tagK-Mgeordneter Ihm«icht zustehende Elsenbahnfuhrten-Ver«gütungen haben auszahlen lassen. Das ist eine Lüge.welche das Direktorium des Landtags und die Generaldirektionver badischen Bahnen zu jeder Zeit widerlegen können.Dreesbach hat, so lange er Reichstags-Abgeordneter war, vondem ihm als solchen zustehenden Recht Gebrauch gemacht undKarlsruhe als zweiten Wohnsitz bestimmt, weil es häufig vorkam.daß er von Karlsruhe direkt nach Berlin fuhr. Das ist mitWissen und im Einverstnndniß der Generaldirektion der badischenEisenbahnen erfolgt. So lauge Dreesbach seine Eisenbahn-Fahrkarte als Reichstags-Abgeordneter inne hatte, hat er EisenbahnFahrkarten-Bergütungen weder beansprucht, noch erhalten. Beweis der Herr Bureaudirektor des Landtages.— Das sind dieAnklagen, das find die Beweise, das sind die Zeugen der„LandesZeitung"!"Ans Württemberg. Die Gründung eines neuen Blatteswird von den Mitgliedern des Heilbronner Vereins„Vor-wärts" zum 1. November geplant. Das Blatt soll wöchentlicherscheinen und den Titel führen:„Schwäbische Volksstimme". Dienm 29. September in Lauffen abgehaltene und von 33 Delegirtenbesuchte Pa r t e i k o n f e r enz des 3. württembergischen Reichstags-Wahlkreises hat sich einstimmig und mit aller Entschiedenheit gegendie geplante Gründung erklärt. Das Unternehmen sei ein injeder Beziehung gegen die Partei gerichtetes Bestreben und manerachte es als Pflicht, nur für das Organ der SozialdemokratenWürttembergs, die„Schwäbische Tagwacht" zu agiliren und fürdessen Ausbreitung mit allen Kräften zu arbeiten. Der Vorstandder württembergischen Landesorganisation wird aufgesordert,eine dementsprechende Erklärung zu erlassen.Polizeiliches, Gerichtliches:e.— Strafmandate aus Breslau flattern jetzt gar bisins Ruhrrevier. Dieser Tage ging verschiedenen dortigen Genossenein Strafmandat vom Polizeipräsidium in Breslau über 13 M.zu. Sie sind beschuldigt, in der„Breslauer Volksmacht"„eine össentliche Kollekte ausgeschrieben und zur Beisteuerung von freiwilligenSpenden zum besten der Familien der im sogenannten EssenerMeineidsprozesse Verurtheilten aufgefordert zuhaben, ohne vorherdie Genehmigung des Herrn Oberpräsidenten der ProvinzSchlesien eingeholt zu haben".— Unser Breslauer Parteiorganhat aus der„Rheinisch- Wests. Arbeiter- Ztg." den Aufruf desUnterstützungskomitees abgedruckt und dafür sollen nun dieKomiteemitglieder je 15 M. zahlen. Es ist selbstverständlichgerichtliche Entscheidung beantragt.—„Groben Unfug" soll der verantwortliche Redakteur derBreslauer..Volksmacht". Genosse Z a h n. in 2 Fällenverübt haben. Erstens dadurch, daß in der„Volksmacht" dieParteigenossen einer Stadt in der Provinz ersucht wurden, ihrenBedarf an Zigarren bis auf weiteres nicht von einer Fabrik zudecken, deren Arbeiter sich wegen Lohnabzügen im Streikfinden. Zweitens durch eine Notiz, wonach eine BreslauerZigarrensabrik gesperrt und jede Nachfrage nach Arbeit zu ver-meiden ist. Wäre es nicht einfacher, fragt die„Volksmacht", dasKoalitionsrecht gleich ganz auszuheben?— Die Strafkammer in Bern bürg sprach den Parteigenossen Karl Schulze von der Anklage frei, in einer am30. März in Sondersleben abgehaltenen Versammlung nach Angäbe des überwachenden Gendarmen flch der Majestätsbeleidigungschuldig gemacht zu haben. Der/Angeklagte hatte als Entlnstungszeugen einen Amtsrichter und einen Schutzmann geladen. Dieseerklärte», daß sie die inkriminirte Aeußerung nicht gehört hätten.Auch der Gendarm, der vom Vorsitzenden sehr eingehend ermahntwurde, die reine Wahrheit zu sage», bekundete, daß er nicht imstände sei, zu behaupten, die Aeußerung sei wirklich gefallen.