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Unser Bezirksfrauentag.

Genosse Alwin Saenger spricht über die Strafrechtsreform.

Plenarsizungsfaal des ehemaligen Herrenhauses tagte ..tern vormittag die Frauenkonferenz des Bezirksverbandes Berlin Der Sozialdemokratischen Partei. Genosse Alwin Saenger , M. d. R., sprach über die Reform des Strafrechts, während die weitere Lagesordnung der Aussprache über die Möglichkeiten der Agitation unter den Frauen anläßlich der bevorstehenden Partei­

werbewoche Sente.

Nach der Eröffnung des Frauentages durch die Genoffin Wurm brachten Mitglieder des Männerchors Fichte- Georginia der Konfe­renz einen musikalischen Willkommengruß dar. Im Namen des Bezirksvorstandes begrüßte Genosse Künstler die Teilnehme rinnen mit einem Hinweis auf die bevorstehenden wirtschaftlichen und politischen Kämpfe. Die Unternehmer feien drauf und dran, zum politischen Drud der Rechtsregierung den wirtschaftlichen zu feger. Sie verweigern den Arbeitern die durch die Teuerung not­wendig gewordenen Lohnerhöhungen. Erbitterte Straits und Riesen wahlkämpfe feien das Zeichen der Zeit. Nur in gemeinsamer Kampf­handlung fann die Reaktion niedergerungen werden. Die kom= mende Werbewoche wird zeigen, daß die Sozialdemokratie Berlins die Werbekraft aufbringen fann, die nötig ist, Zehntausende neuer Mitglieder zu gewinnen. Genofie Künstler begrüßte dann unter dem Beifall der Konferenz die englischen Genossen Noel Burton, ehemals Landwirtschaftsminister im Kabinett Macdonald, und Ben Riley, die er bat, herzliche Grüße in der Heimat auszurichten. In seinem Referat über

die Reform des Strafrechts

zeigte Genoffe Saenger die grundsägliche und soziale Bedeutung bes Strafrechts. Er zeigte besonders, wie die soziale Not als Quelle alles Berbechens anzusehen ist. Jedes Strafrecht hat deshalb immer Interesse erweckt, weil es stets das Spiegelbild des jeweiligen Kultur­lebens war. Das jetzt geltende Strafgesetzbuch ist fast 80 Jahre alt und seit Jahrzehnten bemühen mir uns, ein neues Strafrecht zu fchaffen. Steine Gefeßesmaterie hat eine so durchgreifende Umwand­lung in der Theorie wie in der allgemeinen Anschauung erlebt wie eben das Strafrecht. In fast allen Staaten der Erde mird das Strafrecht von dem Gedanken der Bergeltung beherrscht. Aber die Wissenschaft gab wertvolle Aufklärungen über die Ur­fachen des Verbrechens. Der Italiener Lombroso schuf in seinen wiffenschaftlichen Untersuchungen den Typ des geborenen Verbrechers, den Veranlagung und Bererbung werden ließen. Der deutsche Ver­treter diefer Theorie war der große Strafrechtslehrer Professor von Lifat. Die in den achtziger Jahren aufgenommene Krimnalstatistik zeigte denn auch eine riesenhafte Zunahme der Berufsverbrecher. Dann tam im Jahre 1923 bas Jugendgerichtsgesetz, das trog aller Mängel und Fehler eine revolutionäre Tat bedeutete, weil in ihm zum ersten Male entgegen den Bergeltungs- und Rachegedanken das Erziehungsprinzip aufgestellt war. Bwischen den beiden grundlegenden Strafrechtsauffaffungen aber liegt der Kampf um eine durchgreifende Strafrechtsreform, zu dem die Grund lagen lieferten die wissenschaftlichen Erkenntnisse, daß ohne persön liche Schuld die Täter zwangsläufig zum Verbrecher werden muß ten, weil sie in der Not der Arbeiterklasse zum Verbrechen getrieben wurden. Professor Kohlrausch wies seinerzeit den Zusammen­

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hang zwischen Getreidepreis und Kriminalität nach, er zeigte auch, wie bemerkenswerterweise die Bauarbeiter im Sommer nur ein Prozent der Wanderbettler stellten, im Winter dagegen bis herauf zu 9 Prozent. Die wirtschaftlichen Verhältnisse, die elenden Woh­nungsgelegenheiten, der Zusammenhang zwischen Tat und Alkohol­tonsum schufen Gelegenheits- und Schwerverbrecher.

