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fein Zeugniß verlangte. Das Gericht hielt die Gründe, welche Inhalt eine gerichtliche Bestrafung des Angeklagten wegen Be- Inoffen beantragten, die Zahlftellen wieder zu eröffnen und die Backhof anführte, nicht für solche, die zur vorzeitigen Entlassung leidigung zur Folge hatte. Die Spannung wurde größer Wander- Zahlabende wieder einzuführen oder diese wenigfiens für des Klägers berechtigt hätten. Andererseits nahm es an, daß in und endlich die Verbindung völlig abgebrochen, worauf Moabit   zu gestatten. Dieser Antrag wurde abgelehnt. Der dem Verlangen nach dem Atteft am legten Tage der willkürlich Barlen einen weiteren Brief schrieb, der von Be zweite Antrag Knorr's wurde vom Antragsteller zurückgezogen. von Backhof gesetzten Kündigungsfrist in Verbindung mit leidigungen wimmelte. An den Vorwurf, der erste Staats- Die Versammlung wählte dann eine Kommission zur Begutachtung der Kündigung eine Lösung Des Arbeits- anwalt habe ihn gegen Recht und Gesetz frivol geschädigt, sodaß des vom Genossen Guttmann dem Vorstande eingereichten verhältnisses mit wechselseitiger Willenser einen Schaden von mindestens 10 000 Mart erlitten habe, Memorandums; in der nächsten Generalversammlung soll die übereinstimmung zu sehen sei. Enüpfte er die Aufforderung, ihm diesen Betrag zu ersetzen. Kommission Bericht erstatten. Wie mitgetheilt wurde, veranstaltet Reichs Versicherungsamt. Das Bestreben der Berufs- Lokale Weiter beschuldigte er den Beamten des mehrfachen Meineids demnächst der Spar- und Kreditverein Eiche" in einem ge­genossenschaften, sich von Verpflichtungen möglichst freizuhalten, und bezeichnete ihn als ein unwürdiges Mitglied der menschlichen sperrten Lot le"( Borstadt- Kasino, Ackerstr. 144) ein Vereins tritt sehr auffällig oft in Fällen zutage, wo ftrittig ist oder viel- Gesellschaft, das 15 Jahre ins Zuchthaus gehöre. Auf den vergnügen. Mit persönlichen Beschuldigungen des Mitgliedes mehr zur Streitfrage erhoben wird, welche Berufsgenossenschaft seitens des bienftlichen Vorgesetzten des Ruffer, des Oberstaats- oh en st ein gegenüber dem Mitgliede Riesel wird sich das einer an sich unbestrittenen Entschädigungspflicht zu genügen habe. anwalts zu Hamm  , gestellten Strafantrag hin wurde Barlen am Schiedsgericht zu befassen haben. Die dabei angewandten Mittel sind manchmal nicht mehr schön, wie 21. Juni 1895 vom Landgericht Düsseldorf   wegen Beleidigung In der Kommunalwähler Versammlung für den ein Rechtsstreit zeigt, welchen die Hinterbliebenen des Maurers zu fechs Monaten Gefängniß verurtheilt. Die Revision des An- 30. Kommunal- Wahlbezirk( Stadtbezirke 202 bis 209), die am Bogen gegen die Brauerei- und Mälzerei- Berufsgenossenschaft geklagten richtete sich gegen die Annahme der Giltigkeit des Straf 22. Oftober bei Buste  , Grenadierftr. 