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tagK-Mgeordneter Ihm«icht zustehende Elsenbahnfuhrten-Ver« gütungen haben auszahlen lassen. Das ist eine Lüge. welche das Direktorium des Landtags und die Generaldirektion ver badischen Bahnen zu jeder Zeit widerlegen können. Dreesbach hat, so lange er Reichstags-Abgeordneter war, von dem ihm als solchen zustehenden Recht Gebrauch gemacht und Karlsruhe   als zweiten Wohnsitz bestimmt, weil es häufig vorkam. daß er von Karlsruhe   direkt nach Berlin   fuhr. Das ist mit Wissen und im Einverstnndniß der Generaldirektion der badischen Eisenbahnen erfolgt. So lauge Dreesbach seine Eisenbahn-Fahr karte als Reichstags-Abgeordneter inne hatte, hat er Eisenbahn Fahrkarten-Bergütungen weder beansprucht, noch erhalten. Be weis der Herr Bureaudirektor des Landtages. Das sind die Anklagen, das find die Beweise, das sind die Zeugen derLandes Zeitung"!" Ans Württemberg  . Die Gründung eines neuen Blattes wird von den Mitgliedern des Heilbronner VereinsVor- wärts" zum 1. November geplant. Das Blatt soll wöchentlich erscheinen und den Titel führen:Schwäbische Volksstimme". Die nm 29. September in Lauffen   abgehaltene und von 33 Delegirten besuchte Pa r t e i k o n f e r enz des 3. württembergischen Reichstags- Wahlkreises hat sich einstimmig und mit aller Entschiedenheit gegen die geplante Gründung erklärt. Das Unternehmen sei ein in jeder Beziehung gegen die Partei gerichtetes Bestreben und man erachte es als Pflicht, nur für das Organ der Sozialdemokraten Württembergs, dieSchwäbische Tagwacht" zu agiliren und für dessen Ausbreitung mit allen Kräften zu arbeiten. Der Vorstand der württembergischen Landesorganisation wird aufgesordert, eine dementsprechende Erklärung zu erlassen. Polizeiliches, Gerichtliches:e. Strafmandate aus Breslau   flattern jetzt gar bis ins Ruhrrevier. Dieser Tage ging verschiedenen dortigen Genossen ein Strafmandat vom Polizeipräsidium in Breslau   über 13 M. zu. Sie sind beschuldigt, in derBreslauer Volksmacht"eine össent liche Kollekte ausgeschrieben und zur Beisteuerung von freiwilligen Spenden zum besten der Familien der im sogenannten Essener Meineidsprozesse Verurtheilten aufgefordert zuhaben, ohne vorher die Genehmigung des Herrn Oberpräsidenten der Provinz Schlesien   eingeholt zu haben". Unser Breslauer Parteiorgan hat aus derRheinisch- Wests. Arbeiter- Ztg." den Aufruf des Unterstützungskomitees abgedruckt und dafür sollen nun die Komiteemitglieder je 15 M. zahlen. Es ist selbstverständlich gerichtliche Entscheidung beantragt. Groben Unfug" soll der verantwortliche Redakteur der Breslauer..Volksmacht". Genosse Z a h n. in 2 Fällen verübt haben. Erstens dadurch, daß in derVolksmacht" die Parteigenossen einer Stadt in der Provinz ersucht wurden, ihren Bedarf an Zigarren bis auf weiteres nicht von einer Fabrik zu decken, deren Arbeiter sich wegen Lohnabzügen im Streik finden. Zweitens durch eine Notiz, wonach eine Breslauer Zigarrensabrik gesperrt und jede Nachfrage nach Arbeit zu ver- meiden ist. Wäre es nicht einfacher, fragt dieVolksmacht", das Koalitionsrecht gleich ganz auszuheben? Die Strafkammer in Bern   bürg sprach den Partei genossen Karl Schulze von der Anklage frei, in einer am 30. März in Sondersleben abgehaltenen Versammlung nach An gäbe des überwachenden Gendarmen flch der Majestätsbeleidigung schuldig gemacht zu haben. Der/Angeklagte hatte als Entlnstungs zeugen einen Amtsrichter und einen Schutzmann geladen. Diese erklärte», daß sie die inkriminirte Aeußerung nicht gehört hätten. Auch der Gendarm, der vom Vorsitzenden sehr eingehend ermahnt wurde, die reine Wahrheit zu sage», bekundete, daß er nicht im stände sei, zu behaupten, die Aeußerung sei wirklich