— Aus R u d o l st a d t bringt die„Franks. Ztg." folgendenBericht: Vor dem hiesigen Landgericht sollte am 8. Oktoberein Nachspiel zum vorjährigen sozialdemo-kratischen Parteitagein Frankfurt n.M. verhandeltwerden. Am 23. Oktober v. I. hatte der Barbier S e i g e inPößneck auf dem Frankfurter Parteitage eine Rede gehalten.worin er ein Bild des meiningischen Fabrikinfpcktorszeichnete, der mit zwei alten Schimmeln durch das Landziehe. Besagte Rede veranlaßte die meiningische Staats-regierung zu einer Zuschrift an die„Frankfurter Zeitung"sowie zur Stellung von Strafanträgen gegen die Herausgeberder von der Parteileitung veranlaßten Protokolle des Partei-tages und gegen den Redner selbst. Das Verfahren gegen dieHerausgeber blieb erfolglos, weil Verjährung eingetreten war.Als nach verschiedenen Einrede» das Hauptverfahren eröffnetund die Verhandlung vor der Strafkammer des Landgerichtsauf Milte August festgesetzt war. traf einen Tag vorheraus— Bukarest eine mit dem Namen Seige unterzeichneteDepesche beim Gerichte ein des Inhalts, es sei demAngeklagten wegen der weiten Entfernung unmöglich, rechtzeitigzur Verhandlung zu kommen. Selbstverständlich wurde der Terminaufgehoben. Unter den Zeugen, die abbestellt wurden, befand sichaber auch der Stenograph, der die Rede in Frankfurt auf-genommen hatte, und dieser war bereits abgereist, als die Ab-bestellung an ihn abging. Außer ihm erschien am Landgerichtzur allgemeinen Verwunderung auch der in Bukarest geglaubteAngeklagte, dem es gar nicht eingefalle» war, nach Rumänienzu reisen. Er habe, so erklärte er, in Wien mit seinem Onkelzusammentreffen wollen, und dieser habe vorsorglich die Depescheabgeschickt für den Fall, daß es ihm nicht möglich seinwurde, rechtzeitig einzutreffen. Da die anderen Zeugenfehlten, so konnte natürlich die Verhandlung nicht stattfinden, aber das Gericht erließ gegen Seige, um ähnliche Ver>fchleppungsversuche zu vereiteln, einen Hastbefehl. Das Ober-landesgericht, bei dem Seige Beschwerde einlegte, setzte ihn wiederauf freien Fuß. weil Fluchtverdacht nicht vorliege. Heute nunsollte die neue Verhandlung stattfinden. Vor Eintritt in dieVerhandlung erhob Seige aber den Einwand der Befangenheitdes Gerichtshofes, und da das Gericht nicht in eigener SacheRichter sein, auch eine neue Strafkammer nicht so raschdet werden konnte, so blieb nichts anderes übrig,die Sache zum zweiten Male zu vertagen und die.engen wiederum unverrichteter Dinge nach Hause zu schicken.— Während Parteigenosse Segitz, der Leiter des Nürn-berger Arbeiter-Sekretariats. auf dem BreslauerParteitage weilt, ist bei ihm daheim ein Aktenstück eingelaufen,wodurch er als„Geschäftsführer eines Auskunftsbureaus" infolgeeiner Anzeige des Nürnberger Stadtmagistrats beschuldigt ist, seiteinem Jahre fortgesetzt unbefugt das von ihm geführte Auskunftsbureau als„Arbeiterfekretariat der Stadt Nürnberg" bezeichnet,somit zufolge der hierdurch hervorgerufenen Täuschung desPublikums, als ob dieses Bureau eine behördliche Einrichtungdes Stadtmagistrats Nürnberg bilde, für dasselbe„unbefugteinen Titel angenoninien" und dadurch sich gegen die Vor-schristen des g 360, 8 Str.-G-B. verfehlt zu haben, wofür erauf grund der angeführten Strafvorschrist und der tzZ 447 u. folg.der Reichs-Strasprozeßordnung unter gleichzeitiger Verurtheilung indie Kosten zu einer Geldstrafe von 30 M., welche für den Fall derIlneinbriuglichkeit in eine Haftstrafe von 5 Tagen umzuwandelnist, verdonnert wird. Dieser Betrag soll nebst den Kosten an dieGerichlsschreiberei des k. Anilsgerichls Nürnberg bis längsten?20. Oktober bezahlt werden, ollein der biedere Fiskus wird sich,wie die„Fränkische Tagespost" gemüthsruhig ankündigt, schonetwas länger gedulden müssen.