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gegen Reichsbanner.
Ein Urteil gegen den Reichskanzler.
Reichsfinanzminister Dr. Köhler hielt heute abend im Windt. Die Verleumdung an der Wiege des Bürgerblocks. Urteil im Prozeß Tresckow - Badicke: 500 M. Geldstrafe.
horstbund eine Rede. Er mies darauf hin, daß der Schuß der Republik der Grundgedanfe der Zentrumspolitik sei. Eine monarchistische Propaganda im Rahmen der Regierungspolitik sei unerträglich. Die Parteien, die in der Regierung zusammenarbeiteten, stünden auf dem Boden der Verfassung von Weimar(!?) und das sei der Boden der demokratischen Republit. Das Zentrum werde darüber machen, daß diese Grundlage in feiner Weise verschoben werde, und werde sich gegen Beschimpfungen der republikanischen Staatsform zu wehren wissen. Klagen über allzu starkes Hervordrängen der schwarzweißroten Farben fönnten mohl mit geringerem Anspruch auf Berechtigung von denen erhoben werden, die bei dem 80. Geburtstage des Herrn Reichspräsidenten es abgelehnt hätten, die schwarzrotgoldene Flagge bei der Spalierbil dung überhaupt zu zeigen. Das Reichsbanner habe durch diesen Beschluß schwere Schuld auf sich geladen. Denn es habe durch sein Beschluß schwere Schuld auf sich geladen. Denn es habe durch sein
Fernbleiben ein durchaus falsches Bild von der wahren Meinung der Mehrheit des deutschen Bolles gegeben.
Zu den währungs und wirtschaftspolitischen Fragen sagte der Minister: Unsere Währung ist gefestigt. Reparationspolitisch befinden wir uns noch in einer Uebergangszeit. Diese auszunugen und alles das nicht nur vorzubereiten, sondern auch durchzuführen, was vor dem Eintritt in das Normaljahr
erforderlich ist, das mit dem 1. September 1928 beginnt, ist unsere Aufgabe und Pflicht. Die deutsche Regierung wird auch jezt alles tun, was in ihren Kräften steht, um die Erzielung der für die Er. füllung des Dawes- Planes erforderlichen Einfünfte sicherzustellen. Das wird auch der demnächst zur Borlage kommende Reichsetat für 1928 beweisen. Die Welt soll in dem Vertrauen auf Deutschlands
enttäuscht werden.
daß auch er der Ansicht gewesen sei, daß das Reichsmerministerium mit der Aufstellung von Kompagnien einverftanden sei.
Der Prozeß Trescow- Badice hat mit einer schweren| 3eit gehabt habe, sich mit Politik zu befassen und einfach den AnNiederlage der deutsch nationalen Großgrund- ordnungen Herrn Badides gefolgt fei, erflärt, besiger des Kreises Königsberg ( Neumark ) geendet, und mit einer schweren moralischen Niederlage des Reichsanglers Marg. Das Gericht hat erkannt, daß die Behauptung, v. Tresdow habe einen groben Ber: trauensbruch begangen, eine Verleumdung und besonders strafwürdig sei.
Die öffentliche Gerichtsverhandlung hat erwiesen, daß es kein Material gibt, das den Vorwurf des groben Ber trauensbruchs rechtfertigt. Sie hat ferner erwiesen, daß die deutschnationalen Großgrundbefizer im Kreise Königsberg Anfang des Jahres 1926 mit dem Gedanken des Staats streichs spielten und dazu rüsteten.
Die Schwierigkeiten der Regierungsbildung follten zu einer Diktatur Hindenburgs auf Grund des Artikels 48 führen, der Widerstand des verfassungstreuen Volkes follte durch die Reichswehr und die illegalen Formationen niedergeworfen werden. Das waren die Gedankengänge der Herr
schaften.
Man blidt in die Welt der illegalen Kompagnien, der Schwarzen Formationen, der Privatarmee der Reaktion. Herr fassungstreu sein wollte. Das war sein grober Verv. Tresdom gehörte einer Organisation an, die ver
trauensbruch!
