Nr. 492 44. Jahrgang
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2. Beilage des Vorwärts Dienstag, 16. Oftober 1927
Der französisch- amerikanische Zollstreit
Der französisch- amerikanische Zollkonflikt nahm bekanntlich seinen Ausgang vom deutsch - französischen Handelsvertrag. Dessen Bedeutung liegt nicht nur in dem Umstand, daß die zwei industrie- und finanzkräftigsten Länder des europäischen Kontinents eine feste Basis für den wirtschaftlichen Verkehr untereinander gewannen. Sie lag vor allem darin, daß Frankreich seine Handelspolitik auf der ganzen Linie neu orientieren zu wollen schien.
Die Aenderung der franzöfifchen Politik. Frankreich hat seit einer Generation das System des sogenannten Doppeltarifs angenommen, das den Zweck haben sollte, die Freiheit der Entschließung des Parlaments zu gewährleisten. Obwohl dieses heute schon von fast allen Staaten des euro päischen Kontinents erlassene System Minimal- und Maximalzölle besizt, hat Frankreich in seiner Handelsvertragspolitik nie die meist begünstigung grundsätzlich bewilligt. Deutschland stand allerdings mit Frankreich bis zum Kriege im Meistbegünstigungsver hältnis, aber nicht auf Grund eines Handelsvertrages, sondern auf Grund der im Frankfurter Frieden festgelegten ,, e wigen Meistbegünstigung". Da diese beiden Länder von allen zoll- und handelspolitischen Vorteilen, die sie dritten Staaten gewährten, teilhaben mußten, wurde das System der al gemeinen Meistbegünstigung geschaffen, das zur Grundlage der durch den Krieg zerstörten weltwirtschaftlichen Verflechtung geworden ist. Diese Verhältnisse haben in der Nachkriegszeit eine grund sägliche Aenderung dadurch erfahren, daß Frankreich von der Verpflichtung, Deutschland die Meistbegünstigung zu gewähren, frei wurde, wodurch natürlich die handelspolitischen Verhältnisse ungünstig beeinflußt wurden. Da die handelspolitische Gefeßgebung Frankreichs die allgemeine gegenseitige Meistbegünstigung nicht fennt und nur Berträge zuläßt, die einzelne Zollfäge zwischen Generaltarif und Minimaltarif vertragsmäßig binden, wurden diese Verträge für den Vertragspartner, soweit er nicht den Minimaltarif erhielt, in dem Augenblick wertlos, in dem ein anderes Land einen niedrigeren Zolljaz vereinbarte, demgegnüber er dann differenziert" war.
Wenn Frankreich nunmehr seine Handelspolitik geändert hat, indem es Deutschland die teilweise Meistbegünstigung einräumte, so dürfte es sich der Konsequenzen bewußt gewesen sein, die daraus für die mit anderen Staaten geschlossenen Handelsverträge zu ziehen waren. Wie aus den mit anderen Vertragsstaaten geführten Berhandlungen hervorgeht, ist Frankreich auch durchaus bereit, den bisherigen Standpunkt gegenüber der Meistbegünstigungsklausel zu verlaffen. Die Wirkung aber, die der Abschluß des deutsch - französischen Handelsabkomments auf die Bereinigten Staaten von Nordamerita ausgeübt hat, dürften die für die französische Handelspolitik verantwortlichen Männer nicht vorausgesehen haben.