— Da sogar imübrigen Deutschland so ziemlich jedes Kind weiß,daß es am allerwenigsten der aus„Freisinnigen"und sonstigen„Liberalen" bestehenden Mehrheit der Nürn-berger Gemeindevertretung einfallen konnte, ein städtischesInstitut für Arbeiterinteressen einzurichten, so ist die Behauptung,eS sei durch die Bezeichnung„Arbeitersekretariat der StadtNürnberg" eine Täuschung des Publikums hervorgerufen worden,unserer Ansicht nach mit sellener Gründlichkeit verfehlt.— Vor der Strafkammer in Stuttgart standen dieserTage der Redakteur Geiger von der„Schwab. Tagwacht" undder frühere Schutzmann Wagner wegen Beleidigung des Etutt-gartcr Polizei-Jnspektors Kern. Das Vergehen geschah durcheine Notiz der„Tagwacht", worin mitgetheilt war, gegen PolizeiInspektor Kern sei von einem Rechtsanwalt die Einleitung desStrafverfahrens wegen fahrlässigen Falscheides beantragt worden.Geiger bedauerte, durch diese Notiz Kern beleidigt zu haben, derMitangeklagte Wagner habe ihm aber mehrmals den Inhalt derNotiz als wahr bestätigt. Es kam hierauf ein Vergleich zustände, wonach die beiden Angeklagten sich verpflichteten, sämmt-liche Kosten zu tragen; außerdem hat der Angeklagte Wagnernoch 100 M. an die Ortsarmen-Behörde zu bezahlen.Soziale Lleberficht.Auch eine Land-„Idylle". Aus O b e r d oll end orfwurde der.Rheinischen Zeitung" geschrieben: Wir haben seiner-zeit berichtet, wie der frühere Gutsbesitzer Johann Lang von hierin einem Prozesse mit dem Grafen zurLippe um all sein Habund Gut gekommen ist, und auf die von Herrn Lang darüber veröffent-lichte sehr interessante Broschüre hingewiesen. Lang nährt sich jetztdurch Orgelspiel. Zur weitern Verfolgung seiner Rechtsansprüchehat er das Armenrecht nachgesucht, wurde aber mit seinemdiesbezüglichen Gesuch sowohl vom Bonner Landgericht wie vomKölner Oberlandesgericht abgewiesen. Jetzt will er sich ansReichsgericht nach Leipzig wenden. Das Landgericht in Bonn,das Oberlandesgericht in Köln und das Reichsgericht inLeipzig haben alle drei in der früheren Verhandlungder Sache erklärt. Lang sei mit unrecht subhastirtworden. Für den simpel» Verstand sollte die Folge davon sein,daß der Graf dem Lang sein Eigenthum zurückgeben muß. DasKölner Oberlandesgericht verweist den Lang auf die Restitutions-klage, die in fünf Jahren verjährt ist. Allein Lang hat imvorigen Jahre erst die Akten von seinem Anwalt erhalten. DasReichsgericht hat ein rechtskräftiges Urtheil noch im Jahre 1885zu vollen Gunsten Lang's erlassen und Geheimrath Dorn, der derAnivalt des Grafen war, erklärte selbst, er müßte auch zugeben,daß der Graf dem Lang den Eigenthumstitel hätte geben müssen.Dafür wäre der Graf zum Schadenersatz heranzuziehen. Dazuerklärte das Reichsgericht: o nein, nicht allein zum Schadenersatz,nein, er muß auch dem Lang sein Eigenthum zurückgeben. Esist, schreibt der Korrespondent der„Rhein. Ztg.", lebhaft zuwünschen, daß der in seinem Rechte und wohlerworbenen Besitzeverletzte Mann in irgend einer Form Genugthuung erhalte.UoKslles.Znm Dnell deö Herrn Dr. Leipziger. Unsere gesteausgesprochene Bermuthung, daß Herrn Dr. Leipziger am Duellmontag ein leicht erklärliches Unwohlsein befallen hatte, bestätigtsich in der That. Am Mittag noch hütete der bedauernswcrlheMann das Zinnner und erst am Abend war es ihm möglich,in seiner Redaktion zu erscheinen. Ungläubigen Gemülherngeben wir übrigens nochmals die Versicherung, daß der Fall sichWort für Wort so verhalten hat, wie wir in unserer Dienstags-Nummer berichtet haben, und daß das Organ des HerrnDr. Leipziger mit seiner unverfrorenen Behauptung, unsere Mit-theilung