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Donnerstag, den AS. August 1927

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Dokumentenraub in Prag . Fafchistenhorden überfallen einen Ministerialrat. Haussuchung bei den Tätern.

. Prag . 24. August.(Eigenbericht.) Am Mittwoch vormittag wurde im Sekretariat der Aa- schiften in Prag eine Haussuchung vorgenommen, bei der u. a. auch der Exgeneral Gaida anwesend war. Die hausdurch. suchung dauerte Stunden. Heber ihr Ergebnis bewahrt die Polizei vorläufig Stillschweigen. Nach den Meldungen eines Halb­saschistischen Plattes wurden bei der Haussuchung alle Proto. k o l l e und alle Richtlinien beschlagnahmt, ebenso das gesamte Adressenmaterial und verschiedene Manuskripte. Zu gleicher Zeiet wurde auch bei faschistischen Führern Haussuchung vorgenommen und sechs diese? Leute der Polizei vor- geführt. Die Abendausgabe des Prager rechtsnalionalistischen tschechischen Blattes bringt diese Haussuchungen in Zusammen­hang mit der Nachricht, dah vergangene Nacht aus der Wohnung eines Mitgliedes des Disziplinarausschusses gegen Gaida Doku­mente. die diese Affäre betreffen, gestohlen wurden. Die Polizeidireklion teilt spät abends mit: Gestern morgen drangen sechs bewaffnete Männbr, die im Automobil angefahren kamen, in die Sommerwohnung des Ministerialrat» im Verteidigungsministerium. Vorel, in Sasawa bei Prag ein und verlangten von ihm mit schußbereiten R e. voloer» die Heransgabe gewisser amtlicher Do- k u m e n t e, die sich allem Anschein nach aus die G a j d a- A f f ä r e beziehen. Der Ministerialrat erNärte jedoch, daß er die betreffenden Akten nicht besitze. Darauf hielten ihn einige der Angreifer mit dem Revolver in Schach , während die übrigen seinen Schreib- tisch durchwühlten und verschiedene Aktenstücke au sich

nahmen. Das Auto fuhr sodann mit ihnen in rasender Fahrt davon. Die Prager Polizei hat bereits zwei Präger Za- schiften, die als Täter in Betracht kommen, verhaftet. » Das Disziplinarverfahren gegen Gaida hatte letzthin zur Ab- erkennung der Generalcharge für den ehemaligen Chef des Generalstabs geführt. preffeverfolgung in polen . Die Lodzer..Bolkszeitnng" beschlagnahmt. Warschau , 24. August.(Eigenbericht.) Nachdem in letzter Zeit sast ausschließlich rechts- stehende Zeitungen dem Preffedrekret zum Opfer gc- fallen sind, ist nunmehr die sozialistische deutscheVolks- z e i t u n g" in Lodz wegen eines Artikels über Pilsudski beschlag- nahmt worden. Außerdem ist am Mittwoch wiederum dieGazeta Warszawska Poranna" wegen eines Artikels, in dem eine Unter- suchung gegen die Offiziere verlangt wird, die Gsperal Zagurski auf seiner Reise von Wilna nach Warschau begleitet haben, der Be­schlagnahme oerfallen. Die Rechtspresse führt den Kampf um die Aufklärung des rätselhaften Verschwindens des Generals immer noch recht hartnäckig, während die der Regierung nahestehenden Zeitungen sich über diese» Thema ausschweigen. Am Mittwoch vormittag sind in Warschau löKommunisten verhaftet worden. Sie werden beschuldigt, der verbotenen kommunistischen Partei Polens anzugehören und in Prövinzstädten kommunistische Gruppen organisiert zu haben.

