Immer noch hohe Arbeitslosigkeit.
Die Arbeitslosenzahlen in den Gewerkschaften. Nach der vom Allgemeinen Deutschen Gewerkschaftsbund auf genommenen Statistik über die Arbeitslosigkeit in den ihm angefchloffenen Gewerkschaften waren Ende August 1927 5,1 Proz. der Mitglieder arbeitslos gegenüber 5,6 Proz. Ende Juli, während 2,8 Proz. vertürzt arbeiteten, gegenüber 2,6 Proz. Ende Juli. Während also die durchschnittliche Arbeitslosenziffer gegenüber dem Bormonat um 0,5 Proz. zurüdging, ist die Zahl der verkürzt arbeitenden Mitglieder um 0,2 Proz. gestiegen. Rechnet man die Hälfte der Kurzarbeiter als Bollerwerbslose um, so, waren Ende Juli 6,9 Proz. der Mitglieder arbeitslos, Ende August dagegen 6,5 Proz. Der Rückgang ist so minimal, daß man von einer Stabilisierung der Arbeitslosigkeit im Auguft sprechen fann.
Untersucht man die Arbeitslofenziffern nach Berufen, so fällt auf, daß selbst in den Berufen, wo gegenwärtig och tonjunttur sein sollte, die Arbeitslosenziffern sich, an Borkriegsverhältnissen gemessen, in Krisenzahlen bewegen. So berichten Baugewerksbund und Zimmererverband über eine Arbeitslosigkeit von 3,8 Proz., während die Maler sogar 5 Broz. der Mitglieder als arbeitslos melden und die Dachdecker 5,5 Proz. Arbeitslose und 1,5 Proz. Kurzarbeiter haben. Bei den Gärtnern beträgt der Prozentsatz der Arbeitslosen die ungeheure 3iffer
Don 12,7.
Katastrophal, ganz besonders mit Rücksicht auf ihre Hartnäckig keit, ist die Arbeitslosigkeit bei den utarbeitern, wo sie 25,7 Prozent beträgt, wozu noch 2,3 Proz. Kurzarbeiter kommen. Auch die Bekleidungsarbeiter haben eine außerordentlich starke Arbeitslosigkeit: 13,9 Proz. Arbeitslose und 11 Proz. Kurzarbeiter. Die Schuhmacher haben eine sehr starke Arbeitslosigkeit: 7,8 Prozent Arbeitslose, 9,6 Proz. Kurzarbeiter. Diese Zahlen zeigen, daß der Inlandverbrauch, die Kaufkraft der großen Massen bei weitem noch keinen Schritt hält mit der Produktion.
Auch in der Lebensmittelindustrie ist die Arbeitslosigkeit eine sehr hohe. Die Fleischer verzeichnen 14,8 Proz. Arbeitslose und 2,9 Proz. Kurzarbeiter. Eine fast ebenso hohe Arbeitslosigkeit weist der Nahrungs- und Genußmittelarbeiter Verband auf mit 10,8 Proz. Arbeitslosen und 9,7 Proz. Kurzarbeitern. Hier müßte einmal ganz energisch gegen die Lehrlingszüchterei vorgegangen werden, die in diesen Berufen wesentlich zur Erhöhung der Arbeitslosigkeit beiträgt.
Immer noch sehr hoch ist die Arbeitslosigkeit im Holz arbeiterverband mit 8,3 Proz. Arbeitslosen und 3,4 Proz. Kurzarbeitern. Die Sattler , Tapezierer und Portefeuiller verzeichnen die hartnädigen Krisenziffern von 14,7 Proz. Arbeitslosen und 7,3 Proz. Kurzarbeitern. Auch die Leder arbeiter liegen mit 6,9 Proz. Arbeitslosen und 3,1 Proz. Kurzarbeitern noch wesentlich über dem Durchschnitt.
Erheblich zurückgegangen ist die Arbeitslosigkeit bei den Metallarbeitern, wo sie aber immerhin noch 5,4 Proz. beträgt, wozu noch 2,4 Proz. Kurzarbeiter fommen. Schlimm fieht es auch bei den Tabatarbeitern aus: 7,3 Proz. Arbeitslose und 8,8 Proz. Kurzarbeiter.
Alles in allem zeigt die Erhebung der Gewerkschaften, daß wir noch weit davon entfernt sind, die Krise überwunden zu haben. Zu einem Zeitpunkt, wo das Baugewerbe und die Landwirtschaft entlastend und befruchtend auf den Arbeitsmarkt zurückwirken, ist eine Gejamtziffer der Arbeitslosigkeit von 6,5 Proz. ein Zeichen, wie ungesund unsere Verhältnisse sind. Immer noch leidet der Markt an der mangelnden Kauftraft der großen Verbrauchermassen. Immer noch sind die Löhne viel zu niedrig, ist die offene oder versteckte Gewinnmarge viel zu hoch. Ausgerechnet diesen Zeitpunkt haben sich die Unternehmer ausgesucht, um aus grundsäßlichen" Erwägungen es zu Riesenlohntämpfen zu treiben. Gerade im Interesse der Gesundung dieser Berhältnisse müssen die Gemertschaften mit allen Kräften diese Kämpfe durchfechten.
