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2. Beilage zum Vorwärts" Berliner Volksblatt.

Nr. 133.

April.

Unterm nenen Kurs".

29. Duderstadt . Die 3 Bevollmächtigten der Zahlstelle des Unterstützungsvereins der Tabatarbeiter von der Anklage der Uebertretung des Vereinsgesetzes freigesprochen. Offenburg . Redakteur G e cf wegen Beleidigung der fächſt­schen Justiz, begangen durch die Frage:" Und solche Justiz soll nicht faul sein?" zu 3 Wochen Gefängniß von dem Schwurgericht verurtheilt.

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30. Nigdorf. Maschinenbauer Krüger vom Schöffengericht wegen Gendarmenbeleidigung 13 Tage Gefängniß. Danzig . Genosse Witzgi wegen Beleidigung vom Schöffen­gericht 20 M. event. 4 Tage.

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Mai.

Hemelingen . Die Tertilarbeiter Weil, Becker und Lange je 3 M. Geldstrafe, weil sie Gelder zur Beschickung des Kongresses gesammelt; diese selbst( 14,15 M.) wurden tonfiszirt.

1. Altona . Gustav Stengele, Redakteur von der Norddeutschen Bolts- Zeitung" wegen Beleidigung 14 Tage Gefängniß.

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Leipzig . Der Redakteur des Wähler" von der Anklage des Vergehens gegen das Preßgesetz freigesprochen. 6. Bochum . Die Genossen Wunderlich und Böhm wegen Vergehens gegen§ 130 des Str.-G.-B. 6 bezw. 2 Monate Gefängniß.( Wunderlich als Verfasser einer Re­solution, die Böhm als Vorsitzender einer Versammlung zur Abstimmung verlesen hatte.)

9. Planen. Genosse Scharschmidt von Mylau auch auch vom Landgericht wegen Uebertretung des Vereins­gesetzes und Tragens republikanischer" Abzeichen 6 Tage Haft und 30 M. Geldstrafe.

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Erfurt . Genosse Schulze, Redakteur der Thür. Tribüne" wegen Abdruck des Proletarierliedes, 200 Mart Geldstrafe.(§ 130, Aufreizung.)

Erfurt . Genosse Weh der aus Sonneberg von der An­flage wegen Verächtlichmachung der christlichen Kirche 2c. freigesprochen.

Berlin . Genosse C. Baake, Redakteur des Vorwärts" wegen Lehrerbeleidigung 200 M. Geldstrafe.

Mannheim . Redakteur F. Thies von der Volks­stimme" wegen Fabrikantenbeleidigung 35 Mart Geld­ftrafe ev. 7 Tage Gefängniß. Genosse Kurz von der gleichen Anklage freigesprochen.

Hamburg . 2 Maurer je 7 Tage Gefängniß, weil sie einen Kollegen Streitbrecher" betitelten, worin eine Be­leidigung zu erblicken sei.

10. Nieja. Der Redakteur des Volksfreund", Genosse Dieh I, wegen Beleidigung des Redakteurs des Meißener Tage­blatts" 50 M. Geldstrafe.

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Erfurt. Der Vorstand des Freidenfervereins vom Schöffen­gericht 5 M. Geldstrafe wegen groben Unfugs; An­kündigung eines Vortrages über:" Die Segnungen des Unglaubens."

11. Breslau . Der Arbeiter Franz Monert wegen Majestätsbeleidigung 9 Monate Gefängniß.

12. Magdeburg . Maurer Wilh. Schulz zu Staßfurt vom Schwurgericht wegen Landfriedensbruch anläßlich einer Wählerversammlung zu 4 Jahren 3 Monaten Zuchthaus verurtheilt.

