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Der Fernsprech Verkehr mit Detmold , ebenso der mit zu Tode gekommen ist. Es erscheint vielmehr zweifellos, daß er Soppe statt. Die Staatsanwaltschaft vertritt Staatsanw. Eger. Grau Senz ist eröffnet worden. Die Gebühr für ein Gespräch bis in der Dunkelheit gestolpert und selbst topfüber die Treppe 3 Minuten beträgt 1 M. Ebenso ist der Fernsprech- Verkehr hinabgestürzt ist. zwischen Köln ( Rhein ) und Aachen einerseits mit Brüssel, Ant werpen , Lüttich und Verviers andererseits eröffnet. Die Gebühr für ein gewöhnliches Gespräch bis zur Dauer von 3 Minuten beträgt im Verkehr von Aachen mit Lüttich und Verviers 1 M., von Aachen mit Brüssel und Antwerpen , sowie von Köln mit Lüttich und Verviers 1,50 M., von Köln mit Brüssel und Antwerpen 2 M.
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Nachdem einige Zeugen bekundet haben, daß der Angeklagte die in Nede stehenden Beleidigungen in öffentlicher Versammlung Durch einen Schlächterwagen wurde gestern das zwei wirklich ausgestoßen hat entgegen der Behauptung des Anwird der angetretene den Küster Schulz gebraucht worden jährige Töchterchen Rosa des Schlossermeisters Konizer aus der geklagten sei von ihm auch das Wort„ Schurke" mit bezug auf Koblantstraße überfahren und am Unterschenkel so bedeutend Wahrheitsbeweis der Verhandlung gezum Gegenstand macht. Prediger Runze von der St. Johannis= Kirche verletzt, daß es in ein Krankenhaus gebracht werden mußte. Die Untersuchung über den Todt des Rentiers Schmidt fann sich der Einzelheiten wegen des inzwischen vergangenen in Potsdam - Schmidt wurde mit einer Ropfwunde in seiner langen Zeitraumes nicht entsinnen. Er weiß wohl, daß einmal Wohnung todt aufgefunden beschäftigt nach der Meldung einer Unregelmäßigkeiten vorgekommen seien, aber welcher Art, verDie Billethändler treiben auch am Zirkus Renz wieder Korrespondenz jetzt auch die Berliner Kriminalpolizei. Man schätzte möge er nicht anzugeben. Der Angeklagte erhält die Erlaubniß, ihren Unfug. Ein Leser schreibt uns, daß er am Sonntag schon die hinterlaffenschaft Schmidt's auf 200000 M., es wurden aber dem Zeugen einzelne von ihm behauptete Thatsachen ing un halb elf Uhr, also eine halbe Stunde vor Rassenöffnung, an nur 85 000 W. ermittelt. Unter einem Geldspind fand sich eine Kaffette, Gedächtniß zurückzurufen. Eines Sonntags im Jahre 1888 der Kaffe den Bescheid erhalten habe, daß die billigeren Pläge aus welcher 600 Mart, die vorher darin waren, verschwunden so erzählt der Angeklagte - habe er wiederum bemerkt, daß für den Abend längst ausverkauft seien. Schon am Tage vorher in mußten die Zwischenhändler alle Billets aufgekauft haben, denn find. In einem Nebenzimmer fand man ein blutbeflecktes Beil. der Küfter Schulz nach beendeter Taufbandlung einen Griff in im selben Augenblick als das Publikum von der Kasse abgewiesen Ferner wurde ein an Schmidt adrefsirter Brief, unterzeichnet mit das Taufbecken gethan und mehrere größere Münzen, die von Wilhelm" ermittelt, in welchem Schmidt aufgefordert wurde, den Taufzeugen geopfert worden waren, herausgenommen und wurde, boten diefe Herren die Billets zum zweiten Blaß mit ber Herbſtparade in Berlin beizuwohnen, und aus deffen Inhalt in seine rechte Beinkleidertasche geſteckt habe. Die Tasche fet 50 Pf. und 75 Pf. Aufschlag aus. Sollte es der Direktion denn nicht möglich sein, die Zwischenhändler von der Kaffe zurückzu- hervorgeht, daß Schmidt ein diesbezügliches früheres Gesuch ab- dabei naß geworden. Seine erwachsene Tochter habe ihn, den zurückzugeschlagen hatte. Nach diesen neuen Entdeckungen ist der Gang Angeklagten, dies Manöver auf aufmerksam gemacht, weifen? er braucht der Untersuchung in ganz neue Bahnen gelenkt. habe aber erwidert: Ach, laß ihn, mehr wie wir." An einem September Sonntage Beim Einzug des Zirkus Nenz in Berlin ift der Die umgebaute Gertraudtenbrücke wird schon in den Arbeiterschaft leider wieder das alte ergerniß gegeben worden. Serviette gefunden haben, die auf dem Stuhl in der Sakristei Wie früher schon, so wurden auch diesmal nicht allein die Pferde nächsten Tagen dem Verkehr übergeben werden; es wird die desselben Jahres will der Angeklagte einen Geldbetrag in einer