Gerichts- Beifung.
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schriebene Weise wenigstens einen„ Finder" lohn herauszuschlagen. über man hat bis zu dreihundert Mark für ein einziges GutDer als Zeuge vorgeladene Bruder des Angeklagten verweigerte achten herauszuschlagen versucht durch eine Entscheidung des Durch unvorsichtiges Umgehen mit einer Schußwaffe sein Zeugniß; nach dem Ausweis der Akten hat er aber seinerzeit Reichs- Versicherungsamts ein Riegel vorgeschoben worden ist, ist ein höchst betrübender Unglücksfall geschehen, welcher gestern vor dem Untersuchungsrichter angegeben, daß er den Check von wonach jetzt höchstens 24 M. zu zahlen sind. Eine nicht unvor der dritten Straffammer des Landgerichts I zur Sprache seinem Bruder erhalten habe. Trotzdem bestritt letzterer seine praktische Neuerung haben einige wenige Berufsgenoſſenſchaften tam. Der 15 jährige Arbeitsbursche Gustav Lüdicke war be- Schuld. Der Staatsanwalt hatte keinen Zweifel daran, daß es eingeführt; sie beschäftigen ständig in ihrem Hauptbureau einen schuldigt, feinen 21 jährigen Bruder, den Hausdiener Ernst sich auch in diesem Falle um eine Amtsunterschlagung handele Arzt als Rathgeber, natürlich nichts weniger als eine Autorität, Lüdicke, durch Fahrlässigkeit erschossen zu haben. Beide Brüder und ebeantragte deshalb zusäßlich noch ein Jahr Ge- doch immer einen Mediziner, dem die„ Praxis“ irgendwo hängen waren in dem Geschäft des Restaurateurs Schulz im sogenannten fängniß. Der Gerichtshof verurtheilte den Angeklagten zu geblieben ist. Und bei dieſem kleinen Anfang schon hat man geMehlhause" am Kantianplatz bedienstet. Auf dem Hofe des fäge) zu noch 4 Monaten Gefängniß. merkt, was es werth ist, wenn Aerzten Gelegenheit geboten wird, weitläufigen Gebäudes trieb sich im Sommer eine verwilderte sich mehr persönlich mit dem inneren Leben und Treiben bei den
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Gewerkschaftliches.
Sämmtliche Mittheilungen von Organisationen, vor allem solche über
Organisation tragen.
Auch eine Majestätsbeleidignug. Eine bemerkenswerthe Kaze umher, welche besonders den Tauben nachstellte. Der ältere Gutscheidung fällte am Donnerstag der 3. Straſſenat des Berufsgenossenschaften vertraut zn machen. Bruder gab dem jüngeren das Geld zum Ankaufe eines Teschins Reichsgericht 3. Vom Landgericht. Erfurt ist am sie wollten versuchen, die Katze zu erschießen. Am Nachmittage de 6. August wollte der Angeklagte, in dessen Gesellschaft ch 18. Juni der verantwortliche Redakteur der Thüringer Tribüne" noch ein 13 jähriger Knabe befand, die Schußwaffe proberen. wegen Majestätsbeleidigung zu zwei Monaten Gefängniß In der am 20. März dieses Jahres Der letztere hatte die Waffe geladen und stand in dem Keller- verurtheilt worden. halse, um von hier aus auf den Hof zu schießen. In diesem erschienenen Nummer jenes Blattes war mitgetheilt worden, Ausstände oder Aussperrungen, müffen fiets den Stempel der betreffenden die Berliner Garnisonverwaltung habe auf Anordnung Augenblicke rief der im Keller stehende Angeklagte: Fran Schulz des Raisers den Offizieren und Mannschaften das Rauchen An die organisirte Arbeiterschaft Berlins und Umgebung. kommt!" Diese durfte von dem Schießen nichts wissen, der unter den Linden und in einigen angrenzenden Straßen verKnabe reichte die geladene Waffe dem Angeklagten zu, der sie boten. Dann war hinzugefügt, bis zum 18. März 1848 sei den ebenso eine Nothwendigkeit ist als die politische, daß