gefallen. Aus R u d o l st a d t bringt dieFranks. Ztg." folgenden Bericht: Vor dem hiesigen Landgericht sollte am 8. Oktober ein Nachspiel zum vorjährigen sozialdemo- kratischen Parteitagein Frankfurt n.M. verhandelt werden. Am 23. Oktober v. I. hatte der Barbier S e i g e in Pößneck   auf dem Frankfurter   Parteitage eine Rede gehalten. worin er ein Bild des meiningischen Fabrikinfpcktors zeichnete, der mit zwei alten Schimmeln durch das Land ziehe. Besagte Rede veranlaßte die meiningische Staats- regierung zu einer Zuschrift an dieFrankfurter Zeitung  " sowie zur Stellung von Strafanträgen gegen die Herausgeber der von der Parteileitung veranlaßten Protokolle des Partei- tages und gegen den Redner selbst. Das Verfahren gegen die Herausgeber blieb erfolglos, weil Verjährung eingetreten war. Als nach verschiedenen Einrede» das Hauptverfahren eröffnet und die Verhandlung vor der Strafkammer des Landgerichts auf Milte August festgesetzt war. traf einen Tag vorher aus Bukarest   eine mit dem Namen Seige unterzeichnete Depesche beim Gerichte ein des Inhalts, es sei dem Angeklagten wegen der weiten Entfernung unmöglich, rechtzeitig zur Verhandlung zu kommen. Selbstverständlich wurde der Termin aufgehoben. Unter den Zeugen, die abbestellt wurden, befand sich aber auch der Stenograph, der die Rede in Frankfurt   auf- genommen hatte, und dieser war bereits abgereist, als die Ab- bestellung an ihn abging. Außer ihm erschien am Landgericht zur allgemeinen Verwunderung auch der in Bukarest   geglaubte Angeklagte, dem es gar nicht eingefalle» war, nach Rumänien  zu reisen. Er habe, so erklärte er, in Wien   mit seinem Onkel zusammentreffen wollen, und dieser habe vorsorglich die Depesche abgeschickt für den Fall, daß es ihm nicht möglich sein wurde, rechtzeitig einzutreffen. Da die anderen Zeugen fehlten, so konnte natürlich die Verhandlung nicht statt finden, aber das Gericht erließ gegen Seige, um ähnliche Ver> fchleppungsversuche zu vereiteln, einen Hastbefehl. Das Ober- landesgericht, bei dem Seige Beschwerde einlegte, setzte ihn wieder auf freien Fuß. weil Fluchtverdacht nicht vorliege. Heute nun sollte die neue Verhandlung stattfinden. Vor Eintritt in die Verhandlung erhob Seige aber den Einwand der Befangenheit des Gerichtshofes, und da das Gericht nicht in eigener Sache Richter sein, auch eine neue Strafkammer nicht so rasch det werden konnte, so blieb nichts anderes übrig, die Sache zum zweiten Male zu vertagen und die .engen wiederum unverrichteter Dinge nach Hause zu schicken. Während Parteigenosse Segitz, der Leiter des Nürn  - berger Arbeiter-Sekretariats. auf dem Breslauer Parteitage weilt, ist bei ihm daheim ein Aktenstück eingelaufen, wodurch er alsGeschäftsführer eines Auskunftsbureaus" infolge einer Anzeige des Nürnberger Stadtmagistrats beschuldigt ist, seit einem Jahre fortgesetzt unbefugt das von ihm geführte Auskunfts bureau alsArbeiterfekretariat der Stadt Nürnberg  " bezeichnet, somit zufolge der hierdurch hervorgerufenen Täuschung des Publikums, als ob dieses Bureau eine behördliche Einrichtung des Stadtmagistrats Nürnberg bilde, für dasselbeunbefugt einen Titel angenoninien" und dadurch sich gegen die Vor- schristen des g 360, 8 Str.-G-B. verfehlt zu haben, wofür er auf grund der angeführten Strafvorschrist und der tzZ 447 u. folg. der Reichs-Strasprozeßordnung unter gleichzeitiger Verurtheilung in die Kosten zu einer Geldstrafe von 30 M., welche für den Fall der Ilneinbriuglichkeit in eine Haftstrafe von 5 Tagen umzuwandeln ist, verdonnert wird. Dieser Betrag soll nebst den Kosten an die Gerichlsschreiberei des k. Anilsgerichls Nürnberg bis längsten? 