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§ 7.

§ 8.

gerade besondere Gründe dafür sprechen sollten, diesen oder doch etwas ungewöhnliche Dimensionen, indem er den Be­fenen brouchbaren Genossen vor Noth zu schützen und ihn des- weis lieferte, daß der" künftige König" ein Spieler ist Wer durch unverschuldetes Unglück( Krankheit) an Leistung man dort laufen, wo am billigsten oder besten getauft werden gemeinster Sorte- troz blaublütigster Geburt zu ver- diese Vergünstigung länger als auf die Dauer von 2 Wochen wegen durch die Genossen selbst in Nahrung zu sehen, so müsse und mit falschen Spielern, also mit gemeinen Betrügern feines Dienstes zeitweise verhindert wird, geht dadurch seines Anspruches auf Gehalt nicht verlustig. Jedoch hot Niemand auf kann. In der Theorie mag der Gewährsmann des Vor- kehren pflegt. Einer der Kumpane, ein Lord So und So, Anspruch. wärts" von seinem Standpunkte aus ganz Recht haben, in der fehren pflegt. Praxis aber wird er damit bei seinen Parteigenossen wenig ist in dem besagten Skandalprozeß auch in optima forma Eine selbstverschuldete Krankheit oder eine anderweitige selbst­Antlang finden, denn ein großer Theil derselben spekulirt in befter Form Rechtens schuldig befunden verschuldete Behinderung zur Leistung des Dienstes ziehen die gerade darauf, durch seine Zugehörigkeit zur sozialdemokra- und für bürgerlich todt und ehrlos erklärt worden sofortige Entlassung oder den Fortfall der Gehaltszahlung für die tischen Partei die Mittel zur Gründung eines selbständigen Ge aber die öffentliche Meinung Englands spricht Dauer der Krankheit resp, Behinderung nach Wahl der Firma­fchäfts zu erhalten und durch die Kundschaft der Genoffen" sich einstimmig dahin aus- und die meisten Bei- Inhaber nach sich. ein Geschäft zu machen. Und gerade die Führer haben diese tungen fagen es mit einer Unverblümtheit, die einem normalen Praxis am weitesten ausgebildet." deutschen Zeitungsmenschen das Blut in den Adern Geschäftsarzt trifft im Streitfalle endgiltig und unter Ausschluß Der von den Firma- Inhabern bestellte oder zu bestellende Zunächst haben wir zu erklären, daß der fragliche Argerinnen macht daß der Schuldigste der Schul- bes orbentlichen Rechtsweges, Entscheidung darüber ob Dienst­Schul- Geschäftsarzt tikel nicht ein redaktioneller war, sondern, wie ausdrücklich bigen Seine königliche Hoheit der Prinz von Wales, unfähigkeit(§ 7) vorliegt, oder resp. ob eine Krankheit eine un­bemerkt wurde, die Meinungsäußerung eines Berliner Ge- fünftiger König von England, ist, und daß er in verschuldete(§ 7) iſt. noffen, und zwar eine, durch ein ganz bestimmtes Vorkomm erster Linie von dem Wahrspruch des Schwurgerichts ge­§ 9. niß veranlaßte Meinungsäußerung. Die Redaktion des troffen wird. Und dieser Gerichtete soll einst England re- Jedes Mitglied des Geschäftspersonals ist gehalten, zum " Vorwärts" theilt allerdings die Ansicht, daß die Partei- gieren? Diese Frage, die auf jeder englischen Bunge Dienste stets in anständigem Anzuge und mit sauberer Wäsche genossen nicht verpflichtet sein können, unter allen Um- schwebt, ist sicherlich nicht dazu angethan, das heilige Institut zu erscheinen. § 10. ständen nur bei Parteigenossen zu kaufen oder zu verkehren, der Monarchie moralisch zu befestigen. Ift Jemand vom Geschäftspersonal bei Leistung feines allein fie ift andrerseits auch der Ueberzeugung und auch Und wer will, angesichts derartiger Thatsachen, be- Dienstes lässig, oder kommt er nicht den in diesem Vertrage über­der Verfasser jenes Artikels gab derselben Ausdruck daß, haupten, Sozialdemokraten hätten die Monarchie nommenen, resp. den ihm gefeßlich obliegenden Verpflichtungen wo für den Konsumenten kein Nachtheil entsteht( durch Bezug untergraben? Wann werden unsere