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Hunderttausend Arbeiter ausgesperrt.

Der Reichsarbeitsminister antwortet den Zigarrenfabrikanten.

Das Wolff- Bureau verbreitet die Meldung, daß das Reichs. arbeitsministerium erkläre, es bestehe feine Möglichkeit, in dem Streit der Zigarrenindustrie einen besonderen Schlich tet zu stellen, da der Tarifvertrag unfündbar bis zum 31. März

1928 laufe.

Das ist die Antwort des Reichsarbeitsministers an die Bigarren fabrikanten, die in ihrer Darstellung über den Berlauf des Kampfes in der Zigarrenindustrie erklärt haben, daß

nur noch durch ein Eingreifen des Reichsarbeitsministeriums die Aussperrung vielleicht verhindert werden könne. Die Zigarren­fabrikanten fügten jedoch hinzu, daß an dem bestehenden Tarif­vertrag nichts geändert werden könne und daß sie auffeiner striften Aufrechterhaltung beständen.

Was die Zigarrenfabrikanten oder vielmehr ihre Syndizi mit dieser Kundgebung bezweckten, was sie sich dabei gedacht haben, blieb reichlich dunkel. Der Reichsarbeitsminister foilte auf Wunsch der Unternehmer eine Aussperrung verhindern, die die Unternehmer durchführen. Er sollte einen Tarifvertrag aufrechterhalten, den die Unternehmer durch die Aussperrung gebrochen haben. Er sollte die Arbeiter gewissermaßen zwingen, weiter zu arbeiten, nachdem sie von den Unternehmern ausgesperrt worden sind. Der Reichsarbeits­minister sollte also gemissermaßen den Arbeitern

die Bernunft beibringen, die den Unternehmern fehlt. Die Mitteilung des Reichsarbeitsministeriums ist die Antwort auf die konfuse Anregung der Unternehmer. Wir glauben nicht, daß das Reichsarbeitsministerium sich weigern wird, einen Bermittlungs. versuch zu machen, um, wenn es möglich ist, die Aussperrung von mehr als hunderttausend Zigarrenarbeitern zu verhindern. Das Reichsarbeitsministerium tann das aber nur dann tun, wenn die Unternehmer erflären, daß sie nicht an den Buch staben eines Vertrages sich klammern, den sie selbst bereits gebrochen haben. Gegenwärtig dürften bereits über 20.000 Bigarrenarbeiter ausgesperrt sein, oder nach vollzogener Kündigung durch die Unternehmer die Arbeit eingestellt haben. Ein fleiner Teil der Unternehmer hat nicht gekündigt oder die Kündigung wieder zurüdgenommen, während die. Bigarrenfabrikanten in Bremen die Forderung der Arbeiter, die als Antwort auf die Kündigung erhoben worden ist, bewilligt haben. Da insgesamt etwa 120 000 Arbeiter und Arbeiterinnen in der Bigarrenindustrie beschäftigt werden, dürfte die Zahl der Aus­gesperrten am fominenden Sonnabend sich auf

über 100 000 Arbeiter und Arbeiterinnen

belaufen. Das ist eine furchtbare 3ahl. Die Masse der Aus­gesperrten ist derart, daß allgemeine wirtschaftliche Rüd. wirkungen durch die Aussperrung ganz unvermeidlich sind.

Es tommt hinzu, daß nicht nur die unmittelbar von der Aus­sperrung betroffenen Arbeiter und Arbeiterinnen in Mitleidenschaft gezogen werden, sondern ein großer Kreis von Angestellten, Händ­lern und Arbeitern, die mit dem Vertrieb und dem Transport der Zigarren beschäftigt sind. Wie groß dieser Kreis von Personen ist, läßt sich nicht ohne weiteres feststellen. Er dürfte jedoch gleichfalls in die Tausende gehen. Es ist ohne weiteres klar, daß die Behörden einem Kampf von solchen Ausmaß

nicht teilnahmslos gegenüberstehen können.

Das Reichsarbeitsministerium hat aber feine Handhabe, um die Unternehmer zu verhindern, die Arbeiter auszusperren. Auch die Arbeiterschaft kann dies nicht verhindern. Die Zigarrenarbeiter selbst haben allerdings darauf die einzig mögliche Antwort gegeben und eine Lohnforderung von 15 Pro3. gestellt.