Zwischen Frankreich und den Bereinigten Staaten besteht ein Handelsvertrag. Als Frankreich im Jahre 1910 feine legte große Tarifreform durchführte, räumte es den Bereinigten Staaten von sich aus eine Sonderbehandlung ein und unterwarf die amerikanischen Waren brei verschiedenen Tarifen: erstens eine kleine Anzahl wichtiger Lebensmittel und Rohstoffe, die in einer Lifte A aufgeführt sind, dem Minimaltarif; zweitens die zahlreicheren Waren der Liste B dem vor 1910 geltenden niedri geren Generaltarif. Alle übrigen, feiner der beiden Listen angehörigen Waren wurden dem im Jahre 1910 veränderten neuen Generaltarif unterworfen. Auch im Jahre 1921, als der französische General- oder Marimaltarif zum Schuße gegen die deutsche Inflationseinfuhr auf das Bierfache der Sätze des Minimaltarifs erhöht wurde, hat Frankreich gegenüber Amerika den bisherigen 3ustand bis zum 3. September, dem Infrafttreten des deutsch - franzöfischen Handelsabkommens, beibehalten: für die Liste A galt der Minimaltarif, für die Liste B der Generaltarif vor 1910, und für den
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Rest der im Jahre 1910 neu festgesetzte Generaltarif. Frankreich hat diese Vergünstigungen ohne jede Gegenleistung von amerikanischer Seite gewährt, da in den Vereinigten Staaten abgesehen von dem Fordnenschen Ausnahmetarifnur ein Tarif besteht, der auf die nur ein Tarif besteht, der auf die Waren aller Länder Anwendung findet, ohne Rücksicht darauf, oder nicht. ob sie den Vereinigten Staaten die Meistbegünstigung gewähren
Infolge des deutsch - französischen Handelsvertrags ändert sich die Situation für die Vereinigten Staaten folgender maßen: Die amerikanischen Waren der oben erwähnten Liste A genießen wie bisher den Minimaltarif, der aber für eine Anzahl von Waren, die in der Liste B des deutsch - französischen Abkommens aufgeführt sind, erhöht worden ist, da Frankreich das Abkommen dazu benutzte, um die längst geplante Reform seines Zolltarifs wenigstens auf einem Teilgebiete durchzuführen. Diese erhöhten Säge geiten also mit Wirkung vom 3. September ab als der neue französische Minimaltarif, der nicht nur auf die Vereinigten Staaten , sondern auf alle Länder ohne Ausnahme angewandt wird. Für die bisher dem französischen Generaltarif vor 1910 unterliegenden amerikanischen Waren bleiben die bisherigen Säße bestehen, sofern sie höher sind als die neuen Minimalsäge; sind sie niedriger, so treten diese neuen Minimalsäge in Kraft, da das französische Zollgesetz eine Ermäßigung von Minimalſägen ausschließt. Bedeutende Veränderungen ergeben sich für diejenigen amerikanischen Waren, die bisher nicht besonders begünstigt waren, sondern dem 1910 erhöhten Generaltarif unterlagen. Da für alle Artikel, die in Liste B des deutsch - franzöfischen Abkommens aufgeführt sind, der Generaltarif-alter Uebung entsprechend auf das Bierfache der Säße des neuen Minimaltarifs erhöht worden ist, so gelten auch für die erwähnten amerifanischen Exportwaren nunmehr die neuen Marimalsäge, deren Ermäßigung nach dem französischen Zollgeseh von 1919 den Ver einigten Staaten nur nach vorausgegangenen Verhandlungen und gegen gleichwertige Konzessionen gewährt werden kann.
Als Gegenleistung für eine Ermäßigung verlangt Frantreich von den Bereinigten Staaten die in einem endgültigen Handelsvertrage festzusehende Ermäßigung bestimmter amerikanischer 30 säge, die durch ihre enorme Höhe besonders französische Exportartikel belasten. Demgegenüber berufen sich die Vereinigten Staaten auf die für alle Staaten geltende Unantastbarkeit ihres Tarifs
und lehnen es allgemein ab, ihre 3ollfäße für einen längeren Zeitraum festzuhalten oder gar vertraglich zu binden.
Handelsbeziehungen getragen wird, jo handelt es sich bei dem franDa auf diese Weise eine große Unsicherheit in die zösisch- amerikanischen Bollkonflikt nicht um den Kampf zweier Exportländer allein, sondern um einen Rampf von grundsätzlicher Bedeutung für ganz Europa ! Amerika hat noch immer Bölle, die 80 bis 300 Broz. des Wertes betragen, Frankreich dagegen wie jedes andere europäische Land heute niedrigere Vertrags= zölle, die nach der Annahme des Meistbegünstigungssystems durch Frankreich als allgemeines 3ollniveau anzusehen sind. In den Genuß diefer ermäßigten Zölle gelangen die Bereinigten Staaten ohne irgendwelche Gegenleistung im Wege von Meistbegünstigungsverträgen, die die übrigen Staaten der Erde einander handelspertraglich
einräumen.
Nachdem die Genfer Weltwirtschaftstonferenz diese Fragen in Fluß gebracht und eine allgemeine Herabsetzung der 3öle sich zum Ziel gesetzt hat, würden die Vereinigten Staaten mit dem Festhalten an ihrer, nur von innerpolitischen und innerwirtschaftlichen Gründen bestimmten Handelspolitik den Abbau der hohen 3ollschranken erschweren.
3- w.