Gegner endlich so viel nach, oder begeht Jemand einen Att der Untreue, des Vertrauens­minderwerthiger Artikel u. s. w.), der parteigenössische Ge- Verstand haben, um einzusehen, daß sie selber: die mißbrauchs zc., so sind die Firma- Inhaber nach ihrer Wahl be­schäftsmann zu bevorzugen ist. Und namentlich gilt Bochumer Betrüger, die Eislebener Todt- rechtigt, entweder dies in allen denjenigen sehr häufigen Fällen, wo der schläger, die Londoner Falschspieler und a) das Dienstverhältniß sofort und ohne vorherige Kündigung Geschäftsmann ein gemaßregelter Parteigenosse tönigliche Falschspieler Genossen die Unter- aufzulösen mit der Wirkung, daß Gehalt nur für diejenige Beit ist. Indeß das wissen unsere Parteigenossen, ohne daß wir grabungsarbeit besorgen?- gefordert werden darf, in welcher thatsächlich Dienste geleistet worden sind, oder fie darauf aufmerksam zu machen brauchen, und die Gegner Die ,, Megeleien in Jerusalem und Bethlehem ", haben nicht nöthig, fich in Bezug auf unfere Pragis in ge­schäftlichen Dingen den Kopf der Sozialdemokratie zu zer- von denen die Zeitungen dieser Tage erzählten, haben aller brechen. Der Taft und das Solidaritätsgefühl dings stattgefunden, sind jedoch nicht, wie die den dortigen zeigen da den richtigen Weg.- Verhältnissen Unkundigen anzunehmen versucht waren, von den ungläubigen" Türken verübt worden, sondern von Der brave Stöcker hatte seinem Verdruß darüber, rechtgläubigen" Christen, die blos darüber nicht einig wer­daß das Egidy'sche Christenthum so himmelweit von dem den konnten, wer von ihnen den richtigen rechten Glau Stöcker'fchen abweiche, in der ihm eigenen Weise Ausdruck ben" hatte. Es war ein Streit zwischen griechischen gegeben. Er hatte von dem Oberstlieutenant v. Egidy Orthodoxen und katholischen Orthodoxen. Zum Glück u. A. erklärt, daß derselbe aus dem Offizierkorps aus waren teine protestantischen Orthoboren gerade zu­geschloffen sei, und sah sich gezwungen, dieses zu widerrufen. gegen, dann würde die Prügelei noch großartiger gewesen Heute erläßt der fromme Mann, der zweite Luther , eine fein und zu noch blutigerer Bethätigung der christlichen weitere Erklärung, worin er auch die anderen ehrenkränken- Nächstenliebe geführt haben. Dank der Intervention ber den Aeußerungen gegen Egidy zurücknimmt. Auch dieses ungläubigen" Türken, die übrigens an derartige thut er in der gewohnten doppeldeutigen Weise, die es so Szenen seit unvordenklichen Zeiten gewöhnt sind, und die erscheinen läßt, als ob die beleidigenden Aeußerungen natürlich auch nicht versäumen, sich daraus einen Vers nur in der Berichterstattung über seine Rede vorgekommen auf den sittlichen und sittigenden Werth des Christenthums seien.- zu machen, wurde verhindert, daß mehr als zwei der Dies aus dem uns vorliegenden Engagementsvertrag; neben kämpfenden Rechtgläubigen" rechtgläubig todtgeschlagen und stroßenden Paragraphen liegt den Angestellten aber auch noch der prompten Erfüllung diesem von Gleichberechtigung" Das bayerische Heimathsgesetz gehört bekanntlich mehr als zwanzig halb todtgeprügelt wurden. Uebrigens die Beobachtung der Instruktion für das Handlungs- Personal" zu den bayerischen Reservatrechten. Ein ähnlicher Fall wie beschäftigt sich auch die christliche Diplomatie mit der ob, welche in sechszehn Abschnitten, deren jeder einzelne wieder im vorigen Jahre, wo eine im außerbayerischen Deutschen Reich abgeschlossene Ehe für nichtig erklärt wurde, hat sich Sache, was ihr wenigstens einen komischen Beigeschmack eine Anzahl Unterabtheilungen enthält, die Pflichten des Geschäfts­personals regelt. jest wieder ereignet. Den Münchener Neuesten Nachrichten" giebt. Von dem Geist, der diese Instruktion" beherrscht, mögen wird darüber aus Nürnberg geschrieben: einige Beispiele zeugen.

