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Die Löhne der Textilarbeiter.

Ein Kampf um Qualitätsarbeit.

Auf allen ihren öffentlichen Tagungen treten die Wirtschafts­führer", das heißt die Führer der Unternehmerorganisationen, für die Leistung und Erhaltung von Qualitätsarbeit ein. Wir sind in diesem Punkte mit ihnen durchaus einverstanden. In der Berwirklichung dieser Forderung aber gehen die Wege der Arbeiter und der Unternehmer auseinander. Die Leistung von Qualitäts­arbeit ist eine Lohnfrage, nicht nur eine Maschinenfrage.

Auch der einfältigste Unternehmer muß sich sagen, daß von einer schlecht bezahlten und damit schlechtgenährten, in der Kultur zurückgedrängten und zurückgehaltenen Arbeiterschaft Qua= litätsarbeit, auf die Dauer wenigftens, nicht geleistet werden kann. Elendslöhne und Qualitätsarbeit sind unverein bar. Die Unternehmer aber fordern Qualitätsarbeit trotz schlechter Löhne und schieben noch obendrein den Arbeitern die Schuld dafür in die Schuhe, wenn diese pfiffige Rechnung nicht aufgeht.

Die Arbeiter und Arbeiterinnen, die sich gegen die Ber­elendung mehren, leisten damit ein Stüd Rulturarbeit Sie, die den Kampf um ausreichendere Löhne nicht scheuen, sie sind es, die für die Leistung und Erhaltung von Qualitäts­arbeit eintreten. Ganz abgesehen von dem Zwange, der sie an­treibt zur Erringung wirtschaftlicher, menschenwürdiger Berhältnisse, treten sie bewußt für die Leistung von Qualitätsarbeit ein, weil sie fürchten müssen, von der Arbeiterschaft in anderen Landestellen oder des Auslandes überflügelt zu werden. Gerade in bodenständigen Industrien, wie der Tertilindustrie, spielt die Sorge um die Erhal­tung der Qualitätsarbeit und damit der Arbeit überhaupt eine große

Rolle.

Die Unternehmer aber, die durch ihre unsinnige Lohnpolitik die permanente Gefahr von Lohnfämpfen heraufbeschwören, ändern nicht etwa diese Lohnpolitik, nein, fie bilden Gefahrengemein schaften, um der Gefahr" anständiger Lohnzahlung zu be­gegnen, um die Leistung von Qualitätsarbeit zu erschweren und zu behindern. Ganz abgesehen davon, daß sie durch ihre schlechten Löhne auch die Arbeiter als Konsumenten drücken, ihre Kauftraft

entwerten.

Wie steht's in der Textilindustrie im Wuppertal  und im Bergischen Lande, wo sich gegenwärtig ein Riesen fampf abspielt, weil die Unternehmer den Streit von etwa 8000 Arbeitern zu einem Machtkampf erhoben, indem sie 55 000 Arbeiter und Arbeiterinnen aussperrten?

In diesem Textilbezirk werden die el endesten Hunger Iohne gezahlt, wie man sie taum sonst noch in Deutsch  land finden dürfte. So bezogen hochqualifizierte Fach­arbeiter( Riemendreher) 1914 einen Nettowochenlohn von 22,28 m., 1927 erhalten sie 28,26 mt. bei gesteigerter Leistung. Die best qualifizierten Facharbeiter, die Strangfär­ber, erhielten 1913 einen Nettowochenlohn von 23,94 Mt., 1927 er­die bei verheirateten Ar­

zu einer Bereinigung allein von der Erlaubnis des gefeßlichen Ber treters( Bater oder Bormund) abhängig ist, nicht aber von der 3uftimmung des Lehrherrn.

Arbeitslosen. oder Krifenunterstügung bezogen am 15. Ottober insgesamt 442 236 Personen( Hauptunterstügungs­empfänger), das ist ein Rüdgang gegen den Stand vom 15. Septem­ber um rund 75 000 Personen. Dieser Vergleich läßt aber feinen da Schluß auf die Entwidung bes Arbeitsmartes au, ba infolge des Die ,, leistungsfähigen" Betriebskrankenfaffen. Inkrafttretens des Gesetzes über Arbeitslosenversicherung und Ar­beitsvermittlung und durch die Einführung der Krisenunterstützung ein beträchtlicher Teil der Ausgesteuerten der Wohl­fahrtspflege anheimfällt und ihr Abgang in der Arbeitslosen­unterstützung nicht durch ihren Zugang in der Krisenunterstützung aufgehoben wird.