33, tagte, referirte Genosse antrages des Oberstaatsanwalts von Hamm  , der dazu gar feine millarg. Er schloß seinen Vortrag mit der Ermahnung an zu führen gezwungen waren. Bogen, welcher 27 Jabre Berechtigung gehabt habe, da der Vorwurf des Meineids nicht die Parteigenossen, sich die Agitation für die Betheiligung an lang in der Brauerei von Neumann zu Plagwit gegen Ruffer als Staatsanwalt, sondern als Zeugen gerichtet den Stadtverordneten- Wahlen besonders angelegen sein zu lassen. als Hausmaurer beschäftigt beschäftigt und demzufolge auch bei der Brauerei und Mälzerei Berufsgenossen fei, weshalb nur ein Strafantrag des ersten Staatsanwalts Gine Diskussion folgte dem mit vielem Beifalle aufgenommenen rechtsgiltig sei. Der Reichsanwalt erklärte, es sei gegen Ruffer Vortrage nicht. schaft versicherungspflichtig war, stürzte beim Be festigen von Rohrschellen im neuen Kesselhause des Brauerei allerdings auch der Vorwurf des Zeugenmeineides erhoben worden, und das Gericht irre, wenn es ohne weiteres annehme, In einer Mitgliederversammlung der Bauhandwerker­betriebs von einer Leiter und starb bald an den Folgen des der Vorwurf des Zeugenmeineids sei dem des Berufsmeineids Krankenkasse für Berlin   und Umgegend( E.§.) wurde unglücklichen Sturzes. Die Rohrschellen sollten zur Befestigung gleich, da der erste Staatsanwalt eine Amtshandlung beeiden festgestellt, daß die Kaffe im dritten Quartal 11 561,16 M. Ein­der neuen Rohrleitung dienen, welche ein Kupferschmiedemeister sollte. Analogien dazu finden sich allerdings im preußischen nahme und 9134,43 M. Ausgabe hatte, so daß ein Bestand von geliefert hatte und die von technisch vorgebildeten Arbeitern Dieses Schmiedemeisters funstgerecht angebracht wurden. Beim Forstgesetze, wo z. B. die Förster unter ihrem Diensteide die von 2426,73 M. übrig blieb. Dazu gerechnet das bei der Reichsbank ihnen eingereichten Defraudationslisten zu bestätigen haben. An angelegte Kapital von 9600 M., beträgt das Vermögen der Kasse Abschließen des Geschäfts hatte nun der letztere den Brauerei- fich ist aber die Zeugnißablegung eines Beamten über eine Berufs- insgesammt 12 026,73 M. Die Zahl der Mitglieder der Staffe befizer verpflichtet, zu bestimmten Arbeiten Hilfskräfte zu stellen, handlung noch kein Berufseid; doch kann der Vorwurf des Meineids belief sich auf 1326. Zum Bevollmächtigten für Unfallsachen und zwar unentgeltlich. Eine solche Hilfskraft war der Verunglückte. allerdings unter Umständen auch in Beziehung auf den Beruf wurde der Maurer Karl Dienert, Andreasstr. 77b, zu Während der fraglichen Zeit erhielt er seinen Wochenlohn wie zuvor vom Brauerei- Inhaber und unterstand auch der Ver- gerichtet sein. Das ist im vorliegenden Falle jedoch nicht zutreffend, Erfahmännern upte und Herfurth, zum Hilfskaffirer für fügung desselben, so daß ihn dieser bei den betreffenden Hilfs- also wird der Vorwurf des Zengenmeineides durch den Straf den Westen Heideprim gewählt. Dieser tafsirt Blumenthal­arbeiten im Kesselhause jederzeit durch einen anderen Arbeiter antrag des dienstlichen Vorgesetzten auch nicht gedeckt. Gleichstraße 5 bei Behrend. wohl hatte das Gericht von Berufs wegen auch dagegen vorzu­ablösen konnte. Troy all dieser Umstände, die den Laien sogar gehen, da ihm durch den Antrag auch dies zur Kenntniß ge die Entschädigungspflicht der Brauerei Berufsgenossenschaft er­tennen lassen, verweigerte diese mit der Begründung die Ge- und verwies die Sache an das Landgericht Duisburg   zurück. Das Reichsgericht bob das Urtheil auf währung der Hinterbliebenenrente, daß Bogen im Betriebe des Ler Gid, den ein Staatsbeamter als Benge schwört, it feine Kupferschmiedemeisters gearbeitet habe, als er verunglückte, und dienstliche Handlung, sondern eine allgemeine Staatsbürgerpflicht. daß somit die Edel- und