Günstiges Urteil über die Konjunktur. Swedmäßigkeit Bohrungen vorgenommen worden sind, wodurch das vorhandene Del verdrängt wurde und auf Dauer der Nutzung verIn ihrem Monatsbericht führt die Direktion der Diskonto loren ging. Das Handelsministerium fügt hinzu, daß für die Behaup gesellschaft aus, daß weiterhin Einmütigkeit in der Erwartung, die neue Verordnung sei im Interesse der Preußag tung einer günstigen Ronjunkturentwicklung herrsche. Die anhaltend erlassen, jeder Beweis fehle. Uebrigens werde es noch weiterer gute Lage in den Schlüsselindustrien und der hohe Beschäftigungs. Untersuchungen bedürfen, bevor ein Urteil über die Bermertungsgrad in der Wirtschaft rechtfertigen dieses Urteil, wenn man auch möglichkeit der neu entdeckten Bodenschätze möglich sein wird. den Eindrud gewinne, daß die Auswirkung der Konjunktur auf den Arbeitsmartt mehr oder weniger auf ihrem Gipfelpuntt angelangt sei. Nach der Meinung der Diskontogesellschaft würde das zugleich bedeuten, daß rund 500 000 Menschen auch unter günftigen Ronjunkturbedingungen bei der heutigen Wirtschaftsstruktur in den Produktionsprozeß nicht eingefügt werden könnten. Die industrielle Gesamtlage runde sich zu dem Bilde eines gewissen Beharrungszustandes, der allerdings durchaus nicht frei von Span
nunger sei.
Die Kohlenfunde in Brandenburg . Preußische Erklärungen gegen eine sinnlose Hehe. Die seinerzeitigen Mitteilungen über aufgefundene Kohlenschätze vor den Toren Berlins sind sehr aufgebauscht worden. Einmal war das Vorhandensein von Kohlenvorkommen in Brandenburg nichts Neues, zum anderen waren die jetzt entdeckten Flötze von verhältnismäßig so geringer Mächtigkeit, daß an einen Abbau wohl kaum gedacht werden wird. Daß der preußische Staat aber durch einen Landtagsbeschluß das Mutungsrecht verstaatlicht hat, das ist von der schwerkapitalistischen Presse zu einem neuen Feldzug gegen die öffentliche Hand ausgemünzt worden. Alle Rechtsblätter waren voll davon, daß durch den Beschluß des Preußischen Landtages der Beginn mit der Sozialisierung der Bodenschätze gemacht sei. Nun wäre es wirklich lächerlich, acht Jahre nach den Sozialisierungsdebatten daraus eine Senjation zu machen. Aber eine Erklärung des preußischen Handelsministeriums zeigt, daß es fich wirklich nur um eine Heße mit durchsichtigen Zielen handelt. Die Berordnung über den erweiterten Staatsvorbehalt zur Aufsuchung und Gewinnung von Steinkohle und Erdölen bedeutet danach für die Steinkohle nichts Neues. Es wird lediglich eine Lücke ausgefüllt, die das Gesetz vom 18. Juni 1907 gelassen hatte. Schon 1907 murde hach einem freitonservativen Antrag die Bergbaufreiheit zugunsten des Staates aufgehoben, wobei neben anderen öftlichen Provinzen die Provinz Brandenburg zunächst ausgeschlossen wurde. Darüber hinaus hat der preußische Staat selbst mit seinem wissenschaftlichen Institut und seinen finanziellen mitteln die neuen Lager entdeckt. Soweit die Erweiterung des Staatsvorbehaltes für Erdöl etwas Neues ist, ergibt sie sich als wirtschaftliche Notwendigkeit. Gerade das Privateigentum in dem einzigen preußischen Erdölgebiet Hannover hat dazu geführt, daß nur mit Rücksicht auf die Eigentumsverhältnisse außerhalb der technischen
Die neue Ernte.
Die vom Statistischen Reichsamt soeben veröffentlichten Angaben über Deutschlands Ernte im Jahre 1927 laffen erkennen, daß dieselbe einen etwa 15 Pro3. höheren Ertrag als im vorigen Jahre liefert. Beim Weizen beträgt die Steigerung 18,8 Proz, beim Roggen 13,4 Broz.
95.9
Z
72.7
1911/13 1996 1927
76.8
63.1
37.7
30.9 28.7 26.7
Roggen Weizen Gerste Hafer
Gegenüber der Ernte für 1911-1913 macht die Weizenernte 82 Proz. und die Roggenernte 75,8 Proz. aus. Ohne größeren Zuschuß an Brotgetreide wird also Deutschland auch im tommenden Jahre nicht auskommen. Eine genaue Bushußmenge schon jetzt anzugeben, ist natürlich unmöglich, aber selbst den eifrigsten Bemühungen der deutschen Agrarier wird es nicht gelingen, zu verhindern, daß im Wirtschaftsjahr 1927/28 Deutschland mindestens ebensoviel Brotgetreide einführt, wie im Wirtschaftsjahr 1925/26, obwohl die Ernte damals etwa 8 Broz. größer war, als die diesjährige. Somit muß Deutschland in diesem Wirtschaftsjahr allein für das Brotgetreide mindestens 400 Millionen Mart an das Ausland abführen. I
2000 neue Mitglieder und Absatzsteigerung der KGB. Das Warenhaus Oranienstraße.
