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Nr. 446 44.Jahrgang

1. Beilage des Vorwärts

Sitten

FHA

Am 1. Oktober tritt das Gesetz zur Bekämpfung der Geschlechts-| so nimmt er es zur Wache mit, verlangt Ausweispapiere von ihr, frankheiten in Kraft. Es bedeutet das Ende der Reglementierung der Prostitution und somit auch das der, Sittenpolizei.*) Die Schei­dung zwischen heimlicher und staatlich geduldeter Prostitution hört auf; desgleichen auch die polizeiliche Verfolgung und an vielen Orten direkte Drangfalierung der schon ohnehin unglücklichen Opfer der menschlichen Gesellschaft. Die Reglementierung der Prostituierten, die polizeiliche Kontrolle sollte dem Kampf gegen die Verbreitung der Geschlechtskrankheiten dienen; durch periodische zwangsweise ärztliche Untersuchung der Mädchen hoffte man dieses Ziel zu erreichen. Tat­sächlich hat jedoch die polizeiliche Kontrolle dieses Ziel nie erreicht: unter anderem auch schon aus dem Grunde nicht, weil die heimliche Prostitution die staatlich patentierte um vieles überſtieg. Dafür zeitigte aber die Kontrolle ein anderes Ergebnis: sie stempelte die Mädchen zu Parias, lieferte sie der polizeilichen Willkür aus, er­schwerte ihnen die Rückkehr ins bürgerliche Leben und hielt die ge­heime Prostituierte aus Furcht, unter die Kontrolle zu geraten, bei erfolgter Ansteckung davon ab, einen Arzt aufzusuchen. Da die Regle­mentierung der Prostitution nun am 1. Oftober aufhört, ist es nicht uninteressant, noch einen letzten Blick auf die Art ihres Funktionie­rens zu werfen. Eine Schilderung bedeutet hier schon eine Ver­urteilung. Immerhin muß zugegeben werden, daß gerade in Berlin die Beamten ihrer schweren Aufgabe im allgemeinen mit Takt gerecht zu werden verstanden haben.

Der Apparat der Sittenpolizei.

Die Berliner Sittenpolizei hat ihren Sitz in der Dircksenstraße, im äußersten Flügel des Polizeipräsidiums, völlig abgesondert von den übrigen Abteilungen dieses gewaltigen Gebäudes. Die Kon­trollmädchen" erreichen direkt von der Straße aus durch den Torweg die Kontrollabteilung. Diese untersteht einem Kriminalkommissar, der Arzt ist, Dr. Güths; 271 Beamte und Bureauarbeiter sind unter seiner Leitung tätig. Hinzu kommt aber noch die Sittenpolizei Charlottenburgs, Schönebergs, Neuköllns, Lichtenbergs und Span­daus, die ihren eigenen Kontrollapparat befizen, ihre besonderen Aerzte haben usw Die Beamten erscheinen morgens im Polizei­präsidium und verteilen sich dann auf die Brennpunkte der Prosti tution.. Die Straßenkontrolle beginnt um 11 Uhr morgens und dauert ununterbrochen den Tag über. Für die Ordnung der Nacht sorgen besondere Streifen, von 11 bis 4 und von 12 bis 5 Uhr morgens. Etwa alle vier Wochen finden Razzien ftatt; fie gelten insbesondere dem Schlesischen Bahnhof , der Mulackstraße und ihrer Umgebung und haben in der Hauptsache zur Aufgabe, an die hein­liche Prostitution heranzukommen. Jeder Beamte fennt seinen Be­zirk auf das genaueste, er kennt auch alle Mädchen.

Der Weg zur Kontrolle.

Fällt dem erfahrenen Beamten ein neues Gesicht auf, so geht er unbemerkt an den Neuling heran; notiert sich dessen Namen und verwarnt ihn. Stößt er aber ein zweites Mal auf dasselbe Mädchen, *) Siehe Dr. Gener und Dr. Moses: Das Gesetz zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten. Verlag Dietz, Berlin . 63 S.