Unedelmetall- Berufsgenossenschaft Die Aeußerung ist auch nicht gemacht zur Charakterisirung des entschädigungspflichtig sei. Der Vorsicht wegen machten die 127,31 M. Hinterbliebenen des B. nun auch bei dieser Genossenschaft ihre Staatsanwalts als solchen oder zur Beleuchtung feiner dienst Ansprüche geltend und legten gegen deren ablehnenden Bescheiblichen Führung, sondern lediglich zur Widerlegung des vom Staatsanwalt angetretenen Wahrheitsbeweises, fonnte also Berufung ein, wie sie dies gegen den Bescheid der anderen Ge- unmöglich durch den Strafantrag des dienstlichen Vorgesehten nossenschaft bereits gethan hatten. Die Schiedsgerichte beider Beklagten wiesen die Berufung zurück. Das Reichs- Versicherungs­amt, als Refursgericht angerufen, verurtheilte die Brauerei­und Mälzerei Berufsgenossenschaft. Es hielt für erwiesen, daß Bogen ohne Zweifel während jener Hilfe leistung bei den Rohrlegungsarbeiten im Betriebe der Brauerei verblieben sei. Der§ 270 des alten preußischen Straf gefezbuches, welcher bei Strafe verbietet, daß jemand einen anderen durch Zuwendung von Vortheilen bei Versteigerungen davon abhält, mitzubieten, besteht nach einer Entscheidung des Rammergerichts vom 21. Ottober noch zu recht.

Gerichts- Beifung.

fommen war.

gedeckt werden.

In der ordentlichen Generalversammlung des AII. gemeinen Arbeiter und Arbeiterinnenvereins von Berlin   und Umgegend hielt Frau Scholz einen beifällig aufgenommenen Vortrag über: Die Stellung der Frau in der heutigen Gesellschaft. Nach der Diskussion gab der Saffirer Kollege Arndt den Bericht vom dritten Quartal. Die innahmen betrugen inkl. Bestand 261,84 M., die Ausgaben In der Generalversammlung der Filiale Moabit   des Deutschen Metallarbeiter Verbandes  , die am 10. Oktober im Moabiter   Klubhaus, Beusselstr. 9, abgehalten wurde, referinte Genosse A. Knoll unter Beifall über das Thema: Die wirth­Eine Fahrt auf der Lokomotive hat für den Ingenieur schaftliche Lage des Arbeiters." Der Kaffenbericht ergab eine Wilhelm Sch weer unangenehme Folgen gehabt. Er hat sich Gesammteinnahme von 338,38 M., der eine Ausgabe von dadurch eine Anklage wegen unbefugter Ausübung 325,83 m. gegenüberstand. Neuaufnahmen von Mitgliedern eines Amtes zugezogen, die gestern vor der VIII. Straffanden 40 statt. Der Kassirer wurde entlastet. Die Neuwahl kammer des Landgerichts I   gegen ihn verhandelt wurde. Es der Ortsverwaltung hatte folgendes Resultat: erster Bevoll­wurde folgender Thatbestand festgestellt: Der Angeklagte betrat an mächtigter Hofmann, zweiter Bevollmächtigter Otto Gems einem Juli- Abende den Bahnsteig des Bahnhofs Friedrichstraße, berg, erster Raffirer H. Schwarz, zweiter Kassirer begab sich schnellen Schritts nach der Lokomotive des zur Weiterfahrt G. Hagen, Revisoren: Jacob, Schange und Jürgens. bereit stehenden Stadtbahnzuges und befahl dem Heizer mit Der Bevollmächtigte ersuchte noch, in Zukunft Adressenänderungen energifchem Tone: Machen Sie offen!" Der Heizer, der, ebenso rechtzeitig anzugeben. wie der Lokomotivführer, glaubte, einen Revisionsbeamten vor sich zu haben, folgte dem Befehle. Der Angeklagte bestieg die Loko­Der Verband aller in der Metallindustrie beschäftigten motive und prüfte sofort das Wasserstandsglas. Der Zug fuhr Arbeiter Berlins   und Umgegend hielt am 16. Oftober eine weiter. Unterwegs richtete der