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gegebenes Wort und feine Arbeit zur Erfüllung dieses Wortes nicht Großgrundbesizer, der an der Forderung illegaler Rüftung Ein Mann aus dem Kreise der staatsstreichlüfternen wie am Boyfoit gegen Tresdow attiv beteiligt war, ist heute Reichsminister des Innern, Hüter der Verfassung. Der Reichskanzler Marg hat sich, um Herrn v. Reudell zu decken und im Amte zu halten, die Behauptung des ..groben Vertrauensbruchs" zu eigen gemacht. Er hat ein Mitglied eines Verbandes, der auf legales, verfassungsmäßiges Handeln Wert legte, falsch beschuldigt, um einen Butichisten zu decken.
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Tagung der Deutschen Friedensgesellschaft. Kritik an der Landesverratsjustiz. Gegen die Verschärfung des Landesverratsparagraphen. Erfurt , 8. Oktober.
Die Generalversammlung der Deutschen Friedensgesellschaft wurde am Sonnabendvormittag von Prof. Dr. Quidde eröffnet. Als Leiter der Tagung wurde Prof. Dr. Schumer Magdeburg, als stellvertretender Letter Rechtsanwalt Jderhoff. Erfurt be
flimmt.
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Hierauf ergriff Reichstagsabgeordneter Genosse Dr. Levi. Berlin das Wort zu einem Referat über das Thema: Landes.
und Kriegsverrat im deutschen Strafrecht". Er betonte einleitend, daß die bisher geltenden Strafbestimmungen sich als durchaus zureichend erwiesen hätten. Trotzdem wolle man im neuen Strafgesetzbuch meit schärfere Bestimmungen durchfeßen, deren Konsequenzen für die Rechtsprechung unabseh. bar seien. Offenbar wolle man auch die Informationstätigkeit der Abgeordneten und Journalisten über militärische Dinge, besonders über die illegalen militärischen Organisationen, unterbinden. Wo folle es hinfommen, wenn dem Bolle jede Möglichkeit zur Beobachtung und Kritik irgendwelcher offensichtlich gefahrvollen Vorgänge. genominen werde! Der ganze Sput der Schwarzen Reichswehr Beffentlichkeit hätte hineinleuchten tönnen, aber nur durch die Ge maie verflogen gewefen in dem Augenblid, po die Sonne der heimhaltung sei dies alles unterdrückt worden zum Schaden des Reiches. Jetzt solle sogar schon derjenige bestraft merden, der ver juche, sich Nachrichten über eine Schwarze Reichswehr zu verschaffen, und eine solche Bestimmung wolle man dem Reichsgericht in die Hand geben!
Anschließend erstattete Prof. Dr. Quid de den Geschäftsbericht, dem zu entnehmen war, daß die Friedensgesellschaft zurzeit etwa 150 Ortsgruppen mit 25 000 Mitgliedern zählt. Nach Parteizugehörigkeit waren davon 40 Proz. Sozialdemokraten, 26 Demofraten, 25 Broz. Unorganisierte und 5 Broz. Zentrumsangehörige. In der Nachmittagssigung sprachen Frau Dr. Helene Stoeder und Dr. Hans Seeberg Berlin über„ Deutschland , Rußland und der Weltfrieden".
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Litauisch- polnische Sturmzeichen.
Beide gedenken des Wilna - Putsches.
Warschau , 8. Oftober.( Eigenbericht.) Am heutigen Sonntag findet gleichzeitig in Kowno eine litauische und in Wilna eine polnische Erinnerungsfeier zum 7. Jahrestag der Besetzung des Wilnagebietes durch die polnischen Truppen des Generals Zeligowski statt. Die Wilnaer Feier dient zugleich dem Protest gegen die Unterdrückung der polnischen Minderheit im litauischen Staate, worauf inzwischen Bolen mit einer Reihe Bergeltungsmaßnahmen gegen die litauische Minderheit geantwortet hat. Bilsudski fährt zur Kundgebung nach Wilna und mit ihm eine ganze Anzahl Minister. Auch General 3eligowsti erscheint diesmel zu der Feier, diefer gewaltsamen polnischen Friebens
Das Urteil gegen Badide schlägt den Reichskanzler Marg. Jeder Sah der Begründung fordert die Frage heraus: und der Reichskanzler? Er hat ebenso wie der Major Badice nachweislich falsche Tatsachen über Tresdom behaup tet, er hat wie Badide den Verfuch gemacht, Tresdom in der Achtung der Oeffentlichkeit herabzusetzen. Badide ist zu 500 Mart Geldstrafe verurteilt worden. Und der Reichsfanzler?