Die Silberschwärme

62]

Von Rex Beach

( Nachdruck verboten

Autorisierte Uebersetzung aus dem Englischen von Julia Koppel Herrn Waylands steifer Gruß ließ nicht ahnen, daß die beiden Männer je auf freundschaftlichem Fuß miteinander gestanden hatten. Emerson aber war auf Kälte vorbereitet und setzte sich, ohne eine Aufforderung abzuwarten. Er

fonnte nicht umhin, diesen prachtvollen Wohnraum mit dem fahlen Schuppen zu vergleichen, den er selbst bewohnte. Der große geschnitzte Schreibtisch, die schweren Ledersessel, das reiche Büffet machten einen unerhört prachtvollen Eindruck auf ihn. Seine Augen glitten über die Wände mit den Bücherregalen und kostbaren Malereien, und durch die Samtvorhänge sah er ein Schlafzimmer, mit fühlen meißlackierten Möbeln. Seine Füße traten mit Behagen auf den weichen Samt des Teppichs und voller Neid sah er hinter den Portieren das luguriöse Bett mit den weißen Linnen. Die schwere Zeit der Entbehrungen und Widrig feiten hatten eine wilde Sehnsucht nach all diesem in ihm wachgerufen.

Herr Wayland hatte seine Brille abgenommen und wartete mit einem barschen Ausdruck auf seinem Gesicht. ,, Ich habe Ihnen viel zu sagen, Herr Wayland," begann Emerson ,,, und ich möchte Sie bitten, mich bis zu Ende an­zuhören.

Fangen Sie an."

" Ich möchte Ihnen Dinge von Herrn Marsh erzählen, die Sie vielleicht nicht glauben werden, aber ich fann von anderen bezeugen lassen, daß alles wahr ist, was ich sage. Ich halte Sie für einen gerechten Mann, und ich glaube nicht, daß Sie die Methoden, die er mir gegenüber verwandt hat, gutheißen

werden."

,, Wenn dies eine Anflage gegen Herrn Marsh sein soll., möchte ich Sie bitten, zu warten, bis er selbst zugegen ist. Er ist mit den Damen an Land gegangen.'"

,, Ich möchte zuerst mit Ihnen allein sprechen. Später fönnen wir ihn hinzuziehen, wenn Sie es wünschen."

Bevor wir anfangen, möchte ich Sie fragen, was er warten Sie von mir?"

,, Ich möchte Sie um Ihren Beistand bitten." Erinnern Sie sich nicht unserer Uebereinkunft?"

H

stellt fest, womit es sich sonst beschäftigt, und entläßt es, nachdem er es mit einer Vorladung versehen hat. Oft wird aber das Mädchen in Polizeigewahrsam gebracht. Das gleiche geschieht auch mit den Mädchen, die eventuell in Absteigequartieren ausgehoben werden. dem Gefängnisbeamten vernommen, darauf von der Aerztin unter­Im Polizeigewahrsam werden sie am nächsten Morgen zunächst von fucht. Wird eine Geschlechtskrankheit festgestellt, so fommt das Mädchen entweder ins Krankenhaus, doch darf sie sich unter Um­ständen auch ambulatorisch behandeln lassen. Der Aufenthalt_im Krankenhause würde zum Beispiel für eine Hausangestellte dem Ver­lust der Stellung gleichkommen. Ehe das Mädchen in das Kranken­haus eingeliefert wird, kommt es aber in die Frauenhilfsstelle, die haus eingeliefert wird, fommt es aber in die Frauenhilfsstelle, die wird sie von der sozialen Fürsorgerin auf Herz und Nieren geprüft fich neuerdings in der nächsten Nähe der Sittenpolizei befindet Hier und ausführlich über ihre häuslichen und sonstigen Verhältnisse be­fragt; man versucht, ihre moralische Physiognomie und die Ursachen ihrer sittlichen Verwahrlosung festzustellen, Diagnose und Therapie festzulegen. Die Frauenhilfsstelle nimmt dann die üblichen Nach­forschungen vor und gibt ihr Gutachten ab, auf Grund dessen der Kommissar seine Entscheidung trifft. In der Regel muß dann das Mädchen erst nach der Entlassung aus dem Krankenhause vor dem Richter erscheinen, der im Beisein der sozialen Fürsorgerin das nis unter Verleihung von Bewährungsfrist verurteilt. Hier beginnt Mädchen wegen gewerbsmäßiger Unzucht zu einigen Wochen Gefäng­die helfende und stühende Schuhaufsicht der Fürsorgerin der Frauen­hilfe. Oft handelt es sich um Fürsorgezöglinge, die dann der Polizei übergeben werden. Nicht selten aber find alle Bemühungen der Frauenhilfsstelle vergeblich. Die sozialen Verhältnisse, die persönliche Eigenart des Mädchens sind so, daß sie immer wieder dem un­gefunden Leben der Prostitution verfällt. Der Beamte trifft sie bei dem nächsten Rundgang aufs neue, und dann kommt das Mädchen unter die Kontrolle.

