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Sozialpolitische Gegenfäge. Besoldungsvorlage Finanzausgleich

Die Tagung des Internationalen Arbeitsamtes.

Der Verwaltungsrat des Internationalen Arbeitsamtes hatte Reichsrat besteht auf 80 Proz. Ueberweisung.

geftern cinen außerordentlich arbeitsreichen Tag. Es imponiert aber nicht so sehr die Masse der Verhandlungsgegenstände, als vielmehr die Qualität der Debatten. Dem Uneingeweihten wird häufig die Tragweite der Verhandlungen nicht gleich flar. Die Beratungen drehen sich nur darum, ob die internationale Sozialpolitik vorwärts getrieben oder ob sie gehemmt oder gar zurückgetrieben werden soll. Mit welchem Scharfsinn und welcher 3ähigkeit die Unternehmer vertreter es verstehen, die einfachsten Dinge zu komplizieren, um zu verhindern, daß es in der internationalen Sozialpolitik vorwärts geht, das nötigt manchmal zur Bewunderung. Sie finden allerdings bei den Vertretern der Arbeitergruppe eine Reihe von Gegnern, die ihnen durchaus ebenbürtig sind. Hier ist jedoch ein Unterschied zu machen: während bei den Unternehmern Frattions­3wang herrscht, immer in allen Fragen einheitlich abgestimmt wird, deutsche und französische, holländische und englische Unternehmer immer sich zusammenfinden, fehlt es leider bei der Arbeitergruppe an dieser Einheitlichkeit. Und das ist eine Schwäche, die auch das überragende Talent und die nimmermüde Wachsamkeit der Mehrheit der Arbeitervertreter nicht immer auszugleichen vermögen. Die Regierungsvertreter, soweit sie nicht direkt unter dem Kommando ihres refpeftiven Unternehmervertreters stehen, wie das gegenwärtig bei der englischen   Regierung zutrifft, schwanken oft in ihrer Entschließung, so daß die Gruppe, die geschlossener auftritt, natürlich im Vorteil ist.

Im Laufe der gestrigen Beratungen tam zunächst ein Antrag des französischen   Unternehmervertreters Lambert Ribot zur Verhandlung, eine Kommission einzusetzen, die die Frage der Rati fizierungen prüfen soll. Der Antrag schien ganz harmlos und man fonnte den Eindruck haben, als seien die Unternehmer, in deren Namen Lambert Ribot sprach, besonders darüber besorgt, daß die Ratifizierungen der internationalen Abkommen nicht schneller vor fich gehen. In Wirklichkeit sollte die Kommission nach der Auffassung der Unternehmer, die Lambert Ribot möglichst zu verbergen suchte, Entschuldigungsgründe suchen, die die Nichtratifizierung der Ab­fommen rechtfertigen follen. Die Beratung dieses Antrages wurde schließlich auf die Januartagung verlegt und dem Antragsteller aufgegeben, seinen Antrag genauer zu umschreiben. Es kam dann die Festsegung der Tagesordnung der Arbeitskonferenz für 1929 zur Verhandlung. Dem Widerstand des englischen Regierungsvertreters war es gelungen, die Frage der Zwangsarbeit der Eingeborenen von der Tages­ordnung der Arbeitsfonferenz für 1928 abzufeßen. Durch diesen Erfolg ermutigt, beantragte der englische   Regierungsvertreter, daß auf die Tagesordnung der Arbeitskonferenz für 1929 nur die Frage der Zwangsarbeit der Eingeborenen als einziger Beratungsgegen­stand gesezt merde. Borgesehen war für 1929 die Frage der Arbeitslosenversicherung und mindestens eine von zwei Fragen, die besonders die Angestellten betrifft, und zwar die der Kündigungsfristen und die der Arbeitszeit der Angestellten. Es gab eine außerordentlich scharfe Debatte, in der besonders Jouhaug den englischen Regierungsvertreter scharf an faßte, während von den Unternehmern der Holländer Corth van der Linden mit möglichst harmloser Miene die Debatte zu ver­wirren bestrebt war. Schließlich aber zog der englische   Regierungs­vertreter feinen Antrag zurüd, mit der Begründung, daß die ends gültige Entscheidung darüber, ob noch ein zweiter oder dritter Bunft auf die Tagesordnung der Konferenz von 1929 gelegt werden soll, ber Januartagung des Berwaltungsrats zu entscheiben vorbehalten merden foll