Angeklagte an den Führer eine Bezirksversammlung für Moabit   und Charlottenburg Majestätsbeleidigungsprozesse giebt es aus Anlaß der Anzahl Fragen, wodurch dieser in dem Glauben beim Saale der Kronenbrauerei ab, wo Dr. Pinn unter großem bekannten Ereignisse der letzten Zeit die schwere Menge. In stärkt werden mußte, daß er einen Revisionsbeamten Beifall über das Thema: Klassenjuftig und Moral" sprach. Gera   ist am 21. Oktober der Schuhmacher Ernst Paul Behr vor sich habe. Es stiegen aber nach und nach doch zweifel in aus Zwickau  , der in einer Gastwirthschaft zu Triebes   sich in be- ihm auf und als die Station Bellevue erreicht war und der An­leidigender Weise über den deutschen   Raiser geäußert haben geflagte erklärt hatte, daß er hier aussteigen wolle, faßte der sollte, von der Strafkammer zu zwei Jahren Gefängniß führer sich ein Herz und fragte den Angeklagten nach seiner verurtheilt worden. Bom Landgericht Chemnih wurde der Legitimation. Der Gefragte zog ein Taschenbuch hervor und that als Rohproduktenhändler Otto Meinig in Hartmannsdorf   zu fieben suche er ein Papier. Da er natürlich einen Ausweis nicht fand, Monaten Gefängniß verurtheilt. M. hatte eine Büste über bolte er eine Bigarre hervor und bot sie dem Führer an. Nun Eine Branchenversammlung der Former und Berufs­der Thüre seines Stalles angebracht und dabei einige Worte wußte dieser, daß er einen falschen Beamten vor sich hatte, er genoffen tagte am Sonntag in der Berliner   Ressource, um ausgesprochen, in welchen das Gericht eine Beleidigung fand. veranlaßte deffen Feststellung auf dem Bahnhofe. Der An einen Vortrag über das Thema zu hören: Was lehrt uns die Vor dem Schwurgerichte in Freiburg   i. B. standen am Dienstag geklagte gab den Sachverhalt zu, er entschuldigte sich aber mit letzte Lohnbewegung der Former? Die Versammlung war von die Redakteure Wüller vom Freib. Bote" und Huggle von der Angetrunkenheit. Er sei mit den Einrichtungen einer Lokomotive etwa 250 Personen besucht und folgte aufmerksam den Aus­Offenburger 3tg.", der Beleidigung des Großherzogs durch die genau vertraut und an jenem Abende sei ihm plötzlich die unbegreif- führungen des Referenten, Kollegen Bitfin, die darauf hinaus­Breffe angetlagt. In Besprechung der Rede, die der Großherzog liche Idee gekommen, einmal auf der Maschine zu fahren. Der gingen, daß die Former aus den Erfolgen ihrer legten Lohn­im August d. J. vor den in Karlsruhe   versammelten Mitgliedern Staatsanwalt bemerkte, daß ein Betrug gegen den Eisenbahnfistus bewegung die Lehre ziehen möchten, die Organisation immer des Bad. Militär- Vereins- Verbandes hielt, hatte der Freib. nicht vorliege, weil der Angeklagte im Bejige einer Monatstarte mehr auszubauen, um den Unternehmern auch in weniger Bote" ausgeführt, daß die in dieser Rede den Zuhörern ans gewesen sei. Dagegen liege unbefugte Amtsausübung vor, die er mit günstiger Beit gewappnet gegenüber zu stehen. In der Diskussion Herz gelegte Tugend Liebe dem Militär- Vereins- Verband, deffen einer Geldstrafe von 100 M. zu ahnden beantrage. Der Ver- sprachen sich fämmtliche Redner im Sinne des Referenten aus. Brotektor der Großherzog ist, nicht nachgerühmt werden könne. theidiger wies darauf hin, daß dem Angeklagten in seinem an- Kollege Stopsack theilte dann mit, daß jetzt zirka 90 pet. In den Ausführungen