Die Kontrolle.

Sie wird oft erst nach wiederholten Versuchen, das Mädchen auf eine andere Bahn zu bringen, auferlegt. Der Beamte beantragt sie nach erneuter Einlieferung beim Kommiffar, der prüft die Aften, ruft das Mädchen vor und legt dann seine Entscheidung dem Polizei präsidenten vor. In der Regel ist dies natürlich nur eine Formali­tät: nachts ist das Mädchen eingeliefert worden; um 2 Uhr mittags ist alles erledigt, dem Mädchen wird erklärt, daß es von nun an unter Kontrolle steht, ihren Beruf der Unzucht gewerbsmäßig aus­führen dürfe, doch gewisse Verpflichtungen mit in den Kauf nehmen müsse. Die Sittenvorschriften werden ihr an Ort und Stelle ein­gehändigt. Sie lauten u. a., daß diejenigen, die noch nicht das 24. Lebensjahr erreicht haben, sich zweimal in der Woche stellen müssen, die das Alter von 24 Jahren hinter sich haben, nur einmal, und die älter als 34 Jahre sind, einmal in zwei Wochen erscheinen müssen; es wird ihnen auch bekanntgegeben, auf welchen Straßen sie ihren Körper feilbieten dürfen, wie sie sich zu benehmen haben usw. Uebertreten sie die Vorschriften, so fommen sie vor den Richter. Täglich werden 40 bis 60 Mädchen, und zwar nach einer feststehenden Tage, verurteilt. Doch erscheint das zwecklos. Manche von diesen Mädchen weisen ein endloses Strafregister auf. Melden sie sich hartnäckig nicht zur Kontrolle, so werden sie unter Umständen

"

Ich bitte Sie nicht um Unterstützung, sondern um Ihren moralischen Beistand. Welchen Unterschied Sie auch zwischen diesen Worten machen, so verstehe ich nur das eine, daß Sie mich um eine Gunst bitten?"

,, Ich betrachte es nicht als eine solche." ,, Gut. Fahren Sie fort."

,, Als Sie mich vor drei Jahren fortsandten, damit ich ein Vermögen für Mildred verdienen konnte, war die Voraus­feßung ehrliches Spiel auf beiden Seiten-

scharf.

Haben Sie ehrlich gespielt?" unterbrach Wayland ihn

daß" Sie an den Alaskafischereien intereffiert waren. ,, Ja. Als ich nach Chikago fam, hatte ich keine Ahnung, hatte mir Geld verschafft, bevor ich überhaupt ahnte, daß Sie Ich Willis Marsh tannten. Und da war es zu spät, um mich zurückzuziehen. Als ich nach Seattle tam, stieß ich auf alle möglichen unerwarteten Hindernisse. Ein Schiff, daß ich ge­chartert hatte, ließ mich im Stich, Maschinenfabriken wollten mir teine Maschinen verkaufen, Frachten gingen verloren; schließlich verweigerte mir die Bank das Darlehen, das sie mir versprochen hatte, und keine andere Bank wollte mich stützen. Ich wurde auf alle mögliche Weise gequält und ge peinigt. Und es war kein Zufall, sondern Willis Marsh stedte dahinter. Er schickte Spione hinter mir her, er setzte einen Streit in Gang-

"

"

Woher wissen Sie, daß er dahintersteckt?"

dennoch.

"

Ich habe keine gesetzmäßigen Beweise, aber ich weiß es Herr Wayland lächelte. ,, Das ist eine ziemlich unsichere Beschuldigung. Wollen Sie ihn vielleicht auch für den Tod des streifenden Arbeiters verantwortlich machen?"

,, Ja, und auch dafür, daß die Polizei das Verbrechen auf mich wälzen wollte. Als Herr Marsh dann nach Kalvit fam, versuchte er zuerst meine Dampfteffel in den Grund zu bohren; als ihm dies mißglückte, machte er meine Eisen­reiniger untauglich, und darauf verstopfte er den Zugang zu meinen Fischreusen, nicht, weil er mehr Fische gebrauchte, fordern weil er meinen Fang schädigen wollte. Als die Fischschwärme tamen, bestach er meine Fischer, den Kontrakt zu brechen, so daß mir zu wenig Arbeitskräfte blieben. Er hatte nicht für mehr Arbeiter Verwendung, sondern tat es hatte nicht für mehr Arbeiter Verwendung, sondern tat es nur, um mich zu vernichten. Als es mir gelang, statt der Weißen Indianer zu gewinnen, überredete er sie durch einen fläglichen Kniff und durch Drohungen mich zu verlassen.