sei von Anfang bis zu Ende unwahr, eine dreiste Lügeausgesprochen hat. für die nur die klägliche Verlegenheit, in dersich das Blättchen befunden, als Erklärung dienen kann. Daßdie komische Dnellgeschichte des Herrn Dr. Leipziger namentlichin juristischen Kreisen hundertfache Aeußerungen des Spotteshervorgerufen hat, brauchen wir unseren Lesern wohl kaum zuversichern.Uever einen eigenartigen Fall von Nächstenliebe gehtuns die folgende Mirtheilung zu: Am Montag dieser Wocheverunglückte in der Schultheiß- Brauerei Tivoli der ArbeiterJulius S., der in der Potsdamerstr. 27 zu Charlottenburg beiseinem Bruder Heinrich S. wohnte. Irgend eine Nachricht überden Vorfall ging diesem seitens der Brauereidirektion nicht zu;der Bruder glaubte nicht anders, als daß in der Schultheiß-Brauerei wieder einmal Nachtschichten zu machen seien und daßJulius aus diesem Grunde nicht nach Hause käme. Als diesersich jedoch bis znm Donnerstag nicht sehen ließ, machteHeinrich sich auf den Weg nach Tivoli. Nach langem Parlamenliren mit dem seiner Zerberusrclle wohlbewußten Portierwurde er endlich ins Komptoir gelassen und dort erfuhr er, daßder Arbeiter Julius S. am Montag eine bedenkliche Verletzungam Fuße erlitten habe und nach der Unfallstation I gebrachtworden sei. An eine Benachrichtigung des Bruders schien man,trotzdem die Adresse auf der Brauerei bekannt war, überhauptgar nicht gedacht zu haben. Heinrich S. machte sich voller Besorgniß auf den Weg nach der Wilhelmstraße. In der Unfallstation angekommen, durchlief er eine Reihe Säle, ohne dasirgend ein beamtetes Wesen ihn angehalten hätte, aberauch leider ohne Mittheiluiig über das Befinden seines Bruderszu bekomme». Endlich konnte eine Wärterin aus dem Kranken-buche die Auskunft geben, daß der Verletzte sich in der That inder Unfallstation in Behandlung befinde. Die Wärterin be-schwichtigte H. ob seines erklärlichen Unmuths und wollle gerademit ihm zu dem Krankenbett des Bruders gehen, als ein Herr,anscheinend Arzt, den beiden in die Quere kam, nach der Uhrsah, und dann kategorisch erklärte, daß zur Stunde keine Sprech-zeit sei. Alles Remonstriren half nichts; ohne Auskunst überdas Befinden seines Bruders zu bekommen, mußte Heinrich S.die Unfallstation verlassen, wenn er sich nicht der Gefahr aus-setzen wollte, wegen Hausfriedensbruchs belangt zu werden.So der Bericht, den wir unter Vorbehalt wiedergeben.Hoffentlich geben die betheiligten Faktoren über den Vorfall dieentsprechende Aufklärung.Eine peinliche Szene spielte sich am Tonnerstag,Abend kurz nach 6 Uhr in der Lindenstraße vor dem Militär-Arrestgebäude ab. Zwei Soldaten mit aufgepflanztem Seiten-gewehr führten von der Jerusalemerstraße her einen jungenMann heran, der seiner Kleidung nach dem Ärbciterstande an-gehörte. Eine große Menschenmenge umdrängte den Zug, sodaßer sich kaum vorwärts bewegen konnte. Als sich die kleine Pfortehinter dem Arrestanten schloß, hörte man einen markerschütterndenAufschrei:„Mein Sohn, niein Sohn!" Die Frau, die ihn aus-ließ, brach bei diesen Worten zusammen und wurde von einigenHerren aus der Menge aufgehoben und getröstet. Unter lautemSchluchzen brachte sie nur so viel hervor, daß ihr Sohn, nach-dem er ein Jahr abgedient habe, nach einem Urlaub nicht zuseinem Truppentheile zurückgekehrt sei, sondern sich bei seinerSchwester verborgen gehalten habe. Jetzt habe er sich, nachdemman ihn lange Zeit schon gesucht habe, freiwillig der Militär-behörde gestellt. Die Umstehenden suchten die Frau so gut esging zu beruhigen und brachten sie an einen Pferdebahnwagen,den sie bestieg, um der sie immer mehr umdrängenden Menschen-menge zu entgehen. Derartige