darüber und in einer weiteren Betrachtung getrunkenen Zustande wahrscheinlich die Thatsache im Gedächt aller Gießerei- Arbeiter organifirt find, wobei er die Kollegen des Blattes über den vom Landesfürsten in derselben Rede niffe aufgetaucht fei, daß fürzlich ein hoher Herr eindringlich ermahnte, nicht eher zu ruhen, bis auch der letzte in empfohlenen Gehorsam erblicke der Staatsanwalt eine unerlaubte ebenfalls eine Fahrt auf der Maschine gemacht habe, in flarem die Organisation aufgenommen ist. Berfiflage der Rede des Großherzogs und somit eine Beleidigung Zustande würde der Angeklagte schwerlich auf die Nachahmung des Redners. Die Offenburger Zeitung" hatte den Artikel des gekommen sein. Der Gerichtshof war der Ansicht, daß sowohl Eine öffentliche Kistenmacher- Verfammlung tagte am Freib. Bote" nach gedruckt. Die Geschworenen verneinten, wie eine Kränkung der Beamten wie unbefugte Amtsausübung vor- 20. Oftober in den Oranienballen. Nachdem Millarg einen Die Frankf. 3tg." berichtet, die Schuldfrage und es erfolgte Frei- liege. Die Handlungsweise des Angeklagten sei um so schwerer sprechung. zu beurtheilen, weil er die Aufmerksamkeit der Beamten vom Betriebe abgelenkt habe. Nur wegen der Unbescholtenheit des Angeklagten sei es bei der vom Staatsanwalt beantragten Strafe von 100 m. verblieben.

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Versammlungen.

Die Diskussion bewegte sich im Sinne des Vortrages. Beim Verschiedenen empfahlen die Bibliothekare den Anwesenden die fleißige Benutzung der Bibliothek. Diese befindet sich im Restaurant Hermerschmidt, Perlebergerstr. 28. Die Bücher werden jeden Montag und Donnerstag abends von 8-9 Uhr an jedes Berbandsmitglied unentgeltlich abgegeben.

Vortrag über Fortschritt und Armuth" gehalten hatte, verlas der Vertrauensmann Tschernig die Abrechnung vom 3. Quartal, diese ergab eine Einnahme von 103,80 M., eine Ausgabe von 151,70 M., mithin ein Defizit von 47,90 M. Der Baarbestand beträgt 22,21 M. Nachdem noch Kollege Tschernig seinen Bericht als Delegirter der Gewerkschafts tommission gegeben hatte, wählte die Versammlung drei Revisoren für die Streits Abrechnung.

Wegen Vergehens gegen das Nahrungsmittel- Gesetz hatten sich vor dem Rixdorfer Schöffengericht die Milchhändler Emil Ahler und Hugo Busch zu verantworten. Bei beiden Angeklagten hatte die Polizei Milchproben entnommen, welche durch den Gerichtschemiker Dr. Bein in Berlin   als außer ordentlich stark gewässert befunden wurden. Ayler behauptete, die beanstandete Milch als Vollmilch gekauft und daher in dem Der sozialdemokratische Wahlverein für den sechsten Der Verein der Zimmerer hielt am Sonntag in Cohn's guten Glauben verkauft zu haben, daß er wirkliche Vollmilch Berliner   Reichstags- Wahlkreis hielt am 22. d. M. feine ftfälen feine vierte gutbesuchte Generalversammlung ab. Bu verabfolge. Der Angeklagte Busch dagegen gab zu, gewußt zu ordentliche Generalversammlung ab. Nach der üblichen Ehrung näst gab der Vorsitzende Obst einen Ueberblick über die Thätig­haben, daß die von ihm als Vollmilch verkaufte Milch in Wirk der verstorbenen Vereinsmitglieder Schramm, Belke, feit und Entwickelung des Vereins im letzten Geschäftsjahr und lichkeit teine solche sei. Ayler wurde wegen fahrlässigen Ver- Vollmar, Kretschmar, Bien st beantragte Knorr  , forderte, obwohl