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Gin zur Beit hier in Nürnberg wohnhafter, in einem bayerischen Orte gebürtiger Maurergeselle hatte im Jahre 1888 eine Ehe in Westfalen geschlossen. Jetzt hat er nun beim Land­gericht eine Klage auf Ungiltigkeitserklärung dieser Ehe ein­gereicht, da er bei der seinerzeitigen Eheschließung nicht der im Art. 33 des bayerischen Gesetzes über Heimath, Berehelichung und Aufenthalt vorgeschriebenen Bestimmung nachgekommen sei, wonach von der Distrikts- Verwaltungsbehörde, in welcher der Mann seine Heimath hat, ein Beugniß beizubringen sei, daß gegen die beabsichtigte Cheschließung kein im gegenwärtigen Geseze begründetes Ehehinderniß vorliege." Die 3ivil tammer des Landgerichts hat der Klagebitte des Mannes entsprechend die Ehe als ungiltig ertlärt. Dem Vernehmen nach will die Ehefrau sich bei diesem Aus­spruche nicht beruhigen."

Solche standalösen, in der Gesetzgebung begründeten Borkommnisse sind doch wahrlich eine Schmach.-

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Boziale Uebersicht.

b) dieses Mitglied zur Leistung von Arbeiten außerhalb der üblichen Geschäftszeit heranzuziehen, oder Stimmungen festzusehen: c) Ronventionalstrafen nach Maßgabe der folgenden Be­

1. Die Höhe der Konventionalstrafe darf für den ein­zelnen Fall 3 M., ihr Gesammtbetrag pro Monat 10 pCt. des Monatsgehalts nicht übersteigen.

3. Diese Bestände und Erträgnisse dieses Fonds( Nr. 2) werden nur im Interesse der Angestellten verwendet.

4. Ueber die Verwendung in jedem einzelnen Falle beschließt eine von den Chefs niedergesetzte Kommission. 6. Streitigkeiten über die in diesem Paragraphen sub 1-5 beregten Fragen entscheiden die Firma- Inhaber end­giltig. § 11.

Fügt sich ein Angestellter der Firma einer von den Chefs gemäß§ 10 b, c 1-6 dieses Vertrages getroffenen Entscheidung nicht, so sind die Firma- Inhaber zur sofortigen Entlassung im Sinne des§ 10a dieses Vertrages berechtigt.

Geschäftsöffnung und Schluß."