Bird Herr Marr, der selber ein ehemaliger deutTresdow abgeben? scher Richter ist, eine Ehrenerklärung für Herrn Don
dann müßte er logisch seinen Standpunkt zum Fall euAber wenn Herr Marg eine solche Ehrenerflärung gibt,
dell ändern.
dem Recht die Ehre oder Bürgerblodpolitit: Die Alternative heißt: entweder der Wahrheit und
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Fest steht nach dem Spruch des Gerichts: Herr v. Seu dell wurde im Amt und damit der Bürgerblock beisammen Gericht als besonders strafwürdig bezeichnet hat. gehalten durch eine Verleumbung, die ein deutsches
Im Prozeß Tresdow Bapide hat das Gericht den An
trag der Berteidigung des Beklagten Babide, die Deffentlichkeit aus
zuschließen, abgelehnt.
So war der Beklagte, der Großgrundbesitzer aus der Neumart, Kreis Königsberg, der 68jährige Major a. D. Badide, gezwungen, feine Ausführungen in aller Deffentlichkeit zu machen. Die Herren Großgrundbesitzer hatten im Dezember 1925 und im Januar 1926 die schwierige Situation bei der Kabinettsbildung als geeigneten Augenblick für die
Errichtung einer Difiatur Hindenburg auf Grund des§ 48 der Berfaffung
erachtet. Eine Diktatur würde aber, meinten sie, innere un. ruhen zur Folge haben, die Reichswehr würde nicht imftande sein, allein dieser Unruhen Herr zu werden, da müßten illegale Formationen ihr unter die Schulter greifen. Major a. D. Badide sprach weiter davon, daß Polen möglicherweise diese inneren Unruhen zu einem Einbruch in deutsches Gebiet benutzt haben würde. Dagegen hätte man sich durch einen Grenz schutz sichern wollen.
Tresdom habe nun einen groben Bertrauensbruch begangen und die Landesverteidigung im höchsten Maße geschädigt, als er von dem Plan, im Kreise Königsberg ( Neumark ) zwei bis drei Kompagnien aufzustellen, dem Bundesfanzler des Jungdeutschen Ordens Mitteilung machte und auf diese Weise auch mit das Material für die Mahraunsche Denkschrift geliefert habe. Als der„ Jungdeutsche" die Sache so dargestellt habe, als fei gegen v. Tresdom der Bontott wegen seiner Zugehörig. feit zum Jungdeutschen Orden erklärt worden, da habe er sich geDie Nachrichten von der litauischen Grenze lauten recht gezwungen gesehen, in der Deutschen Treue", der„ Deutschen fährlich. Die polnischen Gegenmaßnahmen haben danach durchaus Beitung", der Täglichen Rundschau" eine dahingehende feine Abschwächung des litauischen Vorgehens gegen die polnische Berichtigung zu schicken, daß v. Trescow wegen seines schweren BerMinderheit erreicht. Kowno scheint im Gegenteil ein noch schärferes trauensbruches, durch den er die Landesverteidigung im höchsten Vorgehen gegen die Polen durchführen zu wollen. Auch ist es be Maße gefährdet habe, boykottiert worden sei. reits zu fleinen Schießereien zwischen den Grenzwachen gekommen.
Revifion".
Die polnische Preise gibt u. a. Flugblätter wieder, die in Litauen verteilt werden und Aufrufe zum Kriege mit Polen darstellen. Die Unterzeichner dieser Flugblätter find Kriegervereine und offiziös unterstüßte Selbstschußverbände. Allerdings haben auch einzelne Warschauer Zeitungen eine recht scharfe Sprache gegen den fleineren Nachbarstaat geführt. Die polnischen So zialisten stehen bisher mit ihrem Vorschlage, auf alle Gegen maßnahmen gegen die litauische Minderheit zu verzichten und den Streitfall dem Bölterbund zu unterbreiten, in der polnischen Deffentlichkeit ganz allein.
Ludendorff dementiert, daß man ihn von der Feldherrntribüne am Tannenbergbenfma! hinuntergewiesen habe. Sein Leiborgan bestätigt indessen ausbrüdlich die Richtigkeit der Borwärts" mel dung, monach Ludendorff fich geärgert hat, mit Hindenburg im gleiden Bagen zu fizen.
Gegen das Besoldungsgefch. Der Gesamtvorstand des Reichs verbandes Deutscher Post- und Telegraphenbeamten hat am 5. und 6. Oktober zu dem Besoldungsgesehentwurf der Reichsregierung Stellung genommen. In einer Entschließung wendet er fich gegen die zu geringe Erhöhung der Gehälter der wirtschaftlich am be drängtesten Beamten und gegen die ideelle Herabdrückung der unteren Beamtenschaft.