Hochbahngesellschaft und Arbeiterschaft.
Der Zentralverband der Hotel-, Restaurant- und Caféangestellten schreibt uns: Durch den Abbruch der Häuser am Alexanderplatz für den Bau der Untergrundbahn werden auch vier gastwirtschaftliche Betriebe geschlossen. Die Unternehmer bekommen für das Aufgeben ihrer Betriebe hohe 2bfindungssummen, mit denen sie sich sehr leicht eine neue schuldenfreie Eristenz gründen können.
Für die dabei arbeitslos werdenden Gasthaus. angestellten scheint die Verwaltung der Hochbahn feinerlei Interesse zu haben. Wenn der Standpunkt einer Abfindung Be rechtigung haben soll, dann doch nur so, daß alle Staatsbürger mit gleichem Maß gemessen werden. Unter den beschäftigungslos werdenden Angestellten befinden sich Arbeitnehmer, die über zehn Jahre in dem betreffenden Betrieb beschäftigt waren, und denen es in der jetzigen Zeit geradezu unmöglich wird, in ihrem vorgeschrittenen Alter eine neue Eristenz zu finden. Ein gefeßlicher Schutz steht den Arbeitnehmern in diesem Fall nicht zur Seite.
Der Zentralverband der Hotel-, Restaurant- und Caféangestellten war deshalb beauftragt, bei der Hochbahngesellschaft Entschädigungsansprüche in der Höhe zu stellen, wie sie das Betriebsrätegese bei Entlassungen, die eine unbillige Härte bedeuten, vorsieht. Die Hochbahngesellschaft hat diese Forderungen abgelehnt, mit dem Bemerken, diese Ansprüche bei den Arbeitgebern geltendzumachen.
der Hochbahn hat diesen Weg abgelehnt, und glaubt die Angelegen heit damit erledigt zu haben. Nunmehr haben die Vertreter der Arbeiterschaft im Stadtparlament das Wort, um einen gerechten Ausgleich herbeizuführen. Es tann nicht angehen, daß mit zweierlei Maß gemessen wird, daß dem einen Staatsbürger die aufgegebene Existenz reichlich entschädigt wird und der andere arbeitslos auf die Straße gesetzt wird, wenn aus Gründen des Gemeinwohls der Betrieb geschlossen werden muß.
Reichsverkehrsminister und Arbeiter. Die soziale Einstellung des Herrn Koch. Uns wird geschrieben:
Im Jahre 1926 wurde die Heuernte im Vorflutgelände der Elbe, Oder und deren Nebenflüsse durch mehrere Hochwasserwellen vernichtet. Die Vertreter der Landwirte, besonders die Großagrarier, schrien ihre Not ins Land und forderten die Hilfe des Staates und des Reiches, die ihnen auch reichlich zuteil wurde. Ob immer absolute Bedürftigkeit und die behauptete Notlage vorlag, wollen wir nicht untersuchen.
Von diesen schädigenden Hochwasserwellen wurde auch eine größere Zahl der Arbeiter der Reichswasserstraßen verwaltung betroffen, ohne daß ihnen Hilfe zuteil wurde. Die an den Wasserstraßen beschäftigten Arbeiter des Reiches find in ihrer Beschäftigungsdauer u. a. von den Wasserständen abhängig. Durch die Hochwasserwelle des Jahres 1926 sind eine erhebliche Anzahl Streckenunterhaltungsarbeiter weniger wie 150 Tage beschäftigt worden, so daß das Lohneinkommen äußerst gering war. Wollen diese Arbeiter bei dem geringen Arbeitseinfommen nicht verhungern, dann müssen sie durch landwirtschaftlichen Betrieb sich nebeneinnahmen verschaffen. Sie pachten sich Land, Wiesen von der Wasserstraßenverwaltung, die im vorigen Jahre infolge des Hochwassers keinen oder geringen Ertrag brachten. Das Ersuchen der Arbeiter um Erlaß oder Herabsetzung der Bacht in diesem Jahre ist vom Reichsverkehrsminister abgelehnt worden, obgleich auch in diesem Jahre Hochwasserwellen den Ertrag verringerten.