Der holländische Unternehmervertreter beantragte, daß bis zur Januartagung das Amt einen Bericht über die Frage der Alters­und Invalibenversicherung machen soll, damit auch darüber eventuell abgestimmt werden soll. Scheinbar hatten die Unternehmer also den Wunsch, möglichst viel Sozialpolitit zu machen. In Wirklichkeit tam es ihnen darauf an, durch die Zersplitterung der Arbeit des Amtes zu erreichen, daß bis zur Januartagung feine einzige der verschie denen Fragen spruchreif wird, so daß die Unternehmer sagen fönnen, angesichts der ungenügenden Vorbereitungen der Fragen müffe man auf eine Behandlung auf der Arbeitstonferenz von 1929 verzichten. Der Antrag des holländischen Unternehmervertreters wurde abgelehnt. Es kam dann der Bericht der Bergbautommission zur Verhandlung, an der auch Coot   mitgearbeitet hat. Diese Kommission hat eine Untersuchung angestellt über die Löhne und Arbeits. bedingungen der Bergarbeiter, deren Zweck ein Ver­gleich der Arbeitszeit sowohl wie der Löhne ist. Die Kommission hat ihre Beratungen so weit vorwärts getrieben, daß noch vor Ende dieses Jahres der Bericht fertiggestellt werden kann. Es wurde dann u. a. noch ein Bericht der Kommission über die Arbeitslo fig. teit, u. a. auch in Verbindung mit der Rationalisierung verlesen. Neben einer Reihe von technischen Fragen und Budget­fragen wurde schließlich die nächste Tagung des Berwaltungsrats auf den 30. Januar 1928 festgesetzt. Man hofft, daß der Verwaltungs­rat heute seine Beratungen beenden kann.

Wen Horthy   begnadigt. Der Massenmörder in weißen Handschuhen. Der ehemalige Oberleutnant a rimetty von der ungarischen Nationalarmee hat den Redakteur Franz Falus von der Buda­pester Zeitung Eft" wegen Beleidigung verflagt, weil das Blatt geschrieben hatte, daß metin eigenhändig in weißen Handschuhen feine Opfer gehenft habe.

Dieser Kmetty war seiner Zeit, als die erste Hängeperiode des Horthy- Regimes abgeschlossen wurde, nach Italien   gegangen. Unter dem Druck der Deffentlichkeit mußte die ungarische Staatsanwaltschaft seine Auslieferung betreiben, und diese erfolgte auch, aber nur wegen schwerer Berbrechen", von denen die Morde ausdrücklich ausgenommen wurden. Das Militärgericht Stuhlweißenburg  sprach Smetty schuldig:

des Bergehens gegen die Sicherheit des Lebens, des Verbrechens der schweren Körperverlegung. des Bergehens gegen eine öffent liche Institution, des Verbrechens der öffentlichen Gewalttätigkeit, begangen durch Erpressung, des Bergehens der leichten Körper­verletzung, der tätlichen Infultierung und der Gewalttätigkeit, be­gangen durch widerrechtliche Berhaftung. Die Gründe lauten: Kmetty hat den Professurskandidaten Hugo Gabor ermordet, den Hauptmann Josef Nagel mit dem Gerhrfolben, einem Ochsenziemer, der Wassertanne geschlagen, an den Wagen gebunden, die Treppen entlang gefchleift, auf einen Siegelhaufen geworfen; einem Kutscher, der mit dem Automobil Kmetins zufammen­gestoßen war, durch vorgehaltenen Revolver zweitausend Kronen zu erpreffen versucht und, als der Kutscher nicht zahlen fonnte, ihm die Pferde ausgespannt und weggeführt; Ferdinand Hahn  in die Albrechttaferne geschleppt, ihn dort mit einem Dchienziemer mißhandelt, ihm auf den Kopf getreten, mit einem nägel beschlagenen Stod auf die Stirn geschlagen, seinen Unterleib

Reichsregierung beschließt Doppelvorlage.- Bayern lehnt die Vorlage ab.

Der Reichsrat beschäftigte sich gestern mit der Ernennung| marten feien, folange die Beschränkung der Einnahme aus der der Gemeindevertreter im Verwaltungsrat der neuen Lohnsteuer in Kraft sei. Darum bleibe nur der Weg einer Aenderung Reichsanft alt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosen des Finanzausgleichs. versicherung. Der Ausschuß des Reichsrats schlug vor, von den fünf Hauptpertretern, die den Gemeinden zustehen, drei dem Städte tag, einen dem Landkreistag und einen dem Band. gemeindetag zuzuweisen, von den fünf Stellvertretern zwei dem Städteag, drei dem Städtebund und einen dem Landkreistag.