Diese Berichtigung habe er aber erst nach der bekannten Rede von Marg veröffentlicht.
Schon die Aussage des ersten Zeugen, des Leutnants a. D. Breuß. beleuchtet fchlaglichtartig die Situation im Januar 1926 im Kreise Königsberg ( Neumart). Im Auftrage der Großgrund besiger erschien Herr Breuß am 23. Januar bei dem Leutnant a. D. Herrn v. d. Lanke, der frank zu Bett lag, um ihm mitzuteilen, daß er sich nun mit der Aufstellung der Kompagnien beeilen sollte. Sufällig war auch der Schwager des Herrn v. d. Lanke, Herr
D. Tresdom, anwesend.
Da die Kompagnien auf Grund bereits früher verfertigter Liften aufgestellt werden sollten,
fo legte Herr Breuß Herrn n. Tresdom nahe, er möchte dafür sorgen, baß auch der Jungbeutsche Orden seine Liften zur Verfügung ftelle. Herr Preuß muß auf Borhalt des Borfizenden nach langem Hin und Her die Möglichkeit zugeben, daß er bei seiner Unterredung mit v. Tresdom gejagt habe, er handle auf Wunsch und mit Einverständnis der Reichswehr . Auch bestreitet er nicht, daß auf jener Großgrundbefizerversammlung von dem Gebrauch des § 48 durch den Reichspräsidenten und von inneren Unruhen die Rede gewesen sei,
Herr v. d. Lanke, der offenherzig eingesteht, daß er nie die
Mit v. Tresdom habe er schon früher über die Aushändigung der Biften seiner Ordensbrüder gesprochen.
In das richtige Licht wird der angebliche Bertrauensbruch des Herrn v. Trescow durch die Aussage des Generalleutnants a. D. Salzenberg gerüdt. Er ist Ordens wanderswacht des Jungdeutschen Ordens. Seine Funktionen sind dreifacher Natur: einmal hat er für die förperliche Ertüchtigung der Jungmannen zu sorgen; dann dafür, daß sie in den Baterländischen Formationen, wie Grenz drittens hat er darüber zu machen, daß die Bestrebungen der Jungschutz und dergleichen mehr bis zum letzten ihre Pflicht erfüllen, und männer fich in legalen Bahnen bewegen und sich mit den Auffassungen des Reichswehrministeriums im Einflang befänden. In Erfüllung dieser letzten Obliegenheiten habe er gewiffermaßen den Mittelsmann zwischen dem Jungdeutschen Orden und dem Reichswehrministerium gespielt. Er besuchte allmöchentlich das Minifterium, um seine Abfichten tennenzulernen. Andererseits brachte er auch Besch mer= fationen vor, fofern sie sich nicht im Einklang befanden mit den den über Erscheinungen innerhalb der Baterländischen OrganiAbfichten des Reichswehrministeriums. Es habe sich dabei nicht selten um Dinge gehandelt, die das Reichswehrminifterium auf das schwerste hätten kompromiffieren fönnen, allerdings sei das nicht die Schuld der Verbände, sondern nur die Schuld einzelner Personen gewesen. In den wiederholten Mitteilungen, die ihm v. Treschow über die Pläne der Großgrundbefizer in Königsberg i. d. Neumark gemacht habe, sei ihm aufgefallen,
daß die Verwendung der Formationen zum Grenzschuh nicht erwähnt, dagegen der§ 48 in dieser Berbindung genannt wurde; auch daß behauptet wurde, das Reichswehrminifterium wünsche die Aufstellung diefer Formationen.
Da es ihm aber bekannt gewesen sei, daß im Lande immer wieder Leute behaupteten, im Auftrage des Reichswehrministeriums zu handeln, ohne in Wirklichkeit von diesem beauftragt zu fein, so hielt er es für seine Pflicht, das Reichswehrministerium von der Mitteilung v. Tresdoms in Kenntnis zu sehen.