500 Verletzte in Paris . Davon angeblich 299 Polizisten.

Paris . 24. August.(Eigenbericht.) Bei den blutigen Zwischenfällen der letzten Nacht sind nach amtlicher Darstellung 121 Polizisten, darunter mehrere lebens- gefährlich verletzt worden, 200 Personen wurden festgenommen. Wieviel Manifestanten verwundet wurden, ist nicht bekannt ge- worden, da zahlreiche Leichtverletzte es vorgezogen hatten, ihre Personalien nid# anzugeben, doch dürft« die Zahl der Ver- mündeten 300 über st eigen. Die Entrüstung über die Roheit der Polizei ist in der Oeffentlichkeit sehr groß. Die Linkspresse greift den Polizeipräfekten ob seiner r ü ck s i ch t s- losen Befehle scharf an; derS o i r* sagt, daß die Regierung allein die Verantwortung trage, da sie die Manifestation, die völlig harmlos verlausen wäre, verboten hat.P a r i s- S o i r" meint, daß die Fäuste und die Gummiknüppel der Polizei selten mit soviel Eifer funktioniert hätten. Der Polizeipräsekt sucht da» verhalten der Polizei an den wirtlich gefährdeten Stellen auf ihre numerische Schwäche zurückzuführen und kündigt an, daß er in kürzester Zeit den Antrag aus Erhöhung der Polizei stärke stellen werde. Aus den zahlreichen, sich zum Teil widersprechenden Angaben über die Zwischenfälle geht hervor, daß die Zahl der Manifestanten, die die Exzesie begannen, nur S000 betrug. Anfangs lag die Absicht vor, vor der nordameritanischen Botschaft zu manifestieren, aber die starke polizeiliche Absperrung hinderte die Manifestanten daran: sie zerstreuten sich in mehrer« Abteilungen und verschiedene Teile der Stadt, wo nur schwache Polizeikräfte aufgestellt waren. Diese wurden überrannt und so waren die Manifestanten etwa eine Stunde lang Herr des Montmartre . Als dann Verstärkung in Autos herbeieilte, waren diese Polizisten derart überreizt, daß sie sich auch aus harmlose Spaziergänger und Passanten stürzten und einschlugen. An fünf Punkten der Stadt wurde scharf geschossen. Auf dem Montmartre gingen die Manifestanten gegen die Kaffeehäuser und das TheaterMoulin Rouge " vor, in dem viele Amerikaner der Vorstellung beiwohnten, wobei etwa 100 Schllsie abgegeben wurden. Am Mittwoch herrscht Ruhe in ganz Paris . Die nord- vmerikanisch« Botschaft und das Generalkonsulat sind immer noch scharf bewacht.

Paris . 24. August.(WIR.) Gegen 10% Ahr abends geriet ein Zug von etwa Z 0 0 Moni- se stauten auf dem Boulevard Sebaflopol, wo gestern nacht bereits schwere Ausschreitungen stattfanden, mit Polizei zu- s a m m e n. Mehrere Schüsse fielen. Es gelang der Polizei, die Demonstranten zu vertreiben.

Eisenbahnunglück in England. Elf Tote, 50 Verletzte. London . 24. August. Bei einem Eisenbahnunglück in der Nähe von S e v e- n o a k» wurden elf Personen gelötet. 2 0 schwer und 30 leicht verletzt. Der im Zuge mitlausende Pull- man lvagen wurde vollständig zertrümmert. London . 24. August.(TU.) Aus der Strecke London Deal trug sich heule abend ein schweres Eisenbahnunglück zu. Der In London in den Abendstunden abgehende Zug kam um 5.30 Uhr zwischen den Stationen Dunton Green und Sevenoaks zur Entgleisung, wodurch 10 Per- scnen gelötet und eine große Reihe verletzt wurden. Die Southern Railway veröfsenllichte einige Zeil nach dem Unglück ein Kom- munique, wonach neun Personen getötet und zwanzig ernsthast verwundet wurden, während eine größere Anzahl von Personen mit leichleren Verletzungen davonkam und nicht in das Hospital überführt werden brauchte. Hilfszüge sind sofort an die Unglücks- stelle abgesandt worden. Eine spätere Mitteilung der Eisenbahngesellschast besagt, daß elf Personen getötet wurden. Am späten Abend waren jedoch erst die Namen von drei Getöteten festgestellt. Die verletzun- gen der zwanzig Personen sind, wie bestätigt wird, sehr e r n st e r Natur. Die Ausräumungsarbeilen werden gegenwärtig bei Fackel- licht betrieben. Einer der unverletzt gebliebenen Passagiere sagte aus, daß der Zug auf einer Strecke von zehn bis fünfzehn Metern schwankte, bevor er sich nach der einen Seite überschlug. Der letzte wagen wurde, obwohl er gleichfalls entgleiste, nicht so schwer beschädigt wie die übrigen, von denen die meisten vollständig zer­trümmert wurden. Von den im Hospital befindlichen Personen befinden sich eine ganze Anzahl in L e b c n s g e s a h r. so daß sich die Zahl der Toten, wie man befürchtet, noch erhöhen wird. Die Bergungsarbeiten ge­stalteten sich außerordentlich schwierig, und die unter den Trümmern begrabenen Toten und Verletzten konnten erst nach einiger Zeit aus ihrer ftirchlerlichen Lage befreit werden, lleber die Ursachen de» Unglück» ist zunächst noch nichts bekannt.