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Lockwitz. Schuhmacher Herm. Körner wegen Anklebens einer geschriebenen Versammlungseinladung an eine Tele­graphenstange 6 M. Geldstrafe event. 2 Tage Haft. Ottensen . Redakteur Stengele der Norddeutschen Bolts- Zeitung" wegen Beleidigung vom Landgericht zu 100 M. Geldstrafe. Urtheil des Schöffengerichts lautete auf 10 Tage Gefängniß und 1000 M. Entschädigung. Quedlinburg . Genosse Louis Steinemann aus Quedlinburg wegen Fabrikantenbeleidigung 100 M. event. 20 Tage Gefängniß; in erster Instanz 2 Monate Ge fängniß.

Riesa . Redakteur Diehl des Volksfreund" wegen Fa­brikanten- Beleidigung 2 Wochen Gefängniß.

13. Berlin . Die Berufungssache des Metalldruckers Wilhelm Damnih von Köpenick wegen Polizeibeleidigung vom Landgericht zur nochmaligen Entscheidung ans Schöffen­gericht zurückverwiesen, welches ihn in erster Instanz zu 14 Tagen Gefängniß verurtheilt hatte.

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Hannover . Former Hobrecht 2 Monate, Former Wiegmann 3 Monate Gefängniß wegen Mißhandlung zweier Streitbrecher in Körting's Fabrik, 3 andre Ange­flagte mußten freigesprochen werden; Angreifer waren die Streifbrecher.

Langenbielau. Genosse Baginsti wegen Pfarrer beleidigung vom Schöffengericht zu 6 Monaten verurtheilt und sofort verhaftet.

14. Straßburg . Die Genossen Böhle, Picker, Müßig­ gang , Naumann und Rauger je 40 M. bezw. 4 Tage Haft wegen Vertheilung der Elsaß- Lothr. Volks­Zeitung" ohne Kolportageschein. Staatsanwalts- Antrag gegen Böhle als Anstifter: 2 Monate Gefängniß. 15. Pößneck . Genosse Baul Geige wegen angeblicher Pfarrerbeleidigung 14 Tage Gefängniß; der Amtsanwalt hatte nur 15 M. beantragt.

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Altona . Genosse Albert Fride aus Braunschweig vom Landgericht wegen Beschimpfung des geistlichen Lehr­amts zu 6 Monaten Gefängniß.

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Dresden . Genosse Gradnauer, Redakteur der Sächs. Arbeiter- Zeitung " wegen Beleidigung des Meißener Stadt raths 14 Tage Gefängniß, von der Anklage der Beleidigung des Militär Kommandos zu Frankfurt a. d. Oder frei gesprochen. 16. Dortmund . Redakteur Lusbrink aus Gelsenkirchen wegen Beleidigung einer Bechenverwaltung 30 M. Geld­strafe

20. Essen. Sünninghau3, Redakteur der Bergarbeiter­Zeitung" von der Anklage der Aufreizung durch Abdruck eines harmlosen Gedichtes freigesprochen. Staatsanwalts­antrag: 6 Monate Gefängniß.

Donnerstag, den 11. Juni 1891.

Mai.

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8. Jahrg.

