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Landesschulrat Dr. Stoelzel verzichtet!

Der Erfolg einer reaktionären Heze!

Seit mehr als Jahresfrist liegt dem Minifterium für Wissen­

Todesstrafe und Rechtseinheit.

ſchaft, Kunſt und Boltsbildung ein Antrag des Bezirksamtes Brenz Die Vollstreckung eine politische Frage; nur Beseitigung schafft Rechtseinheit.

lauer Berg vor, die Wahl des Landesschulrats Dr. Stoelzel zum Oberstudiendirektor des Sophien- Gymnasiums zu bestätigen.

Gleich nach der Wahl setzten natürlich, wie immer, wenn einem Opfer politischer Verhetzung und Rechtsprechung Genugtuung zu gedacht ist, die bekannten üblen und heuchlerischen Quertreibereien aus dem Lager der Rechtskreise ein. Daß inzwischen Dr. Stoeizel durch Spruch der obersten Disziplinarinstanz von allen Borwürfen ehrenrühriger Natur befreit und als Landesschulrat von Braunschweig wieder dienstfähig erklärt worden ist, davon haben die sonst von Wahrhaftigkeit und Rechtschaffenheit überfließenden Hüter bürgerlicher Zucht und Sitte teine Notiz genommen. Sie benutzen vielmehr, wie sich das aus Notizen der deutschnationalen Bresse ergibt, die für den Minister nunmehr vorliegende zwingende Notwendigkeit, zu dem Bestätigungsantrag abschließend Stellung zu nehmen, zu einer erneuten und nicht minder unwahrhaftigen Hehe gegen Genossen Stoelzel, in der stillen Hoffnung, das Ministerium zuungunsten Stoelzels zu beeinflussen. Das wider wärtige Treiben hat nun schließlich, wie das menschlich begreiflich ist, auch in diesem Falle dazu geführt, daß der unablässig Berfolgte, von Ekel erfaßt, auf eine Weiterführung des Kampfes im Interesse der Sache verzichtet. Wir sind in der Lage, die an das Bezirksamt zu Händen des Bürgermeisters Genossen Dr. Ostrowiti gerichtete Berzichterklärung Dr. Stoelzels nachfolgend zur Kenntnis zu bringen. Genosse Stoelzel schreibt:

Seit über einem Jahre steht die Bestätigung meiner Wahl zum Direktor des Sophien- Gymnasiums aus. Die jet plöglich aufs neue wieder einfegende heftige Heßtampagne gegen meine Bestätigung in der Berliner deutschnationalen Breffe zeigt mir, daß der politische Gegner in der Zwischenzeit nicht müßig gewesen ist, um mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln meine Bestätigung zu hintertreiben und mir jedenfalls ein ruhiges und segensreiches Arbelten unmöglich zu machen. Ich glaube daher mur im Interesse der Schule, die nun schon fast zwei Jahre ohne Direttor ist, zu handeln, wenn ich unter diesen Umständen meine Bewerbung um das Direttorat des Sophien- Gymnasiums zurückziehe. Daß dieser Schritt mir nicht leicht geworden ist, da ich mich auch den Instanzen, die mich gewählt leicht geworden ist, da ich mich auch den Instanzen, die mich gewählt haben und sich so warm für mich eingesetzt haben, verpflichtet fühle, bedarf wohl feiner besonderen Bersicherung. Indem ich Ihnen noch vielmals für Ihr freundliches und unermüdliches Eintreten für meine Kandidatur von Herzen danke, bitte ich diefen meinen Verzicht auch dem Preußischen Ministerium für Wissenschaft, Kunft und Volks. bildung zur Kenntnis zu bringen."