die Mitgliederzahl gestiegen ist, zu noch regerer faufs verfälschter Nahrungsmittel zu 10 M. Geldstrafe eventuell den Vorstand statutarisch zu verpflichten, bei vorkommenden Ver- und fräftigerer Agitation für den Berein auf. Die Abrechnung zwei Tagen Haft, Busch wegen wissentlichen Verkaufs zu 100 M. gnügungen die Mitglieder rechtzeitig in Kenntniß zu setzen, um vom 3. Quartal 1895 wies an Einnahme und an Bestand vom Geldstrafe eventuell zivanzig Tagen Gefängniß verurtheilt. unliebfame Erörterungen, wie sie bei der Laffallefeier vorge- 2. Quartal zusammen 1723,56 M. auf; die Ausgabe betrug Dem Ein bezeichnendes Stück Justiz spielte sich am Montag tommen sind, zu vermeiden. Die Versammlung beschloß, diefen 501,82 M., mithin blieb ein Bestand von 1222,24 m. Antrag unter Vereinsangelegenheiten zu behandeln. Weiter be- Rassirer wurde Entlastung ertheilt. Die Vorstandswahl in Mülhausen   im Elsaß   ab. Vor der Straffammer stand ein Arbeiter, der am Tage nach dem Attentat auf den antragte Knorr, daß die Hälfte der Vorstandsmitglieder je hatte folgendes Resultat: Obst erster, in zweiter Vor= Fabrikanten Schwarz eine Bedrohung" begangen haben sollte. ftellten Antrage. Dieser Antrag wurde vertagt. Weitere An- mann erfter, Marquardt zweiter Schriftführer, Päslere Fabrikanten Schwarz eine Bedrohung" begangen haben sollte. weilig auszufcheiden haben analog dem früher von Millarg ge- figender, Dummer erster, Nolte, zweiter Kassirer, Gra-, Einen Angestellten des ganz unter dem Einfluß der Unternehmer träge von Mitgliedern lagen nicht vor und nahin nunmehr Kiesel Jänsch und Schäffer, Revisoren. Zu Kontrolleuren wurda stehenden Arbeitsvermittelungs- Bureaus hatte der Arbeiter auf das Wort zum Berichte des Vorstandes, wonach 19 Agitations- Ver- Stolle und Jensch, zum Bibliothekar Kranich  , z offener Straße gestellt, indem er auf sein kleines Kind zeigte jammlungen und 2 Kreistonferenzen abgehalten worden sind. Dann dessen Vertreter Jacobie ernannt. Die Abrechnung vom und dabei ausrief: Sehen Sie, das ist mein Kind, gab Gleinert den Kassenbericht für das verflossene Quartal. Stiftungs Feft gab Thamm. Danach betrug die Ein­Sie sind schuld, daß ich keine Arbeit Nach diesem beliefen sich die gesammten Einnahmen auf 5226,93 M., nahme 382., die Ausgabe 209,15 M., der Ueberschuß tomme. Sie wiffen, wie es dem Schwart ergangen die gesammten Ausgaben auf 3289,65 M., der verbleibende Be- 172,85 M. Die Revisoren werden beauftragt, die Abrechnung ist, so geht es Ihnen auch einmal." Durch das Urtheil stand beträgt somit 1935,28 M. Bei der Lassallefeier wurden zu prüfen und in der nächsten Versammlung darüber zu berichten. Der Strafkammer wurden dem Arbeiter se ch 3 Monate Ge= fängniß zugesprochen. Thatsache ist, daß man dem Unglück- insgesammt 6694,80 m. eingenommen, der sich bis jetzt ergebende Des weiteren wurde beschlossen, dem Bezirkskassirer von Steglik Ueberschuß beträgt 654,55. 