die erstere Unter Hinweis darauf, daß die gewerkschaftliche Organisation ebenso schnell im Keller so hinlegte, daß sie nicht in die Augen Bürgern das Rauchen überhaupt verboten gewesen, die März gewissermaßen die Vorschule der letzteren ist, ferner darauf, daß fiel. Nach einigen Stunden tam der Bruder des Angeklagten stürme hätten aber das ebenso nach dem Keller, um Weißbier heraufzuholen. Der An die Versammlung der Delegirten zur Berliner Streif- Kontroll geflagte wollte ihm In den eingeflochtenen Worten, die ein sozialdemokratisches Kommission am 16. Dez. 1892 durch einstimmige Annahme einer Reso den Teschin zeigen, wobei er Die Mündung gegen den drei Meter von ihm entfernten Bruder Blatt nach dem Urtheil der Kammer Brausewetter nicht bringen lution die Unterstügung unserer Organisation durch Förderung hielt. Dieser rief noch:" Laß den Unsinn sein!" In demselben war die angebliche Majestätsbeleidigung enthalten. Das Reichs- Bertretern der einzelnen Gewerkschaften bei darf, ohne sich der Gefahr einer Verurtheilung auszusehen, unseres unentgeltlichen Arbeits- Nachweises den Augenblick entlud fich die Waffe, deren Hahn der Angeklagte gericht erkannte auf Aufhebung des Urtheils und verwies 2 b ma chungen von Festlich feiten unvorsichtiger Weise berührt hatte. Das Geschoß drang dem die Sache an das Landgericht Naumburg zurück. Die Gründe sammlungen empfahl, theilen wir Euch hierdurch mit, Grust Lüdicke oberhalb des linken Auges durch die Stirn ins lauteten: Es ist allerdings durch Auslegung die thatsächliche daß die auf dem Boden der modernen Arbeiterbewegung Gehirn. Der Getroffene stürzte bewußtlos zu Boden, er ist nach Feststellung getroffen, daß der Artikel eine Majestätsbeleidigung organisirten Kellner eine Mitgliedskarte des Vereins Berliner einer Stunde verstorben. Der unglückliche Thäter war verzweifelt. Er behauptete im gestrigen Termine, daß er geglaubt enthalte und daß der Angeklagte bei seinem Bildungsgrade sich Gastwirthsgehilfen, welche auf den Namen des Inhabers lautet, zweifelt. Er behauptete im gestrigen Termine, daß er geglaubt im allgemeinen der Tragweite der Aeußerung bewußt gewefen bei sich führen. Diese Karte enthält den Vermerk der Giltigkeitshabe, der Hahn sei abgestellt gewesen. Der Staatsanwalt beantragte eine Gefängnißstrafe von einer Woche, während der sei. Aber es ist nicht mit genügender Deutlichkeit zum Ausdruck dauer und wechselt von Quartal zu Quartal die Farbe. Bertheidiger, Rechtsanwalt Hersfeld , nicht eine Fahrlässig gebracht, daß der Angeklagte sich der Auffassung, die das Inhaber sind verpflichtet, diese Karte vorzuzeigen. Wir ersuchen Euch, die Besichtigung der Mitgliedskarte teit, sondern nur eine Verkettung unglücklicher Zufälligkeiten für Gericht von dem Artikel gehabt hat, völlig bewußt ge wesen ist. vorliegend erachtete und deshalb Freisprechung beantragte. Der möglichst oft, bei jeder Gelegenheit vorzunehmen, um da Gerichtshof erkannte auf drei Tage Gefängniß. durch den der Arbeiterfache thatsächlich feindlich gegenüber. stehenden Elementen der Kellnerschaft plausibel zu machen, daß es Pflicht eines jeden Arbeiters ist, sich dem Kampfe um bessere Lebensbedingungen anzuschließen durch Organisation. Mit solidarischem Arbeitergrnß
abenden
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Das Schwurgericht in Altona verurtheilte am Donnerstag den Sattler Mieczewsky aus Uetersen wegen zwölf in Uetersen und Umgegend begangener Brandstiftungen zu 10 Jahren Zucht haus.