unliebsame Vorgänge ließe» sichleicht vermeiden, wenn man endlich, wie es schon so oft gefordertist, auch die Militärgesangenen mit Wagen in den Arrest be-ördern wollte.Die Weiulcse ist seit Anfang der Woche in den herrlichenWeinbergen Grünbergs und der Mark im vollen Gange. DerWein soll in diesem Herbst über alles Erwarten gut gerathen sein,o daß den wagemuthigen Trinkern, die das Getränk am Orteeines Ursprungs probiren, zum 1895er pro Glas nur dreiStücke Zucker Patt bislang fünf als Zugabe gereicht zu werdenbrauchen.DaS antisemitische„Witzblatt" Deutscher Michel istwegen eines Artikels„Ein Monarchendiner bei Cohn u. Rosen-berg" beschlagnahmt worden.Durch lleberfahre« wurde vorgestern Nachmittag vor denAugen ihrer Großmutter die vierjährige Röschen Gotthels ge-nannt Borish, getödtet, die Tochter des Schuhmachers AndreatBorish in der Kleinen Markusstraße 5. Die Groß-niutter war mit der Kleinen zum Spielen auf der.Bürgerfteig hinabgegangen. Unversehens rutschte das Kind vor.der Bordschwelle auf den Straßendamm hinab, als gerade ei»schwerbeladener Kastenwagen vorübergefahren kam. Die Kleinesiel so unglücklich, daß sie, obwohl der Kutscher im Schritt fuhr.mit dem Kopfe unter das linke Hinterrad gerieth. Der Kopfwurde vollständig zermalmt, so daß der Tod auf der Stelle ein-trat. Den Kutscher trifft keine Schuld.Infolge unglücklicher Speknlatione« hat sich der 49jährigeRentner S. Haas aus der Jnvalidenstraße in seiner Wohnungerhängt.Ein Opfer der Kolonie«. Dem klimatischen Fieber ist ineinem hiesigen Krankenhause, das er um die Mitte August d. Iaufgesucht hatte, gestern der Lieutenant a. D. Gäbe erlegenGäde war nach seinem Ausscheiden aus dem Militärdienste alsPflanzer in Kamerun und auch in Deutsch-Ostafrika thätig.WitternngSiiberflcht vom 10. Oktober 1895.Wetter-Prognose für Freitag, den 11. Oktober 1895.Etwas kühleres, ziemlich trübes Wetter mit mäßigen nord-westlichen Winden, ohne unerhebliche Niederschläge.Berliner Wetterbureau.Gerichts-'Jeikrntg.Die Friedrichshagener Schulverhältnisse, welche vorJahresfrist am Orte einer so wenig schmeichelhaften Kritik unter»zogen wurden, erfuhren eine neue Erörterung durch eine Ge-richtsverhandlung, die sich gestern vor der I. Strafkammer beimLandgericht II abspielte. Angeklagt waren Genosse ArthurStadthagen»nd der Genosse W a r t m a n n aus Friedrichs-Hagen, weil sie in der am 10. November 1894 dort abgehaltenenVolksversammlung durch ihre Reden die Gemeindeverwaltung inFriedrichshagen beleidigt haben sollen; Stadthagen hatte sichaußerdem auch noch wegen Beleidigung des Landrathsvon Niederbarnim zu verantworten. Die betreffendeVersammlung war einberufen, um gegen den Zustand zuprotestiren, daß ca. 200 schulpflichtige Kinder seit Jahren nichteingeschult sind. Die Angeklagten bestritten, daß sie in ihrer Kritiküber das zulässige Maß hinaus gegangen seien. Genosse Stadthagenbetonte, daß er aus Veranlassung der davon betroffenen Elterndie Nichteinschulung gerügt habe; seine Pflicht als Abgeordneterdes Kreises und als Mensch habe ihn genöthigt, in der erwähntenWeise diesen Mißstand öffentlich zu geißeln. Wartmann machtgeltend, daß für ihn ein besonderes Interesse vorlag, da seineigenes Kind gleichfalls aus Mangel an geeigneten Schul-räumen des Unterrichts entbehren mußte. Die beiden Belastnngs-zeugen, Oberwachtmeister und Gendarm aus Friedrichshagen,bestätigten einzelne Punkte der Anklage. Ersterer verlas aufAntrag der Angeklagten seine in der Versammlung gemachtenNotizen; durch deren Inhalt wurden mehrere Belastungs-punkte entkräftet. Darüber, daß eine Schulnoth bestandenhabe und jedenfalls durch die öffentliche Kritik