Eine weitere tieftraurige Ursache für Verbrechen aller Art konnte in den elenden Familienverhältnissen erfannt werden. Genoffe Saenger ging dann im einzelnen auf das Verhältnis der Berbrechen und Bergehen verübenden Männer und Frauen ein. Bergeltung und Rache haben nicht verhindern können, daß die Kriminalität immer mehr stieg, daß die Gesellschaft feinen Schutz vor dem Verbrecher, daß aber auch der Verbrecher keinen Schutz in Gestalt von Besserung durch den Strafvollzug empfing. Die als richtig erkannten geforderten Reformen ergaben sich also zwangsläufig aus der Erfahrung, daß die soziale Lage der unteren Bevölkerungsschichten gebessert werden muß.

Der neue, jetzt im Reichstag zur Behandlung stehende Straf­rechtsentwurf sieht unter anderem die Internierung in Heilanstalten für solche Verbrecher vor, bei denen Rückfälligkeit zu befürchten ist. Es ist das ein großer Fortschritt gegenüber dem Geist des alten Strafrechtes. wenn auch nicht verkannt werden soll, daß in dem neuen Entwurf genügend Bestimmungen enthalten sind, die als rudimentäre Anhängsel anzusehen sind. Dahin gehört ganz be­sonders die Beibehaltung der Todesstrafe.

Bir Sozialdemokraten sind Gegner diefer schweren Strafe und meinen, daß jeder Anhänger der Todesstrafe logischerweise bereit sein müßte, jeden Tag das Amt des Scharfrichters zu übernehmen. Noch im Jahre 1923 wurde jeden zweiten Tag in Deutschland ein Todes­urteil gefällt, 1924 jeden dritten Tag. Wenn auch der dritte Teil aller Kulturstaaten die Todesstrafe bereits abgeschafft hat, wenn auch ein weiteres Drittel sie nicht mehr vollstreckt, so bringt dennoch Deutschland in seinem neuen Strafrechtsentwurf die Todesstrafe wieder heraus, obwohl jede Statistit beweist, daß die Androhung und die Vollstreckung der Todesstrafe nicht verhindern konnten, daß Verbrecher Morde begingen. In Desterreich hat die Abschaffung der Todesstrafe feine Steigerung der Morde zur Folge gehabt, wohl aber ist die Zahl der Sittlichkeitsverbrechen ganz außerordentlich ge­stiegen, obwohl die Strafbestimmungen dafür so hoch geblieben find wie früher.

Ge=

Zur Kriminalität der Jugendlichen beider schlechter erklärte Genosse Saenger , daß ein Redner der Deutsch­nationalen Partei erst fürzlich im Reichstagsausschuß unseren An­trag auf Heraufsehung des straffreien Alters für Jugendliche von 14 auf 16 Jahre mit der Begründung abgelehnt habe, daß gerade in diesem Alter das Prinzip der Vergeltung das wirt­samste sei. Dabei beweist die Statistik das genaue Gegenteil.

Neben jeden jugendlichen Angeklagten gehört die Gesellschaft auf die Anklagebant. Kinder in der schwierigsten Zeit ihres Lebens, in der Pubertät, gehören nicht aufs Gericht oder gar in das Gefängnis. Bir Sozialdemokraten stellen an die Spitze unserer Forderungen das Wort unseres aften Strafrechtslehrers: Die friminelle Bestrafung darf nur bei voll entwickelten Menschen aus­

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geübt werden, nicht aber bei jugendlichen Unentwidelten. Wir wollen den Bierzehn- und Fünfzehnjährigen nicht vor dem Richter sehen, weil er noch nicht die sittliche Reife hat, noch nicht den er startten, entwickelten Willen besitzt und auch die rechtliche Schutz­bedürftigkeit des Gutes, gegenüber dem er sich verging, noch nicht erfennen fonnte.