Boziale Ueberlichk.
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Die organisirten Gastwirthsgehilfen Berlins und Umgegend. Mitgliedstarte zur 8eit grün mit braun, Dreieck zu einander stehend. Unser Arbeitsnachweis- Bureau befindet sich Jüdenstraße 36. Telephon Amt V. Nr. 3386.
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An die Gold- und Silberarbeiter nud deren verwandte Berufsgenoffen in Deutschland richtet der Zentralvorstand des Verbandes dieses Berufs durch W. Balt( Hamburg , Bartelsstr. 96, I.) einen Aufruf, sich dieser Organisation anzuschließen, um dadurch ihre Lage zu verbessern, die durchaus nicht glänzend ist, wenn man bedenkt, daß der Lohn zwischen 12 und 30 M. schwankt, durchschnittlich aber schwerlich mehr als 19 m. beträgt, und daß die Arbeitszeit höchst unregelmäßig ist. Hofft Ihr etwa, heißt es in dem Aufruf, daß die Unternehmer freiwillig ihren Geldbeutel aufthun werden, um Euch besser zu stellen, oder daß die Regierung Euch gegen die wirth schaftliche Ausbeutung durch die Unternehmer schüßen wird? Kollegen! Eure Pflicht als denkende Arbeiter ist es, selbst für die Verbesserung Eurer Lage einzutreten. Nicht einzeln könnt Ihr dies, sondern nur in geschlossenen Reihen Könnt Ihr bei der Großmacht Rapital bei Forderungen auf Erfolg rechnen, weil Ihr dann eine Macht seid, indessen der einzelne eine Null ist und vom Rapital verschlungen wird. Darum organisirt Euch!"
folg baben möge. Der Verband der deutschen Gold- und Silberarbeiter und verw. Berufsgenossen hat es sich zur Aufgabe gemacht, beffere Lohn- und Arbeitsbedingungen zu erringen, ferner bie reifenden Kollegen gegen die äußerste Noth durch Verabfolgung von Reise- Unterstüßung zu schützen. Er bietet also sowohl den älteren wie den jüngeren Arbeitern der Gold- und Silberindustrie Vortheile und wird umsomehr leisten können, je größer die Zahl seiner Mitglieder ist.
Daß der Richter die Kosten eincs Termins zu zahlen hat, dieser seltene Fall ereignete sich, nach der Rird. 3tg.", fürzlich am Landgericht II. Die Beugen wurden vorgerufen, und es wurde ihnen eröffnet, daß sie nach Hause gehen könnten, wird vom 9. d. M. berichtet: Vor dem Strafrichter des BezirksDer Knödel aus dem Polizeigefangenhans. Aus Wien da eine Einigung der beiden streitenden Parteien stattgefunden gerichts Neubau hatte sich gestern der Redakteur der Volkshätte. Später stellte es sich heraus, daß ein diesbezügliches tribüne", Franz Schuhmeier , wegen Verspottung der Behörde zu Schreiben zweier Rechtsanwälte irrthümlicherweise in die Akten verantworten. Der Anklage ist folgendes zu entnehmen: Eines Ferthum entdeckte, war der Kläger bereits nach Hause gefahren, ein Borzellanteller, auf dem ein Knödel lag, ausgestellt. In dem und es blieb nichts übrig, als einen neuen Termin anzuberaumen, Knödel steckte ein Holzfläbchen, das einen Zettel mit der Aufnachdem der Vorsitzende erklärt hatte, daß er die Kosten des schrift trug:„ Ein Knödel aus dem Polizeigefangenhause in der Termins zu tragen habe. Theobaldgaffe". Eine große Menge von Neugierigen hatte sich Luftbarkeitssteuern sind eine Einrichtung, durch welch vor dem Schaufenster angesammelt und unterhielt sich ganz föstlich den Rheinländern ihr leichter Sinn etwas gedämpft werden soll. über das originelle Ausstellungsobjekt. Der Polizei- Agent