derselbenin der erwähnten Versammlung etwas lebhaft besprochensei. befanden sie sich im wesentlichen in Uebereinstimmungmit den Angeklagten. Als weiterer Zeuge war der GenosseBerkow- Friedrichshagen zugegen. Sein Stenogramm überden größten Theil der Versanimlung sprach erheblichzu gunsten der Angeklagten. Der Staatsanwalt be-tonte, daß Wartmann allerdings in Wahrnehmung be»rechtigter Interessen gehandelt habe, indessen sei dieForm nach verschiedenen Richtungen hin beleidigend. Mit Rück-ficht auf die Unbescholtenheit Wartmann's beantrage er eineGeldstrafe von 100 M. Gegen den Angeklagten Stadlhagen ständenfünf Aeußerungen, eine falle davon aus; alle'übrigen seienschwer beleidigend, auch habe sich aus der Beweisaufnahme er«geben, daß ein gehässiger Ton hier und da hervorgetreten sei.Ziehe man die viele» Vorstrafen des Angeklagten wegen Be-leidigung in betracht, so müsse auf Freiheitsstrafe erkannt werden.Er beantragte einen Monat Gefängniß.Der Vertheidiger Rechtsanwalt Heinemann legte in be-redter Weise dar, daß er eine Verurtheilung für ausgeschloffenhalte, da sonst alle Kritik strafbar sein müßte. Der Schutz des§ 193 stehe den Angeklagten im vollsten Maße zur Seite. Erkommt an der Hand der einzelnen dem Angeklagten zur Lastgelegten Aeußerungen aus einer Reihe juristischer Momente zudem Schluß, daß eine Freisprechung geboten erscheine.Der Angellagke Stadthagen benierkte weiterhin, daß derGerichtshof Anlaß nehmen sollte, um derartige Anklagen in Zu-kunft zu erschweren, auch die Auslagen in diesem Falle derStaatskasse aufzuerlegen. Er hob insbesondere hervor, daßgegenüber den bewiesenen Mißständen die schärfste Kritik noch zuwilde gewesen iväre.Der Gerichtshof verkündete etwa um 8 Uhr das Urtheildahin: Dem Angeklagten Wartmann steht zweifellos der Schutzdes tz 193 in vollem Maße zur Seite. An drei Stellen sei er aberüber eine berechtigte Kritik hinausgegangen. Mit Rücksicht auf dieSchwere der Beleidigungen einerseits, dann aber auch auf die guteAbsicht, von der sich der Angeklagte habe leiten lassen, sei aufeine Geldstrafe von 50 M. erkannt worden. Von den fünf Be-schuldigungen gegen Stadthagcn käme nur die eine,in der er von einer„unglaublichen Vernachlässigung" voneinem groben Verstoß gegen die Gesetze", von einer„Ungeheuerlichkeit"»nd einem„himmelschreienden Unrecht" spreche,für den Gerichtshof in betracht. Bei der Strasabmessung seierwogen, daß der Angeklagte von dem was er sagte.überzeugt sei. aber leicht erregt werde. Ferner feien dieMißstände durch die Beweisaufnahme erwiesen. Der?An.geklagte habe sich von idealen Motive» leiten lassen.bade immerhin ein gutes Endziel und eine Besserung der Miß-stände erstrebt; auch im großen und ganzen ziemlich maßvollsich ausgedrückt. Andererseits aber habe er mit Rücksicht aufdie vielen Vorstrafen doch vorsichtiger sein sollen, es sei deshalbauch gegen ihn unter Freisprechung von der Anklage der Be»leidigung des Landralhs auf eine Geldstrafe von 50 M. wegenBeleidigung der Friedrichshagener Gemeindeverwaltung erkannt.Eine unberechtigte Sistiru»!, sollte wiederum die schwerenFolgen nach sich gezogen haben, welche gestern in einer Verhandlungvor der 135. Abtheilung des Schöffengerichts erwähnt wurden. DerBuchdrucker H. und der Posthilfsbote A. sollten sich des grobenUnfugs und des Widerstandes gegen die Staatsgewalt schuldiggemacht haben. In der Stacht zum 10. Juni gingen die An-geklagten in etwas bierseliger Stimmung durch die Gartenstraße,als sie ein Zweirad bemerkten, dessen Besitzer sie nicht gleichentdecken konnten, weil dieser in einer Thürnische von seinerBraut Abschied nahm. H. that, als ob er das Rad besteigen wollte.