fapitalistischen Dienste stehende Blättchen greift z. B. die 21. Geeftemünde. Gen. Watermann, Redakteur der Eislebener 3tg.", die ja ebenfalls unserer Organisation Nordd. Volksstimme", wegen Beleidigung eines Amts- feindselig gegenübersteht, deshalb an, weil diese die Be­richters und des Lehrerstandes 5 Wochen Gefängniß. fanntmachungen der Arbeiterversammlungen u. s. w. in An­Hamburg. Die Maurer Woisin und Röhlke wegen zeigenform aufnehme; wenn sie dies nicht thäte, dann würden angeblicher Mißhandlung zweier Streifbrecher vom Land- folche Versammlungen bald unmöglich merden; folglich ist nur gericht, ersterer 20 M. Geldstrafe, event. 4 Tage Gefängniß, die Eislebener Zeitung" an dem Excesse schuld? Es wurde letzterer freigesprochen. den von diesen zwei edlen Freundinnen ausgebreiteten Behaup 22. Aachen . Genosse Möller, Redakteur der Gelsen- tungen, daß reichstreue" Bergarbeiter von Sozialdemokraten tirchener Zeitung" wegen Beleidigung 4 Wochen Gefäng- überfallen und gemißhandelt würden, ganz entschieden wider­niß, Genosse Otten, wegen des gleichen Reates 1 Woche sprochen. Es fand hiernach die Wahl zweier Expedienten für Gefängniß. den Volksboten"( 3eiß) statt, weil diese unsere Vereins- Zeitung Dortmund . Genosse Lehmann wegen Beleidigung einen plöglichen Zuwachs von ca. 50-60 bon­2 Monate Gefängniß. nenten infolge der letzten Vorkommnisse erhalten hatte. Ferner Chemnių. Der Redakteur der Preffe", Genosse p- wurde noch mitgetheilt, daß bereits zwei Vereinsmitglieder wegen Iow, wegen Beleidigung eines Gemeindevorstandes 14 Tage ihrer Zugehörigkeit zum Arbeiter- Bildungsverein" aus der Ar­beit entlassen worden sind. Gefängniß. Vor Beginn der Verhandlungen 23. Bochum . Genosse us brink, Redakteur der Gelsen- hatte einer der schwerverletzten Genossen ein Hoch auf den noch firchener Arb.- 8tg." wegen Polizeibeleidigung 6 Wochen in Untersuchungshaft befindlichen Vorsitzenden des Vereins, Ge Gefängniß. nossen Franke, ausgebracht, in welches die Versammelten begeistert eingestimmt hatten.

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Chemnik. 24 Genossen, welche in Versammlungen für die Verbreitung von Mai- Marken eintraten, erhielten Strafmandate von 30 und 40 M. 24. Metzen. Kurzwaarenhändler Kühnel 15 M. Geldstrafe, event. 5 Tage Haft, weil er in einer Versammlung troß Verbot der Tellersammlung in demonstrativer Weise" ein Geldstück auf den Vorstandstisch niedergelegt hatte. 25. Langenbielan. Die Genossen Baginsti wegen Ver­gebens gegen§ 131 Str.-G.-B. 1 Monat, Wiedemann aus Beuthengrund wegen Beleidigung eines Geistlichen drei Wochen Gefängniß, Kühn von der Anklage auf§ 130 und der Aufforderung zum Diebstahl freigesprochen.( Er hatte in einer Rede geäußert: Bei den heutigen schlechten Erwerbsverhältnissen sei es kein Wunder, wenn die Leute schließlich zum Diebstahl greifen.) Und darin erblickte die Staatsanwaltschaft die Aufforderung zum Diebstahl. Bremen . Der Redakteur der Bürgerzeitung" wegen Be­leidigung 400 M. Geldstrafe.

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26. Berlin . Genosse Buchhändler J. Münz von der An­flage der Polizeibeleidigung freigesprochen. Blankenburg. Genosse H. Mathies aus Elbingerode vom Schöffengericht wegen unerlaubter Schriftenverbreitung 4 Tage Haft. Das Polizeimandat lautete auf 8 Tage Saft. Braunschweig . Genosse A. Büsche I aus Vienenburg wegen Vertheilung des Landboten "( ohne Gewerbeschein) 4 Strasmandate von zusammen 59,60 m. Effen. Genosse Lusbrink, Redakteur der Gelsen­tirchener Arbeiterzeitung" wegen Pfarrerbeleidigung sechs Monate Gefängniß und sofort verhaftet. Stendal . Genosse Denner von Berlin wegen Aufreizung ( in einem Flugblatt) 1 Monat Gefängniß. Leipzig Die Revision des Genossen Flge vom Volks­blatt für Halle" gegen das auf 1 Jahr Gefängniß lautende Urtheil der Straffammer zu Halle wurde vom Reichsgericht für begründet erklärt und die Sache zur nochmaligen Ver­handlung nach Nordhausen verwiesen.