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Mittwoch, 21. September 1927

vom Beamten abgeholt. Jedes Mädchen hat nicht allein ihren be­stimmten Tag, sondern auch ihre bestimmte Stunde; die Morgen­stunden sind natürlich verpönt. Täglich müssen etwa 350 Mädchen erfcheinen. In der Dircksenstraße sieht man sie kommen und gehen, fie verschwinden im Torweg, gehen einige Stufen hinauf, dann durch die Sperre, an der sie eine Nummer erhalten, holen sich im Bureau ihr Kontrollbüchlein und gehen eine Treppe höher hinauf zur Untersuchung. Im Untersuchungszimmer kleiden sie sich in be­stimmter Anzahl aus und werden dann von den Aerzten hinter einem Schirm untersucht. Es sind da neun Aerzte und neun Aerztinnen tätig. Die Marke haben sie unterdessen abgegeben. Der Beamte erfährt von dem Arzt das Ergebnis. Ist das Mädchen frant, so tommt es nicht mehr fort, sondern wird in der Regel dem Krankenhaus zugeführt. Nur selten wird Außenbehandlung an­geordnet. Die Erfahrung lehrt, daß jedes Mädchen einmal in vier Wochen erkrankt. Die Kontrolle tann auf Antrag aufgehoben werden. Das Mädchen muß dann gewissermaßen eine Bewährungs­frist durchmachen, fie fällt fort, wenn das Mädchen heiratet. Hier tommt es nicht selten zur Vorspiegelung falscher Tatsachen. So hei­ratet das Mädchen zum Beispiel den Zuhälter. Da tritt dann wieder die Frauenhilfe in Tätigkeit. Doch die einmal von der Kontrolle Befreiten werden nur selten rücffällig, es gibt aber Kontroll­,, mädchen", die 60 Jahre und älter sind.

Das neue Gesetz.

Mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes werden die Prosti­tuierten nur noch unter eine gesundheitliche Kontrolle gestellt; das neue Gesetz macht jedem geschlechtskranken Bürger zur mora­lischen Pflicht, sich der ärztlichen Behandlung zu unterziehen. Der§ 4 gibt aber den Gesundheitsbehörden das Recht, von Per fonen, die dringend verdächtig sind, geschlechtskrank zu sein und die Geschlechtskrankheit weiter zu verbreiten, einmalige oder periodische Borlegung von Gesundheitszeugnissen zu fordern und sie gegebenen­§ 3 bestimmt, daß die Beamten der Ordnungs- oder Wohlfahrts­falls auch zwangsweise der ärztlichen Behandlung zuzuführen. Der polizei die Durchführung der gesundheitspolizeilichen und sozial­fürsorglichen Polizeianordnung zu unterſtügen haben. Richtet sich auch das Gesetz im gleichen Maße gegen alle Bürger ohne Unter­schied des Geschlechts und der sozialen Stellung, so hat der § 4 in erster Linie die Prostitution als Hauptverbreiterin der Geschlechtskrankheiten im Auge. Die Zentren der Prostitution werden nach wie vor beobachtet werden müssen; es soll dies aber nicht durch den alten Beamten der Sittenpolizei bewerkstelligt werden, sondern durch eine neuzuschaffende Gesundheitspolizei, nach Möglichkeit durch Frauen. Die Ausführungsbestimmungen werden von einzelnen Ländern herausgegeben werden. Daß die Sistierung der Mädchen und ihre Behandlung dabei auch in diesem Falle ſchika­nös sein kann, sou nicht bestritten werden. Es ist aber doch ein himmelweiter Unterschied, ob das Mädchen, wie jezt, zu befürchten hat, unter Kontrolle gestellt zu werden oder ob sie in Zukunft missen wird, daß man sie nur einer Behandlung unterziehen will. Aller­dings bietet der§ 6 des Gesetzes gegen die Prostituierten und ihre Klienten auch insofern eine Handhabe, als hier Geschlechtskranken, die, obgleich sie eine Gefahr für ihre Umgebung vorstellen, den Beischlaf ausüben, Gefängnisstrafe angedroht wird.