20. Oktober bezahlt werden, ollein der biedere Fiskus wird sich, wie dieFränkische Tagespost" gemüthsruhig ankündigt, schon etwas länger gedulden müssen. Da sogar im übrigen Deutschland   so ziemlich jedes Kind weiß, daß es am allerwenigsten der ausFreisinnigen" und sonstigenLiberalen  " bestehenden Mehrheit der Nürn- berger Gemeindevertretung einfallen konnte, ein städtisches Institut für Arbeiterinteressen einzurichten, so ist die Behauptung, eS sei durch die BezeichnungArbeitersekretariat der Stadt Nürnberg  " eine Täuschung des Publikums hervorgerufen worden, unserer Ansicht nach mit sellener Gründlichkeit verfehlt. Vor der Strafkammer in Stuttgart   standen dieser Tage der Redakteur Geiger von derSchwab. Tagwacht" und der frühere Schutzmann Wagner wegen Beleidigung des Etutt- gartcr Polizei-Jnspektors Kern. Das Vergehen geschah durch eine Notiz derTagwacht", worin mitgetheilt war, gegen Polizei Inspektor Kern sei von einem Rechtsanwalt die Einleitung des Strafverfahrens wegen fahrlässigen Falscheides beantragt worden. Geiger bedauerte, durch diese Notiz Kern beleidigt zu haben, der Mitangeklagte Wagner habe ihm aber mehrmals den Inhalt der Notiz als wahr bestätigt. Es kam hierauf ein Vergleich zu stände, wonach die beiden Angeklagten sich verpflichteten, sämmt- liche Kosten zu tragen; außerdem hat der Angeklagte Wagner noch 100 M. an die Ortsarmen-Behörde zu bezahlen. Soziale Lleberficht. Auch eine Land-Idylle". Aus O b e r d oll end orf wurde der.Rheinischen Zeitung" geschrieben: Wir haben seiner- zeit berichtet, wie der frühere Gutsbesitzer Johann Lang   von hier in einem Prozesse mit dem Grafen zurLippe um all sein Hab und Gut gekommen ist, und auf die von Herrn Lang darüber veröffent- lichte sehr interessante Broschüre hingewiesen. Lang nährt sich jetzt durch Orgelspiel. Zur weitern Verfolgung seiner Rechtsansprüche hat er das Armenrecht nachgesucht, wurde aber mit seinem diesbezüglichen Gesuch sowohl vom Bonner   Landgericht wie vom Kölner   Oberlandesgericht abgewiesen. Jetzt will er sich ans Reichsgericht nach Leipzig   wenden. Das Landgericht in Bonn  , das Oberlandesgericht in Köln   und das Reichsgericht in Leipzig   haben alle drei in der früheren Verhandlung der Sache erklärt. Lang sei mit unrecht subhastirt worden. Für den simpel» Verstand sollte die Folge davon sein, daß der Graf dem Lang sein Eigenthum zurückgeben muß. Das Kölner   Oberlandesgericht verweist den Lang auf die Restitutions- klage, die in fünf Jahren verjährt ist. Allein Lang hat im vorigen Jahre erst die Akten von seinem Anwalt erhalten. Das Reichsgericht hat ein rechtskräftiges Urtheil noch im Jahre 1885 zu vollen Gunsten Lang's erlassen und Geheimrath Dorn, der der Anivalt des Grafen war, erklärte selbst, er müßte auch zugeben, daß der Graf dem Lang den Eigenthumstitel hätte geben müssen. Dafür wäre der Graf zum Schadenersatz heranzuziehen. Dazu erklärte das Reichsgericht: o nein, nicht allein zum Schadenersatz, nein, er muß auch dem Lang sein Eigenthum zurückgeben. Es ist, schreibt der Korrespondent derRhein  . Ztg.", lebhaft zu wünschen, daß der in seinem Rechte und wohlerworbenen Besitze verletzte Mann in irgend einer Form Genugthuung erhalte. UoKslles. Znm Dnell deö Herrn Dr. Leipziger. Unsere geste ausgesprochene Bermuthung, daß Herrn Dr. Leipziger am Duell montag ein leicht erklärliches Unwohlsein befallen hatte, bestätigt sich in der That. Am Mittag noch hütete der bedauernswcrlhe Mann das Zinnner und erst am Abend war es ihm möglich, in seiner Redaktion zu erscheinen. Ungläubigen Gemülhern geben wir übrigens nochmals die Versicherung, daß der Fall sich Wort für Wort so verhalten hat, wie wir in unserer Dienstags- Nummer berichtet haben, und daß das Organ des Herrn Dr. Leipziger mit seiner unverfrorenen