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Vermittlungsversuch am Mittwoch.

Die Zigarrenfabrikanten in der Klemme.

Die, vom Reichsarbeitsminister angefehte Besprechung zur Bei­legung des Stampfes in der deutschen   Zigarrenindustrie, die in Form einer freien Aussprache unter Borsih von Ministerialrat Dr. Mewes, der bereits den ersten Einigungsverfuch leitete, statt. finden wird, ist auf Mittwoch, vormittags 11 Uhr, anberaumt worden.

Der

Reichsverband Deutscher 3igarren her it eller hat sich dank der großartigen Strategie der verschiedenen Militärs a. D. in der Leitung und Führung des Verbandes in eine glänzende Isolierung hineinmanövriert. Bon diesen Scharfmachern rücken bezeichnenderweise bereits die verständigeren Clemente, selbst im RDZ., ab. So schreibt das Leipziger   Organ des RDZ. in seiner neuesten Nummer: Om Interesse beider Teile wäre es sehr zu wünschen, daß der Lohnstreik sobald als möglich aus der Belt geschafft wird."

Die Lohnfämpfe in der Textilindustrie. Kampfbeginn in Baden  .

Freiburg  ( Breisgau), 26. Rodenber. Nach dem Scheitern der Lohnverhandlungen in der bapischen Textilindustrie, sind heute morgen die Arbeiter der drei großen Tertilfabriken in 3ell im Wiesenthal in den Streit getreten. In den anderen Betrieben des badischen Wiesenthals sowie im Lörracher   Bezirk wird noch gearbeitet.

Der Kampf der westdeutschen Kanalschiffer. Unzulässige Parteinahme der Behörden.

In einer Bersammlung der Bezirte Nordost und Ost des Deut­schen Zigarrenhändlerbundes murde eine Entschließung angenom men, in der es heißt:

Die Versammelten verurteilen die ohne jeden Grund vorgenommene Aussperrung der Scharfmacher im RD3. und geloben, mit allen ihnen zu Gebote stehenden Mitteln, über diesen Kampf in den Kreifen der Tabatwarenhändler auftlärend zu wirten."

In Oberbaden ist die viermal verschobene Aussprache noch immer nicht durchgeführt. Dagegen ist die Stimmung unter den Ausgesperrten ausgezeichnet. Die verelendeten, ausgehunger. ten Arbeiterinnen, die bisher in christlicher Ergebenheit ihr 20s trugen, sind jetzt entschlossen, durchzuhalten, bis die Fabrikanten bereit sind, Löhne zu zahlen, die nicht gleichbedeutend sind mit der Berurteilung zum Siechtum.

Das Geschrei der Privatschiffer über Fahrtbehinderung ist, wie nunmehr festgestellt werden kann, nur darauf zurückzuführen, daß das Personal der Privatfahrzeuge sich mit im Streit befindet und die Privatschiffer feither wegen unvollständiger Bemannung nicht fahren fonnten. Auch den Privatschiffern springen jetzt die Wasser baubehörden mit ihrer Hilfe bei.

Demgegenüber muß stritte gefordert werden: Die Fahrzeuge, die fahren, find auf vollständige Bemannung hin zu fontrollieren und dürfen nicht ohne solche fahren. Fahrzeuge mit unvollständiger Bemannung dürfen nicht geschleust werden, und dem Eigentümer gegenüber sind die vorgesehenen Strafbestimmungen anzuwenden. Die Monopolboote dürfen Fahrzeuge mit unvoll­ständiger Bemannung nicht befördern. Diese Forderungen müssen vor allem an die Adresse des Reichsverfehrsministeriums gerichtet werden. Will das Reichsverkehrsminifterium die Durchbrechung der Polizeiverordnung dulden?

"