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Düren, 6. Juni. Vor drei Wochen fand hier eine öffentliche Versammlung statt mit der Tagesordnung: 1. Die Achtstunden­bewegung. 2. Gründung eines Arbeiter- Bildungsvereins. Zum ersten Punkt referirte Herr Meist aus Köln . Dem Verein er­flärten mehr als hundert Personen beitreten zu wollen. Obwohl der Verein nun noch nicht besteht( es hat noch keine weitere Ver­sammlung stattgefunden), verlangte der Polizeikommissar schon die Mitgliederliste und die( noch gar nicht ausgearbeiteten, ge­schweige denn angenommenen!) Statuten, drohte auch schon mit Strafe, Reinfallen 2c. Mit welchen Schwierigkeiten wir zu kämpfen haben, ersehen die Leser auch daraus, daß von den vier in Düren erscheinenden Blättern feines unsere Versammlungsanzeige aufnahm. Plakate waren wir in Köln drucken zu lassen genöthigt, sie wurden von uns am Tage an den Mauern angeheftet, Nachts aber von anderen heruntergerissen. Trotzdem war unsere Ver­sammlung von mehr als 500 Personen besucht, besonders auch von Landleuten. Wir können demnach mit dem Anfang zufrieden sein, obwohl die Genossen hier allerlei materielle Nachtheile er­fahren.

Breslan, 10. Juni. Eine Konfistation der Volkswacht" ist wieder einmal bewerkstelltigt worden. Es handelt sich um die Sonntagsnummer 180 und zwar um den durchaus objektiv gehaltenen Artikel In eigener Sache."

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Delsuit i. V. Am 3. Juni wurde unsere Genossin Frau Louise Rabenstein unter einer Begleitung zu Grabe getragen, wie sie unsere Stadt noch nicht gesehen hat. Es waren schon lange zuvor, ehe der Zug vom Trauerhause abging, 5-6000 Menschen versammelt. Drei Polizeidiener schritten an der Spize des Zuges, um die Ordnung aufrecht zu erhalten. Aus Plauen und Um­gebung waren Hunderte von Genossen zur Beerdigung herüber­gekommen. Dem Wunsche der Verstorbenen entsprechend, erschien fein Geistlicher am Grabe. Ein Leicht sei ihr die Erde " wurde der verstorbenen Genossin von einem Genossen nachgerufen.

27. itetersen. Die Vorstände des Wahlvereins und des Bandmachervereins wegen Vergehens gegen das Vereins- Gelsenkirchen . Am 18. März d. J.( wurde in Dortmund gefey( Nichtanmeldung von auswärts wohnenden Mit- im Geschäftslokale der W. Fr. Pr." zur Feier des Tages eine gliedern bei den einzelnen Ortspolizei- Behörden) vom schwarz- roth- goldene Fahne ausgehängt. Jedoch das Vergnügen Schöffengericht freigesprochen. Die Strafmandate lauteten follte nicht lange währen; es erschien die heilige Hermandad und insgesammt auf 410 und 300 M. verlangte energisch die Entfernung und Auslieferung besagten Elberfeld . Genosse Grimpe 50 Mt. Geldbuße event. staatsgefährlichen Banners, welches, ein Ueberbleibsel vom Allg. 5 Tage Gefängniß wegen Erregung öffentlichen Aerger- Arbeiter- Bildungsverein, während des Ausnahmegesetzes troß aller nisses( durch Abdruck der Zeugenaussagen gegen die be- Bemühungen den Argusaugen der Diener der Ordnung verborgen - hnrte Zeugin Frau Wind). geblieben war. Helle Freude leuchtete den Leutchen aus den Mainz . Nähmaschinenhändler Jos. Krämer aus Frank- Augen, konnte man jetzt doch endlich das Ding im Triumph von furt a. M. wegen Aufforderung zum Kontraktbruch vom dannen führen auf Nimmerwiedersehen. Landgericht 14 Tage Gefängniß.

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28. Sonneberg. Genosse Burkhardt wegen Beleidigung des Reichstags- Abgeordneten Dr. Witte vier Wochen Ge­fängniß.