Die Geschäftszeit beginnt für gewöhnlich um 8 Uhr Morgens und hat das sämnitliche Personal pünktlich an Ort und Stelle

A

Aufruf an alle in Berlin arbeitenden Steinmetzen. in fauberem Anzuge und reiner Wäsche zu erscheinen. Kollegen, der harte und langanhaltende Winter ist vorbei, und Wer länger als fünf Minuten nach dieser Zeit eintrifft, hat bis vor kurzer Zeit sind noch verheirathete Kollegen trotz aller sich beim Kontrolleur zu melden und wird mit 50 Pf. Strafe be­Bemühung außer Arbeit gewesen, trotzdem jüngere Kollegen, aber legt. Wer öfter als dreimal in einem Monat zu spät kommnt, nur solche, die keiner Organisation angehören, eingestellt wurden. wird mit einer höheren Strafe belegt und kann sogar die Ent­Es ist ja schon so weit gekommen, daß man den Kollegen, von lassung gewärtigen. denen man denkt, sie gehörten der Organisation an, so schlechte Stunde. Die eine Hälfte des Personals geht daher um 12 Uhr Die Mittagspause dauert für gewöhnlich eine und eine halbe Arbeit giebt, daß fie gar nicht dabei bestehen können. Vielmehr aber haben noch die Kollegen zu leiden, welche sich in ihrem zu Tisch und kommt um 11/2 Uhr zurück, die andere Hälfte geht Hechtsbewußtsein ihre Arbeit nach den von den Meistern an- um 1/2 Uhr und kommt um 3 Uhr zurück. Gine Abweichung ist nicht erkannten Tarif ausrechnen und bezahlen lassen und sich dadurch gestattet. Wer durch geschäftliche Thätigkeit länger als 15 Minuten mißliebig machen. Kollegen, die Ihr in Arbeit steht, habt Ihr am rechtzeitigen zu Tisch gehen verhindert ist, erhält von der noch nicht nachgedacht, gar wie diesem Uebel ab Rontrolle eine mit der Zeit seines Wegganges versehene Karte, zuhelfen ift? Ich glaube wohl und mit Recht, auf Grund welcher ein späteres Zurückkommen gestattet ist, sonst daß Ihr selbst Schuld feid an solchen Verhältnissen, durch ist die festgesetzte Beit strikte innezuhalten, auch darf Niemand In England wie in Deutschland ist es ein Eure Gleichgiltigkeit. Wo find denn die Steinmetzen, welche in das Geschäft verlassen, bevor die genügende Vertretung zur Standalprozeß, der augenblicklich die öffentliche früheren Jahren so fest zur Fahne gehalten haben? Sie haben Stelle ift. fich zurückgezogen, denn sie denken, ich habe Arbeit. Sie denken Eigene Packete, Bücher 2c. dürfen vom Personal nicht mit Meinung am meisten beschäftigt. Sind es in Deutschland aber nicht soweit, daß sie am nächsten Tage außer Arbeit gesetzt in die Abtheilungen genommen werden, sondern müssen an der die rheinisch- westfälischen Geldprogen, welche als werden können. Darum auf, Kollegen! Schließt Euch uns wieder Rontrolle mit dem Namen versehen abgegeben werden und beim Helden des Standals figuriren und am Pranger stehen, so an und helfet mit arbeiten an dem Ausbau unserer Organisation, Schluß zurückgefordert werden. ist es in England die Blüthe der Aristokratie mit denn wir haben uns die große Aufgabe gestellt, im tommenden dem Thronerben an der