Ing. Dies Geld habe der Küster Schulz aus dem Taufbecken ge= von Soldaten in die Ställe geführt, auch die Reinigungsarbeiten weitbreiteste Brücke Berlins sein. im Zirkus ließ die Direktion durch Mannschaften der hiesigen Polizeibericht. Am 14. d. M. vormittags wurde in einer nommen und es zwischen der Serviette versteckt, um es sich nach Der Angeklagte Garnison vollziehen. Ist die Direktion der alte Herr Renz Mälzerei ein Angestellter bei Benutzung eines Fahrstuhls gegen der Entfernung des Predigers anzueignen. soll als vielfacher Millionär gestorben sein aus petuniären die Mauer gedrückt und schwer am Kopfe und an der Brust berief sich nun auf das Zengniß des Predigers Runze darüber, Gründen wirklich nicht im stande, aus dem Heere der Arbeits- verletzt. In der Hafenhaide wurde in der Nähe des früheren daß er ihn damals zurückgerufen und auf das Geld in der Serlofen die nöthigen Hilfskräfte heranzuziehen? Oder liegen sonst Pionier Uebungsplatzes in der Erde verscharrt die Leiche viette aufmerksam gemacht habe. Prediger Runze, der im Begriffe Gründe vor, welche eine Bevorzugung des Militärs gebieten eines neugeborenen Kindes aufgesunden. Mittage wurde gewesen sei, einer Beerdigung beizuwohnen, habe angeordnet, daß Die Direktion thäte gut, von dieser Häßlichen Gepflogenheit, die auf dem Blücherplatze eine Frau turch einen Geschäfts: das Geld in einen Schrank gelegt werden möge. Der Beuge felbst in bürgerlichen Kreisen Kopfschütteln erregt, hinfort abzu- wagen überfahren und am Kopfe sowie an den Armen Runze vermag sich selbst auf Borhalt dieses Vorganges nur laffen. schwer verlegt. Am Elisabethufer fiel ein obdachloser Schlosser dunkel zu erinnern, jedenfalls habe er demselben damals fein Ge Eine größere Einbrecherbaude hat in der Sonnabend hästischen Ranal und erlitt, indem er mit dem Kopfe auf den gahin, daß Küfter Schulz einmal versucht haben solle, ſich vom Geländer, auf dem er eingeschlafen war, in den Luisen- wicht beigelegt. Eine fernere Behauptung des Angeklagten geht Nacht in dem Hause 18 der Kaiser Wilhelmstraße debütirt, istorines port liegenden Kahnes aufschlug, eine bedeutende den Inhalt von zwei Sammelbüchsen anzueignen. Es ſeien in jedoch bei Ausführung des Diebstahls gestört worden. Einige Wunde am Kopfe und anscheinend auch innere Verlegungen. der St. Johannisfirche elf Sammelbüchsen vorhanden, die nach Partiewaarenhändler hatten einen größeren Posten Herren- und Damentuche gemeinschaftlich gekauft und schafften denselben in Nachmittags wurde in der Lothringerstraße ein vierjähriges Beendigung des Gottesdienstes in einen Korb gestellt und nach zwei großen Fuhren nach einer Wohnung des obenerwähnten Mädchen durch einen Geschäftswagen überfahren und schwer am einem Nebenraum getragen wurden. Hier wurde der Inhalt auf Fuße verletzt. Eine Frau fiel bei einem Besuche in einem einen Tisch geschüttet und dann gezählt. Schulz habe nun hierbei Hauses, um von da aus die Theilung der Waaren vorzunehmen. Hause in der Kaiserstraße infolge eines Fehltrittes das Manöver ausgeführt, zwei ungeleerte Büchsen unter die geIn der Nacht vom Sonnabend zu Sonntag wurden die Thüren von der Treppe und erlitt einen Bruch des Unterschenkels. leerten zu stellen, jedenfalls um sich den Inhalt später anzueignen. Der der Wohnung gewaltsam geöffnet, die Einbrecher schleppten dien einer Schankwirthschaft in der Novalisstraße entstand Angeklagte will damals den Prediger Feller hinzugerufen und ihm die Waaren, die ste mitnehmen wollten, auf einen Stapel zusammen; abends eine Schlägerei, bei der ein Maschinist von seinen aus noch ungeleerten Büchsen gezeigt haben. Der Zeuge Prediger die Zahl der ausgewählten Gegenstände war so groß, daß zum Buhältern bestehenden Gegnern bedenklich verletzt wurde. In Feller vermag sich dieses Umstandes ebenfalls nur so dunkel zu mindesten ein großer Möbelwagen zum Transport derselben einem Schanklokale in der Flottwellstraße schoß ein Kaufmann erinnern, daß er sich darüber nicht äußern kann. Der Verdacht, erforderlich war. Irgend ein Umstand hat jedoch den Massen- beim Spielen mit einem geladenen Revolver einem Mädchen in die daß Küfter Schulz eine unehrenhafte Handlung habe begehen diebstahl im letzten Augenblick verhindert.
