Gerichts- Beitung.
Versammlungen.
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Berufsgenossenschaft verurtheilt. In dem dritten Fall, der ähnlich I gewähren. Die Genossenschaft kam den nach und sprach ihm| 271,00 Mart, fo daß ein Bestand von 202,20 Mark blieb. lag, wurde hinsichtlich der Entschädigungsfrage als bedeutungslos burch Bescheid vom November 1894 den dreifachen Be- Der Sommernachtsball bei Lips brachte ein Defizit von 13 Mark. angesehen, daß die Anfuhr von dem angeworbenen Ziegelei trag der Jahresrente zu. Arbeiter selbst und nicht von dem Kutscher der Ziegelei bewirkt nicht zufrieden, er legte Berufung ein und verlangte den fünf- Vorstandes den streifenden Vergoldern 30 M. überwiesen. Hiermit gab sich aber Bock Der Kassirer erhielt Decharge. Es wurden dann auf Antrag des worden war. Vorbedingung für alle folche Fälle ist, daß der fachen Betrag seiner Jahresrente, eventuell wollte er die Rente Hierauf machte der Vorsitzende Koboldt Mittheilungen über betreffende Arbeiter in die Betriebsarbeit bereits eingetreten und weiter baben. Die Berufsgenossenschaft erhob den Einwand, die Heilanstalt der norddeutschen Holz Berufsgenossenschaft in aus derselben noch nicht entlassen ist. daß nach der einschlägigen Bestimmung des Bau- Unfallversiche Neu- Rahnsdorf, wo u. a. das Essen viel zu wünschen übrig rungs- Gesetzes bei Kapitalsabfindungen nur der dreifache Betrag lasse. Der Besuch der Anstalt sei vom Direktor überhaupt nur der Jahresrente zu gewähren sei. Das Schiedsgericht war jedoch unter der Bedingung gestattet worden, mit den Kranken nicht in anderer Meinung. Der§ 39 des zitirten Gesetzes spreche aus, Berührung zu treten. Unter Gewerkschaftlichem ersuchte der daß Ausländer mit dem dreifachen Betrage der Jahres Vorsitzende die Kollegen, ihm die Namen der Werkstattrente abgefunden werden können, womit nach der Ueberzeugung des Vertrauensmänner so schnell wie möglich bekannt zu geben. Der Unfall oder Gewerbekrankheit? Diese Frage stand in Gerichts nicht gefagt sei, daß jede der zulässigen Abfindungen diesen Besuch der„ Urania " geht am 17. November vor sich. Billets einem Prozeß zur Entscheidung, den der Anstreicher Kremer zum Betrag nicht übersteigen dürfe. Der Gesetzgeber fönne nicht gewollt find bei den Vorstandsmitgliedern und im Arbeitsnachweis, Zwecke der Erlangung einer Unfallrente gegen die heffen haben, daß ungleichartige Fälle gleichartig abgefunden werden. Marinen- Ufer 4, zu haben. Die nächste Versammlung wird nassauische Baugewerts- Berufsgenossenschaft führte. Die Seh- Den dreifachen Betrag zu nehmen, sei Kläger nicht verpflichtet an. November abgehalten. traft des Klägers war in furzer Zeit fast gänzlich geschwunden, gewesen. Das Urtheil fiel zu gunsten desselben aus. Das Reichsso daß er seine Beschäftigung aufgeben mußte. Die Berufs- Versicherungsamt als Retursinstanz erklärte aber im Gegensat In einer öffentlichen Versammlung der Glaser, die am genossenschaft lehnte es ab, ihm eine Rente zu gewähren, nachdem zum Berufungsgericht die dem Kläger durch den Bescheid vom 8. Oftober in der Alten Jakobstr. 83 tagte, hielt Kollege fie einen Arzt gutachtlich gehört hatte. Das fragliche Gutachten November 1894 zugesprochene Abfindung in Höhe des dreifachen Gaspar aus Steglig einen recht beifällig aufgenommenen fußte darauf, daß Kläger schon vor Jahren unter den Erscheinungen Betrages der Jahresrente für genügend. Der Wortlaut Vortrag über die heutige Produktion, mit besonderer Berück der Bleivergiftung heftig erkrankt gewesen und nicht nur vorher, des§ 39 des Bau- Unfall- Versicherungsgesezes sei von der Gesichtigung der Verhältnisse der Weber im Gulengebirge. Dem sosondern auch später ständig mit Bleifarben gearbeitet habe. Auch nossenschaft ganz richtig dahin ausgelegt worden, daß die dann gegebenen Geschäftsbericht des Vertrauensmannes Schulz das Augenübel sei, so führte der Arzt aus, eine Folge der im Kapitalsabfindung für Ausländer stets auf den dreifachen folgte der Kaffenbericht, den Kassirer Rochow erstattete. Die Berufe zugezogenen Bleivergiftung, und zwar bestehe es in einer Betrag der erhaltenen Jahresrente zu bemessen sei. Einnahmen beliefen sich seit dem 