*

Die Auflösung der Sittenpolizei dürfte in wenigen Monaten erfolgen. Die in kürzester Zeit zu erwartenden Aus­führungsbestimmungen werden zeigen, in welcher Weise die neu­zuschaffenden Kontrollorgane der Gesundheitsbehörde ihre verant= wortungsvolle Tätigkeit auszuüben haben werden. Wie immer, so wird auch hier das Ausschlaggebende der Geist sein, der diese Organe erfüllen wird es sollte dies ein Geist der Menschlichkeit sein.

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Reichsgericht und Wohnungswucher.

Wenn man sich auf den Standpunkt des Reichsgerichts stellt, so gibt es eigentlich kaum noch Wohnungswucher. In drei Entscheidungen hintereinander hat das Reichsgericht erklärt, daß unter Umständen Abstandssummen von Hauswirten genommen werden dürfen. Dem­gemäß sind auch die von den Gerichten, ausgesprochenen Ber­urteilungen als nicht zu Recht erkannt worden. Das Reichsgericht hat erklärt, daß der Vermieter berechtigt sei, von dem Mieter sich nicht allein die Aufwendungen, die ihm aus den öffentlichen Lasten, aus der Instandsetzung des Hauses und aus der Verzinsung des Anlagefapitals entstehen, vergüten zu lassen, sondern auch in Berück­sichtigung irgendwelcher Ausfälle einmal zu zahlende Summen in Empfang zu nehmen. Gestern hatte die Berufungsinstanz Charlotten­

Und heute nacht haben seine Fischer meine Fischer mit Ge­walt daran verhindert, die Neze auszuwerfen. Alles, was ich wünsche, ist Arbeitsfrieden. Es gibt genügend Fische in Kalvit für uns alle, Marsh aber hat die Uebermacht Ihrer Organisation dazu verwandt, um mich zugrunde zu richten nicht aus Geschäftsrücksichten, sondern aus persönlichem Haß."

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Zusammenstoß der Prahme, für die Beschädigung Ihrer Ma­Ich sehe nicht ein, warum Marsh, selbst indirekt, für den schinen oder für die Schlägereien zwischen den Fischern ver­antwortlich ist. Ich weiß im Gegenteil, daß er alles tut, was er fann, um Gewalttätigkeiten zu verhindern, weil der Fisch­fang darunter leidet. Er heuerte Ihre Leute, weil er sie störte. Mit Bezug auf Ihre Falle, so können Sie eine oder nötig hatte. Niemand kann sagen, wer ihre Maschinen zer­mehrere legen, wo immer Sie wollen. Willis Marsh hat mir alles, was Sie mir soeben erzählten, schon selbst berichtet, und ich erkenne daraus nur, daß Sie Ihre Kräfte mit einem Mann gemessen haben, der tüchtiger ist als Sie. Ihre Beschuldigun= gen machen feinen Eindrud auf mich, um so mehr, als ich weiß, daß Sie auf sehr nachdrückliche Weise versucht haben, sich selbst zu helfen."

,, Auf welche Weise?"

stich, den sie ihm zugefügt haben." ,, Herr Marsh trägt noch eine Bandage nach dem Messer­Emerson sprang auf.

, Er weiß, daß ich ihn nicht verwundet habe, jeder weiß es!" rief er. Er hat Ihnen etwas vorgelogen.

,, Sprechen wir nicht davon," sagte Wayne Wayland kurz. Was wünschen Sie von mir?"

Ich wünsche, daß Sie der Verfolgung, deren Opfer ich bin, Einhalt tun."

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,.Mit anderen Worten: Sie wünschen, daß ich Sie aus der Batsche ziehen soll."

Emerson schluckte das Wort hinunter. Ich will, daß man mich in Frieden arbeiten läßt."

plöglich hart. Er biß seine gefunden weißen Zähne fest auf­,, Und das will ich nicht." Wayne Waylands Stimme flang einander.

,, Es ist Ihnen nach Verdienst ergangen. Sie verrieten mich, indem Sie mich ausspionierten, als Sie in meinem Hause Gast waren. Ich finde an Herrn Marshs Benehmen nichts auszusehen, und wenn ich es auch täte, würde ich ihn nicht kritisieren, denn alle Mittel sind erlaubt einem Ber­räter gegenüber." ( Fortsegung folgt.)

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