Der Berzicht ist, wie wir erfahren, inzwischen auch schon dem Ministerium zugeleitet worden. Der Herr Minister wird recht froh sein, auf so billige Weise aus der Berpflichtung herauszukommen, ben anerkannten Landesschulrat eines deutschen Freistaates und einen aufs heftigste befehdeten sozialdemokratischen Beamten als Direttor eines Berliner Gymnasiums zu bestätigen. Es bleibt nur zu be­dauern, daß politische Heze, so oder so, wieder einmal ihr unsauberes Ziel erreicht hat. Das eine aber steht fest, daß damit nicht auch ganz allgemein die Ausschaltung sozialdemokratischer Schufdirektoren aus dem Berliner Schulleben erreicht werden tam. Die Berliner Sozialdemokratie wird es fich niemals nehmen lassen, tüchtigen Schul­männern, die in ihren Reihen stehen, die Leitung höherer Berliner Schulen anzuvertrauen.

Unfall eines Berliner Geschäftsautos. Der Führer schwer verletzt.

Halle a. d. S., 29. Oftober.

Die Breffeftelle ber Reichsbahndirektion Halle ( Saale ) teilt mit: Am 28. Ottober um 18,45 Uhr fuhr auf dem schrantenlosen Ueberwege der Straße Ruhland- Senftenberg bei Kilometer 1,510 Der Bahnstrecke Ruhland - Lauchhammer ein Retlamemagen der Firma Hortarinwerte, Berlin , Greifswalder Straße 143, mitten in die Lokomotive des den leberweg passierenden 3uges 2328 hinein. Dabei wurde die Lokomotive beschädigt, der Kraftwagen zertrümmert. Der Kraftwagenführer Jakob Seit aus Berlin erlitt schwere Berlegungen und ist nach Anlegung von Notverbänden durch Krankenauto in das Knappschaftstranfenhaus in Senftenberg übergeführt worden. Der Begleiter Otto Glaubild aus Berlin wurde mur leicht an der Naje verlegt. Der Führersih des in Form eines Walfifchs fon struierten Autos war so gebaut, daß die Aussicht ein. geschränkt war. Der hell erleuchtete Bersonenzug wäre auf 800 Meter Entfernung zu sehen gewesen. Der Begleiter gab bei feiner sofortigen Bernehmung zu, das Zeichen der Lokomotive gehört zu haben. Die Schuld tragen der Kraftwagenführer und die Bauart des Führersizes.

Wieder ein Raubüberfall. Eine Filialleiterin niedergeschlagen und beraubt. Beamte der Kriminalpolizei wurden heute mittag nach der Hohenstaufen str. 13 alarmiert. In dem Hause befindet sich eine Filiale der Wäscherei von Engelhardt, die von einer Frau Elfride Wendorf geleitet wird. Gegen 12 Uhr erschien in der Filiale, wie die Frau angab, ein junger Mann, der eine Aus. funft haben wollte. Plötzlich sprang er auf die Filialleiterin zu, mürgte sie am Halse und versehte ihr einige Schläge über den Kopf, so daß sie bewußtlos zusammenbrach. Dann raubte der Täter die Kaffe, die etwa 200 Mart bares Geld enthielt, und flüchtete. Er entfam ungehindert und unerkannt. Die Kris minalpolizei ist bei Redaktionsschluß noch am Tatort mit notwendigen Erhebungen beschäftigt.

Die Zustände bei der Zollfahndungsstelle.

Der Betrugs- und Bestechungsprozeß gegen den Zollinspektor Blaumann und seine Agenten Johann Silberstein und Aron Cohn wurde, nachdem die Verhandlungen gestern nacht um 11% Uhr abgebrochen worden waren, heute früh fortgefeßt. Ein Kriminalbeamter machte Aussagen über das Verhalten Blaumanns ar der Polizeiwache, nachdem die Druckerei ausgehoben worden wer. Blaumann habe mit den zunächst als Fälscher festgenommenen Cohn und Silberstein lange geflüstert, und der Beamte hatte den Eindruck, daß Blaumann den beiden einflüsterte, was fie aussagen sollten. Weiterhin wurde von Zollbeamten ausgesagt, daß auf Grund eines Erlaffes des Reichsfinanzministers die Zoll­fahndungsstelle sich mit allen Schloten" in Berbindung setzten mußte, um nur irgendetwas herauszubekommen. Dabei sollte man sich um die persönlichen Qualitäten der Gewährsmänner" nicht fümmern. Es durften Vorschüsse aus dem fogenannten schwarzen Fonds" ge­macht werden, ohne daß die vorgesezte Dienststelle danach zu fragen hatte und ohne daß Abrechnung zu legen war. Der frühere Boll­direktor Batt sagte aus, daß Blaumann über die Gelder verfügen fonnte, wie er wollte. Es war ausdrücklich von oben ange­ordnet worden, daß man sich in Gelbfragen nicht fein lich zeigen sollte. Gegen Batt hat wegen seiner Duldung dieser Bustände ein Disziplinarverfahren geschwebt. Er ist mit 300 Mart bestraft und pensioniert worden. Batt war zu jener Zeit, als die Geheimdruckerei" entdeckt wurde, der stellvertretende Präsident der Zollfahndungsstelle.