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Brust. Die Verlegung scheint leicht zu sein. In der Nacht zum 12. d. m. versuchte in einem Gasthofe in der Invalidenstraße ein Mann sich zu erschießen und verletzte sich schwer am Kopfe. Im Laufe des Tages fanden vier unbedeutende Brände statt.
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Witterungsübersicht vom 15. Oftober 1895.
Wegen Verlegung amtlicher Siegel ist jetzt ein Rir dorfer Gemeindediener zur Anzeige gebracht worden. Der Eigenthümer T. in Rixdorf, so wird uns berichtet, erhielt dieser Tage ein amtliches Schriftstück durch einen Gemeindediener gut gestellt und bemerkte sofort, daß das Siegel, mit welchem das Schreiben verschlossen, erbrochen war. Er führte darüber sofort bei der Gemeindeverwaltung Beschwerde und in seiner Gegenwart gestand der zur Verantwortung gezogene Gemeindediener, daß er das Siegel erbrochen habe, um Kenntniß von dem Inhalt Stationen. des Schriftstücks nehmen zu können. Herr T. hat die Sache der Staatsanwaltschaft angezeigt, da der betr. Beamte im Dienste belassen worden ist und noch heute dem Publikum die amtlichen Schriftstücke zu überbringen hat. slurs 52 gan
Auf der ersten Nacht Omnibuslinie Belle Alliance, Hamburg Friedrich-, Chausseestraße soll jetzt binnen kurzem von 11 Uhr Berlin abends bis 4 Uhr morgens ein 10 Minutenverkehr eingerichtet Wiesbaden werden. München
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Koloniales. Zu unserem neulich gebrachten Bericht über Wien . die Zustände der Laubenkolonie Südost geht uns von dem Wirthe Haparanda. Wanzlich die Mittheilung zu, daß der Pachtpreis im dritten Jahre Petersburg nicht 90 Pfennig, sondern 70 Pfennig betragen habe; dieser Cort Preis wäre auch geblieben, wenn der Verein Südost den Generalpächter nicht um 200 Mart überboten hätte. Darauf hätte Herr Paris . Wanzlich dasselbe geboten; es sei aber ein Irrthum, anzunehmen, daß er als Wirth einen Pfennig bei der Pacht verdient hätte. Das von ihm gelieferte Bier sei brei Jahre hindurch für gut befunden worden; erst nach dem Zwischenfall hätten die Pflanzer am Getränk etwas auszufeßen gehabt. Es sei ferner unrichtig, daß Herr Wanzlich gesagt habe, die Kolonisten hätten das Feld bis zum 1. November zu räumen; er hätte nichts gegen die fernere Benutzung des Feldes gehabt, wenn er nicht in der seiner Ansicht nach begründeten Furcht gelebt hätte, daß der Verein Südost ihn ausmiethen werde.
And dem Kulturstaat Preußen. Der Schlächtergeselle Müller, der den Raubmord auf das Ehepaar Mevers in Westend beging, foll, wie ein hiesiges Blatt meldet, am Mittwoch Morgen in Plößensee hingerichtet werden.
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Wetter- Prognose für Mittwoch, den 16. Oktober 1895. Ruges, zeitweise aufklärendes, vorwiegend nebeliges, etwas fühles Wetter ohne erhebliche Niederschläge. Berliner Wetterbureau.
Gerichts- Beifung.