Wiederum haben im September annähernd 2000, genauer 1921 Personen den Anschluß an die Konsum- Genossenschaft Berlin und Umgegend vollzogen. Der Mitgliederbestand erhöhte sich auf 134 322. Das erste Vierteljahr des 29. Geschäftsjahres( Juli/ September) brachte insgesamt 5639 Aufnahmen, was die Auffassung rechtfertigt, daß der Mitgliederzugang des neuen Geschäftsjahres denjenigen des Vorjahres mit rund 20 000 neuen Mitgliedern nicht unerheblich übersteigen wird. Der Umsatz betrug 3577 762 Mark; er bedeutet gegenüber dem Vorjahr( 2 911 145 Mart), eine Steigerung um 666 617 Mark oder 22,9 Proz. Hervorragend beteiligt an der Umsatzsteigerung find die Konsum- Warenhäuser mit 53 und die Hoffnung" mit 78 Proz. Im Laufe des Monats Oktober tommen neue Abgabestellen in Reinickendorf - West, Berliner Straße, und in Zehlendorf , Gehag- Siedlung, Straße 325, zur Eröffnung.
Die Warenhausabteilung wird bald eine wesentliche Erweiterung play, Oranienstraße 164/165, ist erworben worden und wird in der erfahren. Das Konfettionshaus Maaßen am Oranienersten Häifte des Monats Januar der Konsum- Genossenschaft übereignet werden; in der zweiten Hälfte des Monats Februar 1928 erfolgt sodann in den Räumen des ehemaligen Hauses Maaßen die Eröffnung eines modernen Konsum- Warer hauses, das in seinen Ausmaßen der Größe der genossenschaftlichen Organisation und den Berliner Großstadtverhältnissen gerecht wird.
Einzahlungen 390 955 Mt. Auszahlungen gegenüber, so daß eine In der KGB.- Spartasse standen im September 927 868 Mr. Einlagenbestand auf 17783754 mt. erhöhte. Die 3unahme von 536 913 Mr. zu verzeichnen war und sich damit der genossenschaftliche Sparkasse verwaltete Ende September 67 066 Sparkonten, von denen in den drei Monaten Juli/ September 3307
neu angelegt wurden.
Der große Enquete- Ausschuß zur Untersuchung der Erzeugungsund Absatzbedingungen der deutschen Wirtschaft nimmt nach der Sommerpause seine Beratungen wieder auf. Die 81. Sigung des Unterausschusses für Landwirtschaft ist auf Freitag, den 29. Oktober einberufen worden. Auf der Tagesordnung steht die Vernehmung von Sachverständigen über Landarbeiterverhältnisse.
Anmeldefrist für Neubesitz- Anleihen. Für den Umtausch des Ne ubesizes an Länder- und Gemeinde Anleihen ist durch Verordnung eine Frist bis 14. Januar 1928 gesetzt worden. Nach dem Ablösungsgesetz vom 16. Juli 1925 entfallen auf je 500 m.( bzw. bei Inflationsanleihen auf je 500 m. Umtauschwert des Neubefizes) 12,50 M. Anleiheablösungsschuld des betreffenden Schuldners. Die Ansprüche aus Anleihen der Länder, Gemeinden usw. bestehen nur nach Maßgabe des AnleiheablösungsAblösungsanleihe umgetauscht worden sind, müssen als werffos gefezes. Die Stücke, die nicht innerhalb der genannten Frist in betrachtet werden.
Hindenburg hilft! Die Deutschen Eisenhüttenleute, d. h. der Werfftofftagung und Wertstoffschau ihre Jahresversammlung die deutsche Schwerindustrie, werden in diesem Jahre aus Anlaß ausnahmsweise in Berlin abhalten. Reichspräsident Hindenburg wird eine Abordnung des Vereins Deutscher Eisenhüttenleute, geführt von Generaldirektor Dr. Bögler am Vorabend der Hauptversammlung empfangen, um sich über die Lage der Eiseninduſtrie und die Arbeiten des Bereins berichten zu laffen. Es ist taum anzunehmen, daß Herr Vögler für die Schwerinduſtrie beim Reichspräfitenten sich geschäftliche Ratschläge holen wird. Es handelt sich vielmehr zweifellos um eine Demonstration, um den wirtschaftspolitischen Sonderinteressen der Schwerindustrie noch des Herrn Kirdorf persönlich einen Fackelzug der Generaldirektoren mehr Gewicht zu verleihen. Herr Dr. Bögler hat einmal zur Ehrung von der Ruhr angeführt. Wir geben dem Verein Deutscher Eisenhüttenleute zu erwägen, ob dieses seltene Schauspiel nicht auch den Berlinern und dem Reichspräsidenten geboten werden soll.