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Die Müllkästen der Residenzstadt . Endlich können wir einmal dem Oberbürgermeister von Potsdam , Herrn Rauscher, 31­stimmen: Noch heute läßt er auf die Müllkästen seiner Rom­mune die Bezeichnung: Residenzstadt Potsdam" ein­prägen, Bravo ! Auf die Müllfästen gehöri fiel

Ms einer der bebeutsamften Gründe für die grundfäßliche Bei­behaltung der Todesstrafe wird selbst von denen, die sich den zahl reichen schweren Bedenken gegen die Todesstrafe nicht verschließen tönnen, vor allem geltend gemacht: In dem größten Lande unferes Reiches, in Preußen, werde durch seine entschiedene republika. nische Regierung die Begnadigung hinsichtlich der Tobesurteile und zwar deren Umwandlung in Zuchthausstrafen feit 1919 ein­wandfrei in der Weise geübt, daß nur in besonders schweren Fällen wie Haarmann, Angerstein und ähnliche die Tobesurteile zur Boll­stredung gelangen; auch einige andere Länder des Reiches beob achten die gleiche Gnadenpragis und in einzelnen kleineren deutschen Freistaaten wie in Hessen mit seiner bauernd entschiebenen re­publitanischen Regierung sei seit 1919 die Todesstrafe überhaupt nicht mehr vollstreckt worden. Dazu komme, daß§ 73 des Ent­murfs des Reichsstrafgesetzbuchs die Todesstrafe nicht mehr als alleinige Strafe für den Mord kenne, sondern in minder schweren Fällen durch Urteilsspruch lebenslanges Suchthaus oder zeitliche Zuchthausstrafe bis herab zu drei Jahren Zuchthaus zu­laffen.

Die keine Gnade kennen...

Die grunbfäßlichen Bebenten gegen bie Tobestrafe werben burdh blesen Hinweis auf die verhältnismäßig teine Zahl der Boliftredungen von Todesurteilen und die Begnadigungspragis in einem Teil der deutschen Länder nicht entkräftet, ba ihnen eine anbere minber humane Begnadigungspraris in Bayern und anderen Ländern bes Reichs gegenübersteht, auch nicht durch die gefeßliche Einschränkung der Todesstrafe für die schweren Fälle des Mordes. Darüber hinaus muß mit Nachdruck auf die sehr ernften Bebenten hingewiesen werden, die gegen die Aufrechterhaltung bes gegenwärtigen Zustandes, der in den einzelnen Ländern des Reichs fehr verschiedenartigen und wechselnden Bragis in der Bollstreckung von Todesurteilen spricht, und auch bei der in Aussicht genommenen fünftigen Regelung bestehen bleiben würbe.

Die entscheidenden Instanzen.

Die Tobesftrafe ift die einzige Strafe, die nicht als unmittelbare Folge des auf Tob lautenden rechtsträftigen Urteils eintritt: die Boll stredung jedes Tobesurteils im Reich hat vielmehr noch außer der Rechtstraft die weitere Vorauslegung, daß eine Ent

ließung der zur Ausübung des Gnadenrechts zuständigen Stelle des Landes, unter deffen Gerichtshoheit bas gerichtliche Urteil ergangen ist, dahin gefaßt wird, daß von dem Begnadi gungsrecht tein, Gebrauch gemacht werde. Diese zustän digen Stellen find die Staatsministerien der Länder und die Senate der drei Stadtstaaten des Reichs.