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wollen, sei ihm jedenfalls nicht gekommen. Sodann wurde der Zeuge Schulz vernommen. Zum ersten Falle äußerte er sich dahin, daß es Gebrauch sei, das dem Taufbecken entnommene Opfergeld zunächst zwecks Abtropfens auf einen Nohrstuhl zu legen und es dann mittels der Serviette, die immer über der Stuhllehne hänge, vollends zu trocknen. An jenem Tage möge eine Bergeßlichkeit vorgelegen haben, die aber nicht ihm zur Last gelegt werden könne, da er sich mit dieser Arbeit nicht befasse, sondern dies damals zu den Obliegenheiten des Angeklagten Teßmann gehörte. Auch die übrigen von dem Angeklagten aufgestellten Behauptungen führte der Zeuge Schulz theils auf Ge hässigkeit, theils auf Untenntniß und Irrthum zurück. Der folgende Beuge, jetzige Kanzlist Dräger , ist der Vorgänger des Angeklagten als Kirchendiener in St. Johannis gewesen. Als derfelbe bekundet, daß der Küster Schulz ihn wiederholt mit Taufscheinen zum Prediger zum Unterzeichnen geschickt habe, ohne ihm das Kontrollbuch mitzugeben, erklärt der Zeuge Schulz, daß dies eine der gemeinsten Lügen sei, die ihm je vorgekommen. Der Vorsitzende rügt diese Aeußerung. Prediger Runze weiß, daß die vom Zeugen Dräger behauptete Thatsache dennoch der Wahr heit entspreche, er selbst habe schon Taufscheine zum Unterzeichnen zugeschickt erhalten, ohne daß, wie es Vorschrift sei, das Kontrollbuch beigefügt gewesen sei. Er habe sich dann einen Verinerk gemacht, um sich später von der erfolgten Eintragung in das Beuge Schulz giebt zu, Kontrollbuch zu überzeugen. daß dies vorgekommen sei, wenn es an Beit gefehlt habe. Der Vorsitzende weist darauf hin, daß die so unfraffe Bemerkung des Zeugen Schulz dann gerechtfertigter sei. Der Zenge Dräger behauptet ferner, daß der Küfter Schulz ihn einmal bei der Theilung der Gebühren übergangen habe. Zeuge Schulz weist diesen Vorwurf mit Entschiedenheit zurück. Zeugin Ww. Rossow foll bei dem Zeugen Schulz einen Leichenwagen erster Klasse bestellt und beAnd der Johannis- Gemeinde. Unter großem Andrange zahlt, aber nur einen solchen zweiter Klasse geliefert erhalten von Mitgliedern der Johannis Gemeinde in Moabit wurde haben. Es soll ihr nicht gelungen sein, das zuviel gezahlte vom Küfter Schulz zurückzuerhalten. Der Zeuge gestern vor der IX. Strafkammer hiesigen Landgerichts I eine Geld weist nach, daß er den ganzen Betrag Anklage wegen wiederholter Beleidigung gegen den früheren Schulz Kirchendiener der Johannis- Kirche Joh. Karl Friedr. Ze ßmann an die Kirchenkaffe abgeliefert hatte, von dieser hätte die Frau verhandelt. Die Thatsachen, um welche es sich handelt, find den zuviel gezahlten Betrag reklamiren müssen. Ober- Berwaltungsgerichtsrath Arnold hat die Disziplinar. bereits Gegenstand eines Disziplinarverfahrens gewesen, welches ungunsten des Angeklagten ausgefallen ist. Auch untersuchung gegen den Angeklagten Teßmann geführt. Er habe Der Zusammenstoß zweier Züge auf der Strecke Rigdorf- 3u hat im 1888 Jahre bereits auf An- sich davon überzeugt, daß die gegen den Küfter Schulz erAntrag Johannisthal, von dem bereits gemeldet, hat sich Abends furz nach 7 Uhr ereignet. Ein leerer Arbeiterzug fuhr mit voller geklagten ein Verfahren bei der Staatsanwaltschaft gehobenen Beschuldigungen den höchsten Grad der UnwahrFahrgeschwindigkeit auf einen nach Schlesien bestimmten Güter- schwebt. Die Strafanzeige des Angeklagten ist vom Erften scheinlichkeit gegen fich hatten. Dagegen hatte er es für zug, und zwar nicht wie gemeldet, infolge falscher Weichenstellung, Staatsanwalt zurückgewiesen, auf die Beschwerden des An- wahrscheinlich, daß der Angeklagte Teßmann an einer Art Bersondern wegen Zurückspringens derselben, ein Vorkommniß, das