Ministerialbirettor Frid beantragte namens der preußischen Regierung, dem Städtetag vier Hauptvertreter und den fünften dem Landgemeindetag zuzubilligen. Dafür folle der Städtetag einen Stellverteter weniger, der Landfreistag einen Stell­vertreter mehr bekommen.

Geheimrat Weigert( Reichsarbeitsministerium) bat, an dem Ausschußbeschluß festzuhalten.

Preußischer Staatsjefretär Weismann beantragt namentliche Abstimmung über den preußischen Antrag.

35

( fünfundreißig) gegen 33( dreiunddreißig) Stimmen abgelehnt. Nach weiterer Debatte wird der preußische Antrag mit Gegen den Antrag stimmten die preußischen Provinzen Ostpreußen  , Brandenburg  , Pommern  , Grenzmart, Niederschlesien  , Oberschlesien  , Hannover  , Westfalen   und Rheinproving sowie die Länder Bayern  , Sachsen  , Württemberg, Thüringen  , Anhalt und Mecklenburg- Strelitz  . Es blieb bei dem Vorschlag des Ausschusses.

Der Reichsrat wandte sich sodann der Beratung der neuen Besoldungsordnung

als

zu. Bei dem Bericht des Ausschusses ergibt sich, daß die Ausschüsse wichtige Abänderungsanträge empfehlen. Der wichtigste Antrag der Ausschüsse ist der, einen neuen§ 29a enizufügen:

Das Finanzausgleichsgefeh wird geändert wie folgt:§ 22 Abs. 1 Sah 1 erhält folgende Faffung: Von dem Aufkommen an Einkommensteuer- und Körperschaftssteuer vom 1. Offober 1927 ab erhalten die Länder 80 v. H."

Zur Begründung führte der Berichterstatter aus: Es wurde von fast sämtlichen Ländern darauf hingewiesen, daß sie nicht in der Lage feien, die Kosten für die neue Besoldungsordnung, die ja auch für die Länderbeamten durchgeführt werden muß, aus eigenen Mitteln aufzubringen, daß insbesondere eine neue An­spannung der Realsteuern unmöglich, auch wesentliche Mehr einnahmen aus Einkommen- und Körperschaftssteuern nicht zu er

Als in der Einzelberatung die Abänderungsanträge ange nommen werden, behält sich die Reichsregierung für den Spezialfall Doppelporlage vor.

§ 24 der Schlußvorschriften bestimmt, daß Aenderungen der im Besoldungsgesetz vorgesehenen Amtsbezeichnungen burch den Reichspräsidenten erfolgen. Hierzu bemerkte Staatssekretär Dr. Weißmann( Preußen): Wir erbitten von der Reichsregierung die selbstverständliche Erklärung, daß Aenderungen der Amtsbezeichnungen nur im Sinne der Reichsverfassung erfolgen

fönnen.

Ein Vertreter des Ministers des Innern er miberte: Die Reichsregierung versteht unter Amtsbezeichnungen  " nur solche, deren sich jeder in einem Amt Befindliche ohne be­fondere Berleihung bedienen darf.

Der Antrag der Länder, die durch die neue Besoldungs­ordnung entstehenden Mehrausgaben dadurch zu erleichtern, daß ihr Anteil an dem Aufkommen der Einkommen und Körperschaftssteuer Don 75 auf 80 Proz. erhöht wird, stieß bei dem Vertreter der Reichsregierung auf Widerspruch. Der Antrag wurde trotzdem angenommen Staatssekretär Dr. Popis vom Reichsfinanz minifterium erflärte daraufhin, daß sich die Reichsregierung mit diesem Beschluß nicht abfinden könne und dem Reichstag   nunmehr eine Doppelfaffung unterbreiten werde. besondere Ber= Bayern   beantragte dann eine günstigung für die finanziell schwachen Länder durch eine Aenderung des Finanzausgleichs. Dieser Antrag wurde mit 39 gegen 27 Stimmen abgelehnt. Dafür stimmten Bayern  , Württemberg, Baden, Thüringen  , Mecklenburg- Schwerin  , Oldenburg  , Braunschweig  , Anhalt. Lippe, Mecklenburg- Strelig und Schaumburg- Lippe  . Der bayerische   Gesandte gab daraufhin die Er­flärung ab,

daß die banerische Regierung nach Ablehnung der von ihr be­antragten Aenderung nicht in der Lage sei, der Vorlage zu­zuftimmen. Die Besoldungsordnung wurde dann mit Mehrheit an­

genommen.