So sieht die vom Reichsverkehrsminister in einer Berichtigung an den„ Vorwärts" behauptete soziale Einstellung des Reichsver tehrsministers aus. Den Landwirten wurde von dem Reich und Staat geholfen, für die Arbeiter, bei denen infolge der kurzen Beschäftigung 1926- auch in diesem Jahre erfolgte nur eine Beschäftigung von wenigen Monaten- wirklich eine Not lage vorliegt, wird vom Reichsverkehrsminister der Erlaß der Bacht abgelehnt.
Gewerkschaftliche Aktion für Arbeiterferien.
Die Köche, Küchenmädchen und Silberpußer der Speffemagen erhalten neben einem festen Wochenlohn noch% Proz. bis 1½ Broz. vom Um sa z. Auch hier bestimmt der Schlichter ganz selbstherrlich, daß der Zuschlag nur aus dem festen Wochenlohn zu errechnen ist. Also nicht nur den Zuschlag für die neunte Arbeitsstunde schenkt der Schlichter der Mitropa ", sondern er läßt auch noch einen erheblichen Teil des Lohnes für die zehnte Stunde zu= schlagfrei.
Diese Entscheidung befremdet um so mehr, als den im selben Tarifverhältnis stehenden Lagerarbeitern der Zuschlag für die neunte Stunde und entsprechend den tatsächlichen Löhnen zugesprochen werden mußte. Wenn derart vom Reichsarbeitsminister bestellte Schlichter mit dem Gesetz und den Interessen der Arbeiter und Angestellten Schindluder treiben, dann ist es die doppelte Pflicht dieser Arbeiter und Angestellten, ihre Sache selbst in die hand zu nehmen und zu diesem Zweck sich restlos ihrer Organisation, dem Zentralverband der Hotel-, Restaurant- und Café- Angestellten, anzuschließen.
Arbeitspflicht und Kindespflicht.
Das war
In einem bürgerlichen Haushalt war ein Mädchen als HausIhre Mutter erkrankte, ihre kleinen angestellte beschäftigt. Das Geschwister im Haushalt der Mutter waren unversorgt. Mädchen versuchte, von seiner Stellung loszukommen, um die frante Mutter zu pflegen und die Geschwister zu betreuen. Die Hausfrau wollte von einem sofortigen Aufgeben der Stellung nichts wissen. Das Mädchen folgte dem Zuge ihres Herzens und ging eigen mächtig zur Mutter. menschlich durchaus zu begreifen, aber nach dem Buchstaben des Gesezes hat das Mädchen den Arbeitsvertrag gebrochen, denn es hat ohne Kündigung die Stellung verlassen. Vor dem Arbeitsgericht verklagte der Arbeitgeber das Mädchen auf Schadenersatz. Er forderte von der Beklagten , die bei ihm einen Monatslohn von 35 Mart hatte, 23 Mart, denn er habe dem neuen Mädchen einen erheblich höheren eine zahlen und Lohn Waschfrau annehment müssen, welche die von der Beklagten vorbereitete große Wäsche habe ausführen müſſen.
Die Beklagte berief sich darauf, daß sie in ihrer Lage gar nicht anders habe handeln können, denn die Pflicht gegen Mutter und Geschwister stehe ihr doch höher als die Pflicht gegen den Arbeitgeber. Sie sei auch gar nicht in der Lage, dem Kläger etwas zu zahlen, denn von ihrem Verdienst müsse sie ihre Mutter unterstützen.
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Das Gericht fam zu dem Standpunkt, der Arbeits. Das Verlassen der pertrag müsse erfüllt werden. Stellung sei an sich unberechtigt, aber auch die Forderung des Klägers sei in ihrer Höhe nicht begründet, denn bei der heutigen Lage des Arbeitsmarktes hätte der Kläger fehr wohl eine Erfagkraft finden tönnen für den gleichen Lohn, den die Beklagte erhalten hatte. Zur Bezahlung der Waschfrau würde die Beklagte nur dann herangezogen werden können, wenn sie die Verpflichtung übernommen hätte, die große Wäsche selbst ( JGB.) Der dem JGB. angeschlossene Niederländische Gewerkschaftsbund hat beschlossen, zur Unterstügung der Kampagne zuauszuführen, was aber nicht festgestellt sei. Auf Anraten des Gerichts tam ein Vergleich zustande, wonach die Beklagte dem gunsten der Arbeiterferien in der Zeit vom 4. bis 18. September in Kläger einen Schadenersag von 2 Mart zu leisten hat. zahlreichen Orten Versammlungen im Freien abzuhalten. Am Damit ist also grundsäglich anerkannt, daß die Kindes= 4. September fanden bereits in 11 Orten solche Versammlungen statt. pflicht hinter der Bertragspflicht zurückzustehen Die Gesamtzahl der Demonstranten bezifferte sich auf 44 000 Per- hat. Mag das auch dem Buchstaben des Gesetzes entsprechen, fonen. das Gefühl der Menschlichkeit kann sich damit nicht abfinden. Lohnkampf in Ostfachsens Textilindustrie. Ergebnislose Verhandlungen.