geklagten haben auch der Oberstaatsanwalt, der Juftigminister folgingewahn leide. Benge Freiherr v. Gannstein hat als Rendant der Kirchenbei neuen Anlagen öfter zu beobachten ist. Die Maschine des und schließlich auch das Kammergericht die Denunziation zurückArbeiterzuges demolirte hierbei zwei Wagen des Güterzuges gewiesen. Der Angeklagte hielt am 22. Februar d. J. im Hohen- faffe St. Johannis die Bücher des Zeugen Schulz geprüft und der Bandelstraße eine öffentliche Wolfs feine Unregelmäßigkeiten gefunden. Dieser Zeuge sowie der einen Bierwaggon und einen mit Tuchballen beladenen Waggon zollern- Saale in vollständig, während die Maschine selbst aus dem Geleife sprang, versammlung ab, in welcher er über das Thema„ Gewalt folgende, Superintendent Gielen erklären, daß der von dem und sich quer über die Schienen warf. Der Lokomotiv- und Recht" und" Wie weit erstreckt sich die Gewalt der Angeklagten erhobene Vorwurf, fie hätten etwaigen Unregelmäßigführer, wie auch der Heizer haben ziemlich erhebliche Kontusionen Behörden" sprach. Er soll darin den Küfter Schulz beleidigt leiten des Küsters Echulz gegenüber ein Auge zugedrückt, völlig erlitten, so daß sie vorläufig feinen Dienst verzichten tönnen. haben, indem er behauptete, er habe die Rechnungsbücher ge- aus der Luft gegriffen fei. Der Schaden beläuft sich auf über 20 000 Mt. Der ziemlich fälscht und die gezählten Gelder zwar eingetragen, die un- Staatsanwalt Eger hielt den angetretenen Wahrheitslange gehemmte Verkehr auf den zwei Geleisen ist gestern Abend gezählten aber für sich behalten. Ferner soll er den Küster beweis für völlig verfehlt. Nachdem der Angeklagte durch alle Echurke" und" Betrüger" genannt haben. Er hat auch den möglichen Instanzen belehrt worden sei, daß seine Beschuldigungen wiederhergestellt worden. Gemeinde Kirchenrath der St. Johannis- Kirche beleidigt, indem gegen den Küfter Schulz unbegründet seien, habe er dennoch in Verhaftet wurde durch Beamte der Berliner Kriminalbehauptete, daß dieser um die angeblichen Ber - öffentlicher Versammlung seine Schmähungen wiederholt. Der polizei hier auf Requisition der Neu- Ruppiner Staatsanwaltschaft untreuungen des Stifters Schulz gewußt und diese bemäntelt einzige Milderungsgrund, der dem Angeklagten zur Seite stebe, sei Der Steuererheber Vogler, der vor acht Tagen nach Unter- babe. Schließlich hat er öffentlich darüber geklagt, daß er die feine geringe Bildung und mangelhafte Intelligenz. Er beantragte schlagung amtlicher Gelder flüchtig geworden ist. Vogler wurde ihm zustehende Pension nicht bekommen fönne und man ihm bei der Echwere der Beleidigungen und der Hartnäckigkeit, mit nach dem Amtsgerichts- Gefängniß zu Neu- Ruppin gebracht. fein Recht vorenthalte. Die gesammten Verhältnisse, die sich um der der Angeklagte vorgegangen, eine Gefängnißstrafe Ueber die Höhe der Summe der Unterschlagungen ist nichts diese Behauptungen grnppiren, sind schon im Disziplinar- von vier Monaten. Der Gerichtshof stellte dem Küster Schulz ebenfalls das bekannt; falfche Buchungen haben es dem ungetreuen Beamten verfahren zum Gegenstande einer eingehenden Beweisaufnahme geermöglicht, längere Zeit hindurch sein Vergehen zu verbergen. macht worden. Das Urtheil des Konsistoriums lautete auf Dienst- Zeugniß aus, daß die ihm gemachten Vorwürfe völlig unWegen Sittenvergehend ist der verheirathete Bierverleger enthebung des Angeklagten und hebt hervor, daß die volle begründet seien. Der Angeklagte fei zu vier Monaten GeR. in der Wilhelmstraße zur Anzeige gebracht worden. R. soll Haltlosigkeit der Beschuldigungen des Angeklagten eriviefen wor- fängniß verurtheilt und dem Beleidigten, Küster Schulz, sowie sich an seinem sechszehnjährigen Dienstmädchen vergangen