J. Sanger Wie viele andere Gemeinden im schönen Rheinland besitzt auch begab sich jedoch kurz darauf im Auftrage des Polizeikommissariats Köln ein Regulativ, das sich in mütterlich wohlwollender Weise Neubau in die Redaktion der Wolfstribüne", um den Knödel mit mit den Lustbarkeiten in der Stadt befaßt. Darinnen heißt es Beschlag zu belegen. Der anwesende Redakteur Schuhmeier widersezte u. a., daß für die im Bezirke der Stadt Köln stattfindenden öffent- sich jedoch der Konfiskatlon mit den Worten:" Der Knödel ist mein lichen Luftbarkeiten städtischerseits zu Armenzwecken Abgaben erhoben Eigenthum. Ich gebe ihn nicht her, und mit Gewalt tönnen Sie werden, daß z. B. für die Veranstaltung von Tanzbelustigungen in ihn mir nicht nehmen!" Der Vorfall trug ihm die oben begrößeren Sälen, welche bis über 11 Uhr abends hinaus dauern, 20 M. zeichnete Anklage zu. Bei der gestrigen Verhandlung erklärte sich zu entrichten sind. Durch eine weitere Bestimmung werden den Schuhmeier für nichtschuldig. Der Knödel sei ohne sein Wissen öffentlichen Luftbarkeiten diejenigen gleichgestellt, welche von in das Schaufenster gestellt worden und er habe davon erst Vereinen oder Gesellschaften veranstaltet werden, die zu diesem Kenntniß erlangt, als der Detektiv bei ihm in Bureau erschien Behufe gebildet find. In ihren heiligsten Gefühlen arg verletzt auch bestreitet der Angeklagte, daß durch die Ausstellung des fühlten sich die würdigen Repräsentanten der Lesegesellschaft, deren Knödels eine Verspottung der Behörde vom Thäter beabsichtigt fich die alte Rheinstadt erfreut, als ein hochwohllöblicher wurde. Viel eher sei darin eine Ermahnung an das Bolt Magiftrat fie einfach derartigen Gesellschaften einreihte und zu einem tadellosen Lebenswandel zu erblicken, um ja nicht in von ihnen verlangte, für die Veranstaltung von drei Gesellschafts- das Gefangenbaus in der Theobaldgasse zu kommen, wo solche Wir können nur wünschen, daß der Aufruf recht guten Er6. Oktober, 3. November und 2. Dezember 1894 Knödel gemacht werden. Der Konfiskation des Knödels habe sich ja 20 M. zu berappen. Da der Einspruch dagegen vergeblich der Angeklagte deshalb widersetzt, weil der Polizeiagent keinen war, erhob man Klage. Der Vorstand der Lefegesellschaft berief schriftlichen Auftrag vorwies. Der Richter konnte in dem Vorsich auf§ 1 und 2 des Statuts, um darzuthun, daß der Zweck gehen des Angeklagten einen strafbaren Thatbestand nicht erblicken der Vereinigung ein sehr edler sei und durchaus nicht auf die und sprach ihn frei. Veranstaltung von Luftbarkeiten abziele. Danach werde bezweckt die Förderung geistiger und sittlicher Bildung, die Pflege patriotischer Gesinnung, die Bekämpfung reichsfeindlicher Festrebungen 2c. Als Mittel dazu werden angegeben VorDas persönliche Verhältniß der Aerzte zu den Berufs- Achtung, Metallarbeiter und Tischler! Der Streit der träge, Vorlesungen, die Verbreitung patriotischer Schriften, genossenschaften ist, wie man uns schreibt, im Laufe der letzten gesammten Kollegen und Kolleginnen der Telephonfabrit Förderung der Volksbildung, Einrichtung einer Bibliothek, Jahre nicht besser geworden, was zwar eine gewisse Bürgschaft von Welles, Berlin Engelufer la, dauert unverändert fort. Beranstaltung und Unterstützung der Feier patriotischer Gedenk für unabhängige