Behauptung, unsere Mit- theilung sei von Anfang bis zu Ende unwahr, eine dreiste Lüge ausgesprochen hat. für die nur die klägliche Verlegenheit, in der sich das Blättchen befunden, als Erklärung dienen kann. Daß die komische Dnellgeschichte des Herrn Dr. Leipziger namentlich in juristischen Kreisen hundertfache Aeußerungen des Spottes hervorgerufen hat, brauchen wir unseren Lesern wohl kaum zu versichern. Uever einen eigenartigen Fall von Nächstenliebe geht uns die folgende Mirtheilung zu: Am Montag dieser Woche verunglückte in der Schultheiß- Brauerei Tivoli der Arbeiter Julius S., der in der Potsdamerstr. 27 zu Charlottenburg   bei seinem Bruder Heinrich S. wohnte. Irgend eine Nachricht über den Vorfall ging diesem seitens der Brauereidirektion nicht zu; der Bruder glaubte nicht anders, als daß in der Schultheiß- Brauerei   wieder einmal Nachtschichten zu machen seien und daß Julius aus diesem Grunde nicht nach Hause käme. Als dieser sich jedoch bis znm Donnerstag nicht sehen ließ, machte Heinrich sich auf den Weg nach Tivoli. Nach langem Parla menliren mit dem seiner Zerberusrclle wohlbewußten Portier wurde er endlich ins Komptoir gelassen und dort erfuhr er, daß der Arbeiter Julius S. am Montag eine bedenkliche Verletzung am Fuße erlitten habe und nach der Unfallstation I gebracht worden sei. An eine Benachrichtigung des Bruders schien man, trotzdem die Adresse auf der Brauerei bekannt war, überhaupt gar nicht gedacht zu haben. Heinrich S. machte sich voller Be sorgniß auf den Weg nach der Wilhelmstraße. In der Unfall station angekommen, durchlief er eine Reihe Säle, ohne das irgend ein beamtetes Wesen ihn angehalten hätte, aber auch leider ohne Mittheiluiig über das Befinden seines Bruders zu bekomme». Endlich konnte eine Wärterin aus dem Kranken- buche die Auskunft geben, daß der Verletzte sich in der That in der Unfallstation in Behandlung befinde. Die Wärterin be- schwichtigte H. ob seines erklärlichen Unmuths und wollle gerade mit ihm zu dem Krankenbett des Bruders gehen, als ein Herr, anscheinend Arzt, den beiden in die Quere kam, nach der Uhr sah, und dann kategorisch erklärte, daß zur Stunde keine Sprech- zeit sei. Alles Remonstriren half nichts; ohne Auskunst über das Befinden seines Bruders zu bekommen, mußte Heinrich S. die Unfallstation verlassen, wenn er sich nicht der Gefahr aus- setzen wollte, wegen Hausfriedensbruchs belangt zu werden. So der Bericht, den wir unter Vorbehalt wiedergeben. Hoffentlich geben die betheiligten Faktoren über den Vorfall die entsprechende Aufklärung. Eine peinliche Szene spielte sich am Tonnerstag, Abend kurz nach 6 Uhr in der Lindenstraße vor dem Militär- Arrestgebäude ab. Zwei Soldaten mit aufgepflanztem Seiten- gewehr führten von der Jerusalemerstraße her einen jungen Mann heran, der seiner Kleidung nach dem Ärbciterstande an- gehörte. Eine große Menschenmenge umdrängte den Zug, sodaß er sich kaum vorwärts bewegen konnte. Als sich die kleine Pforte hinter dem Arrestanten schloß, hörte man einen markerschütternden Aufschrei:Mein Sohn, niein Sohn!" Die Frau, die ihn aus- ließ, brach bei diesen Worten zusammen und wurde von einigen Herren aus der Menge aufgehoben und getröstet. Unter lautem Schluchzen brachte sie nur so viel hervor, daß ihr Sohn, nach- dem er ein Jahr abgedient habe, nach einem Urlaub nicht zu seinem Truppentheile zurückgekehrt sei, sondern sich bei seiner Schwester verborgen gehalten habe. Jetzt habe er sich, nachdem man ihn lange Zeit schon gesucht habe, freiwillig der Militär- behörde gestellt. Die Umstehenden suchten die Frau so gut es ging zu beruhigen und brachten sie an einen Pferdebahnwagen, den sie bestieg, um der sie immer mehr umdrängenden Menschen- menge zu