haben. den fei. Derselbe habe eine so unglaubliche Gehässigkeit, Unver- dem Kirchenrath von St. Johannis, die Befugniß zugeip ochen träglichkeit und Verblendung gezeigt, daß man fast Zweifel an worden, den Tenor des Erkenntnisses in Evangel, firchl. AnAus der Selbstmordchronif. In dem Gasthof Invaliden feiner Zurechnungsfähigkeit erbeben könnte. Wenn man auch zeiger" und im„ Lokal- Anzeiger" zu veröffentlichen. straße 126, fehrte am Montag Abend um 8 Uhr ein junger auf sein sehr beschränktes Verstandesvermögen Rücksicht nehmen Mann ein, der von Eberswalde fam. Er begab sich gleich auf miffe, fo habe er sich doch durch sein von beispiel- Prügelpädagogif. Wegen Körperverlegung im Amte ist fein Zimmer und schien schon frühzeitig zur Ruhe gegangen zu lofem Haß getriebenes Verhalten der Achtung und des vom Landgerichte Köslin der Lehrer Guftav Ott aus Greifenhagen zu 30 Mark Geldstrafe verurtheilt worden. sein. In der Nacht um 28/4 Uhr hörte der Hausbiener in dem Vertrauens feines Amtes im höchsten Maße unwürdig gezeigt.- 3immer einen Echuß fallen. Der Fremde hatte sich eine Re- Der Angeklagte hat gegen dieses Urtheil des Konfiftoriums Be- Einem zwölfjährigen Knaben sollte für das Lied„ Ich bin ein volverfugel in die linke Schläfe gejagt und wurde schwer ver- schwerde bei dem Evangelischen Oberkirchenrath eingelegt, ist aber Preuße" mittelst des Rohrstockes etwas mehr Interesse eingeprägt legt und bewußtlos in ein Krankenhaus gebracht. Aus auch mit dieser abgewiesen worden. Troß dieser von allen werden. Ott legte ihn übers Knie und prügelte ihn, traf ihn aber nicht nur auf das Gefäß, sondern auch einem hinterlassenen Briefe, den der Lebensmüde, ein möglichen Instanzen ihm gekommenen Belehrung, daß die von dabei Papiermacher M., an seine in der Linienstraße dienende Schwester ihm aufgestellten Beschuldigungen völlig grundlos feien, hat er am Kopfe, sotaß dort blutunterlaufene Striemen entstanden. Tas Gericht hat vorsätzliche Körperverletzung festgestellt und an gerichtet hat, ist nicht zu ersehen, was ihn zu dem Selbstmord- die letzteren in der erwähnten Versammlung wiederholt und er versuche veranlaßt hat. In Groß- Lichterfelde tödtete sich in erklärt auch vor Gericht, daß er trotz alledem dabei bleiben müsse. genommen, daß der Angeklagte sich der Widerrechtlichkeit seiner In seiner Revision ver der Nacht zum Dienstag um 2/2 Uhr in seiner Wohnung am Ibm komme es nur darauf an, sein Recht zu erhalten und Handlungsweise bewußt war. Marienplage der 46jährige Buchhändler Herz, ein vermögender nachzuweisen, daß er zu unrecht feines Dienftes entlassen worden sicherte der Angeklagte, die Absicht der Mißhandlung babe ihm Mann, in einem Anfalle geistiger Umnachtung. fet. Es ist deshalb eine große Zahl von Zengen geladen worden, fern gelegen. Das Reichsgericht verwar jedoch das RechtsBezüglich des eigenthümlichen Todesfalles des Ser- unter ihnen Superintendent Gielen, Prediger Dr. Runze, mittel, da alle Momente des strafbaren Thatbestandes ausgeanten enda vom 1. Eisenbahn- Regiment, welcher am Defonomierath Dr. v. E austein, Polizeilieutenant v. Schock, reichend festgestellt seien. Es ist bezeichnend, daß die Mishandlungen der armen 2. d. Mts. früh morgens in dem Flur des Hauses Vorffir. 48 Prediger Feller, Prediger Na a gel und der frühere Kontodt aufgefunden wurde, hat die Untersuchung teine bestimmten fiftorialrath, jetzige Ober- Berwaltungsgerichtsrath Arnold. Schulkinder, welche sich Lehrer zu schulden kommen lassen, Anhaltspunkte dafür ergeben, daß B. durch die Schuld anderer Die Berhandlung findet unter Vorsitz des Landgerichtsdirektors meistens mit einer geradezu auffälligen Wilde gefühnt werden.
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