18. Dezember 1894 einschließlich Entzündung der Sehnerven. Kremer sei dauernd unfähig, seinen eines Kassenbeftandes von 80,70 m. auf 120,80 M., denen eine jetzigen Beruf fortzufeßen, und vorläufig nicht im stande, andere Ausgabe von 74,35 M. gegenüber stand, so daß ein Bestand von Arbeiten auszuführen. Die Berufung des Klägers wurde 46,45 M. übrig blieb. Nach reger Debotte, wobei das passive vom Schiedsgericht abgewiesen unter der Begründung, Verhalten zu den Glaserarbeiten bei der Ausstellung getadelt und daß hier fein Unfall im Sinne des Gesetzes vor= die Thatsache gerügt worden war, daß seit dem 26. Februar nur Itege, wenn das Leiden K.'s auch mit seinem Gewerbe Im hiesigen Zweigverein des Zentralverbandes dent- drei öffentliche Glaferversammlungen abgehalten wurden, wählte ursächlich zusammenhänge, Dasselbe habe sich eben langsam scher Braner sprach am 6. Oktober Genosse Adolf Hoffman den Kollegen Schulz zum Vertrauensmann und den Kollegen herangebildet infolge der fortlaufenden Beschäftigung mit den mann unter lebhaftem Beifall über das Thema:„ Glaube und Rochow zum Kassirer. Außerdem übertrug man Schulz die Vergiftigen Farben; zum Charakteristikum des Unfalles gehöre aber Vernunft". Unter Vereinsangelegenheiten wurde über die vom tretung der Glafer in der Gewerkschaftskommission, wobei eine plögliche Einwirkung auf den Gesundheitszustand. Das Vorstand zur provisorischen Einführung bestimmten Zahlftellen wegen der ungünstigen Kassenverhältnisse und wegen der niedrigen Reichs- Versicherungsamt als letzte Instanz erkannte ebenfalls zu Mittheilung gemacht. Diese befinden sich: 1. bei Fritz Preuk, Bahl der organisirten Kollegen 10 M. Beitragskosten für die ungunsten Kremer's. Sein Leiden fei nicht die Folge eines Neue Friedrichstr 20; 2. Gustav Rothe, Kreuzbergftr. 12; Erhaltung des Gewerkschaftsbureaus als hinreichend festgesetzt Betriebsunfalles, sondern eine Gewerbekrankheit, welche die 3. Wieste, Langenbeckstr. 14, Ecke Landsberger Allee ; 4. Wolter, wurden. Eine Meinungsverschiedenheit trat zu tage über die Berufsgenossenschaft nicht zu entschädigen verpflichtet wäre. Magazinstr. 15, Charlottenburg ; 5. Paul Gruner , Choriner Art der Sammlung für den Agitationsfonds; man beschloß Für Radfahrer dürfte eine rigorose Entscheidung des straße 30; 6. Bartel, Hermannplay 7; 7. Gärtner, Molten indeß, vorläufig die gegenwärtig übliche, nämlich die der ListenStraffenats des Rammergerichts von großem Interesse old mit der Direktion der„ Urania " in Verbindung zu setzen, Untersuchung der Verhältnisse der Reparaturarbeit auf dem firaße 12. Dem Vorstand wurde aufgegeben, sich möglichst und Martensammlung beizubehalten. Zum Schlusse wurde die fein, welche am 7. Oftober gefällt wurde. Gine Polizein den ersten Sonntag im nächsten Jahre, an dem das wissen Lehrter Bahnhofe dringend empfoblen. Es waren Klagen laut verordnung der Stadt Wiesbaden schreibt vor, daß Belozipedisten schaftliche Institut an Vereine 2c. noch nicht vergeben ist, für den geworden, daß die Glasergesellen diese Arbeiten nur auf eine von der Polizeibehörde bestimmte Nummer am Rade Brauerverein bestimmt zu bekommen. Zum Schluß gab der Vor- fchwankenden Leitern, ohne jede Schußvorrichtung vornähmen, befestigt haben müssen. Der Radfahrer Göß, wohnhaft in sigende bekannt, daß in den nächsten Tagen die Sammellisten wodurch sie in beständiger Lebensgefahr schwebten. Ueber die Frankfurt a. M., kam auf einer Tour auch durch Wiesbaden , für die Familien der beiden verurtheilten Kollegen Eberl und Arbeits- und Lohnverhältnisse der Glaser bei den Ausstellungswo er vom Schicksal in Gestalt eines Polizeibeamten ereilt öfe ausgegeben werden, wobei er um flotte Betheiligung an arbeiten wurde von einem Kollegen mitgetheilt, daß der Quadrat wurde, dem er durch aus seine Nummer vorweisen follte, ohne ea zu fönnen. Eine Geldstrafe den Sammlungen ersuchte. Diese beiden Kollegen, die jetzt eine meter mit 25 Pf. vereinbart wurde; seit neuerdings die Arbeit wegen Strafe von 3 und 6 Monaten verbüßen, hatten sich während der reihenweis vorgenommen wäre, gäbe es nur noch 23 Pf. Der Berstoßes gegen die erwähnte Polizeiverordnung Mai 1890 war die Folge. Das Schöffengericht verurtheilte porjährigen Aussperrung gegen indifferente Stollegen gewehrt, Verdienst stelle sich bei ungeregelter Arbeitszeit in bekannt geden Mann auf seinen Einspruch und die Strafkammer in Wies- fchloffen worden, während ihrer Inhaftirung ihre Familien von 24 M. bekämen die betreffenden Kollegen nach Ablauf von Wies- odurch sie sich diese Strafe zuzogen. Es war deshalb be- wordenen Fällen folgendermaßen: Bei wöchentlichem Vorschuß baden wies die Berufung gegen das Urtheil zurück. Die Verschlossen ordnung stehe nicht mit den Gefeßen in Widerspruch, und jeder, wöchentlich mit 15 M. zu unterstüßen. 