Spise. Daß unter den Winter die arbeitslofen Kollegen nach Kräften zu unterstützen. Edelsten der Nation" sich auch in England sehr faule Dazu ist es aber Pflicht eines jeden Kollegen, der ein Herz für Früchtchen befinden, das war längst bekannt, ebenso wie seine Mitmenschen hat, zu dem Generalfonds zu steuern, denn es daß der künftige König", der Prinz von Wales, in der kann ein Jeder in die Lage kommen, ihn in Anspruch zu nehmen. Troß der Ueberschrift dieses Theils enthält die Instruktion" Auswahl seiner Freunde und Freundinnen nichts mit kollegialischem Gruß! Albert Hempel, Vertrauens­teine Bestimmung darüber, wann das Schließen angesagt wird". weniger als heikel ist. Allein dieser neueste Standal hat mann der Berliner Steinmetzen, Lynarstr. 2, Hof part, Nun kommen eine große Anzahl von Bestimmungen, welche Kaufmännisches Proletariat. Man glaubt vielfach, daß die Strammheit des Dienstes fördern und garantiren sollen nur die Arbeiter unter der Herrschaft sogenannter Fabrits". und dann schließt die" Instruktion" mit folgender, durch den wird auch nicht sterben. Die Lifei hat mir gesagt, daß die übrigens richtiger Stlaven Ordnungen hießen stehen; Druck besonders hervorgehobenen Mahnung: das Schlimmste überstanden ist. Ich komm' eben vom wir sind in der Lage, an der Hand vorliegender Schriftstücke, Wir erwarten von unserem Personal, daß es auch außer Klosterhof. Bei ordentlicher Pflege wird sie schon wieder den Nachweis zu führen, daß auch in kaufmännischen Geschäften der Geschäftszeit und außerhalb des Hauses feiner Stellung ent­auf die Beine kommen, hat der Doktor gemeint, und Ihr Arbeitsverträge" und" Instruktionen für das Handlungspersonal" sprechend nicht vergißt, daß ein unwürdiges Betragen auch nur brauchet Euch nicht um sie zu sorgen. Freilich mit Ihrem vorkommen, und wahrscheinlich mehr als gewöhnlich angenommen eines Mitgliedes des Personals ein schlechtes Licht auf die ganze Kopf, da schaut's übel aus. Das Fieber ist weg, aber sie wird, gebräuchlich sind, durch welche das kaufmännische Personal Korporation wirft. sich ebenso wie die Fabrikarbeiter dem Unternehmerthum aus- Wir werden deshalb im Interesse unseres ganzen Personals Jesus , Maria und Joseph!" rief der Müller erschreckt. liefert, weil die Noth und der Hunger jeden Widerstand gegen Ausschreitungen jeder Art durch sofortige Entlassung beantworten die Ausbeutung in wirthschaftlicher und die Rechtlosmachung in müssen." allgemein politischer Beziehung, unmöglich macht." ,, Vefa betrachtete beide fast mit Verwunderung; dann Vor uns liegt der Vertrag, den eins der größten Geschäfte sagte sie: Ja, sie hat den Verstand verloren; das hat sie in Breslau mit einem Komptoristen im Januar d. J. geschlossen jetzt davon, daß sie den Ambros mit ihren Künften an hat; wir gestatten uns einige Paragraphen dieses Muster- Ver­fich gelockt hat. Und jetzt möcht' ich den Jerg sprechen. frages tiefer zu hängen. Ich hab' was an ihn auszurichten."