Frankreichs   Angebot an Ungarn  .

Die Budapester   Regierung veröffentlicht die französische   Note.

# 15 Ind   aus Budapest  , 13. Oktober. Das Ungarische Telegraphen- Correspondenz- Bureau meldet: Aus dem von dem ehemaligen Generalsekretär im franzöfifchen Aus wärtigen Ami Baléologue an den Parifer rumänischen Ge fandten Diamandi gerichteten und von der rumänischen Regierung offiziell veröffentlichten Schreiben wird in der ausländischen Bresse schlechthin die Folgerung abgeleitet, daß im Jahre 1920 zwischen der ungarischen und ber franzöfifchen Regierung überhaupt teiner lei Berhandlungen stattgefunden haben. Da dies den Tatsachen zu. widerläuft, hält es die ungarische Regierung für notwendig, nach folgende note zu veröffentlichen, die der damalige französische Hohe Kommiffar in Ungarn  , Fouchet, im Auftrage der franzöfifchen Regierung am 24. Juni 1920 an die ungarsiche Regierung gerichtet hat. Die Note hat folgenden Wortlaut:

teiten gutzumachen, andernteils die zur Sicherung des Schuhes der Minderheiten bereits gefchaffenen Beftim­mungen zu ergänzen.

Namentlich ist die französische   Regierung bereit, der ungarischen Regierung die Aufnahme von Berhandlungen mit den benachbarten Regierungen zu erleichtern, damit in bezug auf die gegenseitige Freihei des Berlehrs, sowie auch die Freiheit im Ber fehr von Eisenbahn  , Bost und Telegraph, Finanzfragen, Basser­angelegenheiten usw. das gegenseitige Berhältnis eine innigere Regelung erfahre, und zwar in dem Maße, daß die Abkommen in Einklang gebracht werden können mit jenem Bertrag, an dent Frankreich als eine der alliierten und assoziierten Haupimächte teilhat. Diese Erklärung tritt mit dem Tage in Wirkungskraft, da

die mit Frankreich   getroffenen Abmachungen,

der ungarischen Gesezgebung entsprechend, voll und ganz Geltung er langt haben

Herr Minister! Im Auftrage meiner Regierung habe ich die Ehre, Eurer Erxzellenz zur Kenntnis zu bringen, daß ich in Berfolg Es erfüllt mich mit Freude, daß ich auf diese Weise der Dolmetsch der in Paris   im Minifterium des Aeußeren geführten Berhand der Regierung der Republit sein fann, und ich benuße die Gelegen lungen die Ermächtigung erhielt, Eurer Erzellenz na chheit, um den Ausdruck meiner Wertschätzung für Sie, Herr Minister, stehende Erklärung abzugeben:

-

was

ein

zu erneuern.

Der Hohe Kommissar der französischen   Republik: M. Fouchet.

*

Angesichts dieses Dofumentes ist es schlechthin unverständlich, wie der frühere Generalsekretär des Quai d'Orsay Paléologue jezt ein Schreiben an den früheren rumänischen Gesandten richten fonnte, um alle Behauptungen über ein derartiges Angebot Frank­ reichs   an Ungarn   zu dementieren.

Die französische   Regierung ist überzeugt davon, daß die rasche Wiederherstellung des Wohlstandes Mitteleuropas  wesentliches Element der Stärkung des allgemeinen Friedens bildet nicht anders erreicht werden fann als im Wege der gegen= feitigen Mitwirtung der interessierten Staaten. Die fran­ zösische   Regierung ist dementsprechend geneigt, jede Berhand­lung zu erleichtern, die dieserhalb zwischen der rumänischen, tichechoslowafischen und jugoslawischen Regierung einerseits und der ungarischen Regierung andererseits eingesett Andererseits ist es auch sehr merkwürdig, daß die ungarische werden, mit dem 3wede, zwischen ten genannten Staaten und Re- Regierung erst jest, also fast drei Wochen nach den ersten Ent­gierungen ein verständnisvolles Verhältnis zu schaffen, hüllungen des Magyar Orsjag", mit diesem entscheidenden Dokument das die notwendige Grundlage eines derartigen Zusammenwirtens herausrückt. Das Budapester Auswärtige Amt hatte zunächst ge= chwiegen, sodann war Graf Bethlen sonderbarerweise bestrebt, die Angelegenheit als bedeutungslos hinzustellen. Die vorstehende Note beweist, daß nicht nur unverbindliche Besprechungen zwischen nicht maßgebenden Unterhändlern stattgefunden haben, sondern daß der offizielle französische   ertreter in Budapest   einen förmlichen Schritt in der Richtung einer Vertragsrevision zugunsten Ungarns   unter­nommen hatte.

bildet.