Urtheilsabgabe seitens des Arztes gewährt, aber Buzug ist daher bis auf weiteres streng fernzuhalten. Der Vortage u. f. w. Den Hinweis des beklagten Oberbürgermeisters in mancher anderen Beziehung nicht im Interesse der durch stand des Verbandes aller in der Metallindustrie beschäftigten auf eine ganze Reihe von Veranstaltungen, welche zum theil Unfall verletzten Arbeiter liegt. Ohne auf die sozusagen mit Arbeiter Berlins und Umgegend. neben Genüffen mehr geistiger Natur auch Gelegenheit zu anderen schiedsrichterlichen Befugnissen ausgestatteten neugebildeten AerzteVergnügen, z. B. dem Schwingen des Tanzbeines, Gelegenheit follegien Achtung, Marmorschleifer! In der Marmorwaarens und ähnliche Einrichtungen für Ober Gut boten, beantwortete der Vorstand der Klägerin damit, daß sich achten näher eingehen zu wollen, sei hier des Haupt: Stollegen bis auf zwei Mann die Arbeit wegen Nichtbezahlung Die Verfolgung ethischer Zwecke nicht ohne Anschluß an die punktes gedacht, gegen wollen, sei hier des Haupt- Fabrik von Fint, Berlin , Blücher- Platz 1, legten am 7. Oktober die Pflege der Gefelligkeit denken laffe. Letztere werde deshalb noch lange Front machen, nämlich daß in den Instanzen der Arzt nur wird. Am folgenden Tage gab die Firma inen neuen Tarif die Aerzte selbst lebhaft des Materials nieder, das zum Schleifen und Poliren gebraucht nicht zum Hauptzweck. Der Bezirksausschuß wies die Klagen der Lese- insoweit zur Geltung fommt, als er sein schriftliches Gutachten heraus, der gegen den Berliner Tarif einen Abzug von 10 bis gesellschaft zurück. In der Begründung des Urtheils führte er aus, abgegeben hat und in besonderen Fällen als Sachverständiger 20 pet. bedeutet. Zuzug ist fernzuhalten. Der Vertrauensdaß es bei der Feststellung des Zweckes eines Vereins auf die an Ort und Stelle geladen wird. Die Aerzte fireben dahin, bei Proklamationen im Statut desselben viel weniger ankomme, als den Urtheilssprüchen a! Ier Instanzen stimmberechtigt zu sein. mann der Berliner Steinarbeiter Berlins und Umgegend. auf die thatsächliche Uebung des Vereins. Diese spreche hier aber will man auch der Ansicht zuneigen, daß es sich bei diesem Achtung! Alle Listen für den Streit bei der Firma zu gunsten der Verfügung des Beklagten, durch welche die Streben zunächst weniger um die gerechte Vertretung von Arbeiter Dewitt u. Herz, die den Stempel der GewerkschaftsKlägerin zu den Luftbarkeitsabgaben herangezogen worden sei. intereffen als um mehr persönliche Interessen handelt, so läßt Kommission tragen, find abzuliefern, ob leer oder gezeichnet, an Die Menge der von der Lesegesellschaft im Jahre 1894 ge- sich doch nicht verkennen, daß der ärztliche Math bei der Zu- Richard Johl im Restaurant Richter, Georgenkirchstr. 49. botenen Luftbarkeiten habe das Gericht zu der Annahme be- messung der Entschädigung, d. h. die persönliche Betheiligung Sonnabends bis 9 Uhr abends. wogen, daß ein wesentlicher Zweck des Vereins die Veranstaltung des Arztes an den Spruchsißungen, von mindestens der gleichen von solchen bilde. Die Erfolge Erfolge der Wirksamkeit des An die Lagerhafter der Konsumvereine Deutschlands . Bedeutung ist wie diejenige richterlicher Beamten oder anderer Vereins auf ethischem Gebiete würden damit Das Protokoll des dritten Lagerhaltertages ist vor einiger nicht