Die Zahl der Notstandsarbeiter ist vom 15. September bis 15. Oftober von 92 858 auf 74 353 zurückgegangen, so daß auf 100 unterstüßte Arbeitsloje etwa 17 Notstandsarbeiter entfallen. Alles in allem fann man sagen, daß es wohl in diesem Jahre leider nicht mehr gelingen wird, die Arbeitslosenzahlen auf den Vorkriegsstand oder noch darunter zu bringen und daß den Winter über mit einer immer noch ziemlich hohen Zahl von Erwerbslosen   gerechnet werden muß.

Wer hat den Lohn zu zahlen?

Der Zwischenmeister als Strohmann. Mehrere Monteure, die bei den Kunden der Deutschen Dijo 3entrale" Installationsarbeiten für elektrische Beleuch­tung ausgeführt hatten, wurden nach Beendigung der Arbeiten ent­laffen, hatten aber noch erhebliche Restlohnbeträge zu fordern, die sie nicht befommen tonnten, und deshalb die genannte Firma beim Arbeitsgericht vertlagten. Die Firma machte den Ein­wand, daß sie gar nicht die Arbeitgeberin der Kläger sei und mit diesen nichts zu tun habe. Ein Schlossermeister und Installateur R. soll der Arbeitgeber sein. Dieser wurde als Beuge vernommen. Nach seiner Aussage war das Verhältnis zwischen ihm, der Firma und den Klägern folgendes:

Patriarchalische Zustände auf einem Rittergut.

Bei den zurzeit stattfindenden Krantentassenwahlen wird wieder einmal eine tolle Hege gegen die Allge­meine Ortstrantentasse getrieben. Die Hegapostel, zu benen vor allem die Junker gehören, täten gut, sich an ihre eigene Nafe zu fassen. Wie es mit ihrer Krantenfürsorgetätigteit bestellt ist, dafür nur ein Beispiel: Ein Landarbeiter, der seit sieben Wochen auf dem Rittergut Blumenhagen beschäftigt ist, wird bei der Arbeit krank. Der Arzt hält eine sofortige Ueberführung in ein Kranken­haus zur Vornahme einer Operation für notwendig. Der Landarbeiter bittet telephonisch den Vorsitzenden der Betriebs­frantentasse des Rittergutes, Rittergutsbesizer Flügge, um einen Behandlungsschein. Darauf erhält er folgen­des Schreiben:

DON

Auf Ihren telephonischen Antrag vom heutigen Tage teilen wir Ihnen hierdurch mit, daß die hiesige Raffe finanziell nicht in der Lage ist, Ihnen Krankenhausbehandlung zu gewähren. Da wir Ihrem Kinde bereits Kranten­hausbehandlung gewähren, ist eine weitere Belastung unserer Kaffe durch Ihre Familie ohne Gefährdung der Behand lung der anderen Mitglieder für die Kasse nicht tragbar. Bea triebstrantenfasse des Rittergutes Blumenhagen. Der Vorsitzende D. Flügge."

So sehen die angeblich leistungsfähigen Betriebstrantentaffen aus. Will der Arbeiter nicht gesundheitlich zugrunde gehen, dann muß er sich auf Kosten des Wohlfahrtsamtes behandeln lassen. Sache der Behörde wäre es, hier einzugreifen, da derartige Krantenfassen nur eine Gefahr für die franken Mitglieder sind.

Einen Ueberblick über den Verlauf der Krankenkassenwahlen zu geben, ist, wie wir erfahren, erst im Dezember möglich; bis jetzt ist nur ein Teil der Wahlen erledigt.

Aufgehobene Sperre! Der Zentralverband der Hotel, Restau rant- und Caféangestellten berichtet: Zu den Differenzen mit dem Gastwirt Syring, Landsberger Allee  , Ede Elbinger Straße, wird mitgeteilt, daß das Geschäft in andere Hände Organisation und den abgeschlossenen Tarifvertrag, sowie den städtischen Arbeitsnachweis bedingungslos an. Die unter Tarif­bruch von Herrn Spring engagierten Kellner werden entlassen. Die Sperre wird hiermit aufgehoben.