2332 Billets stehen noch aus. für jede Vorstandssitung eine Entschädigung von 1 M. zu m. lichen, der nicht wußte, wie er für seine Familie Brot schaffen Verstorben sind 10 Mitglieder, ausgeschlossen 3, ausgetreten 193. gewähren. follte, wenige Tage vorher auf dem Stellen vermittelungs- Bureau Der Mitgliederbestand beträgt 5487. Der Kassirer wurde entlastet. erklärt hatte, er bekomme in der ganzen Stadt keine Wie Riefel mittheilte, konnte die beschlossene Berufsstatistik der Der Fachverein der Holz- und Bretterträger Berlins  Arbeiter gegenüber gethane Aeußerung wird selbstverständlich Mitglieder infolge Verschuldens der Bezirksführer der General- und Umgegend nahm in seiner Versammlung am 20. Oftober verfammlung noch nicht vorgelegt werden. Die Generalversamm: folgende Abrechnung vom 3. Quartal entgegen. Einnahme und von feinem Staatsanwalt verfolgt. E3 sollen noch lung trat hierauf in die Borstandswahl ein. Gewählt wurden alter Bestand 703,29 M., Ausgabe 196,45., bleibt Bestand weitere Berurtheilungen wegen" Bedrohungen" bevorstehen; zum ersten Vorsitzenden Ernst, zum zweiten Vorsitzenden 506,84 M. Der Kassirer wurde entlastet. Dem franken Kollegen der Weizen der Lockspiel und Denunzianten blüht zur Zeit Jacobey; zum ersten Kassirer Kröhn, zum zweiten Kassirer Beckel bewilligte die Versammlung 20 M. Unterstützung. mächtig in Mülhausen  . Fust jeden Tag, so wird uns geschrieben, Die Stockarbeiter beschäftigten sich in einer gut besuchten erfolgen Verhaftungen von Leuten, die wegen Majestätsbeleidigung ermerschmidt: zum ersten Schriftführer Schumann, und angeblicher Bergehen gegen Fabrikanten denunzirt worden zum zweiten Schriftführer Beiß wänger; zu Beisitzern Versammlung am 21. d. M. mit dem Wiener   Strcil. Ter Be­und angeblicher Bergehen gegen Fabrikanten denunzirt worden Fürstenberg, Münnich und Hansen; zu Revisoren ferent Hildebrandt schilderte die Wiener Verhältnisse und find. Die Ereignisse der letzten Zeit haben im Elsaß ganz außer Gleinert, Gnadt und Albert Weise. Bu Abtheilungs- forderte sur materiellen Unterstützung der dortigen Kollegen auf. ordentlich propagandistisch für die Sozialdemokratie gewirkt. führern wurden gewählt: für die Schönhauser Vorstadt: Knappe; Weiter ermahnte er die Berliner   Kollegen, sich ebenso mannhaft Nochmals der Staatsanwalt Nutser. Der Kaufmann die Rosenthaler Vorstadt: Silpert; für Gesundbrunnen  : dem Unternehmerthum entgegenzufiellen, da die Innungs Robert Barlen in Düsseldorf   beschäftigte eine größere Anzahl Resel; für den Wet ding: Handschke; für Oranienburger meister beabsichtigten, alle organisirten Stockarbeiter ant Die Versammlung beschloß, zur Unterstühung Sträflinge des Bochumer   Gefängnisses, in dem er auch einige Vorstadt: Freithaler; für Moabit  : La ch mann. Das entlaffen. Wiener  , Listensammlungen zu Maschinen aufgestellt hatte. Als der erste Staatsanwalt Ruffer Schiedsgericht wurde ergänzt durch Blättermann, Klose und der veranstalten, und nach Bochum   versetzt wurde und die Leitung der Gefängnißver- Bergemann. Unter Vereinsangelegenheiten wurde der bereits wählte zur Durchführung dieses Beschlusses eine Kommission. waltung übernahm, entstanden bald Differenzen zwischen ihm und erwähnte erste Antrag des Genossen Knorr   durch Uebergang Sildebrandt brachte dann die Organisationsfrage zur Sprache der Firma Gebr. Barlen, infolgedessen der Angeklagte sich ver- sur Tagesordnung erledigt, jedoch von Poillon für die nächste und wies darauf hin, daß es unbedingt nothwendig fei, die anlaßt fühlte, den Staatsanwalt einen Brief zu schreiben, deffen| Generalversammlung wieder aufgenommen. Die Moabiter G bestehende Organisation entweder lebensfähig zu gestalten oder sie

Arbeit, weil er Sozialdemokrat sei! Diese dem