Wie sich nun die Verhältnisse bei uns entwidelt haben, ist in weitem Umfange die Frage der Todesstrafe zu einer politischen Frage geworden, so daß mit einem Wechsel des politischen Regimes nicht selten auch ein Wechsel in der stärkeren oder geringeren Anwen­dung der Todesstrafe verbunden ist und auch fünftig verbunden

bleiben wird.

Das Schicksal der zum Tode Berurteilten hängt deshalb zu einem Teil von der jeweiligen politischen Zusammen= fegung der Länderparlamente und zugleich der Staatsministerien und Senate ab. Dies ist ein mit den Begriffen von Recht und Geseglichkeit und nicht minder mit dem Begriff der deutschen Rechtseinheit unvereinbarer Zustand. Der unitarische Gedanke im Rechts- und Verfassungsleben Deutschlands verträgt es nicht, daß für absehbare Zeit hinaus bei Entscheidungen von solcher Bedeutung.. wie es die Bollftredung von Lobesurteilen ist, der mehr oder minder

zufällige 3eitpuntt von Neuwahlen oder des damit verbundenen Wechsels des politischen Regimes ausschlaggebend ist. Es gibt teinen größeren Gegensatz als Tod und Leben und sei es das Leben im Zuchthause.

Unhaltbare Konsequenzen.

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Der gegenwärtige wie auch nach dem Entwurf gewollte fünftige Rechtsguftand tann in jedem Augenblick zu unhaltbaren Ron­fequenzen führen. Dentbar tft z. B. folgendes: Wenn ein rechtsträftig von einem bayerischen Gericht zum Tode Berurteilter entweichen und auf der Flucht furz nach leberschreitung der Grenze auf preußi­chem Boden einen zweiten Mord begehen würde, den alsdann ein preußisches Gericht abzururteilen hat, tönnte ein unlösbarer

Konflikt daraus entstehen, daß die preußische Gnadeninstanz eine Umwandlung der Todesstrafe in eine Freiheitsstrafe beschließt, während Bayern auf den Kopf des Berurteilten besteht.

Die Rechtseinheit verlangt Beseitigung!

Schon in den Motiven zum Entwurf des Strafgesetzbuchs zume Norddeutschen Bund ist gefagt, daß nur dann eine Rechts­einheit wirklich erreicht wird, wenn die nach ein und demselben Strafgefeg erfannte Strafe im ganzen Bundesgebiet unter denselben Bedingungen und Formen zur Bollstreckung gelangt. Darauf beruht auch der jetzt von dem Reichsrat beratene Entwurf des Strafvollzugs. gefeßes.

Allebem gegenüber gibt es mir eine befriedigende, im Einklang mit der deutschen Rechtseinheit stehende Forderung: Beseitigung der Todesstrafe Dr. Siegfried Rosenfeld, M. d. L.

Wieder ein Gattenmord vor Gericht.

Das Verbrechen des Schulheizers Buchholz.