R. erhielt Aufträge von der Firma. Diese lieferte sämtliches Material sowie die Zeichnungen nebst Angaben über die Ausführung der Arbeit. R. hat die Kläger für die Arbeiten der Firma eingestellt und sie ausschließlich mit denselben beschäftigt. Die Arbeiten wurden in Afford ausgeführt. Von dem Lohn, den R. mit der Firma vereinbart hatte, zahlte diese nur 80 ẞroz. aus. 20 Proz. behielt sie ein für den Fall, daß sich später herausstellen sollte, die Arbeiten feien nicht einwandfrei ausgeführt. Da R. von dem Lohn, den er mit der Firma vereinbart hatte, etwa 75 Broz. an die Monteure zu zahlen hatte, so war er nicht in der Lage, diefen den verübergegangen ist. Der jeßige Inhaber, Krause, erkennt die dienten Lohn voll auszuzahlen, und so entstanden die Da R. die Versicherungsbeiträge sowie die Lohn­Restbeträge. steuer vom Lohn der Monteure abgezogen und abgeführt hat, hin­fichtlich Einstellung und Entlassung der Arbeiter nicht nach Anweisung der Firma handelte, sondern freie Hand hatte, so tam das Gericht zu dem Urteil, daß R. nicht als Angestellter oder Be auftragter der Firma, sondern als selbständiger Gewerbe­treibender und als Arbeitgeber der Kläger anzu­sehen sei. Die Kläger   hätten also teine Forderung an die beklagte Firma. Die Klage wurde deshalb abgewiesen

Der Zeuge R., vom Vorsitzenden darauf aufmerksam gemacht, daß er es sei, der den geforderten Restlohn an die Kläger zu zahlen habe, erwiderte, das fönne er erst, wenn er sein Geld von der Firma

halten sie 32,48 mt. Das sind Löhne, unter dem steuer. babe, bei der noch etwa 1000 Mart von seinem Lohn stehen. beitern mit mit viertöpfiger Familie weit unter freien Einkommen liegen, gar nicht zu reden von dem Zu­rückbleiben hinter der Steigerung der Lebenshaltungskosten.

Und da magen es die Nuznießer dieser Hungerlöhne, die Arbei­ter durch die Hungerfur einer Aussperrung zu zwingen, trok ver­teuerter Lebenshaltung, sich mit diesen Jammerlöhnen dauernd ab­zufinden? Dieselben Gefahrengemeinschaftler, die in der Theorie das Wort von der Qualitätsarbeit im Munde führen!

Wo täme die Qualität der Arbeit hin, wo bliebe die Kultur, mo die Gesundheit der Arbeiterschaft und ihrer Nachkommenfchaft, wenn die Tertilarbeiter in diesem Elendsbezirt sich nicht mit allen Kräften gegen die Praktiken ihrer Ausbeuter wehrten? Es ist die Sache der Gesamtheit der deutschen   Arbeiterschaft, für die die Lertil arbeiter und arbeiterinnen im Wuppertal   und im Bergischen Lande tämpfen.

Die Arbeitslosigkeit im Oktober.

Hier haben wir den typischen Fall eines 3 wischenmeisters, von dem nichts zu haben ist, wenn er feinen Verpflichtungen gegen­über den Arbeitern nicht nachfommt, während der wirkliche Ar beitgeber in diesem Falle die Deutsche Oslo  - Zentrale"- aus juristischen Gründen nicht zu fassen ist. R. ist nicht der einzige Zwischenmeister der genannten Firma. Arbeiter, die in die gleiche Lage tommen könnten wie die Kläger  , mögen fich deshalb vorsehen.

Die Vereinigungsfreiheit.

Sie gilt auch für Lehrlinge!

Berantwortlich für Politik: Dr. Curt Geyer  ; Wirtschaft: 6. Klingelhöfer; Gewertschaftsbewegung: S. Steiner; Feuilleton  : K. B. Döscher; Lokales und Constiges: Friß Karstäbt; Anzeigen: Th. Glode; sämtlich in Berlin  . Berlag: Borwärts- Berlag Gm. b S., Berlin  . Drud: Borwärts- Buchbruceret und Berlagsanstalt Baul Singer u Co. Berlin 6 68, Lindenstraße&. Hierzu 1 Beilage und Kulturarbeit".

