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Streikbeschluß der Berliner Metallformer. bleiben sollen, wird jetzt plötzlich, rasch vor Torschluß, die Höchst ablehnen und der Organisation alles weitere überlassen. Die Straßen­

A6 Montag früh gültig.

Der Metallarbeiterverband hatte zum 1. September das mit der Bereinigung Berliner Metallgießereien e. V. abgeschlossene Cohn­abkommen gekündigt und eine Erhöhung der bestehen­den Stundenlöhne um 15 Pf. und der Affordlöhne im gleichen Prozentverhältnis gefordert. Da die zwischen den Parteien geführ­ten freien Verhandlungen an dem hartnäckigen Widerstand der Unternehmer scheiterten, wurde vom Metallarbeiterverband der Dieser Schlichtungsausschuß zur Entscheidung angerufen. fällte am 19. Auguft einen Schiedsspruch, wonach der bisherige Cohn­tarif unverändert bis zum 1. Oktober bestehen bleiben sollte. Der Schiedsspruch wurde von den Metallformern einstimmig abgelehnt, während ihn die Unternehmer annahmen und seine Berbindlichkeitserklärung beantragten.

Trotzdem der Syndifus der Unternehmer in den Verbindlich­feitsverhandlungen am 2. September frampshaft versuchte nachzu­weisen, daß ein Streit in den Berliner Metallgießereien für die gesamte Berliner Metallindustrie schwere wirtschaftliche Schäden nach fich ziehen würde und allein schon aus diesem Grunde der Schieds­spruch verbindlich erklärt werden müßte, lehnte der stell­vertretende Schlichter Bauer die Berbindlichkeitserklärung ab. Er machte vielmehr den Parteien einen Vergleichsvorschlag, wonach sämtliche bestehenden Löhne ab 19. September um 6 Pf. und die bestehenden Akkordpreise vom gleichen Tage ab um 5 Pro3. erhöht werden sollten. Die Tariflöhne sollten von diesem Zeitpunkt ab befragen: für die erste Klasse 1,11 m., für die zweite Klaffe 99 Pf. und für die dritte Klasse 86 Pf. Arbeiterinnen follten 75 Proz. des Lohnes gleichartiger männlicher Arbeitskräfte und Jugendliche die gleichen Prozentjähe vom Männerlohn wie bisher erhalten. Das Lohnabkommen sollte mit 14tägiger Frift bis zum Schluß eines jeden Monats, erstmalig zum Ende Februar 1928 fündbar sein.

Zu diesem Bergleichsvorschlag nahmen gestern abend die Ber­ liner Metallformer und Hilfsarbeiter in einer stark besuchten Ber­sammlung im Dresdener Kasino" Stellung. Die Versammlung lehnte nady furzer Debatte den Vergleichsvorschlag ab und be­schloß in geheimer Abstimmung fast einstimmig den Streit. Da die Unternehmer erst heute, Freitagabend, ihre beschlußfaffende Versammlung haben, foll noch einmal mit ihnen verhandelt werden. Sollten sich aber die Unternehmer zu weitergehenden Zugeständnissen nicht bereit erklären, so wird die Versammlung der Vertrauensleute Sonnabendnachmittag 3 Uhr im Gewerkschaftshaus den Streitbeginn auf Montag früh festsehen. Die Unternehmer haben es also jetzt selbst in der Hand, den offenen Konflikt noch zu vermeiden.

am

Abbau der Erwerbslojenjurjorge.

Noch rasch vor Torschluß.

Amtlich wird gemeldet: Angesichts der günstigen Entwicklung des Arbeitsmarktes hat der Reichsarbeitsminister die allgemeine Höchstbezugsdauer in der Erwerbslosenfürsorge mit Wirkung vom 12. September 1927 ab grundsäglich wieder auf das regelmäßige Maß von 26 Wochen festgesetzt. Bis zu 39 Wochen darf die Unter stügung nur noch folgenden Berufen gewährt werden: Gärtnerei, Metallverarbeitung und Industrie der Maschinen, Lederindustrie, Holz- und Schnitzstoffgewerbe, Bekleidungsgewerbe, Angestellte. Die Befugnis der örtlichen Stellen, zur Vermeidung unbilliger Härten Die Unterſtüßungsdauer im Einzelfall bis zu 13 Wochen zu ver längern, bleibt unberührt.