Das geschundene Arbeitszeitgeseh. Ein Schlichter erklärt die 9. Arbeitsstunde zuschlagfrei Ziffau, 17. September. ( WTB.) Freiwillig wollte die Mitropa " zunächst keinen Zuschlag für In der o stsächsischen Tertilindustrie haben die Ge Mehrarbeit zahlen. Schließlich aber machte sie doch ein Angebot von 5 Proz. für die neunte und 10 Proz. für die zehnte Arbeits- werkschaften die Lohntarife für Ende September gekündigt. stunde, das sie dann noch auf 10 bzw. 15 Pro3. erhöhte. Nach Ab- Die Gewerkschaften fordern eine Lohnerhöhung von 20 bis lehnung dieses Angebots durch die beiden Arbeiterorganisationen 32 Broz. Ueber die Forderungen ist heute verhandelt worden, der rief die Mitropa " den Schlichtungsausichuß an. Der Arbeitgeberverband lehnte ab. Die Verhandlungen sind er Schlichtungsausschuß legte in seinem Schiedsspruch für das Fahrgebnislos verlaufen, der Arbeitgeberverband hat den Schlichpersonal in den Speisewagen einen Zuschlag von 25 Proz. für die zehnte und folgenden Arbeitsstunden fest. Die neunte Ar. tungsausschuß angerufen. beitsstunde sollte zuschlagfrei sein!
Die Arbeiterverbände ersuchten darauf den Reichsarbeitsminister, da es sich um ein über das ganze Reich erstreckendes Unternehmen handelt, einen Schlichter zu ernennen. Bestellt wurde dafür der Sekretär und Referent Bauer aus dem Reichsarbeitsministerium. Dieser Schlichter machte sich in der Hauptsache den Schiedsspruch des Schlichtungsausschusses zu eigen, nur daß er den Buschlag, soweit er bereits zuerkannt war, erhöhte. Eine Begründung für die Befreiung der neunten Stunde vom Zuschlag ist nicht angegeben. Da Arbeitsbereitschaft im Tarif nicht vorgesehen und im Betrieb auch gar nicht in Betracht tommt, so bleibt nur die Annahme übrig, daß die in der neunten Stunde geleistete Arbeit als Vorbereitungs- und Ergänzungsarbeit" angesehen wird.
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Der Antritt des Speisewagenpersonals erfolgt eine Stunde vor Abfahrt des Zuges. In dieser Stunde ist eine außerordentlich intensive Tätigkeit bei der llebernahme der Waren und in der Küche bei der Zubereitung der Speisen notwendig, so daß das Personal bei Zügen auf allen großen Strecken aus eigenem Antrieb, um nur fertig zu werden, erheblich früher zum Dienst erscheint. An diesen Arbeiten ist die ganze Beleg schaft der Speisewagen beteiligt.. Wenn der Schlichter diese Arbeit als Vorbereitungsarbeit ansieht ausgesprochen hat er das ja nicht, so wären wir ihm sehr verbunden, wenn er uns sagte, unter welche Kategorie der vom Reichsarbeitsminister bezeichneten Borbereitungsarbeiten er diese einrangiert.
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Auch sonst steht diese Entscheidung des Schlichters mit dem Arbeitszeitgefeg nicht im Einklang. Die bei der Mitropa beschäftigten Kellner werden durch ein vom Gast zu zahlendes Bedienungsgeld von 100 Broz. auf den Rechnungsbetrag entlohnt. Als Mindesteinkommen garantiert die Mitropa " für den Oberfellner 220 M. und für den Wagenfellner Wer die Einstellung der gastwirtschaftlichen Arbeitgeber fennt, 130 m. monatlich. Tatsächlich geht das Einkommen meistens wußte von vornherein, daß dieser Weg vollständig aussichtslos ift. über die sehr bescheidenen Garantielöhne hinaus. Der Schlichter Es wäre zumindest richtiger gewesen, wenn die Hochbahngesellschaft bestimmt, daß der Zuschlag aus dem Garantielohn zu errech einen Teil der Entschädigungsansprüche den Arbeit- nen ist. Das Arbeitszeitgefeh spricht aber nur vom Lohn, und gebern in Abzug gebracht und für die Arbeitnehmer Syrup sagt in seinem Kommentar sehr richtig, daß der effef fichergestellt hätte. Die tapitalistisch eingestellte Verwaltung tive Lohn zugrunde zu legen ist.
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