bestritten; dem Hinweis auf sie sei aber entgegen zu halten, Gesetz nunmehr zehn Jahre praktisch gehandhabt wird, weiß doch Beit zur Versendung gekommen. Es enthält die ſummariſche daß die gewissenhafte Bemühung um den einen Swed feines eine sehr große Anzahl von Aerzten, selbst solche, die mit Berufs- Berichterstattung der Vertrauensmänner und 88 schriftlich ein wegs die gleichzeitige Verfolgung des anderen ausschließt. genossenschaften engere Fühlung haben, in der Schägung des gereichte und zum Abdruck gekommene Berichte von 153 Lagers Bollständig unerheblich seien die Motive zur Veranstaltung Grades Der Erwerbsunfähigkeit nicht das rechte Maß baltern und Lagerhalterinnen, sowie einen Bericht der Lagerhalter der Lustbarkeiten, der Charakter einer Festlichkeit als einer Luftin Wien . Ferner das Statut des Verbandes der Lagerbalter zu halten. Zu viel als Entschädigung zu erhalten, in barkeit werde durch sie nicht geändert. Der zweite Senat des Ober- Verwaltungsgerichts bestätigte am 9. Oktober heutigen Unfallversicherungs Gesetzgebung ja nie; die Lage kommt der verunglückte Arbeiter bei unserer mit dem Sitz in Leipzig . Die Bestimmungen find so getroffen, Arbeiter bei unserer daß die Kollegen ganz Deutschlands dem Verbande beitreten diese Entscheidung. tönnen. der Drang der Berufsgenossenschaften, an den Renten zu Zweck des Verbandes ist: Die Interessen der Mitglieder Wegen Unterschlagung eines Check Briefes stand heute sparen, hat sich auch bei vielen Aerzten schon so zur Gewohnheit nach jeder Seite hin zu wahren. Insbesondere durch: a) Ver der Posthilfsbote Gustav Thau vor der 8. Straffammer hiesigen herausgebildet, daß sie lieber eine mäßige Rente vorschlagen und Landgerichts 1. Der Angeklagte ist erst im Sommer d. J. wegen dadurch der Berufsgenossenschaft in die Hände arbeiten, anstatt fürzung der Arbeitszeit; b) Erstrebung guter Gehaltsbedingungen; eines dreisten Postdiebstahls zu 2 Jahren 9 Monaten Gefängniß durch einen hohen Rentenvorschlag sich der Gefahr aussehen, Gewährung von Rechtsschutz in Fällen der Berufsthätigkeit; verurtheilt worden. In dieser Beleuchtung hat die Staats- daß ihr Gutachten anderen Kollegen unterbreitet wird. Hat d) Regelung des Kautions- und Kontraktwesens. Soweit uns Adressen der Kollegen zur Verfügung standen, anwaltschaft einen Vorfall zum Gegenstande einer Anklage ge- der Arzt Siz und Stimme in den Instanzen, so vermag er ist das Material an diese versandt worden. Kollegen, die der macht, der im Jahre 1894 fich ereignet hatte. Um jene Zeit war ein auf grund genauester Untersuchung und nach innerster ist das Material an diese versandt worden. Kollegen, die der bei dem Feldprobit Dr. Richter der Sohn eines Newyorker Rechts- Ueberzeugung Bewegung noch fern stehen, oder solche, die bei der Versendung abgegebenes Gutachten mit weit mehr anwalts Sween in Pension. Der Vater des jungen Mannes schickte an Nachdruck zu verfechten. Namentlich werden die Genossenschafts - übergangen sein sollten, werden aufgefordert, ihre Adresse ein zusenden. Die Lagerhalter ganz Deutschlands werden aufs diefen im Juli v. J. einen Original- Check und einige Zeit später, vorstände infolge der regelmäßigen Betheiligung von Nichtder Sicherheit wegen, ein Duplikat dieſes Checks an den Feld. unternehmern an ihren Sigungen sich bewogen fühlen, gefordert, der Organisation beizutreten. Karl Buhl, Vorsitzender, Leipzig , Nürnbergerstr. 