bezugsdauer verkürzt. Ronnte man sich nicht mit der Ent lastung, die die günstige Entwicklung des Arbeitsmarktes bereits mit sich bringt, zufrieden geben? Mit Bitterfeit muß die Arbeiterschaft feststellen, daß man ihr gegenüber sehr schnell dabei ist, die müh­fam erkämpfte Unterstützungshilfe abzubauen, während auf der anderen Seite man sehr weitherzig sein kann. Kaum sind z. B. die Klagen der landwirtschaftlichen Unternehmer über Unwetter lagen der landwirtschaftlichen Unternehmer über Unwetter­schäden laut geworden, da haben sich auch schon die maßgebenden Stellen beeilt, Steuer- und Krediterleichterungen zuzusichern. Bei den Arbeitslosen aber wird peinlich genau darauf geachtet, damit ihnen ja nicht ein paar Groschen zuviel gezahlt werden.

Wie lange noch Paria?

Die Verhandlungen im mitteldeutschen Braunkohlen­bergbau.

Heute beginnen in Berlin zur Neuregelung der Löhne des mitteldeutschen Braunkohlenbergbaues die Verhandlungen zwischen den Parteien. Die Unternehmer haben sich immer wieder um eine gerechte und soziale Gestaltung der Löhne gedrückt. Die Folge ist, daß jetzt der Lohnskandal im mitteldeutschen Braunkohlenrevier nicht mehr ertragen werden kann.

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Ist es nicht ein Skandal, wenn für nahezu 70 000 Bergarbeiter, d. h. für fast 90 Proz. der Belegschaft ein Durchschnittslohn von sage wohlgemerkt ein­und schreibe sechs Mart. 85 Pfennig gezahlt wird? Ist es nicht ein schließlich des Soziallohnes Skandal, daß dieser Lohn gezahlt mird bei einer Schichtzeit von 10 bis 12 Stunden für etwa 70 bis 90 Proz. der Arbeiterschaft? Ist es nicht ein Skandal, solch einen Lohn Arbeitern zu zahlen, deren Leistung heute rund 50 Proz. über der Leistung der Borfriegszeit liegt? Der mitteldeutsche Bergarbeiter ist in der Lohnfrage der Paria unter den industriellen Arbeitern. Er steht in der Entlohnung der Industriearbeiterschaft Muß ausgerechnet die schwere, weit, weit hinten, an 24. Stelle. schmutzige und aufreibende Arbeit, wie sie der Braunkohlenberg­arbeiter zu leisten hat, so jämmerlich entlohnt werden?

Die Arbeiterschaft des mitteldeutschen Braunkohlenrepiers hat es satt, dauernd Paria der industriellen Arbeiterschaft zu sein. Ihre Geduld ist erschöpft. Sie will jetzt endlich einmal einen Lohn haben, der angesichts des Anziehens der Lebensmittelpreise, die gerade für den Bergarbeiter eine große Rolle spielen, bitter notwendig ge= worden ist. Werden die Unternehmer den Ernst der Stunde begreifen?

Protest der Straßenbahner.

Eine wuchtige Kundgebung der Entschlossenheit.

Die vom Verkehrsbund zu gestern abend nach den Brachtfälen am Märchenbrunnen einberufene Protestversammlung der Berliner Straßenbahner war schon lange vor Beginn start überfüllt. Da der Saah die Erschienenen nicht faßte, wurde im großen Garten eine Parallelversammlung abgehalten, in der der Genosse Ortmann, der Bevollmächtigte der Ortsverwaltung Berlin des Verkehrsbundes, sprach. Im Saale hatte der Sektionsleiter, Genosse Hiller, das Referat übernommen.

bahner müssen sich vielmehr endlich restlos den freien Gewerkschaften anschließen. Nur wenn die Straßenbahner in einer einheitlichen gewerkschaftlichen Kampffront sich vereinen, wird es möglich sein, Forderungen zu erzwingen. von der Straßenbahndirektion die Bewilligung der berechtigten

In der kurzen Diskussion kam die Empörung über das Verhalten der Betriebsleitung sowohl wie über den Schiedsspruch zum Ausdruck. Die Versammlung I ehnte zum Schluß den Schiedsspruch genau wie die Funktionäre einstimmig ab und nahm folgende Ent­schließung ebenfalls einstimmig an:

,, Die am 8. September in den Prachtsälen am Märchenbrunnen tagende überfüllte Versammlung der Berliner Straßenbahner nimmt mit Entrüftung Kenninis von dem völlig unbefriedigenden Schieds­spruch, der ihren berechtigten Forderungen in feiner Weise Rechnung trägt. Die Versammelten verlangen, daß sie in sozialer Hinsicht nicht schlechter gestellt werden als die übrigen städtischen Arbeiter, zumal der größte Teil der Forderungen bereits früher anerkanntes Recht für sie war. Sie geloben, gegebenenfalls mit allen gemer? schaftlichen Mitteln, dem Rufe der Organisation folgend, für die Berwirklichung dieser Forderungen einzutreten.

Zum Streik bei Bergmann.

Die am 8. September 1927 in den Sophiensälen tagende Kon­ferenz der Funktionäre und Betriebsräte der Eisendreherbranche beschließt angesichts der Berichte der Branchenstreitleitung folgendes: 1. Der Kampf der Dreher bei der Firma Bergmann wird mit allen Kräften und mit allen Mitteln bis zum vollständigen Siege der Dreher durchgeführt.

2. Für die Zeit der Einstellungssperre für Dreher müssen in allen Betrieben Ueberstunden abgelehnt

werden.

Sämtliche Vertrauensleute werden verpflichtet, unverzüglich Werkstatt- bzw. Betriebsversammlungen abzuhalten, um zum Streit bei Bergmann Stellung zu nehmen; zu diesen Ver­sammlungen ist ein Mitglied der Branchenfommission hinzuzuziehen. Die Ortsverwaltung wird aufgefordert, die jetzt notwendig ge= wordene Unterstützungsaftion unverzüglich einzuleiten.

Die Arbeitszeit nach deutschem Recht unter besonderer Berück fichtigung der Arbeitszeitverordnung in der heute geltenden Fassung betitelt sich die von Dr. W. Dehms gegebene lebersicht, die in Carl Heymanns Berlag, Berlin ( Preis 4 M.), erschienen ist. Der Verfasser will dem Praktiker die Möglichkeit geben, sowohl die Grundzüge der maßgebenden Bestimmungen als auch die für den Einzelbetrieb wesentlichsten Regeln in übersichtlicher Form tennenzulernen. Die Schrift gibt außer der Arbeitszeitverordnung die Bestimmungen der Reichsgewerbeordnung, des Kinderschuh­gesetzes und der Reichsversicherungsordnung wieder, wie auch die Einzelregelungen für für Bäckereien, Konditoreien, Krankenpflege­anstalten und andere Berufe, wie Gast- und Schankwirtschaft, Berg­bau, Land- und Forstwirtschaft, Heimarbeiter, Binnenschiffahrt, wie für das Gesinde" in der Privat- und Hauswirtschaft. Ein Saj verzeichnis erleichtert den Gebrauch der 90 Seiten umfassenden Schrift.

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Er gab zunächst einen Ueberblick über die Forderungen, die zur Abänderung der bisherigen Bestimmungen des Manteltarifvertrages Scefstraße. Must uno Seufelstraß gestellt waren. An zahlreichen Beispielen wies er eingehend nach, daß in diesen Forderungen faft nur das verlangt wurde, was die Straßenbahner schon einmal besessen haben und was für die übrigen städtischen Arbeiter schon lange Selbstverständlich teiten sind. Er schilderte dann weiter den schleppenden Gang der Verhandlungen und zerpflückte dann den am 26. August gefällten

Das Vorgehen des Reichsarbeitsministers kann bei der Arbeiter- Schiedsspruch, über deſſen Inhalt unsere Leser bereits eingehend schaft nur ein Gefühl des Unmuts hervorrufen. Weil die Be­stimmungen der Erwerbslosenfürsorge nach dem Inkrafttreten der Arbeitslosenversicherung zunächst noch etwa ein halbes Jahr in Kraft

informiert sind. Genosse Hiller warnte die Versammelten aber auch, fich nicht auf irgendwelche Instanzen, sondern sich lediglich auf die eigene Kraft zu verlassen. Der Konflikt tann damit nicht ab getan werden, daß schließlich die Versammelten den Schiedsspruch

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