Zu unserem großen Bedauern lassen die bisherigen Verhand­lungen über den Strafgefeßentwurf erkennen, daß es fast unmöglich erscheint, den Fortschritt im neuen Entwurf zum Durchbruch zu verhelfen. Sorgen wir, daß wir in Zukunft mit sozialer, gerechter und fluger Menschlichkeit dem Verbrecher gegenüberstehen. Schuz dem Menschen, Schutz seinem Leben und seiner Arbeitskraft, Schuh der Ehre von Frau und Kind das sind unsere Grundgedanken bei einer Reform des Strafrechtes. Sie ist nicht nur eine Sache des Verstandes und der Juristen, sie ist besonders auch eine Sache des Gemütes.

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Die

Bon einer Diskussion wurde mit Rücksicht auf die erschöpfenden Ausführungen des Genoffen Saenger Abstand genommen. folgenden Resolutionen wurden einstimmig gutgeheißen: Entschließung.

Der Bezirkstag der sozialdemokratischen Frauen Berlins vom der Todesstraße, die in dem Entwurf des neuen Strafgesetzbuches Sonntag, dem 16. Oktober 1927, protestiert gegen die Beibehaltung vorgesehen ist.

Der Bezirkslag verweist auf das Beispiel Oesterreichs , das die Todesstrafe abgeschafft hat. Die Entwidlung drängt immer stärker zum Anschluß Desterreichs an Deutschland . Beide Völker wollen nicht nur eine Wirtschafts-, sondern eine Kultureinheit werden. Dieser Wille muß in der Rechtspflege feinen Niederschlag finden. In der Kulfurwell der Neuzeit überwiegt die Ueberzeugung, daß die Todes. strafe zu verwerfen ist. Sie hat die Zahl der durch diese Strafe zu ahnenden Straftaten nicht herabzusehen vermocht, dafür aber die Staatsautorität mit der Vergeltung durch denselben Tatinhalt be­laftet. Die Demokratie macht alle Bürger für die Erefutivgewalt des Staates verantwortlich. Die Todesstrafe ist für das Gewissen der überwiegenden Mehrheit des deutschen Boltes nicht tragbar. Der Bezirksfrauentag stellt sich hinter die Forderung der sozial­demokratischen Reichstagsfraktion, welche die Abschaffung der Todes­firafe im Rahmen der Strafrechtsreform verlangt. Er erwartet vom gesamten Reichstag die gleiche Stellungnahme.

*

Die 400 Teilnehmerinnen des sozialdemokratischen Bezirksfrauen­tages fordern auf Grund ihrer Erfahrungen aus ihrer Tätigkeit als freiwillige Helfer in der Jugendfürsorge und Jugendgerichtshilfe ein­dringlich die Herauffehung des Strafmündigkeitsalters.

Wir erfahren täglich die Not der durch ihre soziale Cage förper­lich und seelisch leidenden Jugend. Wir wollen der Jugend helfen und fordern dabei die Mitarbeit der Staatsgewalt durch gesetzliche Schutzmaßnahmen wirtschaftlicher und pädagogischer Art.

Im Anschluß an das Referat trat die Genossin Epstein aus München unter dem lebhaften Beifall der Versammlung ganz be. sonders für die Abschaffung der Todesurteile ein.

Die Genoffin Tobenhagen gab dann Anweisungen, Rat schläge und Richtlinien für die Arbeit während der Werbewoche. Sie wurden ohne Diskussion gutgeheißen.

Nachdem noch Genissin Hanna auf die bevorstehenden Wahlen zur Kranten und Angestelltenversicherung hingewiesen hatte, schloß die Genoffin Wurm den Bezirksfrauentag mit einem Hoch auf die Sozialdemokratische Partei . Mit dem Gesang der Internationale fand die Konferenz ihren Abschluß.

Natürlich immer Obst! Morgens, mittags, abends! Ver­gessen Sie nicht, daß die übliche Speisebereitung mit ihren gar und übergar gekochten Gerichten die Nahrung entwertet. Sie mangelt der Vitamine und der Mineralstoffe, jener Leben enthaltenden Bestandteile in ursprünglicher Form. Die frische Frucht macht die Sünde der Tafel wieder gut. Die Frucht ist die Verzeihung.

Denken Sie auch an den langen, trüben Winter? Die Frucht ist Sonne, sie ist kraftspendend.

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Täglicher Genuß frischer Früchte ist kein Luxus, sondei.i Notwendigkeit. Frische Früchte gibt es zu jeder Jahreszeit!

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