Bon einem Vertrauensbruch durch v. Tresckom konnte in diesem Falle überhaupt keine Rede sein. Seine Mitteilung blieb innerhalb eines bestimmten Vertrauensfreises. Dieser Vertrauenstreis be=
mationen forderten, aus den Verbänden, die sich dazu zur Verftand aber aus den Persönlichkeiten, die die Aufstellung der For
fügung stellten, und aus ihm selbst. Als Vertrauensbruch könne auch nicht der Umstand bezeichnet werden, daß die Mitteilung v. Trescows in der sogenannten Denkschrift Aufnahme gefunden hat. In Wirklichkeit habe diese Denkschrift nichts anderes dargestellt als eine Aufzählung von Meldungen und Beschwerden, die er, Salzenberg, bereits bei früheren Gelegenheiten dem Reichswehrminifterium
zur Kenntnis gebracht habe.
In der weiteren Beugenvernehmung ergaben sich feine neuen Momente. Gegen 7 Uhr wurde folgendes Urteil verkündet:
Der Angeklagte Major Badide wird wegen Bergehen gegen § 186 und§ 200 des StGB. zu einer Geldstrafe von 500 m., im Richtbeitreibungsfalle zu zehn Tagen Haft und den Kosten des Berfahrens verurteilt. Dem Privatkläger Hasso v. Trescow wird die Befugnis zugesprochen, das Urteil binnen vier Wochen in der Läglichen Rundschau", der Deutschen Zeitung", dem„ Berliner Lageblatt" und dem Orgen des Jungdeutschen Ordens auf Kosten des Angeklagten zu veröffentlichen.
In der Begründung heißt es: Durch die Beweisaufnahme ist festgestellt, daß die Behauptungen des Angeklagten nicht erweislich wahr sind, da in dem Verhalten des Herrn v. Trescow weder ein Bertrauensmißbrauch, noch eine Schädigung der Landesverteidigung liegt. Bon einem Vertrauensbruch fann schon deshalb keine Rede fein, weil durch die Zeugen bekundet worden ist, daß die Aufftellung der Formationen durchaus kein Geheimnis im engen Kreise, sondern daß diese Absicht ziemlich offenfundig gewesen wäre. Noch viel weniger aber fann von einer Schädigung der Landesverteidigung die Rede sein. Die Weitergabe der Nachricht an die höchste Leitung des Jungdeutschen Ordens und von dort an die Reichsregierung tann nie und nimmer eine Schädigung der deutschen Landesintereffen bedeuten. Die von dem Beklagten behaupteten Tatsachen find also nicht erweislich wahr.
Es ergab sich aus der Verhandlung vielmehr das Bild, daß der Angeklagte und die ihm nahestehenden Kreise einen Prügelfnaben Besucht haben, dem die Verantwortung für die später erfolgten Breffeveröffentlichungen aufgebürdet werden sollte. Der Beweis. daß Herr v. Tresdow an diesen Breffeveröffentlichungen irgendwie mitgewirkt, oder daß seine Mitteilungen über die Absichten der Aufstellung von Formationen an Herrn v. Salzenberg in einem tausalen Zusammenhang zu den Bresseveröffentlichungen stehen, ist nicht erbracht. Es sollte, das war das Bestreben des Angeklagten, einem angesehenen Mitglied des Kreises das Genid gebrochen werden. Er sollte in den Augen der Deffentlichkeit und in der Achtung der Boltsgenoffen herabgewürdigt werden, Nach den Wirkungen, die diese Tat für den Kläger in gesellschaftlicher und finanzieller Beziehung hatte, war die Strafe schwer zu bemessen.
" wir".
Diesmal klein geschrieben!
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unserem verflüchtigten Monarchen, in der sich der tapfere Deserteur Das Acht- hr- Abendblatt" veröffentlicht eine Unterredung mit über die Ursachen der Niederlage mit den schönen Worten ausläßt: ,, ir hätten bis zum letzten Mann, bis zur letzten Rohlrübe und bis zum legten Schuß Bulver fämpfen follen." träftigen Söhnen, deren feiner gefallen ist. Bis zur legten Koh!- ,, Bis zum letzten Mann" so meint der Vater von sechs rübe" so meint der Befizer des ungeheuerlichen Hamster lagers, das alsbald nach der Revolution im Berliner Schloß entbedt wurde und viele hundert Zentner Mehl, Zucker, Konserven, Schokolade usw. umfaßte. Bis zum letzten Schuß Bulver" hat er wohl die Flucht nach Holland gemeint bzw. den Schuß Bulver, den er sich am 9. Nopember selbst nicht wert mar.
damit
Jedenfalls hat ER, als er von ,, wir" sprach, sei eigenes, WIR" nicht mit eingeschlossen.