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Jedoch mit des Geschickes Mächten ist kein ew'ger Bund zu flechten. Ob gern oder ungern mußte Genosse Kutzbach den Boden ersteigen, um das Banner abzunehmen; die Polizei wartete am Fuße der zum Boden führenden Treppe Hannover . Zwei Kürschnergehilfen wegen Verrufs- der Dinge, die da kommen sollten, d. h. der Uebergabe. Nach erklärung zu je einer Woche, ein dritter zu drei Wochen Verlauf einer Viertelstunde kam jedoch R. mit leeren Händen. Gefängniß verurtheilt. Das Schicksal hatte es gewollt, daß beim Lösen der Fahne ihm Halberstadt . Genosse Berg, Redakteur der Sonntags- dieselbe entglitten und zum Fenster hinausgefallen war. Ein Zeitung" wegen Vergehens gegen§ 131 des Str.-G.-B., untenstehender Galgenstrick begriff die Situation und machte sich ein Monat Gefängniß. schleunigst mit dem Banner aus dem Staube. Jetzt lange Ge

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29. Magdeburg. Die gegen Genossen Schule und fichter, schließlich erholten sich die Polizisten von ihrem Schrecken Laukau wegen verbotener Kollette erlassenen Polizei- und machten auf den Entflieher, als den sie einen im Geschäft mandate in der Höhe von 20 und 40 M. schöffengerichtlich anwesenden Genossen, der verschwunden war, betrachteten, den bestätigt. langen Tag Jagd. Jedoch Haussuchung und Nazzias waren er Magdeburg . Genoffe Beim 3 aus Kalbe vom Zand- folglos. Das forderte Sühne, und so wurde gegen die Genossen gericht 3 Monate Gefängniß wegen Majestätsbeleidigung Rußbach und Ruth Anklage wegen groben Unfugs erhoben. ( Sitzenbleiben bei einem Hoch auf den Kaiser). Derartiges erregt bei allen patriotischen und fönigs Zeit. Redakteur des Volksboten", Hoffmann, wegen treuen Bürgern großes Mergerniß, meinte im heutigen Ver­Lehrerbeleidigung 30 Mark Geldstrafe eventuell 6 Tage handlungstermine ein als Zeuge vernommener Polizeikommissar; naturgemäß mußte dem beleidigten Gefühl der Königstreuen" Sühne widerfahren und die Schöffen erachteten daher für Kuß­bach eine Haftstrafe von 8 Tagen und für Ruth, den Haupt­revolutionär, eine solche von 14 Tagen für angemessen.

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Haft.

30. Berlin . Genosse Greifenberg , Rartonarbeiter, wegen Verrufserklärung 8 Tage Gefängniß. Er hatte als Vor­fizzender einer Versammlung über eine Resolution ab­stimmen lassen, in welcher dieser Verstoß gegen§ 153 der Gewerbe- Ordnung erblickt wurde.

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Berlin . Genosse Lütgenau von der Anklage der Majestätsbeleidigung freigesprochen. Bochum . Bergmann Bauer- Weitmar wegen Auf­reizung zum Streit vom Landgericht 6 Wochen Gefängniß. Staatsanwalts- Antrag: 1 Jahr Gefängniß. Mannheim . Genosse Fen wegen Bergehens gegen das Breßgesetz 20 M. Geldstrafe.

31. Dortmund . Bergmann Oberhaus wegen angeblicher Bedrohung vom Schöffengericht 3 Wochen Gefängniß.

Borrespondenzen und Parteinachrichten.