22. probit Dr. Richter. Der Original- Check gelangte auch richtig in gegen Berunglückte mit etwas weniger Rücksichtslosigkeit vorReinhold Haase, Kassirer, L.- Lindenau, Roßstr. 17. die Hände des jungen Sween, der bald nach Erhebung des zugeben, als es heute geschieht. Unter den heutigen Verhältnissen Geldes von der Deutschen Bant in eine andere Penfion über- rechtfertigen auch die Vertrauensärzte" ihren Beinamen feines Der Leipziger Steinseher Streit ist in ein neues siedelte. Im September erschien der Bruder des Angeklagten, wegs immer. Sie sind mit ihrem Urtheil meist sehr schnell fertig, Stadium getreten. Eine Versammlung der arbeitenden und Arbeiter Hermann Thau, bei dem Feldprobst und über weil nur zu oft geneigt, in dem Verletzten einen Simulanten zu streifenden Steinsetzer beschloß, an stelle der neunstündigen die reichte ihm den Duplikat Check mit der Angabe, daß erblicken; und da für das Gutachten gewöhnlich nicht mehr zehnstündige Arbeitszeit und 50 Pfg. Stundenlohn zu fordern. auf dem Bahnhof Friedrichstraße gefunden als 3 Mark gezahlt wird, so wird nicht immer die Die Unternehmer sollen sich bis zum Sonnabend darüber erhabe. Er hatte die verwendet, Freude, daß ihm der Feldprobft Sorgfalt auf die Sache die nöthig und flären. Eine neu einzuberufende Versammlung soll dann über Die Maler und für seine Mühewaltung einen Finderlohn von 10 M. bewilligte. für den Verletzten von so großer Tragweite ist. Es giebt Aerzte, das Schicksal des Streits entscheiden. Nachdem nun der Angeklagte wegen der begangenen Amtsunter die sich in ihrem ganzen Urtheil mit fünf Worten abfinden, Lackirer haben, soweit fie im Streit standen, alle wieder Arbeit schlagung zu so hoher Strafe verurtheilt worden war, tam während andere bei Verlegungen einfachster Natur für schweres gefunden. Es wurde beschlossen, den Streik, soweit er noch aufdie Staatsanwaltschaft zu der Ueberzeugung, daß auch in Geld ein Sammelsurium zusammenschreiben, das selbst dem Laien recht erhalten wurde, bis zum Frühjahr zu vertagen. Die Streitdiesem Falle der Angeklagte, der damals an der be- ein Lächein entlockt. Diejenigen Aerzte, welche das Unfall- kommission bleibt bestehen und die Arbeitenden sind nach wie treffenden Brief- Ausfertigungsstelle im Haupt- Poftamt be- versicherungs- Gefeß verstehen, es im richtigen Geifte zu erfassen vor verpflichtet, für die Streittasse zu steuern. Die Innung bat schäftigt war, auch den an Dr. Richter gerichteten Brief und diesem ihr Urtheil anzupassen wissen, sind mit der Laterne ihren Beschluß, die Meister, die die Gehilfenforderungen beunterschlagen habe. Es wird angenommen, daß der Angeklagte, zu suchen. Ja, es giebt Aerzte, die sich gern um die Abgabe von willigt hatten, au 3zuschließen, rückgängig gemacht, nachdem nachdem er gesehen, daß er mit dem Duplikats: Check nichts an- Gutachten für berufsgenossenschaftliche Zwecke herumdrücken, die betr. Meifter erklärt hatten, sich auf den Boden der Innungs fangen könne, seinen Bruder dazu benutzt habe, um auf die be- nachdem ausnehmend hohen Honorarforderungen gegen- beschlüsse zu stellen.
er
ihn
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aber
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