entgehen. Derartige unliebsame Vorgänge ließe» sich leicht vermeiden, wenn man endlich, wie es schon so oft gefordert ist, auch die Militärgesangenen mit Wagen in den Arrest be- ördern wollte. Die Weiulcse ist seit Anfang der Woche in den herrlichen Weinbergen Grünbergs und der Mark im vollen Gange. Der Wein soll in diesem Herbst über alles Erwarten gut gerathen sein, o daß den wagemuthigen Trinkern, die das Getränk am Orte eines Ursprungs probiren, zum 1895er pro Glas nur drei Stücke Zucker Patt bislang fünf als Zugabe gereicht zu werden brauchen. DaS antisemitischeWitzblatt" Deutscher Michel   ist wegen eines ArtikelsEin Monarchendiner bei Cohn u. Rosen- berg" beschlagnahmt worden. Durch lleberfahre« wurde vorgestern Nachmittag vor den Augen ihrer Großmutter die vierjährige Röschen Gotthels ge- nannt Borish, getödtet, die Tochter des Schuhmachers Andreat Borish in der Kleinen Markusstraße 5. Die Groß- niutter war mit der Kleinen zum Spielen auf der. Bürgerfteig hinabgegangen. Unversehens rutschte das Kind vor. der Bordschwelle auf den Straßendamm hinab, als gerade ei» schwerbeladener Kastenwagen vorübergefahren kam. Die Kleine siel so unglücklich, daß sie, obwohl der Kutscher im Schritt fuhr. mit dem Kopfe unter das linke Hinterrad gerieth. Der Kopf wurde vollständig zermalmt, so daß der Tod auf der Stelle ein- trat. Den Kutscher trifft keine Schuld. Infolge unglücklicher Speknlatione« hat sich der 49jährige Rentner S. Haas aus der Jnvalidenstraße in seiner Wohnung erhängt. Ein Opfer der Kolonie«. Dem klimatischen Fieber ist in einem hiesigen Krankenhause, das er um die Mitte August d. I aufgesucht hatte, gestern der Lieutenant a. D. Gäbe erlegen Gäde war nach seinem Ausscheiden aus dem Militärdienste als Pflanzer in Kamerun   und auch in Deutsch-Ostafrika   thätig. WitternngSiiberflcht vom 10. Oktober 1895. Wetter-Prognose für Freitag, den 11. Oktober 1895. Etwas kühleres, ziemlich trübes Wetter mit mäßigen nord- westlichen Winden, ohne unerhebliche Niederschläge. Berliner   Wetterbureau. Gerichts-'Jeikrntg. Die Friedrichshagener   Schulverhältnisse, welche vor Jahresfrist am Orte einer so wenig schmeichelhaften Kritik unter» zogen wurden, erfuhren eine neue Erörterung durch eine Ge- richtsverhandlung, die sich gestern vor der I. Strafkammer beim Landgericht II abspielte. Angeklagt waren Genosse Arthur Stadthagen  »nd der Genosse W a r t m a n n aus Friedrichs- Hagen, weil sie in der am 10. November 1894 dort abgehaltenen Volksversammlung durch ihre Reden die Gemeindeverwaltung in Friedrichshagen   beleidigt haben sollen; Stadthagen   hatte sich außerdem auch noch wegen Beleidigung des Landraths von Niederbarnim   zu verantworten. Die betreffende Versammlung war einberufen, um gegen den Zustand zu protestiren, daß ca. 200 schulpflichtige Kinder seit Jahren nicht eingeschult sind. Die Angeklagten bestritten, daß sie in ihrer Kritik über das zulässige Maß hinaus gegangen seien. Genosse Stadthagen  betonte, daß er aus Veranlassung der davon betroffenen Eltern die Nichteinschulung gerügt habe; seine Pflicht als Abgeordneter des Kreises und als Mensch habe ihn genöthigt, in der erwähnten Weise diesen Mißstand öffentlich zu geißeln. Wartmann macht geltend, daß für ihn ein besonderes Interesse vorlag, da sein eigenes Kind gleichfalls aus Mangel an geeigneten Schul- räumen des Unterrichts entbehren mußte. Die beiden Belastnngs- zeugen, Oberwachtmeister und Gendarm aus Friedrichshagen  , bestätigten einzelne Punkte der Anklage. Ersterer verlas auf Antrag der Angeklagten seine in der Versammlung gemachten Notizen; durch deren Inhalt wurden mehrere Belastungs- punkte entkräftet. Darüber, daß eine Schulnoth bestanden habe und jedenfalls durch die öffentliche