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Johanngeorgenstadt , den 8. Juni. In Sachsen findet man manchmal noch bei der Behörde einen gewissen Humor; das sollten auch wir in Johanngeorgenstadt erfahren. Hier hatte sich vor kurzem ein Verein zur Förderung volksthümlicher Wahlen" gebildet und am ersten Pfingstfeiertag fand die erste Versamm­lung statt, doch der Vortrag über das Alters- und Invaliden­Versicherungsgesetz, welcher auf der Tagesordnung stand, wurde untersagt. Am Mittwoch nach Pfingsten begab sich nun der Vorstand des Wahlvereins, Herr Eduard Loetsch, zum Bürger­meister und fragte, weshalb der Vortrag verboten wäre, in den Statuten stände doch, daß der Verein es sich zur Aufgabe mache, seine Mitglieder durch Vorträge über alle Vorkommnisse aufzu­flären. Darauf erhielt er zur Antwort: Herr Loetzsch, da bin ich nämlich selber nicht klar darüber. Sie thäten mir einen Gefallen, Sie Beschwerde mich gegen ( Bürgermeister) bei der Amtshauptmannschaft führen thäten. Ich nähme das nicht etwa fibel." Diese Beschwerde ist auch so Eisleben , 7. Juni. Infolge des vor 8 Tagen hier statt- mit der Motivirung des Herrn Bürgermeisters nach der Amts­gehabten Ueberfalles der vom Vorsitzenden des Arbeiter- Bildungs- hauptmannschaft geschickt worden. Der Bürgermeister erklärte 21. Kaffel. Ein Verkäufer von Festfarten für die Arbeiter vereins, Genoffen Franke, einberufenen öffentlichen Volksver- ferner, daß wir die Versammlungen nicht anzumelden brauchten Maiseier ein Strasmandat von 3 M. Die Verfügung fammlung, zu welcher wegen bereits früher vorgekommener( was ja auch gar nicht nothwendig ist, da im Statut steht: stützte sich auf ein Gesetz vom 12. Mai 1851 und auf Grzesse seitens solcher Bergleute, die dem Reichstreuen Verein"" Jeden 1. und 3. Sonntag im Monat findet Abends 8 Uhr eine eines vom Jahre 1789! angehören, bekanntlich diese sowie Bergbeamte ausgeschlossen Bersammlung stait). Am Sonntag, den 7. Juni, fand nun die Dortmund . Bergmann Siegel vom Landgericht wegen waren, hatte die heutige, im Saale des Gasthof zum Kronpring" zweite Versammlung statt. Wir waren selber erstaunt, als wir Beleidigung des Geheimraths Leuschner in Eisleben tagende Sitzung des Arbeiter- Bildungsvereins" einen sehr fein überwachendes Auge bemerkten. Die Versammlung hatte 6 Monate Gefängniß. wichtigen Verlauf. Während die nothwendigen Erhebungen und schon 11/2 Stunden gedauert, da traten plößlich die zwei Polizisten Teucheru. Genosse Otto vom Schöffengericht wegen Beugenfeststellungen bezüglich des Erzesses hier am Orte der That der Stadt herein und schlossen die Versammlung. Der Vorstand unerlaubter Rollette 30 M. Geldstrafe. gemacht wurden, ließ sich eine große Zahl neuer Mitglieder ein- machte darauf aufmerksam, daß fie gar fein Eberswalde . Die Genossen Benno Stabernad aus schreiben. Nach dieser, bedeutende Zeit in Anspruch nehmenden Recht hätten. Sie aber sagten, der Bürger­Berlin, Salomon, Mißling und Schmidt aus Thätigkeit des Vorstandes wurde über den Eingangs erwähnten meister hätte gesagt, die Versammlung müßte allemal Wriezen von der Anklage der Majestätsbeleidigung frei- Ueberfall Bericht erstattet und die gegnerischerseits ausgebreiteten, 24 Stunden zuvor angemeldet werden. Der Eine fügte noch gesprochen. Dieselben waren bei einem Hoch auf den die Thatsachen auf den Kopf stellenden Behauptungen ins rechte hinzu:" No mir brauchen deshalb nich böß zu sein; also nischt Raiſer ſizen geblieben, das der General a. D. von Oppen Licht gefeht. Ein aus dem Bergboten" verlesener Artikel erregte für ungut." Auf die Frage eines Mitgliedes: müssen wir das in der Diskussion plöglich ausgebracht hatte. troß des Ernstes der Sache große Heiterkeit. Dieses lediglich im Lokal nun verlassen? erwiderte der Polizist: Ja. Auf die

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Dortmund . Bergmann Siedenhaus aus Hombruch wegen Majestätsbeleidigung 3 Monate Gefängniß.