Für Nürnberger Lebkuchen 10 Proz. Dividende. Die Scho= foladenindustrie gehört mit zu der Gruppe von Genußmittelindustrien, denen es auch während einer allgemeinen Wirtschaftskrise noch verhältnismäßig gut geht. Dies trifft besonders auf die Unternehmen der Schokoladenfabrikation zu, die sich durch ihre Qualitätserzeugnisse und Spezialitäten einen bestimmten Verbrauchereinigte Nürnberger Lebkuchen - und Schokoladenfreis zu erhalten wissen. Zu diesen Unternehmen ist auch die Ber fabrit 2.-G. Heinrich Häberlein und F. G. Megger zu rechnen. Der in den ersten Monaten des vom Mai bis April laufenden Geschäftsjahres zurüdgegangene Umsatz konnte durch das lebhafte Weihnachtsgeschäft wieder ausgeglichen werden, so daß für 1926/27 wiederum 10 Proz. Dividende, wie in den beiden letzten Jahren, gezahlt werden. Obwohl die Betriebsgewinne von 2,0 auf 1,89 Millionen Mark zurüdgingen, fonnte durch Senfung der allgemeinen Unkosten von 1,46 auf 1,34 millionen Mart infolge Betriebsverbesserungen bei gleich hohen Abschreibungen von einer viertel Million Mart ein noch erhöhter Reingewinn von rund 300 000 m. erzielt worden. Außerdem wurden die Neuanschaffungen für Maschinen und Werkzeuge, sowie der Gebäudezuwachs, die zusammen etwa 200 000 m. erforderten ,,, über Betrieb" finanziert. Ob die um fast 200 000 m. erhöhten Wertpapiere auf Neuerwerb oder auf die gestiegenen Aktienkurse zurückzuführen find, ist aus dem Geschäftsbericht nicht zu ersehen. Jedoch läßt der Rückgang der Forderungen von 0,5 auf 0,32 Millionen Mark bei gleich gebliebenen Schulden von 0,45 Millionen Mark eher auf Zukauf von Wertpapieren schließen. Zur Erweiterung des Abfazes wurde die Fabritation auf hochwertige Waffeln und Pralinés ausgedehnt, die in der jetzt beginnenden Weihnachtssaison schon auf den Markt fommen. Der bisherige Auftragseingang für Weihnachten ist günstig und läßt für das laufende Geschäftsjahr einen gleich hohen Umfaß
erwarten.
ent
Keine Hauszinssteuergelder für den Bau von Werkswohnungen. Der Reichsverband der Deutschen Industrie hatte bei den Ländern beantragt, Teile der Hauszinssteuer auch für die Errichtung von Werkswohnungen abzuzweigen. Die größeren Länder, insbesondere Breußen, haben den Antrag abgelehnt. Man erwartet, daß die Industrie jetzt den Antrag stellen wird, in das neue Gefeß über die Gebäudeentschädigungssteuer sprechende Bestimmungen aufzunehmen. Bekanntlich wird dieses Gefeß, das für die Hausbesizer gemacht ist, den Ertrag der Hauszinssteuer ohnehin senten. Der Reichsverband der Industrie wird also in erster Linie für eine stärkere Erfassung der Hausbesiberrente bei der kommenden geseglichen Regelung einzutreten haben, bevor er auf Zuschüsse von Werkswohnungsbau hoffen darf.
Die Schaffung von Verkaufsverbänden der Internationalen Rohstahlgemeinschaft begegnet weiter erheblichen Schwierigkeiten. Die für den 17. Oktober in Brüssel angesezten Verhandlungen über die Errichtung von Verkaufsverbänden für Halbzeug und Träger ist vertagt worden. Nach dem französischen Fachblatt' Usine deshalb, weil in erster Linie die Quotenforderungen der belgischen Industrie, insbesondere von zwei belgischen Werten nicht auszugleichen waren. Auch von französischer Seite find Sonderwünsche angemeldet worden, so daß es mit dem Zustandekommen der Vertaufsverbände wohl noch lange dauern wird. In der Tat ist ein neuer Termin für die Fortführung der Verhandlungen bisher noch nicht festgesetzt worden.