Am 5. Februar dieses Jahres erfchten der Heizer Buchholz von der Grundschule am Herthaplab in der Ber­mißtenzentrale. Er teilte mit, daß seine Frau am Abend vorher fortgegangen und nicht wieder zurügelehrt sei. Auch eine Tasche und das Portemonnaie habe sie bei fich gehabt. 3wei Tage später, am 7. Februar, erschien er jedoch in Begleitung seiner Schwester im zuständigen Polizeirevier und gestand, setne Frau am Freitag, dem 4. Februar, getötet zu haben; die Leiche liege im Keller neben dem Heizraum der Schule. Tatsächlich fand die Polizei hier die Leiche der Frau in einem gräßlich augerichteten Zustande. Im Mund steckte ein Knebel, der Hals mies Würgespuren auf, der Kopf war mit einem Ziegelstein zerschmettert. Einer der Kessel war völlig ausgeräumt; es lag der Berdacht nahe, daß Buchholz seine Frau habe verbrennen wollen. Die Motive zur Tat schienen auf der Hand zu liegen. Buchholz unterhielt seit ein­einhalb Jahren ein Verhältnis mit einer Badefrau S. Er hatte ihr versprochen, sich von der Frau scheiden zu laffen und sie zu heiraten. Die Staatsanwaltschaft erhob deshalb gegen Buchholz Antlage wegen Mordes. Erst später wurde diese Anlage auf Totschlag eingeschränkt. Heute morgen steht der Schulheizer vor dem Land­gericht III. Er wird von den Rechtsanwälten Dr. Mendel und Dr. Reiwald verteidigt, als Sachverständige sind Profeffor Strauch, Professor Fräntel und Dr. Bürger anwesend.

Der 48jährige Angeklagte,

ein bagerer Mensch mit einer Brille, macht einen viel älteren Eine drud. Schon auf die ersten Fragen des Vorsitzenden, des Land­gerichtsdirektors Bombe, fann er vor Beinen taum ant worten. Nur mit großer Mühe gelingt es, ihn zu veranlassen, seinen Entwicklungsgang und sein Cheleben zu schildern. Als junger Mensch hatte er in einer Zigarrenfabrik gearbeitet; faum zwanzig­jährig, wurde er mit feiner zufünftigen Frau bekannt, heiratete fie und begann einen Zigarettenhandel. Die Ehe gestaltete sich von vornherein unglücklich. Die Frau hielt ihren Mann sehr fnapp.

Spiel der Jugend.

Fanny

Alles verbiente Gefb nahm fie an fich, es war unmöglich, den Ziga­rettenhandel weiterzuführen. Buchholz wurde deshalb zuerst Heizer in einer Gewerbeschule, dann in der Schule in der Gothenburger Straße, blieb hier 16 Jahre, bis er zur Schule am Herthaplab straf­verseßt wurde. Das Berhältnis zur Frau gestaltete sich immer unglücklicher. Obgleich er neben feiner eigent lichen Arbeit noch für ein Schneidergeschäft Kleider bügelte, mußte er alles Geld der Frau abliefern, die selbst die Zigaretten für sich faufte. Hinzu tam noch der Umstand, daß seine Frau tranf war. Mehr als einmal foll die Frau gesagt haben: Du fannst gehen, wohin du willst." Dann lernte Buchholz die Badefrau S. fennen, der er mehr als einmal versprach, sich scheiden zu lassen. Zu deinem Geburtstag bin ich frei," soll er zu ihr gesagt haben. Ueber die Tat selbst

hat Buchholz vor der Polizei zwei verschiedene Schilderungen ge­geben. Beide Male hat er behauptet, daß er mit der Frau in Streit geraten sei. Während er aber im ersten Falle erklärt hatte, fich der Einzelheiten der Tat nicht entfinnen zu können, hat er im zweiten Falle sie ganz ausführlich geschildert. Zuerst behauptete er, er habe geglaubt, seine Frau jei noch am Leben und fie habe nach dem Streit mit ihm den Keller verlassen. Deshalb habe er am nächsten Morgen die Vermißtenanzeige gemacht und sei auch mit seinen Kindern im Leichenschauhaus gewesen. Dann aber erzählte er den Bolizeibeamten, wie er die schreckliche Tat Berübte, wie er hinterher bei Frau S. gewesen war, und wie er sich mit dem Gedanken getragen habe, die Leiche in der Laubenkolonie beiseite zu schaffen. Schließlich, von Gewissenbissen gepeinigt, ge­stand er die Tat seinem Bater.