Die franzöfifche Regierung ist, fich den von ihr unterschriebenen Friedensvertrag getreu vor Augen haltend und geleitet von der Erklärung, die in der von den alliierten und assoziierten Mächten an die ungarische Friedensdelegation gerichteten Mantelnote ent­halten ist, bereit, ihre guten Dienste bei jedem auf eine freundschaft­liche Einigung zwischen Ungarn   und seinen Nachbarn abzielenden Schritt anzubieten, der den 3wed verfolgt, alle Urfaden der Feind­seligkeiten auszumerzen zur allgemeinen Zufriedenheit der inter­effierten Parteien. Dieser Schrift wurde unter den in der erwähnten Mantelnote geftreiften Bedingungen den Zwed verfolgen, einesteils gewiffe gegen Sowjet- Rußland, deutet fie aber durch die Wendung von wirtschaftliche und ethnographische Ungerechtigden mit Frankreich   getroffenen Abmachungen" flar genug an.

Die Note Fouchets spricht nicht ausdrücklich von den Gegen­leistungen Ungarns   nämlich der militärischen Hilfe für Polen  

-

mit Fußstößen mißhandelt und ihn frummgeschlossen;| teur Falus   aus seiner Tasche eine Photographie, die dar= dem Postsekretär Ludwig Pongracz eigenhändig fünfundzwanzig Stodstreiche verseht; Stephan Toth verhaftet und in die Albrechttaserne geschleppt; einen Mann namens Feher in die Kaserne geschleppi und alle diese Personen mit einer Beitsche mißhandelt; aus Anlaß einer Holzrequisition den Forstmeister des Grafen   Alabar Zichy verhaftet und entwaffnet. Für alle diese verbrecherischen Handlungen wurde metty vom Honved gericht seiner Auszeichnungen und seines Offiziersranges ver lustig erklärt und zu zweieinhalb Jahren schweren Kerters Derurteilt

Nach der Abbüßung seiner Strafe ging Karl Kmetty daran, feine durch Zeitungsartitel verlegte Ehre wieder herstellen zu lassen. In der Budapester Berhandlung bot Falus den Wahrheits­beweis für all seine Behauptungen. vornehmlich aber dafür an, daß Rmetty eigenhändig in Glacéhandschuhen seine Opfer aufgehängt hat. Er verlangte, daß die Aften darüber beim Militärgericht ein| gefordert werden. Kmettys Verteidiger entgegnete, daß Kmetty für die Bollstreckung dieser Boltsurteile" von dem Reichsver wefer Horthy   Amnestie bekommen habe; hierüber sei ein Beweis überhaupt nicht zulässig, da die italienische Regierung seine Auslieferung wegen dieser Taten verweigert habe. Da zog Redat

stellt, wie Kmetty behandschuht einen Mann auf einen Baum aufhängt. Als der Vorsitzende Kmetty fragte, ob die Photographie richtig fet, erklärte er, daß er die Aussage verweigere, weil ihm aus der Beantwortung der Frage Schaden erwachsen fönnte. Als der Vorsigende in ihn drang, fich doch zu äußern, erwiderte er, man wolle in ihm die nationale Armee und deren Obertommandanten bloßstellen und darum tönne er nur in einer geheimen Verhandlung Auskunft geben. Das Gericht ordnete tatsächlich für turze Zeit den Ausschluß der Deffentlichkeit an. Dann legte Falus  ein Exemplar des Esti Kurir" vor: darin war eine andere Photographie abgebildet, aber dieselbe Szene: Kmetty in Handschuhen, hängt einen andern Mann auf. Die Unterschrift lautete:" Dies ist nicht Tibor Szamuely  ( der kommunistische Terro rift, der sich vor Ergreifung erschossen hat. Red.), sondern Karl Rmetty" Kmetty beftritt. daß das Bild ihn darstelle und redete sich darauf aus, daß das Bild undeutlich sei: Als auch der Bor figende 3weifel äußerte, legte Falus   die photographische Blatte vor und bezeichnete den Gehängten mit seinem Namen. Schließlich trat Bertagung zur Herbeischaffung der Militärgerichts­aften ein!