Kritik derselben in der erwähnten Versammlung etwas lebhaft besprochen sei. befanden sie sich im wesentlichen in Uebereinstimmung mit den Angeklagten. Als weiterer Zeuge war der Genosse Berkow- Friedrichshagen zugegen. Sein Stenogramm über den größten Theil der Versanimlung sprach erheblich zu gunsten der Angeklagten. Der Staatsanwalt be- tonte, daß Wartmann allerdings in Wahrnehmung be» rechtigter Interessen gehandelt habe, indessen sei die Form nach verschiedenen Richtungen hin beleidigend. Mit Rück- ficht auf die Unbescholtenheit Wartmann's beantrage er eine Geldstrafe von 100 M. Gegen den Angeklagten Stadlhagen ständen fünf Aeußerungen, eine falle davon aus; alle'übrigen seien schwer beleidigend, auch habe sich aus der Beweisaufnahme er« geben, daß ein gehässiger Ton hier und da hervorgetreten sei. Ziehe man die viele» Vorstrafen des Angeklagten wegen Be- leidigung in betracht, so müsse auf Freiheitsstrafe erkannt werden. Er beantragte einen Monat Gefängniß. Der Vertheidiger Rechtsanwalt Heinemann legte in be- redter Weise dar, daß er eine Verurtheilung für ausgeschloffen halte, da sonst alle Kritik strafbar sein müßte. Der Schutz des § 193 stehe den Angeklagten im vollsten Maße zur Seite. Er kommt an der Hand der einzelnen dem Angeklagten zur Last gelegten Aeußerungen aus einer Reihe juristischer Momente zu dem Schluß, daß eine Freisprechung geboten erscheine. Der Angellagke Stadthagen   benierkte weiterhin, daß der Gerichtshof Anlaß nehmen sollte, um derartige Anklagen in Zu- kunft zu erschweren, auch die Auslagen in diesem Falle der Staatskasse aufzuerlegen. Er hob insbesondere hervor, daß gegenüber den bewiesenen Mißständen die schärfste Kritik noch zu wilde gewesen iväre. Der Gerichtshof verkündete etwa um 8 Uhr das Urtheil dahin: Dem Angeklagten Wartmann steht zweifellos der Schutz des tz 193 in vollem Maße zur Seite. An drei Stellen sei er aber über eine berechtigte Kritik hinausgegangen. Mit Rücksicht auf die Schwere der Beleidigungen einerseits, dann aber auch auf die gute Absicht, von der sich der Angeklagte habe leiten lassen, sei auf eine Geldstrafe von 50 M. erkannt worden. Von den fünf Be- schuldigungen gegen Stadthagcn käme nur die eine, in der er von einerunglaublichen Vernachlässigung" von einem groben Verstoß gegen die Gesetze", von einer Ungeheuerlichkeit"»nd einemhimmelschreienden Unrecht" spreche, für den Gerichtshof in betracht. Bei der Strasabmessung sei erwogen, daß der Angeklagte von dem was er sagte. überzeugt sei. aber leicht erregt werde. Ferner feien die Mißstände durch die Beweisaufnahme erwiesen. Der?An. geklagte habe sich von idealen Motive» leiten lassen. bade immerhin ein gutes Endziel und eine Besserung der Miß- stände erstrebt; auch im großen und ganzen ziemlich maßvoll sich ausgedrückt. Andererseits aber habe er mit Rücksicht auf die vielen Vorstrafen doch vorsichtiger sein sollen, es sei deshalb auch gegen ihn unter Freisprechung von der Anklage der Be» leidigung des Landralhs auf eine Geldstrafe von 50 M. wegen Beleidigung der Friedrichshagener   Gemeindeverwaltung erkannt. Eine unberechtigte Sistiru»!, sollte wiederum die schweren Folgen nach sich gezogen haben, welche gestern in einer Verhandlung vor der 135. Abtheilung des Schöffengerichts erwähnt wurden. Der Buchdrucker H. und der Posthilfsbote A. sollten sich des groben Unfugs und des Widerstandes gegen die Staatsgewalt schuldig gemacht haben. In der Stacht zum 10. Juni gingen die An- geklagten in etwas bierseliger Stimmung durch die Gartenstraße, als sie ein Zweirad bemerkten, dessen Besitzer sie nicht gleich entdecken konnten, weil dieser in einer Thürnische von seiner Braut Abschied nahm. H. that, als ob er das Rad besteigen wollte.