Verteidigung der Schulreaktion. Begründung zum Reichsschulgesetz. Endlich, nach mehr als sechs Wochen, die seit der Ver- öffentlichung des Reichsschulgesetzentwurfes ver- gangen sind, gibt das Reichsinnenministerium des Herrn Keudell auch die Begründung bekannt, die dem Ent- würfe zur Erläuterung dienen soll. Wenn man die kleine Schrift von zehn Seiten in die Hand nimmt, fragt man sich allerdings vergeblich, warum es so lange dauern mußte, bis eine so klägliche Verteidigungsschrift heraus- kam. Der Gesetzentwurf, den wir seinerzeit im vollen Wort- laut veröffentlichten, stülpt die Verfassungsbestimmungen einfach um. Er setzt an die Stelle der Gemeinschafts- schulen, die in der Verfassung als die Regelschulen dar- gestellt werden, einfach drei Arten von Schulen als gleichberechtigt nebeneinander, und zwar in erster Linie die Bekenntnisschule, dann die Gemein- s ch a f t s s ch u l e(mit Religionsunterricht) und schließlich die bekenntnisfreie oder weltliche Schule. Man erwartete nun, daß die Begründung wenigstens Aufschluß darüber geben würde, warum diese v o l l kommen« Umkehrung als Ausfllhrungsgesetz zu den Verfassungsbestimmungen ausgegeben wird. In dieser Er- Wartung wird man jedoch vollkommen enttäuscht. Die Be- gründung macht sich die Sache viel einfacher, als selbst der kühnste Optimist anzunehmen wagte. Sie bezeichnet schon in der Ueberschrift den Gesetzentwurf nicht als Entwurf eines Reichsschulgesetzes, sondern als denEntwurf eines G?setzes zur Ausführung der Artikel 146 Abs 2. und 149 der Reichsverfassung". Dadurch glaubt sie dem grundlegenden Absatz 1 des Artikel 146 völlig aus dem Wege gehen zu können. Dieser ist aber nicht hinwegzudisputieren. Wir geben ihn zu leichterem Verständnis des Folgenden noch ein- mal im Wortlaut wieder: Das öffentliche Schulwefen ist orgonifch auszugestalten. Auf einer für alle gemeinsamen Grundschule baut sich das mitt- lere und höhere Schulwesen auf. Für diesen Ausbau ist die Mannig- falligkeit der Lebensberufe, für die Aufnahme eines Kindes in eine bestimmt« Schule sind feine Anlage und Neigung, nicht die wirtschaftliche und gesellschaftliche Stellung oder das Religionsbekennwis feiner Eltern maßgebend." Nach dem folgenden Absatz 2, der in dem neuen Ent- wurf angeblich ausgeführt werden soll, wird weiter bestimmt, daßinnerhalb der Gemeinden indes auf Antrag von Erziehungsberechtigten Volksschulen ihres Bekenntnisses oder ihrer Weltanschauung einzurichten" seien, soweit dadurch ein geordneter Schulbetrieb nicht beeinträchtigt wird. Dief ü r alle gemeinsame Grundschule" ist danach für die Ver- faffung das zunächst Gegebene, während besondere Konfessions- oder Bekenntnisschulenindes" nur auf Antrag der Erziehungsberechtigten eingerichtet werden dürfen. Die Keudellsche Begründung zu dem reaktionären Schul- gesetzentwurf gib5 sich nun den Anschein, als wolle sie nur die gesetzlichen Grundlagen für die Schaffung von Be- kenntnisschulen herstellen. Sie betont die Dringlichkeit des Gesetzes, indem sie behauptet, die Landesgesetzgebung könne keine Maßnahmen treffen, solange nicht dieses Reichsschul- gesetz die Richtlinien für die Einrichtung von Bekenntnis- schulen festgelegt habe. Trotzdem der Gesetzentwurf das� ganze Schulwesen, wie es der Verfassung vorschwebte, völlig umzuge- st a l t e n bestimmt ist, behauptet die Begründung, der Entwurf seivon der Absicht geleitet, das Volksschulwesen der Länder vor Erschütterungen und t i e f g r e i f e n- den Umgestaltungen zu bewahren". Rur zu diesem Zwecke sei in den Entwurf die Bestimmung aufgenommen, daß nach Inkrafttreten des Gesetzes die schon b e st e h e n- den Schulen alsauf Antrag errichtet" anzusehen seien. Durch diese kleine und unauffällige Schiebung würde erreicht, daß die Länder, soweit sie bisher Konfessionsschulen hatten, vor der Errichtung der in der Verfassung als Regel vorge- sehenen Gemeinschaftsschulen bewahrt bleiben, und daß auch die Anhänger der Konfessionsschulen der Mühe enthoben werden, ihrerseits Anträge auf Errichtung von Schulen ihres Bekenntnisses zu stellen. Dagegen ist Herr Keudell und mit ihm das Reichs- kabinett so gnädig, zu gestatten, daß die Anhänger von Gemeinschaftsschulen von sich aus Anträge stellen, die von der Verfassung vorgesehene R e g e l s ch u l e als Ausnahme einzurichten. Diese Bestimmung des Entwurfes, daß auch die Gemeinschaftsschule auf Antrag ein- zurichten sei, soll jedoch nach der Begründung keine Stellungnahme zu der Frage bedeuten, inwieweit die Verfassung der Gemeinschaftsschule eine Vor- zugsstellung zuweisen wollte. Dadurch, daß in dem 8 2 des Gesetzentwurfs ein ausdrücklicher Hinweis auf den Ar- tikel 146 Abs. 1 der Verfassung aufgenommen wurde, soll nach der Begründung k l a r g e st e l l t werden, daß der Ent- wurf die Rechtsstellung der Gemeinschaftsschule nicht erschöpfend regeln will, sondern, daß den Ländern esuubenommeu bleibt, weitere Bestimmungen über die