Heute erklärt der Angeklagte; sich auf die Einzelheiten nicht mehr befinnen zu können, er begreife auch nicht, wie er damals alles aus­führlich schildern konnte. Er habe seine Frau getötet, und er müsse nun büßen. Wie sich das Familienleben des Angeklagten in Wirklichkeit gestaltet hat und ob seine Frau durch ihr Verhalten ihn gewissermaßen in die Tat hineingetrieben hat, wird die Beweis aufnahme ergeben.

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trotzdem aus der Saalede unter der Gefallenentafel viele schwarz­weißrote Schleifen leuchten das Wehen der neuen, der kommen­den Zeit spürt. Man ift ergriffen, weil man sieht, wie ernst es ihnen ist. Der Hauptsprecher, ein junger Student, bot eine unge= wöhnlich fesselnde, darstellerische und sprecherische Leistung. Die Meister der Sprechchöre haben von ihren Vorbildern gut gelernt. Man fah einzelne Massenszenen von eindringlicher Wirkung. Wenn

nun diese jungen Menschen es einmal über sich gewinnen fönnten, zu unseren proletarischen Feierstunden und zu den gleichfalls dramati­fchen Aufführungen unserer Arbeiterjugend zu geben, dann müßten sie bekennen, daß das Ethos, das sie beschwingt, auch in den Seelen der jungen Proletarier lebendig ist und nach Ausdrud ringt.

Die Schüler des Friedenauer Gymnasiums wagen sich nach einer längeren Bauſe wieder mit einem dramatischen Wert: Lobgesang", einem Hymnus mit Sprechchören von Bruno Göz. an die Deffentlichkeit. Es wurde gestern abend in der für diese Zwecke besonders geeigneten Aula des Friedenauer Gymnasiums uraufgeführt. Wie der Titel richtig vermuten läßt, ist es zwar ein religiöjes Wert, aber im Grunde genommen ein im besten Sinne freireligiöses. Das Ueberfinnliche wird in Göttergestalten symbo lifiert. Den alten Symbolen Feuer und Erde werden die neuen des Biffens der Technik und des Tanzes gegenübergestellt. Das Ganze mündet dann in eine Art pantheistischen Festes. Wenn der Dichter auch zweifellos nicht des Stoffes Herr geworden ist, wenn feine Worte vielfach zu schweren Pathos aufquellen, so daß man nur mit Mühe folgen fann, so ertönen doch zum Schluß die glückverheißenden Worte Heimat, Bolt und Menschheit. Die Hauptfache aber ist, was diese Schar begeisterter junger Menschen aus dem Werk des Dichters gemacht hat, und da fann man nur mit Respekt vor einer theatrali. fchen Leiſtung stehen, die weit entfernt ist von der früher üblichen Jn Bolf und Zeit" bringen wir u. a. ein ganzseitiges Bild, Theaterspielerei der Schulen. Aus ihr spricht unverkennbar der be­wußte starte Befenntnisdrang einer neuen Jugend. Diese jungen das das an der südamerikanischen Küste untergegangene Schiff Menschen es find in der Hauptsache Jünglinge leben im Spiel Principessa Mafalda" zeigt; das Schiff jant an der bra. Sie steigern fichilianischen( nicht argentinischen) Küste bei Bahia; es hatte ein Stüd ihres eigenen verborgenen Seins aus. über sich hinaus werden, wie man deutlich feststellen fonnte, vom Auswanderer nach Argentinien an Bord. Spiel so gebannt, daß sie zu efstatischen Kündern werden. Und so ist man, froß vieler Inflarheiten der Dichtung, doch ergriffen und läßt sich willig mitziehen, weil man auch in diefen jungen Menschen

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Die Beranstaltung Proletarischer Liederabend in Tempelhof findet nicht, wie angegeben, in der Kurfürstenstraße, sondern heute abend im eft faal des Realgymnafiums in Tempel­Die Eintrittspreise einschl. hof. Kaiserin- Augusta- Straße, statt. Brogramm und Textbuch beträgt 1 M. Für Arbeitslose und deren Familien ist der Eintritt frei.

Bolf und Zeit", unsere illustrierte Wochenschrift, und Der Kinderfreund" liegen der heutigen Postauflage bei