Fahrverbindung von Bahnhof Köpenid mit Auto­bus bis Müggelheim  .

Jugendgruppe des 3b. Morgen, Montag, 19% Uhr, finden folgende Ber­anstaltungen statt: Südost- Treptow: Jugendheim Reichenberger Str. 66. Be rufstundlicher Arbeitsabend( Schumann). Norden: Jugendheim Schule Dan­ziger Str. 23. Die Stellung der Frau im heutigen Staate." Tempelhof  : Jugendheim Schule Germaniaftr. 4/6. Nikotin und Alkohol." Ab 19 Uhr Spielen auf dem Spielplag im Friedrichshain  , Eingang Birchowftraße. Rasen­fpiele, Voltstänge, Ballspiele.

Achtung, Baudelegierte des Baugewerksbundes! Am Montag, 15. Auguft, 17 Uhr, findet im großen Gaal des Gewerkschaftshauses eine Baudelegierten­persammlung aller Baudelegierten statt. Tagesordnung: Der Bauarbeiter schuß und die Aufgaben der Baudelegierten." In dieser Bersammlung werden die Reichs- und Bezirkstarife ausgegeben.

Für die in der Herren-, Knaben- und Burschenkonfektion Beschäftigten einschl. der Zuschneider und Zuschneiderinnen hält der Deutsche Bekleidungs­arbeiterverband am Montag 19 Uhr in den Residenzfestfälen, Landsberger Straße 81, eine Mitgliederversammlung ab. Tagesordnung: 1. Unfere ohnforderung in der Herrenkonfettion." Referent Rollege Rugebach. 2. Mit­teilungen und Verschiedenes. Mitgliedsbuch oder-tarte legitimiert.

Berantwortlich für Politik: Richard Bernstein; Wirtschaft:" Gaternus,

Gewerkschaftsbewegung: Friebr. Ekkorn: Feuilleton: K. S. Discher; Lotales und Sonstiges: Friz Karstädt; Anzeigen: Th. Glode; sämtlich in Berlin  . Berlag: Borwärts- Berlag G. m. b. 5., Berlin  . Drud: Borwärts- Buchdruderet und Berlagsanstalt Baul Ginger u Co., Berlin   SW 68, Lindenstraße 3. Hierzu 3 Beilagen, Unterhaltung und Biffen" ,,, Aus der Filmwelt"

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