2 Wochen nichts mehr heraus, in einem Falle sei ein Defizit von der in Wiesbaden auf dem Veloziped fahre, habe sich ihr bei Im Verein der Maschinisten, Heizer und Berufs. über 1 M. vorhanden. Vermeidung einer Strafe zu fügen. In der Begründung der genossen erstattete in der außerordentlichen Generalversammlung beim Kammergericht eingelegten Revision betonte Göß, daß er am 6. Oktober Kollege as wegen Verhinderung des Kollegen Bildungsvereins am 7. Oftober wurde die Abrechnung für Schöneberg . In der Generalversammlung des Arbeiter ja nicht in Wiesbaden wohne, deshalb also auch nicht Wöbbecke den Kaffenbericht für Juli September. Danach ergab bas 3. Quartal gegeben. Die Einnahme betrug 541,05 M., die Auswissen könne, was für Verordnungen dort maßgebend sich bei einer Einnahme von 1577,50 M. und einer Ausgabe von das 3. Quartal gegeben. Die Einnahme betrug 541,05 m., die Ausfeien hinsichtlich des Radfahrens. Im übrigen sei die Ver- 1205,28 M. ein Ueberschuß von 872,27 M., und mit dem Bestand gabe 421,95 M., mithin blieb ein Kaffenbestand von 119,10 M. Hierordnung ganz hinfällig, denn ein Radfahrer, der auf seinen vom Juni( 6044,01 m.) ein Gesammt- Kassenbestand von 6416 28 m. von wurden 50 M. für das„ Volksblatt" bewilligt. Mit wenig AbTouren durch eine ganze Reihe von Städten komme, könne doch Kollege a ß als Revisor bestätigte die Richtigkeit der Kaffen- änderungen wurden die von der Kommission vorgelegten Statuten unmöglich für jede derfelben eine besondere Marke bei sich führen. führung. An stelle des Kollegen Wilsdorf, der sein Amt als angenommen. Dem Vorschlage, in der nächsten Versammlung Die Revision wurde zurückgewiesen. Das Kammergericht Beisigender niedergelegt hat, wurde Kollege Otto Kopelke, die Vorstandswahl vorzunehmen, stimmte man zu. Hingewiesen erkannte die Verordnung als recht 3 giltig an und erklärte es Blankenfelderstr. 18, gewählt. Zur Agitation für den Verein be- wurde noch auf die am Sonntag, den 20. Oktober, stattfindende für unerheblich, ob der durch sie Verpflichtete in der be- willigte die Versammlung 300 M. Volksversammlung, wo die Wahl der Vertrauensmänner vortreffenden Stadt wohne oder nicht. genommen werden wird. Für die am Montag, den 21. Oktober, Im Verband der in Holzbearbeitungs Fabriken stattfindende Versammlung des Vereins wird eine besondere AgiReichs Versicherungsamt. Zur Frage der Ab- und auf Holzpläßen beschäftigten Arbeiter tation entfaltet werden, wozu die Mitglieder in stärkstem Maße findung von Ausländern lieferte das Streitverfahren und Arbeiterinnen Deutschlands , Berlin Filiale I, beitragen follen. Aus dem Verein ausgeschlossen wurden der zwischen den Bauarbeiter Bock und der schlesisch- posenschen Bau- sprach am 7. Oftober bei Wilfe, Andreasstr. 26, Dr. Pinn Buchdrucker Johann Kohlmann und der Restaurateur gewerks Berufsgenossenschaft einen ganz interessanten Beitrag. unter Beifall über das Thema:" Die Pharisäer einst und jetzt" Schulz, Biethenstraße. Mit einer Mahnung an die Mitglieder, Bock, welcher russischer Unterthan ist, bezog infolge eines Unfalles Hierauf gab der Vorstand die Abrechnung über das III. Quartal im Versammlungsbefuch, sowie in pünktlicher Beitragszahlung eine Rente. Er beantragte nun bei der genannten Berufs- bekannt. Danach betrugen die Einnahmen, einschließlich des Be- nicht zu erlahmen, wurde die gut besuchte Versammlung ge= genossenschaft, ihm an stelle derselben eine Rapitalsabfindung zu standes vom II. Quartal, 478,20 Mart und die Ausgaben schlossen.
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