Diese Lohnforderung mag abfolut sehr hoch erscheinen. Wenn man jedoch berücksichtigt, daß der Durchschnittslohn der Arbeiter und Arbeiterinnen der Zigarrenindustrie

nur etwas über 19 Mark

beträgt, so ist die absolute Höhe der Lohnforderung besonders mit Rücksicht auf die elenden Löhne der Arbeiterschaft gering. Der Staat, der die Tabafindustrie mit einer beispiellos hohen Steuer belastet hat, ist freilich mitschuldig an den elenden Löhnen der Arbeiter und Arbeiterinnen der Zigarrenindustrie. Es muß aderdings dabei be­tont werden, daß die Löhne der Arbeiter und Arbeiterinnen vor der Einführung dieser hohen Steuern feine besseren waren. Es muß weiter darauf hingewiesen werden, daß die Zigarrenfabrikanten durch Prohibitiozölle faftisch ein Monopol in Deutschland be­fizen. Die Bigarrenfabrikanten fönnen sich also

nicht auf die ausländische Konkurrenz berufen, um die elenden Löhne der Tabatarbeiter zu rechtfertigen. Diese elenden Löhne sind ein sozialer Schandfled. Die Zigarienfabrikanten haben durch die Aussperrung ganz gewiß nicht ihre Lage verbessert. Indem sie, weil in Leipzig 160 Arbeiter streiften, mehr als 100 000 Arbeiter in ganz Deutschland aussperren, haben sie die gesamte Deffentlichkeit gegen sich herausgefordert.

Die Lohnbewegung der Former

Der BBMJ. will nicht.

Gestern fanden zwischen dem Deutschen Metallarbeiterverband und dem Verband Berliner Metallindustrieller Verhandlungen statt, auf Grund der Lohnförderungen der Former in den BBMI.­Betrieben, die Löhne um 15 Proz. zu erhöhen. Wie vorauszuschen

war, lehnte der BBMJ. diese Forderung glatt ab. Er ging aber noch weiter. Die Vertreter des BBMI. erklärten, die Löhne der Former seien hoch genug. Der VBMI. wäre deshalb außer­stande, eine allgemeine Lohnerhöhung vorzunehmen. Nur da, wo die Akkorde besonders schlecht seien, tönne man von Fall zu Fall in den Betrieben eine Aufbesserung vornehmen.

Zu dieser Antwort des BBMI. wird heute eine Vertrauens­männerkonferenz der Former Stellung nehmen. Welche Beschlüsse die Vertrauensmänner fassen werden, können wir natürlich nicht wissen. Aber wir können den Heren im BBMI. jetzt schon voraus­fagen, daß sich die Former mit der Ablehnung ihrer Forderung nicht zufrieden geben werden.

Streif in der Telephonfabrik 3. Berliner . Fünfzehnhundert Arbeiter und Arbeiterinnen im Streif.

Die Belegschaft der Telephonfabrik J. Berliner, A- G. in Steglig stellte durch den Betriebsrat die Forderung auf Erhöhung der Löhne der Frauen und Ungelernten um 15 und die der Facharbeiter um 10 Prozent. Die Firma lehnte die Forderung rund weg a b.

Ueber dieses negative Verhandlungsergebnis berichtete der Betriebsrat gestern in einer außerordentlich start besuchten Beleg­lung, sofort die Arbeit niederzulegen. Zu bemerken schaftsversammlung. Nach furzer Diskussion beschloß die Versamm­ist, daß die Löhne in diefem Betrieb außerordentlich niedrig und Stundenverdienste von 40 Pf. und darunter teine Seltenheit sind.

Schiedsspruch für die oberschlesischen Eisenhütten.

Gleiwitz , 8. November.

Die Manteltarifverhandlungen für die Eisenhütten, die am 2. November wieder aufgenommen worden sind, wurden gestern zu Ende geführt. Nach längerer Beratung fällte das Schiedsgericht unter Vorfig von Regierungsrat Profeffor Dr. Brahn einen Schieds spruch, nach dem u. a. für die jugendlichen Arbeiter von Das 14 bis 19 Jahren ein Urlaub eingeführt wird. Rindergeld wird auch für Kinder bis zu 15 Jahren unter ge­dem Manteltarifvertrag ein Gießereiabkommen eingefügt, wissen Voraussetzungen gezahlt. Als wesentliche Aenderung wird änderte Manteltarifvertrag foll am 1. Januar 1928 in Kraft treten das im einzelnen die Frage des Ausschußgusses regelt. Der abge­und zunächst bis zum 1. Januar 1929 befristet sein. Die Erklärungs­frist für Annahme oder Ablehnung des Schiedsspruches läuft bis zum 18. November d. I.

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