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Den Unternehmern gefällt es schon nicht, daß die Arbeiter sich, ohne sie erst zu fragen, gewertschaftlich und politisch organisieren. Und weil sie nichts dagegen tun fönnen, fuchen sie die Gegen Kaiser- Wilhelm- Straße 24.ITr. bestrebungen zu unterstüßen, die Arbeiter für gelbe Wertvereine ein­zufangen. Daß aber gar schon die Lehrlinge fich organisieren, den Jugendabteilungen der das geht denn

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Nach den Witteilungen im Reichsarbeitsblatt Nr. 31 ift auch doch über die Hutfchnur. Die Lehrherren spielen fich als Erzieher Auf Teilzahlung Hansa- Brof

in der Zeit vom 15. September bis 14. Oftober die Zahl der Arbeit­suchenden im Reiche un rund 5,6 Proz. zurückgegangen. Nach der Stichtagzählung vom 14. Oftober waren bei, den Arbeitsnachweisen insgesamt 784 035 Arbeitsuchende eingetragen gegen 830 658 am 15. September. Das ist eine Abnahme um 46 623 Personen.

Gegen Mitte Oftober 1926, mo bei den Arbeitsnachweisen rund 1,8 Millionen Arbeitsuchende eingetragen waren, beträgt die Ab­nahme etwa 57 Proz. Der Stand der Borkriegszeit ist jedoch immer noch nicht erreicht. Vor dem Kriege waren bei normaler Wirt­schaftslage etwa Pro3. der Erwerbstätigen   arbeitslos, wovon noch die meisten nur turze Zeit eingetragen waren. Unter Berück sichtigung der bei der Betriebs- und Berufszählung vom 16. Juni 1925 festgestellten Zahlen der Erwerbstätigen maren Mitte Ottober 1927 nach 4,1 Proz. arbeitslos. Wenn auch seit der Zählung 1925 die Zahl der Erwerbstätigen   etwas gestiegen sein sollte, so ist die Arbeitslosigkeit gegen die Vorfriegszeit übernormal. An der Abnahme der Arbeitslosigkeit vom 15. September bis 14. Oftober ist das Bekleidungsgewerbe am stärksten be­teiligt.

Demgegenüber steht aber eine 3 unahme der Arbeitslosigkeit im Baugewerbe, in der Industrie der Steine und Erden, in der Landwirtschaft und im Gastwirtsgewerbe, die unserer Auffassung nach nicht allein faifonfähigen Charakter hat.

auf und leiten aus dieser zweifelhaften Rolle für sich das Recht ab, Herren-, Damen- Garderobe dem Lehrling den Beitritt zu irgendeiner den Lehrherrn nicht ge­nehmen Bereinigung zu verbieten. Die Innungen haben vielfach in Anzüge, Gummi- Mäntel, Kleider

ihre Lehrvertragsformulare einen entsprechenden Passus auf- MÖBEL

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Troßdem kann dem Lehrling das Vereinigungsrecht nicht vor­enthalten werden. Ein Urteil des Landgerichts Baugen   vom Schlaf-, Spelse-, Herrenzimmer 26. November 1926 besagt hierüber: Küchen, Einzelmöbel, Federbetten

,, Die Vereinigungsfreiheit ist durch die Reichsverfassung gewähr­raden und Maßnahmen, welche die Vereinigungsfreiheit ober einzuschränken zu behindern suchen, für rechtswidrig erflärt. Die Bereinigungfreiheit gilt auch für Minderjährige. Der Beitritt des Lehrlings zu einem Verein zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedin­gungen fann nicht von der Zustimmung des Lehrherrn abhängig gemacht werden, denn insoweit steht der Lehrherr dem Lehrling nicht als Erzieher zur Seite, sondern als Arbeitgeber dem Arbeitnehmer gegenüber. Die Bertragsbestimmung, daß der Lehrling Vereinen irgendwelcher Art nur mit Genehmigung des Lehrherrn beitreten darf, ist eine Abrede, die die Vereinigungs­freiheit einzuschränken fucht; fie ist nichtig."

leiſtet. Darüber hinaus werden in Artikel 159, Sag 2, alte Ab- Antel Gr. Frankfurter Str.34

Nach diesem Urteil ist klargestellt, daß der Beitritt Jugendlicher

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