redet irr."

Afra wurde bleich.

Der Müller schien sie nicht zu hören und sie mußte ihren Wunsch wiederholen.

" Lasset ihn in Ruh'," suchte der Alte sie darauf abzu­wehren. Eure Botschaften taugen den Teufel. Heilige Mutter Gottes, die arme Staft!"

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§ 2.

Der Vertrag ist auf unbestimmte Dauer geschlossen. Während der ersten 30 Tage des Dienstverhältnisses, vom Antrittstage an gerechnet( Probezeit), sind jedoch die Firma Inhaber berechtigt, das Dienstverhältniß jeder Zeit ohne Wahrung einer Kündigungs­frist zu lösen mit der Wirkung, daß Gehalt nur für diejenige Beit gezahlt wird, in welcher thatsächlich Dienste geleistet worden sind.

werden.

Ach was, von der ist jetzt nicht die Red'," versetzte Vefa und machte mit der rechten eine wegwerfende Bewe Im Uebrigen kann das Dienstverhältniß von jedem Theile mit gung. Aber was meint Ihr, wenn ich Euch sag', daß mich Ablauf eines jeden Kalendermonats nach vorgängiger Kündigung, Die Lisei schickt. Die hat doch wohl einen Stein bei Euch welche zu ihrer Giltigkeit der schriftlichen Form bedarf, aufgelöjt im Brett? Ja, und damit Ihr's gleich wisset, denn ich Bei ausbrechendem Kriege, inneren Unruhen, Feuersbrunst nehm' einem alten Freund seine Grobheit nicht übel: die im Geschäftshause, Erdbeben oder anderen Unglücksfällen kann Lifei sträubt sich nicht mehr gegen den Jerg." das Dienstverhältniß von Seiten der Chefs sofort gelöst §3.

Mit triumphirenden Mienen stand sie vor dem Müller, werden. der sie nur stumm anzuschauen vermochte, während Afra eine furze höhnische Lache aufschlug. Vefa warf mit einem Seitenblick auf Afra den Kopf auf und zu dem Müller sagte sie:

" Gelt, da bleibt Euch der Mund vor Verwunderung offen stehen? Jetzt habt Ihr das Glück im Hause und das ( Fortsetzung folgt.)

bringt Keinen um."

Das postnummerando am ersten Tage eines jeben Kalender­monats zu zahlende Gehalt ist auf sechzig Mark vereinbart.

Die Firma Inhaber sind berechtigt, den Betrag oder Werth eines etwaigen Weihnachts- oder Inventurgeschenkes nachträglich auf die Gehaltsforderung in Abzug zu bringen, falls der Vertrag innerhalb von sechs Monaten nach dem Empfange des Geschents

aufgelöst wird.

§ 4.

Wird das Dienstverhältniß von einem Mitgliede des Ge­schäftspersonals ohne Junehaltung der vereinbarten Kündigungs­frist, resp. ohne vorherige Genehmigung der Firma- Inhaber auf gelöst, so ist es verpflichtet eine Konventionalstrafe von 300 m. an die Firma- Inhaber zu zahlen.

Blumen, Privat Briefbogen zc. dürfen nicht ins Geschäft gebracht werden. Wenn das Schließen angesagt wird, hat sich Jeder von dem guten Verschluß der Fenster, Thüren, Gas- und Wafferhähne feines Rayons zu überzeugen."

König Stumm" steht nicht mehr einsam und verlassen da; außer ihm giebt es noch mehr Unternehmer, welche sich zu Wächtern und Richtern ihrer Kulis" auch außerhalb der Be­triebsstätte berufen fühlen, und wir denken dem Fabrikpafcha von Neunkirchen einen Gefallen zu erweisen, wenn wir ihn mit seinem Rivalen in Schlesien bekannt machen, es ist die Firma Julius Henel, vorm. Fuchs, in Breslau .

Briefkaffen der Redaktion.

Bet Anfragen bitten wir die Abonnements- Quittung beizufügen. Brieflich Antwort wird nicht ertheilt. E. G., Steinmetzstr. 49. Das wissen wir nicht. Wenden Sie sich unter Beifügung einer Briefmarke an den Amtsvorsteher von Friedrichshagen .

Nr. 101, Safenhaide. So läßt sich Ihre Frage überhaupt nicht beantworten. Der Atmosphärendruck ist der Druck von 1 kg auf den Quadratzentimeter.

Fragesteller. Lassallebüsten giebt es bei Genosse Rost, Moabit , Waldstr. 3, Hof pt.

J. B. Sir.-A., Forsterftr. Wir wollen sehen, was sich machen läßt. Carl N., Ruheplatstr. 23. Wir möchten, bevor wir die Sache veröffentlichen, erst einmal mit der betreffenden Gemaß­regelten Rücksprache nehmen.

Lieutenant gestanden hat, wissen wir nicht können also Ihre

100. Ju welchem Regiment der Polizeipräsident als

Wette nicht entscheiden.

R. K., Tanzlehrer. Sie können die Waffe tragen. 21. G., in Ruhla . Griflirt leider nicht in der von Ihnen gewünschten feinen Ausstattung.