Die Hoffnung der Kanalreeder, sie würden im Frost, der in Die Polizei wird reichlich viel in Anspruch genommen. den legten Tagen plöglich sehr heftig und scharf auftrat, einen 2rJeder Kahn, der Berneshönedee passiertes find fast ausschließlich bündeten befommen, hat sich schnell als trügerisch ermician. nicht bestreifte Fahrzeuge erhält einen Polizisten und dazu Die Hilfe, die der Frost nicht brachte, juchen jezt die Wasserrechts und links am Ufer je zwei Mann zum Schuß". Auch wurden haubehörden zu ersetzen. Dan läßt auf den westdeutschen den Streifenden bereits schärfere Maßnahmen und der Gebrauch Kanälen Fahrzeuge mit unvollständiger Bemannung der Waffe angedroht! fahren; ja man schleust sie auch noch und die Monopoldampfer An der Disziplin der Streifenden werden alle derartige Manöver Schleppen sie ab. Das Wasserbauamt in Rheine   stellt sogar Be zuschanden. Die Binnenschiffer der westdeutschen Kanäle wissen den scheinigungen darüber aus, daß Fahrzeuge mit verminderter Wert der Organisation zu schäzen. Streng die Parolen der Orga Bemannung fahren dürfen. Das ist eine ganz einseitige Manisation achtend, gehen die Kanalschiffer mit derselben Entschlossen. nahme zugunsten der Unternehmer, die unter allerlei Manipula heit und mit dem gleichen Kampfesmut wie am ersten Tage in die tionen versuchen, in ausländischen Fahrzeugen Güter zu befördern. dritte Kampfwoche hinein.

Bankerott der Gelben.

3n Amerifa wie in Deutschland  ..

Nach dem Krach in den vaterländischen Berbänden in Deutsch­ land   tommt jetzt aus Amerita die Nachricht, daß sich die älteste, im Jahre 1913-1914 errichtete Werksgemeinschaft der Vereinigten Staaten  , die Company Union  " der Colorado Fuel and Iren Company", aufgelöst hat. In einer llebersicht ihrer Ge­schichte wird gesagt, daß nicht allein die Gewerkschaftsbewegung allzeit die Company Unions  " als Betrug der Arbeiter be­zeichnete, sondern die vom Parlament der Vereinigten Staa ten im Jahre 1912 eingefeßte Staatskommission für industrielle Beziehungen schon furz nach der Errichtung die besagte Werks­gemeinschaft wie folgt charakterisierte:

Der Zweck einer solchen Institution liegt ausschließlich in ihrer Tendenz, das Publikum zu täuschen und Kritik auszuschalten. Gleichzeitig ermöglicht sie dem Unternehi mer, feine absolute Macht aufrechtzuerhalten". In seinem Bericht über diese Werksgemeinschaft fagt die Russell Sage Foundation  ", eine wissenschaftliche Vereinigung: Die Arbeiter haben keine Organisation und feine Verbands tasse. Ihre Vertreter sizzen lediglich in einem gemeinsamen paritätischen Rat mit Bertretern der Unternehmer zusammen. Die Arbeiter entbehren somit der wichtigsten Mittel zur Ver­teidigung ihrer Interessen."

Die Auflösung der Werksgemeinschaft hat einen Rückfall ins andere Extrem zur Folge gehabt, indem die Erbschaft von den Industrial Workers of the World  ", einer Organisation, übernom­men wurde, die Streifs nur als Mittel revolutionärer Propaganda betrachtet. Daß gelbe Lataien sich leicht in scheinrevolutionäre Quertreiber wandeln, ist allerdings nicht neu.

Sabotage des Tarifvertrages.

Durch den Deutschen Bühnenverein  . Mehrere Theaterunternehmer im Rheinland haben in den Anstellungsverträgen der Schauspieler eine Bestimmung aufge nommen, welche die Geneffenschaft Deutscher Bühnenangehöriger ( die Organisation der Schauspieler) für eine Berlegung des zwischen ihr und dem Deutschen Bühnenverein   bestehenden Tarifvertrages hält. Der Bühnenverein bestreitet die Tarifwidrigkeit der betreffen­den Bestimmung. Zur Entscheidung derartiger Streitfragen über die Auslegung des Tarifs sicht dieser einen Ausschuß vor, der von Fall zu Fall einzusehen und von jedem der beiden Kontrahenten durch Beis: her zu beschicken ist. Die Genossenschaft Deutscher Bühnen­ angehöriger   wollte den Streitfall vor den Ausschuß bringen, der Bühnenverein   weigert sich aber, Beisiger zu ernennen. Er erflärt, die angefochtenen Anstellungsverträge seien nicht tarif­widrig, also liege tein Anlaß zum Zusammentritt des Ausschusses vor. Der Bühnenverein maßt sich demnach an, selbst herr

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der Welt, ist eine Stadt der Arbeit. Man feiert dort jetzt das 200 jährige Jubiläum der Anpflanzung der Kaffeebohne in der neuen Welt. Annähernd 2000 Millionen Pfund Kaffee werden alljährlich Don den großen Exporthäfen Brasthens verschifft. Das Ursprungsland des Kaffees, Abessinien, mag staunend diese Entwicklung betrachten.

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